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5. Anhang
5.1 Verweise
Das Verweissystem im Bildungsplan 2016 unterscheidet zwischen vier verschiedenen Verweisarten. Diese werden durch unterschiedliche Symbole gekennzeichnet:
Die Darstellungen der Verweise weichen im Web und in der Druckfassung voneinander ab.
Darstellung der Verweise auf der Online-Plattform
Verweise auf Teilkompetenzen werden unterhalb der jeweiligen Teilkompetenz als anklickbare Symbole dargestellt. Nach einem Mausklick auf das jeweilige Symbol werden die Verweise im Browser detaillierter dargestellt (dies wird in der Abbildung nicht veranschaulicht):
Darstellung der Verweise in der Druckfassung
In der Druckfassung und in der PDF-Ansicht werden sämtliche Verweise direkt unterhalb der jeweiligen Teilkompetenz dargestellt. Bei Verweisen auf andere Fächer ist zusätzlich das Fächerkürzel dargestellt (im Beispiel „T“ für „Technik“):
Gültigkeitsbereich der Verweise
Sind Verweise nur durch eine gestrichelte Linie von den darüber stehenden Kompetenzbeschreibungen getrennt, beziehen sie sich unmittelbar auf diese.
Stehen Verweise in der letzten Zeile eines Kompetenzbereichs und sind durch eine durchgezogene Linie von diesem getrennt, so beziehen sie sich auf den gesamten Kompetenzbereich.
5.2 Abkürzungen
Leitperspektiven
Allgemeine Leitperspektiven | |
BNE | Bildung für nachhaltige Entwicklung |
BTV | Bildung für Toleranz und Akzeptanz von Vielfalt |
PG | Prävention und Gesundheitsförderung |
Themenspezifische Leitperspektiven | |
BO | Berufliche Orientierung |
MB | Medienbildung |
VB | Verbraucherbildung |
Fächer der Sekundarstufe I
Abkürzung | Fach |
---|---|
AES | Alltagskultur, Ernährung, Soziales (AES) – Wahlpflichtfach |
BIO | Biologie |
BIO.V2 | Biologie – Überarbeitete Fassung vom 08.03.2022 |
BK | Bildende Kunst |
BKPROFIL | Bildende Kunst – Profilfach an der Gemeinschaftsschule |
BMB | Basiskurs Medienbildung |
BNT | Biologie, Naturphänomene und Technik (BNT) |
CH | Chemie |
D | Deutsch |
E1 | Englisch als erste Fremdsprache |
E2 | Englisch als zweite Fremdsprache – Wahlpflichtfach |
ETH | Ethik |
F1 | Französisch als erste Fremdsprache |
F2 | Französisch als zweite Fremdsprache – Wahlpflichtfach |
G | Geschichte |
GEO | Geographie |
GK | Gemeinschaftskunde |
IMP | Informatik, Mathematik, Physik (IMP) – Profilfach an der Gemeinschaftsschule |
INF7 | Aufbaukurs Informatik (Klasse 7) |
INFWF | Informatik (Wahlfach) |
M | Mathematik |
MUS | Musik |
MUSPROFIL | Musik – Profilfach an der Gemeinschaftsschule |
NWTPROFIL | Naturwissenschaft und Technik (NwT) – Profilfach an der Gemeinschaftsschule |
PH | Physik |
RAK | Altkatholische Religionslehre |
RALE | Alevitische Religionslehre |
REV | Evangelische Religionslehre |
RISL | Islamische Religionslehre sunnitischer Prägung |
RJUED | Jüdische Religionslehre |
RORTH | Orthodoxe Religionslehre |
RRK | Katholische Religionslehre |
RSYR | Syrisch-Orthodoxe Religionslehre |
SPA3PROFIL | Spanisch als dritte Fremdsprache – Profilfach an der Gemeinschaftsschule |
SPO | Sport |
SPOPROFIL | Sport – Profilfach an der Gemeinschaftsschule |
T | Technik – Wahlpflichtfach |
WBS | Wirtschaft / Berufs- und Studienorientierung (WBS) |
5.3 Geschlechtergerechte Sprache
Im Bildungsplan 2016 wird in der Regel durchgängig die weibliche Form neben der männlichen verwendet; wo immer möglich, werden Paarformulierungen wie „Lehrerinnen und Lehrer“ oder neutrale Formen wie „Lehrkräfte“, „Studierende“ gebraucht.
Ausnahmen von diesen Regeln finden sich bei
- Überschriften, Tabellen, Grafiken, wenn dies aus layouttechnischen Gründen (Platzmangel) erforderlich ist,
- Funktions- oder Rollenbezeichnungen beziehungsweise Begriffen mit Nähe zu formalen und juristischen Texten oder domänenspezifischen Fachbegriffen (zum Beispiel „Marktteilnehmer“, „Erwerbstätiger“, „Auftraggeber“, „(Ver‑)Käufer“, „Konsument“, „Anbieter“, „Verbraucher“, „Arbeitnehmer“, „Arbeitgeber“, „Bürger“, „Bürgermeister“),
- massiver Beeinträchtigung der Lesbarkeit.
Selbstverständlich sind auch in all diesen Fällen Personen jeglichen Geschlechts gemeint.
5.4 Besondere Schriftauszeichnungen
Klammern und Verbindlichkeit von Beispielen
Im Fachplan sind einige Begriffe in Klammern gesetzt.
Steht vor den Begriffen in Klammern „zum Beispiel“, so dienen die Begriffe lediglich einer genaueren Klärung und Einordnung.
Begriffe in Klammern ohne „zum Beispiel“ sind ein verbindlicher Teil der Kompetenzformulierung.
Steht in Klammern ein „unter anderem“, so sind die in der Klammer aufgeführten Aspekte verbindlich zu unterrichten und noch weitere Beispiele der eigenen Wahl darüber hinaus.
5.5 Glossar
Im Glossar werden fachspezifische Begriffe erläutert.
Begriff | Erläuterung |
---|---|
domänenspezifisch | Das Kompetenzmodell im Klieme-Gutachten (Klieme, Eckhard et al. (2003): Zur Entwicklung nationaler Bildungsstandards. Eine Expertise, Berlin) ist fachspezifisch angelegt: „Bildungsstandards sind jeweils auf einen bestimmten Lernbereich bezogen und arbeiten die Grundprinzipien der Disziplin beziehungsweise des Unterrichtsfachs klar heraus.“ (Klieme, Eckhard et al. (2003), 18). Domänen und Fächer können im Bildungsplan gleichgesetzt werden, domänenspezifisch ist damit synonym zu fachspezifisch. |
Doppelauftrag |
Die Ziele des Schulsports insgesamt werden durch den Doppelauftrag des erziehenden Sportunterrichts bestimmt:
Dieser Doppelauftrag orientiert sich immer an den sechs pädagogischen Perspektiven und wird mit den Prinzipien des erziehenden Sportunterrichts umgesetzt. |
Inhaltsbereiche |
In den Klassen 8/9 sind die inhaltsbezogenen Kompetenzen in die folgenden neun Inhaltsbereiche gegliedert:
In Klasse 10 sind die inhaltsbezogenen Kompetenzen in die folgenden zwei Inhaltsbereiche gegliedert:
|
integrative Spielevermittlung |
Die integrative Spielevermittlung hebt die Gemeinsamkeiten der Sportspiele hervor und gründet auf dem Leitsatz „Vom Sportspielübergreifenden zum Sportspielspielspezifischen“. Sie verläuft über drei Stufen:
|
Mehrperspektivität | Mehrperspektivität kann als vielfältige didaktische Thematisierung des Gegenstands Bewegung, Spiel und Sport verstanden werden. In einem mehrperspektivischen Sportunterricht wird Sport unter verschiedenen Sinnrichtungen angeboten, eine einseitige Ausrichtung wird vermieden. Damit können Schülerinnen und Schüler Sport aus verschiedenen Blickwinkeln wahrnehmen und erleben. Mehrperspektivität wird in den Bildungsplänen der meisten Bundesländer durch die Pädagogischen Perspektiven von Kurz charakterisiert. |
Pädagogische Perspektive |
Unter den Pädagogischen Perspektiven ist systematisch gefasst, was im Schulsport an den jeweils ausgewählten Inhalten thematisiert werden sollte, damit das Fach seinem Auftrag gerecht wird. Sie beschreiben Sinnrichtungen und Motive des Sporttreibens, markieren inhaltliche Schwerpunkte (auch inhaltsbereichsübergreifend) und werden in enger Anlehnung an das Bewegungshandeln im Sportunterricht vermittelt. In diesem Bildungsplan werden die folgenden sechs sportpädagogischen Perspektiven verwendet:
|
Pflichtbereich | Der Pflichtbereich bezeichnet Inhaltsbereiche, die innerhalb bestimmter Klassen verpflichtend behandelt werden müssen. Näheres zum Umfang etc. regeln die organisatorischen Hinweise in den Leitgedanken. |
Prinzipien erziehenden Sportunterrichts |
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Unterrichtsvorhaben |
Die Kompetenzbereiche werden durch Unterrichtsvorhaben konkretisiert und umgesetzt. Unterrichtsvorhaben sind thematisch akzentuierte unterrichtliche Einheiten als Verknüpfung von Prinzipien Erziehenden Sportunterrichts, sportpädagogischen Perspektiven und konkreten Inhalten. In ihrer Auswahl und planvollen Abfolge sollen sie die Kontinuität des Unterrichts und die Lernprogression bei den Schülerinnen und Schülern sichern und diese zur selbstständigen und reflexiven Auseinandersetzung mit dem Thema auffordern. Unterrichtsvorhaben, welche den Planungscharakter von Unterricht kennzeichnen, zielen darauf ab,
Teilkompetenzen aus einem oder mehreren Inhaltsbereichen bilden den Ausgangspunkt für die Planung von Unterrichtsvorhaben. Neben dem Aspekt der anvisierten Kompetenzen sind die jeweilige Lerngruppe sowie infrastrukturelle Bedingungen weitere wesentliche Aspekte bei der Planung von Unterrichtsvorhaben. Diese berücksichtigt die klare Formulierung des Themas, die Begründung und Einordnung des ausgewählten Themas (Warum?), Aufgabenschwerpunkte und inhaltliche Konkretisierungen (Was?) sowie wesentliche didaktische Hinweise (Wie?) und Qualitäts- beziehungsweise Evaluationskriterien in Bezug auf den erwarteten Unterrichtserfolg. |
Wahlpflichtbereich | Der Wahlpflichtbereich bezeichnet mehrere Inhaltsbereiche, aus denen innerhalb bestimmter Klassen einzelne verpflichtend ausgewählt werden müssen. Näheres zum Umfang etc. regeln die organisatorischen Hinweise in den Leitgedanken. |