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  • 1C Hinweis zum Bildungsplan der Oberstufe an Gemeinschaftsschulen (Wahlfächer F4 und SPA4)

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1. Hinweis zum Bildungsplan der Oberstufe an Gemeinschaftsschulen

Grundlage für den Bildungsplan der Oberstufe an Gemeinschaftsschulen ist der Bildungsplan des Gymnasiums. Dabei entsprechen die Klassen 11 bis 13 der Gemeinschaftsschule den Klassen 10 bis 12 des allgemein bildenden Gymnasiums.

Fachspezifische Hinweise zu den einzelnen Fächern werden in den jeweiligen Leitgedanken zum Kompetenzerwerb im Bildungsplan des Gymnasiums gegeben.

Der Bildungsplan der Oberstufe an Gemeinschaftsschulen basiert auf dem Bildungsplan des Gymnasiums, das heißt im vorliegenden Plan sind sämtliche Angaben – mit Ausnahme der Kapitelüberschriften – unverändert aus den Gymnasialplänen übernommen und daher von der Lehrkraft gegebenenfalls auf die abweichenden Klassenstufen zu übertragen.

Hierunter fallen beispielsweise Angaben (Kompetenzbeschreibungen, Anhänge etc.), die explizit Klassenstufen nennen oder Verweise auf Passagen, die außerhalb des Bildungsplans der Oberstufe an Gemeinschaftsschulen liegen. Verweise auf Fächer, die nur am Gymnasium erteilt werden, haben für diesen Bildungsplan keine Bedeutung.



Französisch oder Spanisch als zweite neu beginnende Fremdsprache in der Oberstufe an Gemeinschaftsschulen

Schülerinnen und Schüler, die nicht Französisch als zweite Fremdsprache in der Sekundarstufe I als Wahlpflichtfach belegt hatten, müssen in der Oberstufe der Gemeinschaftsschule in den Klassenstufen 11 bis 13 Französisch oder Spanisch als spät beginnende Fremdsprache jeweils 4-stündig verpflichtend belegen.




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