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4. Operatoren
In den Standards für inhaltsbezogene Kompetenzen werden Operatoren (handlungsleitende Verben) verwendet. Standards legen fest, welche Anforderungen die Schülerinnen und Schüler in der Regel erfüllen. Zusammen mit der Zuordnung zu einem der Anforderungsbereiche (AFB) dienen Operatoren einer Präzisierung dieser Anforderungen. Dies sichert das Erreichen des vorgesehenen Niveaus und die angemessene Interpretation der Standards.
Beschreibung der drei Anforderungsbereiche
- Anforderungsbereich I umfasst das Wiedergeben von Sachverhalten und Kenntnissen sowie das Anwenden und Beschreiben geübter Arbeitstechniken und Verfahren.
- Anforderungsbereich II umfasst das selbstständige Verarbeiten und Darstellen bekannter Sachverhalte in einem durch Übung bekannten Zusammenhang und das selbstständige Übertragen des Gelernten auf vergleichbare, neue Sachverhalte.
- Anforderungsbereich III umfasst das Verarbeiten komplexer Sachverhalte mit selbstständiger Auswahl geeigneter Arbeitstechniken mit dem Ziel, zu selbstständigen Lösungen, Gestaltungen oder Deutungen, Folgerungen, Verallgemeinerungen, Begründungen und Wertungen zu gelangen und das eigene Vorgehen zu reflektieren.
Zuordnung zu Anforderungsbereichen
Die Zuordnung eines Operators ist im Einzelfall auch vom Kontext von Aufgabenstellungen und ihrer unterrichtlichen Einordnung abhängig. Im Folgenden werden die Operatoren dem überwiegend in Betracht kommenden Anforderungsbereich zugeordnet.
Hinweis: Die Operatoren im Bildungsplan Aufbaukurs Informatik weisen gegenüber den bereits veröffentlichten Operatoren zum Informatikabitur Unterschiede im Wortlaut der Beschreibung der Operatoren und Unterschiede in den zugehörigen Anforderungsniveaus auf.
Operatoren | Beschreibung | AFB |
---|---|---|
analysieren | eine konkrete Materialgrundlage unter einer gegebenen Fragestellung auf wichtige Bestandteile, Eigenschaften oder Zusammenhänge untersuchen | III |
anwenden | einen bekannten Zusammenhang oder eine bekannte Methode auf einen (anderen) Sachverhalt beziehen | II |
begründen | eine Aussage oder einen Sachverhalt durch Berechnungen, nach gültigen Schlussregeln, durch Herleitungen oder inhaltliche Argumentation verifizieren oder falsifizieren | III |
benennen | Fachbegriffe kriteriengeleitet zuordnen | I |
berechnen | Ergebnisse von einem Ansatz oder einer Formel ausgehend durch Rechenoperationen gewinnen | I |
beschreiben | Strukturen, Sachverhalte, Verfahren, Prozesse und Eigenschaften von Objekten in der Regel unter Verwendung der Fachsprache in vollständigen Sätzen wiedergeben (hier sind auch Einschränkungen möglich: „Beschreiben Sie in Stichworten“) beziehungsweise in einer vorgeschriebenen Form darstellen (zum Beispiel: „Beschreiben Sie als Term“) | II |
bewerten | einen Sachverhalt nach fachwissenschaftlichen oder fachmethodischen Kriterien, persönlichem oder gesellschaftlichem Wertebezug begründet einschätzen und ein selbstständiges Urteil formulieren | III |
darstellen | Zusammenhänge, Sachverhalte oder Arbeitsverfahren in strukturierter oder formal definierter Form (zum Beispiel grafisch) wiedergeben | II |
durchführen | nach bekannten Regeln oder Anweisungen von einer Aufgabenstellung zu einem definierten Ziel gelangen | II |
entwerfen | nach vorgegebenen Bedingungen ein sinnvolles Konzept selbstständig planen/erarbeiten | III |
erklären | Sachverhalte, Strukturen, Prozesse und Zusammenhänge erfassen sowie auf Vorkenntnisse oder allgemeine Aussagen und Gesetze unter Verwendung der Fachsprache zurückführen | II |
erläutern | Sachverhalte, Strukturen, Prozesse und Zusammenhänge erfassen sowie auf Vorkenntnisse oder allgemeine Aussagen und Gesetze unter Verwendung der Fachsprache zurückführen und durch zusätzliche Informationen oder Beispiele verständlich machen | II |
implementieren | Datenstrukturen oder Algorithmen in einer Programmiersprache umsetzen | II |
interpretieren | Sachverhalte und Zusammenhänge im Hinblick auf Erklärungsmöglichkeiten untersuchen und abwägend herausstellen | III |
kommentieren | einen gegebenen Sachverhalt oder einen gegebenen Algorithmus mit erläuternden Hinweisen versehen | I |
nennen | Elemente, Sachverhalte, Begriffe, Daten, Fakten ohne Erläuterung wiedergeben | I |
skizzieren | die wesentlichen Eigenschaften eines Objekts grafisch vereinfacht darstellen | II |
testen | systematisch ein gegebenes oder selbst erstelltes Programm auf Fehler untersuchen | II |
überführen | eine Darstellungsform in eine andere Darstellungsform bringen | II |
untersuchen | Objekte, Sachverhalte und Fragestellungen nach fachlichen Kriterien zielorientiert erkunden und Zusammenhänge herausarbeiten | II |
vergleichen | Gemeinsamkeiten, Ähnlichkeiten und Unterschiede herausarbeiten | II |