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Ethik
Vorbemerkungen
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Fachbezogene Vorbemerkungen
1. Fachspezifischer Bildungsauftrag (Bildungswert des Faches)
Ziel des Ethikunterrichts ist, die Schülerinnen und Schüler auf ihrem Weg zu einem selbstbestimmten und verantwortungsbewussten Leben zu fördern. Daraus erwächst die Aufgabe, sie zu befähigen, ethische Fragen und Problembereiche wahrzunehmen, zu analysieren und unter normativen Gesichtspunkten zu erörtern, um selbstständig ein wohlbegründetes moralisches Urteil bilden zu können, das in verantwortliches Handeln mündet. Die Tatsache, dass moralische Urteilsbildung mit dem Ziel einer reflektierten Lebenspraxis aus dem Zusammenspiel von Wissen, Wollen und Können resultiert, berücksichtigt das Fach Ethik inhaltlich, didaktisch und methodisch.
Wissen: Die Bezugswissenschaften des Ethikunterrichts sind die Philosophie mit Schwerpunkt praktische Philosophie sowie die für die jeweiligen Themenbereiche des Bildungsplans wichtigen empirischen Wissenschaften. Gegenstand des Unterrichts bilden grundlegende Begriffe, Theorien und Methoden der philosophischen Ethik sowie relevante Methoden und Ergebnisse anderer Wissenschaften. Gemäß dem didaktischen Leitprinzip der Problemorientierung geht der Unterricht in der Regel von einer konkreten Problemstellung aus, die Bezüge zur Lebenswelt hat, d.h. zum individuellen Lebenskontext der Schülerinnen und Schüler, der in einen gesellschaftlichen Lebenskontext eingebettet ist.
Wollen: Die Motivation, sich mit ethischen Fragen zu befassen, speist sich aus der Erkenntnis, dass diese sowohl das eigene, individuelle Leben als auch die Gesellschaft oder gar die Menschheit insgesamt betreffen. Als Motivation für moralisches Handeln wirken vielerlei Gründe, deren Spektrum von wohlverstandenem Eigeninteresse bis hin zu Altruismus reicht, mit je verschiedenen kognitiven und affektiven Anteilen.
Können: Um die moralische Urteilsbildung zwischen Vernunft und Gefühl zu fördern, schult der Ethikunterricht nicht nur die Kompetenz der rationalen Argumentation, sondern auch die, sich eigener Gefühle bewusst zu werden und empathisch die Perspektive anderer einzunehmen. Ein Unterricht, der z. B. phänomenologische, hermeneutische, analytische, dialektische und spekulative Methoden sinnvoll variiert, kann den Schülerinnen und Schülern dabei helfen, die verschiedenen an der moralischen Urteilsbildung beteiligten Kompetenzen auszubilden.
2. Fachliche Aussagen zum Kompetenzerwerb, prozessbezogene Kompetenzen
Der Bildungsplan Ethik orientiert sich inhaltlich am Prinzip der Problemorientierung, strukturell am Prinzip der Kompetenzorientierung: Die Bildungsplaneinheiten sind dem Bildungsplanauftrag des Fachs entsprechend vernetzt angelegt und weisen Möglichkeiten für fächerübergreifenden Unterricht aus.
Die Eingangsklasse hat insofern eine propädeutische Funktion, als dass Grundbegriffe der Ethik bzw. grundlegende Methoden des Ethikunterrichts niveaugerecht, je nach Vorbildung der Schülerinnen und Schüler, entweder eingeführt oder wiederholt werden. Als Hinführung zu den fachspezifischen Arbeitsweisen in der Sekundarstufe II üben die Schülerinnen und Schüler verschiedene Formen rationalen Argumentierens und Methoden der Textarbeit ein.
Nach der Einführung in die Grundlagen des Fachs in BPE 1 gehen die Schülerinnen und Schüler in den BPE 2 bis 5 zentralen Fragen des menschlichen Daseins nach, indem sie sich zunächst mit dem Menschen als moralfähiges Wesen in sozialen, kulturellen und ökologischen Zusammenhängen auseinandersetzen, um davon ausgehend die Möglichkeiten und Grenzen der menschlichen Vernunft- und Erkenntnisfähigkeit zu erörtern mit dem Ziel, diese Einsichten im Denken und Handeln wirksam werden zu lassen. Die Reihenfolge von BPE 2 bis 5 ist frei wählbar.
Im Unterricht der Jahrgangsstufen erarbeiten die Schülerinnen und Schüler allgemeine und vertiefte Kenntnisse auf wichtigen Themengebieten der Ethik: Im ersten Halbjahr der Jahrgangsstufe 1 sind unterschiedliche philosophische Ansätze zur Begründung von Moral (BPE 6), im zweiten die Reflexion des Zusammenhangs von Recht und Gerechtigkeit (BPE 7) zentral. Kern des ersten Halbjahrs der Jahrgangsstufe 2 bildet das Thema Freiheit und Verantwortung (BPE 8). Im zweiten Halbjahr wird in der Zeit vor dem schriftlichen Abitur die Begründung und Kritik von Religion (BPE 9), nach der schriftlichen Prüfung eine von drei zur Auswahl stehenden Bereichsethiken behandelt, d. h. Bio‑/Medizinethik, Wirtschaftsethik oder Technikethik.
Die Schülerinnen und Schüler wenden fachspezifische Methoden der Texterschließung an, setzen sich argumentativ mit philosophischen bzw. wissenschaftlichen Positionen auseinander und üben die Methoden des vernünftigen Begründens im Diskurs mit anderen ein. Das so erworbene Wissen und die Schulung der für die moralische Urteilsbildung bedeutsamen Fähigkeiten und Fertigkeiten sollen die Schülerinnen und Schüler persönlich und gesellschaftlich auf ein Leben in Selbstbestimmung und Verantwortung vorbereiten.
Hinweise zum Umgang mit dem Bildungsplan
Der Bildungsplan zeichnet sich durch eine Inhalts- und eine Kompetenzorientierung aus. In jeder Bildungsplaneinheit (BPE) werden in kursiver Schrift die übergeordneten Ziele beschrieben, die durch Zielformulierungen sowie Inhalts- und Hinweisspalte konkretisiert werden. In den Zielformulierungen werden die jeweiligen fachspezifischen Operatoren als Verben verwendet. Operatoren sind handlungsinitiierende Verben, die signalisieren, welche Tätigkeiten beim Bearbeiten von Aufgaben erwartet werden. Die für das jeweilige Fach relevanten Operatoren sowie deren fachspezifische Bedeutung sind jedem Bildungsplan im Anhang beigefügt. Durch die kompetenzorientierte Zielformulierung mittels dieser Operatoren wird das Anforderungsniveau bezüglich der Inhalte und der zu erwerbenden Kompetenzen definiert. Die formulierten Ziele und Inhalte sind verbindlich und damit prüfungsrelevant. Sie stellen die Regelanforderungen im jeweiligen Fach dar. Die Inhalte der Hinweisspalte sind unverbindliche Ergänzungen zur Inhaltsspalte und umfassen Beispiele, didaktische Hinweise und Querverweise auf andere Fächer bzw. BPE.
Der VIP-Bereich des Bildungsplans umfasst die Vertiefung, individualisiertes Lernen sowie Projektunterricht. Im Rahmen der hier zur Verfügung stehenden Stunden sollen die Schülerinnen und Schüler bestmöglich unterstützt und bei der Weiterentwicklung ihrer personalen und fachlichen Kompetenzen gefördert werden. Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer nutzen diese Unterrichtszeit nach eigenen Schwerpunktsetzungen auf Basis der fächerspezifischen Besonderheiten und nach den Lernvoraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler.
Der Teil „Zeit für Leistungsfeststellung“ des Bildungsplans berücksichtigt die Zeit, die zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Leistungsfeststellungen zur Verfügung steht. Dies kann auch die notwendige Zeit für die gleichwertige Feststellung von Schülerleistungen (GFS), Nachbesprechung zu Leistungsfeststellungen sowie Feedback-Gespräche umfassen.
Bildungsplanübersicht
Schuljahr | Bildungsplaneinheiten | Zeitricht-wert | Gesamt-stunden | ||
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Eingangsklasse | Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektunterricht (VIP) | 20 | |||
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10 | ||||
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10 | ||||
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10 | ||||
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10 | ||||
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10 | 70 | |||
Zeit für Leistungsfeststellung | 10 | ||||
80 | |||||
Jahrgangsstufe 1 | Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektunterricht (VIP) | 20 | |||
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25 | ||||
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25 | 70 | |||
Zeit für Leistungsfeststellung | 10 | ||||
80 | |||||
Jahrgangsstufe 2 | Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektunterricht (VIP) | 16 | |||
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25 | ||||
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8 | ||||
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7 | 56 | |||
Zeit für Leistungsfeststellung | 8 | ||||
64 |
Eingangsklasse
Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektunterricht (VIP) |
20 |
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Die Themenauswahl des Projektunterrichts hat aus den nachfolgenden Bildungsplaneinheiten unter Beachtung Fächer verbindender Aspekte zu erfolgen.
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BPE 1 |
Grundlagen der Ethik |
10 |
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Die Schülerinnen und Schüler arbeiten die zentralen Grundlagen des Faches Ethik heraus, indem sie sich mit terminologischen Besonderheiten und Differenzierungen auseinandersetzen. In diesem Zusammenhang entwickeln sie ein vertieftes Verständnis über das Fach Ethik und erfassen es als eine philosophische Disziplin, deren zentrales Merkmal der rationale intersubjektive Austausch von Gründen in praktischer Absicht ist.
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BPE 1.1 |
Die Schülerinnen und Schüler vergleichen normative und deskriptive Aussagen, erläutern wesentliche Fachbegriffe aus dem Bereich der Ethik, benennen das inhaltliche Spektrum des Faches in Grundzügen und setzen sich anhand von Fallbeispielen mit den besonderen argumentativen Anforderungen ethischer Rechtfertigung auseinander. |
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BPE 1.2 |
Die Schülerinnen und Schüler stellen die Entwicklung von Werten exemplarisch dar und erörtern den Wandel von Werten. |
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BPE 2 |
Pluralismus und Grundkonsens |
10 |
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Die Schülerinnen und Schüler setzen sich mit wesentlichen Herausforderungen moderner pluralistischer Gesellschaften auseinander und erörtern die Bedeutung einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung für eine pluralistische Gesellschaft. Dabei setzen sie sich mit dem Begriff der Toleranz auseinander und diskutieren ein Toleranzkonzept an konkreten Beispielen.
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BPE 2.1 |
Die Schülerinnen und Schüler setzen sich mit Formen und Konzepten sowie sich daraus ergebenden Konfliktfeldern moderner Gesellschaften auseinander. In diesem Zusammenhang erörtern sie, inwiefern eine reflektiert offene Grundhaltung für eine pluralistische Gesellschaft von Bedeutung ist. |
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BPE 2.2 |
Die Schülerinnen und Schüler setzen sich mit einem Toleranzkonzept auseinander und erörtern, wie Wertekonflikte in modernen Gesellschaften ausgehandelt werden können. Dabei vergleichen sie unterschiedliche ethisch begründete Lösungsmöglichkeiten und bewerten diese. |
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BPE 3 |
Mensch, Kultur und Moral |
10 |
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Die Schülerinnen und Schüler erläutern auf der Basis unterschiedlicher anthropologischer Konzepte das Selbstverständnis des Menschen und setzen sich mit den sich daraus ergebenden Konsequenzen auseinander. Sie beschreiben die Bedeutung von Moralität und Kultur für den Menschen und setzen sich mit dem Begriff des Humanismus auseinander.
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BPE 3.1 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben die evolutionäre Herkunft des Menschen und stellen unterschiedliche anthropologische Sichtweisen auf den Menschen dar. Sie arbeiten Kriterien für eine Unterscheidung zwischen Mensch und Tier heraus und erläutern, welche Bedeutung diese für unser Selbstverständnis hat. |
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BPE 3.2 |
Die Schülerinnen und Schüler arbeiten heraus, inwieweit die Moralfähigkeit die menschliche Sonderstellung ausmacht und beschreiben, welche Bedeutung Kultur für den Menschen hat. Auf dieser Grundlage beschreiben sie den Begriff des Humanismus und setzen sich damit auseinander. |
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BPE 4 |
Mensch, Natur und Moral |
10 |
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Im Spannungsfeld Mensch und Natur setzen sich die Schülerinnen und Schüler mit dem Stellenwert der Natur für den Menschen und dessen Stellung in der Natur auseinander und erläutern unterschiedliche naturethische Positionen. In diesem Zusammenhang entwickeln sie eine begründete Position zu Fragen der Klima- sowie der Tierethik.
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BPE 4.1 |
Die Schülerinnen und Schüler untersuchen verschiedene Konzepte von Natur und beschreiben grundlegende naturethische Positionen. Sie setzen sich mit ethischen Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Klimawandel und der Bedeutung eines verantwortungsbewussten Umgangs mit der Natur auseinander. |
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BPE 4.2 |
Die Schülerinnen und Schüler arbeiten heraus, in welchen Nutzungsfeldern der Mensch Tiere gebraucht und analysieren diese auf der Basis verschiedener ethisch relevanter Begründungsaspekte. |
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BPE 5 |
Wahrheit und Erkenntnis |
10 |
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Die Schülerinnen und Schüler beschreiben die lebenspraktische Bedeutung von Wahrheit und Erkenntnis und erarbeiten Grundlagen der Erkenntnistheorie. Darauf aufbauend benennen sie Kriterien rationaler Rechtfertigung und setzen sich mit den Geltungsansprüchen von wissenschaftlichen Aussagen auseinander. Sie begründen den Stellenwert von Wahrhaftigkeit als elementare ethische Grundhaltung und erörtern die Frage nach Wahrhaftigkeit anhand eines aktuellen gesellschaftlichen Diskurses.
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BPE 5.1 |
Die Schülerinnen und Schüler benennen Gründe für das Streben nach Wahrheit und Erkenntnis. Sie skizzieren einen Wissensbegriff und stellen diesen den Begriffen Meinen und Glauben gegenüber. |
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BPE 5.2 |
Die Schülerinnen und Schüler erarbeiten wichtige erkenntnistheoretische Positionen in Grundzügen. |
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BPE 5.3 |
Die Schülerinnen und Schüler benennen Kriterien rationalen Begründens, mit deren Hilfe sie den Geltungsanspruch von Aussagen in den Wissenschaften prüfen. Sie setzen sich mit dem Begriff der Wahrhaftigkeit auseinander und untersuchen eine aktuelle öffentliche Debatte, um zu erörtern, inwieweit diese von den Beteiligten wahrhaftig geführt wird. |
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Jahrgangsstufe 1
Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektunterricht (VIP) |
20 |
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Die Themenauswahl des Projektunterrichts hat aus den nachfolgenden Bildungsplaneinheiten unter Beachtung Fächer verbindender Aspekte zu erfolgen.
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BPE 6 |
Moralbegründung und Moralkritik |
25 |
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Die Schülerinnen und Schüler setzen sich mit grundlegenden Aspekten eines gelungenen Lebens unter ethischen Gesichtspunkten auseinander und stellen fest, dass der Geltungsanspruch der Moral von ihrer Begründung abhängt. Sie setzen sich mit unterschiedlichen ethischen Ansätzen zur Begründung von Moral unter Berücksichtigung des jeweiligen historischen Kontextes und Menschenbildes auseinander. Dabei prüfen sie, wie diese Begründungen sich wechselseitig ergänzen bzw. kritisieren und welche konkreten Forderungen sich aus ihnen ergeben.
Die Schülerinnen und Schüler wenden die unterschiedlichen Moraltheorien auf geeignete Beispiele aus den Bereichsethiken an und erörtern deren praktische Anwendbarkeit. |
BPE 6.1 |
Die Schülerinnen und Schüler setzen sich mit unterschiedlichen Kriterien eines guten Lebens auseinander und bewerten diese. |
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BPE 6.2 |
Die Schülerinnen und Schüler setzen sich mit der antiken Tugendethik auseinander. Dabei prüfen sie deren Geltungsanspruch und Anwendbarkeit. |
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BPE 6.3 |
Die Schülerinnen und Schüler setzen sich mit der deontologischen Ethik auseinander. Dabei prüfen sie deren Geltungsanspruch und Anwendbarkeit. |
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BPE 6.4 |
Die Schülerinnen und Schüler setzen sich mit dem Utilitarismus auseinander. Dabei prüfen sie dessen Geltungsanspruch und Anwendbarkeit. |
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BPE 6.5 |
Die Schülerinnen und Schüler setzen sich mit gefühlsethischen Positionen auseinander. Dabei prüfen sie deren Geltungsanspruch und Anwendbarkeit. |
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BPE 7 |
Recht und Gerechtigkeit |
25 |
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Die Schülerinnen und Schüler beschreiben Recht und Gerechtigkeit als Voraussetzungen für das menschliche Leben in einer Gemeinschaft und erörtern das Spannungsverhältnis zwischen Recht und Moralität sowie Legalität und Legitimität, indem sie individuelle und institutionelle Gerechtigkeitsprobleme benennen. Darüber hinaus setzen sie sich mit dem Begriff des Rechts und unterschiedlichen Theorien im Zusammenhang mit Gerechtigkeit, Strafe und Kriminalität auseinander und bewerten diese. Die Schülerinnen und Schüler diskutieren abschließend globale Fragen von Recht und Gerechtigkeit.
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BPE 7.1 |
Die Schülerinnen und Schüler setzen sich mit den Begriffen Recht und Gerechtigkeit auseinander und erörtern das Spannungsverhältnis zwischen Recht und Moralität. |
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BPE 7.2 |
Die Schülerinnen und Schüler vergleichen und bewerten unterschiedliche Gerechtigkeitsauffassungen. Sie setzen sich mit John Rawls’ Theorie der Gerechtigkeit auseinander und vergleichen diese mit einer weiteren Theorie. |
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BPE 7.3 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben eine kontraktualistische Theorie. Sie setzen sich mit dem Begriff des Naturrechts und des positiven Rechts auseinander und beurteilen diese kritisch. Des Weiteren erläutern sie Fragen des Rechts auf Widerstand und setzen sich mit dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit auseinander. |
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BPE 7.4 |
Die Schülerinnen und Schüler setzen sich mit dem Begriff der Schuld und verschiedenen Ansätzen zur Entstehung von Gewalt auseinander und erörtern den Sinn von Strafen. In diesem Zusammenhang debattieren sie unterschiedliche Konzepte des Strafvollzugs in einem demokratischen Rechtsstaat. |
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BPE 7.5 |
Die Schülerinnen und Schüler setzen sich mit dem Verhältnis von Völkerrecht zu Menschenrecht auseinander. Sie analysieren transnationale Gerechtigkeitsprobleme einer globalisierten Welt. |
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Jahrgangsstufe 2
Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektunterricht (VIP) |
16 |
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Die Themenauswahl des Projektunterrichts hat aus den nachfolgenden Bildungsplaneinheiten unter Beachtung Fächer verbindender Aspekte zu erfolgen.
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BPE 8 |
Freiheit und Verantwortung |
25 |
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Die Schülerinnen und Schüler beschreiben das Spannungsfeld Freiheit und Verantwortung und setzen sich mit einer theoretischen Betrachtung des Freiheitsbegriffes sowie seiner praktischen Dimension und seiner moralphilosophischen Relevanz auseinander. Die Schülerinnen und Schüler begreifen Freiheit als Voraussetzung für ethisch reflektiertes Handeln. Sie setzten sich damit auseinander, welche Verantwortung sie einerseits für ihre eigene Existenz tragen, andererseits auch innerhalb einer demokratischen Gemeinschaft und einer Weltgesellschaft übernehmen.
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BPE 8.1 |
Ausgehend von eigenen Erfahrungen von Freiheit bzw. Unfreiheit erläutern die Schülerinnen und Schüler grundlegende Begriffe, die für eine vertiefte Auseinandersetzung mit der Frage nach der menschlichen Freiheit und ihren Grenzen notwendig sind. |
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BPE 8.2 |
Die Schülerinnen und Schüler setzen sich damit auseinander, dass die historische Entwicklung der Freiheitsrechte auf unterschiedlichen anthropologischen Grundannahmen zu verschiedenen Zeiten beruht. In der Auseinandersetzung mit den Freiheitsrechten und Pflichten in einer demokratischen Gesellschaft nehmen sie Stellung zu ihrer Aufgabe als Bürgerinnen und Bürger, um diese entsprechend wahrnehmen zu können. |
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BPE 8.3 |
Die Schülerinnen und Schüler erläutern verschiedene philosophische und weitere wissenschaftliche Positionen in der Debatte um die Willensfreiheit und setzen sich in diesem Zusammenhang mit der Bedingtheit der menschlichen Freiheit auseinander und begründen ihre Position. |
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BPE 8.4 |
Die Schülerinnen und Schüler setzen sich mit dem Themenkomplex von Freiheit und Verantwortung auseinander und begründen, inwieweit Freiheit eine zentrale Voraussetzung für verantwortungsbewusstes und reflektiertes ethisches Handeln darstellt. Dabei nehmen sie Stellung zu ihrer Verantwortung innerhalb einer modernen pluralistischen Gesellschaft mit ihren unterschiedlichen Konfliktfeldern. |
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BPE 9 |
Religion und Religionskritik |
8 |
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Die Schülerinnen und Schüler setzen sich mit dem Wesen von Religion auseinander. Sie skizzieren die Entstehung und die geschichtliche Entwicklung von Religionen. Dabei diskutieren sie verschiedene Ansätze aus den Bereichen Religionswissenschaft, Naturwissenschaft und Psychologie. Darüber hinaus setzen sie sich mit verschiedenen Positionen der Religionskritik auseinander.
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BPE 9.1 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben wesentliche Merkmale von Religion und setzen sich mit verschiedenen Ansätzen und Aspekten von Religionen auseinander. |
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BPE 9.2 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben und erörtern unterschiedliche religionskritische Standpunkte. |
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BPE 10* |
Ethische Grundprobleme der Gegenwart |
7 |
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Von den nachfolgenden Wahlgebieten ist eines zu unterrichten.
In diesem Rahmen setzen sich die Schülerinnen und Schüler mit zentralen Fragen ihrer Zeit aus der Bio‑/Medizinethik, Wirtschaftsethik oder Technikethik auseinander. Dabei erkennen sie komplexe Zusammenhänge ethischer Problemfelder in diesen Bereichen und diskutieren Lösungsansätze. |
BPE 10.1* |
Bio-/Medizinethik |
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BPE 10.2* |
Wirtschaftsethik |
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BPE 10.3* |
Technikethik |
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Operatorenliste
Anforderungsbereiche
Anforderungsbereich I umfasst die Wiedergabe von Sachverhalten aus einem abgegrenzten Gebiet im gelernten Zusammenhang, die Beschreibung und Verwendung gelernter und geübter Arbeitstechniken in einem begrenzten Gebiet und einem wiederholenden Zusammenhang.
Anforderungsbereich II umfasst das selbstständige Auswählen, Anordnen, Verarbeiten und Darstellen bekannter Sachverhalte unter vorgegebenen Gesichtspunkten in einem durch Übung bekannten Zusammenhang; die selbstständige Anwendung des Gelernten auf vergleichbare neue Situationen. Dabei kann es entweder um veränderte Sachzusammenhänge oder um abgewandelte Verfahrensweisen gehen.
Anforderungsbereich III umfasst das planmäßige Verarbeiten komplexer Gegebenheiten mit dem Ziel, zu selbstständigen Gestaltungen, Deutungen, Folgerungen, Begründungen oder Wertungen zu gelangen. Dabei werden aus den gelernten Denkmethoden bzw. Lösungsverfahren die zur Bewältigung der Aufgaben geeigneten selbstständig ausgewählt und der neuen Problemstellung angepasst.
Operator | Erläuterung | Zuordnung AFB |
---|---|---|
analysieren |
wichtige Bestandteile eines Textes oder Zusammenhangs auf eine bestimmte Fragestellung hin herausarbeiten
|
II |
den Argumentationsgang wiedergeben |
einen Argumentationsgang strukturiert zusammenfassen
|
I |
begründen |
einen Sachverhalt oder eine Aussage durch nachvollziehbare Argumente stützen
|
III |
benennen |
Begriffe oder Sachverhalte ohne nähere Erläuterung aufzählen
|
I |
beschreiben |
Sachverhalte oder Zusammenhänge strukturiert mit eigenen Worten wiedergeben
|
I |
beurteilen, bewerten |
zu einem Sachverhalt ein selbstständiges Urteil unter Verwendung von Fachwissen und Fachmethoden begründet formulieren
|
III |
darstellen |
Sachverhalte oder Zusammenhänge strukturiert mit eigenen Worten wiedergeben
|
I |
debattieren |
in einem Streitgespräch kontroverse Positionen nach vorgegebenen Regeln vertreten
|
III |
entwerfen |
Aufgaben auf der Grundlage von Textkenntnissen und Sachwissen gestaltend interpretieren
|
III |
entwickeln |
gewonnene Analyseergebnisse synthetisieren, um zu einer eigenen Deutung zu gelangen
|
III |
erklären |
einen Sachverhalt nachvollziehbar und verständlich machen
|
II |
erläutern |
einen Sachverhalt veranschaulichend darstellen und durch zusätzliche Informationen verständlich machen
|
II |
erörtern |
eine These oder Problemstellung in Form einer Gegenüberstellung von Argumenten untersuchen und mit einer begründeten Stellungnahme bewerten
|
III |
gegenüberstellen |
Gemeinsamkeiten, Ähnlichkeiten und Unterschiede ermitteln
|
II |
gestalten |
Aufgaben auf der Grundlage von Textkenntnissen und Sachwissen gestaltend interpretieren
|
III |
herausarbeiten |
aus Materialien Sachverhalte herausfinden, die nicht explizit genannt werden
|
II |
prüfen |
Aussagen auf ihre Angemessenheit hin untersuchen
|
III |
sich auseinandersetzen |
eine These oder Problemstellung in Form einer Gegenüberstellung von Argumenten untersuchen und mit einer begründeten Stellungnahme bewerten
|
III |
Stellung nehmen |
zu einem Sachverhalt ein selbstständiges Urteil unter Verwendung von Fachwissen und Fachmethoden begründet formulieren
|
III |
skizzieren |
Sachverhalte auf das Wesentliche reduziert übersichtlich darstellen
|
I |
untersuchen |
wichtige Bestandteile eines Textes oder Zusammenhangs auf eine bestimmte Fragestellung hin herausarbeiten
|
II |
vergleichen |
Gemeinsamkeiten, Ähnlichkeiten und Unterschiede ermitteln
|
II |
zusammenfassen |
das Wesentliche in konzentrierter Form herausstellen
|
I |
in den Zusammenhang einordnen |
einen Sachverhalt mit erläuternden Hinweisen in einen Zusammenhang einfügen
|
II |