3.3.3.6 Sprachmittlung |
3.3.3.6 Sprachmittlung
Die Schülerinnen und Schüler können in
zweisprachigen Kommunikationssituationen – auch
unter Anwendung von
Hilfsmitteln und Strategien – relevante, überwiegend vertraute
Inhalte sach‑, situations-
und gegebenenfalls
adressatengerecht mündlich und schriftlich in die
jeweils andere Sprache übertragen.
Die Schülerinnen und Schüler können
(1)
deutlich artikulierte,
klar strukturierte, gegebenenfalls auch längere
mündliche Mitteilungen und Redebeiträge mit vertrauten Inhalten und frequentem Vokabular
in die jeweils andere Sprache übertragen
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(2)
aus Gesprächen über ihnen auch weniger
vertraute Themen, die überwiegend in der
Standardsprache erfolgen,
mehrere relevante Informationen entnehmen und diese sach‑, adressaten- und situationsgerecht in die jeweils
andere Sprache übertragen
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BP2016BW_ALLG_GYM_F1_PK_01
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(3)
aus didaktisierten und authentischen Texten mit klarer
Strukturierung und frequentem Wortschatz, die ein ihnen vertrautes Thema
behandeln, die
relevanten Informationen
entnehmen und diese
sach- und situationsgerecht in die jeweils andere Sprache übertragen
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(4)
bei Bedarf für das interkulturelle Verstehen erforderliche
Erläuterungen hinzufügen
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BP2016BW_ALLG_GYM_F1_IK_9-10_02_00_03, BP2016BW_ALLG_GYM_F1_IK_9-10_02_00_02
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(5)
in Gesprächen ihr Verständnis sichern, indem sie geeignete situationsgerechte Techniken einsetzen (zum Beispiel nonverbale Formen des aktiven Zuhörens wie Nicken, Stirnrunzeln
und Lächeln, Bitte um Wiederholung, Nachfragen mit Angabe von
Verständnisalternativen)
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(7)
Hilfsmittel, wie zum Beispiel Wörterbücher,
selbstständig einsetzen
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(8)
zur Vermittlung des von ihnen Gemeinten verschiedene
Kompensationsstrategien anwenden (zum Beispiel sprachliche Vereinfachung, Angabe
eines Beispiels, Paraphrasen, Erläuterungen, Definitionen, Synonyme und Oberbegriffe)
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BP2016BW_ALLG_GYM_F1_PK_02, PG_02
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