Fachbezogene Vorbemerkungen
1. Fachspezifischer Bildungsauftrag (Bildungswert des Faches)
Italienisch ist die Muttersprache von über 60 Millionen Menschen. Außerhalb Italiens ist Italienisch Amtssprache in der Schweiz, in San Marino, in Slowenien, in Kroatien und im Vatikan. Weltweit wird die italienische Sprache als Erst- oder Zweitsprache auch in Amerika (z. B. Kanada, Argentinien, Venezuela, Brasilien), Afrika (z. B. Eritrea, Äthiopien, Somalia) und Australien gesprochen.
Infolge der Migrationsbewegungen des 21. Jahrhunderts ist Italien Aufnahme- und Durchgangsland vieler Menschen, die ihre dort erworbenen Italienischkenntnisse nach Deutschland mitbringen und im schulischen Kontext nutzen.
Italien ist für Deutschland einer der wichtigsten Handelspartner. Besonders zwischen Baden-Württemberg und Italien besteht ein intensiver Handelsaustausch mit zahlreichen Kooperationen zwischen italienischen und deutschen Firmen und Institutionen. Ein Ziel des Sprachunterrichts ist es, Mobilität und Flexibilität hinsichtlich der privaten und beruflichen Zukunft zu unterstützen. Die engen wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Italien und Deutschland eröffnen den Schülerinnen und Schülern Perspektiven im Hinblick auf ihre berufliche Orientierung durch Praktika, Ausbildung, Studium und Beruf.
Neben der Tatsache, dass Italien für viele Deutsche ein bevorzugtes Reiseland ist, bieten zahlreiche Städtepartnerschaften und ein reger Wissenschafts- und Kulturaustausch einen zusätzlichen Anreiz für das Erlernen der italienischen Sprache. Die italienische Alltagskultur ist mittlerweile aus deutschen Städten und Gemeinden nicht mehr wegzudenken und hat das gesellschaftliche Leben in Deutschland geprägt. Gastronomie, Mode und Design aus Italien bringen italienisches Flair in den deutschen Alltag.
Der Italienischunterricht am Beruflichen Gymnasium sieht seine Aufgabe in der Förderung der interkulturellen Kompetenz durch die Förderung der Bereitschaft zu Sachlichkeit und Offenheit gegenüber anderen Kulturen. Die Schülerinnen und Schüler lernen angemessen und respektvoll im privaten und beruflichen Kontext zu interagieren und entwickeln im Fremdsprachenunterricht Toleranz und ein Bewusstsein für Vielfalt.
2. Fachliche Aussagen zum Kompetenzerwerb
Der Italienischunterricht legt von Anfang an besonderen Wert auf die funktionale kommunikative Kompetenz, die die Schülerinnen und Schüler zu einer gelingenden Kommunikation befähigt. Sie lernen von Beginn an, Kontakte zu knüpfen, Informationen zu erfragen und zu geben, situativ angemessen zu handeln und Meinungen und Gefühle in der Fremdsprache zu äußern. Die Lernenden erreichen am Ende der Jahrgangsstufe 2 ein sprachliches Niveau, das es ihnen ermöglicht, ihre Italienischkenntnisse für private und berufliche Zwecke eigenständig zu erweitern und ihre interkulturelle kommunikative Kompetenz zu vertiefen.
Wie in allen modernen Fremdsprachen definiert der Gemeinsame europäische Referenzrahmen für Sprachen (GER) die Standards der zu erreichenden Kompetenzen. Dadurch wird die Vergleichbarkeit von Schülerleistungen innerhalb Deutschlands und Europas sichergestellt. Im Fach Italienisch als neu beginnende Fremdsprache (Niveau N) wird mit dem Erwerb der allgemeinen Hochschulreife das Referenzniveau B1 gemäß dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen erreicht.
Die funktionalen kommunikativen Kompetenzen sind Voraussetzung für die prozessbezogenen Kompetenzen. Als solche werden Sprachbewusstheit und Sprachlernkompetenz ausgewiesen. Die Schülerinnen und Schüler werden in ihrer Sprachlernkompetenz gefördert, um das eigene Sprachlernen zielgerichtet zu steuern.
Der kommunikative Anspruch an das schulische Fremdsprachenlernen sieht vor, dass der Unterricht in der Zielsprache nach dem Prinzip der funktionalen Einsprachigkeit erfolgt: Die Schülerinnen und Schüler nutzen die Fremdsprache als Unterrichtssprache im Umgang miteinander und mit der Lehrperson. Für die Vermittlung komplexer Inhalte, insbesondere der Grammatik, kann auf das Deutsche zurückgegriffen werden.
Die Schülerinnen und Schüler arbeiten zunehmend eigenständig in Teamarbeit. Sie präsentieren und erklären ihren Mitschülerinnen und Mitschülern das Erarbeitete in der Fremdsprache unter Einsatz moderner Medien. Sie erwerben im Umgang mit analogen und digitalen Medien zur Informationsbeschaffung Methoden-, Medien- und Sprachkompetenz, die sowohl studien- als auch beruflich relevant sind.
Die Schülerinnen und Schüler entwickeln ihre Sprachlernkompetenz schrittweise, indem sie das eigene Sprachenlernen reflektieren. Die Klassenführung ist so angelegt, dass selbstorganisiertes Lernen (SOL) gefördert wird, Lernstrategien und Lerntechniken unter Berücksichtigung der Lerntypen vermittelt und angewendet werden.
Bei der Leistungsfeststellung ist darauf zu achten, dass die Aufgabenstellungen von Anfang an kompetenz- und handlungsorientiert sind und die Aufgabenformate sowohl reproduktives als auch eigenständiges Anwenden von Strukturen umfassen.
Hinweise zum Umgang mit dem Bildungsplan
Der Bildungsplan zeichnet sich durch eine Inhalts- und Kompetenzorientierung aus. In jeder Bildungsplaneinheit (BPE) werden in kursiver Schrift die übergeordneten Ziele beschrieben, die durch Zielformulierungen sowie Inhalts- und Hinweisspalte konkretisiert werden. In den Zielformulierungen werden die jeweiligen fachspezifischen Operatoren als Verben verwendet. Operatoren sind handlungsinitiierende Verben, die signalisieren, welche Tätigkeiten beim Bearbeiten von Aufgaben erwartet werden. Die für das jeweilige Fach relevanten Operatoren sowie deren fachspezifische Bedeutung sind jedem Bildungsplan im Anhang beigefügt. Durch die kompetenzorientierte Zielformulierung mittels dieser Operatoren wird das Anforderungsniveau bezüglich der Inhalte und der zu erwerbenden Kompetenzen definiert. Die formulierten Ziele und Inhalte sind verbindlich und damit prüfungsrelevant. Sie stellen die Regelanforderungen im jeweiligen Fach dar. Die Inhalte der Hinweisspalte sind unverbindliche Ergänzungen zur Inhaltsspalte und umfassen Beispiele, didaktische Hinweise und Querverweise auf andere Fächer bzw. BPE.
Der VIP-Bereich des Bildungsplans umfasst die Vertiefungen, individualisiertes Lernen sowie Projektunterricht. Im Rahmen der hier zur Verfügung stehenden Stunden sollen die Schülerinnen und Schüler bestmöglich unterstützt und bei der Weiterentwicklung ihrer personalen und fachlichen Kompetenzen gefördert werden. Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer nutzen diese Unterrichtszeit nach eigenen Schwerpunktsetzungen auf Basis der fächerspezifischen Besonderheiten und nach den Lernvoraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler.
Der Teil „Zeit für Leistungsfeststellung“ des Bildungsplans berücksichtigt die Zeit, die zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbearbeitung von Leistungsfeststellungen zur Verfügung steht. Dies kann auch die notwendige Zeit für die gleichwertige Feststellung von Schülerleistungen (GFS), Nachbesprechung zu Leistungsfeststellungen sowie Feedback-Gespräche umfassen.