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2.1 Sprechen und Zuhören
Die Schülerinnen und Schüler erwerben kommunikative Kompetenz, indem sie bewusst und differenziert mit gesprochener Sprache umgehen und zunehmend komplexe gesprochene Texte verstehen, beurteilen und bewerten können. Es gelingt ihnen immer mehr, sich sach- und situationsgerecht in korrektem und klar artikuliertem Deutsch zu äußern und dabei zwischen mündlichem und schriftlichem Sprachgebrauch sowie zwischen Standardsprache, Umgangssprache und dialektalem Sprechen angemessen zu unterscheiden. Grundsätzlich sind sie bemüht, eine wertschätzende und geschlechtersensible Sprache zu verwenden. Sie beherrschen unterschiedliche Formen dialogischen und monologischen Sprechens, können Formen der mündlichen Darstellung differenziert und angemessen verwenden und die Wirkung ihrer Redeweise einschätzen. Ihre Meinung können sie begründet und nachvollziehbar vertreten. Sie verleihen Emotionen einen angemessenen sprachlichen Ausdruck. Die Schülerinnen und Schüler können Sachverhalte und Argumentationen verständlich und in freier Rede referieren und mediengestützt präsentieren. Sie sind in der Lage, sich an Gesprächen konstruktiv und adressatenbezogen zu beteiligen und Gesprächsregeln einzuhalten sowie ihre Fähigkeit zum aktiven Zuhören zu entwickeln. Sie analysieren und entwickeln im szenischen Spiel und im Rollenspiel theaterspezifische Ausdrucks- und Kommunikationsformen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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