Fachbezogene Vorbemerkungen
1. Fachspezifischer Bildungsauftrag (Bildungswert des Faches)
Die besondere Bedeutung des Französischen ergibt sich aus seiner alle Kontinente umfassenden Verbreitung, seiner internationalen Stellung als Weltsprache, als zweiter Sprache der Diplomatie und aus seiner kulturprägenden Rolle für die europäische Geschichte und Zivilisation. Seit dem Elysée-Vertrag von 1963 ist auf politischer Ebene festgehalten, die persönlichen und institutionellen Kontakte zwischen Frankreich und Deutschland zu intensivieren und das Erlernen der Partnersprache besonders zu fördern. Mit der im Jahre 2010 verabschiedeten Deutsch-Französischen Agenda 2020 und dem Aachener Vertrag vom 22.01.2019 wurde dieses politische Ziel erneut bekräftigt. Dabei wurde der Wille festgehalten, den Austausch und die Kooperation zwischen den beiden Staaten in politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Bereichen zu stärken.
Die engen Beziehungen beider Länder haben viele Städtepartnerschaften entstehen lassen und manifestieren sich unter anderem auch in den Bereichen Wirtschaft, Handel und Tourismus. Vor diesem Hintergrund entwickeln die Schülerinnen und Schüler Interesse an politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Vorgängen und am kulturellen Leben in Frankreich und der frankophonen Welt. In der Auseinandersetzung mit fremden Denk- und Verhaltensweisen bauen sie ihre interkulturelle Kommunikationskompetenz auf.
Der Französischunterricht sieht seine Aufgabe in der Förderung der soziokulturellen Kompetenz und in der Förderung der Bereitschaft zu Sachlichkeit, Offenheit und Toleranz. Neben der Vermittlung von funktionaler kommunikativer Sprachkompetenz werden die Schülerinnen und Schüler folglich auch mit jenen interkulturellen Unterschieden bekannt gemacht, die für eine erfolgreiche Kommunikation mitentscheidend sind.
Vor dem Hintergrund des kulturellen Lebens kennen die Schülerinnen und Schüler aktuelle politische, gesellschaftliche und wirtschaftliche Vorgänge in der Welt und reflektieren diese zunehmend kritisch. Sie begreifen und bewerten sie in Verbindung mit Kenntnissen aus anderen Fachgebieten.
Der Französischunterricht am Beruflichen Gymnasium ermöglicht den Schülerinnen und Schülern, insbesondere in Frankreich und der frankophonen Welt, einen Praktikumsplatz zu suchen oder sich über Studienbedingungen zu informieren und sich zu bewerben.
2. Fachliche Aussagen zum Kompetenzerwerb, prozessbezogene Kompetenzen
Der Französischunterricht in der Eingangsklasse des Beruflichen Gymnasiums schließt an die Kenntnisse der Mittelstufe an und führt alle Schülerinnen und Schüler auf ein gemeinsames Lernniveau. Im Mittelpunkt des Unterrichts steht der Erwerb der funktionalen kommunikativen Kompetenz, die eine sinnvolle Kommunikation in Wort und Schrift sicherstellt.
Wie in allen modernen Fremdsprachen definiert der Gemeinsame europäische Referenzrahmen für Sprachen (GER) die Standards der zu erreichenden Kompetenzen. Dadurch wird die Vergleichbarkeit von Schülerleistungen innerhalb Deutschlands und Europas sichergestellt. Im Fach Französisch als fortgeführte Fremdsprache (Niveau F) wird mit dem Erwerb der allgemeinen Hochschulreife bei Erfüllung der Vorgaben das Referenzniveau B2 erreicht.
Mit fortschreitenden Kenntnissen verfügen die Schülerinnen und Schüler im français standard über eine größere sprachliche Variabilität in Wort und Schrift. Sie erreichen im Französischunterricht ein sprachliches Niveau, das ihnen ermöglicht, ihre Sprachkenntnisse für private und berufliche Zwecke eigenständig zu erweitern und ihre interkulturellen kommunikativen Kenntnisse zu vertiefen.
Als prozessbezogene Kompetenzen werden Sprachbewusstheit und Sprachlernkompetenz ausgewiesen: Die Fähigkeit, sich eine Sprache bewusst zu eigen zu machen und zu verwenden, unterstützt den Spracherwerbsprozess. Die Schülerinnen und Schüler müssen zudem in ihrer Sprachlernkompetenz langfristig gefördert werden, um das eigene Sprachenlernen zielgerichtet zu steuern. Sie erwerben Strategien und Methoden, die sie dazu befähigen, ihr Lernen selbstständig zu organisieren und nach Ende ihrer Schulzeit im Sinne des lebenslangen Lernens weitere Fremdsprachen im außerschulischen Umfeld zu erlernen.
Der kommunikative Anspruch an das schulische Fremdsprachenlernen sieht vor, dass der Unterricht in der Zielsprache nach dem Prinzip der funktionalen Einsprachigkeit erfolgt: Die Schülerinnen und Schüler nutzen die Fremdsprache als Unterrichtssprache im Umgang miteinander und mit der Lehrperson. Für die Vermittlung komplexer Inhalte, insbesondere der Grammatik, kann auf das Deutsche zurückgegriffen werden.
Im Umgang mit analogen und digitalen Medien zur Informationsbeschaffung bauen die Schülerinnen und Schüler zunehmend ihre Methoden-, Medien- und Sprachkompetenz aus. Der Einsatz digitaler Endgeräte ist zur Förderung des Hör- und Hörsehverstehens, der Sprechkompetenz sowie beim Üben sinnvoll. Die Schülerinnen und Schüler verstehen komplexe Sachtexte zu Problemen der Gegenwart und stellen diese mündlich und schriftlich differenziert und strukturiert dar.
Bei der Leistungsbeurteilung ist auf kompetenzorientierte Aufgabenstellungen zu achten. Dazu gehören auch analytische und gestaltende Aufgabenformate, die bereits in der Mittelstufe eingeführt wurden und im Hinblick auf den Erwerb der Studierfähigkeit in der Oberstufe an Komplexität zunehmen.
Hinweise zum Umgang mit dem Bildungsplan
Der Bildungsplan zeichnet sich durch eine Inhalts- und eine Kompetenzorientierung aus. In jeder Bildungsplaneinheit (BPE) werden in kursiver Schrift die übergeordneten Ziele beschrieben, die durch Zielformulierungen sowie Inhalts- und Hinweisspalte konkretisiert werden. In den Zielformulierungen werden die jeweiligen fachspezifischen Operatoren als Verben verwendet. Operatoren sind handlungsinitiierende Verben, die signalisieren, welche Tätigkeiten beim Bearbeiten von Aufgaben erwartet werden. Die für das jeweilige Fach relevanten Operatoren sowie deren fachspezifische Bedeutung sind jedem Bildungsplan im Anhang beigefügt. Durch die kompetenzorientierte Zielformulierung mittels dieser Operatoren wird das Anforderungsniveau bezüglich der Inhalte und der zu erwerbenden Kompetenzen definiert. Die formulierten Ziele und Inhalte sind verbindlich und damit prüfungsrelevant. Sie stellen die Regelanforderungen im jeweiligen Fach dar. Die Inhalte der Hinweisspalte sind unverbindliche Ergänzungen zur Inhaltsspalte und umfassen Beispiele, didaktische Hinweise und Querverweise auf andere Fächer bzw. BPE.
Der VIP-Bereich des Bildungsplans umfasst die Vertiefung, individualisiertes Lernen sowie Projektunterricht. Im Rahmen der hier zur Verfügung stehenden Stunden sollen die Schülerinnen und Schüler bestmöglich unterstützt und bei der Weiterentwicklung ihrer personalen und fachlichen Kompetenzen gefördert werden. Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer nutzen diese Unterrichtszeit nach eigenen Schwerpunktsetzungen auf Basis der fächerspezifischen Besonderheiten und nach den Lernvoraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler.
Der Teil „Zeit für Leistungsfeststellung“ des Bildungsplans berücksichtigt die Zeit, die zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Leistungsfeststellungen zur Verfügung steht. Dies kann auch die notwendige Zeit für die gleichwertige Feststellung von Schülerleistungen (GFS), Nachbesprechung zu Leistungsfeststellungen sowie Feedback-Gespräche umfassen.