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1. Leitgedanken zum Kompetenzerwerb
1.1 Bildungswert der modernen Fremdsprachen
In einer modernen und globalisierten Welt, die von zunehmender Mobilität und Vernetzung geprägt ist, stellen Fremdsprachenkenntnisse eine wichtige Grundlage für den internationalen Dialog dar. Sie befähigen den Einzelnen, sich in interkulturellen Kontexten angemessen zu bewegen. Indem sich Schülerinnen und Schüler mit sprachlicher und kultureller Vielfalt auseinandersetzen, erwerben sie interkulturelle Handlungskompetenz, die sie in die Lage versetzt, mit Individuen und Gruppen anderer Kulturen angemessen und respektvoll zu interagieren. Bei der Begegnung mit einer anderen Sprache wird der Einzelne mit einer neuen, ihm zunächst ungewohnten sprachlichen Ordnung der Welt konfrontiert. Er lernt diese neue Ordnung als andere mögliche Interpretation von Welt kennen und respektieren. Damit unterstützt der Fremdsprachenunterricht in besonderem Maße die Entwicklung von Toleranz und Akzeptanz von Vielfalt und trägt zu einem friedlichen Zusammenleben in der Welt bei. In einer international geprägten Wirtschafts- und Arbeitswelt stellen Fremdsprachenkenntnisse außerdem eine wichtige Voraussetzung dar, um angemessen auf dem globalen Markt zu agieren.
Ziel eines modernen Fremdsprachenunterrichts ist es deshalb, Schülerinnen und Schüler zu befähigen, sich in der Fremdsprache sicher zu bewegen und sich dabei zunehmend flüssig und differenziert auszudrücken. Fremdsprachen zu lernen heißt, in fremde Welten einzutauchen und diese in steigendem Maße zu verstehen. Sie ermöglichen es den Lernenden, Wissen über fremde Denkmuster und Handlungsweisen zu erwerben und diese mit den eigenen zu vergleichen. Die Schülerinnen und Schüler können so deren kulturelle und gegebenenfalls auch historische Bedingtheit verstehen, Verständnis und Respekt für das Fremde entwickeln und Missverständnisse vermeiden.
Soziokulturelles Wissen im Zusammenspiel mit interkultureller und funktionaler kommunikativer Kompetenz versetzt die Schülerinnen und Schüler in die Lage, künftig Auslandsaufenthalte und internationale Begegnungen im Rahmen von Ausbildung, Studium und Beruf sowie im Privatleben gezielt und informiert in die Wege zu leiten und erfolgreich zu bewältigen. Hier leisten die modernen Fremdsprachen einen Beitrag zur beruflichen Orientierung der Schülerinnen und Schüler.
Am Gymnasium erwirbt jede Schülerin und jeder Schüler Kompetenzen in mindestens zwei Fremdsprachen. Der Vergleich von Unterschieden und Gemeinsamkeiten fördert die Einsicht in generelle sprachliche Strukturmuster und das Verständnis von Sprache als System. Die Kenntnis von Strukturen verschiedener Sprachen sowie von Strategien und Methoden des Spracherwerbs fördert darüber hinaus das Lernen weiterer Fremdsprachen jenseits der schulischen Ausbildung. Nachdenken über Sprache schult die Fähigkeit, Handlungsweisen, komplexere Sachverhalte, theoretische Erkenntnisse, Denkmuster und Wertvorstellungen zu durchdringen und in einen interkulturellen Zusammenhang zu stellen.
1.2 Kompetenzen
In den vorliegenden Bildungsplänen für die modernen Fremdsprachen ist die Ausbildung der interkulturellen kommunikativen Kompetenz das übergeordnete Ziel des Fremdsprachenlernens. Der Gemeinsame europäische Referenzrahmen (GeR) der Sprachen von 2001 sieht in dieser interkulturellen Handlungsfähigkeit in unterschiedlichen Sprachen den Kern seines Mehrsprachigkeitskonzepts. Er definiert für alle Sprachen gültige Kriterien und Niveaus, nach denen die Sprachbeherrschung von Lernenden eingestuft werden kann. Daran orientiert sich der Kompetenzaufbau über die verschiedenen Klassen in den vorliegenden Bildungsplänen für die modernen Fremdsprachen. Die in den Bildungsplänen beschriebenen Kompetenzen entsprechen den Vorgaben der „Bildungsstandards für die fortgeführte Fremdsprache (Englisch/Französisch) für die Allgemeine Hochschulreife“ der Kultusministerkonferenz (KMK) von 2012, die zu einer Vereinheitlichung der Anforderungen über die Bundesländergrenzen hinweg führen sollen.
Das Schaubild verdeutlicht, dass die Kompetenzen, wie sie nacheinander in den vorliegenden Bildungsplänen aufgeführt sind, keine isoliert zu beherrschenden Einzelfertigkeiten sind, sondern vielmehr ineinandergreifen. Sowohl die prozessbezogenen Kompetenzen als auch die inhaltsbezogenen Kompetenzen stehen im Dienst der interkulturellen kommunikativen Kompetenz.
Als prozessbezogene Kompetenzen werden Sprachbewusstheit und Sprachlernkompetenz ausgewiesen: Zum einen unterstützt die Fähigkeit, eine Sprache – auch die Erstsprache – bewusst zu rezipieren und zu verwenden, den Spracherwerbsprozess. Die Schülerinnen und Schüler müssen zum anderen in ihrer Sprachlernkompetenz langfristig gefördert werden, um das eigene Sprachenlernen zielgerichtet zu steuern. Dieser Prozess beginnt bereits im Fremdsprachenunterricht der Grundschule. Die Lernenden sollen Strategien und Methoden erwerben, die sie dazu befähigen, ihr Lernen selbstständig zu organisieren und nach Ende ihrer Schulzeit im Sinne des lebenslangen Lernens weitere Fremdsprachen im außerschulischen Umfeld zu erlernen. Eine Voraussetzung dafür besteht darin, dass sie in ihrer Schullaufbahn allmählich Eigenverantwortung für ihren Lernprozess und ‑zuwachs übernehmen. Prozessbezogene Kompetenzen können nicht von den inhaltsbezogenen Kompetenzen losgelöst erworben werden, sie sind nicht gestuft und werden nicht unmittelbar geprüft. Der ausgewiesene Stand stellt die Zielstufe dar, die das beim Abschluss der Kursstufe zu erreichende Niveau beschreibt.
Die inhaltsbezogenen Kompetenzen umfassen die als zentrales Ziel ausgewiesene interkulturelle kommunikative Kompetenz, die funktionale kommunikative Kompetenz und schließlich die Text- und Medienkompetenz. Voraussetzung für einen gelingenden Kompetenzaufbau ist, dass die Schülerinnen und Schüler angemessene sprachliche Mittel erwerben und reflektieren. Für die Realisierung der kommunikativen Kompetenzen haben sie dienende Funktion.
Die Text- und Medienkompetenz verlangt den Schülerinnen und Schülern einen komplexeren Umgang mit Texten ab, der über die reine Textrezeption hinausgeht. Sie erfordert, dass Schülerinnen und Schüler Texte zunehmend tiefer durchdringen und sich produktiv mit ihnen auseinandersetzen. Die Lernenden sollen die Fähigkeit erwerben, Texte zu strukturieren und zu analysieren, sie zu reflektieren und zu bewerten beziehungsweise neu zu gestalten. In den Bildungsplänen der modernen Fremdsprachen wird von einem erweiterten Textbegriff ausgegangen. Als Texte werden demnach alle mündlichen, schriftlichen und visuellen Produkte in ihrem jeweiligen kulturellen und medialen Kontext verstanden, die analog oder digital vermittelt werden. Von entscheidender Bedeutung für den gymnasialen Fremdsprachenunterricht ist die Auseinandersetzung mit kulturell geprägten Deutungsmustern. Aus diesem Grund hat die Beschäftigung mit literarischen Texten von Autorinnen und Autoren mit unterschiedlichem kulturellem Hintergrund dort einen besonderen Stellenwert.
Zur Text- und Medienkompetenz zählt darüber hinaus, dass die Schülerinnen und Schüler bei einer Recherche dem Internet zielgerichtet Informationen entnehmen und entsprechend der Aufgabenstellung auswerten können. Zudem lernen sie, Texte gegebenenfalls kritisch zu ihrem medialen Umfeld in Beziehung zu setzen. Damit trägt der moderne Fremdsprachenunterricht zur Medienbildung bei.
Jeweils zu Beginn der inhaltsbezogenen Kompetenzen werden Themen genannt, denn die Schülerinnen und Schüler erwerben die ausgewiesenen Kompetenzen nicht losgelöst von soziokulturellem Wissen. Dies geschieht vielmehr in der ständigen Begegnung und Auseinandersetzung mit Themen, die in ihrer Progression zunehmend gesellschaftsorientiert werden und ein vertieftes kulturelles Verständnis zum Ziel haben.
Methodisch-strategische Teilkompetenzen sind den funktionalen kommunikativen Kompetenzen zugeordnet. Sie sind im Bildungsplan 2016 jeweils am Ende einer Kompetenz aufgeführt und durch eine Zwischenüberschrift kenntlich gemacht. Verweise auf Teilkompetenzen anderer Bereiche der Fremdsprachenpläne zeigen, welche Teilkompetenzen Grundlage oder sinnvolle Erweiterungsmöglichkeiten darstellen. Mit den vorliegenden Verweisen wird kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben; sie sind nicht grundsätzlich verbindlich, sondern sollen zum Querlesen einladen.
Um den Lernstand, den die Schülerinnen und Schüler laut Bildungsplan aus den vorherigen in die nachfolgenden Klassen mitbringen sollen, besser nachvollziehen zu können, hat die jeweilige Teilkompetenz über alle Klassen hinweg die gleiche Nummerierung. Die Progression der einzelnen (Teil‑)Kompetenzen wird so erkennbar. Mitunter wird eine Teilkompetenz ab einer bestimmten Klasse nicht mehr fortgeführt beziehungsweise sie setzt später ein. In diesen Fällen erfolgt ein konkreter Hinweis in der jeweiligen Zeile. Die Teilkompetenzen werden anhand von Operatoren beschrieben, deren jeweilige Bedeutung in der Liste im Anhang der Pläne definiert ist. Die definierten handlungsleitenden Verben dienen dazu, alle sprachlichen Operationen, die im Laufe des Erwerbs aller kommunikativen Kompetenzen erlernt werden, trennscharf zu erfassen. Es handelt sich dabei nicht um die fremdsprachlichen Prüfungsoperatoren.
1.3 Bildungswert des Faches Französisch
Der französischen Sprache kommt im Land Baden-Württemberg im Blick auf die Konzeption einer Mehrsprachigkeit eine zentrale Bedeutung zu. Französisch ist nicht nur die Sprache unseres Nachbarlandes Frankreich, mit dem Baden-Württemberg eine lange gemeinsame Grenze hat, sondern Französisch wird auch als Erstsprache in drei weiteren europäischen Ländern gesprochen: in Belgien, Luxemburg und der Schweiz. Es ist Weltsprache und wird als solche als Verkehrs- und Amtssprache in vielen Ländern der Welt und internationalen Organisationen gesprochen.
Seit dem Deutsch-Französischen Vertrag von 1963 ist es erklärter politischer Wille, die besonderen Beziehungen zwischen Deutschland und Frankreich durch persönliche und institutionelle Kontakte zu intensivieren und das Erlernen der Sprache des Partners besonders zu fördern. Dieses politische Ziel wurde 2010 mit der Verabschiedung der Deutsch-Französischen Agenda 2020 erneut bekräftigt. Sie legt zahlreiche Bereiche fest, in denen Austausch und Kooperation intensiviert werden müssen, um die bisherige erfolgreiche politische, wirtschaftliche und kulturelle Zusammenarbeit beider Staaten im Kontext eines zusammenwachsenden Europas zu stärken. Eine entscheidende Bedeutung kommt dabei dem Bildungsbereich und insbesondere dem Erlernen der Sprache des Nachbarn zu.
Mit der Entscheidung für die Grundschulfremdsprache Französisch in der Rheinschiene akzentuiert Baden-Württemberg die Bedeutung der deutsch-französischen Freundschaft. An den Gymnasien wird Französisch neben Englisch und Latein als erste, zweite oder dritte Fremdsprache angeboten. Im Blick auf die anderen romanischen Sprachen hat Französisch das größte Transferpotenzial aufzuweisen, sodass ihm als Brückensprache eine besondere Bedeutung im Kontext der Mehrsprachigkeit zukommt.
Beitrag des Faches zu den Leitperspektiven
In welcher Weise das Fach Französisch einen Beitrag zu den Leitperspektiven leistet, wird im Folgenden dargestellt:
- Bildung für Toleranz und Akzeptanz von Vielfalt (BTV)
Als Sprache des Nachbarn ermöglicht die Beschäftigung mit der französischen Sprache und Kultur den Schülerinnen und Schülern, sich mit einem bedeutenden Teil des europäischen Kulturerbes auseinanderzusetzen. Die besondere geographische Situation einer relativen räumlichen Nähe erleichtert zudem einen vielfach unmittelbaren Zugang zum französischen Lebens- und Sprachraum. Die baden-württembergischen Schulen fördern diese direkte Begegnung seit vielen Jahrzehnten durch Schulpartnerschaften und Schüleraustauschprojekte. Im Sprachunterricht werden über das französisch sprechende Europa hinaus aber auch andere Teile der frankophonen Welt – etwa in Afrika, in Nord- und Mittelamerika sowie in Asien – in den Blick genommen. Dieser Blick in neue sprachlich-kulturelle Wirklichkeiten bietet den Schülerinnen und Schülern die Chance, die Relativität des eigenen Bezugssystems zu erkennen und Offenheit und Toleranz nicht nur für frankophone, sondern darauf aufbauend für weitere Kulturen zu entwickeln. Das Fach Französisch trägt damit in personaler, religiöser, ethnischer, kultureller und sozialer Hinsicht in hohem Maße zur Bildung für Toleranz und Akzeptanz von Vielfalt bei. - Prävention und Gesundheitsförderung (PG)
Die Leitperspektive Prävention und Gesundheitsförderung zielt auf die Förderung von Lebenskompetenzen und die Stärkung von persönlichen Schutzfaktoren. Kinder und Jugendliche sollen dabei unterstützt werden, altersspezifische Entwicklungsaufgaben bewältigen zu können. Der Erwerb einer Fremdsprache bedeutet für die meisten Menschen jahrelanges Lernen, das – wollen sie die erworbenen Kompetenzen aufrechterhalten oder erweitern – über die Schulzeit hinausreicht. Im Französischunterricht und bei ihrer außerunterrichtlichen und häuslichen Arbeit üben und erweitern die Schülerinnen und Schüler ihre kommunikativen Kompetenzen. Eine Voraussetzung für das sichere Anwenden der Fremdsprache und das zielgerichtete Vertiefen der eigenen Kenntnisse besteht darin, dass Lerntechniken sowie Kommunikationsstrategien bewusst eingesetzt werden. Diese Techniken und Strategien werden im Französischunterricht vermittelt und eingeübt. So werden den Schülerinnen und Schülern im Fach Französisch Wege vermittelt, ihr eigenes Lernverhalten und ihr kommunikatives Handeln zu steuern, sodass ihre Fähigkeit zur Selbstregulation und zum Lernen gestärkt wird. Der Fremdsprachenunterricht unterstützt junge Menschen damit im Sinne der Leitperspektive der Prävention und der Gesundheitsförderung. - Berufliche Orientierung (BO)
Der Fremdsprachenunterricht eröffnet den Heranwachsenden neben dem Einblick in das Alltagsleben eine Vorstellung von Möglichkeiten, in Frankreich oder anderen Teilen der frankophonen Welt einen Praktikumsplatz zu suchen oder sich über Studienbedingungen zu informieren. Zudem erwerben die Schülerinnen und Schüler die mündlichen und schriftlichen kommunikativen Voraussetzungen einer Bewerbung. Durch diesen Beitrag zur Kommunikationsfähigkeit ergänzt der Fremdsprachenunterricht im Hinblick auf das frankophone Ausland die Kompetenzen, die in anderen Fächern zur beruflichen Orientierung junger Menschen beitragen. - Medienbildung (MB)
In einer zunehmend vernetzten Welt ist der sichere, kritische und verantwortungsvolle Umgang mit Medien von besonderer Bedeutung. Der Französischunterricht leistet einen Beitrag zur Medienbildung zum einen durch den ständigen Umgang mit traditionellen und digitalen Medien bei der Kommunikation, deren Ausgangspunkt unter anderem unterschiedlichste Formen von Texten in der Fremdsprache darstellen. Zum anderen erfordern es Text- und Medienanalyse, die Gestaltung und Zielsetzung von französischen Texten zu deuten und kritisch zu reflektieren. Außerdem recherchieren die Schülerinnen und Schüler in französischen Quellen und festigen gegebenenfalls mit digitalen Medien ihre produktiven sprachlichen Kompetenzen.
Französisch als dritte Fremdsprache
Französisch als dritte Fremdsprache wird im Gymnasium angeboten. Dieser Bildungsgang kann ab Klasse 8 als Wahlpflichtfach belegt werden. Die Schülerinnen und Schüler erwerben im Zeitraum von drei Jahren die sprachlichen und interkulturellen Kompetenzen, die Strukturen und den Wortschatz des GeR-Niveaus B1+. Dabei können sie auf die Sprach- und Analysekompetenzen aufbauen, die sie aus anderen sprachlichen Bildungsgängen mitbringen, und sie integrieren diese in den Kompetenzaufbau der dritten Fremdsprache. Es ist davon auszugehen, dass ihre kommunikativen Fertigkeiten am Ende der Klasse 10 annähernd den Stand von den Schülerinnen und Schülern erreichen, die Französisch als erste oder zweite Fremdsprache lernen. Wenn das Fach im Anschluss als fortgeführte Fremdsprache bis zum Abitur belegt wird, erweitern die Schülerinnen und Schüler ihre Kompetenzen auf das GeR-Niveau B2.
1.4 Didaktische Hinweise
Funktionale Einsprachigkeit und Begegnungen mit frankophonen Sprechern
Der kommunikative Anspruch an das schulische Fremdsprachenlernen sieht vor, dass der Unterricht in der Zielsprache nach dem Prinzip der funktionalen Einsprachigkeit erfolgt und die Schülerinnen und Schüler die Fremdsprache als Unterrichtssprache im Umgang miteinander und mit der Lehrperson nutzen. Sie sollen Gelegenheit erhalten, von einer Vielzahl von Begegnungen in der Fremdsprache zu profitieren − zum Beispiel durch den Einsatz zunehmend authentischer, auch medial vermittelter Texte oder durch direkte Kontakte mit Menschen, deren Erstsprache Französisch ist. Die Begegnung mit der französischen Sprache an außerschulischen Lernorten ist – wo immer möglich – zu fördern, damit die Schülerinnen und Schüler die Gelegenheit erhalten, der Lebenswirklichkeit in der frankophonen Welt unmittelbar zu begegnen, zum Beispiel im Rahmen von Schulpartnerschaften oder Projekten, welche auf digitalen Medienplattformen basieren (zum Beispiel eTwinning).
Aufbau der rezeptiven und der produktiven kommunikativen Kompetenzen
Schulisches Fremdsprachenlernen erfordert eine konsequente, systematische und nachhaltige Schulung sowie eine beständige Erweiterung der einzelnen (Teil‑)Kompetenzen. Neben dem mündlichen und schriftlichen Ausdrucksvermögen und einer damit einhergehenden stetig vertiefenden und vernetzenden Wortschatzarbeit kommt auch der Schulung des Hör‑/Hörsehverstehens eine zentrale Bedeutung zu. Die kommunikative Kompetenz des Hör‑/Hörsehverstehens ist in der internationalisierten Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler wichtig, weil sie ein Grundstein zur Bewältigung von realen, alltäglichen Gesprächssituationen ist und weil sie den Umgang mit verschiedenen frankophonen Medien unserer digital geprägten Umwelt erlaubt. Ergänzend treten hierbei Sozialkompetenzen sowie der Aspekt der Interkulturalität in den Vordergrund. Der schulische Fremdsprachenerwerb ist aber auch grundsätzlicher als bisher auf die Kompetenz ausgerichtet, Sachinhalte auf Französisch zu verstehen und zu vermitteln. Die Einbettung der Fremdsprache in Sachfächer als Beitrag zum bilingualen Lehren und Lernen ist daher, wann immer möglich, wünschenswert.
Die Förderung des Leseverstehens ist vom ersten Lernjahr an nötig. Daher ist darauf zu achten, bereits von Beginn an auch authentische Texte einzusetzen. Die Kompetenz des Leseverstehens lässt sich in besonderem Maße an längeren Texten aufbauen. Deshalb wird die Lektüre mindestens einer authentischen oder didaktisierten Ganzschrift in jedem Schuljahr im vorliegenden Bildungsplan verbindlich festgeschrieben. Da Lesekompetenz ein weitergehendes Textverständnis als die korrekte Entnahme explizit formulierter Informationen bedeutet, sind unter der rezeptiven Kompetenz Leseverstehen auch produktive Teilkompetenzen verzeichnet, die auf eine vertiefte Auseinandersetzung mit der Textvorlage zielen. So wird auch deutlich, dass der Kompetenzaufbau in vieler Hinsicht integrativ erfolgt.
Was die produktiven Kompetenzen betrifft, so ist die mündliche Sprachkompetenz ebenso von Anfang an intensiv zu fördern wie die schriftliche Ausdrucksfähigkeit. Rezeptive und produktive Kompetenzen verbinden sich im Bereich der Sprachmittlung, welche die Schülerinnen und Schüler in die Lage versetzt, in interkulturellen Situationen Verständigung zu ermöglichen. Digitale Medien eignen sich, um sowohl rezeptive als auch produktive Kompetenzen individualisierend und binnendifferenzierend zu fördern.
Um die Schülerinnen und Schüler kommunikativ handlungsfähig zu machen, ist es unabdingbar, die (Teil‑)Kompetenzen zusammenzuführen. Der methodische Ansatz der Aufgabenorientierung wird der Komplexität der kommunikativen Handlungsfähigkeit in hohem Maße gerecht. In der Bewältigung einer lebensweltlich relevanten Zielaufgabe zeigen die Schülerinnen und Schüler, dass sie die unterschiedlichen (Teil‑)Kompetenzen in realitätsnahen Kommunikationssituationen anwenden können. Dazu gehören auch analytische und gestaltende Aufgabenformen, die bereits in der Mittelstufe eingeführt werden und im Blick auf den Erwerb der Studierfähigkeit in der Oberstufe an Komplexität zunehmen.
Umgang mit Fehlern
Das oberste Ziel des Fremdsprachenunterrichts ist die interkulturelle kommunikative Kompetenz. Diese Zielsetzung hat Auswirkungen auf die Einschätzung von und den Umgang mit Fehlern im Unterricht. In Lernsituationen sollten Fehler bei spontanen mündlichen Schüleräußerungen zurückhaltend korrigiert werden. In schriftlichen Äußerungen hingegen sind alle Fehler zu korrigieren. Hilfreich für den Lernprozess ist eine Erläuterung der Gründe für einen bestimmten Verstoß. Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch das Einüben von Fehlervermeidungsstrategien, um Wege aufzuzeigen, wie Sprachverstöße selbstständig verringert werden können. Im Rahmen von Leistungssituationen dürfen die Lernenden bei der Bewertung von Fehlern - im Mündlichen wie im Schriftlichen − nicht am Muttersprachler gemessen werden, sondern an dem für die jeweiligen Klassen ausgewiesenen Lernstand. Das bedeutet, dass neben der Korrektheit auch Kriterien wie Verständlichkeit, Ausdrucksvermögen und hinsichtlich des Mündlichen zudem die Flüssigkeit als Bewertungskriterien hinzugezogen werden.
Lehrwerke
Genehmigte Lehrwerke sind eine mögliche Interpretation der Bildungsplanvorgaben und stellen entsprechende Lernwege und Übungsmaterialien bereit. Kontextbezogenes Lehren und die Unterstützung individueller Lernprozesse machen es erforderlich, dass die Unterrichtenden das eingesetzte Lehrwerk mit den Unterrichtszielen des Bildungsplanes und dem Lernstand der Schülerinnen und Schüler abgleichen. Dies kann zur Folge haben, dass Teile nicht unterrichtet werden beziehungsweise das Lehrwerk ergänzt werden muss, um den Kompetenzaufbau zu gewährleisten. Darüber hinaus ist es aus Gründen der Motivation und der Aktualität erforderlich, lehrwerksunabhängige und authentische Materialien wie etwa Ganzschriften und/oder Filmsequenzen zu verwenden, die an die Stelle von Lehrwerkseinheiten treten. Bei der Arbeit mit diesen Dokumenten erwerben die Schülerinnen und Schüler die sprachlichen Mittel, welche ihnen die Weiterarbeit mit dem Lehrwerk ermöglichen. Dabei ist zu beachten, dass den Bereichen der Übung und Vertiefung ausreichend Zeit gewidmet wird.
1.6 Basisfach und Leistungsfach in der Oberstufe
In der gymnasialen Kursstufe können die Schülerinnen und Schüler das Fach Französisch als Basisfach oder als Leistungsfach belegen.
In der Auseinandersetzung mit literarischen und nichtliterarischen Texten und Medien erweitern die Schülerinnen und Schüler im Basisfach und im Leistungsfach ihre fremdsprachlichen Kompetenzen und damit auch ihre interkulturelle Handlungskompetenz.
Basisfach und Leistungsfach unterscheiden sich hinsichtlich des Komplexitäts- und Abstraktionsgrades der Texte und Themen sowie hinsichtlich der Breite, Tiefe und Differenziertheit der Aufgabenbearbeitung.
Am Ende der Kursstufe erreichen alle Schülerinnen und Schüler die Niveaustufe B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GeR).