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Bildungsplan für Schülerinnen und Schüler mit Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung 2022
Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung
Teil C | Fach
Evangelische Religionslehre
1. Juli 2022
BP2022BW_SOP_GENT_TEIL-C_REV__RC11.2__20220712@0741#Mi
Impressum
KEY
Kultus und Unterricht
Ausgabe C
Herausgeber
Bildungsplanerstellung
Internet
Verlag und Vertrieb
Urheberrecht
Technische Umsetzung der Onlinefassung
Bildnachweis
Gestaltung
Druck
Bezugsbedingungen
VALUE
Amtsblatt des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Bildungsplanhefte
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg,
Postfach 103442, 70029 Stuttgart
Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung, Heilbronner Stra0e 314, 70469 Stuttgart (www.zsl.kultus-bw.de)
www.bildungsplaene-bw.de
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N.N.
Alle eingesetzten beziehungsweise verarbeiteten Rohstoffe und Materialien entsprechen den zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Normen beziehungsweise geltenden Bestimmungen und Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland. Der Herausgeber hat bei seinen Leistungen sowie bei Zulieferungen Dritter im Rahmen der wirtschaftlichen und technischen Möglichkeiten umweltfreundliche Verfahren und Erzeugnisse bevorzugt eingesetzt.
Juli 2022
Die Lieferung der unregelmäßig erscheinenden Bildungsplanhefte erfolgt automatisch nach einem festgelegten Schlüssel. Der Bezug der Ausgabe C des Amtsblattes ist verpflichtend, wenn die betreffende Schule im Verteiler (abgedruckt auf der zweiten Umschlagseite) vorgesehen ist (Verwaltungsvorschrift vom 22. Mai 2008, K.u.U. S. 141).
Die Bildungsplanhefte werden gesondert in Rechnung gestellt.
Die einzelnen Reihen können zusätzlich abonniert werden. Abbestellungen nur halbjährlich zum 30. Juni und 31. Dezember eines jeden Jahres schriftlich acht Wochen vorher bei der Neckar-Verlag GmbH, Postfach 1820, 78008 Villingen-Schwenningen
Leitgedanken zum Kompetenzerwerb
Der Bildungs- und Erziehungsauftrag für die Schülerinnen und Schüler mit Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung umfasst den Kompetenzerwerb in allen Lebensbereichen, auch im Bereich des religiösen Lebens und Lernens. Religiöse Bildung ermöglicht den Schülerinnen und Schülern einen eigenständigen Modus der Welterschließung. Sie berücksichtigt, dass Menschen auf Beziehungen angelegt und angewiesen sind, nicht nur auf die Beziehung zu Mitmenschen und zu ihrer Umwelt, sondern auch zum Transzendenten. Angesichts der Diversität von Lebenszusammenhängen in der pluralen, digitalisierten und globalisierten Welt wird religiöse Bildung für die Suche der Kinder und Jugendlichen nach Identität, Teilhabe und Orientierung immer wichtiger.
Bildungsgehalt des Faches Evangelische Religionslehre
Der Evangelische Religionsunterricht leistet einen eigenständigen und unverzichtbaren Beitrag zum Bildungsauftrag der Schule. Er richtet sich an Schülerinnen und Schüler evangelischer Konfession und ist offen für Schülerinnen und Schüler anderer Religionen, Konfessionen sowie ohne Konfessionszugehörigkeit. Der Unterricht fördert den Erwerb religiöser Kompetenzen in Form von Kenntnissen, Fertigkeiten und Haltungen im Kontext der schulischen und außerschulischen Lebenspraxis unter Berücksichtigung der individuellen Lernbedingungen und -ausgangslagen.
Grundlage der Evangelischen Religionslehre ist die biblische Überzeugung, dass jeder Mensch nach Gottes Bild geschaffen ist. Dadurch besitzt er einen Wert und eine Würde, die durch Leistung und Kompetenzen weder erworben werden noch verloren gehen können. Der Evangelische Religionsunterricht hilft den Schülerinnen und Schülern, den von Gott bedingungslos und unverlierbar gegebenen Selbstwert ihrer eigenen Person zu entdecken und sich darüber immer wieder selbstbewusst zu vergewissern.
Er unterstützt sie, möglichst selbsttätig und in Freiheit Zutrauen ins Leben und Vertrauen zu Gott zu entwickeln, ihre Begabungen zu entfalten und mit ihren Grenzen zu leben. Der Unterricht geht jeweils von den konkreten Lebenssituationen und Fragen der Schülerinnen und Schüler aus und hilft ihnen, auf der Grundlage des Evangeliums, der reformatorischen Bekenntnisse der Evangelischen Landeskirchen in Baden und Württemberg und der christlichen Glaubenspraxis ihren Alltag selbstbestimmt, sinnerfüllt und lebensbejahend zu gestalten.
Staatliche und kirchliche Grundlagen
Der evangelische, konfessionell geprägte und verantwortete Religionsunterricht ist nach Art. 7 Abs. 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und nach Art. 18 der Verfassung des Landes Baden-Württemberg ordentliches Lehrfach, das von Staat und Kirche gemeinsam verantwortet wird. Er wird nach § 96, Abs. 2 des Schulgesetzes von Baden-Württemberg in Übereinstimmung mit den Bekenntnissen und Ordnungen der Evangelischen Landeskirche in Württemberg und der Evangelischen Landeskirche in Baden, wie sie in deren Grundordnung beziehungsweise Kirchenverfassung niedergelegt sind, von den Beauftragten erteilt und beaufsichtigt.
Mit der Orientierungshilfe „Es ist normal, verschieden zu sein“ (2014) gibt die EKD Impulse und Anregungen für eine inklusive Gesellschaft und unterstützt die Entwicklung zu einem inklusiven Bildungssystem auf allen Ebenen, zu der sich die Bundesrepublik Deutschland mit der Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention 2009 verpflichtet hat (Art. 24). Darum ist auch der Evangelische Religionsunterricht bestrebt, angemessene Vorkehrungen zu schaffen, damit alle Kinder und Jugendlichen ihr Recht auf einen gemeinsamen Unterricht mit individueller Förderung einlösen können, insbesondere auch junge Menschen mit komplexen Unterstützungsbedarfen.
1.1.2 Beitrag des Faches zu den Leitperspektiven
Die Evangelische Religionslehre leistet einen Beitrag zu den Leitperspektiven und berücksichtigt dabei die Bildungsbedingungen der Schülerinnen und Schüler mit Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung.
Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE)
Nach biblisch-christlicher Tradition ist der Mensch zur Übernahme von Verantwortung in der ‚Einen Welt‘ berufen. Die Schülerinnen und Schüler können selbstbestimmt und mit sozialer Unterstützung ihren Beitrag zur Verwirklichung gerechter Verhältnisse, zum Frieden, zu ungehindertem Zugang zur Bildung und zu einem verantwortlichen Umgang mit der Natur und ihren Ressourcen leisten.
Bildung für Toleranz und Akzeptanz von Vielfalt (BTV)
Vielfalt ist ein wesentliches Kennzeichen von Gottes Schöpfung. Maßstab für den christlichen Umgang mit Vielfalt sind die Liebe und das Wohl des Nächsten, die in der bedingungslosen Annahme des Menschen durch Gott gründen. Deshalb befähigt der Evangelische Religionsunterricht dazu, anderen Menschen, die sich nach Alter, Geschlecht, sexueller Orientierung, Kultur, Religion und Weltanschauung unterscheiden, sensibel, tolerant und anerkennend zu begegnen.
Prävention und Gesundheitsförderung (PG)
Der Evangelische Religionsunterricht nimmt den Menschen in seinen körperlichen, seelischen, sozialen und biografischen Besonderheiten in den Blick. Er stärkt die Persönlichkeit und befähigt zu Teilhabe und Mündigkeit. Dazu gehört die Fähigkeit, über sich selbst, über die eigenen Stärken und Schwächen nachzudenken und mit anderen darüber ins Gespräch zu kommen.
Berufliche Orientierung (BO)
Die verantwortliche Gestaltung des eigenen Lebens ist dem Menschen als Auftrag von Gott gegeben. Der Evangelische Religionsunterricht eröffnet einen Raum, in dem die individuellen Interessen und Begabungen von Schülerinnen und Schülern gefördert werden. Er unterstützt und ermutigt Jugendliche darin, sich beruflich zu orientieren und weist im Fach Evangelische Religionslehre entsprechende Kompetenzen und Inhalte aus.
Medienbildung (MB)
Religion vollzieht sich personal und medial vermittelt. Analoge und digitale Medien spielen auch in der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen mit geistiger Behinderung eine wichtige Rolle. Der Evangelische Religionsunterricht arbeitet insbesondere mit Medien, die Aktivität und Teilhabe fördern, und unterstützt einen verantwortungsvollen Umgang mit ihnen.
Verbraucherbildung (VB)
Der Evangelische Religionsunterricht thematisiert und praktiziert einen nachhaltigen Umgang mit Ressourcen in der ‚Einen Welt‘. Er eröffnet den Schülerinnen und Schülern den globalen Horizont ihres Konsumentenverhaltens und sensibilisiert sie für einen verantwortungsbewussten Lebensstil.
Die Leitperspektiven sind im Bildungsplan für Evangelische Religionslehre sowohl an die prozess- als auch die inhaltsbezogenen Kompetenzen anschlussfähig. Sie sind in diese Kompetenzen eingearbeitet und in die Verweise aufgenommen.
Kompetenzen
Der Evangelische Religionsunterricht zielt auf religiöse Kompetenzen und bietet Inhalte des christlichen Glaubens an. Religiöse Kompetenzen sind als Fähigkeiten zu verstehen,
- die Vielgestaltigkeit von Wirklichkeit wahrzunehmen und aus der Perspektive des christlichen Glaubens zu reflektieren,
- christliche Deutungen mit anderen Lebens- und Weltanschauungen zu vergleichen,
- die Wahrheitsfrage zu stellen und eine eigene Position einzunehmen
- sowie sich auf religiöse Ausdrucks- und Sprachformen (zum Beispiel Symbole und Rituale) in Freiheit einzulassen und diese mitzugestalten.
Neben allgemeinen religiösen Inhalten bietet der Evangelische Religionsunterricht den Schülerinnen und Schülern auch Zeugnisse des christlichen Glaubens an. Der Glaube selbst aber entzieht sich einer Überprüfung. Er kann deshalb Gegenstand des Unterrichts sein, darf aber nicht zum Maßstab der Leistungserfassung und Leistungsbeurteilung werden.
Prozessbezogene Kompetenzen
Diese Kompetenzen werden langfristig erworben. Ihre Formulierungen orientieren sich an den Schülerinnen und Schülern mit Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung sowie den prozessbezogenen Kompetenzen der Evangelischen Religionslehre an der allgemeinen Schule (siehe Einleitungen) und wurden bei den anzustrebenden Kompetenzen in diesem Bildungsplan berücksichtigt.
Die fünf prozessbezogenen Kompetenzen sind:
Wahrnehmen und Darstellen
Die Schülerinnen und Schüler können die religiöse Dimension von Phänomenen und Fragen in ihrem Lebensumfeld wahrnehmen und mit ihren Möglichkeiten auf vielfältige Weise zum Ausdruck bringen.
Deuten
Die Schülerinnen und Schüler können religiöse Ausdrucksformen, Symbole und Worte auf vielfältige Weise in Beziehung zu eigenen Erfahrungen setzen.
Urteilen
Die Schülerinnen und Schüler können in konkreten Lebenssituationen ethische oder religiöse Bezüge entdecken sowie ihre Befindlichkeiten beschreiben oder eigene Positionen einnehmen.
Kommunizieren und Dialogfähig-Sein
Die Schülerinnen und Schüler können, auch in Auseinandersetzung mit christlichen Wertvorstellungen, einen respektvollen Umgang mit anderen Menschen entwickeln.
Gestalten und Handeln
Die Schülerinnen und Schüler können eigene Lebenssituationen mithilfe biblischer Geschichten und analoger beziehungsweise digitaler Medien zum Ausdruck bringen sowie ihre Handlungsmöglichkeiten erweitern. Sie können an Formen religiöser Praxis in der Schule selbstbestimmt teilnehmen oder diese mitgestalten.
Inhaltsbezogene Kompetenzen
Die Bildungspläne für Katholische und Evangelische Religionslehre gliedern sich über alle Klassen hinweg und in allen Schularten weitgehend übereinstimmend in sieben Bereiche. Zusammen mit den prozessbezogenen bilden die inhaltsbezogenen Kompetenzen die Grundlage für die Planung von Unterricht.
Die sieben Bereiche sind:
- Mensch
- Welt und Verantwortung
- Bibel
- Gott
- Jesus Christus
- Kirche und Kirchen
- Religionen und Weltanschauungen
Diese Bereiche sind nicht voneinander getrennt. Sie bedingen sich gegenseitig und bilden gemeinsame Schnittmengen. Dieselben Kompetenzen können im Horizont unterschiedlicher Inhalte erworben werden. Bei religiösen Kompetenzen ist zu berücksichtigen, dass sie vielfach einen nicht messbaren Mehrwert besitzen und Prozesscharakter haben. Einstellungen, Haltungen und Werte entwickeln sich in teils kontinuierlichen und oft auch krisenhaften Prozessen, die geprägt sind von dialogischer Beziehung, von Erprobung und Veränderung.
Prozess- und inhaltsbezogene Kompetenzen in Fächern und Lebensfeldern
Die Auswahl der Kompetenzen und Inhalte für den Unterricht orientiert sich an den Lernausgangslagen und Lebensperspektiven der Schülerinnen und Schüler. Die Inhalte sind im Unterschied zu den Bildungsplänen der allgemeinen Schule „beispielhafte Inhalte“, die nur in Auswahl unterrichtet werden. Da der konfessionelle Religionsunterricht im Bildungsgang geistige Entwicklung an den sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) nicht selten im Klassenverband erteilt wird, nimmt er die religiöse, konfessionelle und weltanschauliche Vielfalt noch achtsamer wahr und berücksichtigt sie auf differenzsensible Weise.
Bei der Planung und Durchführung des evangelischen Religionsunterrichts werden auch die Kompetenzen und Inhalte der Lebensfelder (Teil B) berücksichtigt. Die Darstellung der Kompetenzen aus den Lebensfeldern und den Fächern in Form einer Matrix macht die vielfältigen Verschränkungs- und Verknüpfungsmöglichkeiten deutlich.
Abbildung 1: Verflechtung Lebensfelder – Fach Evangelische Religionslehre (© Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung Baden-Württemberg)
Didaktische Hinweise
Auf altersgemäße Weise und unter Berücksichtigung der individuellen Möglichkeiten unterstützt der Evangelische Religionsunterricht die Schülerinnen und Schüler, ihre persönliche Lebenssituation mit der christlichen Glaubenstradition in einen lebensdienlichen Zusammenhang zu bringen. Er bietet ihnen einen geschützten Raum und vielfältige Möglichkeiten an, ihre Sehnsüchte und Ängste, ihre Träume und Sorgen, ihre Erfahrungen von Glück und Erfolg, Akzeptanz und Zurückweisung auszudrücken und im Horizont des christlichen Glaubens zu bedenken.
Religionsdidaktische und sonderpädagogische Aspekte
Der Evangelische Religionsunterricht befähigt die Schülerinnen und Schüler, Religion allgemein und insbesondere die eigene Konfession in lebensnahen Bezügen zu erleben, sich im Unterricht darüber auszutauschen und konkrete Handlungsperspektiven zu entwickeln. Er nimmt auch die Perspektive der Schülerinnen und Schüler mit intensiver und komplexer Behinderung wahr und unterstützt sie in ihrem Vertrauen auf das, was Menschen bedingt und trägt. Der Unterricht sorgt dafür, dass ihnen lebensbedeutsame Glaubensinhalte zugänglich gemacht werden. Er berücksichtigt, dass Religion nicht nur gelehrt und gewusst, sondern vor allem erfahren und gestaltet wird.
Beim aktiven Erwerb religiöser Kompetenzen berücksichtigt der Unterricht unter anderem folgende didaktisch-methodischen Aspekte: Den feiernden liturgischen Zugang, das Einüben strukturierender, wiederkehrender Rituale, performatives, biografisches und erinnerndes Lernen, die Bedeutung von Raum und Stille, Musik, Tanz und Bewegung, die auch mit den Nahsinnen (der somatischen, vibratorischen und vestibulären Wahrnehmung) verbundene wechselseitige Erschließung biblischer und jüdisch-christlicher Überlieferung sowie die konsequente Elementarisierung aller Dimensionen der Unterrichtsplanung. Auf der Grundlage (förder-)diagnostischer Beobachtungen der Schülerinnen und Schüler differenziert der Religionsunterricht nach Zielen, Methoden und Sozialformen sowie nach Kommunikationsformen (zum Beispiel Leichte Sprache, [lautsprachbegleitende] Gebärden, Piktogramme oder materialgestützte Erzählformen). Die beispielhaften Aneignungs- und Differenzierungsmöglichkeiten bilden im Bildungsplan Evangelische Religionslehre die vier Grundformen der Aneignung ab (siehe Teil A, Kapitel 3), geben aber keine Reihenfolge für den Unterricht vor. Die Differenzierung schließt auch die Reflexion und Rückmeldung von Leistungen ein. In einer offenen, vertrauensvollen Lernatmosphäre unterrichten die Lehrkräfte glaubwürdig. Im Religionsunterricht zeigen sie eine zugewandte, authentische Haltung und begünstigen damit die Lernhaltung und den Lernerfolg der Schülerinnen und Schüler.
Zusammenarbeit im multiprofessionellen Team
Der Evangelische Religionsunterricht sucht die Kooperation mit anderen Fächerverbünden und Fächern, vor allem aber mit den Fächern der katholischen, altkatholischen, christlich-orthodoxen, jüdischen, islamisch-sunnitischen und alevitischen Religionslehre sowie des Faches Ethik. Evangelische Lehrkräfte sprechen sich kontinuierlich ab und suchen nach Möglichkeiten der ökumenischen und interreligiösen Verständigung und Kooperation.
Die staatliche beziehungsweise kirchliche Fachlehrkraft arbeitet im Religionsunterricht mit anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (zum Beispiel sonderpädagogischen Lehrkräften, Pflegekräften oder Assistenzpersonen) im Team zusammen. Sie übernehmen gemeinsam Verantwortung, sowohl die Ziele im Rahmen der individuellen Lern- und Entwicklungsbegleitung (ILEB) der Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf als auch spezifische Förderziele der religiösen Bildung aktiv anzustreben.
Orientierung am Lebensalter und den Bildungsplänen der allgemeinen Schule
Der Religionsunterricht orientiert sich an den Bildungsplänen der allgemeinen Schule und berücksichtigt sowohl entwicklungspsychologische Aspekte der Kognitions- beziehungsweise Glaubensentwicklung als auch des Lebensalters. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, wurde bei den sieben Bereichen folgende Gliederung gewählt: Der erste Teil eines jeden Bereichs bezieht sich vorrangig auf die Altersaspekte der Grundstufe, der zweite Teil jeweils vorrangig auf Altersaspekte der Hauptstufe und der Berufsschulstufe.
Religion an der Schule
In Projekten, die mehrere Fächer und Lebensfelder verbinden, bringt sich die Evangelische Religionslehre nach Möglichkeit regelmäßig ein. Sie beteiligt sich am Schulprogramm beziehungsweise Schulcurriculum und gestaltet die Schule als Lebens- und Erfahrungsraum für alle Beteiligten mit (zum Beispiel durch Feste, interreligiöse Feiern, Abschiedsrituale, Andachten und Gottesdienste im schulischen und religiösen Jahreskreis). Dabei legt sie Wert auf die aktive Mitwirkung der Schülerinnen und Schüler bei der Vorbereitung und Durchführung. Der Evangelische Religionsunterricht hat auch eine seelsorgliche Dimension. Er kooperiert mit der schulpsychologischen und sozialpädagogischen Beratung sowie der evangelischen Schulseelsorge und der katholischen Schulpastoral.
Kooperation und Verständigung
Der Religionsunterricht ermutigt die Schülerinnen und Schüler, das psycho-soziale Unterstützungssystem der Schule in Anspruch zu nehmen. Während der Konfirmandenzeit begleiten die Religionslehrkräfte ihre Schülerinnen und Schüler nach Kräften. Sie unterstützen ihre Einbindung in die Ortskirchengemeinde und ermutigen diese, sich an der Gestaltung des Schullebens (zum Beispiel im Rahmen des Ganztagsschulprogramms) zu beteiligen. Darüber hinaus pflegt der Religionsunterricht Kontakte zu unterschiedlichen außerschulischen Institutionen, insbesondere zu Kirchengemeinden, zur kirchlichen Kinder- und Jugendarbeit, zu diakonischen und karitativen Einrichtungen und anderen Religionsgemeinschaften. Der Religionsunterricht befähigt die Schülerinnen und Schüler zur Begegnung und Verständigung mit unterschiedlichsten Religionen und Anschauungen. Er unterstützt sie, eine christlich motivierte Haltung des Respekts und der Toleranz einzuüben.
Kompetenzfelder
Grund-, Haupt- und Berufsschulstufe
Mensch
Mensch I
Nach christlichem Verständnis verwirklicht sich Menschsein in Beziehungen zu Gott, zum anderen und zu sich selbst. Mit seinen Möglichkeiten und Grenzen gilt jeder Mensch als unverwechselbares und geliebtes Geschöpf Gottes. In einer Atmosphäre der Wertschätzung nehmen die Schülerinnen und Schüler sich selbst und andere in der Auseinandersetzung mit biblischen Geschichten wahr.
Denkanstöße
Kompetenzspektrum
Beispielhafte Inhalte
Exemplarische Aneignungs- und
Differenzierungsmöglichkeiten
Bezüge und Verweise
PER 2.1.1 Wahrnehmung der eigenen Person
SOZ 2.1.3 Kommunikation
BSS 2.1.1 Körperwahrnehmung und Bewegungserfahrung
RRK 2.1.1 Mensch
SU 2.1.1.1 Leben in der Gemeinschaft
GS REV 2.1 Wahrnehmen und darstellen (1)
GS REV 2.4 Kommunizieren und Dialogfähig-Sein
GS REV 3.1.1 Mensch (1)
GS REV 3.1.1 Mensch (2)
GS REV 3.1.1 Mensch (3)
GS REV 3.1.1 Mensch (4)
GS REV 3.1.1 Mensch (5)
GS REV 3.2.1 Mensch (1)
GS REV 3.2.1 Mensch (4)
BTV 1 Personale und gesellschaftliche Vielfalt
PG 1 Wahrnehmung und Empfindung
LFDB S. 46: Menschenrechte und Menschenwürde [https://www.bildungsplaene-bw.de/,Lde/LS/BP2016BW/ALLG/LP/LFDB]
Mensch II
Kinder und Jugendliche stehen vor der Aufgabe, in einer globalisierten, digitalisierten und ökonomisierten Welt ein tragfähiges Selbstbild zu entwickeln. Der Evangelische Religionsunterricht unterstützt sie auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes, die Wertschätzung und Achtung der Würde eines jeden Menschen, unabhängig von seinen Potenzialen und Leistungen zu erfahren. Er hilft ihnen, die eigene Person grundsätzlich zu bejahen. Die Lehrkräfte ermöglichen ihnen in der Beschäftigung mit biblischen Texten, existenzielle Erfahrungen auszudrücken und Orientierung für das Zusammenleben in Schule und Gesellschaft zu finden.
Denkanstöße
Kompetenzspektrum
Beispielhafte Inhalte
Exemplarische Aneignungs- und
Differenzierungsmöglichkeiten
Bezüge und Verweise
PER 2.1.4 Identität und Selbstbild
AES 2.1.5 Lebensbewältigung und Lebensgestaltung
BSS 2.1.5 Tanzen – Gestalten – Darstellen
RRK 2.1.1 Mensch
SEK1 REV 2.1 Wahrnehmens- und Darstellungsfähigkeit (1)
SEK1 REV 2.1 Wahrnehmens- und Darstellungsfähigkeit (2)
SEK1 REV 2.5 Gestaltungsfähigkeit (1)
SEK1 REV 2.5 Gestaltungsfähigkeit (2)
SEK1 REV 3.1.1 Mensch (1)
SEK1 REV 3.1.1 Mensch (2)
SEK1 REV 3.1.1 Mensch (3)
SEK1 REV 3.2.1 Mensch (2)
SEK1 REV 3.2.1 Mensch (4)
PG 1 Wahrnehmung und Empfindung
VB 3 Bedürfnisse und Wünsche
LFDB S. 46: Menschenrechte und Menschenwürde [https://www.bildungsplaene-bw.de/,Lde/LS/BP2016BW/ALLG/LP/LFDB]
Welt und Verantwortung
Welt und Verantwortung I
Die Schülerinnen und Schüler leben in vielfältigen Beziehungen zu ihrer nahen, fernen und zunehmend auch medial vermittelten Umwelt. Dass mit diesen Beziehungen Verantwortlichkeiten verbunden sind, ist Thema des Religionsunterrichts. Diese Verantwortung gründet aus christlicher Sicht in der sorgenden Liebe Gottes gegenüber seinen Geschöpfen, im biblischen Auftrag, die Schöpfung zu bewahren sowie sich selbst, den Mitmenschen und den Schöpfer zu lieben.
Denkanstöße
Kompetenzspektrum
Beispielhafte Inhalte
Exemplarische Aneignungs- und
Differenzierungsmöglichkeiten
Bezüge und Verweise
SOZ 2.1.1 Grundhaltungen und Werte
SOZ 2.1.2 Beziehungen gestalten und pflegen
KUW 2.1.2 Wahrnehmen, Beobachten, Erfahren, Erforschen, Erleben
RRK 2.1.2 Welt und Verantwortung
SU 2.1.1 Demokratie und Gesellschaft
SU 2.1.2 Natur und Leben
GS REV 2.4 Kommunizieren und Dialogfähig-Sein (1)
GS REV 2.5 Gestalten und Handeln (3)
GS REV 3.1.2 Welt und Verantwortung (1)
GS REV 3.1.2 Welt und Verantwortung (2)
GS REV 3.1.2 Welt und Verantwortung (3)
GS REV 3.1.2 Welt und Verantwortung (4)
GS REV 3.1.2 Welt und Verantwortung (5)
GS REV 3.1.2 Welt und Verantwortung (6)
GS REV 3.2.2 Welt und Verantwortung (2)
GS REV 3.2.2 Welt und Verantwortung (4)
GS REV 3.2.2 Welt und Verantwortung (6)
BNE 5 Teilhabe, Mitwirkung, Mitbestimmung
BTV 2 Wertorientiertes Handeln
Welt und Verantwortung II
Die Welt, in der wir Menschen leben, ist vielfältig. Sie fordert uns heraus, das Leben verantwortlich zu gestalten. Der Religionsunterricht unterstützt die Schülerinnen und Schüler dabei, sich selbst, ihre nahe und ferne Umwelt wahrzunehmen und verantwortliches Handeln einzuüben. Er hilft ihnen, auf der Grundlage christlicher Werte und biblischer Bezüge, Verantwortung für sich selbst und die eigene Umwelt zu übernehmen.
Denkanstöße
Kompetenzspektrum
Beispielhafte Inhalte
Exemplarische Aneignungs- und
Differenzierungsmöglichkeiten
Bezüge und Verweise
SEL 2.1.2 Selbstversorgung
SEL 2.1.3 Wohnen und Haushalt
RRK 2.1.2 Welt und Verantwortung
SU 2.1.1 Demokratie und Gesellschaft
SU 2.1.2 Natur und Leben
SEK1 REV 2.1 Wahrnehmungs- und Deutungsfähigkeit (1)
SEK1 REV 2.1 Wahrnehmungs- und Deutungsfähigkeit (4)
SEK1 REV 2.4 Gestaltungsfähigkeit (1)
SEK1 REV 2.4 Gestaltungsfähigkeit (3)
SEK1 REV 2.4 Gestaltungsfähigkeit (4)
SEK1 REV 3.1.2 Welt und Verantwortung (1)
SEK1 REV 3.1.2 Welt und Verantwortung (3)
SEK1 REV 3.1.2 Welt und Verantwortung (4)
SEK1 REV 3.2.2 Welt und Verantwortung (1)
SEK1 REV 3.2.2 Welt und Verantwortung (2)
BNE 1 Bedeutung und Gefährdungen einer nachhaltigen Entwicklung
BNE 7 Friedensstrategien
LFDB S. 46: Menschenrechte und Menschenwürde [https://www.bildungsplaene-bw.de/,Lde/LS/BP2016BW/ALLG/LP/LFDB]
Bibel
Bibel I
Die Bibel ist die Heilige Schrift der Christinnen und Christen. Der Religionsunterricht ermutigt die Schülerinnen und Schüler, die Bibel als Gottes Wort und Grundlage ihres Welt- und Gottvertrauens zu verstehen. Er eröffnet ihnen differenzierte Zugänge zur Bibel als erzählte, erzählbare und erlebbare Geschichte des Handelns Gottes mit den Menschen. Die Lehrkräfte unterstützen die Schülerinnen und Schüler darin, lebensdienliche Beziehungen zwischen der Bibel und ihren Lebensgefühlen und -fragen zu erproben.
Denkanstöße
Kompetenzspektrum
Beispielhafte Inhalte
Exemplarische Aneignungs- und
Differenzierungsmöglichkeiten
Bezüge und Verweise
SOZ 2.1.5 Medienkompetenz
D 2.1.1 Sprechen und Zuhören / Kommunikation
RRK 2.1.3 Bibel
SU 2.1.5 Zeit und Wandel
GS REV 2.2 Deuten (1)
GS REV 2.4 Kommunizieren und Dialogfähig-Sein (1)
GS REV 2.4 Kommunizieren und Dialogfähig-Sein (2)
GS REV 3.1.3 Bibel (1)
GS REV 3.1.3 Bibel (3)
GS REV 3.1.3 Bibel (4)
GS REV 3.2.3 Bibel (1)
GS REV 3.2.3 Bibel (2)
GS REV 3.2.3 Bibel (3)
GS REV 3.2.3 Bibel (5)
MB 2 Medienanalyse
MB 3 Information und Wissen
Bibel II
Die Bibel ist als das zentrale identitätsstiftende Buch die Grundlage des Glaubens und Handelns für Christinnen und Christen. Die biblischen Texte erzählen von Gott und den Erfahrungen der Menschen mit ihm und ermöglichen den Dialog mit den Lebenserfahrungen und -deutungen der Menschen heute. Der Evangelische Religionsunterricht macht den Schülerinnen und Schülern vielfältige Angebote, die Bedeutung der Bibel für sich zu erschließen. Er ermöglicht ihnen, biblische Geschichten zu erzählen und zu gestalten und Beziehungen zu ihren eigenen Erfahrungen und Fragen herzustellen.
Denkanstöße
Kompetenzspektrum
Beispielhafte Inhalte
Exemplarische Aneignungs- und
Differenzierungsmöglichkeiten
Bezüge und Verweise
SOZ 2.1.5 Medienkompetenz
D 2.1.2 Schreiben und Texte erfassen
RRK 2.1.3 Bibel
SEK1 REV 2.2 Deutungsfähigkeit (1)
SEK1 REV 2.2 Deutungsfähigkeit (3)
SEK1 REV 2.2 Deutungsfähigkeit (4)
SEK1 REV 3.1.3 Bibel (2)
SEK1 REV 3.1.3 Bibel (3)
SEK1 REV 3.1.3 Bibel (4)
SEK1 REV 3.2.3 Bibel (2)
SEK1 REV 3.2.3 Bibel (3)
SEK1 REV 3.2.3 Bibel (4)
BTV 4 Selbstfindung und Akzeptanz anderer Lebensformen
MB 2 Medienanalyse
Gott
Gott I
Der Religionsunterricht bietet den Schülerinnen und Schülern Raum und vielfältige Anregungen, nach Gott zu fragen und sich mit unterschiedlichen Vorstellungen von Gott auseinanderzusetzen. Er unterstützt sie, in biblischen Texten zu erkennen, welche Erfahrungen Menschen mit Gott gemacht haben, und ermutigt sie, die Bibel als Lebenshilfe und Lebensorientierung zu entdecken.
Denkanstöße
Kompetenzspektrum
Beispielhafte Inhalte
Exemplarische Aneignungs- und
Differenzierungsmöglichkeiten
Bezüge und Verweise
SOZ 2.1.1 Grundhaltungen und Werte
KUW 2.1.2 Bearbeiten, Manipulieren und neu Gestalten
RRK 2.1.4 Gott
GS REV 2.1 Wahrnehmen und Darstellen (2)
GS REV 2.1 Wahrnehmen und Darstellen (3)
GS REV 2.2 Deuten (3)
GS REV 3.1.4 Gott (1)
GS REV 3.1.4 Gott (2)
GS REV 3.1.4 Gott (3)
GS REV 3.1.4 Gott (4)
GS REV 3.2.4 Gott (1)
GS REV 3.2.4 Gott (3)
GS REV 3.2.4 Gott (4)
BNE 3 Werte und Normen in Entscheidungssituationen
Gott II
Die Frage, ob es einen Gott gibt, wird von vielen Menschen, auch im Umfeld der Schülerinnen und Schüler, negativ beantwortet. Der Religionsunterricht bietet den Jugendlichen Anregungen, Raum und Freiheit, selbst nach Gott zu fragen. Ausgehend von der Überzeugung, dass menschliche Rede von Gott immer vorläufig bleibt, machen die Religionslehrkräfte sie mit unterschiedlichen biblischen Gottesvorstellungen vertraut. Sie bestärken die Schülerinnen und Schüler darin, eine Vorstellung von Gott und eine Beziehung zu Gott zu entwickeln, die ihrer eigenen Erfahrung angemessen und ihrem Leben in der interkulturellen und -religiösen Welt dienlich sind.
Denkanstöße
Kompetenzspektrum
Beispielhafte Inhalte
Exemplarische Aneignungs- und
Differenzierungsmöglichkeiten
Bezüge und Verweise
SOZ 2.1.1 Grundhaltungen und Werte
KUW 2.1.2 Wahrnehmen, Beobachten, Erfahren, Erforschen, Erleben
RRK 2.1.4 Gott
SEK1 REV 2.1 Wahrnehmens- und Darstellungsfähigkeit (1)
SEK1 REV 2.1 Wahrnehmens- und Darstellungsfähigkeit (2)
SEK1 REV 3.1.4 Gott (1)
SEK1 REV 3.1.4 Gott (2)
SEK1 REV 3.1.4 Gott (3)
SEK1 REV 3.1.4 Gott (4)
SEK1 REV 3.2.4 Gott (1)
SEK1 REV 3.2.4 Gott (2)
SEK1 REV 3.2.4 Gott (3)
BTV 3 Toleranz, Solidarität, Inklusion, Antidiskriminierung
BNE 3 Werte und Normen in Entscheidungssituationen
Jesus Christus
Jesus Christus I
Jesus Christus ist die zentrale Gestalt des christlichen Glaubens. Sein Leben, Reden und Handeln ermöglichen es den Schülerinnen und Schülern, ihre Vorstellung von ihm zu vertiefen und einen Zugang zum christlichen Glauben mit seinen Inhalten und seiner Praxis zu bekommen. Die Schülerinnen und Schüler werden dabei unterstützt, im Handeln und Reden Jesu Perspektiven für das Leben zu entdecken.
Denkanstöße
Kompetenzspektrum
Beispielhafte Inhalte
Exemplarische Aneignungs- und
Differenzierungsmöglichkeiten
Bezüge und Verweise
SOZ 2.1.1 Grundhaltungen und Werte
G 2.1.3 Zeitepochen und gesellschaftlicher Wandel
RRK 2.1.5 Jesus Christus
GS REV 2.1 Wahrnehmen und Darstellen (1)
GS REV 2.1 Wahrnehmen und Darstellen (2)
GS REV 2.4 Gestalten (4)
GS REV 3.1.5 Jesus Christus (1)
GS REV 3.1.5 Jesus Christus (2)
GS REV 3.1.5 Jesus Christus (5)
GS REV 3.2.5 Jesus Christus (1)
GS REV 3.2.5 Jesus Christus (2)
GS REV 3.2.5 Jesus Christus (3)
GS REV 3.2.5 Jesus Christus (4)
GS REV 3.2.5 Jesus Christus (5)
GS REV 3.2.5 Jesus Christus (6)
BTV 2 Wertorientiertes Handeln
LFDB Glaubens- und Gewissensfreiheit nach Art. 4 Grundgesetz und mögliche Spannungsfelder [https://www.bildungsplaene-bw.de/,Lde/LS/BP2016BW/ALLG/LP/LFDB]
Jesus Christus II
In einer Welt, in der nicht alles gut ist, bietet der Religionsunterricht den Schülerinnen und Schülern Zugang zum Evangelium als froher Botschaft des Heilshandelns Gottes. Nach christlichem Verständnis konkretisiert sich die heilsame Zuwendung Gottes im Leben Jesu, seinem Handeln und seiner Botschaft vom Reich Gottes, in seinem Sterben und seiner Auferstehung. Die Feste des Kirchenjahres bieten einen sinnlichen und gemeinschaftsstiftenden Zugang zu dieser Glaubensüberzeugung, ermöglichen eine zeitliche, soziale und wertbezogene Orientierung und fördern auch die lebensdienliche und hoffnungsverheißende Erfahrung von Besinnung und feierlicher Unterbrechung des Alltags.
Denkanstöße
Kompetenzspektrum
Beispielhafte Inhalte
Exemplarische Aneignungs- und
Differenzierungsmöglichkeiten
Bezüge und Verweise
ARB 2.1.2 Erfahrungen mit Arbeit und Berufsorientierung
SOZ 2.1.1 Grundhaltungen und Werte
GK 2.1.3 Politisches System
GEO 2.1.3 Natur- und Kulturräume
RRK 2.1.5 Jesus Christus
SEK1 REV 2.1 Wahrnehmungs- und Darstellungsfähigkeit (1)
SEK1 REV 2.1 Wahrnehmungs- und Darstellungsfähigkeit (2)
SEK1 REV 2.3 Urteilsfähigkeit (2)
SEK1 REV 2.3 Urteilsfähigkeit (3)
SEK1 REV 2.3 Urteilsfähigkeit (5)
SEK1 REV 3.1.5 Jesus Christus (1)
SEK1 REV 3.1.5 Jesus Christus (3)
SEK1 REV 3.2.5 Jesus Christus (1)
SEK1 REV 3.2.5 Jesus Christus (2)
BTV 2 Wertorientiertes Handeln
BTV 3 Toleranz, Solidarität, Inklusion, Antidiskriminierung
LFDB Glaubens- und Gewissensfreiheit nach Art. 4 Grundgesetz und mögliche Spannungsfelder [https://www.bildungsplaene-bw.de/,Lde/LS/BP2016BW/ALLG/LP/LFDB]
Kirche und Kirchen
Kirche und Kirchen I
Die Kirche als Gemeinschaft der Glaubenden und als ein besonderer, heiliger Ort ist Schülerinnen und Schülern immer weniger vertraut. Der Religionsunterricht unterstützt sie, Kirche als einen Ort wahrzunehmen, an dem Christinnen und Christen aller Konfessionen Gemeinschaft mit Gott und untereinander erleben und alle willkommen sind. Dies kann auch Kirchenraumpädagogik und Gemeindeerkundungen sowie Erprobung und Reflexion religiöser Praxis einschließen.
Denkanstöße
Kompetenzspektrum
Beispielhafte Inhalte
Exemplarische Aneignungs- und
Differenzierungsmöglichkeiten
Bezüge und Verweise
SOZ 2.1.2 Beziehungen gestalten und pflegen
MUS 2.1.1 Musik erleben und wahrnehmen
RRK 2.1.6 Kirche
SU 2.1.1.4 Politik und Zeitgeschehen
SU 2.1.5 Zeit und Wandel
GS REV 2.1 Wahrnehmen und Darstellen (1)
GS REV 2.1 Wahrnehmen und Darstellen (2)
GS REV 2.2 Deuten (1)
GS REV 2.5 Gestalten und Handeln (2)
GS REV 3.1.6 Kirche und Kirchen (1)
GS REV 3.1.6 Kirche und Kirchen (2)
GS REV 3.1.6 Kirche und Kirchen (4)
GS REV 3.1.6 Kirche und Kirchen (6)
GS REV 3.2.6 Kirche und Kirchen (1)
GS REV 3.2.6 Kirche und Kirchen (2)
GS REV 3.2.6 Kirche und Kirchen (3)
GS REV 3.2.6 Kirche und Kirchen (4)
BNE 5 Teilhabe, Mitwirkung, Mitbestimmung
Kirche und Kirchen II
Viele Jugendliche sind nicht getauft. Auch ein Bewusstsein für die eigene Konfessionalität kann nicht als selbstverständlich vorausgesetzt werden. Eine enge Zusammenarbeit von evangelischen und katholischen Religionslehrkräften mit ihren Kontakten und Vernetzungen in Ortskirchengemeinde und Diakonie beziehungsweise Caritas ermöglicht den Schülerinnen und Schülern, Kirche(n) in ihrer ökumenischen Weite vielfältig und lebensnah kennenzulernen, auch unter der Perspektive der Inklusion und Teilhabe. Die Lehrkräfte bieten den Jugendlichen vielfältige Möglichkeiten, religiöse Praxis in Freiheit einzuüben und kritisch zu reflektieren.
Denkanstöße
Kompetenzspektrum
Beispielhafte Inhalte
Exemplarische Aneignungs- und
Differenzierungsmöglichkeiten
Bezüge und Verweise
PER 2.1.3 Selbstwirksamkeit und Selbstbestimmung
SEL 2.1.4 Interessen und Freizeit
RRK 2.1.6 Kirche
G 2.1.3 Zeitepochen und gesellschaftlicher Wandel
MUS 2.1.2 Musik gestalten mit der Stimme
SEK1 REV 2.1 Wahrnehmens- und Darstellungsfähigkeit (2)
SEK1 REV 2.1 Wahrnehmens- und Darstellungsfähigkeit (3)
SEK1 REV 2.5 Urteilsfähigkeit (2)
SEK1 REV 2.5 Urteilsfähigkeit (3)
SEK1 REV 3.1.6 Kirche und Kirchen (2)
SEK1 REV 3.1.6 Kirche und Kirchen (3)
SEK1 REV 3.1.6 Kirche und Kirchen (4)
SEK1 REV 3.2.6 Kirche und Kirchen (1)
SEK1 REV 3.2.6 Kirche und Kirchen (2)
BNE 5 Teilhabe, Mitwirkung, Mitbestimmung
PG 3 Bewegung und Entspannung
Religionen und Weltanschauungen
Religionen und Weltanschauungen I
Schülerinnen und Schüler begegnen Menschen mit unterschiedlichen religiösen Orientierungen und Weltanschauungen. Die Frage „Was glaubst du?“ erfordert die Fähigkeit, über die eigene religiöse Orientierung Auskunft zu geben und die Neugierde auf andere Religionen. Der Religionsunterricht unterstützt die Schülerinnen und Schüler, sich ihrer eigenen Religion bewusst zu werden und Kenntnisse über andere Religionen zu erwerben, denen sie im Alltag begegnen. Auf dieser Grundlage hilft er ihnen, eine respektvolle Haltung gegenüber Angehörigen anderer Religionen und Weltanschauungen zu entwickeln.
Denkanstöße
Kompetenzspektrum
Beispielhafte Inhalte
Exemplarische Aneignungs- und
Differenzierungsmöglichkeiten
Bezüge und Verweise
SOZ 2.1.1 Grundhaltungen und Werte
KUW 2.1.2 Wahrnehmen, Beobachten, Erfahren, Erforschen, Erleben
RRK 2.1.7 Religionen und Weltanschauungen
GS REV 2.1 Wahrnehmen und Darstellen (1)
GS REV 2.1 Wahrnehmen und Darstellen (2)
GS REV 2.3 Urteilen (3)
GS REV 3.1.7 Religionen (1)
GS REV 3.1.7 Religionen (2)
GS REV 3.1.7 Religionen (3)
GS REV 3.2.7 Religionen (1)
GS REV 3.2.7 Religionen (2)
GS REV 3.2.7 Religionen (3)
BTV 3 Toleranz, Solidarität, Inklusion, Antidiskriminierung
BTV 8 Formen interkulturellen und interreligiösen Dialogs
LFDB S. 46: Achtung Andersdenkender oder -gläubiger als grundlegendes Prinzip [https://www.bildungsplaene-bw.de/,Lde/LS/BP2016BW/ALLG/LP/LFDB]
Religionen und Weltanschauungen II
Um Begegnungen und Dialoge zwischen unterschiedlichen Religionen und Weltanschauungen respektvoll zu gestalten, sind angemessene Grundkenntnisse und Umgangsformen unverzichtbar, insbesondere für die konkreten Religionen und Anschauungen, denen die Mitschülerinnen und Mitschüler angehören. Der Religionsunterricht unterstützt die Schülerinnen und Schüler, Regeln der interreligiösen Begegnung zu erarbeiten und diese in der Begegnung einzuüben und einzuhalten.
Denkanstöße
Kompetenzspektrum
Beispielhafte Inhalte
Exemplarische Aneignungs- und
Differenzierungsmöglichkeiten
Bezüge und Verweise
SOZ 2.1.3 Kommunikation
D 2.1 Sprechen und Zuhören / Kommunikation
RRK 2.1.7 Religionen und Weltanschauung
SEK1 REV 2.1 Wahrnehmungs- und Darstellungsfähigkeit (1)
SEK1 REV 2.1 Wahrnehmungs- und Darstellungsfähigkeit (2)
SEK1 REV 2.1 Wahrnehmungs- und Darstellungsfähigkeit (3)
SEK1 REV 2.4 Dialogfähigkeit (1)
SEK1 REV 2.4 Dialogfähigkeit (2)
SEK1 REV 2.4 Dialogfähigkeit (3)
SEK1 REV 2.4 Dialogfähigkeit (4)
SEK1 REV 3.1.7 Religionen und Weltanschauungen (1)
SEK1 REV 3.1.7 Religionen und Weltanschauungen (2)
SEK1 REV 3.1.7 Religionen und Weltanschauungen (3)
SEK1 REV 3.2.7 Religionen und Weltanschauungen (1)
SEK1 REV 3.2.7 Religionen und Weltanschauungen (2)
SEK1 REV 3.2.7 Religionen und Weltanschauungen (4)
BTV 1 Personale und gesellschaftliche Vielfalt
BTV 8 Formen interkulturellen und interreligiösen Dialogs
LFDB S. 46: Achtung Andersdenkender oder -gläubiger als grundlegendes Prinzip [https://www.bildungsplaene-bw.de/,Lde/LS/BP2016BW/ALLG/LP/LFDB]
Anhang
Verweise
Das Verweissystem im Bildungsplan für Schülerinnen und Schüler mit Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung unterscheidet acht verschiedene Verweisarten. Diese werden durch unterschiedliche Symbole gekennzeichnet:
Bezüge und Verweise |
---|
|
Im Folgenden wird jeder Verweistyp beispielhaft erläutert:
Verweise | Erläuterung |
---|---|
ARB 2.1.1 Grundhaltungen und Schlüsselqualifikationen | Verweis auf ein Lebensfeld: Arbeitsleben, Kompetenzfeld 2.1.1 Grundhaltungen und Schlüsselqualifikationen |
BSS 2.1.4 Bewegen an Geräten | Verweis auf ein Fach: Bewegung, Spiel und Sport, Kompetenzfeld 2.1.4 Bewegen an Geräten |
GS D 2.1 Sprechen und Zuhören 1 | Verweis auf eine prozessbezogene Kompetenz aus dem Bildungsplan der Grundschule, Fach Deutsch, Bereich 2.1 Sprechen und Zuhören, Teilkompetenz 1 |
SEK1 MUS 3.1.3 Musik reflektieren | Verweis auf Standards für inhaltsbezogene Kompetenzen aus dem Bildungsplan der Sekundarstufe I, Fach Musik, Bereich 3.1.3 Musik reflektieren |
BNE Demokratiefähigkeit | Verweis auf eine Leitperspektive BNE = Bildung für nachhaltige Entwicklung, zentraler Aspekt Demokratiefähigkeit |
LFDB S. 43 | Verweis auf den Leitfaden Demokratiebildung, Seite 43 |
RSR S. 25-30 | Verweis auf den Rechtschreibrahmen, Seite 25-30 |
Es wird vorrangig auf den Bildungsplan der Grundschule und der Sekundarstufe I verwiesen. Der Bildungsplan des Gymnasiums ist dabei mitbedacht, aus Gründen der Übersichtlichkeit werden diese Verweise nicht gesondert aufgeführt.
Abkürzungen
Lebensfelder des Bildungsplans für Schülerinnen und Schüler mit Anspruch auf ein sonder-pädagogisches Bildungsangebot im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung | |
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PER | Personales Leben |
SEL | Selbstständiges Leben |
SOZ | Soziales und gesellschaftliches Leben |
ARB | Arbeitsleben |
Allgemeine Leitperspektiven | |
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BNE | Bildung für nachhaltige Entwicklung |
BTV | Bildung für Toleranz und Akzeptanz von Vielfalt |
PG | Prävention und Gesundheitsförderung |
Themenspezifische Leitperspektiven | |
BO | Berufliche Orientierung |
MB | Medienbildung |
VB | Verbraucherbildung |
LFDB | Leitfaden Demokratiebildung |
Bildungspläne 2016 | |
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GS | Bildungsplan der Grundschule |
SEK1 | Gemeinsamer Bildungsplan für die Sekundarstufe I |
GYM | Bildungsplan des Gymnasiums |
GMSO | Bildungsplan der Oberstufe an Gemeinschaftsschulen |
Fächer | |
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AES | Alltagskultur, Ernährung und Soziales |
BMB | Basiskurs Medienbildung |
BSS | Bewegung, Spiel und Sport |
BK | Bildende Kunst |
BIO | Biologie |
BNT | Biologie, Naturphänomene und Technik |
CH | Chemie |
D | Deutsch |
E | Englisch |
ETH | Ethik |
REV | Evangelische Religionslehre |
F | Französisch |
GK | Gemeinschaftskunde |
GEO | Geographie |
G | Geschichte |
KUW | Kunst und Werken |
RRK | Katholische Religionslehre |
M | Mathematik |
MFR | Moderne Fremdsprache |
MUS | Musik |
NwT | Naturwissenschaft und Technik |
PH | Physik |
SU | Sachunterricht |
SPO | Sport |
T | Technik |
WBO | Wirtschaft und Berufsorientierung |
WBS | Wirtschaft, Berufs- und Studienorientierung |