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Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung
Gemeinschaftskunde
1 Leitgedanken zum Kompetenzerwerb
Politische Bildung beginnt in der Schule ab der ersten Klasse. Die prozess- und inhaltsbezogenen Kompetenzen politischer Bildung gliedern sich in das Fach Sachunterricht – Demokratie und Gesellschaft und das Fach Gemeinschaftskunde und sind im Zusammenhang zu verstehen. Hierbei wird auch die Altersentsprechung von Kompetenzen und Inhalten berücksichtigt. Entsprechende Verknüpfungen finden sich in den jeweiligen Kompetenzfeldern.
1.1 Bildungsgehalt des Faches Gemeinschaftskunde
Die Schülerinnen und Schüler zu demokratischem Denken und Handeln zu befähigen und zu ermutigen, ist die wichtigste Aufgabe der politischen Bildung, aber auch der Schule insgesamt. Gemeinschaftskunde ist nach der Landesverfassung ordentliches Lehrfach in allen Schulen (Art. 21 Abs. 2 Verfassung des Landes Baden-Württemberg).
Die Auseinandersetzung mit der eigenen Person, ihren Lebenserfahrungen und Lebensperspektiven befähigt die Schülerinnen und Schüler, Verantwortung für sich zu übernehmen und für die eigenen Interessen einzustehen. Im Unterricht erfährt die persönliche Perspektive ihre Einordnung in Gemeinschaft und Gesellschaft. Die Regelungen und Vereinbarungen des Zusammenlebens werden in den Kontext von Grund- und Menschenrechten sowie der demokratischen Grundordnung gestellt. Grundlegend ist die Einsicht, dass Freiheit und Verantwortung konstitutive Elemente der freiheitlichen demokratischen Grundordnung sind, die es zu sichern und weiterzuentwickeln gilt. Die Achtung der Menschenwürde, die Ausbildung von Toleranz und der Abbau von Vorurteilen haben eine besondere Bedeutung. Damit leistet der Unterricht einen wertvollen Beitrag zur Wertebildung und unterstützt die Schülerinnen und Schüler dabei, Verantwortung für sich und andere zu übernehmen.
Das grundlegende Verständnis demokratischer Entscheidungsfindung ermöglicht den Schülerinnen und Schülern, ihre Anliegen einzubringen, sich als selbstwirksam zu erleben und Gemeinschaft verantwortlich mitzugestalten.
Gemeinschaftskunde greift Fragen der Schülerinnen und Schüler und Themen des aktuellen Zeitgeschehens auf, um die Orientierung der Schülerinnen und Schüler in der globalisierten Gesellschaft zu vergrößern.
Fachwissen über politische Prinzipien und Institutionen sowie die Struktur der staatlichen Ordnung in Deutschland sind die Grundlage, auf der die Schülerinnen und Schüler Kompetenzen politischen Handelns entwickeln. Sie lernen, politische und soziale Entwicklungen und Entscheidungen wahrzunehmen, zu analysieren, über diese kriterienorientiert zu urteilen und eigene Meinungen auszubilden und zu vertreten. Auch die Fähigkeit, mit den Herausforderungen der Demokratie, insbesondere Toleranz gegenüber anderen Meinungen, umgehen zu können, erweitert die politische Handlungskompetenz der Schülerinnen und Schüler.
Die gesellschaftliche Teilhabe erfährt dann ihre Entsprechung, wenn die Schülerinnen und Schüler fähig sind, eigene Interessen zu vertreten, respektvoll in der Gemeinschaft zusammenzuleben und Gesellschaft und Demokratie mitzutragen und mitzugestalten.
Die Schule bietet den Schülerinnen und Schülern den Raum, diese Kompetenzen zu entwickeln. Sie gesteht allen Schülerinnen und Schülern als „Experten in eigener Sache“ regelmäßige, ernsthafte Partizipation zu und bindet dies nicht an Voraussetzungen. Damit leistet die Schule einen wertvollen Beitrag zur Demokratiebildung und setzt sich mit Partizipation als pädagogischem Prinzip auseinander.
Politische Bildung vollzieht sich auch in Lebensfeldern, die unmittelbarer Erfahrungsraum für die eigene Persönlichkeitsentwicklung, das Zusammenleben in der Gesellschaft und das politische Handeln sind. Die Lebensfelder Personales Leben (PER) und Soziales und gesellschaftliches Leben (SOZ) finden hier besondere Beachtung. Entsprechende Verknüpfungen finden sich in den jeweiligen Kompetenz- und Lebensfeldern.
Abbildung 1: Verflechtung Lebensfelder – Fach Gemeinschaftskunde (© Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung Baden-Württemberg)
1.2 Kompetenzen
1.2.1 Inhaltsbezogene Kompetenzen
Der vorliegende Bildungsplan strukturiert die inhaltsbezogenen Kompetenzen nach den Bereichen „Gesellschaft“, „Recht“, „Politisches System“ und „Internationale Beziehungen“. Die inhaltsbezogenen Kompetenzen verdeutlichen, mit welcher thematischen Ausrichtung die prozessbezogenen Kompetenzen erworben werden sollen. Die Schülerinnen und Schüler werden mit immer komplexeren Fragestellungen konfrontiert. Bei der Urteilsbildung müssen sie sich zunehmend mit anspruchsvolleren Fragestellungen auseinandersetzen, dabei zunehmend unterschiedliche Perspektiven berücksichtigen und vielfältige Kriterien anwenden, um immer differenziertere Urteile fällen zu können. Inhalts- und prozessbezogene Kompetenzen stehen hierbei gleichberechtigt nebeneinander und bedingen sich gegenseitig.
1.2.2 Prozessbezogene Kompetenzen
Analyse- und Urteilskompetenz
Die Schülerinnen und Schüler verstehen Politik als kollektiven und konfliktbehafteten Prozess der Problembearbeitung. Sie können persönliche und sachliche Kriterien unterscheiden und auf Basis dessen Sach-, Problem- und Konfliktlagen mehrperspektivisch erfassen und beurteilen. Auf der Grundlage ihrer fundierten Analyse sollen die Schülerinnen und Schüler zu politischen Fragen und Problemen eigene Positionen entwickeln.
Handlungskompetenz
Oberstes Ziel der politischen Bildung ist die Förderung des mündigen Bürgers, der politisch interveniert und sich so „in seine eigenen Angelegenheiten einmischt“ (Max Frisch).
Die Schülerinnen und Schüler können ihre eigenen Bedürfnisse und Interessen wahrnehmen, äußern und vertreten. Sie können die Perspektive anderer wahrnehmen, erkennen und sich in sie hineinversetzen. Ein zentrales Ziel des Gemeinschaftskundeunterrichts ist es, dass sich die Schülerinnen und Schüler als selbstwirksam erleben, denn nur mit genügend Selbstvertrauen treten sie in Verhandlung für eigene Interessen. Politisches Handeln umfasst einerseits kommunikatives politisches Handeln, also das Artikulieren, Argumentieren und Verhandeln eigener Interessen. Dies spielt eine zentrale Rolle im Gemeinschaftskundeunterricht. Andererseits beinhaltet es auch aktives, partizipatives politisches Handeln (zum Beispiel die freiwillige Teilnahme an Wahlen und Abstimmungen und die Teilnahme an Protesten). Im Gemeinschaftskundeunterricht können die Schülerinnen und Schüler Handlungsfähigkeiten entwickeln und sie werden zudem auf den Umgang mit demokratischen Prozessen vorbereitet, zu denen auch Geduld und der Umgang mit Niederlagen und Kompromissen gehört.
Methodenkompetenz
Die Schülerinnen und Schüler können sich über politische und gesellschaftliche Fragen informieren. Sie kennen verschiedene Quellen, um Informationen zu gewinnen und können diese zunehmend besser quellenkritisch betrachten und bewerten. Dabei ist der kritische Umgang mit verschiedenen Medien von zentraler Bedeutung, auch um verschiedene Informationen miteinander vergleichen zu können.
1.3 Didaktische Hinweise
Für didaktische Überlegungen im Fach Gemeinschaftskunde ist die Auseinandersetzung mit Dimensionen (polity, policy, politics) und Definitionen des Begriffs „Politik“ hilfreich. Politik lässt sich im engeren Sinn als staatlich-administratives (politisches) und im weiteren Sinn als gesellschaftliches (soziales) Phänomen betrachten.
Die Schülerinnen und Schüler erleben Politik im Zusammenleben mit anderen und entwickeln inner- und außerhalb der Schule Vorstellungen davon, was Politik ist. Der Gemeinschaftskundeunterricht knüpft an die Vorerfahrungen und Wissenskonzepte der Schülerinnen und Schüler an, mit denen sie sich die Welt erklären und politische Phänomene interpretieren. Erfahrungen, Vorwissen und Vorverständnis der Lernenden werden im Unterricht durch neues Fachwissen strukturiert, qualitativ verbessert oder erweitert. Konstruktion und Instruktion bedingen und ergänzen einander.
Entsprechend der Staatsform in Deutschland ist die Demokratie der normative Bezugspunkt politischen Lernens. Demokratie lässt sich nach Gerhard Himmelmann in drei Dimensionen denken. Die erste Dimension eines demokratischen Systems, mit der junge Menschen in Kontakt treten, ist Demokratie als Lebensform. Das Zusammenleben mit anderen ist unmittelbarer Erfahrungsraum demokratischer Werte und Prinzipien. In der Schule werden demokratische Verhaltens- und Konfliktlösungsmuster gelernt, die von den Schülerinnen und Schülern auf die Lösung gesellschaftlicher Probleme übertragen werden können.
Die zweite Dimension der Demokratie ist Demokratie als Gesellschaftsform. Die Schülerinnen und Schüler erleben diese als Mitglieder einer pluralistischen Gesellschaft. Die Schule eröffnet Erfahrungsräume demokratischer Mitbestimmung und Mitverantwortung. Im Gemeinschaftskundeunterricht werden Fragen der Schülerinnen und Schüler aufgegriffen, aus gesellschaftlicher Perspektive betrachtet und in den Zusammenhang politischer Sachverhalte gestellt.
Die dritte Dimension der Demokratie ist Demokratie als Herrschaftsform. Darunter werden politische Prinzipien (Volkssouveränität, Rechtsstaat, Schutz der Grundrechte) ebenso gefasst wie Institutionen (Gemeinderat, Bundestag, Gerichte) und Funktionen des Staates.
Im Gemeinschaftskundeunterricht werden abstrakte Begriffe über das konkrete Erleben und Handeln erschlossen, hinsichtlich ihrer sozialen und politischen Dimensionen differenziert betrachtet und in zunehmend komplexeren Themenbereichen analysiert. Die Schülerinnen und Schüler erarbeiten sich grundlegende Vorstellungskonzepte, mit denen sie ihre Erfahrungen mit Gemeinwesen und Politik strukturieren, ordnen und interpretieren können.
Politische Bildung in der Schule muss alle Dimensionen der Demokratie umfassen. Politik und Demokratie sind als gedankliche Gebilde an sich abstrakt. Elementarisierende Zugänge ermöglichen die Vermittlung grundlegender und unabdingbarer Zusammenhänge der Demokratiebildung. Die Schülerinnen und Schüler können bei der Recherche von politischen Informationen und Nachrichten auf das Konzept der Leichten Sprache zurückgreifen.
Wenn Inhalte didaktisch reduziert und elementarisiert werden, finden die Grundsätze des Beutelsbacher Konsenses im Politikunterricht besondere Beachtung. Politische Meinungen dürfen nicht lenkend vorgegeben werden. Ziel politischer Bildung ist die eigene Urteilsfähigkeit und Meinungsbildung der Schülerinnen und Schüler. Was in Politik und Gesellschaft kontrovers diskutiert wird, muss auch im Unterricht kontrovers abgebildet werden. Politische Fragestellungen und Probleme müssen aus unterschiedlichen Perspektiven beleuchtet werden.
Wenn Standpunkte geäußert werden, die mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung unvereinbar sind, ist es Auftrag der Lehrkräfte, dies nicht unkommentiert stehen zu lassen und klar Position zu beziehen. Hierzu braucht es eine Grundrechteklarheit und Konfliktfähigkeit aufseiten der Lehrkräfte und der Schulleitungen. Das Spektrum der Kontroversität muss entsprechend klar definiert und von menschenabwertenden und demokratiefeindlichen Positionen abgegrenzt werden.
2 Kompetenzfelder
2.1 Haupt- und Berufsschulstufe
2.1.1 Gesellschaft
2.1.1.1 Zusammenleben in Familie, sozialen Gruppen und Gesellschaft
Die sozialen Beziehungen in Familie und Lebensgemeinschaft, in der Wohngemeinschaft, in der Freizeitgestaltung, im öffentlichen Leben und in der Schule verändern sich mit dem Lebensalter der Schülerinnen und Schüler. Der bereits im Säuglingsalter begonnene Ablöseprozess von den Eltern beziehungsweise Bezugspersonen wird im Jugendalter besonders bedeutsam. Die Jugendlichen streben nach mehr Selbstständigkeit sowie Mit- und Selbstbestimmung. Sie begegnen veränderten Rollenerwartungen und einer Vielzahl an gesellschaftlich und medial vermittelten Möglichkeiten der Lebensgestaltung. Die Jugendlichen erleben Rollenkonflikte und das Spannungsverhältnis zwischen dem Streben nach Autonomie und dem Erleben von Abhängigkeit. Die Schule schafft Möglichkeiten, diese Veränderungsprozesse einzuordnen und zu verstehen. Sie unterstützt die Schülerinnen und Schüler darin, Konflikte zu lösen, mit widersprüchlichen Erwartungen und Anforderungen umzugehen und die veränderten Rollen individuell auszugestalten. Kontakte und Freundschaften außerhalb der Familie werden für die Jugendlichen immer wichtiger. Die Schule steht in engem Austausch mit den Familien, damit sich die Schülerinnen und Schüler vielfältige soziale Erprobungsräume erschließen können. Die Schülerinnen und Schüler gestalten persönliche Vorlieben, Interessen und Zukunftsvorstellungen immer weiter aus und erfahren Inklusion und Benachteiligung. Für den Unterricht bildet dies den Ausgangspunkt für die Auseinandersetzung mit dem gelingenden Zusammenleben in der Gesellschaft.
Denkanstöße | Kompetenzspektrum |
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Die Schülerinnen und Schüler
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Beispielhafte Inhalte | Exemplarische Aneignungs- und Differenzierungsmöglichkeiten |
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Die Schülerin oder der Schüler
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Bezüge und Verweise | |
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2.1.1.2 Kultur und Vielfalt
Die Schule trägt dazu bei, dass die Schülerinnen und Schüler in einer zunehmend pluralisierten Gesellschaft lernen, mit Menschen unterschiedlicher Staatsangehörigkeit, Nationalität, Ethnie, Religion, unterschiedlichen Alters, psychischer, geistiger und physischer Disposition sowie geschlechtlicher Identität und sexuellen Orientierung in verschiedenen Situationen zusammen zu leben und ihre individuelle Verschiedenheit angemessen zu achten. Die Schülerinnen und Schüler und die Lehrkräfte werden angeregt, sich mit sozialen Grundhaltungen wie Empathie, Respekt, Toleranz und Akzeptanz auseinanderzusetzen. Die Schülerinnen und Schüler stellen Vergleiche an, setzen ihre eigene Lebenswelt damit in Beziehung und können gesellschaftliche Vielfalt tolerieren und daraus Konsequenzen für ihr eigenes Leben ableiten.
Das Leben in der Schul- und Klassengemeinschaft ist von der bewussten Wahrnehmung der und des Anderen auch in ihrem und seinem Anderssein, dem möglichst eigenständigen Aufbau und der Pflege von Beziehungen sowie der konstruktiven Bearbeitung von Differenzen geprägt.
Denkanstöße | Kompetenzspektrum |
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Die Schülerinnen und Schüler
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Beispielhafte Inhalte | Exemplarische Aneignungs- und Differenzierungsmöglichkeiten |
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Die Schülerin oder der Schüler
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Bezüge und Verweise | |
2.1.2 Recht
Aus der Wahrnehmung und Kenntnis ihrer eigenen Rechte heraus entwickeln die Schülerinnen und Schüler die Fähigkeit, reflektiert und angemessen mit Verhaltenserwartungen, Regeln und Normen umzugehen. Als Jugendliche und junge Erwachsene streben sie nach individuellen Freiheiten und sind gefordert, vermehrt Verantwortung für ihr Handeln zu übernehmen. In der Schule setzen sie sich mit der Bedeutung und Notwendigkeit von Vereinbarungen, Regeln, Gesetzen und Pflichten auseinander. Gesetzliche Vorgaben aus der Lebenswirklichkeit der Schülerinnen und Schüler werden analysiert und Möglichkeiten der Information und Unterstützung in rechtlichen Fragen aufgezeigt. Die Grundrechte und deren Unveräußerlichkeit werden in ihrer Bedeutung für den Einzelnen, das Zusammenleben und den Rechtsstaat vermittelt. Die Schülerinnen und Schüler lernen, Prozesse der Regel- und Rechtsetzung unter demokratischen Gesichtspunkten zu hinterfragen und erkennen eigene Mitwirkungsmöglichkeiten. Sie erkennen dabei auch, dass Grund- und Menschenrechte keine Selbstverständlichkeiten sind. Die möglichst konkrete Auseinandersetzung mit den Institutionen des Rechtsstaats unterstützt das Verständnis rechtsstaatlicher Prinzipien und der Gewaltenteilung. Die Schülerinnen und Schüler entwickeln sich zu mündigen Bürgerinnen und Bürgern, die Verantwortung für sich und andere übernehmen, Rechte einfordern und wahren.
Denkanstöße | Kompetenzspektrum |
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Die Schülerinnen und Schüler
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Beispielhafte Inhalte | Exemplarische Aneignungs- und Differenzierungsmöglichkeiten |
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Die Schülerin oder der Schüler
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Bezüge und Verweise | |
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2.1.3 Politisches System
2.1.3.1 Mitwirkung in der Schule
Die Schülerinnen und Schüler erleben im Schulalltag demokratische Strukturen und Grundhaltungen. Im Rahmen der Mitgestaltung der Schule und der Schülermitverantwortung schafft die Schule Erfahrungs- und Handlungsräume, in denen die Schülerinnen und Schüler lernen, welche Möglichkeiten sie haben, ihre Interessen in den schulischen Entscheidungsprozess einzubringen, wie in der Schule Entscheidungen getroffen werden (Macht und Entscheidung), welche rechtlichen Bestimmungen das Zusammenleben in der Schule regeln (Regeln und Recht), wie die einzelnen Institutionen in der Schule zusammenwirken (Ordnung und Struktur) und welchen Beitrag Verfahren zum Lösen von Interessenkonflikten in der Schule leisten (Interessen und Gemeinwohl). Indem die Schülerinnen und Schüler demokratische Formen der politischen Partizipation in der Schule einüben und reflektieren, erwerben sie zugleich die Fähigkeit, die politischen Strukturen und demokratischen Grundhaltungen in der Gesellschaft zu verstehen und diese mitzugestalten. Die Bezüge zwischen demokratischem Handeln in der Schule und Demokratie als Gesellschafts- und Staatsform werden im Unterricht mit den Schülerinnen und Schülern regelmäßig erarbeitet.
Denkanstöße | Kompetenzspektrum |
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Die Schülerinnen und Schüler
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Beispielhafte Inhalte | Exemplarische Aneignungs- und Differenzierungsmöglichkeiten |
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Die Schülerin oder der Schüler
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Bezüge und Verweise | |
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2.1.3.2 Politische Strukturen in Deutschland
Die eigene Meinungsbildung wird für die Schülerinnen und Schüler mit zunehmendem Lebensalter immer bedeutsamer. Sie werden mit gesellschaftlichen und politischen Fragen konfrontiert, werfen diese selbst auf und fordern Mitbestimmung ein. Die Schule vermittelt das grundlegende Verständnis von Demokratie als Gesellschafts- und Herrschaftsform, einschließlich der Herausforderungen, die demokratisches Handeln an die Bürgerinnen und Bürger stellt. Die Gegenüberstellung autoritärer Herrschaftsformen hebt die Werte der Demokratie hervor. Kenntnisse über Aufbau und Funktionsweise des Staates und der einzelnen Organe befähigen die Schülerinnen und Schüler, ihre Partizipationsmöglichkeiten zu nutzen und gegebenenfalls einzufordern. Die möglichst konkrete Auseinandersetzung mit politischen Institutionen und Amtsinhaberinnen/Amtsinhabern fördert das Verstehen des Zusammenwirkens von Staat und Bürgern. Die Schülerinnen und Schüler werden unterstützt, verstehbare Informationen einzuholen und kritisch zu hinterfragen. Sie entwickeln sich zu mündigen Bürgerinnen und Bürgern, die Demokratie mitgestalten.
Denkanstöße | Kompetenzspektrum |
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Die Schülerinnen und Schüler
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Beispielhafte Inhalte | Exemplarische Aneignungs- und Differenzierungsmöglichkeiten |
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Die Schülerin oder der Schüler
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Bezüge und Verweise | |
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2.1.4 Internationale Beziehungen und die Europäische Union
Die Schülerinnen und Schüler setzen sich mit dem Thema „Krieg und Frieden“ auseinander. Ausgehend von persönlichen Konflikterfahrungen und dem Umgang damit im eigenen Lebensbereich (siehe 2.1.1.2 Kultur und Vielfalt), lernen die Schülerinnen und Schüler anhand historischer Kriege und politischer Konflikte auf regionaler und globaler Ebene die möglichen Ursachen, Verläufe und Folgen von Krieg kennen. Am Beispiel der UNO können sie zusätzlich erfahren, wie Auseinandersetzungen mit friedlichen und demokratischen Mitteln, aber auch durch militärisches Eingreifen geführt werden. Durch die Auseinandersetzung mit dem Thema können sie Rückschlüsse auf die Bedeutung eines Lebens in Frieden ziehen. Die Integration von außerschulischen Lernorten in der Region und die Einladung von Expertinnen/Experten oder Zeitzeuginnen/Zeitzeugen in den Unterricht ermöglichen originale und persönliche Begegnungen.
Die Schülerinnen und Schüler lernen die Europäische Union als weiteres Friedensbündnis und Zusammenschluss verschiedener Länder auf unterschiedlichen Ebenen kennen. Anhand der Ziele der EU und konkreter, exemplarischer Beispiele setzen sie sich mit den für sie wichtigen Errungenschaften der Europäischen Union auseinander und lernen, dass dies mit ständiger Arbeit, Auseinandersetzungen, Diskussionen und Kompromissen verbunden ist.
Denkanstöße | Kompetenzspektrum |
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Die Schülerinnen und Schüler
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Beispielhafte Inhalte | Exemplarische Aneignungs- und Differenzierungsmöglichkeiten |
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Die Schülerin oder der Schüler
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Bezüge und Verweise | |
3 Anhang
3.1 Verweise
Das Verweissystem im Bildungsplan für Schülerinnen und Schüler mit Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung unterscheidet acht verschiedene Verweisarten. Diese werden durch unterschiedliche Symbole gekennzeichnet:
Bezüge und Verweise |
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Im Folgenden wird jeder Verweistyp beispielhaft erläutert:
Verweise | Erläuterung |
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ARB 2.1.1 Grundhaltungen und Schlüsselqualifikationen | Verweis auf ein Lebensfeld: Arbeitsleben, Kompetenzfeld 2.1.1 Grundhaltungen und Schlüsselqualifikationen |
BSS 2.1.4 Bewegen an Geräten | Verweis auf ein Fach: Bewegung, Spiel und Sport, Kompetenzfeld 2.1.4 Bewegen an Geräten |
GS D 2.1 Sprechen und Zuhören 1 | Verweis auf eine prozessbezogene Kompetenz aus dem Bildungsplan der Grundschule, Fach Deutsch, Bereich 2.1 Sprechen und Zuhören, Teilkompetenz 1 |
SEK1 MUS 3.1.3 Musik reflektieren | Verweis auf Standards für inhaltsbezogene Kompetenzen aus dem Bildungsplan der Sekundarstufe I, Fach Musik, Bereich 3.1.3 Musik reflektieren |
BNE Demokratiefähigkeit | Verweis auf eine Leitperspektive BNE = Bildung für nachhaltige Entwicklung, zentraler Aspekt Demokratiefähigkeit |
LFDB S. 43 | Verweis auf den Leitfaden Demokratiebildung, Seite 43 |
RSR S. 25-30 | Verweis auf den Rechtschreibrahmen, Seite 25-30 |
Es wird vorrangig auf den Bildungsplan der Grundschule und der Sekundarstufe I verwiesen. Der Bildungsplan des Gymnasiums ist dabei mitbedacht, aus Gründen der Übersichtlichkeit werden diese Verweise nicht gesondert aufgeführt.
3.2 Abkürzungen
Lebensfelder des Bildungsplans für Schülerinnen und Schüler mit Anspruch auf ein sonder-pädagogisches Bildungsangebot im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung | |
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PER | Personales Leben |
SEL | Selbstständiges Leben |
SOZ | Soziales und gesellschaftliches Leben |
ARB | Arbeitsleben |
Allgemeine Leitperspektiven | |
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BNE | Bildung für nachhaltige Entwicklung |
BTV | Bildung für Toleranz und Akzeptanz von Vielfalt |
PG | Prävention und Gesundheitsförderung |
Themenspezifische Leitperspektiven | |
BO | Berufliche Orientierung |
MB | Medienbildung |
VB | Verbraucherbildung |
LFDB | Leitfaden Demokratiebildung |
Bildungspläne 2016 | |
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GS | Bildungsplan der Grundschule |
SEK1 | Gemeinsamer Bildungsplan für die Sekundarstufe I |
GYM | Bildungsplan des Gymnasiums |
GMSO | Bildungsplan der Oberstufe an Gemeinschaftsschulen |
Fächer | |
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AES | Alltagskultur, Ernährung und Soziales |
BMB | Basiskurs Medienbildung |
BSS | Bewegung, Spiel und Sport |
BK | Bildende Kunst |
BIO | Biologie |
BNT | Biologie, Naturphänomene und Technik |
CH | Chemie |
D | Deutsch |
E | Englisch |
ETH | Ethik |
REV | Evangelische Religionslehre |
F | Französisch |
GK | Gemeinschaftskunde |
GEO | Geographie |
G | Geschichte |
KUW | Kunst und Werken |
RRK | Katholische Religionslehre |
M | Mathematik |
MFR | Moderne Fremdsprache |
MUS | Musik |
NwT | Naturwissenschaft und Technik |
PH | Physik |
SU | Sachunterricht |
SPO | Sport |
T | Technik |
WBO | Wirtschaft und Berufsorientierung |
WBS | Wirtschaft, Berufs- und Studienorientierung |