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3.3.3.7 Verfügen über sprachliche Mittel: Wortschatz
Die Schülerinnen und Schüler verfügen über den Wortschatz des „Wortschatzminimums“, der es ihnen ermöglicht, sich schriftlich und mündlich zu den Themen des Bildungsplans zu äußern sowie nichtliterarische und literarische Texte zu rezipieren. Sie sind in der Lage, ihren vorhandenen Wortschatz selbstständig zu erweitern.