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4. Operatoren
Den in den Fächern Biologie, Chemie, Naturwissenschaft und Technik (NwT), Physik und in dem Fächerverbund Biologie, Naturphänomene und Technik (BNT) genutzten Operatoren liegt eine gemeinsame Beschreibung zugrunde.
In den Standards für inhaltsbezogene Kompetenzen werden Operatoren (handlungsleitende Verben) verwendet. Diese sind in der vorliegenden Liste aufgeführt. Standards legen fest, welchen Anforderungen die Schülerinnen und Schüler gerecht werden müssen. Daher werden die Operatoren in der Regel nach drei Anforderungsbereichen (AFB) gegliedert:
- Reproduktion (AFB I)
- Reorganisation (AFB II)
- Transfer/Bewertung (AFB III)
In der Regel können Operatoren je nach inhaltlichem Kontext und unterrichtlichem Vorlauf in jeden der drei Anforderungsbereiche eingeordnet werden. Im Folgenden wird den Operatoren der überwiegend in Betracht kommende Anforderungsbereich zugeordnet.
Operatoren | Beschreibung | AFB |
---|---|---|
ableiten | auf der Grundlage von Erkenntnissen sachgerechte Schlüsse ziehen | II |
anwenden | einen bekannten Zusammenhang oder eine bekannte Methode auf einen anderen Sachverhalt beziehen | II |
benennen | Fachbegriffe kriteriengeleitet zuordnen | I |
berechnen | rechnerische Generierung eines Ergebnisses | II |
beschreiben | Strukturen, Sachverhalte, Prozesse und Eigenschaften von Objekten in der Regel unter Verwendung der Fachsprache wiedergeben | II |
bewerten | einen Sachverhalt nach fachwissenschaftlichen oder fachmethodischen Kriterien, persönlichem oder gesellschaftlichem Wertebezug begründet einschätzen | III |
darstellen | Sachverhalte, Zusammenhänge, Methoden und Ergebnisse strukturiert wiedergeben | II |
durchführen | eine vorgegebene oder eigene Anleitung (zum Beispiel für ein Experiment oder einen Arbeitsauftrag) umsetzen | I |
erkennen | kognitiver Prozess der Abstraktion, bei dem eine Wahrnehmung einem Begriff oder Konzept zugeordnet wird, dieser Prozess ist nur durch beobachtbare Folgehandlungen operationalisierbar | I |
erklären | Strukturen, Prozesse und Zusammenhänge eines Sachverhalts erfassen sowie auf allgemeine Aussagen und Gesetze unter Verwendung der Fachsprache zurückführen | II |
erläutern | Strukturen, Prozesse, Zusammenhänge etc. des Sachverhaltes erfassen und auf allgemeine Aussagen/Gesetze zurückführen und durch zusätzliche Informationen oder Beispiele verständlich machen | II |
ermitteln | ein Ergebnis rechnerisch, grafisch oder experimentell bestimmen | II |
erstellen (Diagramme) | Zusammenhänge zwischen Größen in einem Koordinatensystem darstellen | I |
experimentell aufzeichnen | Daten mit geeigneten Messgeräten (gegebenenfalls auch mit digitalen Messwerterfassungssystemen) erfassen und strukturieren | I |
interpretieren | Sachverhalte, Zusammenhänge in Hinblick auf Erklärungsmöglichkeiten untersuchen und abwägend herausstellen | III |
klassifizieren, ordnen | Begriffe, Gegenstände etc. auf der Grundlage bestimmter Merkmale systematisch einteilen | II |
lösen | Gleichungen (insbesondere Differentialgleichungen) zielorientiert mathematisch umformen | II |
messen | experimentelle Daten unter Berücksichtigung der Messvorschriften bestimmen | II |
nennen | Elemente, Sachverhalte, Begriffe, Daten, Fakten ohne Erläuterung wiedergeben | I |
untersuchen | Sachverhalte oder Objekte zielorientiert erkunden, Merkmale und Zusammenhänge herausarbeiten | II |
vergleichen | Gemeinsamkeiten und Unterschiede herausarbeiten | II |