3.2.3.7 Verfügen über sprachliche Mittel: Wortschatz |
3.2.3.7 Verfügen über sprachliche Mittel: Wortschatz
Die Schülerinnen und Schüler verfügen über den Wortschatz des „Wortschatzminimums“, der es ihnen
ermöglicht, sich schriftlich und mündlich zu den Themen des Bildungsplans zu äußern sowie nichtliterarische und
literarische Texte zu rezipieren. Sie sind in der Lage, ihren vorhandenen Wortschatz selbstständig zu erweitern.
Die Schülerinnen und Schüler können
(1)
einen allgemeinen und themenspezifischen Wortschatz (inklusive
Redewendungen) entsprechend der Textsorte, Situation und Intention
angemessen einsetzen
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(2)
ihren aktiven Wortschatz weitgehend regelkonform verwenden und
sich bei der Sprachproduktion gegebenenfalls korrigieren
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(3)
neue lexikalische Einheiten durch Kontext und Vorwissen
selbstständig erschließen, in den eigenen Wortschatz
aufnehmen und mithilfe von Wortbildungsregeln neue Wörter
produzieren
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(4)
Wortschatzlücken durch Kompensationsstrategien
füllen
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(6)
einsprachige und zweisprachige, auch digitale,
Wörterbücher nutzen
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BP2016BW_ALLG_GYM_RU3_PK_02, BP2016BW_ALLG_GYM_F3_IK_11-12-LF_03_07
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