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Berufliche Schulen
Bildungsplanarbeit für die Beruflichen Gymnasien 2021
Politik und Gesellschaft – Schulversuch
Jahrgangsstufe 1 oder Jahrgangsstufe 2
Fachbezogene Vorbemerkungen
1. Fachspezifischer Bildungsauftrag (Bildungswert des Faches)
Der Bildungsplan für das Fach Politik und Gesellschaft orientiert sich am Erziehungs- und Bildungsauftrag für das Berufliche Gymnasium auf der Basis der im Grundgesetz und in der Landesverfassung verankerten Normen und Werte.
Das Fach Politik und Gesellschaft hat in Verzahnung mit dem Fach Geschichte mit Gemeinschaftskunde das Ziel, die Schülerinnen und Schüler für politische Prozesse zu sensibilisieren und das Verständnis für Politik zu schulen. Demokratische Verhaltensweisen werden thematisiert und gestärkt – und zwar im lokalen wie im globalen Raum. Demokratie soll dabei nicht nur als Staats- und Gesellschaftsform, sondern auch als Lebensform begriffen werden. Deshalb ermöglicht das Fach Politik und Gesellschaft die Beschäftigung mit der persönlichen Erfahrung der Schülerinnen und Schüler, dem außerschulischen Nahraum und der politischen Öffentlichkeit. Dieses erfolgt in Erweiterung der Kenntnisse und Kompetenzen, die im Fach Geschichte mit Gemeinschaftskunde erworben werden. Die Schülerinnen und Schüler erproben sich nach einer theoretischen Fundierung in der projektartigen Auseinandersetzung mit politisch und gesellschaftlich relevanten Fragestellungen. Dabei werden theoretisches Wissen und praktisches Vorgehen mit dem Ziel der Initiierung demokratischer politischer Handlungen verknüpft. Die Umsetzung erfolgt pro Halbjahr in einem jeweils selbst gewählten Unterrichtsprojekt.
Den Schülerinnen und Schülern wird einerseits bewusst, wie komplex demokratische Entscheidungsprozesse sind, andererseits erfahren sie, welche Möglichkeiten und Handlungsoptionen der Einzelne in einem demokratischen Rechtsstaat hat. Die Schülerinnen und Schüler üben sich in ihrer Rolle als Aktivbürgerin bzw. Aktivbürger. Sie erfahren, wie wichtig es ist, sich für den Erhalt und die Bewahrung eines freiheitlichen Gemeinwesens einzusetzen und insbesondere gegenüber den Gefährdungen unseres demokratischen Systems Zivilcourage zu zeigen.
2. Fachliche Aussagen zum Kompetenzerwerb, prozessbezogene Kompetenzen
Der Bildungsplan für das Fach Politik und Gesellschaft gliedert sich in vier Themenbereiche:
Im ersten Bereich stehen die Fragen: „Was ist Politik? Welche Rolle spiele ich in der Politik? Was ist wichtig für eine demokratische gesellschaftspolitische Ordnung?“ im Zentrum der Betrachtung. Theoretische Strukturierungsmöglichkeiten von Politik werden ebenso behandelt wie unterschiedliche Bürgerrollen. Exemplarische Elemente einer demokratischen gesellschaftspolitischen Ordnung finden Eingang in den Unterricht, die zu einer Analyse von demokratieförderndem Verhalten überleiten. Letzteres bleibt nicht auf der theoretischen Ebene stehen, sondern stellt einen Übergang zum praktischen Tun dar.
Darauffolgend werden Eingriffsmöglichkeiten der Schülerinnen und Schüler in die Politik vor Ort thematisiert. Konzepte bürgerschaftlichen Engagements werden vermittelt. Auf regionaler Ebene erproben die Schülerinnen und Schüler ihr theoretisch erworbenes Wissen an einem aktuellen Fall und entwickeln ein Konzept für eine politische Aktion, die sie umsetzen.
Die Themenbereiche drei und vier wechseln von der lokalen in die globale Perspektive, wobei zuerst Sicherheits- und Friedenspolitik behandelt wird, gefolgt von einer übergreifenden Analyse globaler Herausforderungen. Konfliktanalyse und Weltordnungsmodelle werden theoretisch vermittelt und auf historische sowie gegenwärtige Beispiele angewandt. Mögliche Konfliktlösungen oder alternativ die Durchführung eines Planspiels stellen eine praktische Erprobung des Gelernten dar.
Abschließend erhalten die Schülerinnen und Schüler die Gelegenheit, anhand einer selbstgewählten globalen Herausforderung die Vernetzung lokaler und globaler Probleme und ihre eigene Rolle dabei zu reflektieren. Als Abschluss erstellen sie einen Leitfaden zum Umgang mit Problemen im Sinne von: „think global, act local“, den sie einer größeren Öffentlichkeit präsentieren.
3. Ergänzende fachliche Hinweise
Bei der Behandlung der Bildungsplaneinheiten sollen vielfältige Interessen und Perspektiven von Schülerinnen und Schülern möglichst gleichwertig berücksichtigt werden, um so zu einem pluralistischen Umgang mit politischen Inhalten anzuleiten.
Hinweise zum Umgang mit dem Bildungsplan
Der Bildungsplan zeichnet sich durch eine Inhalts- und Kompetenzorientierung aus. In jeder Bildungsplaneinheit (BPE) werden in kursiver Schrift die übergeordneten Ziele beschrieben, die durch Zielformulierungen sowie Inhalts- und Hinweisspalte konkretisiert werden. In den Zielformulierungen werden die jeweiligen fachspezifischen Operatoren als Verben verwendet. Operatoren sind handlungsinitiierende Verben, die signalisieren, welche Tätigkeiten beim Bearbeiten von Aufgaben erwartet werden. Die für das jeweilige Fach relevanten Operatoren sowie deren fachspezifische Bedeutung sind jedem Bildungsplan im Anhang beigefügt. Durch die kompetenzorientierte Zielformulierung mittels dieser Operatoren wird das Anforderungsniveau bezüglich der Inhalte und der zu erwerbenden Kompetenzen definiert. Die formulierten Ziele und Inhalte sind verbindlich und damit prüfungsrelevant. Sie stellen die Regelanforderungen im jeweiligen Fach dar. Die Inhalte der Hinweisspalte sind unverbindliche Ergänzungen zur Inhaltsspalte und umfassen Beispiele, didaktische Hinweise und Querverweise auf andere Fächer bzw. BPE.
Der VIP-Bereich des Bildungsplans umfasst die Vertiefung, individualisiertes Lernen sowie Projektunterricht. Im Rahmen der hier zur Verfügung stehenden Stunden sollen die Schülerinnen und Schüler bestmöglich unterstützt und bei der Weiterentwicklung ihrer personalen und fachlichen Kompetenzen gefördert werden. Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer nutzen diese Unterrichtszeit nach eigenen Schwerpunktsetzungen auf Basis der fächerspezifischen Besonderheiten und nach den Lernvoraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler.
Der Teil „Zeit für Leistungsfeststellung“ des Bildungsplans berücksichtigt die Zeit, die zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Leistungsfeststellungen zur Verfügung steht. Dies kann auch die notwendige Zeit für die Gleichwertige Feststellung von Schülerleistungen (GFS), Nachbesprechung zu Leistungsfeststellungen sowie Feedback-Gespräche umfassen.
Jahrgangsstufe 1 oder 2
Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektunterricht (VIP) |
20 |
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Die Themenauswahl des Projektunterrichts hat aus den nachfolgenden Bildungsplaneinheiten unter Beachtung Fächer verbindender Aspekte zu erfolgen.
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BPE 1 |
Wie werde ich eine politische Bürgerin/ein politischer Bürger? |
10 |
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Die Schülerinnen und Schüler setzen sich mit dem Begriff des Politischen unter verschiedenen Aspekten auseinander und erkennen, dass eine Demokratie von der Beteiligung der einzelnen Bürgerinnen und Bürger lebt. In diesem Zusammenhang beschäftigen sie sich in Projektform mit einem Problembereich und diskutieren, welche Bedeutung bürgerschaftliches Engagement hat. Sie erkennen die Bedeutung von Zivilcourage und trainieren diese.
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BPE 1.1 |
Die Schülerinnen und Schüler setzen sich theoretisch mit den Dimensionen des Politischen sowie dem Politikzyklus auseinander und erschließen sich Strukturierungselemente zum besseren Verständnis politischer Vorgänge. |
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BPE 1.2 |
Die Schülerinnen und Schüler problematisieren ihre eigene Rolle in der Demokratie und analysieren den Begriff des „Bürgers“. Dabei beschreiben sie ihn historisch und diskutieren Rolle, Stand und Aufgaben des „Bürgers“ in der Geschichte, welchen sie Bürgerrollen in der Gegenwart gegenüberstellen. Vergleichend bewerten sie ihre eigenen Aktionsmöglichkeiten als politisch mündige Bürgerin bzw. mündiger Bürger. |
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BPE 1.3 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben Spannungsfelder der demokratisch-gesellschaftspolitischen Ordnung aus ihrem persönlichen Erfahrungsbereich. Sie diskutieren Gegensätze wie Gerechtigkeit und Ungerechtigkeit, Macht und Machtmissbrauch oder Identität und Toleranz. Sie ermitteln deren Bedeutung für das Funktionieren einer Demokratie und setzen sich theoretisch wie praktisch mit ihnen auseinander. |
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BPE 1.4 |
Die Schülerinnen und Schüler untersuchen demokratieförderliches Verhalten am Beispiel der Zivilcourage. Sie setzen sich mit einem Prozessmodell auseinander und bewerten die Bedeutung von Zivilcourage für die Demokratie. Sie analysieren und diskutieren ihr eigenes Verhalten im Alltag. |
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BPE 2 |
Wie gestalte ich als Bürgerin und Bürger Politik aktiv mit? |
15 |
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Die Schülerinnen und Schüler informieren sich über Möglichkeiten von politischem Engagement in ihrem Umfeld, planen an einem konkreten Beispiel eine politische Aktion auf lokaler/regionaler Ebene und setzen diese praktisch um.
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BPE 2.1 |
Die Schülerinnen und Schüler setzen sich mit Konzepten des bürgerschaftlichen Engagements auseinander. |
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BPE 2.2 |
Die Schülerinnen und Schüler skizzieren gesellschaftliche Probleme auf regionaler Ebene auf der Basis der kennengelernten Konzepte. |
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BPE 2.3 |
Die Schülerinnen und Schüler wählen ein für sie relevantes Thema aus, informieren sich über die unterschiedlichen Akteure und treten in Kontakt mit ihnen. |
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BPE 2.4 |
Die Schülerinnen und Schüler entwickeln auf dieser Basis eigene Ideen, entwerfen ein Konzept für eine politische Aktion und setzen diese um. |
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BPE 3 |
Wie durchschaue ich internationale Konflikte? |
15 |
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Die Schülerinnen und Schüler lernen unterschiedliche Weltordnungsmodelle sowie Sicherheits- und Friedenskonzepte kennen und wenden diese auf aktuelle weltpolitische Entwicklungen an. Sie führen anschließend eine Konfliktanalyse oder ein Planspiel zu einem weltpolitischen Konflikt durch.
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BPE 3.1 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben unterschiedliche Weltordnungsmodelle und setzen sich mit diesen auseinander. |
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BPE 3.2 |
Die Schülerinnen und Schüler überprüfen, inwiefern diese Weltordnungsmodelle geeignet sind, aktuelle weltpolitische Entwicklungen zu verstehen. Sie beschreiben ein Konfliktanalysemodell. |
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BPE 3.3 |
Die Schülerinnen und Schüler erklären die Dimensionen von Frieden und Sicherheit, analysieren Bedrohungen und bewerten Möglichkeiten der Wahrung von Frieden und Sicherheit. |
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BPE 3.4 |
Die Schülerinnen und Schüler analysieren einen Konflikt anhand eine Konfliktmodelles und skizzieren eine mögliche Konfliktlösung. Alternativ führen sie ein Planspiel durch. |
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BPE 4 |
Wie verhalte ich mich als Weltbürgerin und Weltbürger angesichts globaler Herausforderungen? |
10 |
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Die Schülerinnen und Schüler setzen sich mit einem globalen Problem auseinander, welches sie selbstständig wählen und auf unterschiedliche Art und Weise vorstellen. Dabei reflektieren sie ihre eigene Rolle und erarbeiten im Kurs einen Leitfaden für die Öffentlichkeit, der anderen Wege aufzeigt, wie man mit diesem Problem auf lokaler Ebene, aber mit Blick auf die globalen Zusammenhänge umgehen kann.
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BPE 4.1 |
Die Schülerinnen und Schüler informieren sich über ein politisches, gesellschaftliches Problem auf globaler Ebene und wählen ein für sie relevantes Thema aus. |
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BPE 4.2 |
Die Schülerinnen und Schüler präsentieren die Problematik des selbst gewählten Beispiels ihren Mitschülerinnen und Mitschülern sowie einer größeren Öffentlichkeit. |
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BPE 4.3 |
Die Schülerinnen und Schüler problematisieren ihre Rolle als kritische Produzentinnen und Produzenten sowie Konsumentinnen und Konsumenten im Hinblick auf globale Probleme an dem selbst gewählten Beispiel. |
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BPE 4.4 |
Die Schülerinnen und Schüler gestalten einen Leitfaden für den sinnvollen und angemessenen Umgang mit globalen Problemen, den sie veröffentlichen. |
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Zeit für Leistungsfeststellung
10
70
80
Operatorenliste
Anforderungsbereiche
Anforderungsbereiche
Anforderungsbereich I umfasst das Wiedergeben von Sachverhalten aus einem abgegrenzten Gebiet und im gelernten Zusammenhang unter rein reproduktivem Benutzen eingeübter Arbeitstechniken und Methoden (Reproduktion).
Anforderungsbereich II umfasst das selbstständige Erklären, Bearbeiten und Ordnen bekannter Inhalte und das angemessene Anwenden gelernter Inhalte und Methoden auf andere Sachverhalte (Reorganisation und Transfer).
Anforderungsbereich III umfasst den reflexiven Umgang mit neuen Problemstellungen, den eingesetzten Methoden und gewonnenen Erkenntnissen, um zu eigenständigen Begründungen, Folgerungen, Deutungen und Wertungen, sowie Beurteilungen und Handlungsoptionen zu gelangen (Reflexion und Problemlösung).
Operator | Erläuterung |
Zuordnung AFB |
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analysieren |
Materialien oder Sachverhalte kriterienorientiert oder aspektgeleitet erschließen, in systematische Zusammenhänge einordnen und Hintergründe und Beziehungen herausarbeiten
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II |
aufzählen, nennen |
Kenntnisse (Fachbegriffe, Daten, Fakten, Modelle) und Aussagen in komprimierter Form unkommentiert darstellen
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I |
aufzeigen |
historische Sachverhalte unter Beibehaltung des Sinnes auf Wesentliches reduzieren
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I |
auswerten |
Daten oder Einzelergebnisse zu einer abschließenden Gesamtaussage zusammenführen
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II |
begründen |
Aussagen (z. B. Urteil, These, Wertung) durch Argumente stützen, die auf Beispielen und anderen Belegen gründen
|
II |
benennen, bezeichnen |
Sachverhalte, Strukturen und Prozesse begrifflich präzise aufführen
|
I |
beschreiben |
wesentliche Aspekte eines Sachverhaltes im logischen Zusammenhang unter Verwendung der Fachsprache wiedergeben, bzw. unter Beibehaltung des Sinnes auf Wesentliches reduzieren
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I |
beurteilen |
den Stellenwert von Sachverhalten in einem Zusammenhang bestimmen, um ohne persönlichen Wertebezug zu einem begründeten Sachurteil zu gelangen
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III |
bewerten |
wie beurteilen, aber zusätzlich mit Reflexion individueller Wertmaßstäbe, die Pluralität gewährleisten und zu einem begründeten eigenen Werturteil auf der Basis der Wertvorstellungen des Grundgesetzes führen
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III |
charakterisieren |
Sachverhalte in ihren Eigenarten beschreiben und diese dann unter einem bestimmten Gesichtspunkt zusammenfassen
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II |
darlegen, darstellen |
wesentliche Aspekte eines Sachverhaltes im logischen Zusammenhang unter Verwendung der Fachsprache wiedergeben
|
I |
diskutieren |
zu einem Sachverhalt, zu einem Konzept, zu einer Problemstellung oder zu einer These etc. eine Argumentation entwickeln, die zu einer begründeten Bewertung führt
|
III |
einordnen |
eine Position zuordnen oder einen Sachverhalt in einen Zusammenhang stellen
|
II |
entwerfen |
ein Konzept in seinen wesentlichen Zügen erstellen
|
III |
entwickeln |
zu einem Sachverhalt oder zu einer Problemstellung ein konkretes Lösungsmodell, eine Gegenposition, ein Lösungskonzept oder einen Regelungsentwurf begründend skizzieren
|
III |
erklären |
Sachverhalte durch Wissen und Einsichten in einen Zusammenhang (Theorie, Modell, Regel, Gesetz, Funktionszusammenhang) einordnen und deuten
|
II |
erläutern |
Sachverhalte durch Wissen und Einsichten in einen Zusammenhang (Theorie, Modell, Regel, Gesetz, Funktionszusammenhang) einordnen und begründen und durch zusätzliche Informationen und Beispiele verdeutlichen
|
II |
ermitteln, erschließen |
aus Materialien bestimmte Sachverhalte herausfinden, auch wenn sie nicht explizit genannt werden, und Zusammenhänge zwischen ihnen herstellen
|
II |
erörtern |
zu einer vorgegebenen Problemstellung eine reflektierte, kontroverse Auseinandersetzung führen und zu einer abschließenden, begründeten Bewertung gelangen
|
III |
gegenüberstellen |
wie skizzieren, aber zusätzlich argumentierend gewichten
|
II |
gestalten |
produktorientierte Bearbeitung von Aufgabenstellungen. Dazu zählen unter anderem das Entwerfen von eigenen Reden, Strategien, Beratungsskizzen, Karikaturen, Szenarien, Spots und von anderen medialen Produkten sowie das Entwickeln von eigenen Handlungsvorschlägen und Modellen
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III |
herausarbeiten |
aus Materialien bestimmte Sachverhalte herausfinden, die nicht explizit genannt werden, und Zusammenhänge zwischen ihnen herstellen
|
II |
interpretieren |
Sinnzusammenhänge aus Materialien erschließen
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II |
nachweisen |
Aussagen (z. B. Urteil, These, Wertung) durch Argumente stützen, die auf Beispielen und anderen Belegen gründen
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II |
problematisieren |
Widersprüche herausarbeiten, Positionen oder Theorien begründend hinterfragen
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III |
prüfen |
Inhalte, Sachverhalte, Vermutungen oder Hypothesen auf der Grundlage eigener Kenntnisse oder mithilfe zusätzlicher Materialien auf ihre sachliche Richtigkeit bzw. auf ihre innere Logik hin untersuchen
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III |
schildern |
Sachverhalte, Probleme oder Aussagen erkennen und zutreffend formulieren
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I |
sich auseinandersetzen |
zu einem Sachverhalt, zu einem Konzept, zu einer Problemstellung oder zu einer These etc. eine Argumentation entwickeln, die zu einer begründeten Bewertung führt
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III |
skizzieren |
Sachverhalte, Probleme oder Aussagen erkennen und zutreffend formulieren
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II |
Stellung nehmen |
wie Operator „beurteilen“, aber zusätzlich mit Offenlegen und Begründen eigener Wertmaßstäbe, die Pluralität einschließen und zu einem Werturteil führen, das auf den Wertvorstellungen des Grundgesetzes basiert
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III |
überprüfen |
Inhalte, Sachverhalte, Vermutungen oder Hypothesen auf der Grundlage eigener Kenntnisse oder mithilfe zusätzlicher Materialien auf ihre sachliche Richtigkeit bzw. auf ihre innere Logik hin untersuchen
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III |
untersuchen |
Materialien oder Sachverhalte kriterienorientiert bzw. aspektgeleitet erschließen
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II |
vergleichen |
Sachverhalte gegenüberstellen, um Gemeinsamkeiten, Ähnlichkeiten und Unterschiede herauszufinden
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III |
widerlegen |
Argumente anführen, dass Daten, eine Behauptung, ein Konzept oder eine Position nicht haltbar sind
|
II |
wiedergeben, zusammenfassen |
Kenntnisse (Fachbegriffe, Daten, Fakten, Modelle) und Aussagen in komprimierter Form unkommentiert darstellen
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I |
hier:
Berufliches Gymnasium der sechs- u. dreij. Aufbauform
Vom 17. Januar 2022
44 – 6624.00/285/ 2 u. 3
I.
II.
für die Jahrgangsstufe 1 am 1. August 2022
für die Jahrgangsstufe 2 am 1. August 2023
in Kraft.