3.2.3.6 Sprachmittlung |
3.2.3.6 Sprachmittlung
Die Schülerinnen und Schüler können wesentliche
Inhalte und Absichten authentischer Texte auch zu abstrakten und
komplexen Themen sowohl schriftlich als auch mündlich
adressatengerecht und situationsangemessen in die jeweils andere
Sprache übertragen.
Die Schülerinnen und Schüler können
(1)
wesentliche Inhalte von Texten in der jeweils anderen Sprache
zusammenfassen
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(2)
in interkulturellen Situationen relevante Inhalte und Absichten
adressatengerecht und situationsangemessen wiedergeben
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(3)
Textauszüge, falls erforderlich, genau übersetzen
(beispielsweise Zitate, für den Adressaten wesentliche
Aussagen)
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(4)
für das interkulturelle Verstehen erforderliche Aspekte bei
Bedarf erklären
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(5)
bei der Vermittlung von Informationen Hilfsmittel angemessen
nutzen (zum Beispiel Wörterbücher)
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(6)
Kompensationsstrategien anwenden (zum Beispiel inhaltliche und
sprachliche Vereinfachung, automatisierte Redewendungen,
Rückgriff auf Internationalismen)
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BP2016BW_ALLG_GYM_ITAL3_PK_01, PG_02
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