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CE 02 Zu pflegende Menschen in der Bewegung und Selbstversorgung unterstützen
1. Ausbildungsdrittel Zeitrichtwert: 180 Stunden
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Anlage 1 PflAPrV
2.1 Intentionen und Relevanz
Die Unterstützung von zu pflegenden Menschen, die Orientierung im gewählten Berufsfeld und die Vorbereitung auf das pflegeberufliche Handeln in der Praxis der Ausbildungseinrichtung stehen im Zentrum dieser CE, die in Verbindung mit dem Orientierungseinsatz steht. Sie ist in zwei Schwerpunktbereiche gegliedert, die weiter unten − im Anschluss an die Bildungsziele und Kompetenzen − separat dargestellt werden:
- 02 A Mobilität interaktiv, gesundheitsfördernd und präventiv gestalten
- 02 B Menschen in der Selbstversorgung unterstützen
2.1.1 Schwerpunkt (02 A)
- Förderung und Erhaltung von Mobilität
- umfassende Bedeutung von Mobilität im Rahmen von Gesundheitsförderung und Prävention
- Bedeutung von Mobilität für zu pflegende Menschen und Auszubildende
- Beweglichkeit und Bewegung als Voraussetzung für eine gesunde Entwicklung, selbstbestimmte Lebensführung und soziale
Teilhabe
- Bewegungsmangel und Mobilitätseinbußen als Risikofaktoren für schwerwiegende Gesundheitsprobleme und dauerhafte
Pflegebedürftigkeit
- grundlegendes Verständnis von Gesundheitsförderung über die Auseinandersetzung mit Mobilitätsförderung und
Erhaltung
- mobilitäts- und entwicklungsfördernde Bewegungskonzepte
- Wirksamkeit von Bewegungskonzepten in Interaktion mit anderen Auszubildenden und mit zu pflegenden Menschen aller Altersstufen
erfahren
- Integration und Evaluation einzelner Konzepte der Bewegungsförderung in der Unterstützung von Pflegebedürftigen bei alltäglichen Aktivitäten der Selbstversorgung
2.2.2 Schwerpunkt (02 B)
- Vorbereitung auf die weiteren beruflichen Handlungsanforderungen im ersten Orientierungseinsatz
- Erwerb von grundlegenden pflegerischen Kompetenzen in der Beobachtung und Unterstützung von Menschen mit unterschiedlichen
kulturellen und religiösen Hintergründen und gesundheits- oder entwicklungsbedingten Einschränkungen in der Selbstversorgung
(z. B. Körperpflege/Kleiden, Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme, Ausscheidung, Beobachtung vitaler Funktionen)
- Mitwirkung bei Organisation und Durchführung des Pflegeprozesses und der damit verbundenen digitalen oder analogen Dokumentation
2.2 Übergeordnete Kenntnisse und Fertigkeiten
- Erfahrung der Interaktion mit anderen Menschen face-to-face und vor allem body-to-body
- Vermittlung der Vorstellung von Pflege als Berührungsberuf mit seinen positiven, sinnstiftenden Momenten
- Vorbereitung auf Anforderungen und vor allem Herausforderungen (z. B. Begegnung mit Schamgefühlen, mit Körperausscheidungen
und Ekel, mit Menschen, die verwirrt oder orientierungslos handeln...).
- pflegespezifische Erweiterung von mitgebrachtem Handlungs- und Kommunikationsrepertoire
2.3 Bildungsziele
- Die Förderung und Erhaltung der Mobilität sowie verschiedener anderer pflegerischer Handlungen der Basispflege erfordern
körpernahe Interaktionen mit meist fremden zu pflegenden Menschen anderen Alters und Geschlechts.
- Die Auszubildenden erfahren dabei sich selbst wie auch andere Menschen in ihrer Leibkörperlichkeit.
- Sie erleben und reflektieren eigene Grenzen und widersprüchliche Emotionen und Bedürfnisse.
- Sie führen körpernahe und intime pflegerische Handlungen einfühlsam und fachgerecht durch.
- Die Auszubildenden erleben dabei eigene und fremde emotionale Reaktionsmuster, auf die sie unmittelbar in ihrer Kommunikation und
Interaktion mit den zu pflegenden Menschen reagieren müssen.
- Sie erkennen Reflexionsprozesse als zentrales Bildungsziel und bauen Handlungssicherheit in einem fremden institutionellen Kontext mit
seinen organisatorischen, ökonomischen und rollenspezifischen Anforderungen auf.
- Die Auszubildenden reflektieren ihre Emotionen und Handlungsmuster und nehmen systemische Grenzen wahr.
- Sie begegnen dem Spannungsfeld zwischen idealen Ansprüchen an Pflege und der Wirklichkeit der eigenen persönlich und institutionell begrenzten Handlungsmöglichkeiten und sind gefordert, in diesem Feld situativ nach Lösungen zu suchen.
2.4 Kompetenzen − Anlage 1 PflAPrV (für beide Teile der curricularen Einheit)
Die Auszubildenden
- verfügen über ein grundlegendes Verständnis von zentralen Theorien und Modellen zum Pflegeprozess und nutzen diese zur
Planung von Pflegeprozessen bei Menschen aller Altersstufen (I.1.a).
- beteiligen sich an der Organisation und Durchführung des Pflegeprozesses (I.1.b).
- nutzen ausgewählte Assessmentverfahren und beschreiben den Pflegebedarf unter Verwendung von pflegediagnostischen Begriffen
(I.1.c).
- schätzen häufig vorkommende Pflegeanlässe und Pflegebedarf in unterschiedlichen Lebens- und Entwicklungsphasen in akuten und dauerhaften Pflegesituationen ein (I.1.d).
- schlagen Pflegeziele vor, setzen gesicherte Pflegemaßnahmen ein und evaluieren gemeinsam die Wirksamkeit der Pflege (I.1.e).
- dokumentieren durchgeführte Pflegemaßnahmen und Beobachtungen in der Pflegedokumentation auch unter Zuhilfenahme digitaler
Dokumentationssysteme und beteiligen sich auf dieser Grundlage an der Evaluation des Pflegeprozesses (I.1.f).
- integrieren in ihr Pflegehandeln lebensweltorientierte Angebote zur Auseinandersetzung mit und Bewältigung von
Pflegebedürftigkeit und ihren Folgen (I.1.a-g).
- erheben pflegebezogene Daten von Menschen aller Altersstufen mit gesundheitlichen Problemlagen sowie zugehörige Ressourcen und
Widerstandsfaktoren (I.2.a).
- interpretieren und erklären die vorliegenden Daten bei Menschen mit überschaubaren Pflegebedarfen und gesundheitsbedingten
Einschränkungen anhand von grundlegenden pflege- und bezugswissenschaftlichen Erkenntnissen (I.2.b).
- verfügen über ein grundlegendes Verständnis zu physischen, psychischen und psychosomatischen Zusammenhängen, die
pflegerisches Handeln begründen (I.2.f).
- erschließen sich neue Informationen zu den Wissensbereichen der Pflege, Gesundheitsförderung und Medizin (I.2.g).
- wahren das Selbstbestimmungsrecht des zu pflegenden Menschen, insbesondere, wenn dieser in seiner Selbstbestimmungsfähigkeit
eingeschränkt ist (I.6.a).
- stimmen die Interaktion sowie die Gestaltung des Pflegeprozesses auf den physischen, emotionalen und kognitiven Entwicklungsstand des
zu pflegenden Menschen ab (I.6.e).
- erkennen eigene Emotionen sowie Deutungs- und Handlungsmuster in der Interaktion (II.1.a).
- bauen kurz- und langfristige Beziehungen mit Menschen unterschiedlicher Altersphasen und ihren Bezugspersonen auf und beachten dabei
die Grundprinzipien von Empathie, Wertschätzung, Achtsamkeit und Kongruenz (II.1.b).
- nutzen in ihrer Kommunikation neben verbalen auch nonverbale, paralinguistische und leibliche Interaktionsformen und
berücksichtigen die Relation von Nähe und Distanz in ihrer Beziehungsgestaltung (II.1.c).
- erkennen grundlegende, insbesondere gesundheits‑, alters- oder kulturbedingte Kommunikationsbarrieren und setzen unterstützende
Maßnahmen ein, um diese zu überbrücken (II.1.e).
- informieren Menschen aller Altersstufen zu gesundheits- und pflegebezogenen Fragestellungen und leiten bei der Selbstpflege an
(II.2.a).
- respektieren Menschenrechte, Ethikkodizes sowie religiöse, kulturelle, ethnische und andere Gewohnheiten von zu pflegenden
Menschen in unterschiedlichen Lebensphasen (II.3.a).
- sind sich der Bedeutung von Abstimmungs- und Koordinierungsprozessen in qualifikationsheterogenen Teams bewusst und grenzen die jeweils
unterschiedlichen Verantwortungs- und Aufgabenbereiche begründet voneinander ab (III.1.a).
- beteiligen sich an der Organisation pflegerischer Arbeit (III.1.d).
- beachten die Anforderungen der Hygiene und wenden Grundregeln der Infektionsprävention in den unterschiedlichen pflegerischen
Versorgungsbereichen an (III.2.a).
- orientieren ihr Handeln an qualitätssichernden Instrumenten, wie insbesondere evidenzbasierten Leitlinien und Standards (IV.1.b).
- üben den Beruf unter Aufsicht und Anleitung von Pflegefachpersonen aus und reflektieren hierbei die gesetzlichen Vorgaben sowie
ihre ausbildungs- und berufsbezogenen Rechte und Pflichten (IV.2.a).
- nehmen drohende Über- oder Unterforderungen frühzeitig wahr, erkennen die notwendigen Veränderungen am Arbeitsplatz
und/oder des eigenen Kompetenzprofils und leiten daraus entsprechende Handlungsinitiativen ab (V.2.b).
- gehen selbstfürsorglich mit sich um und tragen zur eigenen Gesunderhaltung bei, nehmen Unterstützungsangebote wahr oder fordern diese am jeweiligen Lernort ein (V.2.c).
2.5 CE 02 A Mobilität interaktiv, gesundheitsfördernd und präventiv gestalten
Handlungsanlässe
Zu pflegende Menschen
- Entwicklungs- und gesundheitsbedingt beeinträchtigte körperliche Mobilität
- beeinträchtigte Mobilität im Bett
- beeinträchtigte Gehfähigkeit
- bewegungsarmer Lebensstil
- Gesundheitsrisiken durch Mobilitätsbeeinträchtigungen, u. a. erhöhtes Sturzrisiko
- Gefahr einer verzögerten sensomotorischen Entwicklung
Auszubildende
- berufliche Gesundheitsrisiken und Gefahren
- Selbstfürsorge, insbesondere für die Gesunderhaltung des eigenen Bewegungsapparats sowie die Erhaltung und Weiterentwicklung der persönlichen Mobilität als zentrales Moment der pflegerischen Interaktion
Kontextbedingungen
- unterschiedliche Einrichtungen und Versorgungsbereiche im Orientierungseinsatz
- technische und digitale Hilfsmittel zur Unterstützung bei der Bewegungsförderung und Positionierung und
Regelungen zu deren Verfügbarkeit (z. B. Medizinproduktegesetz)
- Rechtsgrundlagen in Bezug auf Haftung, Arbeitsschutz und Sicherheit der zu pflegenden Menschen
- Arbeitssicherheit und Unfallverhütung
Ausgewählte Akteure
- Menschen aller Altersstufen mit Beeinträchtigungen in der Mobilität und in der Sinneswahrnehmung (Hören
und Sehen) sowie deren Bezugspersonen
- Menschen mit Gesundheitsrisiken aufgrund von Bewegungsmangel, die häufig als Zielgruppe im Orientierungseinsatz
angetroffen werden
- Auszubildende
- Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner
- andere Berufsgruppen, z. B. Physio- und Ergotherapeutinnen und ‑therapeuten
Erleben/Deuten/Verarbeiten
Zu pflegende Menschen
- Wahrnehmung des eigenen Leibkörpers
- Wohlbefinden
- Bewegungsfreude
- Abhängigkeit und beeinträchtigte Selbstbestimmung
- Einsamkeit und beeinträchtigte soziale Teilhabe
- Unsicherheit und Angst vor Stürzen
- verschiedene individuelle Gründe für einen bewegungsarmen Lebensstil/eingeschränkte Mobilität
- Umgang mit bzw. Ablehnung von großer körperlicher Nähe in der pflegerischen Interaktion zur Bewegungsförderung und ‑erhaltung
Auszubildende
- positive und negative Auswirkungen von Bewegung auf das physische und psychische Wohlbefinden
- den eigenen Körper in Interaktion mit anderen erfahren
- widersprüchliche Emotionen und Bedürfnisse, z. B. im Umgang mit großer körperlicher Nähe in der
pflegerischen Interaktion
- RL/REK: Leibkörperlichkeit und Hilfsbedürftigkeit als anthropologische Grundlagen der Pflege
Handlungsmuster
Zu pflegende Menschen
- Fähigkeiten und Ressourcen sowie Beeinträchtigungen in der Mobilität unter Nutzung ausgewählter
Assessmentverfahren beobachten und beschreiben bzw. dokumentieren
- Menschen bei Alltagsaktivitäten in ihrer Mobilität unterstützen und bei Bedarf technische und digitale
Hilfsmittel nutzen
- Eine sichere Umgebung für Menschen aller Altersstufen auch mit Beeinträchtigungen des Sehens und Hörens
gestalten
- Risiken bei Beeinträchtigungen der Mobilität systematisch personen- und umgebungsbezogen einschätzen und
dokumentieren sowie individuelle Pflegemaßnahmen planen, durchführen und evaluieren
- Angebote zur Mobilitätsförderung und ‑erhaltung sowie zur Entwicklungsförderung unter Einbezug
entsprechender Bewegungskonzepte, u. a. Kinaesthetics, Infanthandling, 3 Schritteprogramm nach Zegelin planen, durchführen und
evaluieren
- Menschen über die Bedeutung von Mobilität in Bezug auf Gesundheitsförderung und Prävention
informieren
- Menschen zu hilfreichen Bewegungsabläufen instruieren
- Menschen bei Orts- und Positionswechseln unterstützen.
- Maßnahmen zur Förderung und Erhaltung der Mobilität im pflegerischen und therapeutischen Team besprechen und abstimmen.
- Das eigene Handeln an ausgewählten (nationalen) Expertenstandards der Pflege orientieren. Überblick zu ausgewählten Standards in Verbindung mit Mobilitätsförderung und ‑einschränkungen, u. a. „Erhaltung und Förderung der Mobilität“, „Sturzprophylaxe in der Pflege“, „Dekubitusprophylaxe“) geben.
Auszubildende
- Das eigene Gesundheits‑/Bewegungsverhalten reflektieren.
- Eigene Bewegungsabläufe analysieren und vor dem Hintergrund pflegerischer Bewegungskonzepte reflektieren.
- Hilfreiche Bewegungsabläufe und Interaktionen in die pflegerische Unterstützung von Menschen aller
Altersstufen integrieren und deren Wirkung auf den eigenen Körper evaluieren.
- Eigene Grenzen der körperlichen Belastbarkeit wahrnehmen und technische Hilfen in der Unterstützung von
Menschen mit beeinträchtigter Mobilität fachgerecht nutzen.
- Selbstfürsorglich mit sich selbst umgehen und Aktivitäten zur Gesundheitsförderung wahrnehmen.
2.5.1 Weitere Inhalte/Wissensgrundlagen
- Einführung in Grundbegriffe der Gesundheitsförderung und Prävention (wird in CE 13 aufgegriffen und vertieft)
- sensomotorische Entwicklung im Kindesalter und physiologische Veränderungen der Motorik im Alter
- Aufbau und Funktion des Bewegungsapparats
2.5.2 Anregungen für das Lernen in simulativen Lernumgebungen
Zum Beispiel:
- Beobachten und Analysieren von Bewegungsabläufen und ‑mustern
- Menschen mit beeinträchtigter Mobilität in einfachen Handlungen der Selbstversorgung unterstützen und die Wirksamkeit
von Bewegungskonzepten evaluieren und reflektieren
- Reflexion von eigenen Körperwahrnehmungen und Erfahrungen in der Unterstützung von Menschen mit beeinträchtigter Mobilität
2.5.3 Anregungen für Lern- und Arbeitsaufgaben
Zum Beispiel:
- Bericht/Dokumentation zu einer fallspezifischen Bewegungsinteraktion
- Interview mit Physio‑/Ergotherapeutinnen und ‑therapeuten in der Ausbildungseinrichtung zu den spezifischen Aufgaben im
Einsatzbereich
- Beobachtung und Vorstellung von Angeboten zur Mobilitätsförderung und fallspezifische Analyse von Motivationsfaktoren
- vergleichende Erhebung zum Einsatz von technischen und digitalen Hilfsmitteln in der Entwicklung, Förderung und Erhaltung von
Bewegungsfähigkeit
- vergleichende Erhebung zur Patienten- und Arbeitssicherheit in Handlungsfeldern der Pflege
2.5.4 Didaktischer Kommentar
Dieser wird in Verbindung mit Schwerpunktbereich 02 B wiedergegeben.
2.6 CE 02 B Menschen in der Selbstversorgung unterstützen Inhalte/Situationsmerkmale
Handlungsanlässe
- Pflegebedürftigkeit
- Pflegephänomene, z. B. Hilflosigkeit, Abhängigkeit, Fremdheit, Scham, Bedürfnis nach Zuwendung, Orientierung und
Berührung
- gesundheits- oder entwicklungsbedingte Beeinträchtigungen in der Selbstversorgung,
- pflegebedingte Notwendigkeit der Beobachtung des Gesundheitszustandes (inklusive der Vitalwerte)
- (Risiko von) Veränderungen des Hautzustands und Erfordernis entsprechend ausgewählter Prophylaxen
- Bedarf an Entwicklungs-und Gesundheitsförderung über Berührung
- Mangelernährung
- Flüssigkeitsdefizit
- beeinträchtigte Harnausscheidung
- beeinträchtigte Stuhlausscheidung
- Schlafstörung/Unruhe (sollte in anderen curricularen Einheiten wieder aufgegriffen werden)
Kontextbedingungen
- verschiedene Versorgungsbereiche der Pflege (insbesondere solche, in denen die Lernenden im Orientierungseinsatz
eingesetzt werden)
- Angehörige und Bezugspersonen, die bei der Pflege anwesend sein können
Ausgewählte Akteure
- Menschen aller Altersstufen mit unterschiedlichen kulturellen und religiösen Hintergründen, mit ihren
jeweiligen individuellen Bedürfnissen in häufig vorkommenden Pflegesituationen (insbesondere die in den
Orientierungseinsätzen hauptsächlich vertretenen Zielgruppen)
- Auszubildende mit keiner oder geringer Pflegeerfahrung
Erleben/Deuten/Verarbeiten
Zu pflegende Menschen
- Wohlbefinden, Zuwendung, sich selbst im Leibkörper wahrnehmen und spüren
- Erleben von Hilfe und Unterstützungsbedarf und Umgang mit der Zuweisung von
„Pflegebedürftigkeit“
- Fremdheit, Scham, Hilflosigkeit, Abhängigkeit
- Angst vor Nähe und Berührung Auszubildende
- Wirksamkeit von Pflege, Nähe, Bezogenheit
- Fremdheit, Unsicherheit, Sprachlosigkeit, Abneigung, Ekel
- Erleben von eigenen Bewältigungsressourcen und Widerstandsfaktoren
- Handlungsmuster
- Selbstversorgungsdefizite, Ressourcen und Fähigkeiten der zu pflegenden Menschen mithilfe erster pflegerischer
Modelle/Theorien beobachten und beschreiben, u. a. bedürfnisorientierte Pflegetheorien als Grundlage für die Themen
Selbstversorgungsdefizite, Ressourcen und Fähigkeiten, individuelle Bedürfnisse und Pflegebedürftigkeit, Verortung und
Umsetzung der Inhalte im Pflegeprozess, z. B. Orem
- individuelle Bedürfnisse wahrnehmen und in der Unterstützung bei der Selbstversorgung
berücksichtigen
- Veränderungen des Gesundheitszustandes (inkl. der Vitalwerte) anhand von grundlegendem Wissen aus der Pflege und
den Bezugswissenschaften beobachten, beschreiben und sachgerecht dokumentieren
- Pflegebedürftigkeit beschreiben und einordnen
- prophylaktische Maßnahmen bei gesundheits- und entwicklungsbedingten Einschränkungen der Mobilität in die
Körperpflege integrieren
- pflegerische Unterstützung oder entwicklungsbedingte Übernahme bei der Selbstversorgung geben
(Körperpflege/Kleiden, Zahn- und Mundhygiene z. B. Arbeitskreis Alterszahnheilkunde und Behindertenbehandlung der
Landeszahnärztekammer BW (inklusive Kinder), Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme, Ausscheidung) und dabei für die
Patientensicherheit sorgen, u. a. Überblick über Anatomie/Physiologie der Haut sowie häufige alter- und gesundheitsbedingte
Veränderungen des Hautzustandes, Hautpflegeprodukte Intertrigoprophylaxe; Überblick über Anatomie/Physiologie der
Verdauungsorgane und der ableitenden Harnwege Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme, Ausscheidung und Harnwegsinfektions- sowie
Obstipationsprophylaxe
- hygienische Maßnahmen in der pflegerischen Unterstützung berücksichtigen, u. a. hygienische
Maßnahmen: Empfehlungen zur Händehygiene des RKI
- grundlegende Maßnahmen zur Gesundheitsförderung und Prävention in die pflegerische Unterstützung bei
der Selbstversorgung integrieren
- Kommunikation und Interaktion in körpernahen und intimen pflegerischen Handlungen einfühlsam gestalten
- das eigene Handeln an ausgewählten Expertenstandards der Pflege orientieren ‑exemplarische vertiefte Auseinandersetzung mit ein bis zwei Standards, die sich auf die Unterstützung bei Einschränkungen in der Selbstversorgung beziehen, u. a.„Ernährungsmanagement zur Sicherung und Förderung der oralen Ernährung in der Pflege“, „Förderung der Harnkontinenz in der Pflege“ nur inhaltliche Behandlung – Struktur des Standards wird später behandelt
- mit Pflegedokumentationssystemen (analog/digital) umgehen, diesen Informationen entnehmen und durchgeführte Pflege
dokumentieren
- digitale Messinstrumente und technische Hilfsmittel fachgerecht anwenden
- Patienten bei der Hilfsmittelversorgung unterstützen, z. B. beim Hören, Sehen
- beruflich bedingte Intimitätsverletzungen respekt- und würdevoll gestalten und sich selbst reflektieren, u. a.
Einführung in Ethik: Umgang mit Würde und Respekt, Nähe und Distanz selbst die eigenen Grenzen bewusstmachen und diese zum
Ausdruck bringen
- Struktur und Organisation des Einsatzbereichs kennenlernen und sich darin orientieren
- RL/REK: ethisches Handeln als Bestandteil pflegerischer Professionalität
2.6.1 Weitere Inhalte/Wissensgrundlagen
- Überblick über Anatomie/Physiologie der Haut sowie häufige alters- und gesundheitsbedingte Veränderungen des
Hautzustands
- Überblick über Anatomie/Physiologie der Verdauungsorgane und der ableitenden Harnwege
- Hautpflegeprodukte
- Entwicklung des Schamgefühls
- Einführung in die Ethik: Umgang mit Würde und Respekt
- grundlegende Einführung in die Prinzipien pflegerischen Hygienehandelns
2.6.2 Anregungen für das Lernen in simulativen Lernumgebungen
Zum Beispiel:
- Selbsterfahrung zur Art und Weise von Berührungs- und Interaktionsgestaltung
- Durchführung von typischen Pflegesituationen in der Basispflege (z. B. Körper- und Mundpflege, Anreichen von Speisen und
Getränken, Versorgung mit Inkontinenzmaterialien...), Reflexion aus unterschiedlichen Perspektiven und Rollen
- Strukturierung und Planung von Handlungsabläufen unter Anwendung hygienischer Prinzipien
2.6.3 Anregungen für Lern - und Arbeitsaufgaben
Zum Beispiel:
- Beobachtungsaufgabe zum Thema Haut und zum Vorgehen bei der Hautpflege
- Reflexionsaufgaben zum Erleben von Nähe, Hilflosigkeit und Abhängigkeit, Scham, Sprachlosigkeit, Grenzüberschreitung und die Wirksamkeit von Berührung innerhalb körpernaher pflegerischer Maßnahmen sowie die damit verbundenen Gefühle und Empfindungen aus unterschiedlichen Perspektiven (werden in CE 02 B aufgenommen).
2.7 Didaktischer Kommentar für beide Schwerpunktbereiche
2.7.1 Zum Schwerpunkt CE 02 A
Folgende Lernsituationen können hier exemplarisch bearbeitet werden:
- Unterstützung eines älteren Menschen mit Einschränkungen infolge von Gangunsicherheiten, Schmerzen und Problemen in der
räumlichen Orientierung auf dem Weg vom Sessel im Zimmer zum Stuhl in den Speiseraum,
- Entwicklungsfördernde Unterstützung in der Bewegung eines Säuglings beim Wickeln, bei der Körperpflege, beim Aus-und Anziehen, beim Transfer vom Bett auf den Wickeltisch oder in die Badewanne.
2.7.2 Zum Schwerpunkt CE 02 B
Folgende Lernsituationen können hier exemplarisch bearbeitet werden:
- Unterstützung von Menschen mit ständigen Einschränkungen, Handlungsstrukturierung bei Abläufen in der
Selbstversorgung (Körperpflege, Kleidung anziehen, Essen und Trinken, Ausscheiden...), z. B. Jugendliche oder Jugendlicher mit
leichter geistiger Behinderung/älterer Mensch mit beginnender Demenz,
- Unterstützung bei der Körperpflege mit Orientierung der durchzuführenden Pflege an einer vorliegenden Pflegeplanung und
dokumentierten Pflege in der digitalen/analogen Patientenakte und dem Erfordernis zur Anpassung von Interventionen an eine
Veränderung, die sich akut ergeben hat, z. B. bei einem älteren Menschen mit Stuhlinkontinenz und akuter Durchfallerkrankung oder
einem Kind/Säugling mit Diarrhö,
- Anreichen von Nahrung und Flüssigkeit bei einem Menschen (Kind/älterer Mensch), der nichts zu sich nehmen möchte,
- das Halten eines Säuglings bei der Nahrungsaufnahme unter Berücksichtigung der Interaktionsgestaltung und
Aspirationsprophylaxe.
Die curriculare Einheit kann im Sinne einer fachlichen Vorbereitung und vertiefenden Auseinandersetzung aufgrund von ersten Praxiserfahrungen in Verbindung mit dem Orientierungseinsatz geplant werden, wobei beide Schwerpunkte auch inhaltlich miteinander verschränkt werden können. So kann z. B. zu einigen Aspekten zunächst ein Überblickswissen vermittelt werden, das in Verbindung mit Praxiserfahrungen aus dem Orientierungseinsatz exemplarisch vertieft wird. Dies wird beispielsweise für die Erarbeitung der Expertenstandards vorgeschlagen, die sich in ihren bisher vorliegenden Ausgaben zu einem großen Teil auf Pflegediagnosen und ‑interventionen beziehen, die mit dieser curricularen Einheit in Verbindung stehen und in ihrer Vollständigkeit nicht in diesem Rahmen vermittelt werden können. Weiter werden in dieser curricularen Einheit zunächst lediglich erste Grundbegriffe zu Gesundheitsförderung und Prävention in Verbindung mit den entsprechenden Aspekten der Bewegungsförderung und ‑entwicklung eingeführt. Diese werden im weiteren Ausbildungsverlauf in der curricularen Einheit 04 in einem allgemeineren und erweiterten Verständnis aufgenommen und vertieft. Auch die mit Bewegungsförderung und Positionsveränderung verknüpften pflegerischen Interventionen zur Prävention bzw. zu den Prophylaxen in der Pflege (z. B. Dekubitus‑, Thrombose‑, Kontrakturenprophylaxe) werden in dieser curricularen Einheit eher umrissen und müssen im weiteren Ausbildungsverlauf situationsspezifisch ergänzt und vertieft werden. Ebenso sollte die Feststellung von Pflegebedürftigkeit entsprechend den gesetzlichen Vorgaben einschließlich des dafür vorgesehenen Begutachtungsinstruments in der curricularen Einheit 09 im letzten Ausbildungsdrittel vertieft werden.
- 02 A Mobilität interaktiv, gesundheitsfördernd und präventiv gestalten