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Mikrobiologisches und gentechnisches Praktikum
Vorbemerkungen
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Fachliche Vorbemerkungen
Im Fach „Mikrobiologisches und gentechnisches Praktikum“ werden die Schülerinnen und Schüler im verantwortungsbewussten Umgang mit Mikroorganismen geschult. Sie erlernen anhand von Übungen mit nicht-pathogenen Keimen das sterile Arbeiten und die Anzucht von Reinkulturen. Dabei wird besonders auf die Vermeidung bzw. die Beseitigung von Kontaminationen geachtet. Außer der Kultivierung wird schwerpunktmäßig die Bekämpfung und Identifizierung von Keimen behandelt.
Durch das Praktikum werden Kenntnisse vermittelt, die zur Mitarbeit an der mikrobiologischen und biotechnologischen Grundlagenforschung befähigen. Dabei werden auch medizinische Aspekte behandelt.
Die Techniken der Mikrobiologie bilden eine wichtige Basis für das Arbeiten in der Gentechnik.
Die Gentechnik stellt den wichtigsten Schwerpunkt im Bereich der Molekularbiologie dar. Hier wird ein breites Spektrum verschiedener Verfahren vermittelt. Der Umgang mit genetischem Material wird geschult. Die Aufarbeitung, Darstellung und der Nachweis von Erbmaterial vermittelt in diesem Zusammenhang die notwendigen Grundlagen für gentechnische Experimente. Dabei werden in Zusammenarbeit mit dem Fach Informatik computerunterstützte Auswertungsverfahren angewandt.
Das „Mikrobiologische und gentechnische Praktikum“ ist konzeptionell eng mit dem „Chemischen und biochemischen Praktikum“ und der Verfahrenstechnik im „Biologischen und biotechnologischen Praktikum“ verwoben, wobei sich die Techniken in den einzelnen Bereichen ergänzen.
Das Lernen in berufsvorbereitenden Bildungsgängen ist maßgeblich geprägt durch eine stark wechselnde Zusammensetzung der Lerngruppen, aber auch durch die Vielfalt der Lernenden selbst hinsichtlich ihrer Vorerfahrungen aus ihrem sozialen Umfeld, ihren sprachlichen Fähigkeiten und durch ihre Vorkenntnisse. Diese Heterogenität in den einzelnen Bildungsgängen hat in den vergangenen Jahren spürbar zugenommen. Neben der fundierten Vermittlung und Anwendung von fachspezifischen Methoden und Verfahrensweisen stehen daher die genaue Beobachtung und Diagnose von fachpraktischen Defiziten der einzelnen Schülerinnen und Schüler im Fokus. Der zeitliche Umfang der praktischen Lehrveranstaltungen ermöglicht es, auf Basis dieser Daten gezielte Maßnahmen zur individuellen Förderung der fachpraktischen Fähigkeiten und Fertigkeiten der Schülerinnen und Schüler zu ergreifen.
Dieser Bildungsplan wurde verfasst unter Berücksichtigung des Katalogs der Qualifikationsbeschreibungen gemäß Rahmenvereinbarung über die Ausbildung und Prüfung zum/zur Staatlich geprüften technischen Assistenten/in: Beschluss der KMK vom 30.09.2011 in der jeweils gültigen Fassung.
Hinweise zum Umgang mit dem Bildungsplan
Der Bildungsplan zeichnet sich durch eine Inhalts- und eine Kompetenzorientierung aus. In jeder Bildungsplaneinheit (BPE) werden in kursiver Schrift die übergeordneten Ziele beschrieben, die durch Zielformulierungen sowie in jeweils einer Inhalts- und Hinweisspalte konkretisiert werden. In den Zielformulierungen werden die jeweiligen fachspezifischen Operatoren als Verben verwendet. Operatoren sind handlungsinitiierende Verben, die signalisieren, welche Tätigkeiten beim Bearbeiten von Aufgaben erwartet werden; eine Operatorenliste ist jedem Bildungsplan im Anhang beigefügt. Durch die kompetenzorientierte Zielformulierung mittels dieser Operatoren wird das Anforderungsniveau bezüglich der Inhalte und der zu erwerbenden Kompetenzen definiert. Die formulierten Ziele und Inhalte sind verbindlich und damit prüfungsrelevant. Sie stellen die Regelanforderungen im jeweiligen Fach dar. Die Inhalte der Hinweisspalte sind unverbindliche Ergänzungen zur Inhaltsspalte und umfassen Beispiele, didaktische Hinweise und Querverweise auf andere Fächer bzw. BPE.
Der VIP-Bereich des Bildungsplans umfasst die Vertiefung, individualisiertes Lernen sowie Projektunterricht. Im Rahmen der hier zur Verfügung stehenden Stunden sollen die Schülerinnen und Schüler bestmöglich unterstützt und bei der Weiterentwicklung ihrer personalen und fachlichen Kompetenzen gefördert werden. Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer nutzen diese Unterrichtszeit nach eigenen Schwerpunktsetzungen auf Basis der fächer- und bildungsgangspezifischen Besonderheiten sowie nach den Lernvoraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler.
Der Teil „Zeit für Leistungsfeststellung“ des Bildungsplans berücksichtigt die Zeit, die zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Leistungsfeststellungen zur Verfügung steht. Dies kann auch die notwendige Zeit für die im Rahmen der Besonderen Lernleistungen erbrachten Leistungen, Nachbesprechung zu Leistungsfeststellungen sowie Feedback-Gespräche umfassen.
Bildungsplanübersicht
Schuljahr | Bildungsplaneinheiten | Zeitricht-wert | Gesamt-stunden | ||
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Schuljahr 1 | Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektunterricht (VIP) | 40 | |||
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10 | ||||
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20 | ||||
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10 | ||||
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10 | ||||
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25 | ||||
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15 | ||||
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10 | 140 | |||
Zeit für Leistungsfeststellung | 20 | ||||
160 | |||||
Schuljahr 2 | Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektunterricht (VIP) | 40 | |||
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4 | ||||
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32 | ||||
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48 | ||||
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16 | 140 | |||
Zeit für Leistungsfeststellung | 20 | ||||
160 |
Schuljahr 1
Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektunterricht (VIP) |
40 |
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Die Themenauswahl des Projektunterrichts hat aus den nachfolgenden Bildungsplaneinheiten unter Beachtung fächerverbindender Aspekte zu erfolgen.
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BPE 1 |
Mikrobiologische Grundfertigkeiten und Arbeitstechniken |
10 |
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Die Schülerinnen und Schüler beachten die besonderen Sicherheitsmaßnahmen beim Arbeiten mit Mikroorganismen und erlernen den Umgang mit Laborgeräten bei der selbstständigen Herstellung von Lösungen und Medien.
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BPE 1.1 |
Die Schülerinnen und Schüler leiten die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen beim Arbeiten mit Mikroorganismen aus den Sicherheitsvorschriften ab. |
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BPE 1.2 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben den Umgang mit den gängigsten Laborgeräten. |
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BPE 1.3 |
Die Schülerinnen und Schüler planen selbstständig die Herstellung von Nährmedien und Lösungen. |
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BPE 2 |
Steriles Arbeiten |
20 |
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Die Schülerinnen und Schüler führen grundlegende Versuche unter sterilen Bedingungen durch.
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BPE 2.1 |
Die Schülerinnen und Schüler führen die Anzucht von Mikroorganismen unter sterilen Bedingungen durch. |
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BPE 2.2 |
Die Schülerinnen und Schüler dokumentieren die Kontamination von Mikroorganismen. |
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BPE 3 |
Wachstum von Mikroorganismen |
10 |
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Die Schülerinnen und Schüler ermitteln die Keimzahl und die Phasen des Bakterienwachstums.
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BPE 3.1 |
Die Schülerinnen und Schüler ermitteln die gängigen Methoden der Keimzahlbestimmung. |
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BPE 3.2 |
Die Schülerinnen und Schüler stellen das Wachstum einer Bakterienkultur grafisch dar und analysieren den Verlauf. |
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BPE 3.3 |
Die Schülerinnen und Schüler untersuchen die verschiedenen Techniken des anaeroben Wachstums. |
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BPE 4 |
Wachstumshemmung bei Bakterien |
10 |
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Die Schülerinnen und Schüler beurteilen die antibiotische Wirkung von Substanzen auf das Bakterienwachstum.
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BPE 4.1 |
Die Schülerinnen und Schüler entwickeln die Methoden zur Wachstumshemmung durch Antibiotika. |
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BPE 4.2 |
Die Schülerinnen und Schüler wenden mikrobielle Grundlagen der Gentechnik an. |
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BPE 5 |
Darstellung und Dokumentation von Bakterienzellen durch Digitalfotografie |
25 |
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Die Schülerinnen und Schüler dokumentieren die Ergebnisse von Bakterienfärbung mithilfe von digitaler Technik.
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BPE 5.1 |
Die Schülerinnen und Schüler wenden differenzielle Färbetechniken bei Bakterien an. |
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BPE 5.2 |
Die Schülerinnen und Schüler führen digitale Bilddokumentation von Mikroorganismen durch. |
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BPE 6 |
Mikrobiologische Nachweismethoden und Einsatz von Datenbanken |
15 |
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Die Schülerinnen und Schüler analysieren eine Wasserprobe gemäß der Trinkwasserverordnung unter Verwendung von datenbankgestützten Methoden.
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BPE 6.1 |
Die Schülerinnen und Schüler stellen isolierte Keime dar und identifizieren sie. |
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BPE 6.2 |
Die Schülerinnen und Schüler analysieren Proben mikrobiologisch. |
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BPE 6.3 |
Die Schülerinnen und Schüler wenden Informationen aus Datenbanken für die Auswertung an. |
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BPE 6.4 |
Die Schülerinnen und Schüler wenden aktuelle Stoffwechsel-Screening-Methoden an. |
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BPE 7 |
Virologie |
10 |
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Die Schülerinnen und Schüler führen Versuche mit Phagen durch.
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BPE 7.1 |
Die Schülerinnen und Schüler werten die Vermehrung von Bakteriophagen aus und berechnen deren Titer. |
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BPE 7.2 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben die Anreicherung und Isolierung von Bakteriophagen. |
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BPE 7.3 |
Die Schülerinnen und Schüler zeigen die Abläufe der Phagenvermehrung in Bakterien auf. |
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Schuljahr 2
Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektunterricht (VIP) |
40 |
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Die Themenauswahl des Projektunterrichts hat aus den nachfolgenden Bildungsplaneinheiten unter Beachtung fächerverbindender Aspekte zu erfolgen.
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BPE 8 |
Sicherheit und Gesundheitsschutz im Labor |
4 |
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Die Schülerinnen und Schüler verinnerlichen die auf den Arbeitsschutzrichtlinien basierenden vorgeschriebenen Verhaltensregeln in naturwissenschaftlichen Fachräumen und wenden alle Schutzmaßnahmen sicher an. Dadurch erlangen sie Sicherheit für das Arbeiten im laborpraktischen Unterricht sowie für den Umgang mit Gefahrstoffen und Laborgeräten. Sie entwickeln ein Verständnis für einen ressourcenschonenden und nachhaltigen Umgang mit Chemikalien.
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BPE 8.1 |
Die Schülerinnen und Schüler wenden allgemeine Regeln für die Arbeit im mikrobiologisch-gentechnologischen Labor und Sicherheitsregeln begründet an. |
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BPE 9 |
Grundlagen der Gentechnik |
32 |
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Die Schülerinnen und Schüler benennen die Sicherheitsvorschriften beim Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen. Sie beschreiben Verfahren zur Isolation von Nukleinsäuren und wenden diese praktisch an. Sie stellen DNA in einem Gel dar und bestimmen die Ausbeute der DNA-Isolierung. Sie bearbeiten digital Gel-Bilder und werten diese aus. Sie führen Transformationsexperimente und Klonierungen von Plasmid-DNA in Bakterien durch. Sie erzeugen und arbeiten mit gentechnisch veränderten Bakterien der Sicherheitsstufe 1.
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BPE 9.1 |
Die Schülerinnen und Schüler erläutern und wenden Verfahren zur Trennung und Darstellung von Nukleinsäuren an. |
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BPE 9.2 |
Die Schülerinnen und Schüler erläutern und führen Verfahren zur Gewinnung und Reinigung von genetischem Material durch. |
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BPE 9.3 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben und bewerten Verfahren zur Aufnahme von genetischem Material in Bakterien und wenden diese in Experimenten zur DNA-Klonierung an. |
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BPE 10 |
Verfahren zur gentechnischen Rekombination, DNA-Amplifikation und DNA-Typisierung |
48 |
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Die Schülerinnen und Schüler stellen rekombinante DNA durch Ligation von Genfragmenten her. Sie charakterisieren Nukleinsäuren über Restriktionskartierung, weisen darin enthaltene Teilsequenzen durch hybridisierende Sonden nach und führen DNA-Amplifikationen durch.
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BPE 10.1 |
Die Schülerinnen und Schüler charakterisieren DNA-Konstrukte mittels Restriktionskartierung, stellen rekombinante DNA her, wenden diese in gentechnischen Experimenten an und erklären diese. |
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BPE 10.2 |
Die Schülerinnen und Schüler führen Amplifikationen von DNA-Fragmenten mittels PCR durch. Sie erklären und führen DNA-Typisierungen durch Hybridisierung nach Southern-Transfer durch. |
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BPE 11 |
Immunologische Nachweisverfahren |
16 |
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Die Schülerinnen und Schüler wenden Antikörper als wichtige Werkzeuge der medizinischen Diagnostik und Forschung an. Sie bestimmen quantitativ zugehörige Ziel-Antigenmoleküle.
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BPE 11.1 |
Die Schülerinnen und Schüler erklären und wenden quantitative immunologische Nachweismethoden an. |
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Operatorenliste
Anforderungsbereiche:
Anforderungsbereich I umfasst die Reproduktion und die Anwendung einfacher Sachverhalte und Fachmethoden, das Darstellen von Sachverhalten in vorgegebener Form sowie die Darstellung einfacher Bezüge.
Anforderungsbereich II umfasst die Reorganisation und das Übertragen komplexerer Sachverhalte und Fachmethoden, die situationsgerechte Anwendung von technischen Kommunikationsformen, die Wiedergabe von Bewertungsansätzen sowie das Herstellen von Bezügen, um technische Problemstellungen entsprechend den allgemeinen Regeln der Technik zu lösen.
Anforderungsbereich III umfasst das problembezogene Anwenden und Übertragen komplexer Sachverhalte und Fachmethoden, die situationsgerechte Auswahl von Kommunikationsformen, das Herstellen von Bezügen und das Bewerten von Sachverhalten.
Operator | Erläuterung | Zuordnung Anforderungsbereiche |
---|---|---|
ableiten |
auf der Grundlage relevanter Merkmale sachgerechte Schlüsse ziehen
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II |
abschätzen |
auf der Grundlage von begründeten Überlegungen Größenordnungen angeben
|
II |
analysieren, untersuchen |
für eine gegebene Problem- oder Fragestellung systematisch bzw. kriteriengeleitet wichtige Bestandteile, Merkmale oder Eigenschaften eines Sachverhaltes oder eines Objektes erschließen und deren Beziehungen zueinander darstellen
|
II |
anwenden, übertragen |
einen bekannten Zusammenhang oder eine bekannte Methode zur Lösungsfindung bzw. Zielerreichung auf einen anderen, ggf. unbekannten Sachverhalt beziehen
|
II, III |
aufbauen |
Objekte und Geräte zielgerichtet anordnen und kombinieren
|
II |
aufstellen |
fachspezifische Formeln, Gleichungen, Gleichungssysteme, Reaktionsgleichungen oder Reaktionsmechanismen entwickeln
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II |
auswerten |
Informationen (Daten, Einzelergebnisse o. a.) erfassen, in einen Zusammenhang stellen und daraus zielgerichtete Schlussfolgerungen ziehen
|
II, III |
begründen |
Sachverhalte oder Aussagen auf Regeln, Gesetzmäßigkeiten bzw. kausale Zusammenhänge oder weitere nachvollziehbare Argumente zurückführen
|
II |
benennen, nennen, angeben |
Elemente, Sachverhalte, Begriffe, Daten oder Fakten ohne Erläuterung und Wertung aufzählen
|
I |
beraten |
eine Entscheidungsfindung fachkompetent und zielgruppengerecht unterstützen
|
III |
berechnen |
Ergebnisse aus gegebenen Werten/Daten durch Rechenoperationen oder grafische Lösungsmethoden gewinnen
|
II |
beschreiben |
Strukturen, Situationen, Zusammenhänge, Prozesse und Eigenschaften genau, sachlich, strukturiert und fachsprachlich richtig mit eigenen Worten darstellen, dabei wird auf Erklärungen oder Wertungen verzichtet
|
I, II |
bestimmen |
Sachverhalte und Inhalte prägnant und kriteriengeleitet darstellen
|
I |
bestätigen, beweisen, nachweisen, überprüfen, prüfen |
die Gültigkeit, Schlüssigkeit und Berechtigung einer Aussage (z. B. Hypothese, Modell oder Naturgesetz) durch ein Experiment, eine logische Herleitung oder sachliche Argumentation belegen bzw. widerlegen
|
III |
beurteilen, Stellung nehmen |
zu einem Sachverhalt oder einer Aussage eine eigene, auf Fachwissen sowie fachlichen Methoden und Maßstäben begründete Position über deren Sinnhaftigkeit vertreten
|
III |
bewerten, kritisch Stellung nehmen |
zu einem Sachverhalt oder einer Aussage eine eigene, auf gesellschaftlich oder persönliche Wertvorstellungen begründete Position über deren Annehmbarkeit vertreten
|
III |
charakterisieren |
spezifischen Eigenheiten von Sachverhalten, Objekten, Vorgängen, Personen o. a. unter leitenden Gesichtspunkten herausarbeiten und darstellen
|
II |
darstellen, darlegen |
Sachverhalte, Strukturen, Zusammenhänge, Methoden oder Ergebnisse etc. unter einer bestimmten Fragestellung in geeigneten Kommunikationsformaten strukturiert und ggf. fachsprachlich wiedergeben
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I, II |
diskutieren, erörtern |
Pro- und Kontra-Argumente zu einer Aussage bzw. Behauptung einander gegenüberstellen und abwägen
|
III |
dokumentieren |
Entscheidende Erklärungen, Herleitungen und Skizzen zu einem Sachverhalt bzw. Vorgang angeben und systematisch ordnen
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I, II |
durchführen |
eine vorgegebene oder eigene Anleitung bzw. Anweisung umsetzen
|
I, II |
einordnen, ordnen, zuordnen, kategorisieren, strukturieren |
Begriffe, Gegenstände usw. auf der Grundlage bestimmter Merkmale systematisch einteilen; so wird deutlich, dass Zusammenhänge unter vorgegebenen oder selbst gewählten Gesichtspunkten begründet hergestellt werden
|
II |
empfehlen |
Produkte und Verhaltensweisen kunden- und situationsgerecht vorschlagen
|
II |
entwickeln, entwerfen, gestalten |
Wissen und Methoden zielgerichtet und ggf. kreativ miteinander verknüpfen, um eine eigenständige Antwort auf eine Annahme oder eine Lösung für eine Problemstellung zu erarbeiten oder weiterzuentwickeln
|
III |
erklären |
Strukturen, Prozesse oder Zusammenhänge eines Sachverhalts nachvollziehbar, verständlich und fachlich begründet zum Ausdruck bringen
|
I, II |
erläutern |
Wesentliches eines Sachverhalts, Gegenstands, Vorgangs etc. mithilfe von anschaulichen Beispielen oder durch zusätzliche Informationen verdeutlichen
|
II |
ermitteln |
einen Zusammenhang oder eine Lösung finden und das Ergebnis formulieren
|
I, II |
erschließen |
geforderte Informationen herausarbeiten oder Sachverhalte herleiten, die nicht explizit in dem zugrunde liegenden Material genannt werden
|
II |
formulieren |
Gefordertes knapp und präzise zum Ausdruck bringen
|
I |
herstellen |
nach anerkannten Regeln Zubereitungen aus Stoffen gewinnen, anfertigen, zubereiten, be- oder verarbeiten, umfüllen, abfüllen, abpacken und kennzeichnen
|
II, III |
implementieren |
Strukturen und/oder Prozesse mit Blick auf gegebene Rahmenbedingungen, Zielanforderungen sowie etwaige Regeln in einem System umsetzen
|
II, III |
informieren |
fachliche Informationen zielgruppengerecht aufbereiten und strukturieren
|
II |
interpretieren, deuten |
auf der Grundlage einer beschreibenden Analyse Erklärungsmöglichkeiten für Zusammenhänge und Wirkungsweisen mit Blick auf ein schlüssiges Gesamtverständnis aufzeigen
|
III |
kennzeichnen |
Markierungen, Symbole, Zeichen oder Etiketten anbringen, die geltenden Konventionen und/oder gesetzlichen Vorschriften entsprechen
|
II |
optimieren |
einen gegebenen technischen Sachverhalt, einen Quellcode oder eine gegebene technische Einrichtung so verändern, dass die geforderten Kriterien unter einem bestimmten Aspekt erfüllt werden
|
II, III |
planen |
die Schritte eines Arbeitsprozesses antizipieren und eine nachvollziehbare ergebnisorientierte Anordnung der Schritte vornehmen
|
III |
präsentieren |
Sachverhalte strukturiert, mediengestützt und adressatengerecht vortragen
|
II |
skizzieren |
Sachverhalte, Objekte, Strukturen oder Ergebnisse auf das Wesentliche reduzieren und übersichtlich darstellen
|
I |
übersetzen |
einen Sachverhalt oder einzelne Wörter und Phrasen wortgetreu in einer anderen Sprache wiedergeben
|
II |
validieren, testen |
Erbringung eines dokumentierten Nachweises, dass ein bestimmter Prozess oder ein System kontinuierlich eine Funktionalität/Produkt erzeugt, das die zuvor definierten Spezifikationen und Qualitätsmerkmale erfüllt
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I |
verallgemeinern |
aus einer Einsicht eine Aussage formulieren, die für verschiedene Anwendungsbereiche Gültigkeit besitzt
|
II |
verdrahten |
Betriebsmittel nach einem vorgegebenen Anschluss‑/ Stromlaufplan systematisch elektrisch miteinander verbinden
|
I, II |
vergleichen, gegenüberstellen, unterscheiden |
nach vorgegebenen oder selbst gewählten Gesichtspunkten problembezogen Gemeinsamkeiten, Ähnlichkeiten und Unterschiede ermitteln und gegenüberstellen sowie auf dieser Grundlage ggf. ein gewichtetes Ergebnis formulieren
|
II |
wiedergeben |
wesentliche Information und/oder deren Zusammenhänge strukturiert zusammenfassen
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I |
zeichnen |
einen beobachtbaren oder gegebenen Sachverhalt mit grafischen Mitteln und ggf. unter Einhaltung von fachlichen Konventionen (z. B. Symbole, Perspektiven etc.) darstellen
|
I, II |
zeigen, aufzeigen |
Sachverhalte, Prozesse o. a. sachlich beschreiben und erläutern
|
I, II |
zusammenfassen |
das Wesentliche sachbezogen, konzentriert sowie inhaltlich und sprachlich strukturiert mit eigenen Worten wiedergeben
|
I, II |