Suchfunktion
Gestaltung
Vorbemerkungen
-
Fachliche Vorbemerkungen
Das Fach „Gestaltung“ ist gegenüber „Präsentationstechnik“, „Technologie“ und den praktischen Fächern „Darstellungstechniken“, „Modellbautechniken“ und „Computeranwendung“ das Leitfach. Der enge Bezug aller zuvor genannten Fächer zueinander bedingt eine ebenso enge Kooperation der Unterrichtenden in diesen Fächern. Für einen fächerverbindenden und handlungsorientierten Unterricht im Fach „Gestaltung“ ist eine selbstständige Lernorganisation mit möglichst freier Zeiteinteilung eine wichtige Voraussetzung für die Schülerinnen und Schüler.
Des Weiteren wird das Fach „Gestaltung“ sowohl durch theoretische als auch praktische Inhalte der Fächer „Präsentationstechnik“, „Technologie“, „Darstellungstechniken“, „Modellbautechniken“ und „Computeranwendung“ ergänzt, erweitert und vertieft. Ebenso denkbar ist es, den Bezug zu einem Wahlpflichtfach herzustellen.
In dem fächerübergreifenden Unterricht lernen die Schülerinnen und Schüler, Aufgabenstellungen aus der Produktgestaltung strukturiert und zielgerichtet zu bewältigen. Die vollständige Handlung, von der Idee bis zum (End‑)Produkt, wird so eingeübt und abgebildet. Zu dieser gehört auch, Gestaltung von einer dem individuellen Geschmack unterworfenen Beliebigkeit zu unterscheiden und nachhaltige sowie ethische Aspekte zu berücksichtigen.
Die übergreifende Bildungsplaneinheit BPE 1 „Gestaltungsprozess“ dient als theoretische Einführung in die Produktgestaltung und wird in projektbezogener Form in BPE 4 „Typografie und Layout“, BPE 5 „Produktgestaltung I“ und BPE 7 „Produktgestaltung II“ praktisch angewendet. Mindestens ein fächerverbindendes Projekt ist im Fach „Gestaltung“ im ersten Schuljahr begleitet durchzuführen. Eine schrittweise Herangehensweise der Schülerinnen und Schüler dient der Einführung in die projekthafte Arbeitsweise des Produktdesigns und als Vorbereitung auf die Projektarbeit im zweiten Schuljahr. Eine Dokumentation ist dabei fester Bestandteil. In dieser dokumentieren und reflektieren die Schülerinnen und Schüler ihre Arbeitsweise und ihre Ergebnisse. Um die eigene Leistung kritisch zu hinterfragen, ist ein enger Kontakt zu Unternehmen aus dem Designbereich und fachspezifische Exkursionen, wie im VIP-Bereich genannt, hilfreich.
Erweiterte Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit digitalen Medien werden in den Fächern „Computeranwendung“ und „Präsentationstechnik“ vermittelt. Die aktuellen Entwicklungen der Digitalisierung in der Produktgestaltung sind bei der Unterrichtsgestaltung zu berücksichtigen.
Bei der Auseinandersetzung mit Designgeschichte reflektieren die Schülerinnen und Schüler einen bedeutenden Teil des europäischen Kulturguts. Dabei ordnen sie Designprodukte zeitlich und stilistisch in den geschichtlichen Kontext ein und reflektieren unsere heutige Konsumwelt und deren Entstehung.
Zusammenfassend schafft der Unterricht im ersten Schuljahr die gestalterischen Grundlagen, die im zweiten Schuljahr erweitert werden, in dem fachliche Kenntnisse und Fertigkeiten vertieft werden. Die Schülerinnen und Schüler werden durch das Fach „Gestaltung“ auf den Einstieg in eine fachspezifische Berufsausbildung vorbereitet und in ihrer Studierfähigkeit gefördert.
Die Merkblätter „Anforderungen an Skizzen und Darstellungen in Gestaltungs- und Medientechnik (TGG) und Berufskolleg für Produktdesign (BKPD)“ und „Unterschiede und Anforderungen im Modellbau in BKPD“ in der jeweils gültigen Fassung dienen als Orientierung für Unterricht, Leistungsfeststellung und Prüfungserstellung.
Hinweise zum Umgang mit dem Bildungsplan
Der Bildungsplan zeichnet sich durch eine Inhalts- und eine Kompetenzorientierung aus. In jeder Bildungsplaneinheit (BPE) werden in kursiver Schrift die übergeordneten Ziele beschrieben, die durch Zielformulierungen sowie in jeweils einer Inhalts- und Hinweisspalte konkretisiert werden. In den Zielformulierungen werden die jeweiligen fachspezifischen Operatoren als Verben verwendet. Operatoren sind handlungsinitiierende Verben, die signalisieren, welche Tätigkeiten beim Bearbeiten von Aufgaben erwartet werden; eine Operatorenliste ist jedem Bildungsplan im Anhang beigefügt. Durch die kompetenzorientierte Zielformulierung mittels dieser Operatoren wird das Anforderungsniveau bezüglich der Inhalte und der zu erwerbenden Kompetenzen definiert. Die formulierten Ziele und Inhalte sind verbindlich und damit prüfungsrelevant. Sie stellen die Regelanforderungen im jeweiligen Fach dar. Die Inhalte der Hinweisspalte sind unverbindliche Ergänzungen zur Inhaltsspalte und umfassen Beispiele, didaktische Hinweise und Querverweise auf andere Fächer bzw. BPE.
Der VIP-Bereich des Bildungsplans umfasst die Vertiefung, individualisiertes Lernen sowie Projektunterricht. Im Rahmen der hier zur Verfügung stehenden Stunden sollen die Schülerinnen und Schüler bestmöglich unterstützt und bei der Weiterentwicklung ihrer personalen und fachlichen Kompetenzen gefördert werden. Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer nutzen diese Unterrichtszeit nach eigenen Schwerpunktsetzungen auf Basis der fächer- und bildungsgangspezifischen Besonderheiten sowie nach den Lernvoraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler.
Der Teil „Zeit für Leistungsfeststellung“ des Bildungsplans berücksichtigt die Zeit, die zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Leistungsfeststellungen zur Verfügung steht. Dies kann auch die notwendige Zeit für die im Rahmen der Besonderen Lernleistungen erbrachten Leistungen, Nachbesprechung zu Leistungsfeststellungen sowie Feedback-Gespräche umfassen.
Bildungsplanübersicht
Schuljahr | Bildungsplaneinheiten | Zeitricht-wert | Gesamt-stunden | ||
---|---|---|---|---|---|
Schuljahr 1 | Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektunterricht (VIP) | 40 | |||
|
10 | ||||
|
25 | ||||
|
15 | ||||
|
20 | ||||
|
30 | 140 | |||
Zeit für Leistungsfeststellung | 20 | ||||
160 | |||||
Schuljahr 2 | Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektunterricht (VIP) | 30 | |||
|
25 | ||||
|
50 | 105 | |||
Zeit für Leistungsfeststellung | 15 | ||||
120 |
Schuljahr 1
Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektunterricht (VIP) |
40 |
||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
|
|||||||
Die Themenauswahl des Projektunterrichts hat aus den nachfolgenden Bildungsplaneinheiten unter Beachtung fächerverbindender Aspekte zu erfolgen.
|
BPE 1 |
Gestaltungsprozess |
10 |
---|---|---|
Die Schülerinnen und Schüler erklären Ausbildung und Beruf im Designbereich. Sie benennen verschiedene Designdisziplinen und unterscheiden Design und Kunst. Die Schülerinnen und Schüler beschreiben Kreativität und kennen den Einsatz von Kreativitätstechniken. Sie erklären die Phasen des Gestaltungsprozesses und übertragen die theoretischen Inhalte auf nachfolgende Bildungsplaneinheiten.
|
BPE 1.1 |
Die Schülerinnen und Schüler benennen verschiedene Designdisziplinen und unterscheiden Design und Kunst. Sie beschreiben Kreativität und den Einsatz von Kreativitätstechniken. |
||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|
BPE 1.2 |
Die Schülerinnen und Schüler benennen wesentliche Merkmale von Projekten, beschreiben die Phasen des Gestaltungsprozesses und übertragen die Kenntnisse auf ihnen gestellte Aufgaben nachfolgender Bildungsplaneinheiten. |
||||||||||||||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|
BPE 2 |
Grundlagen zwei- und dreidimensionaler Gestaltung |
25 |
---|---|---|
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben den Vorgang von Wahrnehmung anhand vorgegebener und eigener Beispiele. Sie benennen und unterscheiden zwei- und dreidimensionale Grundelemente. Sie setzen geometrische Grundkörper zeichnerisch um und analysieren deren Beziehung und Wirkung.
|
BPE 2.1 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben den Vorgang von Wahrnehmung. |
||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|
BPE 2.2 |
Die Schülerinnen und Schüler benennen die Grundelemente zweidimensionaler Gestaltung, beschreiben deren Wirkung und analysieren ihre Beziehung zueinander. Sie zeigen die Entwicklung von zwei- zu dreidimensionaler Gestaltung auf. |
||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|
BPE 2.3 |
Die Schülerinnen und Schüler unterscheiden geometrische Grundkörper und charakterisieren deren Wirkung auf den Betrachter. Sie analysieren und zeichnen aus geometrischen Grundkörpern zusammengesetzte Produkte. |
||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|
BPE 3 |
Farbe |
15 |
---|---|---|
Die Schülerinnen und Schüler erklären Farbwahrnehmung und Farbordnung. Sie analysieren Farben hinsichtlich ihrer Eigenschaften. Sie wenden Farbe in Entwürfen anderer Bildungsplaneinheiten an und berücksichtigen dabei Farbwirkung und Einsatzzweck.
|
BPE 3.1 |
Die Schülerinnen und Schüler erklären Wahrnehmung und Eigenschaften von Farben. Sie wenden Farbe unter Berücksichtigung von Farbwirkung und Einsatzzweck produktbezogen an. |
||||||||||||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|
BPE 3.2 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben Farbkontraste und zeigen ihre Wirkung anhand von Produkten auf. |
||||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|
BPE 4 |
Typografie und Layout |
20 |
---|---|---|
Die Schülerinnen und Schüler nennen grundlegende typografische Regeln zur Verbesserung der Lesbarkeit. Darüber hinaus empfehlen sie Schriften für die Verwendung in Printmedien und auf Produkten. Die Schülerinnen und Schüler benennen Grundelemente von Layouts und skizzieren einfache Layouts. Sie unterscheiden Zeichenarten und deren Einsatz bei Produkten. Bei ihrem Vorgehen berücksichtigen die Schülerinnen und Schüler Inhalt, Zweck und Zielgruppe sowie die in der Bildungsplaneinheit 1 „Gestaltungsprozess“ erlernten Inhalte.
|
BPE 4.1 |
Die Schülerinnen und Schüler unterscheiden Schriften hinsichtlich Lesbarkeit und begründen ihren Einsatz. |
||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|
BPE 4.2 |
Die Schülerinnen und Schüler benennen und unterscheiden Grundelemente von Layouts. Sie erklären den Aufbau eines Gestaltungsrasters. |
||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
|
BPE 4.3 |
Die Schülerinnen und Schüler führen einen Layoutprozess durch. Sie stellen einfache Layouts mithilfe eines Gestaltungsrasters unter Berücksichtigung von Inhalt, Zweck und Zielgruppe dar. |
||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|
BPE 4.4 |
Die Schülerinnen und Schüler unterscheiden Arten grafischer Zeichen und wenden selbstentwickelte Zeichen oder Vorlagen unter Berücksichtigung von Inhalt, Zweck und Zielgruppe an. |
||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|
BPE 5 |
Produktgestaltung I |
30 |
---|---|---|
Die Schülerinnen und Schüler führen einen einfachen Gestaltungsprozess schrittweise durch und entwerfen Produkte. Dabei unterscheiden und ordnen sie Fachbegriffe einzelnen Phasen des Gestaltungsprozesses zu. Die Schülerinnen und Schüler analysieren Produkte anhand gegebener Kriterien und wenden diese auch zur kritischen Reflexion eigener Ideen und Entwürfe an. Sie dokumentieren ihre Vorgehensweise und präsentieren ihre Ergebnisse. Die Schülerinnen und Schüler reflektieren anhand eigener oder vorgegebener Produkte das Produktleben.
|
BPE 5.1 |
Die Schülerinnen und Schüler führen einen Gestaltungsprozess schrittweise durch. Sie entwerfen parallel dazu Produkte. Sie dokumentieren ihre Vorgehensweise und präsentieren ihre Ergebnisse. |
||||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|
BPE 5.2 |
Die Schülerinnen und Schüler unterscheiden verschiedene Produktfunktionen und untersuchen Produkte anhand gegebener Kriterien. Sie wenden diese zur kritischen Reflexion eigener Ideen und Entwürfe an. |
||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|
BPE 5.3 |
Die Schülerinnen und Schüler erklären das Produktleben anhand eigener oder vorgegebener Produkte. |
||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
|
Schuljahr 2
Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektunterricht (VIP) |
30 |
||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
|
|||||||
Die Themenauswahl des Projektunterrichts hat aus den nachfolgenden Bildungsplaneinheiten unter Beachtung fächerverbindender Aspekte zu erfolgen.
|
BPE 6 |
Designgeschichte |
25 |
---|---|---|
Die Schülerinnen und Schüler nennen Epochen der handwerklichen und industriellen Gestaltung. Als Sehschule beschreiben sie Designobjekte (Syntaktik) und ordnen diese den Designepochen und Stilrichtungen zu. Sie begründen ihre Zuordnungen anhand stilistischer und technologischer Merkmale. Die Schülerinnen und Schüler übertragen das Beschriebene in den Kontext der Designepoche oder Stilrichtung und stellen einen historischen und gesellschaftlichen Bezug her. Sie nennen zu Designepochen und Designtendenzen passende Designerinnen und Designer sowie Institutionen.
|
BPE 6.1 |
Die Schülerinnen und Schüler erklären Grundbegriffe für die Betrachtung und Einordnung von Designobjekten. |
||||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|
BPE 6.2 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben Stilmerkmale der Designepochen und Stilrichtungen. Sie ordnen diesen Designobjekte zu und begründen ihre Zuordnung anhand stilistischer und technologischer Merkmale. Sie stellen den zeitlichen und gesellschaftlichen Bezug dar und nennen zu Designepochen oder Stilrichtungen passende Designerinnen und Designer sowie Institutionen. |
||||||||||||||||||||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|
BPE 6.3 |
Die Schülerinnen und Schüler nennen Designtendenzen, erklären deren Bedeutung und zeigen den Bezug zu Designobjekten, Designepochen oder Stilrichtungen auf. |
||||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|
BPE 7 |
Produktgestaltung II |
50 |
---|---|---|
Die Schülerinnen und Schüler führen Produktanalysen anhand von Produktfunktionen schriftlich durch. Sie charakterisieren Zielgruppen mithilfe geeigneter Modelle und berücksichtigen Ergebnisse von Marktrecherchen. Die gewonnenen Erkenntnisse sowie Inhalte aus der Bildungsplaneinheit 1 „Gestaltungsprozess“ übertragen die Schülerinnen und Schüler auf das Design betreffende Fragestellungen, Re-Designs oder auf die Gestaltung neuer Produkte. Sie visualisieren ihre Ergebnisse anhand von Scribbles und Entwurfsskizzen. Die Schülerinnen und Schüler erörtern Kriterien der Designethik und beschreiben aktuelle Entwicklungen in der Produktgestaltung. Bei Planung und Reflexion eigener Entwürfe berücksichtigen sie dies.
|
BPE 7.1 |
Die Schülerinnen und Schüler führen Produktanalysen durch. Unter Berücksichtigung von Zielgruppe und Ergebnissen der Marktrecherche analysieren sie semiotische und funktionale Aspekte. Die daraus resultierenden Optimierungen stellen die Schülerinnen und Schüler in Scribbles und Entwurfsskizzen dar. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|
BPE 7.2 |
Die Schülerinnen und Schüler erörtern wesentliche Aspekte der Designethik und Nachhaltigkeit. Unter Berücksichtigung dieser gestalten sie Produkte. |
||||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|
BPE 7.3 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben aktuelle Entwicklungen in der Produktgestaltung. |
||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
|
Operatorenliste
Anforderungsbereiche:
Anforderungsbereich I umfasst die Reproduktion und die Anwendung einfacher Sachverhalte und Fachmethoden, das Darstellen von Sachverhalten in vorgegebener Form sowie die Darstellung einfacher Bezüge.
Anforderungsbereich II umfasst die Reorganisation und das Übertragen komplexerer Sachverhalte und Fachmethoden, die situationsgerechte Anwendung von technischen Kommunikationsformen, die Wiedergabe von Bewertungsansätzen sowie das Herstellen von Bezügen, um technische Problemstellungen entsprechend den allgemeinen Regeln der Technik zu lösen.
Anforderungsbereich III umfasst das problembezogene Anwenden und Übertragen komplexer Sachverhalte und Fachmethoden, die situationsgerechte Auswahl von Kommunikationsformen, das Herstellen von Bezügen und das Bewerten von Sachverhalten.
Operator | Erläuterung | Zuordnung Anforderungsbereiche |
---|---|---|
ableiten |
auf der Grundlage relevanter Merkmale sachgerechte Schlüsse ziehen
|
II |
abschätzen |
auf der Grundlage von begründeten Überlegungen Größenordnungen angeben
|
II |
analysieren, untersuchen |
für eine gegebene Problem- oder Fragestellung systematisch bzw. kriteriengeleitet wichtige Bestandteile, Merkmale oder Eigenschaften eines Sachverhaltes oder eines Objektes erschließen und deren Beziehungen zueinander darstellen
|
II |
anwenden, übertragen |
einen bekannten Zusammenhang oder eine bekannte Methode zur Lösungsfindung bzw. Zielerreichung auf einen anderen, ggf. unbekannten Sachverhalt beziehen
|
II, III |
aufbauen |
Objekte und Geräte zielgerichtet anordnen und kombinieren
|
II |
aufstellen |
fachspezifische Formeln, Gleichungen, Gleichungssysteme, Reaktionsgleichungen oder Reaktionsmechanismen entwickeln
|
II |
auswerten |
Informationen (Daten, Einzelergebnisse o. a.) erfassen, in einen Zusammenhang stellen und daraus zielgerichtete Schlussfolgerungen ziehen
|
II, III |
begründen |
Sachverhalte oder Aussagen auf Regeln, Gesetzmäßigkeiten bzw. kausale Zusammenhänge oder weitere nachvollziehbare Argumente zurückführen
|
II |
benennen, nennen, angeben |
Elemente, Sachverhalte, Begriffe, Daten oder Fakten ohne Erläuterung und Wertung aufzählen
|
I |
beraten |
eine Entscheidungsfindung fachkompetent und zielgruppengerecht unterstützen
|
III |
berechnen |
Ergebnisse aus gegebenen Werten/Daten durch Rechenoperationen oder grafische Lösungsmethoden gewinnen
|
II |
beschreiben |
Strukturen, Situationen, Zusammenhänge, Prozesse und Eigenschaften genau, sachlich, strukturiert und fachsprachlich richtig mit eigenen Worten darstellen, dabei wird auf Erklärungen oder Wertungen verzichtet
|
I, II |
bestimmen |
Sachverhalte und Inhalte prägnant und kriteriengeleitet darstellen
|
I |
bestätigen, beweisen, nachweisen, überprüfen, prüfen |
die Gültigkeit, Schlüssigkeit und Berechtigung einer Aussage (z. B. Hypothese, Modell oder Naturgesetz) durch ein Experiment, eine logische Herleitung oder sachliche Argumentation belegen bzw. widerlegen
|
III |
beurteilen, Stellung nehmen |
zu einem Sachverhalt oder einer Aussage eine eigene, auf Fachwissen sowie fachlichen Methoden und Maßstäben begründete Position über deren Sinnhaftigkeit vertreten
|
III |
bewerten, kritisch Stellung nehmen |
zu einem Sachverhalt oder einer Aussage eine eigene, auf gesellschaftlich oder persönliche Wertvorstellungen begründete Position über deren Annehmbarkeit vertreten
|
III |
charakterisieren |
spezifischen Eigenheiten von Sachverhalten, Objekten, Vorgängen, Personen o. a. unter leitenden Gesichtspunkten herausarbeiten und darstellen
|
II |
darstellen, darlegen |
Sachverhalte, Strukturen, Zusammenhänge, Methoden oder Ergebnisse etc. unter einer bestimmten Fragestellung in geeigneten Kommunikationsformaten strukturiert und ggf. fachsprachlich wiedergeben
|
I, II |
diskutieren, erörtern |
Pro- und Kontra-Argumente zu einer Aussage bzw. Behauptung einander gegenüberstellen und abwägen
|
III |
dokumentieren |
Entscheidende Erklärungen, Herleitungen und Skizzen zu einem Sachverhalt bzw. Vorgang angeben und systematisch ordnen
|
I, II |
durchführen |
eine vorgegebene oder eigene Anleitung bzw. Anweisung umsetzen
|
I, II |
einordnen, ordnen, zuordnen, kategorisieren, strukturieren |
Begriffe, Gegenstände usw. auf der Grundlage bestimmter Merkmale systematisch einteilen; so wird deutlich, dass Zusammenhänge unter vorgegebenen oder selbst gewählten Gesichtspunkten begründet hergestellt werden
|
II |
empfehlen |
Produkte und Verhaltensweisen kunden- und situationsgerecht vorschlagen
|
II |
entwickeln, entwerfen, gestalten |
Wissen und Methoden zielgerichtet und ggf. kreativ miteinander verknüpfen, um eine eigenständige Antwort auf eine Annahme oder eine Lösung für eine Problemstellung zu erarbeiten oder weiterzuentwickeln
|
III |
erklären |
Strukturen, Prozesse oder Zusammenhänge eines Sachverhalts nachvollziehbar, verständlich und fachlich begründet zum Ausdruck bringen
|
I, II |
erläutern |
Wesentliches eines Sachverhalts, Gegenstands, Vorgangs etc. mithilfe von anschaulichen Beispielen oder durch zusätzliche Informationen verdeutlichen
|
II |
ermitteln |
einen Zusammenhang oder eine Lösung finden und das Ergebnis formulieren
|
I, II |
erschließen |
geforderte Informationen herausarbeiten oder Sachverhalte herleiten, die nicht explizit in dem zugrunde liegenden Material genannt werden
|
II |
formulieren |
Gefordertes knapp und präzise zum Ausdruck bringen
|
I |
herstellen |
nach anerkannten Regeln Zubereitungen aus Stoffen gewinnen, anfertigen, zubereiten, be- oder verarbeiten, umfüllen, abfüllen, abpacken und kennzeichnen
|
II, III |
implementieren |
Strukturen und/oder Prozesse mit Blick auf gegebene Rahmenbedingungen, Zielanforderungen sowie etwaige Regeln in einem System umsetzen
|
II, III |
informieren |
fachliche Informationen zielgruppengerecht aufbereiten und strukturieren
|
II |
interpretieren, deuten |
auf der Grundlage einer beschreibenden Analyse Erklärungsmöglichkeiten für Zusammenhänge und Wirkungsweisen mit Blick auf ein schlüssiges Gesamtverständnis aufzeigen
|
III |
kennzeichnen |
Markierungen, Symbole, Zeichen oder Etiketten anbringen, die geltenden Konventionen und/oder gesetzlichen Vorschriften entsprechen
|
II |
optimieren |
einen gegebenen technischen Sachverhalt, einen Quellcode oder eine gegebene technische Einrichtung so verändern, dass die geforderten Kriterien unter einem bestimmten Aspekt erfüllt werden
|
II, III |
planen |
die Schritte eines Arbeitsprozesses antizipieren und eine nachvollziehbare ergebnisorientierte Anordnung der Schritte vornehmen
|
III |
präsentieren |
Sachverhalte strukturiert, mediengestützt und adressatengerecht vortragen
|
II |
skizzieren |
Sachverhalte, Objekte, Strukturen oder Ergebnisse auf das Wesentliche reduzieren und übersichtlich darstellen
|
I |
übersetzen |
einen Sachverhalt oder einzelne Wörter und Phrasen wortgetreu in einer anderen Sprache wiedergeben
|
II |
validieren, testen |
Erbringung eines dokumentierten Nachweises, dass ein bestimmter Prozess oder ein System kontinuierlich eine Funktionalität/Produkt erzeugt, das die zuvor definierten Spezifikationen und Qualitätsmerkmale erfüllt
|
I |
verallgemeinern |
aus einer Einsicht eine Aussage formulieren, die für verschiedene Anwendungsbereiche Gültigkeit besitzt
|
II |
verdrahten |
Betriebsmittel nach einem vorgegebenen Anschluss‑/ Stromlaufplan systematisch elektrisch miteinander verbinden
|
I, II |
vergleichen, gegenüberstellen, unterscheiden |
nach vorgegebenen oder selbst gewählten Gesichtspunkten problembezogen Gemeinsamkeiten, Ähnlichkeiten und Unterschiede ermitteln und gegenüberstellen sowie auf dieser Grundlage ggf. ein gewichtetes Ergebnis formulieren
|
II |
wiedergeben |
wesentliche Information und/oder deren Zusammenhänge strukturiert zusammenfassen
|
I |
zeichnen |
einen beobachtbaren oder gegebenen Sachverhalt mit grafischen Mitteln und ggf. unter Einhaltung von fachlichen Konventionen (z. B. Symbole, Perspektiven etc.) darstellen
|
I, II |
zeigen, aufzeigen |
Sachverhalte, Prozesse o. a. sachlich beschreiben und erläutern
|
I, II |
zusammenfassen |
das Wesentliche sachbezogen, konzentriert sowie inhaltlich und sprachlich strukturiert mit eigenen Worten wiedergeben
|
I, II |