Fachbezogene Vorbemerkungen
1. Fachspezifischer Bildungsauftrag (Bildungswert des Faches)
Der Bildungsplan für das Fach Politik und Gesellschaft orientiert sich am Erziehungs- und Bildungsauftrag für das Berufliche Gymnasium auf der Basis der im Grundgesetz und in der Landesverfassung verankerten Normen und Werte.
Das Fach Politik und Gesellschaft hat in Verzahnung mit dem Fach Geschichte mit Gemeinschaftskunde das Ziel, die Schülerinnen und Schüler für politische Prozesse zu sensibilisieren und das Verständnis für Politik zu schulen. Demokratische Verhaltensweisen werden thematisiert und gestärkt – und zwar im lokalen wie im globalen Raum. Demokratie soll dabei nicht nur als Staats- und Gesellschaftsform, sondern auch als Lebensform begriffen werden. Deshalb ermöglicht das Fach Politik und Gesellschaft die Beschäftigung mit der persönlichen Erfahrung der Schülerinnen und Schüler, dem außerschulischen Nahraum und der politischen Öffentlichkeit. Dieses erfolgt in Erweiterung der Kenntnisse und Kompetenzen, die im Fach Geschichte mit Gemeinschaftskunde erworben werden. Die Schülerinnen und Schüler erproben sich nach einer theoretischen Fundierung in der projektartigen Auseinandersetzung mit politisch und gesellschaftlich relevanten Fragestellungen. Dabei werden theoretisches Wissen und praktisches Vorgehen mit dem Ziel der Initiierung demokratischer politischer Handlungen verknüpft. Die Umsetzung erfolgt pro Halbjahr in einem jeweils selbst gewählten Unterrichtsprojekt.
Den Schülerinnen und Schülern wird einerseits bewusst, wie komplex demokratische Entscheidungsprozesse sind, andererseits erfahren sie, welche Möglichkeiten und Handlungsoptionen der Einzelne in einem demokratischen Rechtsstaat hat. Die Schülerinnen und Schüler üben sich in ihrer Rolle als Aktivbürgerin bzw. Aktivbürger. Sie erfahren, wie wichtig es ist, sich für den Erhalt und die Bewahrung eines freiheitlichen Gemeinwesens einzusetzen und insbesondere gegenüber den Gefährdungen unseres demokratischen Systems Zivilcourage zu zeigen.
2. Fachliche Aussagen zum Kompetenzerwerb, prozessbezogene Kompetenzen
Der Bildungsplan für das Fach Politik und Gesellschaft gliedert sich in vier Themenbereiche:
Im ersten Bereich stehen die Fragen: „Was ist Politik? Welche Rolle spiele ich in der Politik? Was ist wichtig für eine demokratische gesellschaftspolitische Ordnung?“ im Zentrum der Betrachtung. Theoretische Strukturierungsmöglichkeiten von Politik werden ebenso behandelt wie unterschiedliche Bürgerrollen. Exemplarische Elemente einer demokratischen gesellschaftspolitischen Ordnung finden Eingang in den Unterricht, die zu einer Analyse von demokratieförderndem Verhalten überleiten. Letzteres bleibt nicht auf der theoretischen Ebene stehen, sondern stellt einen Übergang zum praktischen Tun dar.
Darauffolgend werden Eingriffsmöglichkeiten der Schülerinnen und Schüler in die Politik vor Ort thematisiert. Konzepte bürgerschaftlichen Engagements werden vermittelt. Auf regionaler Ebene erproben die Schülerinnen und Schüler ihr theoretisch erworbenes Wissen an einem aktuellen Fall und entwickeln ein Konzept für eine politische Aktion, die sie umsetzen.
Die Themenbereiche drei und vier wechseln von der lokalen in die globale Perspektive, wobei zuerst Sicherheits- und Friedenspolitik behandelt wird, gefolgt von einer übergreifenden Analyse globaler Herausforderungen. Konfliktanalyse und Weltordnungsmodelle werden theoretisch vermittelt und auf historische sowie gegenwärtige Beispiele angewandt. Mögliche Konfliktlösungen oder alternativ die Durchführung eines Planspiels stellen eine praktische Erprobung des Gelernten dar.
Abschließend erhalten die Schülerinnen und Schüler die Gelegenheit, anhand einer selbstgewählten globalen Herausforderung die Vernetzung lokaler und globaler Probleme und ihre eigene Rolle dabei zu reflektieren. Als Abschluss erstellen sie einen Leitfaden zum Umgang mit Problemen im Sinne von: „think global, act local“, den sie einer größeren Öffentlichkeit präsentieren.
3. Ergänzende fachliche Hinweise
Bei der Behandlung der Bildungsplaneinheiten sollen vielfältige Interessen und Perspektiven von Schülerinnen und Schülern möglichst gleichwertig berücksichtigt werden, um so zu einem pluralistischen Umgang mit politischen Inhalten anzuleiten.
Hinweise zum Umgang mit dem Bildungsplan
Der Bildungsplan zeichnet sich durch eine Inhalts- und Kompetenzorientierung aus. In jeder Bildungsplaneinheit (BPE) werden in kursiver Schrift die übergeordneten Ziele beschrieben, die durch Zielformulierungen sowie Inhalts- und Hinweisspalte konkretisiert werden. In den Zielformulierungen werden die jeweiligen fachspezifischen Operatoren als Verben verwendet. Operatoren sind handlungsinitiierende Verben, die signalisieren, welche Tätigkeiten beim Bearbeiten von Aufgaben erwartet werden. Die für das jeweilige Fach relevanten Operatoren sowie deren fachspezifische Bedeutung sind jedem Bildungsplan im Anhang beigefügt. Durch die kompetenzorientierte Zielformulierung mittels dieser Operatoren wird das Anforderungsniveau bezüglich der Inhalte und der zu erwerbenden Kompetenzen definiert. Die formulierten Ziele und Inhalte sind verbindlich und damit prüfungsrelevant. Sie stellen die Regelanforderungen im jeweiligen Fach dar. Die Inhalte der Hinweisspalte sind unverbindliche Ergänzungen zur Inhaltsspalte und umfassen Beispiele, didaktische Hinweise und Querverweise auf andere Fächer bzw. BPE.
Der VIP-Bereich des Bildungsplans umfasst die Vertiefung, individualisiertes Lernen sowie Projektunterricht. Im Rahmen der hier zur Verfügung stehenden Stunden sollen die Schülerinnen und Schüler bestmöglich unterstützt und bei der Weiterentwicklung ihrer personalen und fachlichen Kompetenzen gefördert werden. Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer nutzen diese Unterrichtszeit nach eigenen Schwerpunktsetzungen auf Basis der fächerspezifischen Besonderheiten und nach den Lernvoraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler.
Der Teil „Zeit für Leistungsfeststellung“ des Bildungsplans berücksichtigt die Zeit, die zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Leistungsfeststellungen zur Verfügung steht. Dies kann auch die notwendige Zeit für die Gleichwertige Feststellung von Schülerleistungen (GFS), Nachbesprechung zu Leistungsfeststellungen sowie Feedback-Gespräche umfassen.