Fachbezogene Vorbemerkungen
1. Fachspezifischer Bildungsauftrag (Bildungswert des Faches)
Der Kunstunterricht an Beruflichen Gymnasien fördert die Kreativität der Schülerinnen und Schüler auf vielfältige Weise. Dazu gehören die erprobende Auseinandersetzung mit Formen der Kunst, die sinnlich-ästhetische Analyse gestalteter Werke und künstlerischer Tätigkeit ebenso wie die Schulung zur eigenen praktischen Gestaltung und das Erlernen künstlerischen Ausdrucks.
Die Auseinandersetzung mit der sichtbaren und gestalteten Umwelt, mit historischen und zeitgenössischen Formen der Kunst sowie deren Konstruktion von Wirklichkeit ist ein zentrales Anliegen des Faches und Grundlage eines kultursensiblen Bildverständnisses.
Der Unterricht soll auch außerhalb der Schule in Museen, Werkstätten und Ateliers, in der Natur und im urbanen Raum stattfinden. Dies trägt dazu bei, kulturspezifische Sichtweisen und Ausdrucksformen zu verstehen, ermöglicht Einblicke in kreative Berufe, besonders in den Bereichen Architektur, Design, Grafik und Medien und unterstützt damit die berufliche Orientierung. Die kulturelle Bildung ist ein fundamentaler Bildungsauftrag, um den Schülerinnen und Schülern eine ganzheitliche Bildung und persönliche Entwicklung zu ermöglichen und sie auf die im Studium und Berufsleben bevorstehenden Aufgaben und Problemstellungen zur Weiterentwicklung unserer Gesellschaft vorzubereiten.
2. Fachliche Aussagen zum Kompetenzerwerb, prozessbezogene Kompetenzen
Das Fach Bildende Kunst schult die Wahrnehmung, ermöglicht die Entfaltung imaginativer Fähigkeiten und einer ästhetisch-explorativen Haltung. Problem- und Aufgabenstellungen mit starken Impulsen fordern die Schülerinnen und Schüler auf, durch aktives kreatives Handeln allein oder im Team eigene Lösungsansätze zu erarbeiten und anschließend die Prozesse und Ergebnisse zu reflektieren, zu präsentieren und in Bezug zu Kunstwerken zu setzen. Der Kunstunterricht ermöglicht die Entfaltung persönlicher Potenziale, indem manuelle Fertigkeiten vertieft und weiterentwickelt werden. Dadurch werden individuelle Stärken und Interessen entdeckt und identitätsbildende Prozesse angestoßen.
Somit fördert das Fach Bildende Kunst am Beruflichen Gymnasium in besonderer Weise die individuelle Persönlichkeitsentwicklung. Die Schülerinnen und Schüler lernen, den Blick für unterschiedliche ästhetische Sichtweisen zu schärfen, sinnliche Wahrnehmung und divergierendes Denken als Grundlage schöpferischer Kräfte zu verstehen und sich durch eigenes kreatives Denken und Handeln kulturelle Zusammenhänge zu erschließen. Kunstunterricht vermittelt außerdem Kenntnisse im Umgang mit aktuellen Medien und fördert ein medienkritisches Bewusstsein.
Bei der Erstellung des Bildungsplans „Bildende Kunst“ wurde unter der Berücksichtigung der EPA (Einheitliche Prüfungsanforderungen für das Fach Bildende Kunst, KMK Beschluss vom 1.12.1989 i. d. F. vom 10.02.2005) auf die grundlegenden Aufgabenfelder des Faches und des zu erwartenden Bildungshorizonts der Abiturprüfung impliziert Rücksicht genommen.
3. Ergänzende fachliche Hinweise
Da dem Fach Bildende Kunst ein erweiterter Bildbegriff zugrunde liegt, der den Werkbegriff impliziert, meint „Bild“ in diesem Sinne alle primär visuell erfassbaren, aber auch mit allen Sinnen begreifbaren bildhaften Phänomene der Kunst und der gestalteten Umwelt. Bild umfasst die rezipierende, reflektierende und produktive Auseinandersetzung mit den Inhaltsbereichen „Fläche“, „Raum“, „Zeit“ und ist auf erkennendes Sehen ausgerichtet. Die drei Schuljahre gliedern sich in Pflicht- und Wahlbereiche:
Pflichtbereich:
- Bild: Werkbetrachtung
Wahlbereiche:
- Fläche: Grafik, Malerei, Fotografie, Grafik- und Kommunikationsdesign
- Raum: Plastik, Architektur, Objekt/Installation, Produktdesign
- Zeit: Bewegte Bilder, Aktionskunst, Land Art
Die Reihenfolge der Bildungsplaneinheiten ist frei wählbar; die Wahlmöglichkeit erlaubt, auf aktuelle Anlässe wie Wettbewerbe, Ausstellungen und Jubiläen zu reagieren. Innerhalb des dreijährigen Oberstufenunterrichts im Fach Bildende Kunst ist durch differenzierende Fragestellungen auf ein steigendes Anforderungs- und Abstraktionsniveau zu achten. Die Jahrgangsstufen 1 und 2 sollen einen höheren Reflexionsanteil aufweisen als die Eingangsklasse. Sie sind durch Einfordern einer fundierten Fachsprache sowie durch Fördern eigenständigen Handelns gekennzeichnet. In der Eingangsklasse können sehr unterschiedliche Lernarrangements und kunstpädagogische Freiräume zum kreativen, selbstständigen und vernetzten Denken genutzt werden.
Für die Leistungsmessung können neben eigenen praktischen Arbeiten, Präsentationen und Klausuren herangezogen werden. Kriterien wie Originalität, Eigenständigkeit, zielgerichteter Arbeitsprozess und Dokumentation können in die Bewertung einfließen.
Hinweise zum Umgang mit dem Bildungsplan
Der Bildungsplan zeichnet sich durch eine Inhalts- und eine Kompetenzorientierung aus. In jeder Bildungsplaneinheit (BPE) werden in kursiver Schrift die übergeordneten Ziele beschrieben, die durch Zielformulierungen sowie Inhalts- und Hinweisspalte konkretisiert werden. In den Zielformulierungen werden die jeweiligen fachspezifischen Operatoren als Verben verwendet. Operatoren sind handlungsinitiierende Verben, die signalisieren, welche Tätigkeiten beim Bearbeiten von Aufgaben erwartet werden. Die für das jeweilige Fach relevanten Operatoren sowie deren fachspezifische Bedeutung sind jedem Bildungsplan im Anhang beigefügt. Durch die kompetenzorientierte Zielformulierung mittels dieser Operatoren wird das Anforderungsniveau bezüglich der Inhalte und der zu erwerbenden Kompetenzen definiert. Die formulierten Ziele und Inhalte sind verbindlich und damit prüfungsrelevant. Sie stellen die Regelanforderungen im jeweiligen Fach dar. Die Inhalte der Hinweisspalte sind unverbindliche Ergänzungen zur Inhaltsspalte und umfassen Beispiele, didaktische Hinweise und Querverweise auf andere Fächer bzw. BPE.
Der VIP-Bereich des Bildungsplans umfasst die Vertiefung, individualisiertes Lernen sowie Projektunterricht. Im Rahmen der hier zur Verfügung stehenden Stunden sollen die Schülerinnen und Schüler bestmöglich unterstützt und bei der Weiterentwicklung ihrer personalen und fachlichen Kompetenzen gefördert werden. Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer nutzen diese Unterrichtszeit nach eigenen Schwerpunktsetzungen auf Basis der fächerspezifischen Besonderheiten und nach den Lernvoraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler.
Der Teil „Zeit für Leistungsfeststellung“ des Bildungsplans berücksichtigt die Zeit, die zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Leistungsfeststellungen zur Verfügung steht. Dies kann auch die notwendige Zeit für die gleichwertige Feststellung von Schülerleistungen (GFS), Nachbesprechung zu Leistungsfeststellungen sowie Feedback-Gespräche umfassen.