3.5.3.7 Verfügen über sprachliche Mittel: Wortschatz |
3.5.3.7 Verfügen über sprachliche Mittel: Wortschatz
Die Schülerinnen und Schüler verfügen über den Wortschatz des „Wortschatzminimums“, der es ihnen
ermöglicht, sich schriftlich und mündlich zu den Themen des Bildungsplans zu äußern sowie nicht zu komplexe
nichtliterarische und literarische Texte zu rezipieren. Sie sind in der Lage, ihren vorhandenen Wortschatz selbstständig zu
erweitern.
Die Schülerinnen und Schüler können
(1)
einen allgemeinen und themenspezifischen Wortschatz (inklusive Redewendungen) entsprechend der Textsorte, Situation und Intention
angemessen einsetzen, wenn es um nicht zu komplexe Themen geht
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(2)
ihren aktiven Wortschatz einigermaßen regelkonform verwenden und sich bei der Sprachproduktion gegebenenfalls korrigieren
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(3)
neue lexikalische Einheiten durch Kontext und Vorwissen selbstständig erschließen, in den eigenen Wortschatz aufnehmen und
mithilfe einiger Wortbildungsregeln neue Wörter produzieren
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(4)
Wortschatzlücken durch Kompensationsstrategien
füllen
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(6)
zweisprachige, auch digitale, Wörterbücher nutzen
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BP2016BW_ALLG_GYM_RU3_PK_02, BP2016BW_ALLG_GYM_F3_IK_11-12-LF_03_07
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