Die Schülerinnen und Schüler können auf der Basis
einer umfassenden Bewegungs- und Wahrnehmungsschulung
selbstständig als Fußgängerinnen und
Fußgänger am Straßenverkehr teilnehmen. Sie
können Gefahren entwicklungsentsprechend erkennen,
einschätzen und darauf reagieren. Die Schülerinnen und
Schüler kennen grundlegende Verkehrs- und Verhaltensregeln
für Fußgängerinnen und Fußgänger und
Mitfahrerinnen und Mitfahrer in öffentlichen und privaten
Verkehrsmitteln. In ihrer unmittelbaren Umgebung, vor allem auf
ihrem Schulweg, können sie diese sicher anwenden.