3.2.3.6 Sprachmittlung |
3.2.3.6 Sprachmittlung
Die Schülerinnen und Schüler können in
zweisprachigen Kommunikationssituationen – auch unter
Anwendung von Hilfsmitteln und Strategien – relevante, leicht
erkennbare vertraute Inhalte sachgerecht mündlich und
schriftlich in die jeweils andere Sprache übertragen.
Die Schülerinnen und Schüler können
(1)
den zentralen Inhalt einer deutlich artikulierten
mündlichen Mitteilung mit frequentem Vokabular in die jeweils
andere Sprache übertragen
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(2)
aus Gesprächen in der Standardsprache über ihnen
vertraute Themen mehrere relevante Informationen entnehmen und
diese sachgerecht in die jeweils andere Sprache übertragen
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(3)
aus didaktisierten und authentischen Texten mit klarer
Strukturierung und frequentem Wortschatz, die ein ihnen vertrautes
Thema behandeln, mehrere leicht erkennbare Informationen entnehmen
und diese sachgerecht in die jeweils andere Sprache
übertragen
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(5)
in Gesprächen ihr Verständnis sichern, indem sie geeignete Techniken sowie automatisierte Strukturen einsetzen (zum Beispiel
Formen des Nachfragens beim Gesprächspartner, Bitte um Wiederholung, Formulierung des Nichtverstehens)
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(6)
Gestik, Mimik und Situation nutzen, um das vom
Gesprächspartner Gemeinte leichter zu erschließen oder
den Sinn eigener Worte zu verdeutlichen
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(7)
Hilfsmittel, wie zum Beispiel Wörterbücher, weitgehend
selbstständig einsetzen
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(8)
zur Vermittlung des von ihnen Gemeinten einfache Techniken
einsetzen (zum Beispiel durch Angabe eines Beispiels, Synonyme,
bekannte Internationalismen)
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BP2016BW_ALLG_GYM_F1_PK_02, PG_02
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