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1. Leitgedanken zum Kompetenzerwerb

1.1 Bildungswert des Faches Musik

Beitrag des Faches Musik zur Persönlichkeitsentwicklung und zur allgemeinen Bildung

Musik spricht Kinder und Jugendliche ganzheitlich an und ist ein zentrales Element ihrer Persönlichkeitsentwicklung und Identitätsfindung. Aus dieser grundlegenden Bedeutung von Musik für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen ergeben sich die Ziele und Aufgaben von Musik in der Schule.

Musikunterricht befähigt die Schülerinnen und Schüler zu einem bewussten – aktiven und rezipierenden – Umgang mit Musik sowie einer selbstbestimmten Teilhabe am kulturellen Leben und trägt wesentlich zu kultureller Bildung bei. Er fördert die Entwicklung emotionaler, kreativer, psychomotorischer, sozialer und kognitiver Kompetenzen und leistet einen unverzichtbaren Beitrag zur allgemeinen Bildung.

Das Fach Musik trägt in Zeiten eines unüberschaubaren und allgegenwärtigen Musikangebots zu kultureller Identitätsbildung bei. Die Einbeziehung der soziokulturellen Herkunft der Schülerinnen und Schüler ermöglicht individuelle und authentische Lernzugänge. Musik kann so wesentlich zur Integration des Individuums in unsere vielgestaltige Gesellschaft und zum interkulturellen Dialog beitragen.

In musikalischen Gestaltungsprozessen können die Schülerinnen und Schüler ihre Intuition und Kreativität sowie bereits erworbene musikalische Kompetenzen einbringen und Freude an der musikalischen Praxis erleben. Damit verbunden ist die gegenseitige Rücksichtnahme und Anerkennung beim gemeinsamen Musizieren, die Sensibilisierung des Hörverhaltens, die Offenheit für die Vielfalt musikalischer Erscheinungsformen sowie Verantwortung für den Fortbestand und die Weiterentwicklung kulturellen Lebens.

Beitrag des Faches zu den Leitperspektiven

Das Fach Musik ermöglicht ästhetische Zugänge zur Welt. Darüber hinaus schafft Musikunterricht umfassend Bezüge zu den Leitperspektiven des Bildungsplans und unterstützt die Entwicklung von Kenntnissen, Fähigkeiten und Einstellungen bei Kindern und Jugendlichen. Im Bildungsplan Musik erscheinen die Leitperspektiven teils explizit, teils implizit in den Kompetenzbeschreibungen und Teilkompetenzen.

Im Folgenden wird dargestellt, in welcher Weise das Fach Musik einen Beitrag zu den Leitperspektiven leistet:

  • Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE)
    Die Leitperspektive Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) ist besonders im Bereich „Musik gestalten und erleben“ der Standards für inhaltsbezogene Kompetenzen durch aktive Teilhabe verankert. Ebenso fördern Kompetenzen des Bereichs „Musik reflektieren“ sowie die prozessbezogenen Kompetenzen Respekt, Achtung und Wertschätzung von Musiktraditionen sowie Offenheit gegenüber gesellschaftlichen und kulturellen Entwicklungen.
  • Bildung für Toleranz und Akzeptanz von Vielfalt (BTV)
    Die Leitperspektive Bildung für Toleranz und Akzeptanz von Vielfalt (BTV) ist in allen Bereichen der Standards für inhaltsbezogene Kompetenzen, insbesondere im Bereich „Musik reflektieren“ sowie in den prozessbezogenen Kompetenzen verankert. Ziel ist die Förderung von Respekt und Achtung von Verschiedenheit, auch damit sich die Schülerinnen und Schüler frei und ohne Angst vor Diskriminierung artikulieren können. Die Integration von Unerwartetem, das Tolerieren andersartiger Musiktraditionen, Denk- und Handlungsweisen sowie das Akzeptieren unterschiedlicher Lebensformen und ‑entwürfe tragen zu einer Offenheit gegenüber anderen Menschen, gesellschaftlichen und kulturellen Fragestellungen sowie zur Selbst- und Identitätsfindung bei Kindern und Jugendlichen bei.
  • Prävention und Gesundheitsförderung (PG)
    Alle fünf Bereiche der prozessbezogenen Kompetenzen stehen in engem Zusammenhang mit der Leitperspektive Prävention und Gesundheitsförderung (PG). Persönlichkeitsbildende Aspekte wie Selbstregulation, wertschätzendes Kommunizieren und Handeln, Kontakte aufbauen und halten sind als zentrale Lern- und Handlungsfelder im Musikunterricht verankert.
  • Berufliche Orientierung (BO)
    Durch die individuelle Förderung der persönlichen Potenziale und Interessen der Schülerinnen und Schüler unterstützt der Musikunterricht die themenspezifische Leitperspektive Berufliche Orientierung (BO). Erfahrungen in musikalischen Gestaltungsprozessen sowie der Einblick in musikbezogene Berufe erleichtern fachspezifische und handlungsorientierte Zugänge zur Arbeits- und Berufswelt.
  • Medienbildung (MB)
    Medienbildung (MB) als themenspezifische Leitperspektive ist in allen Bereichen der Standards für inhaltsbezogene Kompetenzen von großer Bedeutung, damit die Schülerinnen und Schüler den Anforderungen und Herausforderungen einer Mediengesellschaft selbstbewusst und mit allen erforderlichen Fähigkeiten begegnen können. Die Handhabung tontechnischer Verfahren und digitaler Kommunikations- und Produktionsmöglichkeiten findet im Musikunterricht eine adäquate Berücksichtigung und soll eine sinnvolle, reflektierte und verantwortungsbewusste Nutzung der Medien fördern.
  • Verbraucherbildung (VB)
    Die themenspezifische Leitperspektive Verbraucherbildung (VB) ist in allen Bereichen der Standards für inhaltsbezogene Kompetenzen verankert. Die Sensibilisierung für altersgemäßen Mediengebrauch, Datenschutz und Urheberrecht trägt zur Entwicklung und Reflexion eines verantwortungsbewussten Konsumverhaltens bei.

1.2 Kompetenzen

Musikunterricht ermöglicht allen Kindern und Jugendlichen künstlerisch-ästhetische Erfahrungen. Der Musikunterricht in der Sekundarstufe schließt an die in der Grundschule erworbenen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler an. Dies bezieht sich insbesondere auf die Weiterführung der stimmlichen Fähigkeiten und die Vertiefung der instrumentalen Praxis. In seinen zahlreichen Facetten und Formen eröffnet der Musikunterricht große Gestaltungsspielräume. Er ist geprägt von vielfältigen Handlungsformen wie Singen, Spielen, Bewegen, Tanzen, Hören, Improvisieren, Diskutieren und Reflektieren. Eine zentrale Bedeutung kommt der Fachlehrkraft zu, die im Musikunterricht auf heterogene Lerngruppen eingeht. Als musikalisches und methodisches Vorbild übernimmt sie eine aktive Rolle in der Initiierung und Begleitung von musikalischen Lernprozessen. Einschränkungen von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung oder Besonderheiten erfordern eine der jeweiligen Lernsituation angemessene Differenzierung des Unterrichts sowie eine besondere Aufmerksamkeit für Toleranz und Akzeptanz.

Das gemeinsame Erlernen von Instrumenten ist Teil des Musikunterrichts. Besondere Modelle des Klassenmusizierens (Instrumental- und Singklassen) sind möglich und ergänzen den allgemeinbildenden und ganzheitlich orientierten Musikunterricht, auch in Verbindung mit außerschulischen Kooperationspartnern, wie regionalen Musikschulen oder Vereinen. Die Förderung und Einbindung von Schülermentoren Musik ist besonders unter dem Aspekt der selbstbestimmten Teilhabe am kulturellen Leben Bestandteil von Musik in der Schule.

Musikalische Arbeitsgemeinschaften wie beispielsweise Chor, Orchester, Band, Big Band, Perkussions-Ensemble, Musical oder Musiktheater sind Teil eines rhythmisierten Schultags und ergänzen den regulären Musikunterricht im Klassenverband. Sie bereichern und prägen durch ihre kontinuierliche Arbeit dauerhaft und nachhaltig das kulturelle Leben der Schule. Diese sowie weitere projektorientierte und fächerverbindende Arbeitsformen ermöglichen den Schülerinnen und Schülern nachhaltig emotionale, künstlerisch-ästhetische, wertschätzende und wertbildende Erfahrungen. Wünschenswert sind Erlebnisse in Verbindung mit außerschulischen Lernorten innerhalb und außerhalb des Schulalltags, zum Beispiel durch Konzert‑, Oper- und Musicalbesuche, Festivals und andere Musikveranstaltungen.

Musik in der Schule schafft Raum für Begegnungen. Kooperationen insbesondere mit den Fächern Bildende Kunst und Sport, aber auch mit den Fremdsprachen und dem Fach Deutsch, ermöglichen Vorhaben mit Bewegungsspielen, Tanz und Theater.

Kompetenzbereiche und Teilkompetenzen

Musik ist ein Geschehen in der Zeit und spielt sich damit in künstlerisch-ästhetischen Prozessen ab. Die Kompetenzbereiche des Fachplans Musik und die darin aufgeführten Teilkompetenzen folgen in ihrer Struktur dem prozessualen Charakter von Musik und gliedern in verschiedene Blickwinkel, Herangehensweisen und Verhaltensdimensionen. Inhalte sind nicht einzelnen Bereichen isoliert zugeordnet, sondern sind durch die Verbindung von Teilkompetenzen der Bereiche der Standards für inhaltsbezogene Kompetenzen und prozessbezogenen Kompetenzen konkretisiert. Die Gesamtheit, Vernetzung und Progression der Kompetenzen ermöglicht den Schülerinnen und Schülern einen ganzheitlichen und aufbauenden Kompetenzerwerb.

In der gegebenen Struktur des Bildungsplans werden Kompetenzen einerseits durch prozessbezogene Kompetenzen beschrieben, die von den Schülerinnen und Schülern im Laufe ihrer Schulzeit erworben werden, andererseits durch Standards für inhaltsbezogene Kompetenzen, die sich auf bestimmte Klassen beziehen.

Prozessbezogene Kompetenzen

Im Fach Musik haben prozessbezogene Kompetenzen durch die ästhetische, praktische und ganzheitliche Zielsetzung des Faches einen besonders hohen Stellenwert. Die fünf Bereiche der prozessbezogenen Kompetenzen zeigen die Verflechtungen von Musik mit der Vielschichtigkeit des Handelns der Schülerinnen und Schüler. Die prozessbezogenen Kompetenzen werden dabei grundsätzlich in Zusammenhang mit den drei Bereichen der Standards für inhaltsbezogene Kompetenzen erworben.

Die fünf Bereiche „Persönlichkeit und Identität", „Gemeinschaft und Verantwortung“, „Methoden und Techniken“, „Kommunikation“ und „Gesellschaft und Kultur“ bündeln die für Musik wichtigen prozessbezogenen Kompetenzen unter bestimmten Blickwinkeln. Beispielsweise sind prozessbezogene Teilkompetenzen wie „einander zuhören“, „sich auf einen Gesamteindruck von Klangereignissen konzentrieren" oder „Qualitäten der Vielfalt musikalischer Erscheinungsformen wahrnehmen“ eng miteinander verbunden und zugleich Ausdruck einer bestimmten Perspektive.

Bereiche der prozessbezogenen Kompetenzen und der Standards für inhaltsbezogene Kompetenzen (© Landesinstitut für Schulsport, Schulkunst und Schulmusik)
Abbildung 1: Bereiche der prozessbezogenen Kompetenzen und der Standards für inhaltsbezogene Kompetenzen

Standards für inhaltsbezogene Kompetenzen

Die Standards für inhaltsbezogene Kompetenzen sind in Bezug auf musikalische Fachinhalte formuliert. Sie legen jahrgangsbezogen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler im Umgang mit diesen Inhalten fest. Die drei Bereiche „Musik gestalten und erleben“, „Musik verstehen“ und „Musik reflektieren“ gliedern die Standards für inhaltsbezogene Kompetenzen. Musikbezogene Inhalte in Handlungsformen wie Musizieren, Hören, Bewegen oder Beschreiben sind Teile aller drei Bereiche und können auf vielfältige Weise miteinander in Beziehung gesetzt werden. Beispielsweise ermöglicht die Teilkompetenz „Musik in Bewegung umsetzen“ im Bereich „Musik gestalten und erleben“ die Anknüpfung an die Teilkompetenz „den Aufbau von Liedern und Instrumentalstücken erklären“ im Bereich „Musik verstehen“oder die Teilkompetenz „Lieder, Musikstücke und Tänze unterschiedlicher Kulturen und Zeiten beschreiben, vergleichen und interpretieren“ im Bereich „Musik reflektieren“.

Die Differenzierung in Niveaustufen erfolgt hinsichtlich Komplexität und Umfang der Aufgabenstellungen oder hinsichtlich der Tiefe der kognitiven Durchdringung in den Bereichen „Musik verstehen“ und „Musik reflektieren“. Musikpraktische Aufgabenstellungen sind in ihrer Komplexität durch eine Vielzahl von Aspekten bestimmt. Beispielsweise können beim gemeinsamen Singen Aspekte wie Atmung, Intonation, Lautstärke, Artikulation, Phrasierung oder Stilistik bedeutsam sein. Ein solches Bündel haptischer, psychomotorischer, sozialer, emotionaler und ästhetischer Dimensionen entzieht sich einer Graduierung auf kognitiver Ebene. Teilkompetenzen im musikpraktischen Bereich („Musik gestalten und erleben“) sind deshalb in allen Niveaustufen (G, M, E) gleich formuliert. Allen Schülerinnen und Schülern werden so die vielfältigen Zugänge zu künstlerisch-praktischen Aufgabenstellungen offen gehalten und nicht durch Vorgaben einzelner Parameter begrenzt.

Hörkompetenz

Bei jeglicher Beschäftigung mit Musik nimmt das Hören eine zentrale Stellung ein. Das Hören von Musik ist Basiskompetenz des Musikunterrichts und allen musikalischen Gebrauchspraxen immanent. Daher ist es in allen drei Bereichen der Standards für inhaltsbezogene Kompetenzen sowie in den prozessbezogenen Kompetenzen des Fachplanes Musik fest verankert. Die Verknüpfung aller mit dem Hören verbundenen Kompetenzen sowie die Vielgestaltigkeit der auditiven Wahrnehmung wird durch eingearbeitete Querverweise verdeutlicht.
Musikhören schließt immer auch den emotional-affirmativen Zugang mit ein und verknüpft ihn mit analytisch erfassbaren Hörerfahrungen. Auf diese Weise können Schülerinnen und Schüler eine Hörkompetenz entwickeln, die über das emotionale und strukturelle Wahrnehmen das Erfassen von Wirkungen und Funktionen mit einschließt.
Das Fach Musik ist besonders dafür prädestiniert, auditive Zugänge zu eröffnen, sie gegenüber der visuellen Wahrnehmung zu stärken, zu differenzieren und nachhaltig zu fördern.
Die Sensibilisierung der auditiven Wahrnehmung im Sinne des aufmerksamen Zuhörens ist unverzichtbar für alle Fächer und für jegliche Lern- und Kommunikationssituation. Die Ausbildung der Hörkompetenz hat somit über das Fach Musik hinaus grundsätzliche Bedeutung für die Persönlichkeitsbildung.

1.3 Didaktische Hinweise

In Unterrichtssituationen werden grundsätzlich mehrere Teilkompetenzen aus verschiedenen Bereichen verbunden. Im Wechselspiel von „Musik gestalten und erleben“, „Musik verstehen“ und „Musik reflektieren“ entsteht ein ästhetischer Zugang zur Musik. Musikalische Kompetenzen erscheinen so grundsätzlich als ein Bündel von Teilkompetenzen dieser drei Bereiche sowie der prozessbezogenen Kompetenzen. Handlungsformen wie Musizieren, Hören, Bewegen oder Beschreiben ziehen sich durch alle Bereiche. So können die Schülerinnen und Schüler beispielsweise ausgehend von Liedern Noten- und Pausenwerte anwenden und Beurteilungen für sich und andere vornehmen und begründen. Verbunden mit diesen Standards inhaltsbezogener Kompetenzen erwerben die Schülerinnen und Schüler im Laufe der Sekundarstufe I die vorangestellten prozessbezogenen Kompetenzen, wie beispielsweise „Musik szenisch gestalten“ („Methoden und Techniken“) oder „miteinander Ideen entwickeln und gemeinsam umsetzen“ („Gemeinschaft und Verantwortung“).

Die Vernetzung der prozessbezogenen Kompetenzen im Zusammenspiel mit den drei Bereichen der Standards für inhaltsbezogene Kompetenzen ermöglicht in künstlerisch-ästhetischen Lernsituationen eine Vielzahl an Anknüpfungspunkten von einzelnen Teilkompetenzen an prozessbezogene Kompetenzen, an andere Standards, an andere Unterrichtsfächer sowie an Aspekte der Leitperspektiven. Diese Anknüpfungspunkte werden im vorliegenden Plan exemplarisch als Verweise verdeutlicht.

  • Verweise auf prozessbezogene Kompetenzen (P) verdeutlichen dabei die Einbindung von Kompetenzen, die nicht an bestimmte Inhalte gebunden sind und sich im Laufe der Sekundarstufe entwickeln. Beispielsweise wird in der Teilkompetenz „Sing- und Sprechstimme in unterschiedlichen Musikstilen anwenden“ darauf verwiesen, dass die Kompetenz die „Singstimme differenziert einsetzen“ im Laufe der Sekundarstufe kontinuierlich weiterentwickelt werden soll.
  • Verweise auf Standards für inhaltsbezogene Kompetenzen (I) verdeutlichen einerseits das Zusammenspiel der drei Bereiche der Standards. Beispielsweise wird in der Teilkompetenz „Interpretationen von Vokal- und Instrumentalmusik anhand verschiedener Kriterien miteinander vergleichen“ des Bereichs „Musik reflektieren“ auf die Teilkompetenz „verschiedene Stimmtechniken und Gesangsstile beschreiben“ des Bereichs „Musik verstehen“ verwiesen. Andererseits wird der kontinuierliche Aufbau musikbezogener Kompetenzen verdeutlicht, wenn beispielsweise in Klasse 10 in der Teilkompetenz „Aspekte der Entstehung und Entwicklung des Jazz nennen ...“ auf die vorausgegangenen Standards der Klassen 8/9 "beim Reproduzieren, Arrangieren und Erfinden von Instrumentalmusik eigene kreative Ideen in der Gruppe umsetzen" verwiesen wird.
  • Verweise zu anderen Fächern (F) verdeutlichen zum einen die zahlreichen Möglichkeiten an Kooperationen, insbesondere mit den Fächern Bildende Kunst und Sport, aber auch mit den Fremdsprachen und dem Fach Deutsch. Zum anderen wird auf konkrete Zusammenhänge zu Standards für inhaltsbezogene Kompetenzen anderer Fächer verwiesen. Beispielsweise werden in Musik „Bauweise und Klang von Orchesterinstrumenten“ und in Physik „Optik und Akustik“ thematisiert.
  • Verweise zu den Leitperspektiven (L) des Bildungsplans zeigen einzelne Bezüge der Teilkompetenzen der Standards für inhaltsbezogene Kompetenzen. Beispielsweise wird in der Teilkompetenz „den Produktionsprozess digital erzeugter Musik beschreiben“ der Bezug zur Medienbildung (Produktion und Präsentation) verdeutlicht.

Der vorliegende Fachplan bedarf einer weiteren Konkretisierung in Form eines Schulcurriculums und bildet dafür die verbindliche Grundlage.

Ein Vollständigkeitsanspruch in Bezug auf musikbezogene Inhalte kann im Musikunterricht nicht erfüllt werden. An seine Stelle tritt das exemplarische Lernen, das einerseits eine Schwerpunktsetzung, andererseits eine Beschränkung auf wesentliche, relevante Inhalte impliziert. Auf der unterrichtlichen Ebene ergibt sich daraus ein Wechsel zwischen orientierenden und vertiefenden Lernphasen, da nicht alle Themen in gleicher Ausführlichkeit behandelt wer­den können und sollen.

Die Werkauswahl für die jeweilige Lerngruppe ist Teil der konkreten Unterrichtsvorbereitung der einzelnen Lehrkraft oder der Fachschaft im Rahmen des Schulcurriculums. Eine Auswahl in Form einer Werkliste im Bildungsplan würde mehr Werke ausgrenzen als aufführen. Die Offenheit bietet der Lehrkraft die Möglichkeit, aus der Vielfalt musikalischer Werke und Traditionen eine Auswahl zu treffen, die einen dem Lernstand der jeweiligen Lerngruppe entsprechenden Kompetenzerwerb ermöglicht.

1.4 Stufenspezifische Hinweise für Musik – Profilfach an der Gemeinschaftsschule

Das Profilfach Musik an der Gemeinschaftsschule beginnt in Klasse 8. Der Unterricht im Profilfach findet zusätzlich zum regulären Musikunterricht statt und baut auf diesem auf. Deshalb werden Kompetenzen formuliert, die über den Fachplan Musik in der Sekundarstufe I hinausgehen. Zu diesem finden sich Querverweise als Fachverweise, zum Beispiel bezieht sich „F MUS 3.2.2 Musik verstehen (3)“ auf die genannte Teilkompetenz im Fach Musik Sekundarstufe I (Regelplan).

Das Profilfach Musik ermöglicht den Schülerinnen und Schülern, ihre musikalischen Fähigkeiten zu vertiefen und individuell auszubauen. Sie erweitern ihr Handlungsrepertoire und ihre Reflexionsfähigkeit. Dabei erhalten sie einen breiten Einblick in die Vielfalt von Musik mit Stimme und Instrumenten, mit Bewegung, Theater oder Medien. Der Plan für das Profilfach erweitert den Fachplan Musik Sekundarstufe I in Form von Praxisfeldern. Die Vertiefung erfolgt besonders durch differenziertes Anwenden von musikspezifischen und sozialen Arbeitsformen. Neben einer vertiefenden Praxis setzen sich die Schülerinnen und Schüler auch verstärkt mit theoretischen Inhalten auseinander.

Praxisfelder Klassen 8/9

  • Musik und Stimme
  • Musik und Instrument

Die Schülerinnen und Schüler gestalten in den Klassen 8/9 die beiden Praxisfelder „Musik und Stimme“ und „Musik und Instrumente“ mit Schwerpunkt auf der eigenen Musikpraxis, wobei sie Musikstücke sowohl reproduzieren als auch selbst erfinden. Dabei erweitern sie systematisch ihre musikalischen Ausdrucksmittel, gestalten zunehmend selbstgesteuert mehrere unterschiedliche Musikstücke und erwerben erste Kompetenzen in der Anleitung ihrer Mitschüler beim Musizieren. Eine Präsentation in einem angemessenen Rahmen wird gemeinsam vorbereitet, durchgeführt, dokumentiert und reflektiert, auch unter Einsatz von Medien.

Die Teilkompetenzen der Praxisfelder sind jeweils in die Bereiche „Musik gestalten und erleben“, „Musik verstehen“ und „Musik reflektieren“ gegliedert. Die Kompetenzen aus den Bereichen „Musik verstehen“ und „Musik reflektieren“ sollen so weit wie möglich im Zusammenhang mit dem Bereich „Musik gestalten und erleben“ erarbeitet werden. Die Reihenfolge und der zeitliche Umfang der beiden Praxisfelder sind nicht festgelegt.

Bei der Erarbeitung ihres projektorientierten Vorhabens stellen die Schülerinnen und Schüler Bezüge zu anderen Unterrichtsfächern her und berücksichtigen diese auch in der Präsentation. Sie gestalten und erleben regionales Musikleben in der Schule sowie an anderen Lernorten.

Praxisfelder Klasse 10 (Wahlpflichtbereich)

  • Musik und Bewegung
  • Musik und Theater
  • Musik und Medien

Die drei Praxisfelder aus dem Wahlpflichtbereich bieten darüber hinaus die Möglichkeit einer weiteren Vertiefung und Verbreiterung. Die Schülerinnen und Schüler gestalten bis zur Klasse 10 ein Praxisfeld aus dem Wahlpflichtbereich. Dieses kann bereits in den Klassen 8/9 begonnen werden.

Die im Profilfach für die Klasse 10 zusätzlich zu den Praxisfeldern formulierten Teilkompetenzen lassen sich in der Regel mit diesen verknüpfen. Auf dem erweiterten Niveau (E) sichern sie die Anschlussfähigkeit für Schülerinnen und Schüler, die nach dem Mittleren Bildungsabschluss in eine gymnasiale Oberstufe wechseln.




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