3.1.3.7 Verfügen über sprachliche Mittel: Wortschatz |
3.1.3.7 Verfügen über sprachliche Mittel: Wortschatz
Die Schülerinnen und Schüler verfügen über einen Basiswortschatz, der es ihnen ermöglicht, sich schriftlich und
mündlich zu den Themen des Bildungsplans zu äußern sowie nicht zu komplexe nichtliterarische und literarische Texte zu
rezipieren. Sie sind in der Lage, ihren vorhandenen Wortschatz selbstständig zu erweitern.
Die Schülerinnen und Schüler können
(1)
einen allgemeinen und themenspezifischen Wortschatz entsprechend
der Textsorte, Situation und Intention angemessen einsetzen, wenn
es um vertraute Themen geht
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(2)
ihren aktiven Wortschatz in Bezug auf grundlegende Regeln
richtig anwenden und sich bei der Sprachproduktion korrigieren
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(3)
neue lexikalische Einheiten durch Kontext und Vorwissen selbstständig erschließen, in den eigenen Wortschatz aufnehmen und
mithilfe einiger Wortbildungsregeln neue Wörter produzieren
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(4)
Wortschatzlücken durch Semantisierungstechniken wie
Paraphrase, Beispielsatz, Synonym, Antonym, Oberbegriff, Gestik und
Mimik füllen
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BP2016BW_ALLG_GMSO_RU4_PK_01
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(5)
Techniken des Vokabellernens anwenden (Lernkartei, digitaler
Vokabeltrainer)
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(6)
zweisprachige Wörterbücher (auch digitale) nutzen
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BP2016BW_ALLG_GMSO_RU4_PK_02, BP2016BW_ALLG_GYM_F3_IK_8-9-10_03_07, MB_03, PG_02
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