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Wirtschaftslehre
Vorbemerkungen
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Fachbezogene Vorbemerkungen
1. Fachspezifischer Bildungsauftrag (Bildungswert des Faches)
Wirtschaftliche Zusammenhänge begegnen uns alltäglich in den unterschiedlichen Lebenswelten, sowohl im privaten Umfeld, im Arbeitsleben, auf Ebene politischer Entscheidungen und hinsichtlich globaler Entwicklungen – oftmals verknüpft mit entsprechenden rechtlichen Grundlagen. Wir erleben einen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Strukturwandel, der durch die Digitalisierung stetig beschleunigt wird und neue Herausforderungen mit sich bringt. Um diesen Herausforderungen gewachsen zu sein, gehört eine wirtschaftliche Grundbildung zur Allgemeinbildung, insbesondere im Beruflichen Gymnasium, das mit der Allgemeinen Hochschulreife abschließt.
Der vorliegende Bildungsplan für Wirtschaftslehre zielt darauf ab, den verschiedenen Richtungen und Profilen in Beruflichen Gymnasien gerecht zu werden, weshalb bewusst eine thematische Auswahl getroffen wurde. Die Themen umfassen wesentliche wirtschaftliche Sach- und Problemverhalte anhand derer sowohl Grundprinzipien und Strukturen ökonomischen Denkens und Handelns erworben als auch allgemeinbildende Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt werden. Die Schülerinnen und Schüler werden als mündige Bürgerinnen und Bürger in diesem Kontext dazu befähigt, Zeitungstexte zu verstehen sowie Schaubilder, Karikaturen, Tabellen und Statistiken mit wirtschaftswissenschaftlichen Inhalten systematisch zu analysieren und zu bewerten. Darauf aufbauend führen die Jahrgangsstufen 1 und 2 dann mit komplexeren Inhalten zum Abitur.
Die Eingangsklasse beginnt in diesem Sinne mit den Grundlagen ökonomischen Handelns. Die Schülerinnen und Schüler erkennen in der Modellbetrachtung des Wirtschaftskreislaufes die Zusammenhänge ökonomischen Handelns in einer Volkswirtschaft. Insbesondere die Rollen des Einzelnen (private Haushalte) sowie die der Unternehmen und die des Staates werden hier als Teilnehmer im Zusammenwirken begriffen. Ausgehend von der Rolle als Verbraucherin und Verbraucher oder Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer erwerben die Schülerinnen und Schüler unter der Anwendung von Gesetzestexten rechtliche Grundkompetenzen und setzen sich mit Finanzen und Steuern auseinander.
In der Jahrgangsstufe 1 nehmen die Schülerinnen und Schüler die Perspektive einer Unternehmerin oder eines Unternehmers bzw. einer Führungskraft ein. Sie simulieren eine Unternehmensgründung und agieren in ausgewählten Unternehmensbereichen (Finanzierung und Personalwirtschaft), welche gezielte Verknüpfungspunkte zur Verbrauchersicht aus der Eingangsklasse aufgreifen und ergänzen.
In der Rolle als Bürgerin oder Bürger analysieren die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 2 das System der Sozialen Marktwirtschaft und begreifen, ausgehend von rechtlichen Grundlagen, wirtschaftspolitische Entscheidungen und aktuelle Handlungsfelder. Je nach Interessenslage der Schülerinnen und Schüler sowie der Berücksichtigung des Profils wird in diesem Kontext ein Wahlthema behandelt.
2. Fachliche Aussagen zum Kompetenzerwerb, prozessbezogene Kompetenzen
Die Schülerinnen und Schüler werden in der Auseinandersetzung mit den Themen der ökonomischen Grundbildung aus unterschiedlichen Perspektiven dazu befähigt, ökonomische Handlungssituation angemessen zu bewältigen. Das heißt, sie entscheiden und übernehmen Verantwortung für ihr Handeln. Zur Erreichung dieser Zielsetzungen sollen die Schülerinnen und Schüler sowohl fachliche Kompetenzen wie auch prozessbezogene Kompetenzen erwerben, beispielsweise der rechtswirksame Abschluss eines Kaufvertrages mit dessen Folgen im Sinne der daraus resultierenden Rechte und Pflichten.
Der Bildungsplan ist geprägt vom Spannungsfeld zwischen ökonomischen und ethischen Prinzipien. Diese ergänzen und widersprechen sich zugleich. Dies erfordert, dass sich die Schülerinnen und Schüler kritisch mit den Herausforderungen auseinandersetzen und damit zugleich ihre Handlungskompetenzen erweitern mit den Dimensionen der fachlichen, methodischen, sozialen und personalen Kompetenz. Ökonomische und daraus resultierende gesellschaftliche bzw. politische Problemlagen und Zielkonflikte sind systemisch zu erkennen, zu erklären und aus unterschiedlichen Perspektiven unter Berücksichtigung der jeweiligen Interessenlagen und Wertorientierungen zu untersuchen (vgl. Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung Wirtschaft der KMK i. d. F. vom 16.11.2006).
Problemlösefähigkeit, Erkenntnisfähigkeit, Kommunikations‑/Argumentationsfähigkeit werden anhand konkreter wirtschaftlicher Entscheidungssituationen gefördert, wie beispielsweise die Wahl einer geeigneten Rechtsform oder die Bewertung unterschiedlicher staatlicher Eingriffsmöglichkeiten. Dabei kommen insbesondere wirtschaftliche Verfahren und Instrumente zum Einsatz – so bietet sich eine SWOT-Analyse beispielsweise bei der Beurteilung einer Geschäftsidee an. Daneben werden Zusammenhänge mit Modellbetrachtungen beim Verhalten von Markt und Preis wie auch bei den Wirtschaftsordnungen veranschaulicht und systematisch analysiert. Auch soll der Umgang mit digitalen Medien gefördert und adäquat eingesetzt werden, als Informationsquelle und/oder zur Aufbereitung von Ergebnissen. Der Einsatz von digitalen Medien und Endgeräten im Unterricht kann zudem einen Beitrag zur individuellen Förderung leisten. Im Hinblick auf die Erlangung der Allgemeinen Hochschulreife soll generell die Studierfähigkeit gefördert werden, das heißt eine entsprechende Komplexität des Lehr-Lernarragements ist zu gewährleisten.
Ausgehend von der eigenen individuellen Perspektive werden die folgenden Kompetenzen angestrebt:- Die Schülerinnen und Schüler analysieren Situationen bzw. gestalten und beurteilen Handlungsmöglichkeiten in ihrer Rolle als Verbraucherin und Verbraucher sowie als Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer in der Sozialen Marktwirtschaft. Persönliche Erlebnisse und Wahrnehmungen bilden die Grundlage und Ausgangssituation für ökonomisches Denken und Handeln.
- Als Unternehmensgründerin oder ‑gründer und Führungskraft bzw. Selbstständige in der Sozialen Marktwirtschaft gestalten sie Entscheidungsprozesse und Funktionen im Unternehmen bzw. beurteilen diese in ausgewählten Unternehmensbereichen.
- Die Schülerinnen und Schüler erkennen als Bürgerinnen und Bürger in der Sozialen Marktwirtschaft den Staat als regulierendes System und Ordnung einer Volkswirtschaft. Aus Sicht des Staates analysieren sie dessen Handlungsmöglichkeiten in konkreten Situationen und beurteilen die Auswirkungen auf Wirtschaft und Gesellschaft.
Die Förderung der prozessbezogenen Kompetenzen ist vor diesem Hintergrund ab der Eingangsklasse kontinuierlich und langfristig aufbauend zu planen.
3. Ergänzende fachliche Hinweise
Der Bildungsplan für das Fach Wirtschaftslehre ist für nahezu alle Profile der Beruflichen Gymnasien gültig, daher ist zu berücksichtigen, dass die Schülerinnen und Schüler dem Fach mit unterschiedlichen Interessensschwerpunkten begegnen. Sie sind profilbezogen unterschiedlich motiviert und verfolgen verschiedene zukünftige Zielsetzungen.
Die Themenauswahl in diesem Bildungsplan stellt deshalb einen gemeinsamen Nenner dar, weshalb insbesondere der VIP-Bereich in pädagogischer Verantwortung der Lehrkraft zur profilbezogenen, handlungsorientierten Umsetzung und fachlichen Vertiefung genutzt werden sollte.
Fachdidaktische Bezugspunkte bei allen ausgewählten Themen sind für die Schülerinnen und Schüler bedeutsame authentische Situationen, die bevorzugt vollständige Handlungen ermöglichen oder diese nachvollziehbar machen. Handlungs- und fachsystematische Aspekte werden dabei verknüpft und reale komplexe Problemstellungen und multiple Perspektiven der Wirklichkeit aufgegriffen.
Hinweise zum Umgang mit dem Bildungsplan
Der Bildungsplan zeichnet sich durch eine Inhalts- und eine Kompetenzorientierung aus. In jeder Bildungsplaneinheit (BPE) werden in kursiver Schrift die übergeordneten Ziele beschrieben, die durch Zielformulierungen sowie Inhalts- und Hinweisspalten konkretisiert werden. In den Zielformulierungen werden die jeweiligen fachspezifischen Operatoren als Verben verwendet. Operatoren sind handlungsinitiierende Verben, die signalisieren, welche Tätigkeiten beim Bearbeiten von Aufgaben erwartet werden. Die für das jeweilige Fach relevanten Operatoren sowie deren fachspezifische Bedeutung sind jedem Bildungsplan im Anhang beigefügt. Durch die kompetenzorientierte Zielformulierung mittels dieser Operatoren wird das Anforderungsniveau bezüglich der Inhalte und der zu erwerbenden Kompetenzen definiert. Die formulierten Ziele und Inhalte sind verbindlich und damit prüfungsrelevant. Sie stellen die Regelanforderungen im jeweiligen Fach dar. Die Inhalte der Hinweisspalte sind unverbindliche Ergänzungen zur Inhaltsspalte und umfassen Beispiele, didaktische Hinweise und Querverweise auf andere Fächer bzw. BPE.
Der VIP-Bereich des Bildungsplans umfasst die Vertiefung, individualisiertes Lernen sowie Projektunterricht. Im Rahmen der hier zur Verfügung stehenden Stunden sollen die Schülerinnen und Schüler bestmöglich unterstützt und bei der Weiterentwicklung ihrer personalen und fachlichen Kompetenzen gefördert werden. Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer nutzen diese Unterrichtszeit nach eigenen Schwerpunktsetzungen auf Basis der fächerspezifischen Besonderheiten und nach den Lernvoraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler.
Der Teil „Zeit für Leistungsfeststellung“ des Bildungsplans berücksichtigt die Zeit, die zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Leistungsfeststellungen zur Verfügung steht. Dies kann auch die notwendige Zeit für die gleichwertige Feststellung von Schülerleistungen (GFS), Nachbesprechung zu Leistungsfeststellungen sowie Feedback-Gespräche umfassen.
Bildungsplanübersicht
Eingangsklasse
Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektunterricht (VIP) |
20 |
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Die Themenauswahl des Projektunterrichts hat aus den nachfolgenden Bildungsplaneinheiten unter Beachtung Fächer verbindender Aspekte zu erfolgen.
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BPE 1 |
Grundlagen ökonomischen Handelns |
6 |
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Die Schülerinnen und Schüler erläutern volkswirtschaftliche Grundbegriffe und beschreiben deren Zusammenhänge.
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BPE 1.1 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben das ökonomische Prinzip und nennen Produktionsfaktoren. Sie begründen die Notwendigkeit wirtschaftlichen Handelns. |
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BPE 2 |
Rechtliche Grundlagen wirtschaftlichen Handelns |
20 |
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Die Schülerinnen und Schüler arbeiten rechtliche Grundlagen heraus, die ihnen das Handeln als Verbraucherinnen und Verbraucher sowie als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in einer Sozialen Marktwirtschaft ermöglichen.
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BPE 2.1 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben rechtliche Grundbegriffe und beurteilen rechtliche Sachverhalte mithilfe von Gesetzestexten. |
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BPE 2.2 |
Die Schülerinnen und Schüler beurteilen einen Arbeitsvertrag sowie einen Kaufvertrag und beschreiben die Erfüllung von Verträgen. Sie beschreiben die Besonderheiten von Fernabsatzverträgen und beurteilen sie aus Verbrauchersicht. |
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BPE 2.3 |
Die Schülerinnen und Schüler analysieren Störungen bei der Erfüllung eines Kaufvertrages und stellen deren rechtliche Folgen dar. |
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BPE 3 |
Finanzen und Steuern |
24 |
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Die Schülerinnen und Schüler beurteilen den Umgang mit ihren Finanzen und prüfen die Notwendigkeit privater Zusatzversicherungen. Sie setzen sich mit der Entgeltabrechnung auseinander.
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BPE 3.1 |
Die Schülerinnen und Schüler erklären die verschiedenen Abzüge einer Entgeltabrechnung und berechnen das auszuzahlende Entgelt. |
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BPE 3.2 |
Die Schülerinnen und Schüler erstellen eine einfache Einkommensteuererklärung und erläutern die Grundsätze der Einkommensbesteuerung. |
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BPE 3.3 |
Die Schülerinnen und Schüler diskutieren die Notwendigkeit privater Zusatzversicherungen und analysieren den individuellen Bedarf. In diesem Zusammenhang erklären sie das Grundprinzip von Versicherungen. |
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BPE 3.4 |
Die Schülerinnen und Schüler ermitteln die Ursachen von Überschuldung privater Haushalte, beschreiben die Folgen und erarbeiten mögliche Lösungsansätze. |
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Jahrgangsstufe 1
Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektunterricht (VIP) |
20 |
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Die Themenauswahl des Projektunterrichts hat aus den nachfolgenden Bildungsplaneinheiten unter Beachtung Fächer verbindender Aspekte zu erfolgen.
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BPE 4 |
Unternehmensgründung |
20 |
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Die Schülerinnen und Schüler arbeiten individuelle, wirtschaftliche und rechtliche Aspekte einer Unternehmensgründung heraus. Sie simulieren anhand einer profilbezogenen Geschäftsidee und mithilfe eines Existenzgründungsplans einen Gründungsvorgang.
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BPE 4.1 |
Die Schülerinnen und Schüler analysieren eine Geschäftsidee und beschreiben Gründungsaktivitäten anhand eines Existenzgründungsplans. Sie analysieren die Anforderungen an eine Unternehmerpersönlichkeit und beurteilen diese in Bezug auf sich selbst. |
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BPE 4.2 |
Im Rahmen der Simulation beurteilen die Schülerinnen und Schüler die Marktfähigkeit ihrer Geschäftsidee. In diesem Zusammenhang geben sie die Grundbegriffe des Marketings wieder und arbeiten einen sinnvollen Marketing-Mix heraus. Sie berechnen im Rahmen einer Handelskalkulation einen Listenverkaufspreis und ermitteln unter Berücksichtigung geeigneter Faktoren einen optimalen Standort für ihr Unternehmen. |
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BPE 4.3 |
Die Schülerinnen und Schüler vergleichen die Rechtsformen Einzelunternehmen, GbR und GmbH/UG anhand verschiedener Merkmale und ermitteln für ihre Geschäftsidee eine geeignete Rechtsform und Firmierung. |
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BPE 5 |
Unternehmensführung an den Beispielen Finanzierung und Personalwesen |
30 |
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Die Schülerinnen und Schüler analysieren ausgewählte Handlungssituationen in einem Unternehmen. Sie diskutieren auf Grundlage der Unternehmensziele (vgl. BPE 1) und ethischen Aspekten Entscheidungen, um unternehmerisch zu denken und zu handeln.
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BPE 5.1 |
Die Schülerinnen und Schüler ermitteln den notwendigen Kapitalbedarf und entwickeln unter Beachtung der Kosten, der Sicherheiten und der Unternehmensziele selbstständig Finanzierungsmöglichkeiten anhand konkreter Finanzierungsanlässe. In diesem Zusammenhang diskutieren sie Leasing als eine weitere Finanzierungsoption. |
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BPE 5.2 |
Die Schülerinnen und Schüler beurteilen anhand von Personalbedarfsplanungen personalwirtschaftliche Entscheidungsprozesse von der Personalbeschaffung bis zur Personalfreisetzung unter Berücksichtigung von Mitarbeiter- und Unternehmensbedürfnissen sowie unternehmensethischen Aspekten. |
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Jahrgangsstufe 2
Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektunterricht (VIP) |
16 |
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Die Themenauswahl des Projektunterrichts hat aus den nachfolgenden Bildungsplaneinheiten unter Beachtung Fächer verbindender Aspekte zu erfolgen.
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BPE 6 |
Wirtschaftsordnung am Beispiel der Sozialen Marktwirtschaft |
14 |
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Die Schülerinnen und Schüler erklären die Notwendigkeit eines staatlichen Ordnungsrahmens als Teil der Gesellschaftsordnung. Dabei arbeiten sie die relevanten Vorgaben des Grundgesetzes heraus. Beispielhaft werden Elemente der Sozialen Marktwirtschaft dargestellt und deren Bedeutung diskutiert. Sie beurteilen aktuelle Probleme und Herausforderungen der Sozialen Marktwirtschaft, die sich aus der Globalisierung und Digitalisierung der Wirtschaft sowie der demografischen Entwicklung der Bevölkerung ergeben.
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BPE 6.1 |
Die Schülerinnen und Schüler erklären prägende Merkmale der Sozialen Marktwirtschaft und beurteilen deren Bedeutung für die Gesellschaft. |
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BPE 6.2 |
Die Schülerinnen und Schüler arbeiten die Bedeutung des Marktes als Mittelpunkt der Sozialen Marktwirtschaft heraus, analysieren staatliche Eingriffe in die Preisbildung und beurteilen deren Auswirkungen. |
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BPE 7 |
Wirtschaftspolitische Ziele und Instrumente in der Sozialen Marktwirtschaft |
20 |
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Die Schülerinnen und Schüler erläutern verschiedene wirtschaftspolitische Ziele und erkennen Wechselwirkungen und Folgen der Zielerreichung. Sie erklären die Wirkungsweise verschiedener wirtschaftspolitischer Handlungen und beurteilen die Eignung ausgewählter Instrumente zur Zielerreichung auch unter Berücksichtigung der Nachhaltigkeit und wirtschaftsethischer Aspekte.
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BPE 7.1 |
Die Schülerinnen und Schüler erläutern die Notwendigkeit und Ziele von staatlichen Eingriffen im Rahmen der Wirtschaftspolitik und diskutieren mögliche Folgen dieser Maßnahmen. |
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BPE 7.2 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben die Weiterentwicklung wirtschaftspolitischer Zielsetzungen aufgrund veränderter Anforderungen. Sie diskutieren mögliche staatliche Eingriffe zur Zielerreichung und deren Auswirkungen. |
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BPE 8* |
Aktuelle Entwicklungen im Zahlungsverkehr |
6 |
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Die Schülerinnen und Schüler unterscheiden gängige Zahlungsmöglichkeiten und wählen situativ sinnvolle Zahlungsmöglichkeiten für verschiedene Anlässe aus.
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BPE 8.1 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben Möglichkeiten des Zahlungsverkehrs und diskutieren anhand konkreter Zahlungsanlässe geeignete Zahlungsarten. |
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BPE 9* |
Geldanlage und Altersvorsorge |
6 |
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Die Schülerinnen und Schüler erkennen die Notwendigkeit einer ausreichenden Altersvorsorge. Sie unterscheiden verschiedene Sparziele und können sich begründet für eine geeignete Anlageform entscheiden.
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BPE 9.1 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben Sparmotive und Möglichkeiten der Geldanlage. Sie beurteilen unter Berücksichtigung verschiedener Sparertypen unterschiedliche Anlageformen. |
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BPE 10* |
Wirtschaftsethik |
6 |
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Die Schülerinnen und Schüler beurteilen wirtschaftliche Fragestellungen anhand ethischer Gesichtspunkte. Sie diskutieren die Rolle der Unternehmungen, des Staates und der privaten Haushalte. Sie sind sich ihrer eigenen Rolle z. B. als Verbraucherinnen und Verbraucher sowie als Bürgerinnen und Bürger bewusst.
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BPE 10.1 |
Die Schülerinnen und Schüler entwickeln selbstständig eine ethische Urteilsfähigkeit, indem sie das Spannungsfeld zwischen Ökonomie und Ethik anhand eines aktuellen Beispiels beurteilen. |
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Operatorenliste
Anforderungsbereiche
Anforderungsbereich I umfasst die Wiedergabe von Sachverhalten aus einem begrenzten Gebiet im gelernten Zusammenhang und die Beschreibung und Verwendung gelernter und geübter Arbeitsweisen in einem begrenzten Gebiet und einem wiederholenden Zusammenhang.
Anforderungsbereich II umfasst selbstständiges Ordnen, Bearbeiten und Erklären bekannter Sachverhalte, selbstständiges Anwenden des Gelernten auf vergleichbare Sachverhalte und eigenständiges Strukturieren komplexer Texte oder umfassender fachspezifischer Sachverhalte.
Anforderungsbereich III umfasst planmäßiges Verarbeiten komplexer Gegebenheiten mit dem Ziel zu selbstständigen Begründungen, Folgerungen, Lösungsansätzen, Deutungen und Wertungen zu gelangen sowie selbstständiges Auswählen und Anwenden geeigneter Arbeitsmethoden und Darstellungsformen in neuen Situationen und deren Beurteilung.
Operator | Erläuterung |
Zuordnung AFB |
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analysieren |
wirtschaftliche Sachverhalte aus Materialien kriterien- bzw. aspektorientiert beschreiben und erklären
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II |
anwenden |
grundlegende Arbeitsweisen und Modelle auf unbekannte Sachverhalte bzw. Zusammenhänge übertragen
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II |
auswerten |
Daten oder Einzelergebnisse zu einer abschließenden Gesamtaussage zusammenführen
|
II |
berechnen, ermitteln |
Aufgaben anhand vorgegebener Daten und Sachverhalte mit bekannten Operationen lösen
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I |
beschreiben, darstellen |
wesentliche Aspekte eines Sachverhaltes im logischen Zusammenhang unter Verwendung der Fachsprache wiedergeben
|
I |
beurteilen |
den Stellenwert von Sachverhalten und Prozessen in einem Zusammenhang bestimmen, um theorie- und kriterienorientiert zu einem begründeten Sachurteil zu gelangen
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III |
diskutieren |
zu einer ökonomischen Problemstellung eine Pro- und Kontra- Argumentation entwickeln, die zu einer begründeten Bewertung führt
|
III |
erklären, erläutern |
Sachverhalte durch Wissen und Einsichten in einen Zusammenhang (Theorie, Modell, Regel, Gesetz, Funktionszusammenhang) einordnen und deuten; gegebenenfalls durch zusätzliche Informationen und Beispiele verdeutlichen
|
II |
gestalten |
Aufbereiten und adressatenbezogenes, sachlogisch strukturiertes, fachsprachlich korrektes Darstellen der selbstständig entwickelten Ergebnisse
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III |
herausarbeiten |
aus Materialien bestimmte Sachverhalte herausfinden, die nicht explizit genannt werden und Zusammenhänge zwischen ihnen herstellen
|
II |
nennen, wiedergeben, zusammenfassen |
Kenntnisse (z. B. Fachbegriffe, Daten, Fakten, Regeln, Modelle) und Aussagen in komprimierter Form unkommentiert darstellen
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I |
selbstständig entwickeln |
zu einem Sachverhalt oder einer Problemstellung ein konkretes Lösungsmodell, eine Gegenposition oder einen Regelungsentwurf begründet entfalten
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III |
Stellung nehmen |
ausgehend vom Sachurteil unter Einbeziehung individueller Wertmaßstäbe zu einem begründeten eigenen Werturteil kommen
|
III |
vergleichen |
Sachverhalte gegenüberstellen, um Gemeinsamkeiten, Ähnlichkeiten und Unterschiede herauszuarbeiten
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II |