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1. Leitgedanken zum Kompetenzerwerb
1.1 Bildungswert der modernen Fremdsprachen
In einer modernen und globalisierten Welt, die von zunehmender Mobilität und Vernetzung geprägt ist, stellen Fremdsprachenkenntnisse eine wichtige Grundlage für den internationalen Dialog dar. Sie befähigen den Einzelnen, sich in interkulturellen Kontexten angemessen zu bewegen. Indem sich Schülerinnen und Schüler mit sprachlicher und kultureller Vielfalt auseinandersetzen, erwerben sie interkulturelle Handlungskompetenz, die sie in die Lage versetzt, mit Individuen und Gruppen anderer Kulturen angemessen und respektvoll zu interagieren. Bei der Begegnung mit einer anderen Sprache wird der Einzelne mit einer neuen, ihm zunächst ungewohnten sprachlichen Ordnung der Welt konfrontiert. Er lernt diese neue Ordnung als andere mögliche Interpretation von Welt kennen und respektieren. Damit unterstützt der Fremdsprachenunterricht in besonderem Maße die Entwicklung von Toleranz und Akzeptanz von Vielfalt und trägt zu einem friedlichen Zusammenleben in der Welt bei. In einer international geprägten Wirtschafts- und Arbeitswelt stellen Fremdsprachenkenntnisse außerdem eine wichtige Voraussetzung dar, um angemessen auf dem globalen Markt zu agieren.
Ziel eines modernen Fremdsprachenunterrichts ist es deshalb, Schülerinnen und Schüler zu befähigen, sich in der Fremdsprache sicher zu bewegen und sich dabei zunehmend flüssig und differenziert auszudrücken. Fremdsprachen zu lernen heißt, in fremde Welten einzutauchen und diese in steigendem Maße zu verstehen. Sie ermöglichen es den Lernenden, Wissen über fremde Denkmuster und Handlungsweisen zu erwerben und diese mit den eigenen zu vergleichen. Die Schülerinnen und Schüler können so deren kulturelle und gegebenenfalls auch historische Bedingtheit verstehen, Verständnis und Respekt für das Fremde entwickeln und Missverständnisse vermeiden.
Soziokulturelles Wissen im Zusammenspiel mit interkultureller und funktionaler kommunikativer Kompetenz versetzt die Schülerinnen und Schüler in die Lage, künftig Auslandsaufenthalte und internationale Begegnungen im Rahmen von Ausbildung, Studium und Beruf sowie im Privatleben gezielt und informiert in die Wege zu leiten und erfolgreich zu bewältigen. Hier leisten die modernen Fremdsprachen einen Beitrag zur beruflichen Orientierung der Schülerinnen und Schüler.
Am Gymnasium erwirbt jede Schülerin und jeder Schüler Kompetenzen in mindestens zwei Fremdsprachen. Der Vergleich von Unterschieden und Gemeinsamkeiten fördert die Einsicht in generelle sprachliche Strukturmuster und das Verständnis von Sprache als System. Die Kenntnis von Strukturen verschiedener Sprachen sowie von Strategien und Methoden des Spracherwerbs fördert darüber hinaus das Lernen weiterer Fremdsprachen jenseits der schulischen Ausbildung. Nachdenken über Sprache schult die Fähigkeit, Handlungsweisen, komplexere Sachverhalte, theoretische Erkenntnisse, Denkmuster und Wertvorstellungen zu durchdringen und in einen interkulturellen Zusammenhang zu stellen.
1.2 Kompetenzen
In den vorliegenden Bildungsplänen für die modernen Fremdsprachen ist die Ausbildung der interkulturellen kommunikativen Kompetenz das übergeordnete Ziel des Fremdsprachenlernens. Der Gemeinsame europäische Referenzrahmen (GeR) der Sprachen von 2001 sieht in dieser interkulturellen Handlungsfähigkeit in unterschiedlichen Sprachen den Kern seines Mehrsprachigkeitskonzepts. Er definiert für alle Sprachen gültige Kriterien und Niveaus, nach denen die Sprachbeherrschung von Lernenden eingestuft werden kann. Daran orientiert sich der Kompetenzaufbau über die verschiedenen Klassen in den vorliegenden Bildungsplänen für die modernen Fremdsprachen. Die in den Bildungsplänen beschriebenen Kompetenzen entsprechen den Vorgaben der „Bildungsstandards für die fortgeführte Fremdsprache (Englisch/Französisch) für die Allgemeine Hochschulreife“ der Kultusministerkonferenz (KMK) von 2012, die zu einer Vereinheitlichung der Anforderungen über die Bundesländergrenzen hinweg führen sollen.
Das Schaubild verdeutlicht, dass die Kompetenzen, wie sie nacheinander in den vorliegenden Bildungsplänen aufgeführt sind, keine isoliert zu beherrschenden Einzelfertigkeiten sind, sondern vielmehr ineinandergreifen. Sowohl die prozessbezogenen Kompetenzen als auch die inhaltsbezogenen Kompetenzen stehen im Dienst der interkulturellen kommunikativen Kompetenz.
Als prozessbezogene Kompetenzen werden Sprachbewusstheit und Sprachlernkompetenz ausgewiesen: Zum einen unterstützt die Fähigkeit, eine Sprache – auch die Erstsprache – bewusst zu rezipieren und zu verwenden, den Spracherwerbsprozess. Die Schülerinnen und Schüler müssen zum anderen in ihrer Sprachlernkompetenz langfristig gefördert werden, um das eigene Sprachenlernen zielgerichtet zu steuern. Dieser Prozess beginnt bereits im Fremdsprachenunterricht der Grundschule. Die Lernenden sollen Strategien und Methoden erwerben, die sie dazu befähigen, ihr Lernen selbstständig zu organisieren und nach Ende ihrer Schulzeit im Sinne des lebenslangen Lernens weitere Fremdsprachen im außerschulischen Umfeld zu erlernen. Eine Voraussetzung dafür besteht darin, dass sie in ihrer Schullaufbahn allmählich Eigenverantwortung für ihren Lernprozess und ‑zuwachs übernehmen. Prozessbezogene Kompetenzen können nicht von den inhaltsbezogenen Kompetenzen losgelöst erworben werden, sie sind nicht gestuft und werden nicht unmittelbar geprüft. Der ausgewiesene Stand stellt die Zielstufe dar, die das beim Abschluss der Kursstufe zu erreichende Niveau beschreibt.
Die inhaltsbezogenen Kompetenzen umfassen die als zentrales Ziel ausgewiesene interkulturelle kommunikative Kompetenz, die funktionale kommunikative Kompetenz und schließlich die Text- und Medienkompetenz. Voraussetzung für einen gelingenden Kompetenzaufbau ist, dass die Schülerinnen und Schüler angemessene sprachliche Mittel erwerben und reflektieren. Für die Realisierung der kommunikativen Kompetenzen haben sie dienende Funktion.
Die Text- und Medienkompetenz verlangt den Schülerinnen und Schülern einen komplexeren Umgang mit Texten ab, der über die reine Textrezeption hinausgeht. Sie erfordert, dass Schülerinnen und Schüler Texte zunehmend tiefer durchdringen und sich produktiv mit ihnen auseinandersetzen. Die Lernenden sollen die Fähigkeit erwerben, Texte zu strukturieren und zu analysieren, sie zu reflektieren und zu bewerten beziehungsweise neu zu gestalten. In den Bildungsplänen der modernen Fremdsprachen wird von einem erweiterten Textbegriff ausgegangen. Als Texte werden demnach alle mündlichen, schriftlichen und visuellen Produkte in ihrem jeweiligen kulturellen und medialen Kontext verstanden, die analog oder digital vermittelt werden. Von entscheidender Bedeutung für den gymnasialen Fremdsprachenunterricht ist die Auseinandersetzung mit kulturell geprägten Deutungsmustern. Aus diesem Grund hat die Beschäftigung mit literarischen Texten von Autorinnen und Autoren mit unterschiedlichem kulturellem Hintergrund dort einen besonderen Stellenwert.
Zur Text- und Medienkompetenz zählt darüber hinaus, dass die Schülerinnen und Schüler bei einer Recherche dem Internet zielgerichtet Informationen entnehmen und entsprechend der Aufgabenstellung auswerten können. Zudem lernen sie, Texte gegebenenfalls kritisch zu ihrem medialen Umfeld in Beziehung zu setzen. Damit trägt der moderne Fremdsprachenunterricht zur Medienbildung bei.
Jeweils zu Beginn der inhaltsbezogenen Kompetenzen werden Themen genannt, denn die Schülerinnen und Schüler erwerben die ausgewiesenen Kompetenzen nicht losgelöst von soziokulturellem Wissen. Dies geschieht vielmehr in der ständigen Begegnung und Auseinandersetzung mit Themen, die in ihrer Progression zunehmend gesellschaftsorientiert werden und ein vertieftes kulturelles Verständnis zum Ziel haben.
Methodisch-strategische Teilkompetenzen sind den funktionalen kommunikativen Kompetenzen zugeordnet. Sie sind im Bildungsplan 2016 jeweils am Ende einer Kompetenz aufgeführt und durch eine Zwischenüberschrift kenntlich gemacht. Verweise auf Teilkompetenzen anderer Bereiche der Fremdsprachenpläne zeigen, welche Teilkompetenzen Grundlage oder sinnvolle Erweiterungsmöglichkeiten darstellen. Mit den vorliegenden Verweisen wird kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben; sie sind nicht grundsätzlich verbindlich, sondern sollen zum Querlesen einladen.
Um den Lernstand, den die Schülerinnen und Schüler laut Bildungsplan aus den vorherigen in die nachfolgenden Klassen mitbringen sollen, besser nachvollziehen zu können, hat die jeweilige Teilkompetenz über alle Klassen hinweg die gleiche Nummerierung. Die Progression der einzelnen (Teil‑)Kompetenzen wird so erkennbar. Mitunter wird eine Teilkompetenz ab einer bestimmten Klasse nicht mehr fortgeführt beziehungsweise sie setzt später ein. In diesen Fällen erfolgt ein konkreter Hinweis in der jeweiligen Zeile. Die Teilkompetenzen werden anhand von Operatoren beschrieben, deren jeweilige Bedeutung in der Liste im Anhang der Pläne definiert ist. Die definierten handlungsleitenden Verben dienen dazu, alle sprachlichen Operationen, die im Laufe des Erwerbs aller kommunikativen Kompetenzen erlernt werden, trennscharf zu erfassen. Es handelt sich dabei nicht um die fremdsprachlichen Prüfungsoperatoren.
1.3 Bildungswert des Faches Russisch
Russisch ist eine der größten Weltsprachen und eine der Amtssprachen der UNO sowie Arbeitssprache des Europarats. Auch außerhalb Russlands ist Russisch in weiten Teilen Osteuropas und Asiens gängige Verkehrs- oder Fremdsprache und eröffnet den Zugang zum gesamten eurasischen Sprach- und Kulturraum.
Russisch ist Leit- und Brückensprache zur größten europäischen Sprachfamilie, der Familie der slawischen Sprachen. Deutschland hat von Südbayern bis zur Ostsee gemeinsame Grenzen mit slawischsprachigen Ländern, zu denen Russischkenntnisse den Zugang erleichtern. Russischlernerinnen und Russischlerner entsprechen in besonderem Maße der Forderung des Europarats nach Mehrsprachigkeit, das heißt, dass sich jede Bürgerin und jeder Bürger neben seiner Muttersprache in mindestens zwei modernen Fremdsprachen ausdrücken kann.
Beitrag des Faches zu den Leitperspektiven
Der Beitrag des Faches Russisch zu den Leitperspektiven wird im Folgenden dargestellt:
- Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE)
Der Russischunterricht erweitert den Horizont der Schülerinnen und Schüler nach Osten. Deutschland hat traditionell eine Mittlerrolle zwischen Ost und West, wie zahlreiche jahrhundertelange Beziehungen zwischen Deutschen und Slawen zeigen. Auch durch die dynastischen Verbindungen mit Russland nimmt Baden-Württemberg eine herausragende Stellung ein. In Auseinandersetzung mit der oft leidvollen gemeinsamen Geschichte von Deutschen und Russen erkennen die Schülerinnen und Schüler die besondere Verantwortung beider Länder für ein dauerhaftes, friedliches Zusammenleben aller Länder Europas.
Im Russischunterricht setzen sich die Schülerinnen und Schüler mit einem Land, das ein Siebtel der Landfläche der Erde einnimmt, auseinander. Dabei werden sie mit Themen wie dem Umgang mit Ressourcen, dem Klimawandel und den Folgen einer zunehmenden Globalisierung konfrontiert und erkennen die Bedeutung zivilgesellschaftlichen Engagements und politischen Handelns für die Zukunft. - Bildung für Toleranz und Akzeptanz von Vielfalt (BTV)
Migrantinnen und Migranten mit Wurzeln in den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion und einem entsprechenden russischsprachigen Hintergrund stellen neben Migrantinnen und Migranten türkischer Herkunft die größte Migrantengruppe in Deutschland dar. Russisch als Fremdsprache kann dazu beitragen, dass Schülerinnen und Schüler mit und ohne Migrationshintergrund einander besser verstehen und Integrationsprobleme vermieden werden. Die Auseinandersetzung mit Russisch als der Staatssprache einer multilingualen Föderation kann darüber hinaus interkulturelles Verstehen fördern. So trägt das Fach Russisch zur Entwicklung von Empathie für Andere und zu Toleranz und Akzeptanz von Vielfalt bei. Auch die Beschäftigung mit der wechselvollen Geschichte beider Länder vom 19. bis 21. Jahrhundert kann den Abbau von Vorurteilen fördern. - Prävention und Gesundheitsförderung (PG)
Indem die Schülerinnen und Schüler fremdsprachliche Lernstrategien und ‑techniken einüben, erleben sie sich in ihrem Handeln als zunehmend eigenständig und selbstwirksam. Basis der Kommunikation sind hierbei Wertschätzung und lösungsorientierte Problembewältigung. - Berufliche Orientierung (BO)
Der Russischunterricht vermittelt jungen Menschen Fertigkeiten und Kompetenzen für Studium und Beruf in einem nach Osten erweiterten Europa. Das Einüben, Anwenden und Weiterentwickeln von Techniken, Methoden und Strategien in den einzelnen Bereichen des Russischunterrichts sind für Bildung und Beruf von großer Bedeutung. Die Schülerinnen und Schüler erwerben Osteuropakompetenz und verbessern dadurch ihre beruflichen Zukunftschancen. - Medienbildung (MB)
Den Schülerinnen und Schülern werden unter anderem mithilfe digitaler Medien Kompetenzen vermittelt, die sie in einem modernen Europa der offenen Grenzen und weltweit für Kontakte benötigen. Sie werden zu einer reflektierten und verantwortungsbewussten Nutzung offizieller und oppositioneller Medien angeleitet. - Verbraucherbildung (VB)
Die Schülerinnen und Schüler lernen unterschiedliche Alltags‑, Ess- und Konsumkulturen kennen und reflektieren den Wert ressourcenschonenden Verbraucherverhaltens im Vergleich zu postsowjetischen Ländern.
1.4 Didaktische Hinweise
Ende Klasse 10 erreichen die Schülerinnen und Schüler das GeR-Niveau B1. Wenn sie das Fach im Anschluss als fortgeführte Fremdsprache bis zum Abitur belegen, erweitern sie ihre Kompetenzen auf das GeR-Niveau B2.
Der kommunikative Ansatz des schulischen Fremdsprachenlernens sieht vor, dass der Unterricht überwiegend in der Fremdsprache stattfindet und eine Vielzahl authentischer Begegnungen in der Fremdsprache ermöglicht, zum Beispiel durch den Einsatz authentischer, auch medial vermittelter Texte und durch die Einbeziehung außerschulischer Lernorte, zum Beispiel Kulturveranstaltungen und Schülerbegegnungen.
Im Russischunterricht können die Lerngruppen besonders heterogen sein, da oft Anfängerinnen und Anfänger und Schülerinnen und Schüler mit russischsprachigem Hintergrund in unterschiedlicher Ausprägung gemeinsam unterrichtet werden. Dies stellt für die Lehrkräfte im Hinblick auf die Binnendifferenzierung eine besondere Herausforderung dar. Dabei kann der Einsatz von Fremdsprachenassistentinnen und ‑assistenten sinnvoll sein.
Der kompetenzorientierte Fremdsprachenunterricht führt stufenweise zur kommunikativen Handlungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler. Er bedarf der Aufgabenorientierung, die von den Schülerinnen und Schülern verlangt, die einzelnen Teilkompetenzen zielgerichtet im Zusammenspiel anzuwenden.
Im Anfangsunterricht ist besonders auf das Erlernen und Üben der korrekten Schreibschrift zu achten.
Sie kann besonders gut mithilfe von internationalem Wortschatz im Russischen eingeübt werden (andere Fremdsprachen, Deutsch).
Die Förderung des Leseverstehens und des Hör‑/Hörsehverstehens sind vom ersten Lernjahr an von großer Bedeutung. Es ist darauf zu achten, bereits von Beginn an auch authentische Texte einzusetzen.
Die mündliche Sprachkompetenz ist besonders zu fördern. Ihre Bedeutung wird durch die Kommunikationsprüfung im Abitur dokumentiert. Kommunikatives Training sollte so oft wie möglich in Schüler-Schüler-Interaktionen stattfinden (Formen der Partner- und Gruppenarbeit).
Sprachmittlung spielt als übergreifende Kompetenz eine besondere Rolle, da sie die Schülerinnen und Schüler befähigt, in interkulturellen Situationen Verständigung zu ermöglichen und in kontroversen Situationen zu vermitteln (BTV). Die Schülerinnen und Schüler können dabei auf bereits in anderen Fächern erworbene Strategien zurückgreifen.
Bei der sprachlichen Kommunikation hat der korrekte Gebrauch grammatischer Strukturen eine zwar dienende, aber dennoch kommunikativ relevante Bedeutung. Häufiges Training in der Schule sowie regelmäßiges, selbstreguliertes Üben außerhalb des Unterrichts sind daher unverzichtbar (PG). Dabei ist ein dosierter Einsatz von digitalen Medien gemäß der Leitperspektive „Medienbildung“ (MB) sinnvoll und hilfreich.
Beim gesamten Spracherwerb ist der reflektierte und selektive Umgang mit Medien eine Schlüsselqualifikation, die jungen Menschen den Weg in die moderne Informationsgesellschaft ebnet (MB, BO).
1.5 Basisfach und Leistungsfach in der Oberstufe
In der gymnasialen Kursstufe können die Schülerinnen und Schüler das Fach Russisch als Basisfach oder als Leistungsfach belegen.
In der Auseinandersetzung mit literarischen und nichtliterarischen Texten und Medien erweitern die Schülerinnen und Schüler ihre fremdsprachlichen Kompetenzen und damit auch ihre interkulturelle Handlungskompetenz.
Basisfach und Leistungsfach unterscheiden sich hinsichtlich des Komplexitäts- und Abstraktionsgrades der Texte und Themen sowie hinsichtlich der Breite, Tiefe und Differenziertheit der Aufgabenbearbeitung.
Am Ende der Kursstufe erreichen alle Schülerinnen und Schüler die Niveaustufe B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GeR).
Die in 1.4 genannte Kommunikationsprüfung gilt in dieser Form nur für das Leistungsfach. Im Basisfach besteht die Möglichkeit einer mündlichen Abiturprüfung.