3.1.3.7 Verfügen über sprachliche Mittel: Wortschatz |
3.1.3.7 Verfügen über sprachliche Mittel: Wortschatz
Die Schülerinnen und Schüler verfügen über
einen begrenzten Wortschatz, der es ihnen ermöglicht, sich
schriftlich und mündlich zu den Themen des Bildungsplans zu
äußern sowie einfache Texte zu rezipieren. Sie sind in
der Lage, ihren vorhandenen Wortschatz zu erweitern.
Die Schülerinnen und Schüler können
(1)
einen einfachen Wortschatz entsprechend Situation und Intention
einsetzen, wenn es um vertraute Themen geht
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(2)
ihren aktiven Wortschatz in Bezug auf Regeln richtig anwenden
und sich bei der Sprachproduktion korrigieren
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(3)
neue lexikalische Einheiten durch Kontext und Vorwissen
erschließen und in den eigenen Wortschatz aufnehmen
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(4)
Wortschatzlücken durch Semantisierungstechniken wie
Paraphrase, Beispielsatz, Synonym, Antonym, Gestik und Mimik
füllen
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(5)
Techniken des Vokabellernens anwenden (Lernkartei, digitaler
Vokabeltrainer)
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(6)
das alphabetische Wörterverzeichnis des Lehrwerks
nutzen
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BP2016BW_ALLG_GYM_RU2_PK_02, PG_02
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