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3.2.1.1 Hör-/Hörsehverstehen
Die Schülerinnen und Schüler können klar strukturierten einsprachigen Unterrichtssituationen folgen und sprachliche Impulse verstehen, „wenn sehr langsam und deutlich gesprochen wird“ (GeR A1). Aus didaktisierten Inhalten ihrer Lebenswelt können sie zentrale Informationen durch Hör‑/Hörsehverstehen entnehmen. Sie sind in der Lage, außersprachliche Mittel für das Verstehen zu nutzen.