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Bildende Kunst
Vorbemerkungen
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Fachbezogene Vorbemerkungen
1. Fachspezifischer Bildungsauftrag (Bildungswert des Faches)
Der Kunstunterricht an Beruflichen Gymnasien fördert die Kreativität der Schülerinnen und Schüler auf vielfältige Weise. Dazu gehören die erprobende Auseinandersetzung mit Formen der Kunst, die sinnlich-ästhetische Analyse gestalteter Werke und künstlerischer Tätigkeit ebenso wie die Schulung zur eigenen praktischen Gestaltung und das Erlernen künstlerischen Ausdrucks.
Die Auseinandersetzung mit der sichtbaren und gestalteten Umwelt, mit historischen und zeitgenössischen Formen der Kunst sowie deren Konstruktion von Wirklichkeit ist ein zentrales Anliegen des Faches und Grundlage eines kultursensiblen Bildverständnisses.
Der Unterricht soll auch außerhalb der Schule in Museen, Werkstätten und Ateliers, in der Natur und im urbanen Raum stattfinden. Dies trägt dazu bei, kulturspezifische Sichtweisen und Ausdrucksformen zu verstehen, ermöglicht Einblicke in kreative Berufe, besonders in den Bereichen Architektur, Design, Grafik und Medien und unterstützt damit die berufliche Orientierung. Die kulturelle Bildung ist ein fundamentaler Bildungsauftrag, um den Schülerinnen und Schülern eine ganzheitliche Bildung und persönliche Entwicklung zu ermöglichen und sie auf die im Studium und Berufsleben bevorstehenden Aufgaben und Problemstellungen zur Weiterentwicklung unserer Gesellschaft vorzubereiten.
2. Fachliche Aussagen zum Kompetenzerwerb, prozessbezogene Kompetenzen
Das Fach Bildende Kunst schult die Wahrnehmung, ermöglicht die Entfaltung imaginativer Fähigkeiten und einer ästhetisch-explorativen Haltung. Problem- und Aufgabenstellungen mit starken Impulsen fordern die Schülerinnen und Schüler auf, durch aktives kreatives Handeln allein oder im Team eigene Lösungsansätze zu erarbeiten und anschließend die Prozesse und Ergebnisse zu reflektieren, zu präsentieren und in Bezug zu Kunstwerken zu setzen. Der Kunstunterricht ermöglicht die Entfaltung persönlicher Potenziale, indem manuelle Fertigkeiten vertieft und weiterentwickelt werden. Dadurch werden individuelle Stärken und Interessen entdeckt und identitätsbildende Prozesse angestoßen.
Somit fördert das Fach Bildende Kunst am Beruflichen Gymnasium in besonderer Weise die individuelle Persönlichkeitsentwicklung. Die Schülerinnen und Schüler lernen, den Blick für unterschiedliche ästhetische Sichtweisen zu schärfen, sinnliche Wahrnehmung und divergierendes Denken als Grundlage schöpferischer Kräfte zu verstehen und sich durch eigenes kreatives Denken und Handeln kulturelle Zusammenhänge zu erschließen. Kunstunterricht vermittelt außerdem Kenntnisse im Umgang mit aktuellen Medien und fördert ein medienkritisches Bewusstsein.
Bei der Erstellung des Bildungsplans „Bildende Kunst“ wurde unter der Berücksichtigung der EPA (Einheitliche Prüfungsanforderungen für das Fach Bildende Kunst, KMK Beschluss vom 1.12.1989 i. d. F. vom 10.02.2005) auf die grundlegenden Aufgabenfelder des Faches und des zu erwartenden Bildungshorizonts der Abiturprüfung impliziert Rücksicht genommen.
3. Ergänzende fachliche Hinweise
Da dem Fach Bildende Kunst ein erweiterter Bildbegriff zugrunde liegt, der den Werkbegriff impliziert, meint „Bild“ in diesem Sinne alle primär visuell erfassbaren, aber auch mit allen Sinnen begreifbaren bildhaften Phänomene der Kunst und der gestalteten Umwelt. Bild umfasst die rezipierende, reflektierende und produktive Auseinandersetzung mit den Inhaltsbereichen „Fläche“, „Raum“, „Zeit“ und ist auf erkennendes Sehen ausgerichtet. Die drei Schuljahre gliedern sich in Pflicht- und Wahlbereiche:
Pflichtbereich:- Bild: Werkbetrachtung
Wahlbereiche:- Fläche: Grafik, Malerei, Fotografie, Grafik- und Kommunikationsdesign
- Raum: Plastik, Architektur, Objekt/Installation, Produktdesign
- Zeit: Bewegte Bilder, Aktionskunst, Land Art
Die Reihenfolge der Bildungsplaneinheiten ist frei wählbar; die Wahlmöglichkeit erlaubt, auf aktuelle Anlässe wie Wettbewerbe, Ausstellungen und Jubiläen zu reagieren. Innerhalb des dreijährigen Oberstufenunterrichts im Fach Bildende Kunst ist durch differenzierende Fragestellungen auf ein steigendes Anforderungs- und Abstraktionsniveau zu achten. Die Jahrgangsstufen 1 und 2 sollen einen höheren Reflexionsanteil aufweisen als die Eingangsklasse. Sie sind durch Einfordern einer fundierten Fachsprache sowie durch Fördern eigenständigen Handelns gekennzeichnet. In der Eingangsklasse können sehr unterschiedliche Lernarrangements und kunstpädagogische Freiräume zum kreativen, selbstständigen und vernetzten Denken genutzt werden.
Für die Leistungsmessung können neben eigenen praktischen Arbeiten, Präsentationen und Klausuren herangezogen werden. Kriterien wie Originalität, Eigenständigkeit, zielgerichteter Arbeitsprozess und Dokumentation können in die Bewertung einfließen.
Hinweise zum Umgang mit dem Bildungsplan
Der Bildungsplan zeichnet sich durch eine Inhalts- und eine Kompetenzorientierung aus. In jeder Bildungsplaneinheit (BPE) werden in kursiver Schrift die übergeordneten Ziele beschrieben, die durch Zielformulierungen sowie Inhalts- und Hinweisspalte konkretisiert werden. In den Zielformulierungen werden die jeweiligen fachspezifischen Operatoren als Verben verwendet. Operatoren sind handlungsinitiierende Verben, die signalisieren, welche Tätigkeiten beim Bearbeiten von Aufgaben erwartet werden. Die für das jeweilige Fach relevanten Operatoren sowie deren fachspezifische Bedeutung sind jedem Bildungsplan im Anhang beigefügt. Durch die kompetenzorientierte Zielformulierung mittels dieser Operatoren wird das Anforderungsniveau bezüglich der Inhalte und der zu erwerbenden Kompetenzen definiert. Die formulierten Ziele und Inhalte sind verbindlich und damit prüfungsrelevant. Sie stellen die Regelanforderungen im jeweiligen Fach dar. Die Inhalte der Hinweisspalte sind unverbindliche Ergänzungen zur Inhaltsspalte und umfassen Beispiele, didaktische Hinweise und Querverweise auf andere Fächer bzw. BPE.
Der VIP-Bereich des Bildungsplans umfasst die Vertiefung, individualisiertes Lernen sowie Projektunterricht. Im Rahmen der hier zur Verfügung stehenden Stunden sollen die Schülerinnen und Schüler bestmöglich unterstützt und bei der Weiterentwicklung ihrer personalen und fachlichen Kompetenzen gefördert werden. Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer nutzen diese Unterrichtszeit nach eigenen Schwerpunktsetzungen auf Basis der fächerspezifischen Besonderheiten und nach den Lernvoraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler.
Der Teil „Zeit für Leistungsfeststellung“ des Bildungsplans berücksichtigt die Zeit, die zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Leistungsfeststellungen zur Verfügung steht. Dies kann auch die notwendige Zeit für die gleichwertige Feststellung von Schülerleistungen (GFS), Nachbesprechung zu Leistungsfeststellungen sowie Feedback-Gespräche umfassen.
Bildungsplanübersicht
Schuljahr | Bildungsplaneinheiten | Zeitricht-wert | Gesamt-stunden | ||
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Eingangsklasse, Jahrgangsstufen 1 und 2 | Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektunterricht (VIP) | 56 | |||
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32 | ||||
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18 | ||||
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18 | ||||
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18 | ||||
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18 | ||||
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18 | ||||
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18 | ||||
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18 | ||||
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18 | ||||
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18 | ||||
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18 | ||||
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18 | 196 | |||
Zeit für Leistungsfeststellung | 28 | ||||
224 |
Eingangsklasse, Jahrgangsstufen 1 und 2
Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektunterricht (VIP) |
56 |
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Die Themenauswahl des Projektunterrichts hat aus den nachfolgenden Bildungsplaneinheiten unter Beachtung Fächer verbindender Aspekte zu erfolgen.
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BPE 1 |
Bild: Werkbetrachtung |
32 |
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Die Schülerinnen und Schüler setzen sich exemplarisch mit Künstlerinnen und Künstlern und deren Kunstwerken auseinander.
Durch das Betrachten und Diskutieren über Kunst erweitern und vertiefen die Schülerinnen und Schüler ihre ästhetische Wahrnehmungsfähigkeit. Sie entwickeln die Fähigkeit, Kunstwerke und Phänomene der gestalteten Umwelt auf sich wirken zu lassen, zu beschreiben, inhaltlich und formal zu analysieren und zu interpretieren. Ihr Basiswissen zur historischen und stilistischen Einordnung wird durch spezifisches Fachwissen erweitert. |
BPE 1.1 |
Die Schülerinnen und Schülern beschreiben, analysieren, interpretieren und vergleichen Kunstwerke. |
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BPE 2* |
Fläche: Grafik |
18 |
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Die Schülerinnen und Schüler setzen sich mit grafischen Ausdrucksmitteln in Kunstwerken auseinander und analysieren diese bezüglich ihrer Einsatzmöglichkeiten und Wirkungen. Dieses Wissen bringen sie aussagekräftig in eigene Werke ein.
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BPE 2.1 |
Die Schülerinnen und Schüler erschließen, reflektieren und beurteilen die Wirkung von grafischen Elementen und begreifen kunsthistorische Zusammenhänge. Sie erproben Techniken der Zeichnung und Druckgrafik und setzen die erworbenen Fähigkeiten in eigenen Werken um. |
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BPE 3* |
Fläche: Malerei |
18 |
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Die Schülerinnen und Schüler analysieren Bildwerke der Malerei hinsichtlich künstlerischer, technischer und inhaltlicher Gesichtspunkte. Sie entwickeln vertiefte Kenntnisse über Malerei und setzen diese in ihren Werken um.
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BPE 3.1 |
Die Schülerinnen und Schüler erschließen sich bildnerische Kenntnisse über Farbe und entwickeln vertiefte Fertigkeiten im Bereich der Malerei. In eigenen Werken wenden sie diese gezielt oder experimentell an. In diesem Zusammenhang werden bildnerische Mittel und ihre Wirkung reflektiert. |
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BPE 4* |
Fläche: Fotografie |
18 |
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Die Schülerinnen und Schüler setzen sich mit Ausdrucksmöglichkeiten, Wirkungsweisen und verschiedenen Genres von Fotografie als künstlerischer Technik auseinander.
Durch das Experimentieren mit Bildern und Techniken erleben sie differenzierte Ausdrucksweisen der Fotografie und setzen ihre Erfahrungen in eigenen Werken um. |
BPE 4.1 |
Die Schülerinnen und Schüler setzen sich mit künstlerischer Fotografie und Alltagsfotografie auseinander. Sie entwickeln konzeptionelle Bildserien und setzen Bildideen handwerklich und gestalterisch um. |
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BPE 5* |
Fläche: Grafik- und Kommunikationsdesign |
18 |
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Die Schülerinnen und Schülern erkennen und reflektieren den zweckgebundenen Einsatz von Grafik- und Kommunikationsdesign. Sie entwickeln eigene Konzepte für Medien und setzen exemplarisch analoge Medien, Printmedien und/oder digitale Medien um.
Die Schülerinnen und Schüler entwickeln dazu ein differenziertes ästhetisches Urteilsvermögen. |
BPE 5.1 |
Die Schülerinnen und Schüler setzen sich mit Designprozessen auseinander, reflektieren diese und konzipieren Projekte zur Erstellung von Print- und/oder Digitalmedien. |
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BPE 6* |
Raum: Plastik |
18 |
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Die Schülerinnen und Schüler lernen verschiedene Materialien und plastische Verfahren kennen und nutzen bewusst deren jeweils spezifische Möglichkeiten, indem sie plastische Arbeiten aus der Vorstellung und Anschauung gestalten.
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BPE 6.1 |
Verschiedene Mittel plastischer Gestaltung werden verglichen und im Hinblick auf Wirkung und Ausdruck gezielt und zunehmend differenziert eingesetzt. In eigenen Werken setzen sich die Schülerinnen und Schüler mit Beziehungen zwischen plastischem Werk, umgebendem Raum und Betrachterin bzw. Betrachter auseinander. Plastik in unterschiedlichen räumlichen, sozialen und kulturellen Kontexten wird beschrieben, analysiert und interpretiert. |
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BPE 7* |
Raum: Architektur |
18 |
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Die Schülerinnen und Schülern setzen sich mit verschiedenen Architekturformen, Bauweisen und Bauaufgaben auseinander. Analoge und/oder digitale Darstellungsformen, Materialien und Konstruktionsformen werden in unterschiedlichen Kontexten exploriert, analysiert, interpretiert und in eigenen Arbeiten, z. B. Fotografie, Zeichnung und Modell, angewendet.
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BPE 7.1 |
Die Schülerinnen und Schüler analysieren das Wechselspiel von Innenraum, Fassadengliederung, Baukörper und Außenraum. Sie setzen sich mit traditionellen, aktuellen und visionären Bauformen kritisch auseinander und erschließen sich Zusammenhänge zwischen ästhetischen und gesellschaftlichen Gegebenheiten. |
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BPE 8* |
Raum: Objekt/Installation |
18 |
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Die Schülerinnen und Schüler erschließen und interpretieren Objekte und Installationen als Ausdrucksformen und Gestaltungskonzepte. Sie entwickeln Installationskonzepte und erstellen eigene Objekte.
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BPE 8.1 |
Die Schülerinnen und Schüler erkennen die Material- und Formqualität von natürlichen, handwerklichen, technisch gefertigten oder gefundenen Gegenständen und setzen diese bewusst für ihre eigenen Objekte in einem neuen Zusammenhang ein. Sie konzipieren und gestalten Raumsituationen für individuelle Installationen. |
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BPE 9* |
Raum: Produktdesign |
18 |
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Exemplarisch setzen sich die Schülerinnen und Schüler mit Designprodukten und deren Entstehungsprozess auseinander. Durch die Analyse der Designprodukte erfahren sie Zusammenhänge zwischen Zielgruppe, Form, Funktionalität und Werkstoff. Sie konzipieren eigene Produkte und setzen diese modellhaft um.
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BPE 9.1 |
Ein Produkt wird von der Idee bis zur Ausführung umgesetzt. Dabei wenden die Schülerinnen und Schüler theoretisches Wissen über Design und handwerkliches Können an. Sie dokumentieren und präsentieren ihr Produkt vom Entwurf bis zum fertigen Modell und entwickeln ein Bewusstsein für Form und Funktionalität. |
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BPE 10* |
Zeit: Bewegte Bilder |
18 |
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Die Schülerinnen und Schüler setzen sich exemplarisch mit medialen, bewegten Bildern auseinander, erfassen deren Bedeutungszusammenhang und werden für bewegte Bilder in ihrer Lebenswelt sensibilisiert. Mit dem Wahrheitsgehalt von bewegten Bildern setzen sie sich kritisch reflektierend auseinander und erstellen eigene Werke unter Berücksichtigung des Medienrechts.
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BPE 10.1 |
Bewegte Bilder werden hinsichtlich des Aufbaus, der künstlerischen Aussage sowie der Gestaltung analysiert und reflektiert. |
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BPE 11* |
Zeit: Aktionskunst |
18 |
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Die Schülerinnen und Schüler untersuchen Werke der Aktionskunst in Abhängigkeit von Zeit, Raum und Bewegung. Sie begreifen die Bedeutung dieser Parameter und erproben und erleben performative Ausdrucksformen in eigenen Arbeiten.
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BPE 11.1 |
Die Schülerinnen und Schüler setzen sich mit Aktionskunst auseinander und analysieren spezifische Darstellungsformen in Hinblick auf die beabsichtigte Wirkung. Sie entwickeln, präsentieren und reflektieren Aktionsformen und dokumentieren die Konzeption und Durchführung einer Aktion. |
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BPE 12* |
Zeit: Land Art |
18 |
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Die analytische Auseinandersetzung mit exemplarischen Werken der Land Art sensibilisiert die Schülerinnen und Schüler für Lebensräume und fördert einen bewussten, reflektierten Umgang mit der Umwelt. Dabei verstehen sie die Dokumentation als wesentlichen Bestandteil vergänglicher Werke.
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BPE 12.1 |
Die Schülerinnen und Schüler verändern einen Ort in der Natur oder im urbanen Raum durch geplantes und bewusstes Gestalten. Sie reflektieren den künstlerischen Prozess und rezipieren dessen Wirkung. |
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Operatorenliste
Anforderungsbereiche
Anforderungsbereich I umfasst die Wiedergabe von Sachverhalten aus einem abgegrenzten Gebiet im gelernten Zusammenhang, gelernte und geübte Arbeitstechniken und Verfahrensweisen in einem begrenzten Gebiet sowie in einem wiederholenden Zusammenhang.
Anforderungsbereich II umfasst selbstständiges Auswählen, Anordnen, Verarbeiten und Darstellen bekannter Sachverhalte unter vorgegebenen Gesichtspunkten in einem durch Übung bekannten Zusammenhang. Selbstständiges Übertragen des Gelernten auf vergleichbare jedoch neue Situationen, wobei es entweder um veränderte Fragestellungen oder um veränderte Sachzusammenhänge oder um abgewandelte Verfahrensweisen gehen kann.
Anforderungsbereich III umfasst planmäßiges Verarbeiten komplexer Gegebenheiten mit dem Ziel, zu selbstständigen Lösungen, Gestaltungen oder Deutungen, Folgerungen, Begründungen, Wertungen zu gelangen. Dabei werden aus den gelernten Methoden oder Lösungsverfahren die zur Bewältigung der Aufgabe geeigneten selbstständig ausgewählt oder einer neuen Problemstellung angepasst.
Operator | Erläuterung | Zuordnung AFB |
---|---|---|
analysieren |
Materialien und Sachverhalte systematisch und gezielt untersuchen und auswerten
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II |
anwenden |
eine bestimmte Technik, ein Material, ein Wissen oder ein Bildkonzept verwenden
|
II |
begreifen |
ein Bild, ein Bildkonzept, Teile eines Bildes, eine Technik, einen Prozess oder einen Zusammenhang erfassen, nachvollziehen und verstehen
|
II |
benennen |
einen Sachverhalt oder Bezeichnungen begrifflich anführen oder Informationen aus vorgegebenem Material entnehmen
|
I |
beschreiben |
ein Bild, ein Bildkonzept, eine Technik oder einen Prozess zusammenhängend und schlüssig in eigenen Worten oder in anderer Form wiedergeben
|
I |
beurteilen |
ein durch Fakten gestütztes selbstständiges Urteil zu einem Sachverhalt, zum Beispiel zu einem Prozess oder einem Bild, formulieren, wobei die Kriterien und die wesentlichen Gründe für die Beurteilung offengelegt werden.
|
III |
dokumentieren |
Prozesse, Techniken, Ergebnisse oder Bilder knapp und ohne Auswertung darstellen
|
I |
einsetzen |
eine Technik, ein Material, ein Wissen oder ein Bildkonzept zielgerecht verwenden
|
II |
entwickeln |
eine bildnerische Idee oder ein gestalterisches Konzept erarbeiten und darstellen
|
II |
erfahren |
ein Bild, ein Bildkonzept, einen Zusammenhang betrachten, erkennen und erfassen
|
I |
erkennen |
in einem intuitiven und/oder kognitiven Prozess ein Bild, ein Bildkonzept, Teile eines Bildes, einen Bildinhalt, eine Absicht, eine Technik, einen Prozess oder einen Zusammenhang wahrnehmen, verstehen und einordnen
|
II |
erleben |
ein Bild, ein Bildkonzept, einen Bildinhalt, eine Absicht, einen Zusammenhang, eine Technik oder einen Prozess mit den Sinnen empfinden und erfassen
|
I |
erproben |
verschiedene Materialien, Techniken, Prozesse, Wirkungen und Möglichkeiten prüfen und anwenden
|
II |
erschließen |
ein Bild, ein Bildkonzept oder einen Zusammenhang darstellen, durchdringen, belegen und einordnen
|
III |
erstellen |
Bilder, Modelle, Objekte, Konzepte, Wirkungen anfertigen, herstellen
|
I |
gestalten |
eine Gestaltungsidee umsetzen und bildnerisches Ausdrucksrepertoire einsetzen
|
III |
interpretieren |
etwas inhaltlich erklären, erläutern und deuten
|
III |
kennenlernen |
Informationen und Erfahrungen über Bilder und bildnerische Mittel erlangen
|
I |
konzipieren |
Bilder, Bildkonzepte, Prozesse planen, entwerfen, entwickeln
|
III |
nutzen |
eine bestimmte Technik, ein Material, ein Wissen oder ein Bildkonzept gebrauchen
|
I |
präsentieren |
ein Bild, ein Bildkonzept, einen Zusammenhang, eine Methode vorführen, vorzeigen, ausstellen
|
II |
reflektieren |
Bilder, Bildkonzepte, Techniken, Prozesse und Zusammenhänge prüfend und vergleichend betrachten, überdenken
|
III |
rezipieren |
bildnerische Vorgaben und Inhalte bewusst aufnehmen und individuell wiedergeben
|
II |
sich auseinandersetzen |
sich mit einem Bild, einem Bildkonzept, einer Technik, einem Prozess oder einem Zusammenhang und dessen Wirkungen gezielt beschäftigen
|
II |
umsetzen |
eine Idee, ein Vorhaben in Bilder, Modelle, Objekte, Handlungen überführen
|
II |
verändern |
ein Bild in seiner Art oder Beschaffenheit umgestalten, überarbeiten, abwandeln, weiterentwickeln
|
II |
vergleichen |
zwei oder mehrere Bilder sowie Bildkonzepte und Prozesse gegenüberstellen, auf Gemeinsamkeiten und Unterschiede prüfen und ein Ergebnis formulieren
|
II |
wahrnehmen |
ein Bild, ein Bildkonzept oder einen Zusammenhang betrachten, erkennen, mit den Sinnen fühlen, empfinden oder erfassen
|
I |