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Psychologie
Vorbemerkungen
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Fachbezogene Vorbemerkungen
1. Fachspezifischer Bildungsauftrag
Das Wahlfach Psychologie bietet Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, sich mit Grundlagen des Erlebens, Verhaltens und der Entwicklung des Menschen auseinanderzusetzen. Damit wird das Interesse an der Frage, weshalb sich Individuen situativ oder dauerhaft so verhalten, wie sie sich verhalten, aufgegriffen. Durch das Kennenlernen verschiedener Erklärungsansätze menschlichen Verhaltens gewinnen sie wertvolle Impulse für ihre berufliche und persönliche Lebensgestaltung.
2. Fachliche Aussagen zum Kompetenzerwerb, prozessbezogene Kompetenzen
Die Schülerinnen und Schüler lernen Psychologie als Wissenschaft in Abgrenzung zur Alltagspsychologie kennen. Die erarbeiteten Grundlagen psychischer Funktionen dienen als Basis, um komplexe Fragestellungen zum Verhalten und Erleben des Menschen unter Einbezug des sozialen Kontextes zu verstehen. Die wesentliche Gemeinsamkeit aller Bildungsplaneinheiten ist, dass das neu erworbene Wissen einen Reflexionsprozess eigener Perspektiven in Gang setzen soll.
Durch die systematische Auseinandersetzung mit Inhalten und fachlichen Methoden der Psychologie gewinnen die Schülerinnen und Schüler Einsicht in individuelle und interindividuelle Prozesse menschlichen Erlebens und Verhaltens aus verschiedenen Perspektiven. Aus theoretischen Modellen der Psychologie gewinnen sie Kenntnis über wissenschaftlich fundierte Handlungsweisen und Verfahren. Sie erkennen so, dass Alltagserfahrungen psychischer Prozesse rational fassbar und objektivierbar sind und entwickeln Optionen zur rationalen Bewältigung des täglichen Lebens und damit zu einem verantwortlichen Umgang mit sich selbst und ihrer sozialen Umgebung.
Die Schülerinnen und Schüler reflektieren – unter Einbezug des jeweils sozial-historischen Entstehungshintergrunds – verschiedene, teilweise auch rivalisierende Paradigmen der Psychologie und deren zentrale Annahmen über den Menschen und sein Verhältnis zur sozialen Umwelt. Sie erkennen, dass auch ihr Alltagshandeln fundamentalen Prämissen folgt, die ihnen mehr oder weniger bewusst sind und erweitern ihre Kritikfähigkeit. (vgl. Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung Psychologie der KMK i. d. F. vom 16.11.2006)
3. Ergänzende fachliche Hinweise
Die Verzahnung von Erfahrungen aus der Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler und aus der Theorie ist charakteristisch für den Unterricht im Wahlfach. Ein induktives Vorgehen bei dem Kompetenzerwerb durch Beobachtungen, Experimente und Rollenspiele wird empfohlen. Durch das Aufgreifen schülerspezifischer Interessen und Alltagstheorien (Präkonzepte) ist die didaktische Vorgehensweise problemorientiert und sie aktiviert die Schülerinnen und Schüler zur eigenständigen Formulierung von Leitfragen. Dabei ist die intensive Erarbeitung exemplarischer Inhalte in angemessener Tiefe einer oberflächlichen Themenbreite vorzuziehen. Durch den Wahlbereich ist eine unterschiedliche Schwerpunktsetzung möglich.
Hinweise zum Umgang mit dem Bildungsplan
Der Bildungsplan zeichnet sich durch eine Inhalts- und eine Kompetenzorientierung aus. In jeder Bildungsplaneinheit (BPE) werden in kursiver Schrift die übergeordneten Ziele beschrieben, die durch Zielformulierungen sowie Inhalts- und Hinweisspalten konkretisiert werden. In den Zielformulierungen werden die jeweiligen fachspezifischen Operatoren als Verben verwendet. Operatoren sind handlungsinitiierende Verben, die signalisieren, welche Tätigkeiten beim Bearbeiten von Aufgaben erwartet werden. Die für das jeweilige Fach relevanten Operatoren sowie deren fachspezifische Bedeutung sind jedem Bildungsplan im Anhang beigefügt. Durch die kompetenzorientierte Zielformulierung mittels dieser Operatoren wird das Anforderungsniveau bezüglich der Inhalte und der zu erwerbenden Kompetenzen definiert. Die formulierten Ziele und Inhalte sind verbindlich und damit prüfungsrelevant. Sie stellen die Regelanforderungen im jeweiligen Fach dar. Die Inhalte der Hinweisspalte sind unverbindliche Ergänzungen zur Inhaltsspalte und umfassen Beispiele, didaktische Hinweise und Querverweise auf andere Fächer bzw. BPE.
Der VIP-Bereich des Bildungsplans umfasst die Vertiefung, individualisiertes Lernen sowie Projektunterricht. Im Rahmen der hier zur Verfügung stehenden Stunden sollen die Schülerinnen und Schüler bestmöglich unterstützt und bei der Weiterentwicklung ihrer personalen und fachlichen Kompetenzen gefördert werden. Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer nutzen diese Unterrichtszeit nach eigenen Schwerpunktsetzungen auf Basis der fächerspezifischen Besonderheiten und nach den Lernvoraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler.
Der Teil „Zeit für Leistungsfeststellung“ des Bildungsplans berücksichtigt die Zeit, die zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Leistungsfeststellungen zur Verfügung steht. Dies kann auch die notwendige Zeit für die gleichwertige Feststellung von Schülerleistungen (GFS), Nachbesprechung zu Leistungsfeststellungen sowie Feedback-Gespräche umfassen.
Bildungsplanübersicht
Schuljahr | Bildungsplaneinheiten | Zeitricht-wert | Gesamt-stunden | ||
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Jahrgangsstufe 1 oder 2 | Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektunterricht (VIP) | 20 | |||
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10 | ||||
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14 | ||||
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12 | ||||
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14 | ||||
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14 | ||||
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14 | 70 | |||
Zeit für Leistungsfeststellung | 10 | ||||
80 |
Jahrgangsstufe 1 oder 2
Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektunterricht (VIP) |
20 |
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Die Themenauswahl des Projektunterrichts hat aus den nachfolgenden Bildungsplaneinheiten unter Beachtung Fächer verbindender Aspekte zu erfolgen.
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BPE 1 |
Psychologie als Wissenschaft des Verhaltens und Erlebens |
10 |
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Die Schülerinnen und Schüler gewinnen einen Überblick über grundlegende Fragestellungen und Richtungen der Psychologie. Sie beschreiben die Unterschiede zwischen subjektiven Alltagstheorien und systematischer wissenschaftlicher Erkenntnisgewinnung in der Psychologie. Sie vergleichen verschiedene wissenschaftliche Methoden zur Erkenntnisgewinnung.
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BPE 1.1 |
Die Schülerinnen erläutern zentrale Fragestellungen der Psychologie. |
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BPE 1.2 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben Merkmale von Alltagspsychologie und wissenschaftlicher Psychologie und diskutieren deren Unterschiede. |
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BPE 1.3 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben Kriterien und Methoden zur Gewinnung wissenschaftlicher Erkenntnisse und bewerten ihre Aussagekraft anhand der Gütekriterien. |
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BPE 1.4 |
Die Schülerinnen und Schüler vergleichen verschiedene Richtungen der Psychologie. |
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BPE 2 |
Psychische Grundfunktionen |
14 |
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Die Schülerinnen und Schüler beschreiben die psychischen Grundfunktionen. Sie erklären Wahrnehmung, Lernen und Verhalten als Elemente eines andauernden Wechselwirkungsprozesses und verstehen diesen als ein aktives und konstruktives Geschehen, über das Menschen ein subjektives Bild von sich und der Welt entwerfen. Die Schülerinnen und Schüler erwerben exemplarisch Grundwissen über Lerntheorien und stellen Bezüge zur Analyse von Alltagssituationen her.
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BPE 2.1 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben die Grundlagen der Wahrnehmung und beurteilen den Wahrnehmungsprozess als selektives, aktives und konstruktives Geschehen, über das Menschen ein subjektives Bild von sich und der Welt entwerfen. |
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BPE 2.2 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben Emotionen und Motivation als komplexe Muster von Veränderungen und erläutern ihre Bedeutung für das menschliche Verhalten. |
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BPE 2.3 |
Die Schülerinnen und Schüler stellen das Gedächtnis als Verbund aufeinander einwirkender Systeme zur Informationsspeicherung dar. |
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BPE 2.4 |
Die Schülerinnen und Schüler erklären Lernprozesse anhand ausgewählter Lerntheorien. Sie analysieren Alltagssituationen vor dem Hintergrund dieser Theorien. |
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BPE 2.5 |
Die Schülerinnen und Schüler stellen vor dem Hintergrund der erarbeiteten psychischen Grundfunktionen die Komplexität des menschlichen Erlebens und Verhaltens dar. |
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BPE 3 |
Aspekte der Sozialpsychologie |
12 |
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Die Schülerinnen und Schüler beschreiben Grundlagen der Gruppenpsychologie. Sie leiten ab, dass sie als Individuen niemals isoliert, sondern immer in systemischen Zusammenhängen handeln. Sie erklären den Einfluss von Gruppen auf das individuelle Erleben und Verhalten anhand klassischer Experimente. Exemplarisch analysieren sie aus sozialpsychologischer Perspektive moderne gesellschaftliche Probleme und diskutieren Lösungsansätze.
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BPE 3.1 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben die Merkmale einer Gruppe als soziales System und erklären die Phasen der Gruppenentwicklung sowie die Bedeutung der Gruppenleitung in den jeweiligen Phasen. |
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BPE 3.2 |
Die Schülerinnen skizzieren die Strukturelemente einer Gruppe und deren wechselseitige Beeinflussung. |
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BPE 3.3 |
Die Schülerinnen und Schüler analysieren anhand ausgewählter klassischer Experimente Gruppenprozesse und die Beeinflussung des Einzelnen durch die Gruppe. |
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BPE 3.4 |
Die Schülerinnen und Schüler interpretieren ausgewählte gruppendynamische Gesellschaftsphänomene und entwickeln Lösungsansätze. |
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BPE 4* |
Entwicklung |
14 |
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Die Schülerinnen und Schüler stellen menschliche Entwicklung als komplexen, lebenslangen Prozess dar. Sie übertragen die zentrale Bedeutung der Entwicklungspsychologie auf das Verständnis ihrer eigenen Entwicklung.
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BPE 4.1 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben Bedingungen menschlicher Entwicklung und leiten ihre Bedeutung für das spätere Leben ab. |
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BPE 4.2 |
Die Schülerinnen und Schüler stellen die Vielfalt von Entwicklungstheorien überblicksartig dar und skizzieren exemplarisch eine oder mehrere Entwicklungstheorien. |
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BPE 4.3 |
Die Schülerinnen und Schüler interpretieren die Bedeutung entwicklungspsychologischer Erkenntnisse. |
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BPE 5* |
Persönlichkeit |
14 |
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Die Schülerinnen und Schüler vergleichen verschiedene Persönlichkeitsmodelle. Sie analysieren die zentrale Bedeutung der Persönlichkeitspsychologie für das Verständnis menschlichen Erlebens und Verhaltens und damit ihrer eigenen Entwicklung.
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BPE 5.1 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben die Begriffe Persönlichkeit und Identität. Sie stellen ein Konzept der Identitätsbildung dar und analysieren Faktoren, die diese beeinflussen. Sie diskutieren Merkmale einer erarbeiteten Identität. |
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BPE 5.2 |
Die Schülerinnen und Schüler stellen die Vielfalt von Persönlichkeitstheorien überblicksartig dar und beschreiben exemplarisch eine oder mehrere Persönlichkeitstheorien. |
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BPE 5.3 |
Die Schülerinnen und Schüler ermitteln den gesellschaftlichen Einfluss auf die Entwicklung von Persönlichkeit und Identität. |
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BPE 6* |
Krisen und Krisenintervention |
14 |
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Die Schülerinnen und Schüler beschreiben Krisen, psychische Störungen und ihre Auswirkungen auf das individuelle Leben. Sie erläutern entwicklungsfördernde Aspekte von Krisen und ermitteln verschiedene Formen der Bewältigung. Die Schülerinnen und Schüler skizzieren exemplarisch psychische Störungsbilder sowie deren therapeutische Hilfen.
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BPE 6.1 |
Die Schülerinnen und Schüler vergleichen Verhaltensauffälligkeiten in ihren Abstufungen mit psychischer Störung. |
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BPE 6.2 |
Die Schülerinnen und Schüler erklären kritische Lebensereignisse unter Einbezug potenzieller Entstehungsbedingungen. |
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BPE 6.3 |
Die Schülerinnen und Schüler skizzieren einzelne Störungsbilder und diskutieren die Auswirkungen solcher Störungen auf die individuelle Lebensführung. |
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BPE 6.4 |
Die Schülerinnen und Schüler ermitteln Ansätze zur Krisenbewältigung und Bearbeitung psychischer Störungen und diskutieren Präventionsmöglichkeiten. |
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Operatorenliste
Anforderungsbereiche
Anforderungsbereich I umfasst die Wiedergabe von Sachverhalten aus einem abgegrenzten Gebiet im gelernten Zusammenhang und die Beschreibung und Verwendung gelernter und geübter Arbeitstechniken sowie Verfahrensweisen in einem begrenzten Gebiet in wiederholendem Zusammenhang sowie die Beschreibung von Kriterien zur Beurteilung des fachlichen Aussagewertes eines Materials.
Anforderungsbereich II umfasst selbstständiges Auswählen, Anordnen, Verarbeiten und Darstellen bekannter Sachverhalte unter vorgegebenen Gesichtspunkten in einem durch Übung bekannten Zusammenhang sowie selbstständiges Übertragen des Gelernten auf vergleichbare neue Situationen, wobei es entweder um veränderte Fragestellungen oder um veränderte Sachzusammenhänge oder um abgewandelte Verfahrensweisen gehen kann; er umfasst ebenso die Interpretation eines Fallbeispiels, eines belletristischen Textes, eines Interviews oder eines Tagebuchauszugs u. a. im Sinne der Fragestellung sowie das Sichten, Ordnen, Auswerten und Interpretieren von Datenmaterial aus Tests, Experimenten oder Befragungen.
Anforderungsbereich III umfasst planmäßiges Verarbeiten komplexer Gegebenheiten mit dem Ziel, zu selbstständigen Lösungen, Gestaltungen oder Deutungen, Folgerungen, Begründungen, Wertungen zu gelangen. Dabei werden aus den gelernten Methoden oder Lösungsverfahren die zur Bewältigung der Aufgabe geeigneten selbstständig ausgewählt und einer neuen Problemstellung angepasst.
Operator | Erläuterung | Zuordnung AFB |
---|---|---|
ableiten |
auf der Grundlage wesentlicher Merkmale sachgerechte Schlüsse ziehen
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II |
analysieren, untersuchen |
wichtige Bestandteile oder Eigenschaften auf eine bestimmte Fragestellung hin herausarbeiten
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II, III |
anwenden, übertragen |
einen bekannten Sachverhalt oder eine bekannte Methode auf etwas Neues beziehen
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II |
auswerten |
Daten, Einzelergebnisse oder andere Elemente in einen Zusammenhang stellen und gegebenenfalls zu einer Gesamtaussage zusammenführen
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II, III |
begründen, zeigen |
Sachverhalte auf Regeln und Gesetzmäßigkeiten bzw. kausale Beziehungen von Ursachen und Wirkung zurückführen
|
III |
beschreiben |
Strukturen, Sachverhalte oder Zusammenhänge strukturiert und fachsprachlich richtig mit eigenen Worten wiedergeben
|
I, II |
beurteilen, entscheiden |
zu einem Sachverhalt ein selbstständiges Urteil unter Verwendung von Fachwissen und Fachmethoden formulieren und begründen
|
III |
bewerten |
einen Gegenstand an erkennbaren Wertkategorien oder an bekannten Beurteilungskriterien messen, Stellung nehmen
|
III |
darstellen |
Sachverhalte, Zusammenhänge, Methoden und Bezüge in angemessenen Kommunikationsformen strukturiert wiedergeben
|
II |
diskutieren |
Argumente und Beispiele zu einer Aussage oder These einander gegenüberstellen und abwägen
|
II, III |
dokumentieren |
entscheidende Erklärungen und Herleitungen darstellen
|
III |
entwickeln |
Hypothesen als begründete Vermutung auf der Grundlage von Beobachtungen, Untersuchungen, Experimenten oder Aussagen formulieren: fallbezogene Handlungsanweisungen konstruieren
|
III |
erklären, zuordnen |
einen Sachverhalt mithilfe eigener Kenntnisse in einen Zusammenhang einordnen sowie ihn nachvollziehbar und verständlich machen
|
II |
erläutern |
einen Sachverhalt durch zusätzliche Informationen veranschaulichen und verständlich machen
|
I, II |
ermitteln |
einen Zusammenhang oder eine Lösung finden und das Ergebnis formulieren
|
II |
interpretieren |
fachspezifische Zusammenhänge in Hinblick auf eine gegebene Fragestellung begründet darstellen
|
II, III |
nennen |
Elemente, Sachverhalte, Begriffe, Daten ohne Erläuterung aufzählen
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I |
planen |
zu einem vorgegebenen Problem eine Experimentieranordnung erfinden
|
II, III |
protokollieren |
Beobachtungen oder die Durchführung von Experimenten detailgenau zeichnerisch einwandfrei bzw. fachsprachlich richtig wiedergeben
|
I, II |
prüfen, überprüfen |
Sachverhalte oder Aussagen an Fakten oder innerer Logik messen und eventuelle Widersprüche aufdecken
|
II, III |
skizzieren |
Sachverhalte, Strukturen oder Ergebnisse auf das Wesentliche reduziert übersichtlich (grafisch) darstellen
|
I, II |
Stellung nehmen |
zu einem Gegenstand, der an sich nicht eindeutig ist, nach kritischer Prüfung und sorgfältiger Abwägung ein begründetes Urteil abgeben
|
III |
vergleichen |
Gemeinsamkeiten, Ähnlichkeiten und Unterschiede ermitteln
|
II |
zeichnen |
eine möglichst exakte grafische Darstellung beobachtbarer oder gegebener Strukturen anfertigen
|
I, II |
zusammenfassen |
das Wesentliche in konzentrierter Form herausstellen
|
I, II |