Suchfunktion
Russisch, neu beginnende Fremdsprache
Vorbemerkungen
-
Fachbezogene Vorbemerkungen
1. Fachspezifischer Bildungsauftrag (Bildungswert des Faches)
Die besondere Bedeutung des Russischen ergibt sich aus seiner internationalen Stellung als Weltsprache und aus seiner kulturprägenden Rolle für die osteuropäische Geschichte und Zivilisation.
Die Anfänge der deutsch-russischen Beziehungen auf politischer Ebene reichen weit in die Geschichte zurück. Ende des 15. Jahrhunderts beginnt Russlands Öffnung nach Europa und somit ein reger Austausch auf gesellschaftlicher, wirtschaftlicher und kultureller Ebene. Ende des 17. Jahrhunderts wird die russische Sprache erstmals an einer deutschen Universität unterrichtet. Auswanderungswellen von Deutschland nach Russland im 18. und 19. Jahrhundert spielen ebenso eine wesentliche Rolle in der gegenseitigen gesellschaftlichen Beeinflussung. Vor allem im 19. Jahrhundert begeistert man sich in Russland stark für die deutsche Literatur und umgekehrt wird das Russlandbild der Deutschen nachhaltig durch die großen klassischen Werke der russischen Literaten geprägt. Mit der Deutschen Einheit lebt diese historisch bedingte Verbundenheit zwischen beiden Staaten erneut auf, und es entwickelt sich ein enger kultureller und bildungspolitischer Austausch, der 2003 in einem Regierungsabkommen zum Erlernen der jeweiligen Partnersprache gipfelt. Im Jahre 2005 unterzeichnen Deutschland und Russland eine gemeinsame Erklärung für eine strategische Partnerschaft auf den Gebieten Bildung, Forschung und Innovation. Die engen Beziehungen beider Länder manifestieren sich heute in den Bereichen Kultur, Wirtschaft, Handel und Tourismus.
Russisch ist wichtigstes Kommunikationsmittel und internationale Verkehrs- und Konferenzsprache der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten und vieler Länder Osteuropas, außerdem eine der Amtssprachen der UNO und Arbeitssprache des Europarates. Als Brückensprache zu der nach Zahl der Sprecherinnen und Sprecher größten europäischen Sprachfamilie, der der slawischen Sprachen, deren Bedeutung im zusammenwachsenden Europa ständig zunimmt, leistet das Russische einen wichtigen Beitrag zur angestrebten gesamteuropäischen Mehrsprachigkeit. Es eröffnet nicht nur den Zugang zu Russland, sondern auch zum gesamten eurasischen Sprachraum.
Die Schülerinnen und Schüler entwickeln deshalb Interesse an politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Vorgängen und am kulturellen Leben in Russland und der slawischen Welt. In der Auseinandersetzung mit fremden Denk- und Verhaltensweisen bauen sie Empathie und interkulturelle Kommunikationskompetenz auf, die im beruflichen Leben zunehmend an Bedeutung gewinnen. Auf diese Weise wird ein wichtiger Beitrag zur Wertschätzung der Kultur von Migrantinnen und Migranten aus dem slawischen Sprachraum und deren Integration geleistet.
2. Fachliche Aussagen zum Kompetenzerwerb, prozessbezogene Kompetenzen
Der Russischunterricht fördert die Bereitschaft zu Sachlichkeit, Offenheit und Toleranz im zwischenmenschlichen Austausch. Neben der Vermittlung von funktionaler kommunikativer Sprachkompetenz werden die Schülerinnen und Schüler folglich auch mit jenen interkulturellen Besonderheiten bekannt gemacht, die für eine erfolgreiche Kommunikation, z. B. im Rahmen eines Schüleraustausches, mitentscheidend sind. Der Russischunterricht im Beruflichen Gymnasium legt von Anfang an besonderen Wert auf die funktionale kommunikative Kompetenz. Die Schülerinnen und Schüler lernen schon sehr früh, Kontakte zu knüpfen, Informationen zu erfragen und Gefühle in der Fremdsprache zu äußern. Der kompetenzorientierte Russischunterricht führt stufenweise zur kommunikativen Handlungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler.
Die Schülerinnen und Schüler kennen aktuelle politische, gesellschaftliche, kulturelle und wirtschaftliche Vorgänge in Russland und der Welt und reflektieren diese kritisch, wobei sie auf ihre Vorkenntnisse aus anderen Fachgebieten zurückgreifen.
Der Russischunterricht trägt den Bedürfnissen aller Lernenden – vom Anfänger bis zum Muttersprachler – durch eine binnendifferenzierte Unterrichtsgestaltung Rechnung. Der Erwerb der funktionalen kommunikativen Mittel spielt eine zentrale Rolle und stellt dadurch eine sinnvolle Kommunikation in Wort und Schrift sicher.
Der Russischunterricht erreicht ein sprachliches Niveau, das den Schülerinnen und Schülern ermöglicht, ihre Russischkenntnisse für private und berufliche Zwecke eigenständig zu erweitern und ihre interkulturellen kommunikativen Kenntnisse zu vertiefen.
Die Schülerinnen und Schüler entwickeln nach und nach Sprachbewusstheit. Sie erwerben Einsichten über Struktur und Gebrauch der russischen Sprache und nutzen diese zusammen mit Kenntnissen über andere Sprachen für eine erfolgreiche schriftliche und mündliche Kommunikation.
Die Schülerinnen und Schüler erwerben im Umgang mit analogen und digitalen Medien zur Informationsbeschaffung zunehmend Methoden‑, Medien- und Sprachkompetenz.
Bei der Leistungsbeurteilung ist darauf zu achten, dass Kompetenzen durch möglichst vielseitige und handlungsorientierte Aufgabenstellungen überprüft werden. Die Aufgabenformate umfassen sowohl Reproduktion als auch eigenständiges Anwenden von Strukturen.
Die Schülerinnen und Schüler arbeiten zunehmend eigenständig im Team. Die Arbeitsergebnisse präsentieren und erklären sie ihren Mitschülerinnen und Mitschülern in der Fremdsprache unter Einsatz moderner Medien.
Wie in allen modernen Fremdsprachen definiert der Gemeinsame europäische Referenzrahmen für Sprachen (GER) die Standards der zu erreichenden Kompetenzen. Dadurch wird die Vergleichbarkeit von Schülerleistungen innerhalb Deutschlands und Europas sichergestellt. Mit erfolgreichem Abschluss des Beruflichen Gymnasiums wird im Fach Russisch als neu beginnende Fremdsprache (Niveau N) in allen Kompetenzbereichen das Referenzniveau B1 gemäß dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen erreicht.
Hinweise zum Umgang mit dem Bildungsplan
Der Bildungsplan zeichnet sich durch eine Inhalts- und eine Kompetenzorientierung aus. In jeder Bildungsplaneinheit (BPE) werden in kursiver Schrift die übergeordneten Ziele beschrieben, die durch Zielformulierungen sowie Inhalts- und Hinweisspalte konkretisiert werden. In den Zielformulierungen werden die jeweiligen fachspezifischen Operatoren als Verben verwendet. Operatoren sind handlungsinitiierende Verben, die signalisieren, welche Tätigkeiten beim Bearbeiten von Aufgaben erwartet werden. Die für das jeweilige Fach relevanten Operatoren sowie deren fachspezifische Bedeutung sind jedem Bildungsplan im Anhang beigefügt. Durch die kompetenzorientierte Zielformulierung mittels dieser Operatoren wird das Anforderungsniveau bezüglich der Inhalte und der zu erwerbenden Kompetenzen definiert. Die formulierten Ziele und Inhalte sind verbindlich und damit prüfungsrelevant. Sie stellen die Regelanforderungen im jeweiligen Fach dar. Die Inhalte der Hinweisspalte sind unverbindliche Ergänzungen zur Inhaltsspalte und umfassen Beispiele, didaktische Hinweise und Querverweise auf andere Fächer bzw. BPE.
Der VIP-Bereich des Bildungsplans umfasst die Vertiefung, individualisiertes Lernen sowie Projektunterricht. Im Rahmen der hier zur Verfügung stehenden Stunden sollen die Schülerinnen und Schüler bestmöglich unterstützt und bei der Weiterentwicklung ihrer personalen und fachlichen Kompetenzen gefördert werden. Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer nutzen diese Unterrichtszeit nach eigenen Schwerpunktsetzungen auf Basis der fächerspezifischen Besonderheiten und nach den Lernvoraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler.
Der Teil „Zeit für Leistungsfeststellung“ des Bildungsplans berücksichtigt die Zeit, die zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Leistungsfeststellungen zur Verfügung steht. Dies kann auch die notwendige Zeit für die gleichwertige Feststellung von Schülerleistungen (GFS), Nachbesprechung zu Leistungsfeststellungen sowie Feedback-Gespräche umfassen.
Bildungsplanübersicht
Schuljahr | Bildungsplaneinheiten | Zeitricht-wert | Gesamt-stunden | ||
---|---|---|---|---|---|
Eingangsklasse | Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektunterricht (VIP) | 40 | |||
|
|||||
|
|||||
|
|||||
|
140 | ||||
Zeit für Leistungsfeststellung | 20 | ||||
160 | |||||
Jahrgangsstufen 1 und 2 | Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektunterricht (VIP) | 72 | |||
|
|||||
|
|||||
|
|||||
|
252 | ||||
Zeit für Leistungsfeststellung | 36 | ||||
288 |
Prozessbezogene Kompetenzen
Sprachbewusstheit | |
---|---|
Die Schülerinnen und Schüler erwerben grundlegende sprachliche Mittel des Russischen und vergleichen ausgewählte Phänomene mit ihrer Herkunftssprache und/oder anderen erlernten Sprachen. Sie reflektieren auf der Grundlage des Sprachvergleichs die Zusammenhänge zwischen verschiedenen Sprachen und die Wirkung unterschiedlicher Sprachstrategien in diversen kulturellen und gesellschaftspolitischen Kontexten. Sie nutzen vertraute Ausdrucksmittel des Russischen immer bewusster, setzen dabei kulturell besondere Formen des Sprachgebrauchs, z. B. umgangssprachliche Wendungen, zunehmend sicherer ein und gestalten interkulturelle Kommunikationssituationen weitgehend souverän. Ihrem Gegenüber begegnen sie respektvoll und tolerant, unabhängig von eigenen kulturellen Prägungen. Die Schülerinnen und Schüler erkennen sprachliche Kommunikationsprobleme und sind in der Lage, verschiedene Kompensationsstrategien anzuwenden.
|
Sprachlernkompetenz | |
---|---|
Die Schülerinnen und Schüler analysieren und gestalten das eigene Sprachenlernen zunehmend selbstständig. Dabei greifen sie auf ihr mehrsprachiges Wissen und auf individuelle Sprachlernerfahrungen zurück, zum Beispiel indem sie grundlegende Unterschiede, Gemeinsamkeiten und Beziehungen zwischen denen von ihnen gelernten Sprachen erkennen und für ihr Sprachenlernen gewinnbringend einsetzen.
Zur Erweiterung ihrer sprachlichen Kompetenzen nutzen sie vielfältige Begegnungen mit der Fremdsprache, die direkt bzw. medial vermittelt, simuliert oder auch an außerschulischen Lernorten in authentischen Kontexten stattfinden können (zum Beispiel Schüleraustausch). Sie verfügen über ein angemessenes Repertoire an sprachbezogenen Lernmethoden und ‑strategien, die sie ebenso wie digitale und analoge Hilfsmittel zunehmend zielgerichtet und selbstständig anwenden. Die Schülerinnen und Schüler schätzen ihre Sprachlernprozesse und ‑ergebnisse alters- und niveauangemessen ein und ziehen daraus Konsequenzen für ihren weiteren Sprachlernprozess. |
Eingangsklasse
Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektunterricht (VIP) |
40 |
||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
|
|||||||
Die Themenauswahl des Projektunterrichts hat aus den nachfolgenden Bildungsplaneinheiten unter Beachtung Fächer verbindender Aspekte zu erfolgen.
|
BPE 1 |
Funktionale kommunikative Kompetenzen |
|
---|---|---|
Die Schülerinnen und Schüler erwerben die kommunikativen Fertigkeiten zur elementaren Sprachverwendung. Sie lernen, sich in einfachen und altersgemäßen Alltagssituationen sprachlich zurechtzufinden und üben das Hörverstehen, die mündliche Ausdrucksfähigkeit, das Verstehen und Verfassen einfacher Texte sowie die Sprachmittlung in einfachen, alltäglichen Situationen.
|
BPE 1.1 |
Hör-/Hörsehverstehen |
|
---|---|---|
|
BPE 1.2 |
Leseverstehen |
|
---|---|---|
|
BPE 1.3 |
Schreiben |
|
---|---|---|
|
BPE 1.4 |
Sprechen |
|
---|---|---|
|
BPE 1.5 |
Sprachmittlung |
|
---|---|---|
|
BPE 1.6 |
Verfügen über sprachliche Mittel: Wortschatz |
|
---|---|---|
|
BPE 1.7 |
Verfügen über sprachliche Mittel: Grammatik |
|
---|---|---|
|
BPE 1.8 |
Verfügen über sprachliche Mittel: Aussprache und Intonation |
|
---|---|---|
|
BPE 2 |
Interkulturelle kommunikative Kompetenz |
|
---|---|---|
Die Schülerinnen und Schüler zeigen die Bereitschaft und Fähigkeit, ihnen fremde Werte und Handlungsweisen vor dem Hintergrund ihrer eigenen Einstellungen in vertrauten Situationen differenziert und unvoreingenommen zu betrachten. Sie erwerben Grundlagen der interkulturellen Handlungskompetenz, um mit Menschen anderer Kulturen zunehmend angemessen und respektvoll zu interagieren.
|
|
Die Schülerinnen und Schüler vergleichen russische Denk- und Handlungsweisen in kulturellen und sozio-ökonomischen Kommunikationssituationen mit der eigenen Lebenswelt und nehmen Gemeinsamkeiten und Unterschiede wahr. |
||||
---|---|---|---|---|---|
|
BPE 3 |
Text- und Medienkompetenz |
|
---|---|---|
Die Schülerinnen und Schüler gehen zunehmend eigenständig und kritisch mit Texten und Medien um.
Sie verstehen sprachlich und inhaltlich einfache Texte und verfassen unter Anleitung strukturierte und adressatenorientierte Texte, die sich im Rahmen ihres Alltagslebens abspielen. Sie erkennen in Grundzügen kulturelle Eigenheiten, die sie in Ansätzen gewinnbringend in diese Texte einbauen. Die dabei verwendeten Texte sind mündliche, schriftliche oder visuelle Dokumente, die analog oder digital vermittelt werden. In diesem Zusammenhang ist darauf zu achten, dass die Interessens- und Erfahrungsbereiche der Schülerinnen und Schüler berücksichtigt werden. Als Texte werden alle mündlichen, schriftlichen und visuellen Produkte in ihrem jeweiligen kulturellen und medialen Kontext verstanden, die analog oder digital vermittelt werden. |
BPE 3.1 |
Text- und Medienkompetenz |
|
---|---|---|
|
BPE 4 |
Soziokulturelles Orientierungswissen |
|
---|---|---|
Die Schülerinnen und Schüler erwerben ein Orientierungswissen, welches ihnen die Möglichkeit gibt, internationale Begegnungen und Auslandsaufenthalte im schulischen und außerschulischen Rahmen gelenkt zu bewältigen, indem sie ihr Wissen in vielfältigen kommunikativen Situationen kulturspezifisch angemessen anwenden.
|
BPE 4.1 |
Die Schülerinnen und Schüler erwerben landeskundliches Grundwissen in Bezug auf Geografie, Politik, Geschichte, Kultur und Sport. |
||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
|
BPE 4.2 |
Die Schülerinnen und Schüler wenden ihr landeskundliches Wissen in einfachen kommunikativen Situationen angemessen an. |
||||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|
Jahrgangsstufen 1 und 2
Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektunterricht (VIP) |
72 |
||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
|
|||||||
Die Themenauswahl des Projektunterrichts hat aus den nachfolgenden Bildungsplaneinheiten unter Beachtung Fächer verbindender Aspekte zu erfolgen.
|
BPE 5 |
Funktionale kommunikative Kompetenz |
|
---|---|---|
Die Schülerinnen und Schüler erwerben die kommunikativen Fertigkeiten zur zunehmend selbstständigen Sprachverwendung. Sie festigen ihre bisher erworbenen Kenntnisse, verstehen zunehmend anspruchsvolle Texte und reagieren in sprachlich komplexeren Alltagssituationen eigenständiger und flexibler. Des Weiteren verfassen sie längere, zusammenhängende Texte zu verschiedenen Themen.
|
BPE 5.1 |
Hör- und Hörsehverstehen |
|
---|---|---|
|
BPE 5.2 |
Leseverstehen |
|
---|---|---|
|
BPE 5.3 |
Schreiben |
|
---|---|---|
|
BPE 5.4 |
Sprechen |
|
---|---|---|
|
BPE 5.5 |
Sprachmittlung |
|
---|---|---|
|
BPE 5.6 |
Verfügen über sprachliche Mittel: Wortschatz |
|
---|---|---|
|
BPE 5.7 |
Verfügen über sprachliche Mittel: Grammatik |
|
---|---|---|
|
BPE 5.8 |
Verfügen über sprachliche Mittel: Aussprache und Intonation |
|
---|---|---|
|
BPE 6 |
Interkulturelle kommunikative Kompetenz |
|
---|---|---|
Die Schülerinnen und Schüler erweitern ihre interkulturelle Handlungskompetenz, um mit Menschen des russischen Kulturkreises angemessen und respektvoll zu interagieren. Sie erlernen Strategien, um Missverständnisse im interkulturellen Dialog zu vermeiden bzw. zu beheben.
|
BPE 6.1 |
Die Schülerinnen und Schüler vergleichen ihre Alltagswelt mit dem russischen Alltagsleben. Sie erkennen, beschreiben und erklären sowohl Gemeinsamkeiten als auch Unterschiede. |
||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
|
BPE 7 |
Text- und Medienkompetenz |
|
---|---|---|
Im Bereich der Medienkompetenz wird der eigenständige und kritische Umgang mit Texten und Medien gefördert. Die Schülerinnen und Schüler verstehen sprachlich und inhaltlich komplexe Texte. Sie analysieren und verfassen zunehmend eigenständig fiktionale und nicht-fiktionale Texte, deuten sie in Ansätzen in ihrem kulturellen Kontext und belegen ihre Deutungshypothesen am Text. Sie verfassen strukturierte Texte zu vertrauten Themen. Sie nutzen zunehmend selbstständig ausgewählte analoge und digitale Medien der Informationsverarbeitung und ‑verbreitung kritisch und reflektieren ihren Gebrauch.
|
BPE 7.1 |
Text- und Medienkompetenz |
|
---|---|---|
|
BPE 8 |
Soziokulturelles Orientierungswissen |
|
---|---|---|
Das soziokulturelle Orientierungswissen ermöglicht den Schülerinnen und Schülern, im Zusammenspiel mit dem Ausbau der interkulturellen und funktionalen kommunikativen Kompetenz, internationale Begegnungen und Auslandsaufenthalte im Rahmen von Schule, Ausbildung, Studium und Beruf sowie im Privatleben vorzubereiten und zu bewältigen.
|
BPE 8.1 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben, analysieren und erörtern das russische Bildungssystem im Vergleich mit dem deutschen. |
||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
|
BPE 8.2 |
Die Schülerinnen und Schüler benennen und erklären die Grundlagen des politischen Systems. |
||
---|---|---|---|
|
BPE 8.3 |
Die Schülerinnen und Schüler analysieren und erörtern historische und aktuelle Entwicklungen in Gesellschaft, Politik und Kultur. |
||||
---|---|---|---|---|---|
|
BPE 8.4 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben Reiseziele in Russland, analysieren und erörtern ausgewählte Probleme des Tourismus. |
||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
|
BPE 8.5 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben und präsentieren Biographien berühmter Persönlichkeiten aus Literatur und Kultur, Wirtschaft und Politik, Wissenschaft und Sport. |
||
---|---|---|---|
|
BPE 8.6 |
Die Schülerinnen und Schüler wenden ihre Fähigkeiten und Kenntnisse unter Verwendung des fachspezifischen Vokabulars in der Fremdsprache profilbezogen an. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|
Operatorenliste
Anforderungsbereiche
Anforderungsbereich I bezieht sich auf Anforderungen in den Bereichen Reproduktion und Textverstehen. Er umfasst die sprachlich angemessene Wiedergabe des Inhalts von vorgelegten Materialien auf der Grundlage von Sachverhalten und Kenntnissen aus einem begrenzten Gebiet, die im Lehrplan verbindlich vorgegeben und im Unterricht vermittelt worden sind.
Anforderungsbereich II bezieht sich auf Anforderungen in den Bereichen Reorganisation und Analyse. Er umfasst das Erklären, Verarbeiten und Darstellen bekannter Sachverhalte mithilfe neuer Fragestellungen und unter Anwendung fach- und sachadäquater Methoden sowie das selbstständige Übertragen von Gelerntem auf vergleichbare fachbezogene Gegenstände hinsichtlich der Sachzusammenhänge, Verfahren, sprachlichen Mittel und Darstellungsformen.
Anforderungsbereich III bezieht sich auf Anforderungen in den Bereichen Werten und Gestalten. Er umfasst planmäßiges Verarbeiten komplexer Sachverhalte und Materialien mit dem Ziel, zu selbstständigen Lösungen, Gestaltungen oder Deutungen, Folgerungen, Begründungen, Wertungen zu gelangen. Dabei werden aus den gelernten Methoden oder Lösungsverfahren die zur Bewältigung der Aufgabe geeigneten selbstständig ausgewählt oder einer neuen Problemstellung angepasst.
Operator | Erläuterung | Zuordnung AFB |
---|---|---|
analysieren |
inhaltliche und/oder sprachliche Aspekte eines Textes (zum Beispiel Strukturen, Motive, Intention) herausarbeiten und erklären
|
II, III |
begründen |
Meinungen, Urteile und Positionen mithilfe von Argumenten stützen oder widerlegen
|
II, III |
belegen |
eine Aussage durch Verweis auf entsprechende Textstellen nachweisen
|
I, II |
beschreiben |
Gegenstände, Personen und Vorgänge sachlich und präzise darstellen
|
I, II |
bewerten |
unter Verwendung von Fachwissen und Fachmethoden zu einer vorgegebenen Problemstellung eine begründete Einschätzung geben
|
III |
charakterisieren |
Eigenarten und Besonderheiten von Gegenständen, Personen oder Vorgängen herausarbeiten und deuten
|
II |
erklären |
Sachverhalte und Positionen sachbezogen ausführen, verständlich machen
|
II |
erörtern |
einen Sachverhalt unter Einbeziehung von Argumenten, Beispielen und Meinungen objektiv betrachten und zu einem (eigenen) Urteil kommen
|
III |
erschließen, verstehen |
einen sprachlichen und inhaltlichen Sachverhalt aus dem Kontext heraus und/oder unter Anwendung textexternen Wissens herleiten
|
II, III |
erzählen, nacherzählen |
Erlebtes, Erdachtes, Gehörtes oder Gelesenes mit narrativer Struktur ausführen
|
II, III |
Informationen entnehmen |
explizite und implizite Aussagen eines Textes erfassen
|
I, II, III |
kommentieren |
einen Sachverhalt oder eine Fragestellung kritisch beleuchten und seine eigenen Gedanken begründet zum Ausdruck bringen
|
III |
Meinung vertreten |
den eigenen Standpunkt mit geeigneten Argumenten begründet darlegen, beziehungsweise in einer Diskussion verteidigen
|
III |
nennen, darlegen |
zielgerichtetes Zusammentragen von Informationen, ohne diese zu kommentieren
|
I |
(sich) äußern |
zu einem Thema sprechen, auch ungeordnet/unvollständig
|
I, II |
(sich) austauschen |
sich im Gespräch gegenseitig Fragen stellen und Informationen über Sachverhalte, Meinungen, Positionen geben
|
I, II, III |
vergleichen |
gemeinsame Aspekte und Unterschiede zwischen Sachverhalten, Standpunkten und Personen benennen
|
II |
versprachlichen |
die Aussage von (Schau‑)Bildern, Karikaturen, Bildsequenzen, Comics etc. in angemessener sprachlicher Form wiedergeben
|
III |
wiedergeben |
Textinhalte mit eigenen Worten formulieren
|
I |
zuordnen, unterscheiden |
einzelne Inhalte einer Kategorie zuweisen
|
I, II |
zusammenfassen |
Texte beziehungsweise einzelne Textaspekte sachbezogen, strukturiert und auf das Wesentliche begrenzt wiedergeben
|
I, II |