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Landeslehrplan für die Berufsfachschule
Vorwort
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Die neue Pflegeausbildung schafft – ausgehend von unterschiedlichen Bildungswegen und Systemen – die Basis für ein gemeinsames pflegerisches Grundverständnis, das das Ziel hat, allen Versorgungsbereichen gerecht zu werden. Diese Reform ist notwendig, um den pflegerischen Bedarfen der Bevölkerung und den damit einhergehenden komplexen Anforderungen an Pflegende gerecht zu werden.
Neben dem Pflegeberufegesetz und der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Pflegeberufe ist der Bundesrahmenlehrplan die zentrale Grundlage für die Ausbildung im Land. Die Lehrplankommission hat die Inhalte des Bundesrahmenlehrplans gesichtet, ausgewertet und in eine praxisorientierte Fassung übertragen. Sie hat sich dabei von den Begriffen „Fokussierung“ und „Exemplarik“ leiten lassen. Ziel ist es, sowohl Beispiele für kompetenzorientiertes Lernen vorzustellen als auch wesentliche Inhalte der neuen Pflegeausbildung für alle Pflegeschulen im Land verbindlich festzulegen.
Den Lehrenden und Lehrkräften wird mit dem Landeslehrplan eine Hilfestellung an die Hand gegeben, mit der das eigene Schulcurriculum erarbeitet werden kann. Die zur Verfügung gestellten Inhalte und Handreichungen sollen die notwendigen teaminternen Entwicklungsprozesse unterstützen. Diese Arbeit ist vor Ort zu leisten; weder kann noch soll sie durch den Landeslehrplan vorweggenommen werden. Denn die Intention des Pflegeberufegesetzes kann nur dann mit Leben gefüllt werden, wenn Schulleitungen und Lehrende von Beginn an klare Festlegungen treffen, was die Auszubildenden am Ende der Ausbildung können sollten, damit sie in den unterschiedlichen Versorgungsbereichen ihren Beruf kompetent ausüben und sich in interprofessionellen Teams angemessen einbringen können.
Die vor uns liegenden Herausforderungen sind groß, sie sind aber durchaus leistbar. Der Landeslehrplan soll einen Rahmen geben, in dem dies geschehen kann.
Dr. Susanne Eisenmann
Ministerin für Kultus, Jugend und SportManfred Lucha MdL
Minister für Soziales und lntegration
Vorbemerkungen der Fachkommission
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Die Ausbildungen in der Pflege sind seit dem 1. Januar 2020 auf der Grundlage des Pflegeberufegesetzes (PflBG) und der Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PflAPrV) neu geregelt. Die zukünftige generalistisch ausgerichtete Pflegeausbildung erfordert Kompetenzen, die für die Pflege von Menschen aller Altersstufen in unterschiedlichen Pflegesettings und in unterschiedlichen Lebenssituationen notwendig sind.
Die bundeseinheitlichen Rahmenlehrpläne für den theoretischen und praktischen Unterricht orientieren sich an dem Konzept der Kompetenzorientierung. Sie stellen den Situationsbezug und das exemplarische Lernen in den Vordergrund, um der generalistisch ausgerichteten Pflegeausbildung und der dadurch erforderlichen Kompetenzentwicklung gerecht zu werden.
Der vorliegende Landeslehrplan für die Berufsfachschulen für Pflege bildet den theoretischen und praktischen Teil der Rahmenlehrpläne ab, die Rahmenausbildungspläne sollen in den schul- und einrichtungsspezifischen Ausbildungsplänen Eingang finden.
Der hier vorliegende Landeslehrplan folgt der Entwicklungslogik und den Konstruktionsprinzipien der bundeseinheitlichen Rahmenlehrpläne, indem diese vollständig übernommen wurden: Kompetenzorientierung, Pflegeprozessverantwortung und Situationsorientierung werden in der entsprechenden Logik beibehalten. Veränderungen im vorliegenden Landeslehrplan sind zusammenfassender, fokussierender und konkretisierender Art und in den einzelnen curricularen Einheiten vorzufinden. Dies zeigt sich anhand der Darstellung des Fließtextes als Aufzählung und der Zusammenfassung komplexer oder sich wiederholender Textpassagen. Eine Konkretisierung der Inhalte wird durch die Begriffe „unter anderem (u. a.)“ oder „zum Beispiel (z. B.)“ erkennbar. Dabei bedeutet „unter anderem“, dass die formulierten Inhalte verpflichtend sind und in die schuleigenen Curricula integriert werden müssen. „Zum Beispiel“ beschreibt fakultative Inhalte, welche die Schulen nach eigenem Ermessen adaptieren können.
Darüber hinaus finden sich in den curricularen Einheiten Hinweise auf die Fächer Religionslehre und Deutsch. Erstere sind mit „RL/REK“ gekennzeichnet und werden inhaltlich konkretisiert in den Bildungsplänen der Kirchen, letztere sind mit „[D]“ gekennzeichnet. Die Inhalte werden ausbildungsintegriert unterrichtet. An Schulen in freier Trägerschaft oder an denjenigen, die mit einem Krankenhaus verbunden sind, können die jeweiligen Inhalte auch als „Religiöse und ethische Kompetenzen entwickeln“ bzw. als „Pflegefachlich kommunizieren“ im Unterricht behandelt werden.
Der vorliegende Landeslehrplan für die Berufsfachschulen für Pflege lehnt sich damit eng an die bundeseinheitlichen Rahmenlehrpläne an, die das grundlegende Verständnis zu den didaktischen Prinzipien der Pflegeausbildung mit ihrer stufenweisen Kompetenzentwicklung erfordern.
Übersicht über die Curricularen Einheiten (CE) für die Ausbildungsberufe
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- Pflegefachfrau/Pflegefachmann (Anlage 1 und 2 PflAPrV)
- Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin/Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger (Anlage 3 PflAPrV)
- Altenpflegerin/Altenpfleger (Anlage 4 PflAPrV)
CECurriculare Einheit – Titel1./2. Ausbildungsdrittel3. AusbildungsdrittelSeite0170––702 (A, B)180––110380––2204808026052001405206606078078080950816090122091505014610120601621180801831.260640