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CE 06 In Akutsituationen sicher handeln
1./2. Ausbildungsdrittel Zeitrichtwert: 60 Stunden
-
Anlage 1 PflAPrV
6.1.1 Intentionen und Relevanz
Beruflich Pflegende werden häufig in allen beruflichen Settings und ebenfalls im Alltag mit Akutsituationen konfrontiert, in denen eine rasche und zuverlässige Situationseinschätzung sowie zügige Entscheidungen über unmittelbar einzuleitende Sofortmaßnahmen erforderlich werden. Es werden Hilfesituationen fokussiert,
- in denen zu pflegende Menschen aufgrund physischer Ereignisse akut vital gefährdet sind oder andere gefährden,
- in denen zu pflegende Menschen und/oder andere Personen in Einrichtungen akuten Gefährdungen und/oder Bedrohungen aus der Umwelt
ausgesetzt sind,
- in denen beruflich Pflegende außerhalb von Institutionen und außerhalb ihres beruflichen Handlungsfeldes aufgrund ihrer besonderen rechtlichen Verantwortung in Not- und Katastrophenfällen zur Hilfeleistung verpflichtet sind.
In bedrohlichen Situationen sind beruflich Pflegende auch herausgefordert,
- die eigene Fassung und Handlungsfähigkeit zu bewahren,
- belastende Ereignisse im Nachhinein zu verarbeiten,
- emotionale Unterstützung und Stabilisierung für die hilfebedürftigen Menschen und ihre Bezugspersonen zu geben.
Die zentralen Kompetenzen, die zur Bewältigung akuter Hilfesituationen erforderlich sind, sind Gegenstand in den ersten beiden Ausbildungsdritteln und werden im letzten Ausbildungsdrittel erneut aufgegriffen und ggf. um komplexere Notfallsituationen oder gesellschaftliche Gefährdungen und Bedrohungen ergänzt.
6.1.2 Bildungsziele
1./2. Ausbildungsdrittel
- Die Auszubildenden machen sich bewusst, dass Notfallsituationen und Interventionen mit Folgen für das Leben von Betroffenen
verbunden sein können, die dem (mutmaßlichen) oder in Patientenverfügungen verankerten Willen widersprechen
können.
- Sie reflektieren die Bedeutung von Unsicherheit und Risiko für das persönliche und gemeinschaftliche Leben unter den Bedingungen des globalen gesellschaftlichen Wandels.
6.1.3 Kompetenzen − Anlage 1 PflAPrV
Die Auszubildenden
- schätzen häufig vorkommende Pflegeanlässe und Pflegebedarf in unterschiedlichen Lebens- und Entwicklungsphasen in akuten
und dauerhaften Pflegesituationen ein (I.1.d).
- treffen in lebensbedrohlichen Situationen erforderliche Interventionsentscheidungen und leiten lebenserhaltende Sofortmaßnahmen
bis zum Eintreffen der Ärztin oder des Arztes ein (I.4.a).
- koordinieren den Einsatz der Ersthelferinnen und Ersthelfer bis zum Eintreffen der Ärztin oder des Arztes (I.4.b).
- erkennen Notfallsituationen in Pflege- und Gesundheitseinrichtungen und handeln nach den Vorgaben des Notfallplanes und der
Notfall-Evakuierung (I.4.c).
- wahren das Selbstbestimmungsrecht des zu pflegenden Menschen, insbesondere auch, wenn dieser in seiner Selbstbestimmungsfähigkeit
eingeschränkt ist (I.6.a).
- bauen kurz- und langfristige Beziehungen mit Menschen unterschiedlicher Altersphasen und ihren Bezugspersonen auf und beachten dabei
die Grundprinzipien von Empathie, Wertschätzung, Achtsamkeit und Kongruenz (II.1.b).
- nutzen in ihrer Kommunikation neben verbalen auch nonverbale, paralinguistische und leibliche Interaktionsformen und
berücksichtigen die Relation von Nähe und Distanz in ihrer Beziehungsgestaltung (II.1.c).
- erkennen ethische Konflikt- und Dilemmasituationen, ermitteln Handlungsalternativen und suchen Argumente zur Entscheidungsfindung
(II.3.c).
- wirken entsprechend den rechtlichen Bestimmungen an der Durchführung ärztlich veranlasster Maßnahmen der medizinischen
Diagnostik und Therapie im Rahmen des erarbeiteten Kenntnisstandes mit (III.2. b).
- nehmen drohende Über- oder Unterforderungen frühzeitig wahr, erkennen die notwendigen Veränderungen am Arbeitsplatz und/oder des eigenen Kompetenzprofils und leiten daraus entsprechende Handlungsinitiativen ab (V.2.b).
- gehen selbstfürsorglich mit sich um und tragen zur eigenen Gesunderhaltung bei, nehmen Unterstützungsangebote wahr oder fordern diese am jeweiligen Lernort ein (V.2.c).
6.1.5 Inhalte/Situationsmerkmale
Handlungsanlässe
1./2. Ausbildungsdrittel
- Notfall, u. a. Herz-Kreislauf-Versagen, Herzinfarkt, Lungenembolie, Schlaganfall, akute Atemnot, Vergiftung
- Schock, u. a. nach Unfall, Blutverlust, Anaphylaxie, psychischer Schock infolge akuter Traumatisierung, cholinerges Syndrom, thermische
Verletzungen, Verbrühung
- Selbst- und Fremdgefährdung, angedrohter oder erfolgter Suizidversuch
- Unfälle, u. a. offene Frakturen, Blutungen, Kopfverletzungen, Aspiration, akute Atemnot durch verlegte Atemwege
- Traumatisierung: u. a. Betroffene, Beteiligte, Unbeteiligte
- Einrichtungsbrand: u. a. Brandschutzunterweisung, Brandschutzmaßnahmen, Evakuierung
- RL/REK: Werte und Normen in ethischen Konflikten und Dilemmata in Notfallsituationen; religiöse Bewältigungshilfen und ‑angebote in Notfallsituationen
Kontextbedingungen
1./2. und 3. Ausbildungsdrittel
- ambulant-häuslicher Kontext, akutstationäre und langzeitstationäre Einrichtungen, nicht beruflicher
Alltag
- digitale Notrufsysteme
- digitale Frühwarnsysteme
- standardisierte Abläufe der Patientenversorgung in der Notaufnahme
- Gefährdungen der eigenen Institution
- Förderung der Reanimation durch Laien, Defibrillatoren an öffentlichen Orten
- aktuelle Gesetze, u. a. Katastrophenschutzgesetze der jeweiligen Bundesländer; z. B. unterlassene Hilfeleistung,
besonderer Schutz des Ersthelfers
- rechtliche Rahmenbedingungen, z. B. Patientenverfügung, Notfalleinwilligung, Manchester-Triage bei Massenanfall von Verletzten, unterlassene Hilfeleistung;
-
Vorschriften zur Sicherstellung der Notfallversorgung, z. B. Prüfkatalog des MDK oder Vorgaben der BG
Ausgewählte Akteure
1./2. Ausbildungsdrittel
- Menschen aller Altersstufen in Notfallsituationen
- Ersthelfer (Laien)
- Bezugspersonen
- professionelles Team, z. B. Rettungsdienst und Feuerwehr, Katastrophenschutz und Polizei, Ärztinnen und Ärzte, einrichtungsspezifische Notfallteams, Krisenteams
Erleben/Deuten/Verarbeiten
1./2. Ausbildungsdrittel
Auszubildende
- eigene Fassungslosigkeit
- Macht- und Hilflosigkeit
- Erleben eigener Handlungsunfähigkeit
- Aushalten von Stress/Zeitdruck
- Erkennen von Frühzeichen der Eskalation
- Emotionsarbeit in und nach der Notfallsituation
- RL/REK: Werte und Normen in ethischen Konflikten und Dilemmata in Notfallsituationen; religiöse
Bewältigungshilfen und ‑angebote in Notfallsituationen
Zu pflegende Menschen/betroffene Menschen
- vitale Ängste und ihre Ausdrucksformen
- Verarbeitungsstrategien und Unterstützungsangebote für den Umgang mit vital bedrohlichen Situationen
Handlungsmuster
1./2. Ausbildungsdrittel
- eigenes „Funktionieren“ in Krisen- und Katastrophensituationen (professionelle Distanz)
- Ruhe und Sicherheit durch routiniertes Handeln und handlungsbegleitende Information vermitteln
- Kommando-Kommunikation innerhalb von Notfallsituationen, z. B. Notruf – 5W‘s
- Kommunikationssysteme und ‑techniken in Krisen- und Katastrophensituationen z. B. Monitoring, Behandlungspfade
- Triage
- Eingriffe und Maßnahmen erklären, verrichtungsbegleitende Kommunikation
- Erste-Hilfe-Maßnahmen
- Sofortmaßnahmen bei Verdacht auf Herzinfarkt oder Lungenembolie
- Sofortmaßnahmen bei Schockzuständen
- Verabreichung von Notfallmedikamenten nach ärztlicher Anordnung
- Reanimation nach aktuellen Reanimationsleitlinien und anderen dazugehörigen Algorithmen und Behandlungspfaden, u.
a. BLS, ALS, Paediatric Advanced Life Support
- Beziehungsarbeit/Kommunikation zur emotionalen Stabilisierung von Betroffenen, z. B. psychologische Erste Hilfe
- Screening und Assessment-Instrumente zu Einschätzung der Vitalfunktionen nutzen
- Informationsweitergabe, z. B. SBAR-Schema
- Koordination der eigenen Aufgaben mit relevanten Personengruppen in Krisen- und Katastrophensituationen
6.1.6 Weitere Inhalte/Wissensgrundlagen
1./2. Ausbildungsdrittel
- Stressregulierung in Notfallsituationen
- Grundlagen der Emotionsarbeit in personenbezogenen Dienstleistungsberufen (Mental Health)
- Anatomie, Physiologie des Herz-Kreislauf-Systems, ausgewählte Krankheitsbilder, z. B. Herzinfarkt, Lungenembolie
6.1.7 Anregungen für das Lernen in simulativen Lernumgebungen
1./2. Ausbildungsdrittel
- Simulation von Notfallsituationen (ggf. im Skills Lab)
- Notfalltrainings an Notfallsimulatoren
- E-Learning-Angebote: Verhalten im Brandfall und Einrichtungs-Evakuierung
6.1.8 Anregungen für Lern- und Arbeitsaufgaben
Zum Beispiel:
1./2. Ausbildungsdrittel
- Erkundungsaufgabe (doppelter Transfer): trägereigene Notfallpläne sowie Beauftragte und Verantwortliche im Notfallmanagement
erkunden und vorstellen
- Besuch einer Rettungsleitstelle/einer Notfallambulanz/einer Erste-Hilfe-Stelle im Krankenhaus
6.1.9 Didaktischer Kommentar
Die zentralen Kompetenzen, die zur Bewältigung akuter Hilfesituationen erforderlich sind, sind im Interesse der Sicherheit der zu pflegenden Menschen bereits in den ersten beiden Ausbildungsdritteln Gegenstand des Ausbildungsprozesses; sie werden im letzten Ausbildungsdrittel zur Erhöhung der Handlungs- und Patientensicherheit erneut aufgegriffen. Unter Berücksichtigung der für verschiedene Altersstufen typischen Notfallsituationen sollte eine exemplarische Auswahl getroffen werden.
1./2. Ausbildungsdrittel
- Einstieg in die curriculare Einheit mit eigenen Erfahrungen von Notfallsituationen im Alltag und in unterschiedlichen
Versorgungsbereichen.
- Aufbau der Kompetenzen über Lernsituationen, in denen einfache, nicht unmittelbar lebensbedrohliche Akutsituationen beschrieben
werden, z. B.
- Notfallsituationen, in denen Menschen einfache Wunden, thermische Verletzungen oder Frakturen erlitten haben, entsprechende Sofortmaßnahmen
- Unfallsituationen eines Kindes, emotionale Unterstützung des Kindes und der Eltern
- Sturzereignis eines älteren Menschen mit Wunden und Frakturen als Sturzfolge
- in denen zu pflegende Menschen aufgrund physischer Ereignisse akut vital gefährdet sind oder andere gefährden,
3. Ausbildungsdrittel Pflegefachfrau/Pflegefachmann Zeitrichtwert: 60 Stunden
-
Anlage 2 PflAPrV
6.1.1 Intentionen und Relevanz
Beruflich Pflegende werden häufig in allen beruflichen Settings und ebenfalls im Alltag mit Akutsituationen konfrontiert, in denen eine rasche und zuverlässige Situationseinschätzung sowie zügige Entscheidungen über unmittelbar einzuleitende Sofortmaßnahmen erforderlich werden. Es werden Hilfesituationen fokussiert,
- in denen zu pflegende Menschen aufgrund physischer Ereignisse akut vital gefährdet sind oder andere gefährden,
- in denen zu pflegende Menschen und/oder andere Personen in Einrichtungen akuten Gefährdungen und/oder Bedrohungen aus der Umwelt
ausgesetzt sind,
- in denen beruflich Pflegende außerhalb von Institutionen und außerhalb ihres beruflichen Handlungsfeldes aufgrund ihrer
besonderen rechtlichen Verantwortung in Not- und Katastrophenfällen zur Hilfeleistung verpflichtet sind.
In bedrohlichen Situationen sind beruflich Pflegende auch herausgefordert,
- die eigene Fassung und Handlungsfähigkeit zu bewahren,
- belastende Ereignisse im Nachhinein zu verarbeiten,
- emotionale Unterstützung und Stabilisierung für die hilfebedürftigen Menschen und ihre Bezugspersonen zu geben.
Die zentralen Kompetenzen, die zur Bewältigung akuter Hilfesituationen erforderlich sind, sind Gegenstand in den ersten beiden Ausbildungsdritteln und werden im letzten Ausbildungsdrittel erneut aufgegriffen und ggf. um komplexere Notfallsituationen oder gesellschaftliche Gefährdungen und Bedrohungen ergänzt.
6.1.2 Bildungsziele
- Die Auszubildenden setzen sich mit der gesellschaftlichen, ethischen und rechtlichen Debatte zur Organspende auseinander und finden zwischen Selbstbestimmung und Gemeinwohlinteressen bzw. Solidarität hierzu eine eigene Haltung.
6.1.4 Kompetenzen – Anlage 2 PflAPrV
Die Auszubildenden
- schätzen diverse Pflegeanlässe und den Pflegebedarf bei Menschen aller Altersstufen auch in instabilen gesundheitlichen und
vulnerablen Lebenssituationen ein (I.1.d).
- treffen in lebensbedrohlichen Situationen erforderliche Interventionsentscheidungen und leiten lebenserhaltende Sofortmaßnahmen
bis zum Eintreffen der Ärztin oder des Arztes ein (I.4.a).
- koordinieren den Einsatz der Ersthelferinnen und Ersthelfer bis zum Eintreffen der Ärztin oder des Arztes (I.4.b)
- erkennen Notfallsituationen in Pflege- und Gesundheitseinrichtungen und handeln nach den Vorgaben des Notfallplanes und der
Notfall-Evakuierung (I.4.c).
- wahren das Selbstbestimmungsrecht der zu pflegenden Menschen aller Altersstufen, insbesondere auch, wenn sie in ihrer
Selbstbestimmungsfähigkeit eingeschränkt sind (I.6.a).
- gestalten kurz- und langfristige professionelle Beziehungen mit Menschen aller Altersstufen und ihren Bezugspersonen, die auch bei
divergierenden Sichtweisen oder Zielsetzungen und schwer nachvollziehbaren Verhaltensweisen von Empathie, Wertschätzung, Achtsamkeit
und Kongruenz gekennzeichnet sind (II.1.b).
- gestalten die Kommunikation von Menschen aller Altersstufen und ihren Bezugspersonen in unterschiedlichen Pflegesituationen unter
Einsatz verschiedener Interaktionsformen und balancieren das Spannungsfeld von Nähe und Distanz aus (II.1.c).
- fördern und unterstützen Menschen aller Altersstufen bei der Selbstverwirklichung und Selbstbestimmung über das eigene
Leben, auch unter Abwägung konkurrierender ethischer Prinzipien (II.3.b).
- tragen in ethischen Dilemmasituationen mit Menschen aller Altersstufen oder ihren Bezugspersonen im interprofessionellen Gespräch
zur gemeinsamen Entscheidungsfindung bei (II.3.c).
- führen entsprechend den rechtlichen Bestimmungen eigenständig ärztlich veranlasste Maßnahmen der medizinischen
Diagnostik und Therapie bei Menschen aller Altersstufen durch (III.2.b).
- nehmen drohende Über- oder Unterforderungen frühzeitig wahr, erkennen die notwendigen Veränderungen am Arbeitsplatz
und/oder des eigenen Kompetenzprofils und leiten daraus entsprechende Handlungsinitiativen ab (V.2.b).
- setzen Strategien zur Kompensation und Bewältigung unvermeidbarer beruflicher Belastungen gezielt ein und nehmen Unterstützungsangebote frühzeitig wahr oder fordern diese aktiv ein (V.2.c).
6.1.5 Inhalte/Situationsmerkmale
Handlungsanlässe
3. Ausbildungsdrittel – erweitern
- komplexere Notfälle aus dem 1./2. Ausbildungsdrittel u. a. ausgedehnte Verbrennungen, Elektro- und Blitzunfälle, Unfälle
mit mehreren Betroffenen
- Notfälle, Unfälle mit Anwesenheit von Bezugspersonen
- Pandemien, u. a. Influenza, Noroviren
- Einrichtungsevakuierung, z. B. Bombenfund
- Umweltgefährdungen und Katastrophensituationen z. B. Chemieunfälle, Massenunfälle, Amokläufe, Terroranschläge,
Sturm, Hochwasser, Hitzewelle
- RL/REK: Theologisch-ethische und interreligiöse Dimensionen von Notfallsituationen
Kontextbedingungen
1./2. und 3. Ausbildungsdrittel
- ambulant-häuslicher Kontext, akutstationäre und langzeitstationäre Einrichtungen, nicht beruflicher
Alltag
- digitale Notrufsysteme
- digitale Frühwarnsysteme
- standardisierte Abläufe der Patientenversorgung in der Notaufnahme
- Gefährdungen der eigenen Institution
- Förderung der Reanimation durch Laien, Defibrillatoren an öffentlichen Orten
- aktuelle Gesetze, u. a. Katastrophenschutzgesetze der jeweiligen Bundesländer; z. B. unterlassene Hilfeleistung,
besonderer Schutz des Ersthelfers
- rechtliche Rahmenbedingungen, z. B. Patientenverfügung, Notfalleinwilligung, Manchester-Triage bei Massenanfall von
Verletzten, unterlassene Hilfeleistung; Vorschriften zur Sicherstellung der Notfallversorgung, z. B. Prüfkatalog des MDK oder Vorgaben
der BG
3. Ausbildungsdrittel – erweiternd
- technikgestützte Systeme zur Risikoerkennung, z. B. Sensorsysteme zur Bewegungs- und Sturzerkennung
- Richtlinien und Regelungen der Notfallversorgung, z. B. G-BA-Regelung
- Resilienz und Sicherheitskonzepte
Ausgewählte Akteure
3. Ausbildungsdrittel – erweiternd
- Familie, Geschwister
- Laien
Erleben/Deuten/Verarbeiten
3. Ausbildungsdrittel – erweiternd
Auszubildende
- Belastung durch extreme Gefühlsreaktionen betroffener Menschen, insbesondere von Kindern und ihrer Bezugspersonen,
Familie, z. B. durch Formen von Gewalt gegenüber dem professionellen Team
Familiensystem
- Verlustängste
- Schuldgefühle
- emotionale Unterstützung von Bezugspersonen
- Hilfestellung und Halt für den Betroffenen in Notfällen und Krisen
- RL/REK: Theologisch-ethische und interreligiöse Dimensionen von Notfallsituationen
Beruflich Pflegende/andere Berufsgruppen
- Desensibilisierung gegenüber Notfallsituationen
- langfristige Verarbeitung belastender Ereignisse
- Behinderung von Helferinnen und Helfer
- Zuschauereffekt und Verantwortungsdiffusion
Handlungsmuster
3. Ausbildungsdrittel
- Verletzungen, auffällige Befunde erkennen, die auf Anzeichen von Gewalt hindeuten, und Verdacht ansprechen
- Koordination der Ersthelferinnen und Ersthelfer
- Interventionen zur emotionalen Stabilisierung von traumatisierten Bezugspersonen, Familien
6.1.6 Weitere Inhalte/Wissensgrundlagen
3. Ausbildungsdrittel
- theologische, ethische und rechtliche Grundlagen von Organspende, Organentnahme, Transplantationen, gesellschaftliche
Auseinandersetzung
- Notfallpflege als Handlungsfeld beruflich Pflegender: kurzer geschichtlicher Abriss, Weiterbildungsmöglichkeiten und ‑regelungen
6.1.7 Anregungen für das Lernen in simulativen Lernumgebungen
3. Ausbildungsdrittel
- Wiederholung: Notfalltraining in ausgewählten Notfallsituationen
- Wiederholung: Basic Life Support (nach ERC‑/GRC-Leitlinien)
- Advanced Life Support (Erwachsene/Kinder)
- Simulation realitätsnaher Notfallsituationen mit anderen Personengruppen, z. B. einer Schulklasse, eines anderen Ausbildungsabschnittes, mit Laien, interprofessionelles Reanimationstraining
6.1.8 Anregungen für Lern- und Arbeitsaufgaben
3. Ausbildungsdrittel – erweiternd
Identifikation von besonders gefährdeten Räumen und Bereichen in der eigenen Einrichtung im Rahmen des Brandschutzes
6.1.9 Didaktischer Kommentar
Die zentralen Kompetenzen, die zur Bewältigung akuter Hilfesituationen erforderlich sind, sind im Interesse der Sicherheit der zu pflegenden Menschen bereits in den ersten beiden Ausbildungsdritteln Gegenstand des Ausbildungsprozesses; sie werden im letzten Ausbildungsdrittel zur Erhöhung der Handlungs- und Patientensicherheit erneut aufgegriffen. Unter Berücksichtigung der für verschiedene Altersstufen typischen Notfallsituationen sollte eine exemplarische Auswahl getroffen werden.
3. Ausbildungsdrittel
Lernsituationen mit vitaler Gefährdung und mit vitalen Ängsten von Betroffenen und/oder Bezugspersonen:
- ausgewählte Notfallsituationen im Kindes- und Jugendalter (Beinahe-Ertrinken, Vergiftungen, kardialer Notfall im Jugendsport,
Alkoholintoxikation)
- ausgewählte Notfälle des Erwachsenenalters; Notfall/ Unfall im Alltag
- akute Veränderungen der Bewusstseinslage als geriatrischer Notfall, Reanimation in einer Altenhilfeeinrichtung
- Besonderheiten im Stress- und Belastungserleben von Bezugspersonen und Familien bei Notfällen im Kindes- und Jugendalter
(Beinahe-Ertrinken, kardialer Notfall im Jugendsport)
Filmbeiträge und Diskussion mit Menschen, die schon oft Notfälle erlebt haben, über die Versorgung von Menschen in besonderen Ereignissen/Katastrophensituationen (Zug‑, Busunglück, Amoklauf); medial vermittelte Betroffenheit aufgreifen und bearbeiten.
- in denen zu pflegende Menschen aufgrund physischer Ereignisse akut vital gefährdet sind oder andere gefährden,
3. Ausbildungsdrittel Zeitrichtwert Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin: 60 Stunden
-
Anlage 3 PflAPrV
6.2.1 Intentionen und Relevanz
Der Schwerpunkt dieser curricularen Einheit liegt auf häufigen und typischen Akutsituationen und Notfällen im Kindes- und Jugendalter, die aufbauend auf den ersten beiden generalistisch ausgerichteten Ausbildungsdrittel, aufgegriffen werden.
6.2.2 Bildungsziele
- Die Auszubildenden machen sich bewusst, dass Notfallsituationen und dementsprechend erforderliche Interventionen mit Folgen für
das Leben von Kindern und Jugendlichen und ihren Familien verbunden sein können.
- Sie reflektieren die Bedeutung von erlebten Akutsituationen für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen und setzen sich mit
typischen Gefahren von Notfallsituationen bei Kindern und Jugendlichen auseinander.
- Die Auszubildenden setzen sich mit der gesellschaftlichen, ethischen und rechtlichen Debatte zur Organspende auseinander und finden zwischen Selbstbestimmung und Gemeinwohlinteressen bzw. Solidarität hierzu eine eigene Haltung.
6.2.3 Kompetenzen – Anlage 3 PflAPrV
Die Auszubildenden
- schätzen diverse Pflegeanlässe und den Pflegebedarf bei Kindern und Jugendlichen auch in instabilen gesundheitlichen und
vulnerablen Lebenssituationen ein (I.1.d).
- treffen in lebensbedrohlichen Situationen erforderliche Interventionsentscheidungen und leiten lebenserhaltende Sofortmaßnahmen
bis zum Eintreffen der Ärztin oder des Arztes ein (I.4.a).
- koordinieren den Einsatz der Ersthelferinnen und Ersthelfer bis zum Eintreffen der Ärztin oder des Arztes (I.4.b).
- erkennen Notfallsituationen in Pflege- und Gesundheitseinrichtungen und handeln nach den Vorgaben des Notfallplanes und der
Notfall-Evakuierung (I.4.c).
- wahren das Selbstbestimmungsrecht der zu pflegenden Kinder und Jugendlichen, auch insbesondere, wenn sie in ihrer
Selbstbestimmungsfähigkeit eingeschränkt sind (I.6.a).
- gestalten kurz- und langfristige professionelle Beziehungen mit Kindern, Jugendlichen und ihren Bezugspersonen, die auch bei
divergierenden Sichtweisen oder Zielsetzungen und schwer nachvollziehbaren Verhaltensweisen von Empathie, Wertschätzung, Achtsamkeit
und Kongruenz gekennzeichnet sind (II.1.b).
- gestalten die Kommunikation in unterschiedlichen Pflegesituationen mit Kindern, Jugendlichen und ihren Bezugspersonen unter Einsatz verschiedener Interaktionsformen und balancieren das Spannungsfeld von Nähe und Distanz aus (II.1.c).
- fördern und unterstützen Kinder und Jugendliche bei der Selbstverwirklichung und Selbstbestimmung über das eigene Leben
sowie ihre Familien in der Begleitung dieser Entwicklung, auch unter Abwägung konkurrierender ethischer Prinzipien (II.3.b).
- tragen in ethischen Dilemmasituationen mit Kindern, Jugendlichen oder ihren Bezugspersonen im interprofessionellen Gespräch zur
gemeinsamen Entscheidungsfindung bei (II.3.c).
- führen entsprechend den rechtlichen Bestimmungen eigenständig ärztlich veranlasste Maßnahmen der medizinischen
Diagnostik und Therapie bei Kindern und Jugendlichen durch (III.2.b).
- nehmen drohende Über- oder Unterforderungen frühzeitig wahr, erkennen die notwendigen Veränderungen am Arbeitsplatz
und/oder des eigenen Kompetenzprofils und leiten daraus entsprechende Handlungsinitiativen ab (V.2.b).
- setzen Strategien zur Kompensation und Bewältigung unvermeidbarer beruflicher Belastungen gezielt ein und nehmen
Unterstützungsangebote frühzeitig wahr oder fordern diese aktiv ein (V.2.c).
6.2.4 Inhalte/Situationsmerkmale
Handlungsanlässe
- komplexere Notfälle, u. a. ausgedehnte Verbrennungen, Verbrühungen, Unfälle mit mehreren Betroffenen
- Notfälle, Unfälle mit Anwesenheit von Bezugspersonen
- spezifische Notfälle im Kindes- und Jugendalter, u. a. Misshandlungen, Schädel-Hirntrauma,
- respiratorische Notfälle im Kindesalter
- Bewusstseinsstörungen, z. B. bei Infektionen, Trauma, Kreislaufzentralisation
- Hypoglykämie, diabetische Ketoazidose
- Krampfanfälle
- kardiale Notfälle im Jugendalter
- Elektro- und Blitzunfälle
- Intoxikationen, z. B. mit Reinigungs‑, Arzneimitteln, Pflanzen, Alkohol, Drogen
- Verhinderung von Unfällen
- Risiken für Notfallsituationen von Säuglingen und Kleinkindern
- RL/REK: theologisch-ethische und interreligiöse Dimensionen von Notfallsituationen
Kontextbedingungen
3. Ausbildungsdrittel – erweiternd
- technikgestützte Systeme zur Risikoerkennung
- Richtlinien und Regelungen der Notfallversorgung, z. B. G-BA-Regelung
- Resilienz und Sicherheitskonzepte der Bevölkerung, z. B. freiwillige soziale Notfallgemeinschaften
Ausgewählte Akteure
- Kinder und Jugendliche in Notfallsituationen
- unverletzt-betroffene Kinder
- mitbetroffene Bezugspersonen
- Laien
- Familie, Geschwister
Erleben/Deuten/Verarbeiten
Auszubildende
- eigenes Stress- und Belastungserleben bei Notfällen von Kindern und Jugendlichen
- Erschütterung der Weltsicht („Erschütterung des Glaubens an eine gerechte Welt“)
- indirekte Schuldzuweisungen
- Gefühle von Macht- und Hilflosigkeit
- Erleben eigener Handlungsunfähigkeit
- Aushalten von Stress/Zeitdruck
- Erkennen von Frühzeichen der Eskalation
- Emotionsarbeit in und nach der Notfallsituation
Zu pflegendes Kind oder zu pflegender Jugendlicher
- fehlendes Gefahrenbewusstsein
- Neuartigkeit der Notfallerfahrung
- wahrnehmungspsychologische Besonderheiten im Notfall (Körperlage, Gerüche)
- Belastungen durch Bewegungseinschränkungen
- entwicklungsbedingte Schmerz- und Angstverstärkung im Notfall
- Schuldgefühle und Bestrafungsphantasien in Abhängigkeit von der kognitiven Entwicklung
- posttraumatische Belastungsstörungen als Langzeitfolge
Familiensystem
- Ängste der Eltern um ihr verletztes Kind, vitale und Verlustängste, unabhängig vom
Gefährdungsgrad
- Vertrauen/Misstrauen gegenüber Ersthelferinnen und Ersthelfern
- Ängste und Verunsicherungen der Geschwisterkinder
Beruflich Pflegende/andere Berufsgruppen
- Desensibilisierung gegenüber Notfallsituationen
- langfristige Verarbeitung belastender Ereignisse
- Behinderung von Helferinnen und Helfern
- Zuschauereffekt und Verantwortungsdiffusion
- RL/REK: theologisch-ethische und interreligiöse Dimensionen von Notfallsituationen
Handlungsmuster
- Kommunikationssysteme und ‑techniken in Krisen- und Katastrophensituationen, Behandlungspfade
- Triage
- Eingriffe und Maßnahmen erklären, verrichtungsbegleitende Kommunikation
- Reanimation nach aktuellen Reanimationsleitlinien und anderen dazugehörigen Algorithmen und Behandlungspfaden
- Paediatric Advanced Life Support
- Beziehungsarbeit/Kommunikation zur emotionalen Stabilisierung von Betroffenen, z. B. Fassungsarbeit
- Screening und Assessment-Instrumente zu Einschätzung der Vitalfunktionen nutzen (Atmung,
Herz-Kreislauf-Funktion)
- Verletzungen, auffällige Befunde erkennen, die auf Anzeichen von Gewalt oder Missbrauch hindeuten, und Verdacht
ansprechen
- Informationsweitergabe, z. B. SBAR-Schema
- Koordination der eigenen Aufgaben mit relevanten Personengruppen in Krisen- und Katastrophensituationen
- Koordination der Ersthelferinnen und Helfer
- Interventionen zur emotionalen Stabilisierung von traumatisierten Bezugspersonen, Familien, Laien
- Prävention in Privathaushalten
- psychische Erste Hilfe bei Kindern, z. B. KASPERLE-Betreuungs-Konzept
6.2.5 Weitere Inhalte/Wissensgrundlagen
- Notfallpflege als Handlungsfeld beruflich Pflegender: kurzer geschichtlicher Abriss, Weiterbildungsmöglichkeiten und
‑regelungen
- theologische, ethische und rechtliche Grundlagen von Organspende, Organentnahme, Transplantationen, gesellschaftliche Auseinandersetzung
6.2.6 Anregungen für das Lernen in simulativen Lernumgebungen
- Wiederholung: Notfalltraining in ausgewählten Notfallsituationen an Notfallsimulatoren
- Wiederholung: Paediatric Life Support (nach ERC‑/GRC-Leitlinien)
- Paediatric Advanced Life Support
- Simulation realitätsnaher Notfallsituationen mit anderen Personengruppen, z. B. einer Schulklasse, Auszubildenden eines anderen Ausbildungsabschnittes, mit Laien, interprofessionelles Reanimationstraining
6.2.7 Anregungen für Lern- und Arbeitsaufgaben
Zum Beispiel:
Identifikation von besonderen Gefährdungen für Kinder und Jugendliche in verschiedenen institutionellen Kontexten, z. B. Aufbewahrung von Reinigungsmitteln, Arzneimitteln, Gefährdungen für Elektrounfälle
6.2.8 Didaktischer Kommentar
Mögliche Lernsituationen mit vitaler Gefährdung von Kindern und Jugendlichen und mit vitalen Ängsten der Betroffenen und/oder Bezugspersonen:
- ausgewählte Notfallsituationen aus den oben genannten Handlungsanlässen im Kindes- und Jugendalter (Beinahe-Ertrinken,
Vergiftungen, kardialer Notfall im Jugendsport, Alkoholintoxikation von Jugendlichen)
- Besonderheiten im Stress- und Belastungserleben von Bezugspersonen und Familien bei Notfällen im Kindes- und Jugendalter
(Beinahe-Ertrinken, kardialer Notfall im Jugendsport)
Filmbeiträge und Diskussion mit Menschen, die schon oft Notfälle mit Kindern und Jugendlichen erlebt haben, über die Versorgung von Kindern und Jugendlichen, die bei besonderen Ereignissen/Katastrophensituationen (Zug‑, Busunglück, Amoklauf)
- Die Auszubildenden machen sich bewusst, dass Notfallsituationen und dementsprechend erforderliche Interventionen mit Folgen für
das Leben von Kindern und Jugendlichen und ihren Familien verbunden sein können.
3. Ausbildungsdrittel Altenpflegerin Zeitrichtwert: 60 Stunden
-
Anlage 4 PflAPrV
6.3.1 Intentionen und Relevanz
Der Schwerpunkt dieser curricularen Einheit liegt auf häufigen und typischen Akutsituationen und Notfällen im höheren Lebensalter, die aufbauend auf der korrespondierenden curricularen Einheit für die ersten beiden generalistisch ausgerichteten Ausbildungsdrittel, aufgegriffen werden.
Notfälle im höheren Lebensalter unterscheiden sich insofern dadurch, dass
- sich Notfälle als akute Verschlechterung oder Komplikation einer Erkrankung zeigen,
- Akutsituationen häufig durch mehrere Risikofaktoren/Funktionsstörungen ausgelöst werden,
- das rechtzeitige Erkennen von Notfallsituationen erschwert ist und
- Altenpflegerinnen und Altenpfleger in der Lage sein müssen, eine sichere Ersteinschätzung mit folgerichtiger Entscheidung zu treffen.
6.3.2 Bildungsziele
Die Auszubildenden setzen sich mit der ethischen Dilemmasituation, der Notfallbehandlung bei vorliegender Patientenverfügung sowie mit der gesellschaftlichen, ethischen und rechtlichen Debatte zur Organspende auseinander und finden zwischen Selbstbestimmung und Gemeinwohlinteressen bzw. Solidarität hierzu eine eigene Haltung.
6.3.3 Kompetenzen – Anlage 4 PflAPrV
Die Auszubildenden
- schätzen diverse Pflegeanlässe und den Pflegebedarf bei alten Menschen auch in instabilen gesundheitlichen und vulnerablen
Lebenssituationen ein (I.1.d).
- kennen und beachten im Notfall relevante rechtliche Grundlagen wie Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen (I.4.a).
- treffen in lebensbedrohlichen Situationen erforderliche Interventionsentscheidungen und leiten lebenserhaltende Sofortmaßnahmen
bis zum Eintreffen der Ärztin oder des Arztes ein (I.4.b).
- koordinieren den Einsatz der Ersthelferinnen und Ersthelfer bis zum Eintreffen der Ärztin oder des Arztes (I.4. c).
- erkennen Notfallsituationen in Pflege- und Gesundheitseinrichtungen und handeln nach den Vorgaben des Notfallplanes und der Notfall-Evakuierung (I.4.d).
- wahren das Selbstbestimmungsrecht alter Menschen mit Pflegebedarf, insbesondere, wenn sie in ihrer Selbstbestimmungsfähigkeit
eingeschränkt sind (I.6.a).
- nutzen Empathie, Wertschätzung, Akzeptanz und Kongruenz für eine professionelle Beziehungsgestaltung und Kommunikation mit
alten Menschen (II.1.c).
- setzen Methoden der Gesprächsführung angemessen ein (II.1.d).
- erkennen Kommunikationsbarrieren, insbesondere bei spezifischen Gesundheitsstörungen oder Formen von Behinderungen im Alter und
setzen unterstützende und kompensierende Maßnahmen ein, um diese zu überbrücken (II.1.e).
- fördern und unterstützen alte Menschen bei der Selbstverwirklichung und Selbstbestimmung über das eigene Leben, auch
unter Abwägung konkurrierender ethischer Prinzipien (II.3.b).
- tragen in ethischen Dilemmasituationen mit alten Menschen oder ihren Bezugspersonen im interprofessionellen Gespräch zur
gemeinsamen Entscheidungsfindung bei (II.3.c).
- führen entsprechend den rechtlichen Bestimmungen eigenständig ärztlich veranlasste Maßnahmen der medizinischen
Diagnostik und Therapie bei alten Menschen durch (III.2.b).
- nehmen drohende Über- oder Unterforderungen frühzeitig wahr, erkennen die notwendigen Veränderungen am Arbeitsplatz
und/oder des eigenen Kompetenzprofils und leiten daraus entsprechende Handlungsinitiativen ab (V.2.b).
- setzen Strategien zur Kompensation und Bewältigung unvermeidbarer beruflicher Belastungen gezielt ein und nehmen Unterstützungsangebote frühzeitig wahr oder fordern diese aktiv ein (V.2.c).
6.3.4 Inhalte/Situationsmerkmale
Handlungsanlässe
- spezifische Notfälle im höheren Lebensalter
- Sturzereignisse
- Herzinfarkt, Schlaganfall, Lungenembolie
- Akute Veränderungen der Bewusstseinslage, z. B. Synkope, Delir
- Hypo‑, Hyperglykämie
- Exsikkose
- Sturzereignisse
- Pandemien, u. a. Influenza, Noroviren, Skabies (s. RKI, WHO)
- Umweltveränderungen, z. B. Hitzeperioden, Sturm, Hochwasser
- Krisensituationen/Einrichtungsevakuierung, z. B. Brand, Terroranschläge, Amokläufe
- RL/REK: theologisch-ethische und interreligiöse Dimensionen von Notfallsituationen
Kontextbedingungen
3. Ausbildungsdrittel – erweiternd
- technikgestützte Systeme zur Risikoerkennung, z. B. Sensorsysteme zur Bewegungs- und Sturzerkennung
- Richtlinien und Regelungen der Notfallversorgung, u. a. G-BA-Regelung
- Resilienz und Sicherheitskonzepte der Bevölkerung, z. B. freiwillige soziale Notfallgemeinschaften
Ausgewählte Akteure
- zu pflegende alte Menschen
- Bezugspersonen
- Helfer- und Assistenzpersonal, z. B. Alltagsbegleiterinnen und Alltagsbegleiter, Präsenzkräfte, zusätzliche
Betreuungskräfte
- freiwillig Engagierte, Laien
Erleben/Deuten/Verarbeiten
Auszubildende
- Belastung durch extreme Gefühlsreaktionen betroffener Menschen
- Ängste, Notfallsituationen nicht rechtzeitig zu erkennen bzw. nicht adäquat zu handeln
Zu pflegender alter Mensch
- erhöhte Sturzangst nach bereits erfolgten Sturzereignissen und Vermeidungsverhalten
- Belastungserleben durch Krankenhauseinweisung und Relokalisationseffekte
Familiensystem
- Belastungen von Bezugspersonen in Krisen- und Notfallsituationen im häuslichen Setting
- RL/REK: theologisch-ethische und interreligiöse Dimensionen von Notfallsituationen
Beruflich Pflegende/andere Berufsgruppen
- Desensibilisierung gegenüber Notfallsituationen
- langfristige Verarbeitung belastender Ereignisse
- Behinderung von Helferinnen und Helfern
- Zuschauereffekt und Verantwortungsdiffusion
Handlungsmuster
3. Ausbildungsdrittel – erweiternd
- Einschätzung akuter Gefährdungen und Risikokonstellationen, u. a. Einschätzung der Risikofaktoren nach
Expertenstandard Sturz
- Infektionsprophylaktische Maßnahmen veranlassen, u. a. IfSG
- Situationsveränderungen, Veränderungen der Bewusstseinslage frühzeitig erkennen
- Verletzungen, auffällige Befunde erkennen, die auf Anzeichen von Gewalt hindeuten, z. B. Hämatome, Verdacht
ansprechen
- Koordination der Ersthelferinnen und ‑helfer
- Emotionale Stabilisation von Betroffenen, u. a. Gefühlsarbeit, Schnittstellenkoordination: Seelsorge, Psychologin
oder Psychologe
- Advance Care Planning
6.3.5 Weitere Inhalte/Wissensgrundlagen
- Notfallpflege als Handlungsfeld beruflich Pflegender: kurzer geschichtlicher Abriss, Weiterbildungsmöglichkeiten und ‑regelungen
- theologische, ethische und rechtliche Grundlagen von Organspende, Organentnahme, Transplantationen, gesellschaftliche Auseinandersetzung
6.3.6 Anregungen für das Lernen in simulativen Lernumgebungen
Zum Beispiel:
- Wiederholung: Notfalltraining in ausgewählten Notfallsituationen an Notfallsimulatoren
- Wiederholung: Basic Life Support (nach ERC‑/GRC-Leitlinien)
- Advanced Life Support
- Simulation realitätsnaher Notfallsituationen mit anderen Personengruppen, z. B. einer Schulklasse, eines anderen Ausbildungsabschnittes, mit Laien
6.3.7 Anregungen für Lern- und Arbeitsaufgaben
Zum Beispiel:
Identifikation von besonders gefährdeten Räumen und Bereichen in der eigenen Einrichtung im Rahmen des Brandschutzes
6.3.8 Didaktischer Kommentar
Zur Erhöhung der Handlungs- und Patientensicherheit sollten häufig vorkommende bzw. typische Notfallsituationen ausgewählt werden:
- Der Notfall im Alter – eine Hochrisikosituation: Besonderheiten von Notfällen im höheren Lebensalter, besondere
Vulnerabilität und Behandlungsdringlichkeit geriatrischer Notfälle; multifaktorielle Ursachen, Polypharmazie, unspezifische,
atypische und verschleierte Symptomatik, Einschränkungen der eigenen Informationsweitergabe, Delir; Gefahr des
Autonomieverlustes:
- Hypoglykämie eines alten Menschen in der Langzeitpflege, untypische Symptome und Abgrenzungsschwierigkeiten zur bzw. bei
Demenz
- akute Veränderungen der Bewusstseinslage
- Reanimation in einer Altenhilfeeinrichtung
- Beratung einer Bezugsperson zur Hilfeleistung nach einem Sturzereignis eines älteren Menschen
- „Und wenn es genug ist…“ Notfallbehandlung bei vorliegender Patientenverfügung, Ethische Falldiskussion
- Besonderheiten im Stress- und Belastungserleben von Bezugspersonen und Familien
- Hypoglykämie eines alten Menschen in der Langzeitpflege, untypische Symptome und Abgrenzungsschwierigkeiten zur bzw. bei
Demenz
- Filmbeiträge und Diskussion mit Menschen, die schon oft Notfälle erlebt haben, über die Versorgung von älteren Menschen in besonderen Ereignissen/Katastrophensituationen (Zug‑, Busunglück, Amoklauf); medial vermittelte Betroffenheit aufgreifen und bearbeiten
- sich Notfälle als akute Verschlechterung oder Komplikation einer Erkrankung zeigen,