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4. Operatoren
Den in den Fächern Biologie, Chemie, Naturwissenschaft und Technik (NwT), Physik und in dem Fächerverbund Biologie, Naturphänomene und Technik (BNT) genutzten Operatoren liegt eine gemeinsame Beschreibung zugrunde.
In den Standards für inhaltsbezogene Kompetenzen werden Operatoren (handlungsleitende Verben) verwendet. Diese sind in der vorliegenden Liste aufgeführt. Standards legen fest, welchen Anforderungen die Schülerinnen und Schüler gerecht werden müssen. Daher werden Operatoren in der Regel nach drei Anforderungsbereichen (AFB) gegliedert:
- Reproduktion (AFB I)
- Reorganisation (AFB II)
- Transfer (AFB III)
Nicht in allen Fällen ist eine eindeutige Zuordnung eines Operators zu einem Anforderungsbereich möglich.
Je nach inhaltlichem Kontext und unterrichtlichem Vorlauf können Operatoren in mehrere Anforderungsbereiche eingeordnet werden. Im Folgenden wird den Operatoren der überwiegend in Betracht kommende Anforderungsbereich zugeordnet.
Operatoren | Beschreibung | AFB |
---|---|---|
anwenden | einen bekannten Zusammenhang oder eine bekannte Methode auf einen anderen Sachverhalt beziehen | II |
auswerten | Daten, Einzelergebnisse oder andere Aspekte in einen Zusammenhang stellen, um daraus Schlussfolgerungen zu ziehen | III |
begründen | Sachverhalte auf Regeln, Gesetzmäßigkeiten beziehungsweise kausale Zusammenhänge zurückführen | III |
beobachten | mit eigenen Sinnen bewusst wahrnehmen oder an Messgeräten ablesen | I |
beschreiben | Strukturen, Sachverhalte, Prozesse und Eigenschaften von Objekten in der Regel unter Verwendung der Fachsprache wiedergeben | II |
bewerten | einen Sachverhalt nach fachwissenschaftlichen oder fachmethodischen Kriterien oder einem persönlichen und gesellschaftlichen Wertebezug begründet einschätzen | III |
darstellen | Sachverhalte, Zusammenhänge, Methoden oder Ergebnisse strukturiert wiedergeben | I |
durchführen | eine vorgegebene oder eigene Anleitung (zum Beispiel für ein Experiment oder einen Arbeitsauftrag) umsetzen | I |
erklären | Strukturen, Prozesse oder Zusammenhänge des Sachverhalts erfassen und auf allgemeine Aussagen oder Gesetze zurückführen | II |
erläutern | Strukturen, Prozesse oder Zusammenhänge des Sachverhalts erfassen und auf allgemeine Aussagen oder Gesetze zurückführen und durch zusätzliche Informationen oder Beispiele verständlich machen | II |
ermitteln | ein Ergebnis rechnerisch, grafisch oder experimentell bestimmen | II |
interpretieren | Sachverhalte, Zusammenhänge im Hinblick auf Erklärungsmöglichkeiten untersuchen und abwägend herausstellen | III |
nennen | Elemente, Sachverhalte, Begriffe, Daten, Fakten ohne Erläuterung wiedergeben | I |
nutzen | fachgerecht einsetzen | I |
ordnen, zuordnen | Begriffe, Gegenstände und so weiter auf der Grundlage bestimmter Merkmale systematisch einteilen | II |
planen | zu einem vorgegebenen Problem Lösungswege entwickeln | II |
untersuchen | Sachverhalte oder Objekte zielorientiert erkunden, Merkmale und Zusammenhänge herausarbeiten | II |
vergleichen | Gemeinsamkeiten und Unterschiede herausarbeiten | II |
zeichnen | eine anschauliche und hinreichend exakte grafische Darstellung anfertigen | I |