3.2.3.6 Sprachmittlung |
3.2.3.6 Sprachmittlung
Die Schülerinnen und Schüler können in
zweisprachigen Kommunikationssituationen – auch unter
Anwendung von Hilfsmitteln und Strategien – relevante, überwiegend
vertraute Inhalte sach‑, situations- und gegebenenfalls
adressatengerecht mündlich und schriftlich in die
jeweils andere Sprache übertragen.
Die Schülerinnen und Schüler können
(1)
deutlich artikulierte,
klar strukturierte, gegebenenfalls auch längere mündliche
Mitteilungen und Redebeiträge mit vertrauten Inhalten
und frequentem Vokabular in die jeweils andere Sprache
übertragen
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(2)
aus Gesprächen über ihnen auch weniger
vertraute Themen, die überwiegend in der
Standardsprache erfolgen, mehrere relevante Informationen
entnehmen und diese sach‑, adressaten- und situationsgerecht in die
jeweils andere Sprache übertragen
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BP2016BW_ALLG_GMSO_F_PK_01
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(3)
aus didaktisierten und authentischen Texten mit klarer
Strukturierung und frequentem Wortschatz,
die ein ihnen vertrautes Thema behandeln, die relevanten
Informationen entnehmen und diese sach- und situationsgerecht in
die jeweils andere Sprache übertragen
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(4)
bei Bedarf für das interkulturelle Verstehen erforderliche
Erläuterungen hinzufügen
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BP2016BW_ALLG_GMSO_F_IK_12-13-LF_02_00_03, BP2016BW_ALLG_GMSO_F_IK_12-13-LF_02_00_04, BP2016BW_ALLG_GMSO_F_IK_12-13-LF_02_00_02
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(5)
in Gesprächen ihr Verständnis sichern, indem sie
geeignete situationsgerechte Techniken einsetzen (zum Beispiel
Bitte um Wiederholung, nonverbale Formen des aktiven
Zuhörens wie Nicken, Stirnrunzeln und Lächeln,
Nachfragen mit Angabe von Verständnisalternativen)
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(7)
Hilfsmittel, wie zum Beispiel Wörterbücher,
selbstständig einsetzen
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(8)
zur Vermittlung des von ihnen Gemeinten verschiedene
Kompensationsstrategien anwenden (zum Beispiel sprachliche
Vereinfachung, Angabe eines Beispiels, Paraphrasen,
Erläuterungen, Definitionen, Synonyme und
Oberbegriffe)
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BP2016BW_ALLG_GMSO_F_PK_02, PG_02
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