Fachbezogene Vorbemerkungen
1. Fachspezifischer Bildungsauftrag (Bildungswert des Faches)
Spanisch als Weltsprache wird von rund 500 Millionen Menschen als Mutter- und Verkehrssprache bzw. lingua franca gesprochen. Mit der wachsenden Globalisierung und zunehmender Mobilität gewinnt Spanisch außerdem als Welthandelssprache verstärkt an Bedeutung. Darüber hinaus ist das Spanische eine der Amtssprachen der Europäischen Union sowie der Vereinten Nationen.
Die Aufgabe des Spanischunterrichts an Beruflichen Gymnasien ist es, den Schülerinnen und Schülern eine Handlungsfähigkeit in dieser Fremdsprache zu vermitteln. Vor dem Hintergrund des kulturellen Lebens in Spanien und Hispanoamerikas liegt dabei der Kompetenzschwerpunkt im Erlernen der Fähigkeit, Informationen über aktuelle politische, gesellschaftliche und wirtschaftliche Vorgänge aufzunehmen und kritisch zu reflektieren. Sie erkennen demzufolge Zusammenhänge zwischen bereits erworbenen und neu hinzukommenden Kenntnissen, die sie in Verbindung mit Kenntnissen aus anderen Fachgebieten anzuwenden verstehen. In der Auseinandersetzung mit fremden Denk- und Verhaltensweisen lernen die Schülerinnen und Schüler den eigenen Standpunkt zu reflektieren und zu bewerten. Der Spanischunterricht sieht seine Aufgabe insofern auch in der Förderung der Bereitschaft zu Sachlichkeit, Offenheit und Toleranz. Neben der Vermittlung von Sprachkompetenz werden die Schülerinnen und Schüler auch mit interkulturellen Unterschieden bekannt gemacht, die für eine erfolgreiche interkulturelle Kommunikation mitentscheidend sind.
2. Fachliche Aussagen zum Kompetenzerwerb, prozessbezogene Kompetenzen
Der Spanischunterricht in der Eingangsklasse des Beruflichen Gymnasiums schließt an die Kenntnisse der Mittelstufe an und führt alle Schülerinnen und Schüler auf ein gemeinsames Lernniveau. Im Mittelpunkt des Unterrichts steht der Erwerb der funktionalen kommunikativen Kompetenz, die eine sinnvolle Kommunikation in Wort und Schrift sicherstellt.
Wie in allen modernen Fremdsprachen definiert der Gemeinsame europäische Referenzrahmen für Sprachen (GER) die Standards der zu erreichenden Kompetenzen. Dadurch wird die Vergleichbarkeit von Schülerleistungen innerhalb Deutschlands und Europas sichergestellt. Im Fach Spanisch als fortgeführte Fremdsprache (Niveau F) wird mit dem Erwerb der allgemeinen Hochschulreife bei Erfüllung der Vorgaben das Referenzniveau B2 erreicht.
Die Schülerinnen und Schüler sollen weiterhin zu größtmöglicher Eigenständigkeit angeregt und ermutigt werden, wobei sich der Unterricht am Erfahrungs- und Interessensbereich der Schülerinnen und Schüler orientiert. Für sie sind in der Stundentafel in der Eingangsklasse drei und in den Jahrgangsstufen 1 und 2 jeweils vier Wochenstunden vorgesehen.
Als prozessbezogene Kompetenzen werden Sprachbewusstheit und Sprachlernkompetenz ausgewiesen: Die Fähigkeit, sich eine Sprache bewusst zu eigen zu machen und zu verwenden, unterstützt den Spracherwerbsprozess. Die Schülerinnen und Schüler müssen zudem in ihrer Sprachlernkompetenz langfristig gefördert werden, um das eigene Sprachenlernen zielgerichtet zu steuern. Sie erwerben Strategien und Methoden, die sie dazu befähigen, ihr Lernen selbstständig zu organisieren und nach Ende ihrer Schulzeit im Sinne des lebenslangen Lernens weitere Fremdsprachen im außerschulischen Umfeld zu erlernen.
Der kommunikative Anspruch an das schulische Fremdsprachenlernen sieht vor, dass der Unterricht in der Zielsprache nach dem Prinzip der funktionalen Einsprachigkeit erfolgt: Das europäische wie auch das lateinamerikanische Spanisch werden gleichberechtigt behandelt. Die Schülerinnen und Schüler nutzen die Fremdsprache als Unterrichtssprache im Umgang miteinander und mit der Lehrperson. Für die Vermittlung komplexer Inhalte, insbesondere der Grammatik, kann auf das Deutsche zurückgegriffen werden. Von zentraler Bedeutung ist die Förderung der funktional-kommunikativen Kompetenzen (Hör- und Hörsehverstehen, Leseverstehen, Sprechen, Schreiben, Sprachmittlung). Die Vertiefung und Erweiterung der Grammatik, des Wortschatzes sowie der Aussprache und Intonation spielen eine zentrale Rolle. Dadurch ist eine sinnvolle Kommunikation in Wort und Schrift in der Oberstufe und darüber hinaus möglich. Die für Vertiefung, individualisiertes Lernen und Projektunterricht vorgesehene Zeit dient der Durchführung von Rollenspielen, Simulationen oder Projekten und Diskussionen. In dieser Zeit werden Themen des Bildungsplans eigenständig oder im Team erarbeitet und gegebenenfalls präsentiert.
Bei der Leistungsbeurteilung ist auf allen Stufen darauf zu achten, dass Kompetenzen durch möglichst vielseitige und handlungsorientierte Aufgabenstellungen abgeprüft werden. Bei den Aufgabenformaten wird nicht nur reproduziert, sondern erlernte Strukturen werden weiterhin eigenständig angewandt. Der Unterricht wird sinnvoll durch analoge und digitale Medien unterstützt; außerdem wird die Text- und Medienkompetenz geschult. Im Umgang mit analogen und digitalen Medien zur Informationsbeschaffung bauen die Schülerinnen und Schüler zunehmend ihre Methoden-, Medien- und Sprachkompetenz aus. Sie verstehen komplexe Sachtexte zu Problemen der Gegenwart und stellen diese mündlich und schriftlich differenziert und strukturiert dar.
Hinweise zum Umgang mit dem Bildungsplan
Der Bildungsplan zeichnet sich durch eine Inhalts- und eine Kompetenzorientierung aus. In jeder Bildungsplaneinheit (BPE) werden in kursiver Schrift die übergeordneten Ziele beschrieben, die durch Zielformulierungen sowie Inhalts- und Hinweisspalte konkretisiert werden. In den Zielformulierungen werden die jeweiligen fachspezifischen Operatoren als Verben verwendet. Operatoren sind handlungsinitiierende Verben, die signalisieren, welche Tätigkeiten beim Bearbeiten von Aufgaben erwartet werden. Die für das jeweilige Fach relevanten Operatoren sowie deren fachspezifische Bedeutung sind jedem Bildungsplan im Anhang beigefügt. Durch die kompetenzorientierte Zielformulierung mittels dieser Operatoren wird das Anforderungsniveau bezüglich der Inhalte und der zu erwerbenden Kompetenzen definiert. Die formulierten Ziele und Inhalte sind verbindlich und damit prüfungsrelevant. Sie stellen die Regelanforderungen im jeweiligen Fach dar. Die Inhalte der Hinweisspalte sind unverbindliche Ergänzungen zur Inhaltsspalte und umfassen Beispiele, didaktische Hinweise und Querverweise auf andere Fächer bzw. BPE.
Der VIP-Bereich des Bildungsplans umfasst die Vertiefung, individualisiertes Lernen sowie Projektunterricht. Im Rahmen der hier zur Verfügung stehenden Stunden sollen die Schülerinnen und Schüler bestmöglich unterstützt und bei der Weiterentwicklung ihrer personalen und fachlichen Kompetenzen gefördert werden. Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer nutzen diese Unterrichtszeit nach eigenen Schwerpunktsetzungen auf Basis der fächerspezifischen Besonderheiten und nach den Lernvoraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler.
Der Teil „Zeit für Leistungsfeststellung“ des Bildungsplans berücksichtigt die Zeit, die zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Leistungsfeststellungen zur Verfügung steht. Dies kann auch die notwendige Zeit für die gleichwertige Feststellung von Schülerleistungen (GFS), Nachbesprechung zu Leistungsfeststellungen sowie Feedback-Gespräche umfassen.