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Grundlagen hauswirtschaftlichen Handelns erfahren und anwenden
Vorbemerkungen
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Fachbezogene Vorbemerkungen
Das Handlungsfeld „Grundlagen hauswirtschaftlichen Handelns erfahren und anwenden“ bildet die Basis für den Einstieg in die Berufswelt. Vor dem Hintergrund des gesellschaftlichen Wandels nimmt die Hauswirtschaft eine bedeutende Rolle ein.
Die Schülerinnen und Schülern vollziehen den Perspektivwechsel von der Schülerin/dem Schüler hin zur/zum Beschäftigten und entwickeln berufliche Handlungskompetenz. Sie erwerben Basiswissen, dass sie in den folgenden Handlungsfeldern anwenden.
Die Inhalte richten den Blick auf:- differenzierte Kenntnisse über Berufsbilder, Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten im Bereich der Hauswirtschaft
- rechtliche Rahmenbedingungen zu Hygiene, Unfall- und Gesundheitsschutz
- wertschätzende Kommunikation
- Reflexionsfähigkeit
- teamorientiertes Arbeiten
- Arbeiten nach ergonomischen Grundsätzen
- ökonomisches Denken
- nachhaltiges und ressourcenschonendes Handeln
- eigenverantwortliches Handeln
Der Unterricht ist praxisorientiert ausgerichtet und vermittelt auf diese Weise berufliche Handlungskompetenz. Die enge Verknüpfung von Theorie und Praxis ist ein grundsätzliches Anliegen des Bildungsganges. Grundlegende Kenntnisse zu vollständigen, beruflichen Handlungsabläufen werden implementiert.
Das Handlungsfeld wird in zwei Lernfelder gegliedert. Daraus werden für den Unterricht Lernsituationen abgeleitet. Inhaltliche Berührungspunkte mit anderen Handlungsfeldern und Fächern erfordern eine intensive Kooperation mit anderen Kolleginnen und Kollegen.
Die Wechselwirkung zwischen theoretischen Kenntnissen und praktischen Erfahrungen fördert die Fähigkeit zur Selbstwahrnehmung und Reflexion.
Der Einsatz unterschiedlicher Unterrichtsmethoden unter Verwendung digitaler Medien ist essenziell, um die Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler sowie den Arbeitsalltag im hauswirtschaftlichen Bereich abzubilden.
Das Handlungsfeld wird von möglichst wenigen Lehrkräften unterrichtet, um eine enge didaktische und pädagogische Zusammenarbeit sowie eine optimale Verzahnung zwischen berufsfachlichen und berufspraktischen Inhalten zu gewährleisten.
Bildungsplanübersicht
Schuljahr | Bildungsplaneinheiten | Zeitricht-wert | Gesamt-stunden | ||
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Schuljahr 1 | Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektkompetenz (VIP) | 35 | |||
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34 | ||||
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54 | 123 | |||
Zeit für Leistungsfeststellung | 17 | ||||
140 |
Schuljahr 1
Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektkompetenz (VIP) |
35 |
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Die Themenauswahl des Projektunterrichts hat aus den nachfolgenden Bildungsplaneinheiten unter Beachtung Fächer verbindender Aspekte zu erfolgen.
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BPE 1 |
Lernfeld - Analysieren des Berufsbildes, der Arbeitsbereiche und Rahmenbedingungen des hauswirtschaftlichen Einsatzgebietes |
34 |
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Die Schülerinnen und Schüler analysieren das Berufsbild Hauswirtschaft. Sie zeigen die Möglichkeiten der Fort- und Weiterbildung auf. Sie orientieren sich in den Fachräumen ihres Arbeitsgebietes.
Die Schülerinnen und Schüler erläutern die rechtlichen Hygienevorgaben und begründen die Notwendigkeit von Arbeits-, Gesundheits-, und Umweltschutz und wenden diese an. Sie leiten qualitätssichernde Maßnahmen für ihre fachpraktischen Tätigkeiten ab und erstellen Hygienepläne. Die Schülerinnen und Schüler übertragen die Regeln der Arbeitsorganisation auf ihre Arbeitsbereiche. Sie gestalten ihren Arbeitsplatz aufgrund von ergonomischen und hygienischen Aspekten. |
BPE 1.1 |
Die Schülerinnen und Schüler analysieren das Berufsfeld der Hauswirtschaft und beurteilen ihre Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten. Sie wenden die Regeln der Fachräume und Sicherheitsbestimmungen an. Sie führen die Entsorgung und das Recycling im Sinne der Nachhaltigkeit durch. |
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BPE 1.2 |
Die Schülerinnen und Schüler erläutern qualitätssichernde Maßnahmen, um mikrobielle Verunreinigungen in Lebensmitteln zu minimieren. Sie zeigen die Bedeutung der Hygiene für die Gesundheit des Menschen auf und wenden entsprechende Hygienemaßnahmen an. |
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BPE 1.3 |
Die Schülerinnen und Schüler nennen die gesetzlichen Regelungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Sie leiten Maßnahmen und Methoden zur Vermeidung arbeitsbedingter Sicherheits- und Gesundheitsgefährdung ab und begründen diese. |
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Lernfeld - Grundlagen für das Arbeiten in hauswirtschaftlichen Betrieben |
54 |
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Die Schülerinnen und Schüler erkennen und beurteilen die Kommunikation als Grundlage für Beziehungsgestaltung. Sie leiten den persönlichen Einfluss auf das Arbeiten mit anderen Menschen ab und entwickeln Kompetenzen und Fähigkeiten für das Arbeiten im Team. Sie nehmen sich als Gruppenmitglied war, benennen Gruppendynamiken und erkennen dabei ihre Verantwortung innerhalb einer Gruppe. Die Schülerinnen und Schüler beurteilen die Bedürfnisse als Grundvoraussetzung für die eigene Reflexion, das Rollenverständnis und die Kommunikation. Sie analysieren ihr Auftreten und Erscheinungsbild in Zusammenhang mit der Wirkung auf andere Menschen.
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BPE 2.1 |
Die Schülerinnen und Schüler geben die Mittel und Modelle der Kommunikation wieder. Sie bewerten deren Wirkung auf die Beziehung mit ihren Mitmenschen. Sie entwickeln eine wertschätzende personen- und situationsgerechte Kommunikation. Sie leiten präventive Maßnahmen zur Konfliktvermeidung und Lösungsmöglichkeiten bei Konfliktsituationen ab. Die Schülerinnen und Schüler wenden die visuelle Kommunikation an. |
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BPE 2.2 |
Die Schülerinnen und Schüler analysieren mit Hilfe ausgewählter Methoden ihre Verantwortung innerhalb einer Gruppe und leiten beziehungsfördernde Verhaltensregeln ab. Sie beschreiben Gruppen und untersuchen die eigene Rolle innerhalb einer Gruppe. Die Schülerinnen und Schüler diskutieren ihr Auftreten und Erscheinungsbild im privaten und Arbeitsumfeld. Sie formulieren Möglichkeiten ihre Außenwirkung entsprechend dem Umfeld anzupassen. Die Schülerinnen und Schüler führen exemplarisch das Modell der vollständigen Handlung durch. |
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BPE 2.3 |
Bedürfnisse erkennen und Maßnahmen zur Bedarfsdeckung ableiten. Die Schülerinnen und Schüler analysieren eigene Bedürfnisse und die Bedürfnisse anderer. Sie leiten Maßnahmen für eine zielgruppengerechte Bedarfsdeckung ab. |
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BPE 2.4 |
Die Schülerinnen und Schüler ermitteln den ökonomischen Wert von Gütern. Sie werten die Einflüsse auf die Umwelt aus, die von der Erzeugung und Vermarktung der Güter ausgehen. Die Schülerinnen und Schüler leiten den sozialen Wert von Gütern ab. Sie begründen die Notwendigkeit einer ressourcenschonenden Lagerung. |
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BPE 2.5 |
Die Schülerinnen und Schüler wenden grundlegende Vorbereitungstechniken und -methoden der Lebensmittelverarbeitung unter Berücksichtigung der Hygiene, der Ergonomie und Arbeitsschutz ressourcenschonend an. Sie planen den fachgerechten Einsatz von küchentechnischen Geräten und übertragen ihre Kenntnisse in die praktischen Abläufe. |
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Operatorenliste
Anforderungsbereiche:
Anforderungsbereich I umfasst die Reproduktion und die Anwendung einfacher Sachverhalte und Fachmethoden, das Darstellen von Sachverhalten in vorgegebener Form sowie die Darstellung einfacher Bezüge.
Anforderungsbereich II umfasst die Reorganisation und das Übertragen komplexerer Sachverhalte und Fachmethoden, die situationsgerechte Anwendung von technischen Kommunikationsformen, die Wiedergabe von Bewertungsansätzen sowie das Herstellen von Bezügen, um technische Problemstellungen entsprechend den allgemeinen Regeln der Technik zu lösen.
Anforderungsbereich III umfasst das problembezogene Anwenden und Übertragen komplexer Sachverhalte und Fachmethoden, die situationsgerechte Auswahl von Kommunikationsformen, das Herstellen von Bezügen und das Bewerten von Sachverhalten.
Operator | Erläuterung | Zuordnung Anforderungsbereiche |
---|---|---|
ableiten |
auf der Grundlage relevanter Merkmale sachgerechte Schlüsse ziehen
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II |
abschätzen |
auf der Grundlage von begründeten Überlegungen Größenordnungen angeben
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II |
analysieren, untersuchen |
für eine gegebene Problem- oder Fragestellung systematisch bzw. kriteriengeleitet wichtige Bestandteile, Merkmale oder Eigenschaften eines Sachverhaltes oder eines Objektes erschließen und deren Beziehungen zueinander darstellen
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II |
anwenden, übertragen |
einen bekannten Zusammenhang oder eine bekannte Methode zur Lösungsfindung bzw. Zielerreichung auf einen anderen, ggf. unbekannten Sachverhalt beziehen
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II, III |
aufbauen |
Objekte und Geräte zielgerichtet anordnen und kombinieren
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II |
aufstellen |
fachspezifische Formeln, Gleichungen, Gleichungssysteme, Reaktionsgleichungen oder Reaktionsmechanismen entwickeln
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II |
auswerten |
Informationen (Daten, Einzelergebnisse o. a.) erfassen, in einen Zusammenhang stellen und daraus zielgerichtete Schlussfolgerungen ziehen
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II, III |
begründen |
Sachverhalte oder Aussagen auf Regeln, Gesetzmäßigkeiten bzw. kausale Zusammenhänge oder weitere nachvollziehbare Argumente zurückführen
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II |
benennen, nennen, angeben |
Elemente, Sachverhalte, Begriffe, Daten oder Fakten ohne Erläuterung und Wertung aufzählen
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I |
beraten |
eine Entscheidungsfindung fachkompetent und zielgruppengerecht unterstützen
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III |
berechnen |
Ergebnisse aus gegebenen Werten/Daten durch Rechenoperationen oder grafische Lösungsmethoden gewinnen
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II |
beschreiben |
Strukturen, Situationen, Zusammenhänge, Prozesse und Eigenschaften genau, sachlich, strukturiert und fachsprachlich richtig mit eigenen Worten darstellen, dabei wird auf Erklärungen oder Wertungen verzichtet
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I, II |
bestimmen |
Sachverhalte und Inhalte prägnant und kriteriengeleitet darstellen
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I |
bestätigen, beweisen, nachweisen, überprüfen, prüfen |
die Gültigkeit, Schlüssigkeit und Berechtigung einer Aussage (z. B. Hypothese, Modell oder Naturgesetz) durch ein Experiment, eine logische Herleitung oder sachliche Argumentation belegen bzw. widerlegen
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III |
beurteilen, Stellung nehmen |
zu einem Sachverhalt oder einer Aussage eine eigene, auf Fachwissen sowie fachlichen Methoden und Maßstäben begründete Position über deren Sinnhaftigkeit vertreten
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III |
bewerten, kritisch Stellung nehmen |
zu einem Sachverhalt oder einer Aussage eine eigene, auf gesellschaftlich oder persönliche Wertvorstellungen begründete Position über deren Annehmbarkeit vertreten
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III |
charakterisieren |
spezifischen Eigenheiten von Sachverhalten, Objekten, Vorgängen, Personen o. a. unter leitenden Gesichtspunkten herausarbeiten und darstellen
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II |
darstellen, darlegen |
Sachverhalte, Strukturen, Zusammenhänge, Methoden oder Ergebnisse etc. unter einer bestimmten Fragestellung in geeigneten Kommunikationsformaten strukturiert und ggf. fachsprachlich wiedergeben
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I, II |
diskutieren, erörtern |
Pro- und Kontra-Argumente zu einer Aussage bzw. Behauptung einander gegenüberstellen und abwägen
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III |
dokumentieren |
Entscheidende Erklärungen, Herleitungen und Skizzen zu einem Sachverhalt bzw. Vorgang angeben und systematisch ordnen
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I, II |
durchführen |
eine vorgegebene oder eigene Anleitung bzw. Anweisung umsetzen
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I, II |
einordnen, ordnen, zuordnen, kategorisieren, strukturieren |
Begriffe, Gegenstände usw. auf der Grundlage bestimmter Merkmale systematisch einteilen; so wird deutlich, dass Zusammenhänge unter vorgegebenen oder selbst gewählten Gesichtspunkten begründet hergestellt werden
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II |
empfehlen |
Produkte und Verhaltensweisen kunden- und situationsgerecht vorschlagen
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II |
entwickeln, entwerfen, gestalten |
Wissen und Methoden zielgerichtet und ggf. kreativ miteinander verknüpfen, um eine eigenständige Antwort auf eine Annahme oder eine Lösung für eine Problemstellung zu erarbeiten oder weiterzuentwickeln
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III |
erklären |
Strukturen, Prozesse oder Zusammenhänge eines Sachverhalts nachvollziehbar, verständlich und fachlich begründet zum Ausdruck bringen
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I, II |
erläutern |
Wesentliches eines Sachverhalts, Gegenstands, Vorgangs etc. mithilfe von anschaulichen Beispielen oder durch zusätzliche Informationen verdeutlichen
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II |
ermitteln |
einen Zusammenhang oder eine Lösung finden und das Ergebnis formulieren
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I, II |
erschließen |
geforderte Informationen herausarbeiten oder Sachverhalte herleiten, die nicht explizit in dem zugrunde liegenden Material genannt werden
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II |
formulieren |
Gefordertes knapp und präzise zum Ausdruck bringen
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I |
herstellen |
nach anerkannten Regeln Zubereitungen aus Stoffen gewinnen, anfertigen, zubereiten, be- oder verarbeiten, umfüllen, abfüllen, abpacken und kennzeichnen
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II, III |
implementieren |
Strukturen und/oder Prozesse mit Blick auf gegebene Rahmenbedingungen, Zielanforderungen sowie etwaige Regeln in einem System umsetzen
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II, III |
informieren |
fachliche Informationen zielgruppengerecht aufbereiten und strukturieren
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II |
interpretieren, deuten |
auf der Grundlage einer beschreibenden Analyse Erklärungsmöglichkeiten für Zusammenhänge und Wirkungsweisen mit Blick auf ein schlüssiges Gesamtverständnis aufzeigen
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III |
kennzeichnen |
Markierungen, Symbole, Zeichen oder Etiketten anbringen, die geltenden Konventionen und/oder gesetzlichen Vorschriften entsprechen
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II |
optimieren |
einen gegebenen technischen Sachverhalt, einen Quellcode oder eine gegebene technische Einrichtung so verändern, dass die geforderten Kriterien unter einem bestimmten Aspekt erfüllt werden
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II, III |
planen |
die Schritte eines Arbeitsprozesses antizipieren und eine nachvollziehbare ergebnisorientierte Anordnung der Schritte vornehmen
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III |
präsentieren |
Sachverhalte strukturiert, mediengestützt und adressatengerecht vortragen
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II |
skizzieren |
Sachverhalte, Objekte, Strukturen oder Ergebnisse auf das Wesentliche reduzieren und übersichtlich darstellen
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I |
übersetzen |
einen Sachverhalt oder einzelne Wörter und Phrasen wortgetreu in einer anderen Sprache wiedergeben
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II |
validieren, testen |
Erbringung eines dokumentierten Nachweises, dass ein bestimmter Prozess oder ein System kontinuierlich eine Funktionalität/Produkt erzeugt, das die zuvor definierten Spezifikationen und Qualitätsmerkmale erfüllt
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I |
verallgemeinern |
aus einer Einsicht eine Aussage formulieren, die für verschiedene Anwendungsbereiche Gültigkeit besitzt
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II |
verdrahten |
Betriebsmittel nach einem vorgegebenen Anschluss‑/ Stromlaufplan systematisch elektrisch miteinander verbinden
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I, II |
vergleichen, gegenüberstellen, unterscheiden |
nach vorgegebenen oder selbst gewählten Gesichtspunkten problembezogen Gemeinsamkeiten, Ähnlichkeiten und Unterschiede ermitteln und gegenüberstellen sowie auf dieser Grundlage ggf. ein gewichtetes Ergebnis formulieren
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II |
wiedergeben |
wesentliche Information und/oder deren Zusammenhänge strukturiert zusammenfassen
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I |
zeichnen |
einen beobachtbaren oder gegebenen Sachverhalt mit grafischen Mitteln und ggf. unter Einhaltung von fachlichen Konventionen (z. B. Symbole, Perspektiven etc.) darstellen
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I, II |
zeigen, aufzeigen |
Sachverhalte, Prozesse o. a. sachlich beschreiben und erläutern
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I, II |
zusammenfassen |
das Wesentliche sachbezogen, konzentriert sowie inhaltlich und sprachlich strukturiert mit eigenen Worten wiedergeben
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I, II |