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4. Operatoren

Den in den Fächern Alltagskultur, Ernährung und Soziales (AES), Biologie, Chemie, Technik, Naturwissenschaft und Technik (NwT), Physik und in dem Fächerverbund Biologie, Naturphänomene und Technik (BNT) genutzten Operatoren liegt eine gemeinsame Beschreibung zugrunde.

In den Standards für inhaltsbezogene Kompetenzen werden Operatoren (handlungsleitende Verben) verwendet. Diese sind in der vorliegenden Liste aufgeführt. Standards legen fest, welchen Anforderungen die Schülerinnen und Schüler gerecht werden müssen. Daher werden Operatoren in der Regel nach drei Anforderungsbereichen (AFB) gegliedert:

  • Reproduktion (AFB I)
  • Reorganisation (AFB II)
  • Transfer (AFB III)

Je nach inhaltlichem Kontext und unterrichtlichem Vorlauf können Operatoren in mehrere Anforderungsbereiche eingeordnet werden. Im Folgenden wird den Operatoren der überwiegend in Betracht kommende Anforderungsbereich zugeordnet.

Operatoren Beschreibung AFB
ableiten auf der Grundlage von Erkenntnissen sachgerechte Schlüsse ziehen II
anwenden einen bekannten Zusammenhang oder eine bekannte Methode auf einen anderen Sachverhalt beziehen II
aufstellen eine chemische Formel oder eine Reaktionsgleichung in Symbolschreibweise formulieren III
auswerten Daten, Einzelergebnisse oder andere Aspekte in einen Zusammenhang stellen, um daraus Schlussfolgerungen zu ziehen III
begründen Sachverhalte auf Regeln, Gesetzmäßigkeiten beziehungsweise kausale Zusammenhänge zurückführen III
beschreiben Strukturen, Sachverhalte, Prozesse und Eigenschaften von Objekten in der Regel unter Verwendung der Fachsprache wiedergeben II
bewerten einen Sachverhalt nach fachwissenschaftlichen oder fachmethodischen Kriterien, persönlichem oder gesellschaftlichem Wertebezug begründet einschätzen III
darstellen Sachverhalte, Zusammenhänge, Methoden und Ergebnisse strukturiert wiedergeben I
durchführen eine vorgegebene oder eigene Anleitung (zum Beispiel für ein Experiment oder einen Arbeitsauftrag) umsetzen I
erklären Strukturen, Prozesse und Zusammenhänge eines Sachverhalts erfassen sowie auf allgemeine Aussagen oder Gesetze unter Verwendung der Fachsprache zurückführen II
erläutern Strukturen, Prozesse und Zusammenhänge eines Sachverhalts erfassen sowie auf allgemeine Aussagen und Gesetze zurückführen und durch zusätzliche Informationen oder Beispiele verständlich machen II
nennen Elemente, Sachverhalte, Begriffe, Daten, Fakten ohne Erläuterung wiedergeben I
nutzen fachgerecht einsetzen I
ordnen, einordnen, zuordnen Begriffe, Gegenstände auf der Grundlage bestimmter Merkmale systematisch einteilen II
planen zu einem vorgegebenen Problem Lösungswege entwickeln II
untersuchen Sachverhalte oder Objekte zielorientiert erkunden, Merkmale und Zusammenhänge herausarbeiten II
vergleichen Gemeinsamkeiten und Unterschiede herausarbeiten II

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