Fachliche Vorbemerkungen
Im Fach „Mikro- und Molekularbiologie“ erwerben die Schülerinnen und Schüler Kenntnisse in Mikrobiologie, molekularer Genetik, Gentechnik, Immunologie und Virologie. Aktuelle Aspekte der Biotechnologie werden vermittelt.
Die Schülerinnen und Schüler lernen Eigenschaften der Mikroorganismen und deren Kultivierung im Labor anhand wichtiger Mikroorganismen und Viren kennen. Das Wissen um ihren jeweiligen besonderen Zellaufbau, Stoffwechsel und Genetik ist entscheidend für das Verständnis der Entstehung und Entwicklung des Lebens und wird vielfältig und nachhaltig angewendet wie z. B. bei der industriellen Herstellung von Lebensmitteln und organischen Substanzen, der Bereitstellung von Stoffen und Verfahren zur Therapie und Diagnose von Erkrankungen und bei umwelttechnischen Verfahren zur Abwasseraufbereitung und Abfallentsorgung. Die Schülerinnen und Schüler erlangen Grundkenntnisse in der Virologie, die es ihnen ermöglichen, wichtige Viruserkrankungen richtig einzuordnen und Möglichkeiten zu ihrer Bekämpfung aufzuzeigen.
Die Molekularbiologie beschäftigt sich mit dem Verständnis von Genen und Proteinen, mit der Verarbeitung und Weitergabe von Informationen in Lebewesen und den molekularen Grundlagen für biologische Vorgänge. Die Schülerinnen und Schüler erlangen Kenntnisse über Struktur, Funktion und Veränderungen des Erbmaterials, die es ihnen ermöglichen, die Grundlagen der molekularen Genetik zu verstehen und die Methoden und Möglichkeiten der Gentechnik nachzuvollziehen. Durch die Beschreibung der Komponenten des Immunsystems und die Analyse von deren Funktion und Wirkungsweise erschließen sich die Schülerinnen und Schüler die Bedeutung der Immunologie für die Labordiagnostik und Medizin.
Die Inhalte des theoretischen mikro- und molekularbiologischen Unterrichts bilden das Wissensfundament für das parallel durchgeführte „Mikrobiologische und gentechnische Praktikum“, in dem Schülerinnen und Schüler das Erlernte einüben, anwenden und weiter vertiefen.
Dieser Bildungsplan wurde verfasst unter Berücksichtigung des Katalogs der Qualifikationsbeschreibungen gemäß Rahmenvereinbarung über die Ausbildung und Prüfung zum/zur Staatlich geprüften technischen Assistenten/in: Beschluss der KMK vom 30.09.2011 in der jeweils gültigen Fassung.
Hinweise zum Umgang mit dem Bildungsplan
Der Bildungsplan zeichnet sich durch eine Inhalts- und eine Kompetenzorientierung aus. In jeder Bildungsplaneinheit (BPE) werden in kursiver Schrift die übergeordneten Ziele beschrieben, die durch Zielformulierungen sowie in jeweils einer Inhalts- und Hinweisspalte konkretisiert werden. In den Zielformulierungen werden die jeweiligen fachspezifischen Operatoren als Verben verwendet. Operatoren sind handlungsinitiierende Verben, die signalisieren, welche Tätigkeiten beim Bearbeiten von Aufgaben erwartet werden; eine Operatorenliste ist jedem Bildungsplan im Anhang beigefügt. Durch die kompetenzorientierte Zielformulierung mittels dieser Operatoren wird das Anforderungsniveau bezüglich der Inhalte und der zu erwerbenden Kompetenzen definiert. Die formulierten Ziele und Inhalte sind verbindlich und damit prüfungsrelevant. Sie stellen die Regelanforderungen im jeweiligen Fach dar. Die Inhalte der Hinweisspalte sind unverbindliche Ergänzungen zur Inhaltsspalte und umfassen Beispiele, didaktische Hinweise und Querverweise auf andere Fächer bzw. BPE.
Der VIP-Bereich des Bildungsplans umfasst die Vertiefung, individualisiertes Lernen sowie Projektunterricht. Im Rahmen der hier zur Verfügung stehenden Stunden sollen die Schülerinnen und Schüler bestmöglich unterstützt und bei der Weiterentwicklung ihrer personalen und fachlichen Kompetenzen gefördert werden. Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer nutzen diese Unterrichtszeit nach eigenen Schwerpunktsetzungen auf Basis der fächer- und bildungsgangspezifischen Besonderheiten sowie nach den Lernvoraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler.
Der Teil „Zeit für Leistungsfeststellung“ des Bildungsplans berücksichtigt die Zeit, die zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Leistungsfeststellungen zur Verfügung steht. Dies kann auch die notwendige Zeit für die im Rahmen der Besonderen Lernleistungen erbrachten Leistungen, Nachbesprechung zu Leistungsfeststellungen sowie Feedback-Gespräche umfassen.