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1. Leitgedanken zum Kompetenzerwerb
1.1 Bildungswert des Faches Katholische Religionslehre
Religiöse Bildung in der pluralen Gesellschaft
Schülerinnen und Schüler stehen heute und in Zukunft vor den Herausforderungen einer immer komplexer werdenden Welt. Sie sind konfrontiert mit den ökologischen Grenzen unseres Planeten, mit ungerechter Ressourcenverteilung und zunehmender Ökonomisierung aller Lebensbereiche, mit den Möglichkeiten und Gefahren einer globalisierten und digitalisierten Welt, mit Problemen des demografischen Wandels in unserer Gesellschaft sowie mit wachsender Pluralisierung und Individualisierung.
Um diese Herausforderungen bestehen zu können, sind Schülerinnen und Schüler auf Orientierung angewiesen. Schulische Bildung und Erziehung, an der auch der Religionsunterricht Anteil hat, will ihnen Orientierung anbieten, sie in ihrer Individualität stärken und sie befähigen, in der Gesellschaft Verantwortung zu übernehmen.
Religion als ein eigener Zugang zur Wirklichkeit
Im Kontext der PISA-Studie verweist der Erziehungswissenschaftler Jürgen Baumert auf vier unterschiedliche Modi der Weltbegegnung, das heißt vier unterschiedliche Zugänge, um Wirklichkeit zu verstehen. Neben dem mathematisch-naturwissenschaftlichen, sprachlich-ästhetischen und gesellschaftlich-politischen Zugang bieten Religion und Philosophie eine eigene Art der Welterschließung. Sie stellen Grundfragen des Menschseins, die vor allem mit den Fragen nach dem Sinn des Lebens, nach dem Woher, Wozu und Wohin verbunden sind. Keiner dieser vier Modi der Weltbegegnung beziehungsweise Weltaneignung ist verzichtbar, sondern sie ergänzen sich wechselseitig zu einem ganzheitlichen Verständnis von Wirklichkeit. Unter Bezugnahme auf diesen bildungstheoretischen Ansatz formulieren die deutschen Bischöfe: „Religion eröffnet einen eigenen Zugang zur Wirklichkeit, der durch keinen anderen Modus der Welterfahrung ersetzt werden kann.“ (Die deutschen Bischöfe: Der Religionsunterricht vor neuen Herausforderungen. Bonn 2005, S. 7) Religiöse Bildung von Schülerinnen und Schülern ist vor diesem Hintergrund ein unerlässlicher Teil der Allgemeinbildung in einer modernen pluralen Gesellschaft.
Glaubenswissen als lebensbedeutsames Orientierungswissen
Schülerinnen und Schüler werden im Religionsunterricht befähigt, Wirklichkeit in ihrem Bezug auf Transzendenz zu reflektieren. Sie lernen vor dem Hintergrund ihrer je eigenen Erfahrungen nach Gott zu fragen, sich in Bezug auf religiöse Fragestellungen zu positionieren und ethische Entscheidungen auch unter Berücksichtigung des christlichen Menschenbildes zu treffen. Hierzu ist es notwendig, strukturiertes und lebensbedeutsames Grundwissen über den Glauben der Kirche zu erwerben (Die deutschen Bischöfe: Der Religionsunterricht vor neuen Herausforderungen, Bonn 2005, S. 18–23) und um die kulturprägende Wirkung von Religion zu wissen. Schülerinnen und Schüler lernen deshalb im Katholischen Religionsunterricht zentrale Inhalte sowie Formen gelebten christlichen Glaubens zu reflektieren und zu verstehen. Sie setzen sich mit Aspekten des Christentums in seinen geschichtlichen und konfessionellen Ausprägungen auseinander. Sie begegnen ebenso anderen Religionen und Weltanschauungen, entdecken deren Geschichte und Traditionen und erkennen, wie Religionen Kulturen und Gesellschaften geprägt haben und prägen.
Dieser Bildungsprozess zielt auf Identität und Mündigkeit der Schülerinnen und Schüler und auf gelingendes Zusammenleben in solidarischer Verantwortung. Er ist immer ein Prozess der Selbstbildung, in dem sich personale Freiheit verwirklicht, die in christlicher Deutung ihren unverfügbaren Grund in Gott hat.
Deshalb ist der Erwerb von Glaubenswissen nicht Selbstzweck, sondern dient der Orientierung und Persönlichkeitsbildung der Schülerinnen und Schüler. Im Mittelpunkt des Religionsunterrichts steht der Mensch, dessen Leben gelingen soll. Der Katholische Religionsunterricht weiß sich der daher auch der Inklusion verpflichtet.
Religiöse Bildung als Beitrag zu einer humanen Gesellschaft
Religiöser Bildung kommt eine wichtige kritische Funktion als Beitrag zu einer Humanisierung von Bildung und Gesellschaft zu. Diese basiert auf der Tradition des prophetischen Einspruchs, auf den Visionen der Reich-Gottes-Botschaft vom wahren und erfüllten Leben und auf der Zusage der Gottebenbildlichkeit jedes Menschen. Angesichts der im christlichen Menschenbild verankerten unverfügbaren Würde jedes Menschen hinterfragt der Katholische Religionsunterricht Denk- und Handlungsansätze, die diese Würde in Frage stellen, weil sie zum Beispiel den Menschen allein über seine Leistung definieren.
Kritisch befragt werden auch Erscheinungsformen missverstandener und missbrauchter Religion. Hier übernimmt der Katholische Religionsunterricht wichtige Aufklärungsarbeit. Er trägt dazu bei, dass die Schülerinnen und Schüler eine „konfliktfähige Ich-Identität“ (Grundlagenplan für den Katholischen Religionsunterricht in der gymnasialen Oberstufe/Sekundarstufe II 2003, S. 35) ausbilden, einen eigenen Standpunkt gegenüber anderen Menschen und Institutionen begründet vertreten können und bereit werden, Verantwortung für sich und in der Gesellschaft zu übernehmen.
Der Katholische Religionsunterricht ermöglicht Kindern und Jugendlichen, die Vergangenheit und die gegenwärtige kulturelle Situation zu verstehen und gewonnene Erkenntnisse in die Zukunftsgestaltung mit einzubringen. Dies gilt insbesondere für den Dialog der Konfessionen, Religionen und Weltanschauungen. Damit verpflichtet sich das Fach Katholische Religionslehre, die Kompetenzentwicklung der Schülerinnen und Schüler umfassend und ganzheitlich zu fördern.
Beitrag des Faches Katholische Religionslehre zu den Leitperspektiven
Der Katholische Religionsunterricht leistet einen eigenen Beitrag zur Umsetzung der allgemeinen Leitperspektiven des Bildungsplans 2016:
- Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE)
Im Katholischen Religionsunterricht lernen die Schülerinnen und Schüler die Eine Welt in biblischer Perspektive als Gottes Schöpfung zu deuten, die dem Menschen anvertraut ist und für die er verantwortlich ist. Dies schließt – insbesondere unter dem Aspekt der Gerechtigkeit – eine Sensibilität für nachhaltiges und gerechtes Wirtschaften, für gesellschaftliche Teilhabe aller Menschen sowie für ein Friedensengagement ein. - Bildung für Toleranz und Akzeptanz von Vielfalt (BTV)
Katholischer Religionsunterricht macht bewusst, dass jedem Menschen nach christlicher Deutung seine unantastbare Würde von Gott gegeben ist. Dies fordert die Wertschätzung eines jeden Menschen, unabhängig von seiner Herkunft und Lebensform, Weltanschauung oder Religion. - Prävention und Gesundheitsförderung (PG)
Die Schülerinnen und Schüler in ihrer Persönlichkeit zu stärken, ist ein zentrales Ziel des Katholischen Religionsunterrichts. Er unterstützt sie in ihrer Sensibilität für ihre körperliche, seelische und geistige Gesundheit. Er motiviert sie zu einer gesunden Lebensweise und trägt dazu bei, ihre Resilienz zu stärken und sich mit Lebenskrisen auseinanderzusetzen. - Berufliche Orientierung (BO)
Auch der Katholische Religionsunterricht bietet den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, ihre Fähigkeiten und Begabungen zu entdecken. Er ermutigt sie dazu, den Horizont für die Gestaltung des eigenen Lebensweges zu erweitern und berufliche Perspektiven im Kontext eines sinnerfüllten Lebens und entgegen einer ökonomischen Engführung in den Blick zu nehmen. - Medienbildung (MB)
Im Katholischen Religionsunterricht erwerben die Schülerinnen und Schüler Orientierungswissen, das sie befähigt, Auswirkungen der Medien auf das eigene Leben zu erkennen und einen verantwortungsvollen Umgang mit ihnen zu entwickeln. - Verbraucherbildung (VB)
Der Katholische Religionsunterricht begründet mit der Katholischen Soziallehre einen nachhaltigen Umgang mit Ressourcen in der Einen Welt. Vor diesem Hintergrund reflektieren die Schülerinnen und Schüler auch, welche persönlichen und globalen Konsequenzen ihr Konsumverhalten hat, und werden so zu einem verantwortungsbewussten Lebensstil herausgefordert.
Rechtliche Grundlagen des Katholischen Religionsunterrichts
Der Katholische Religionsunterricht ist nach GG Art. 7, Abs. 3 der Bundesrepublik Deutschland und nach Art. 18 der Verfassung des Landes Baden-Württemberg ordentliches Lehrfach, für das Staat und Kirche gemeinsam Verantwortung tragen. Er wird gemäß dem Schulgesetz in Übereinstimmung mit den Lehren und Grundsätzen der Katholischen Kirche erteilt (§ 96, Abs. 2 SchG).
Konfessionalität des Religionsunterrichts
Katholischer Religionsunterricht, für dessen Inhalte nach GG Art. 7, Abs. 3 die Katholische Kirche Verantwortung trägt, ist bekenntnisgebunden. Konfessionell-kooperativer Religionsunterricht gemäß der Vereinbarung zwischen der Erzdiözese Freiburg, der Diözese Rottenburg-Stuttgart, der Evangelischen Landeskirche in Baden und der Evangelischen Landeskirche in Württemberg ist eine regelhafte Form des bekenntnisgebundenen Religionsunterrichts.
Religionsunterricht und Schulkultur
Vom Religionsunterricht gehen wichtige Impulse für die Schulkultur aus, zum Beispiel durch die Gestaltung von Gottesdiensten und Schulfeiern im Jahreslauf, durch den Aufbau einer schulischen Gedenkkultur, durch Besinnungstage, Sozialpraktika beziehungsweise Sozialprojekte, durch Regeln und Rituale des Zusammenlebens. In der Schule und über sie hinaus entfaltet der Religionsunterricht seine Wirkung, indem er die Achtung der Menschenwürde, den Toleranzgedanken und das Engagement für Frieden, Gerechtigkeit und Bewahrung der Schöpfung im Sinne des Konziliaren Prozesses an zentralen Stellen thematisiert und die Reflexion über eigene Einstellungen und Verhaltensweisen anstößt.
1.2 Kompetenzen
Vor dem Hintergrund der hier beschriebenen Bildungsziele im Fach Katholische Religionslehre legt der kirchlich genehmigte Bildungsplan 2016 den Rahmen für die Organisation, Planung und Durchführung eines kompetenzorientierten Religionsunterrichts fest. „Im katholischen Religionsunterricht werden mit Kompetenzen die Fähigkeiten und die ihnen zugrunde liegenden Wissensbestände bezeichnet, die für einen sachgemäßen Umgang mit dem christlichen Glauben, anderen Religionen und der eigenen Religiosität notwendig sind. Sie dienen gemeinsam dem Erwerb persönlicher religiöser Orientierungsfähigkeit.“ (Die deutschen Bischöfe: Kirchliche Richtlinien zu Bildungsstandards in den Jahrgangsstufen 5–10 / Sekundarstufe I (mittlerer Bildungsabschluss). Bonn, 2004, S. 15). Können und Wissen, Inhalte und Fähigkeiten sind grundsätzlich miteinander verschränkt und aufeinander bezogen. Dementsprechend weist der Bildungsplan prozessbezogene und inhaltsbezogene Kompetenzen aus, die nur in ihrem wechselseitigen Zusammenhang miteinander zu verstehen sind.
Prozessbezogene Kompetenzen
Prozessbezogene Kompetenzen sind personale und soziale, kommunikative und reflexive sowie ästhetische und methodische Fähigkeiten, die sich die Schülerinnen und Schüler in der Auseinandersetzung mit Religion im Laufe ihres Schullebens aneignen sollen. Sie beziehen sich unter anderem auf die Bildung der Persönlichkeit und den Umgang mit anderen, auf Verfahren der Gewinnung, Vernetzung und Sicherung von Wissen, auf Strategien zur eigenen Planung, Gestaltung und Reflexion von Lernprozessen, auf gestalterische Fähigkeiten sowie die Anwendung erworbenen Wissens und Könnens in Kommunikations- und Handlungssituationen. Prozessbezogene Kompetenzen gelten über alle Schuljahrgänge hinweg. Als intentionales Ziel des gesamten Bildungsprozesses im Katholischen Religionsunterricht beschreiben sie einen Kompetenzhorizont. Sie sind deshalb bewusst nicht nach Jahrgangsstufen unterschieden, sondern den inhaltsbezogenen Kompetenzen aller Klassen als Zielvorgabe vorangestellt. Von diesem Ziel her ist der gesamte Religionsunterricht zu denken, auf dieses Ziel hin sollen Kompetenzen religiöser Bildung systematisch aufgebaut und nachhaltig gesichert werden.
Die prozessbezogenen Kompetenzen zum Erwerb religiöser Bildung knüpfen an die verbindlichen Vorgaben der Katholischen und der Evangelischen Kirche (vgl. db Nr. 78, 2004; EKD-Texte 111, 2010; EPA Evangelische Religionslehre 2006; EPA Katholische Religionslehre 2006) sowie der Kultusministerkonferenz (KMK) an und sind um den Aspekt des interreligiösen Dialogs erweitert. Sie gliedern sich in die fünf Kompetenzbereiche:
- Wahrnehmen und Darstellen (religiös bedeutsame Phänomene wahrnehmen und beschreiben)
- Deuten (religiös bedeutsame Sprache und Zeugnisse verstehen und deuten)
- Urteilen (in religiösen und ethischen Fragen begründet urteilen)
- Kommunizieren (am religiösen und interreligiösen Dialog argumentierend teilnehmen)
- Gestalten (religiös bedeutsame Ausdrucks- und Gestaltungsformen reflektiert verwenden)
Jeder dieser fünf Kompetenzbereiche ist in mehreren Teilkompetenzen konkretisiert.
Inhaltsbezogene Kompetenzen
Inhaltsbezogene Kompetenzen beschreiben die Fähigkeiten und Kenntnisse, die innerhalb der Klassen aufbauend erworben werden und nachhaltig zu sichern sind, damit die in den prozessbezogenen Kompetenzen formulierten Ziele erreicht werden können.
Anknüpfend an die sieben Dimensionen des Bildungsplans 2004 benennt der Bildungsplan 2016 schulartübergreifend für die inhaltsbezogenen Kompetenzen folgende Bereiche:
- Mensch (1)
- Welt und Verantwortung (2)
- Bibel (3)
- Gott (4)
- Jesus Christus (5)
- Kirche (6)
- Religionen und Weltanschauungen (7).
Die Bereiche der inhaltsbezogenen Kompetenzen sind vertikal und horizontal differenziert: vertikal nach den Klassen 5/6, den Klassen 7/8/9 und der Klasse 10; horizontal nach den drei Kompetenzniveaus Grundniveau (G), Mittleres Niveau (M) und Erweitertes Niveau (E).
Durch die vertikale Gliederung wird der Kompetenzaufbau verdeutlicht. Es wird ausgewiesen, was die Schülerinnen und Schüler im Verlauf der Schuljahre lernen, wie sie ihre Kenntnisse, ihre Wahrnehmungs‑, Reflexions- und Ausdrucksfähigkeit sowie praktische Urteilsfähigkeit erweitern.
Die Formulierungen der inhaltsbezogenen Kompetenzen folgen in den genannten sieben Bereichen für alle Schularten einer einheitlichen formalen Struktur: Die Kompetenzbeschreibung besteht aus drei Sätzen; jeder der drei Sätze wird darunter in jeweils zwei Teilkompetenzen konkretisiert. Alle Kompetenzformulierungen enthalten immer nur einen Operator. Verbindliche Inhalte, mit denen sich die Schülerinnen und Schüler auseinandersetzen, sind entweder direkt oder in Klammer benannt. Sind Hinweise in Klammern mit „zum Beispiel“ versehen, so sind sie als Vorschlag zu verstehen.
Die inhaltsbezogenen Teilkompetenzen sind im gemeinsamen Plan der Sekundarstufe I horizontal in drei Niveaus unterschieden: Grundniveau (G), Mittleres Niveau (M) und Erweitertes Niveau (E). Damit werden Entwicklungsmöglichkeiten jedes einzelnen Schülers, jeder einzelnen Schülerin benannt und Differenzierungsmöglichkeiten für die unterrichtliche Umsetzung berücksichtigt.
Das Grundniveau (G) umfasst Kerninhalte und verwendet für die Kompetenzbeschreibung basale Operatoren. Im Mittleren Niveau (M) und Erweiterten Niveau (E) sind die Inhalte teilweise ausgeweitet, zunehmend auf Verknüpfung angelegt und die Kompetenzen auch von den Operatoren her anspruchsvoller formuliert.
Inhaltsbezogene Kompetenzen gehen auf einer ersten Ebene in der Regel von der lebensweltlichen Perspektive der Schülerinnen und Schüler und deren Erfahrungshorizont aus (Satz 1). Die Schülerinnen und Schüler nehmen neben dem eigenen Leben Welt und Gesellschaft in den Blick und bilden die Fähigkeit aus, Phänomene wahrzunehmen und darzustellen, die religiös gedeutet werden können.
Auf der zweiten Ebene (Satz 2) setzen sich die Schülerinnen und Schüler mit Inhalten und Aspekten der christlichen Glaubensüberlieferung beziehungsweise anderer Religionen und Weltanschauungen (Bereich 7) auseinander.
Die dritte Ebene (Satz 3) schließlich nimmt in den Blick, dass die Schülerinnen und Schüler – im schulischen Kontext – lernen, eigene Einstellungen, Haltungen und Handlungen zu bedenken und in religiösen und ethischen Fragen begründet zu urteilen. Sie lernen Perspektiven für eine verantwortete Lebens- und Glaubensgestaltung zu entwickeln, religiös bedeutsame Ausdrucks- und Gestaltungsformen reflektiert zu verwenden sowie am religiösen und interreligiösen Dialog argumentierend teilzunehmen.
Vernetzung
Unterricht wird dann didaktisch sinnvoll geplant und umgesetzt, wenn Teilkompetenzen aus verschiedenen Bereichen unter einer bestimmten Fragestellung oder einem Thema aufeinander bezogen und miteinander verknüpft werden. Als Hilfestellung dazu benennt der Plan deshalb mögliche Vernetzungen:
Um den wechselseitigen Bezug von prozess- und inhaltsbezogenen Kompetenzen zu verdeutlichen, wird bei den Beschreibungen der inhaltsbezogenen Teilkompetenzen auf prozessbezogene Teilkompetenzen verwiesen (P). Ebenso weist der Plan auf Bezüge zu inhaltsbezogenen Kompetenzen aus anderen Bereichen hin (I). Auf fächerverbindendes Arbeiten wird mit dem Kürzel (F), auf die allgemeinen Leitperspektiven mit dem Kürzel (L) verwiesen. Letztere werden dort benannt, wo sie in den Formulierungen der inhaltsbezogenen Kompetenzen signifikant berücksichtigt werden sollen. Für die konkrete Umsetzung des Fachplans bieten exemplarische Unterrichtscurricula Hilfestellung.
Inhaltsbezogene Kompetenzen der Klassen 7/8/9 und der Klasse 10
Die inhaltsbezogenen Kompetenzen der Klassenstufen 7/8/9 weisen aus, über welche Kompetenzen Schülerinnen und Schüler am
Ende der Klasse 9 verfügen sollen. Ebenso umfassen die inhaltsbezogenen Kompetenzen der Stufe 10 die am Ende dieser Klasse erworbenen
Kompetenzen. Die für die Klasse 9 beschriebenen inhaltsbezogenen Kompetenzen werden für den mittleren Bildungsabschluss Klasse 10
vorausgesetzt. Die Kompetenzen der Klasse 10 bauen also auf denjenigen der Standardstufe 7/8/9 auf und ergänzen, erweitern oder
vertiefen sie.
Um einen sinnvollen und nachhaltigen Kompetenzaufbau in den Klassen 7 bis 10 zu gewährleisten, ist es daher für die Entwicklung
von Fachcurricula beziehungsweise die Unterrichtsplanung notwendig, die Kompetenzbeschreibungen beider Standardstufen von vornherein in die
Planung einzubeziehen. Der Erwerb der inhaltsbezogenen Kompetenzen des Standardzeitraums 10 ist also auf vier Jahre anzulegen und erfolgt
nicht erst in Klasse 10. Die enge Verzahnung der beiden Standardstufen 7/8/9 und 10 wird dadurch angezeigt, dass bei den inhaltsbezogenen
Kompetenzen an erster Stelle wechselseitig auf den gleichen Bereich der anderen Stufe verwiesen wird.
1.3 Didaktische Hinweise
Katholischer Religionsunterricht umfasst mehr als das, was standardisierbar ist.
Im Sinne eines umfassenden Kompetenzerwerbs kommt es im Katholischen Religionsunterricht wesentlich darauf an, dass die Schülerinnen und Schüler sich mit dem eigenen Menschsein auseinandersetzen, Haltungen und Einstellungen kennenlernen, prüfen und sich zu eigen machen. Der Katholische Religionsunterricht gibt den Schülerinnen und Schülern so auch Impulse für die eigenverantwortliche Gestaltung des Lebens; dies darf aber aus Respekt vor der Individualität jeder Schülerin und jedes Schülers nicht standardisiert werden.
Das Selbstverständnis des Katholischen Religionsunterrichtes hat auch Auswirkungen auf seine Gestaltung. Da Bildung ein ganzheitlicher Vorgang ist, sind für das Lernen neben kognitiv-analytischer Arbeit unter anderem auch meditative oder symbolisch-erschließende Elemente bedeutsam, ebenso handlungsorientierte oder ganzheitliche Arbeitsformen.
Der Katholische Religionsunterricht beteiligt sich an fächerverbindenden Projekten und nutzt insbesondere die vielfältigen Möglichkeiten konfessionell-kooperativer Zusammenarbeit. Arbeit an außerschulischen Lernorten und außerunterrichtliche Angebote wie Tage der Orientierung und Möglichkeiten für Sozialpraktika können den Unterricht sinnvoll ergänzen und vernetzen ihn mit der Schulpastoral.