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4. Operatoren
In den Standards für inhaltsbezogene Kompetenzen werden Operatoren verwendet. Sie dienen der Beschreibung von Kenntnissen und Fähigkeiten, die von den Schülerinnen und Schülern in Abhängigkeit vom jeweiligen Inhalt erworben werden sollen. Dies erfolgt durch „handlungsleitende Verben“ wie beispielsweise „nennen”, „darstellen”, „gestalten“.
In der folgenden Operatorenliste werden die in den Standards verwendeten Verben detailliert beschrieben. Diese Operatorenliste dient als Lesehilfe für die im Bildungsplan verwendeten Verben und ihrer fachspezifischen Bedeutungen. Eine für alle Fächer einheitliche Operatorenliste würde den teilweise divergierenden fachspezifischen Bedeutungen einzelner Verben nicht gerecht werden, da sich diese oftmals durch einen intensiven fachdidaktischen Diskurs und auf Basis einer langen Tradition herausgebildet haben. Des Weiteren dürfen die im Folgenden angeführten Operatoren nicht mit den Prüfungsoperatoren gleichgesetzt werden. Die Formulierungen sind jedoch prinzipiell in Aufgabenstellungen übertragbar; somit wird durch die Operatoren auch sichtbar, wie die Standards evaluiert werden können.
Standards legen fest, welchen Anforderungen die Schülerinnen und Schüler gerecht werden müssen. Diese gliedern sich in drei, in der Komplexität zunehmende Anforderungsbereiche (AFB):
- Anforderungsbereich I: Reproduktion
- Anforderungsbereich II: Reorganisation
- Anforderungsbereich III: Transfer/Bewertung
Eine ausschließliche Zuordnung der einzelnen Operatoren zu nur einem Anforderungsbereich ist jedoch über alle Fächer betrachtet nicht immer möglich. Auf eine Paraphrasierung der Operatoren prozessbezogener und musikpraktischer Kompetenzen wurde unter Berücksichtigung der Offenheit künstlerisch-ästhetischer Prozesse bewusst verzichtet (beispielsweise „arrangieren“, „begleiten“, „hören“, „improvisieren“, „musizieren“, „sich konzentrieren“, „singen“, „teilhaben“ oder „üben“). Ihre Bedeutung ist fachsprachlich definiert, die Zuordnung zu einem Anforderungsbereich ist dem Kontext zu entnehmen.
Operatoren | Beschreibung | AFB |
---|---|---|
anwenden | eine bestimmte Technik, ein Material, ein Wissen oder ein Konzept verwenden | II |
auseinandersetzen | ergebnisoffen Argumente, Aspekte, Eindrücke oder Sachverhalte strukturieren | II |
begründen | komplexe Gedanken schlüssig entwickeln, im Zusammenhang darstellen und durch Argumente stützen | II |
benennen, nennen | einen Sachverhalt oder Bezeichnungen zielgerichtet begrifflich anführen oder Informationen aus vorgegebenem Material entnehmen | I |
beschreiben, erfassen, erkennen |
wesentliche Informationen aus vorgegebenem Material oder aus Kenntnissen zusammenhängend und schlüssig mit eigenen Worten oder in anderer Form wiedergeben | I |
beurteilen, Beurteilungen vornehmen |
ein durch Fakten gestütztes selbstständiges Urteil zu einem Sachverhalt formulieren, wobei die Kriterien und die wesentlichen Gründe für die Beurteilung offengelegt werden | III |
bewerten | einen Sachverhalt oder ein Material nach selbst gewählten und begründeten Normen oder Kriterien beurteilen, wobei diese persönlichen Wertbezüge offenbart werden | III |
darstellen | Sachverhalte, Zusammenhänge, Probleme etc. ausführlich objektiv wiedergeben | I, II |
diskutieren | ein Bewertungsproblem erfassen, unterschiedliche Positionen auf ihre Stichhaltigkeit und ihren Wert beziehungsweise das Für und Wider gegeneinander abwägen und zu einem begründeten Urteil kommen | II, III |
dokumentieren | etwas schriftlich darstellen | I |
erkunden | kriterienorientiert beschreiben und strukturiert darstellen | II |
einordnen | Aussagen über Musik, Sachverhalte, Hörerlebnisse oder Problemstellungen in einen Kontext stellen | II |
einsetzen | Modelle, Theorien, Regeln auf Sachverhalte oder Materialien übertragen | II |
entwerfen | eine musikalische Idee konzipieren | II |
erarbeiten | aus gegebenem Material bestimmte musikalische Sachverhalte erkennen und anwenden | II |
erfinden, verklanglichen, vertonen |
Aufgabenstellungen produktorientiert bearbeiten sowie eigene Gestaltungsideen entwickeln und umsetzen | III |
erklären | Sachverhalte fachsprachlich in einen Zusammenhang stellen und Hintergründe beziehungsweise Ursachen aufzeigen | II |
erläutern | einen Sachverhalt oder ein Material und seine Hintergründe verdeutlichen, in einen Zusammenhang einordnen und anschaulich und verständlich machen | II |
gestalten | Musik vokal oder instrumental realisieren und interpretieren | III |
hörend erfassen | musikalische Sachverhalte und (Verlaufs‑)Strukturen hörend erkennen und in Worte fassen | I |
interpretieren (Material) |
Elemente, Sinnzusammenhänge und strukturelle Kennzeichen aus Materialien oder Sachverhalten unter gegebener Fragestellung herausarbeiten | III |
interpretieren (Musik) |
Musik vokal oder instrumental nach ausgewählten und nachvollziehbaren Wertmaßstäben präsentieren | III |
präsentieren, vortragen |
Arbeitsergebnisse darbieten | II |
produzieren | ein Musikstück medial aufnehmen und gegebenenfalls technisch bearbeiten | II |
reflektieren | Sinnzusammenhänge mit unterschiedlichen Erfahrungen und Fakten in Beziehung setzen und überdenken | III |
umsetzen | Material in andere Ausdrucksformen (zum Beispiel Bewegung) überführen | II |
unterscheiden, zuordnen |
Sachverhalte und Hörerlebnisse miteinander in Beziehung setzen | II |
verfolgen | ein oder mehrere Stimmen einer Notation während des Hörens mitlesen | II |
vergleichen | Gemeinsamkeiten und Unterschiede gewichtend einander gegenüberstellen und ein Ergebnis formulieren | II |
wahrnehmen und darüber sprechen / sich äußern | subjektive Höreindrücke verständlich machen | I |