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Französisch, fortgeführte Fremdsprache
Vorbemerkungen
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Fachbezogene Vorbemerkungen
1. Fachspezifischer Bildungsauftrag (Bildungswert des Faches)
Die besondere Bedeutung des Französischen ergibt sich aus seiner alle Kontinente umfassenden Verbreitung, seiner internationalen Stellung als Weltsprache, als zweiter Sprache der Diplomatie und aus seiner kulturprägenden Rolle für die europäische Geschichte und Zivilisation. Seit dem Elysée-Vertrag von 1963 ist auf politischer Ebene festgehalten, die persönlichen und institutionellen Kontakte zwischen Frankreich und Deutschland zu intensivieren und das Erlernen der Partnersprache besonders zu fördern. Mit der im Jahre 2010 verabschiedeten Deutsch-Französischen Agenda 2020 und dem Aachener Vertrag vom 22.01.2019 wurde dieses politische Ziel erneut bekräftigt. Dabei wurde der Wille festgehalten, den Austausch und die Kooperation zwischen den beiden Staaten in politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Bereichen zu stärken.
Die engen Beziehungen beider Länder haben viele Städtepartnerschaften entstehen lassen und manifestieren sich unter anderem auch in den Bereichen Wirtschaft, Handel und Tourismus. Vor diesem Hintergrund entwickeln die Schülerinnen und Schüler Interesse an politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Vorgängen und am kulturellen Leben in Frankreich und der frankophonen Welt. In der Auseinandersetzung mit fremden Denk- und Verhaltensweisen bauen sie ihre interkulturelle Kommunikationskompetenz auf.
Der Französischunterricht sieht seine Aufgabe in der Förderung der soziokulturellen Kompetenz und in der Förderung der Bereitschaft zu Sachlichkeit, Offenheit und Toleranz. Neben der Vermittlung von funktionaler kommunikativer Sprachkompetenz werden die Schülerinnen und Schüler folglich auch mit jenen interkulturellen Unterschieden bekannt gemacht, die für eine erfolgreiche Kommunikation mitentscheidend sind.
Vor dem Hintergrund des kulturellen Lebens kennen die Schülerinnen und Schüler aktuelle politische, gesellschaftliche und wirtschaftliche Vorgänge in der Welt und reflektieren diese zunehmend kritisch. Sie begreifen und bewerten sie in Verbindung mit Kenntnissen aus anderen Fachgebieten.
Der Französischunterricht am Beruflichen Gymnasium ermöglicht den Schülerinnen und Schülern, insbesondere in Frankreich und der frankophonen Welt, einen Praktikumsplatz zu suchen oder sich über Studienbedingungen zu informieren und sich zu bewerben.
2. Fachliche Aussagen zum Kompetenzerwerb, prozessbezogene Kompetenzen
Der Französischunterricht in der Eingangsklasse des Beruflichen Gymnasiums schließt an die Kenntnisse der Mittelstufe an und führt alle Schülerinnen und Schüler auf ein gemeinsames Lernniveau. Im Mittelpunkt des Unterrichts steht der Erwerb der funktionalen kommunikativen Kompetenz, die eine sinnvolle Kommunikation in Wort und Schrift sicherstellt.
Wie in allen modernen Fremdsprachen definiert der Gemeinsame europäische Referenzrahmen für Sprachen (GER) die Standards der zu erreichenden Kompetenzen. Dadurch wird die Vergleichbarkeit von Schülerleistungen innerhalb Deutschlands und Europas sichergestellt. Im Fach Französisch als fortgeführte Fremdsprache (Niveau F) wird mit dem Erwerb der allgemeinen Hochschulreife bei Erfüllung der Vorgaben das Referenzniveau B2 erreicht.
Mit fortschreitenden Kenntnissen verfügen die Schülerinnen und Schüler im français standard über eine größere sprachliche Variabilität in Wort und Schrift. Sie erreichen im Französischunterricht ein sprachliches Niveau, das ihnen ermöglicht, ihre Sprachkenntnisse für private und berufliche Zwecke eigenständig zu erweitern und ihre interkulturellen kommunikativen Kenntnisse zu vertiefen.
Als prozessbezogene Kompetenzen werden Sprachbewusstheit und Sprachlernkompetenz ausgewiesen: Die Fähigkeit, sich eine Sprache bewusst zu eigen zu machen und zu verwenden, unterstützt den Spracherwerbsprozess. Die Schülerinnen und Schüler müssen zudem in ihrer Sprachlernkompetenz langfristig gefördert werden, um das eigene Sprachenlernen zielgerichtet zu steuern. Sie erwerben Strategien und Methoden, die sie dazu befähigen, ihr Lernen selbstständig zu organisieren und nach Ende ihrer Schulzeit im Sinne des lebenslangen Lernens weitere Fremdsprachen im außerschulischen Umfeld zu erlernen.
Der kommunikative Anspruch an das schulische Fremdsprachenlernen sieht vor, dass der Unterricht in der Zielsprache nach dem Prinzip der funktionalen Einsprachigkeit erfolgt: Die Schülerinnen und Schüler nutzen die Fremdsprache als Unterrichtssprache im Umgang miteinander und mit der Lehrperson. Für die Vermittlung komplexer Inhalte, insbesondere der Grammatik, kann auf das Deutsche zurückgegriffen werden.
Im Umgang mit analogen und digitalen Medien zur Informationsbeschaffung bauen die Schülerinnen und Schüler zunehmend ihre Methoden‑, Medien- und Sprachkompetenz aus. Der Einsatz digitaler Endgeräte ist zur Förderung des Hör- und Hörsehverstehens, der Sprechkompetenz sowie beim Üben sinnvoll. Die Schülerinnen und Schüler verstehen komplexe Sachtexte zu Problemen der Gegenwart und stellen diese mündlich und schriftlich differenziert und strukturiert dar.
Bei der Leistungsbeurteilung ist auf kompetenzorientierte Aufgabenstellungen zu achten. Dazu gehören auch analytische und gestaltende Aufgabenformate, die bereits in der Mittelstufe eingeführt wurden und im Hinblick auf den Erwerb der Studierfähigkeit in der Oberstufe an Komplexität zunehmen.
Hinweise zum Umgang mit dem Bildungsplan
Der Bildungsplan zeichnet sich durch eine Inhalts- und eine Kompetenzorientierung aus. In jeder Bildungsplaneinheit (BPE) werden in kursiver Schrift die übergeordneten Ziele beschrieben, die durch Zielformulierungen sowie Inhalts- und Hinweisspalte konkretisiert werden. In den Zielformulierungen werden die jeweiligen fachspezifischen Operatoren als Verben verwendet. Operatoren sind handlungsinitiierende Verben, die signalisieren, welche Tätigkeiten beim Bearbeiten von Aufgaben erwartet werden. Die für das jeweilige Fach relevanten Operatoren sowie deren fachspezifische Bedeutung sind jedem Bildungsplan im Anhang beigefügt. Durch die kompetenzorientierte Zielformulierung mittels dieser Operatoren wird das Anforderungsniveau bezüglich der Inhalte und der zu erwerbenden Kompetenzen definiert. Die formulierten Ziele und Inhalte sind verbindlich und damit prüfungsrelevant. Sie stellen die Regelanforderungen im jeweiligen Fach dar. Die Inhalte der Hinweisspalte sind unverbindliche Ergänzungen zur Inhaltsspalte und umfassen Beispiele, didaktische Hinweise und Querverweise auf andere Fächer bzw. BPE.
Der VIP-Bereich des Bildungsplans umfasst die Vertiefung, individualisiertes Lernen sowie Projektunterricht. Im Rahmen der hier zur Verfügung stehenden Stunden sollen die Schülerinnen und Schüler bestmöglich unterstützt und bei der Weiterentwicklung ihrer personalen und fachlichen Kompetenzen gefördert werden. Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer nutzen diese Unterrichtszeit nach eigenen Schwerpunktsetzungen auf Basis der fächerspezifischen Besonderheiten und nach den Lernvoraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler.
Der Teil „Zeit für Leistungsfeststellung“ des Bildungsplans berücksichtigt die Zeit, die zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Leistungsfeststellungen zur Verfügung steht. Dies kann auch die notwendige Zeit für die gleichwertige Feststellung von Schülerleistungen (GFS), Nachbesprechung zu Leistungsfeststellungen sowie Feedback-Gespräche umfassen.
Bildungsplanübersicht
Schuljahr | Bildungsplaneinheiten | Zeitricht-wert | Gesamt-stunden | ||
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Eingangsklasse | Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektunterricht (VIP) | 30 | |||
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105 | ||||
Zeit für Leistungsfeststellung | 15 | ||||
120 | |||||
Jahrgangsstufen 1 und 2 | Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektunterricht (VIP) | 72 | |||
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252 | ||||
Zeit für Leistungsfeststellung | 36 | ||||
288 |
Prozessbezogene Kompetenzen
Sprachbewusstheit | |
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Die Schülerinnen und Schüler reflektieren beim Erwerb der sprachlichen Mittel die spezifischen Ausprägungen des Französischen auch im Vergleich zu ihrer Erstsprache und/oder anderen Sprachen. Sie nutzen komplexe Ausdrucksmittel des Französischen bewusst und zielgerichtet, setzen dabei Stil, Register sowie kulturell bestimmte Formen des Sprachgebrauchs, zum Beispiel Formen der Höflichkeit, sensibel ein und gestalten auch interkulturelle Kommunikationssituationen sicher. Ihrem Gegenüber begegnen sie respektvoll und tolerant, unabhängig davon, ob dessen Identität anders geprägt ist als ihre eigene. Die Schülerinnen und Schüler erkennen sprachliche Kommunikationsprobleme und wenden vielfältige Kompensationsstrategien an. Darüber hinaus reflektieren sie die Rolle und Verwendung von Sprachen in der Welt.
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Sprachlernkompetenz | |
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Die Schülerinnen und Schüler analysieren und gestalten das eigene Sprachenlernen selbstständig. Dabei greifen sie auf ihr Wissen über Sprache und auf individuelle Sprachlernerfahrungen zurück, zum Beispiel, indem sie Gemeinsamkeiten, Unterschiede und Beziehungen zwischen verschiedenen Sprachen reflektieren und für ihr Sprachenlernen gewinnbringend einsetzen.
Zur Erweiterung ihrer sprachlichen Kompetenzen nutzen sie komplexe authentische Begegnungen mit der Fremdsprache, die direkt beziehungsweise medial vermittelt oder simuliert sein oder auch an außerschulischen Lernorten stattfinden können. Die Schülerinnen und Schüler verfügen über ein angemessenes Repertoire an sprachbezogenen Lernmethoden und Strategien. Sie verwenden digitale und analoge Hilfsmittel (z. B. zweisprachige Wörterbücher) zielgerichtet und weitgehend eigenständig. Die Schülerinnen und Schüler schätzen ihre Sprachlernprozesse und ‑ergebnisse alters- und niveauangemessen ein und ziehen daraus Konsequenzen für ihr sprachliches Handeln und die Gestaltung weiterer Lernschritte. |
Eingangsklasse
Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektunterricht (VIP) |
30 |
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Die Themenauswahl des Projektunterrichts hat aus den nachfolgenden Bildungsplaneinheiten unter Beachtung Fächer verbindender Aspekte zu erfolgen.
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BPE 1 |
Funktionale kommunikative Kompetenzen |
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Die Schülerinnen und Schüler erweitern ihre kommunikativen Fertigkeiten und wenden sie zunehmend selbstständig aufbauend auf der Stufe B1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens (GER) an.
Basierend auf Themen aus den Bildungsplaneinheiten zum soziokulturellen Orientierungswissen, zur Arbeitswelt und zum Profilbereich festigen sie ihre bisher erworbenen Kenntnisse, verstehen nun auch zunehmend längere und anspruchsvollere Texte und reagieren in verschiedenen Situationen eigenständiger und flexibler. Des Weiteren verfassen sie längere, zusammenhängende Texte und finden sich in einfachen Alltags- und beruflichen Situationen zurecht, indem sie sprachmitteln. |
BPE 1.1 |
Hör-/Hörsehverstehen |
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BPE 1.2 |
Leseverstehen |
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---|---|---|
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BPE 1.3 |
Schreiben |
|
---|---|---|
|
BPE 1.4 |
Sprechen |
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---|---|---|
|
BPE 1.5 |
Sprachmittlung |
|
---|---|---|
|
BPE 1.6 |
Verfügen über sprachliche Mittel: Wortschatz |
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---|---|---|
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BPE 1.7 |
Verfügen über sprachliche Mittel: Grammatik |
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---|---|---|
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BPE 1.8 |
Verfügen über sprachliche Mittel: Aussprache und Intonation |
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---|---|---|
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BPE 2 |
Interkulturelle kommunikative Kompetenz |
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---|---|---|
Die Schülerinnen und Schüler verstehen Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen Deutschland und Frankreich in ihrer soziokulturellen Bedingtheit. Sie verfügen zunehmend über Empathie für Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartner aus der französischen Kultur, indem sie den kulturellen Standpunkt wechseln. Mit ihren Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartnern tauschen sie sich aus, geben ihren Standpunkt begründet wieder und reagieren auf eventuelle kulturelle Missverständnisse.
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BPE 2.1 |
Interkulturelle kommunikative Kompetenz |
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BPE 3 |
Text- und Medienkompetenz |
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---|---|---|
Die Schülerinnen und Schüler gehen zunehmend eigenständig und kritisch mit Texten und Medien sowie mit fiktionalen und nichtfiktionalen Dokumenten um.
Die Schülerinnen und Schüler verstehen sprachlich und inhaltlich zunehmend komplexe Texte. Sie analysieren und verfassen zunehmend eigenständig fiktionale und nichtfiktionale Texte, deuten sie in Ansätzen in ihrem kulturellen Kontext und belegen ihre Deutungshypothesen am Text. Sie verfassen strukturierte Texte zu vertrauten Themen. Sie beginnen zunehmend selbstständig ausgewählte analoge und digitale Medien der Informationsverarbeitung und ‑verbreitung kritisch zu nutzen und ihren Gebrauch zu bewerten. Texte sind alle mündlichen, schriftlichen und visuellen Produkte in ihrem jeweiligen kulturellen und medialen Kontext, die analog oder digital vermittelt werden. |
BPE 3.1 |
Text- und Medienkompetenz |
|
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|
BPE 4 |
Soziokulturelles Orientierungswissen |
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---|---|---|
Das soziokulturelle Orientierungswissen gibt den Schülerinnen und Schülern im Zusammenspiel mit dem Ausbau der interkulturellen und funktionalen kommunikativen Kompetenz die Möglichkeit, internationale Begegnungen und Auslandsaufenthalte im Rahmen von Schule und Privatleben gegebenenfalls mit Unterstützung zu bewältigen.
Die Schülerinnen und Schüler verstehen unter Anleitung die gedanklichen Zusammenhänge pragmatischer und literarischer Texte und analysieren diese. Sie erkennen andere Denk- und Erlebnisweisen und die Ausdrucksvielfalt der französischen Sprache. |
BPE 4.1 |
Die Schülerinnen und Schüler vergleichen die französische Lebenswirklichkeit mit ihrer eigenen und nehmen dabei Gemeinsamkeiten und Unterschiede wahr. Die ausgewogene Darstellung landeskundlicher und kulturkundlicher Themen befähigt sie zu einer sachlichen und vorurteilsfreien Auseinandersetzung mit für sie fremden Lebensformen. |
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BPE 4.2 |
Die Schülerinnen und Schüler vertiefen ihre landeskundlichen Kenntnisse mithilfe literarischer Texte (Lieder/Chansons, Gedichte, Kurzgeschichten, Auszüge aus Ganzschriften). Die Schülerinnen und Schüler geben wichtige Fakten aus dem Leben der Autorinnen und Autoren der gelesenen Werke wieder. |
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Jahrgangsstufen 1 und 2
Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektunterricht (VIP) |
72 |
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Die Themenauswahl des Projektunterrichts hat aus den nachfolgenden Bildungsplaneinheiten unter Beachtung Fächer verbindender Aspekte zu erfolgen.
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BPE 5 |
Funktionale kommunikative Kompetenzen |
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Die Schülerinnen und Schüler verfügen über kommunikative Fertigkeiten zur selbstständigen Sprachverwendung entsprechend der Stufe B2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens (GER).
Sie vertiefen ihre sprachlichen Fähigkeiten, verstehen auch anspruchsvolle Texte und äußern sich mündlich sowie schriftlich dazu. Sie vermitteln in vielfältigen Situationen auch bei nicht vertrauten Themen. Die Themen beziehen sich grundsätzlich auf Themenbereiche des soziokulturellen Orientierungswissens, der Arbeitswelt und des Profilfachs. Auch literarische Texte können bearbeitet werden. |
BPE 5.1 |
Hör-/Hörsehverstehen |
|
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BPE 5.2 |
Leseverstehen |
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BPE 5.3 |
Schreiben |
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BPE 5.4 |
Sprechen |
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BPE 5.5 |
Sprachmittlung |
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---|---|---|
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BPE 5.6 |
Verfügen über sprachliche Mittel: Wortschatz |
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BPE 5.7 |
Verfügen über sprachliche Mittel: Grammatik |
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BPE 5.8 |
Verfügen über sprachliche Mittel: Aussprache und Intonation |
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BPE 6 |
Interkulturelle kommunikative Kompetenz |
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Die Schülerinnen und Schüler verstehen zentrale gesellschaftliche und historische Zusammenhänge der französischsprachigen Kultur auch im Vergleich mit der deutschen Kultur und bewerten diese mit der erforderlichen Toleranz. Dabei tauschen sie sich mit einer französischsprachigen Kommunikationspartnerin oder einem französischsprachigen Kommunikationspartner aus und beziehen einen begründeten Standpunkt. Sie analysieren zunehmend interkulturelle Konflikte und entwickeln Lösungsmöglichkeiten vor dem Hintergrund ihres soziokulturellen Wissens und mithilfe von Kommunikationsmodellen.
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BPE 6.1 |
Interkulturelle kommunikative Kompetenz |
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BPE 7 |
Text- und Medienkompetenz |
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Die Schülerinnen und Schüler gehen eigenständig und kritisch mit Texten und Medien um. Sie verstehen sprachlich und inhaltlich komplexe Texte, die sie sachgerecht in ihrem kulturellen Kontext analysieren und deuten.
Sie verfassen klar strukturierte Texte zu ihnen nicht vertrauten Themen. Sie nutzen selbstständig ausgewählte analoge und digitale Medien der Informationsverarbeitung und ‑verbreitung kritisch und bewerten ihren Gebrauch. Texte sind alle mündlichen, schriftlichen und visuellen Produkte in ihrem jeweiligen kulturellen und medialen Kontext, die analog oder digital vermittelt werden. |
BPE 7.1 |
Text- und Medienkompetenz |
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BPE 8 |
Soziokulturelles Orientierungswissen |
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Das soziokulturelle Orientierungswissen ermöglicht den Schülerinnen und Schülern im Zusammenspiel mit dem Ausbau der interkulturellen und funktionalen kommunikativen Kompetenz, internationale Begegnungen und Auslandsaufenthalte im Rahmen von Schule und Privatleben vorzubereiten und zu bewältigen.
Die Schülerinnen und Schüler verstehen die gedanklichen Zusammenhänge sprachlich und inhaltlich komplexer pragmatischer und literarischer Texte, analysieren sie und deuten sie in ihrem kulturellen Kontext. Sie erkennen andere Denk- und Erlebnisweisen und die Ausdrucksvielfalt der französischen Sprache. Bei literarischen Texten belegen sie ihre Hypothesen am Text. Die Ganzschrift kann durch eine thematisch ausgerichtete Unterrichtsreihe mit kürzeren literarischen Texten ersetzt werden. Im profilbezogenen Bereich (zweites Halbjahr der Jahrgangsstufe 2) erweitern die Schülerinnen und Schüler ihre Kommunikationsfähigkeit anhand von entsprechenden Themenbereichen. |
BPE 8.1 |
Die Schülerinnen und Schüler kennen in Grundzügen die politische, wirtschaftliche, gesellschaftliche und kulturelle Wirklichkeit in Frankreich. |
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BPE 8.2 |
Die Schülerinnen und Schüler wenden ihre Kompetenzen profilorientiert im Bereich der Arbeitswelt an. Sie arbeiten dabei vorwiegend anhand didaktisierter und authentischer Dokumente. |
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BPE 8.3 |
Die Schülerinnen und Schüler vertiefen ihre landeskundlichen Kenntnisse mithilfe literarischer Texte (chansons, Gedichte, Kurzgeschichten, Auszüge aus Ganzschriften). Dadurch erschließen sie sich die französische Sprache als Kultursprache. Die Schülerinnen und Schüler gliedern einen literarischen Text, lesen ihn unter bestimmten Fragestellungen und nehmen zu den erarbeiteten Aussagen Stellung. Sie ordnen behandelte Texte in literarische bzw. gesellschaftliche Zusammenhänge ein und bringen dabei ihre landeskundlichen Kenntnisse und Einsichten ein. Zur Bewältigung eines umfangreicheren Werkes lesen und verstehen die Schülerinnen und Schüler die Lektüre kursorisch oder detailanalytisch. Die Schülerinnen und Schüler geben wichtige Fakten aus dem Leben der Autorinnen und Autoren der gelesenen Werke wieder. |
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BPE 8.4 |
Die Schülerinnen und Schüler wenden ihre Kompetenzen im profilbezogenen Bereich an. Sie erschließen sich ihre Kenntnisse vorwiegend anhand didaktisierter und authentischer Dokumente. |
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Operatorenliste
Anforderungsbereiche
Anforderungsbereich I umfasst das Wiedergeben von Sachverhalten und Kenntnissen im gelernten Zusammenhang, die Verständnissicherung sowie das Anwenden und Beschreiben geübter Arbeitstechniken und Verfahren.
Anforderungsbereich II umfasst das selbstständige Auswählen, Anordnen, Verarbeiten, Erklären und Darstellen bekannter Sachverhalte unter vorgegebenen Gesichtspunkten in einem durch Übung bekannten Zusammenhang und das selbstständige Übertragen und Anwenden des Gelernten auf vergleichbare neue Zusammenhänge und Sachverhalte.
Anforderungsbereich III umfasst das Verarbeiten komplexer Sachverhalte mit dem Ziel, zu selbstständigen Lösungen, Gestaltungen oder Deutungen, Folgerungen, Verallgemeinerungen, Begründungen und Wertungen zu gelangen. Dabei wählen die Schülerinnen und Schüler selbstständig geeignete Arbeitstechniken und Verfahren zur Bewältigung der Aufgabe, wenden sie auf eine neue Problemstellung an und reflektieren das eigene Vorgehen.
Operator | Erläuterung | Zuordnung AFB |
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abstimmen (auf) |
einzelne Inhalte einer vorgegebenen Kategorie zuweisen
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I |
abwägen |
die Vor- und Nachteile eines Sachverhalts aufzeigen, eine vorgegebene Problemstellung unter Abwägung von Argumenten diskutieren und zu einem begründeten Urteil kommen
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I |
analysieren, deuten |
Inhaltliche und/oder sprachliche Aspekte eines Textes (zum Beispiel Strukturen, Motive, Intention) herausarbeiten und erklären
|
II, III |
aufzählen, notieren |
Sachverhalte präzise bezeichnen, benennen und auflisten
|
I |
ausdrücken, sich äußern |
Aussagen zu einem Thema machen, Gedanken zum Ausdruck bringen, auch ungeordnet oder unvollständig
|
I, II |
sich austauschen |
sich im Gespräch gegenseitig Fragen stellen und Informationen über Sachverhalte, Meinungen, Positionen geben
|
I, II, III |
(be-)nennen, notieren |
Sachverhalte präzise bezeichnen, aufzählen und auflisten
|
I |
beschreiben, umschreiben, charakterisieren |
Gegenstände, Personen und Vorgänge sachlich und präzise darstellen
|
I, II |
einen Bezug herstellen zu |
Verbindungen zwischen einzelnen Punkten aufzeigen
|
II, III |
darstellen, darlegen, erklären |
Sachverhalte, Positionen sachbezogen ausführen, verständlich machen
|
II |
erkennen, wahrnehmen |
(gelernte) sprachliche und inhaltliche Sachverhalte (auch Strukturen und Sprechintentionen) in Texten erfassen
|
I |
erschließen |
einen sprachlichen und inhaltlichen Sachverhalt aus dem Kontext heraus und/oder unter Anwendung textexternen Wissens herleiten
|
II, III |
erzählen |
Erlebtes, Erdachtes, Gehörtes oder Gelesenes in narrativer Weise ausführen
|
II, III |
formulieren (vgl. ausdrücken) |
Inhalte, Sachverhalte mit eigenen Worten und unter Beachtung sprachlicher Regeln zum Ausdruck bringen
|
I |
kommentieren, einschätzen (evaluieren) |
seine eigene Meinung zu einem Sachverhalt begründet zum Ausdruck bringen, Bilanz ziehen
|
II, III |
eine Perspektive übernehmen, einen Perspektivwechsel vornehmen, in andere Rollen schlüpfen |
sich in eine bestimmte Person oder Rolle hineinversetzen
|
III |
präsentieren, vorstellen, darstellen |
Sachverhalte unterschiedlicher Komplexität der Klasse oder einem Publikum vorstellen, gegebenenfalls unter Einsatz geeigneter Präsentationstechniken und ‑medien
|
II, III |
reagieren auf, erwidern, antworten auf |
sich in Gesprächssituationen aktiv und mitgestaltend einbringen
|
I, II, III |
Stellung beziehen, den eigenen Standpunkt vertreten, Position beziehen / vertreten, (s)eine Meinung vertreten |
den eigenen Standpunkt mit geeigneten Argumenten begründet darlegen, beziehungsweise in einer Diskussion verteidigen
|
III |
strukturieren |
nach vorgegebenen oder eigenen Kriterien ordnen
|
II |
übertragen, vermitteln |
Inhalte von Texten sach‑, adressaten- und situationsgerecht zusammenfassen und sinngemäß in der jeweils anderen Sprache wiedergeben
|
II |
einen Text verfassen / entwerfen |
einen Text unter Anwendung der erforderlichen Textsortenmerkmale schreiben (zum Beispiel innerer Monolog, Tagebucheintrag, Brief)
|
III |
vergleichen |
gemeinsame Aspekte und Unterschiede aufzeigen und benennen
|
II, III |
verstehen (global, detailliert, selektiv) |
einem Text – je nach Lese- oder Hörabsicht – Informationen entnehmen, die aus dem Textganzen, aus für das Textverständnis relevanten Details oder aus ausgewählten Einzeltextstellen hervorgehen
|
I |
wiedergeben |
Textinhalte mit eigenen Worten ausführen
|
I |
zusammenfassen |
Texte beziehungsweise einzelne Textaspekte sachbezogen, strukturiert und auf das Wesentliche begrenzt wiedergeben
|
II |