Fachliche Vorbemerkungen
1. Fachspezifischer Bildungsauftrag (Bildungswert des Faches)
Dem Fach „Arzneimittelkunde, einschließlich Information und Beratung sowie Nutzung digitaler Technologien“ kommt für die Ausübung des PTA-Berufes in der Apotheke eine zentrale Bedeutung zu.
Der Arzneimittelkundeunterricht liefert einen Zugang zu physiologischen und pathophysiologischen Vorgängen in unserem Körper, zu leitliniengerechten Therapiemöglichkeiten und zur umsichtigen Beratung. Dadurch leisten die Pharmazeutisch-technische Assistentin und der Pharmazeutisch-technische Assistent einen wichtigen Beitrag, der der Gesundheit des Einzelnen und damit der Bevölkerung zugutekommt. Zuverlässigkeit, Sorgfalt, Leistungsbereitschaft und insbesondere Verantwortungsbewusstsein stellen im Fach Arzneimittelkunde förderungswürdige Tugenden dar, um der hohen Verantwortung, die diese Berufsausübung trägt, gerecht zu werden.
Kompetenzorientierter (Arzneimittelkunde-)Unterricht bietet die Möglichkeit, fachtheoretische Kenntnisse und fachpraktische Fertigkeiten zu durchdringen, abzuwägen, zu reflektieren und in verschiedenen Situationen verantwortungsvoll einzusetzen. Unter Verwendung der korrekten Fachsprache arbeiten die Schülerinnen und Schüler selbstständig; sie setzen sich mit verschiedenen Aspekten des Fachs argumentativ auseinander und strukturieren fachwissenschaftliche Erkenntnisse. Das Fach Arzneimittelkunde vermittelt fundierte Grundlagen für die Beratung in der Apotheke mit dem Ziel, die Adhärenz der Patientin und des Patienten zu erhöhen. Daneben achten sie auf Nachhaltigkeit bei der Arzneimittelabgabe.
Deshalb ist eine enge Vernetzung mit den Lehrkräften, die das Fach „Abgabe und Beratung sowie Nutzung digitaler Medien“ unterrichten, erforderlich.
2. Fachliche Aussagen zum Kompetenzerwerb, prozessbezogene Kompetenzen
Durch kompetenzorientierten Unterricht im Fach „Arzneimittelkunde“ erhalten die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, Wissen und Fähigkeiten selbstständig und nachhaltig aufzubauen, zu reflektieren und in verschiedenen Situationen, insbesondere der Beratung, verantwortungsvoll und patienten-orientiert einzusetzen.
Sie üben Methoden ein, um neue Arzneimittel-Entwicklungen zu verstehen und die therapeutische Relevanz abzuschätzen. Des Weiteren beschreiben sie pharmakokinetische und pharmakodynamische Vorgänge und übertragen diese auf geeignete Beispiele.
Die Schülerinnen und Schüler erhalten einen Überblick über die wichtigsten Wirkstoffgruppen und erwerben wesentliche Kenntnisse und Einsichten im Umgang mit Fertigarzneimitteln. Innerhalb der Wirkstoffgruppen lernen sie ausgewählte Wirkstoffe, deren Wirkungen und Nebenwirkungen sowie die Bezeichnung gängiger Fertigarzneimittel und andere Präparate kennen. Sie ordnen einzelne Wirkstoffe anhand ihrer charakteristischen Endung den entsprechenden Wirkstoffgruppen zu.
Die Schülerinnen und Schüler erkennen Möglichkeiten und Grenzen ihrer Tätigkeit in der Arzneimittelabgabe sowie in der Information und Beratung zu Arzneimitteln. Im Beratungsgespräch werden sie befähigt, die konkrete Situation der Kundinnen und Kunden in der Apotheke in ihr Handeln einzubeziehen; dabei legen sie Wert auf deren Selbstständigkeit und Selbstbestimmung sowie den jeweiligen kulturellen und religiösen Hintergrund. Sie kennen Arzneimittel mit besonderem Missbrauchs- oder Abhängigkeitspotenzial und geben geeignete Hinweise, um einem Missbrauch oder einer Abhängigkeit entgegenzuwirken. Bei den Abgabemengen achten sie auch auf Nachhaltigkeit.
Ihr Fachwissen wenden sie im beruflichen Alltag insbesondere auf die Arzneimittelgruppen an, die in der Selbstmedikation von Bedeutung sind. Der Schwerpunkt des Unterrichts muss deshalb auf diesen Wirkstoffgruppen liegen.
Digitale Medien werden gezielt eingesetzt, damit die Schülerinnen und Schüler pharmazeutische Sachverhalte unter Verwendung aufbereiteter entscheidungsrelevanter Informationen auch kritisch beurteilen und sachgerechte Entscheidungen treffen können.
Die pharmazeutische Forschung entwickelt ständig neue Arzneimitteltherapien. Wirkstoffgruppen, die heute zum Therapiestandard gehören, können morgen veraltet sein. Daher ist den Schülerinnen und Schülern zu vermitteln, dass sie sich in ihrem Fach ständig fortbilden müssen.
Hinweise zum Umgang mit dem Bildungsplan
Der Bildungsplan zeichnet sich durch eine Inhalts- und eine Kompetenzorientierung aus. In jeder Bildungsplaneinheit (BPE) werden in kursiver Schrift die übergeordneten Ziele beschrieben, die durch Zielformulierungen sowie in jeweils einer Inhalts- und Hinweisspalte konkretisiert werden. In den Zielformulierungen werden die jeweiligen fachspezifischen Operatoren als Verben verwendet. Operatoren sind handlungsinitiierende Verben, die signalisieren, welche Tätigkeiten beim Bearbeiten von Aufgaben erwartet werden; eine Operatorenliste ist jedem Bildungsplan im Anhang beigefügt. Durch die kompetenzorientierte Zielformulierung mittels dieser Operatoren wird das Anforderungsniveau bezüglich der Inhalte und der zu erwerbenden Kompetenzen definiert. Die formulierten Ziele und Inhalte sind verbindlich und damit prüfungsrelevant. Sie stellen die Regelanforderungen im jeweiligen Fach dar. Die Inhalte der Hinweisspalte sind unverbindliche Ergänzungen zur Inhaltsspalte und umfassen Beispiele, didaktische Hinweise und Querverweise auf andere Fächer bzw. BPE.
Der VIP-Bereich des Bildungsplans umfasst die Vertiefung, individualisiertes Lernen sowie Projektunterricht. Im Rahmen der hier zur Verfügung stehenden Stunden sollen die Schülerinnen und Schüler bestmöglich unterstützt und bei der Weiterentwicklung ihrer personalen und fachlichen Kompetenzen gefördert werden. Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer nutzen diese Unterrichtszeit nach eigenen Schwerpunktsetzungen auf Basis der fächer- und bildungsgangspezifischen Besonderheiten sowie nach den Lernvoraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler.
Der Teil „Zeit für Leistungsfeststellung“ des Bildungsplans berücksichtigt die Zeit, die zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Leistungsfeststellungen zur Verfügung steht. Dies kann auch die notwendige Zeit für die im Rahmen der Besonderen Lernleistungen erbrachten Leistungen, Nachbesprechung zu Leistungsfeststellungen sowie Feedback-Gespräche umfassen.