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Berufliche Schulen
Bildungsplanarbeit für die Beruflichen Gymnasien 2021
Wirtschaftslehre mit Projektmanagement
Eingangsklasse, Jahrgangsstufen 1 und 2
Fachbezogene Vorbemerkungen
1. Fachspezifischer Bildungsauftrag (Bildungswert des Faches)
Der Unterricht im Fach Wirtschaftslehre mit Projektmanagement ergänzt und erweitert das Profilfach Technik und Management um Aspekte der Projektkompetenz, betrieblicher Organisation und Kommunikation sowie der kundenorientierten Handlungs- und Sichtweise im Marketing. In der Jahrgangsstufe 1 liegt der Fokus auf betrieblicher Führung und Organisation. In diesem Zusammenhang wird der Begriff „Industrie 4.0“ thematisiert. Abgerundet wird die Jahrgangsstufe 1 mit der Einbettung der beschriebenen Thematik in den volkswirtschaftlichen Zusammenhang.
Darauf aufbauend konzentriert sich die Jahrgangsstufe 2 auf historische und aktuelle wirtschaftliche sowie gesellschaftliche Entwicklungen. Des Weiteren werden das deutsche Steuersystem und wettbewerbspolitische Aspekte mithilfe einer Wettbewerbssimulation nachvollzogen.
2. Fachliche Aussagen zum Kompetenzerwerb, prozessbezogene Kompetenzen
Die Schülerinnen und Schüler erwerben und vertiefen im Fach Wirtschaftslehre mit Projektmanagement eine umfassende Handlungskompetenz mit den Dimensionen der fachlichen, methodischen, sozialen und personalen Kompetenz. Ökonomische und daraus resultierende gesellschaftliche bzw. politische Problemlagen und Zielkonflikte sind systemisch zu erkennen, zu erklären und aus unterschiedlichen Perspektiven unter Berücksichtigung der jeweiligen Interessenlagen und Wertorientierungen zu untersuchen. Hierbei berücksichtigt die Lehrperson auch Digitalisierungs- und Nachhaltigkeitsfragen bei der Unterrichtsgestaltung (vgl. Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung Wirtschaft der KMK).
Ein gut strukturiertes und breites Grundlagenwissen ist Voraussetzung, um Probleme zu erkennen und zu verstehen, darüber zu reflektieren, kreative Lösungen zu finden und sich eine eigene Meinung zu bilden. Durch die Arbeit in Teams werden, besonders im Rahmen der Projektarbeit und der Wettbewerbssimulation, personale und soziale Kompetenzen gefördert.
Das Anspruchsniveau des Bildungsplans orientiert sich an den Einheitlichen Prüfungsanforderungen für das Fach Wirtschaft und wird durch die Zielformulierungen in Verbindung mit den inhaltlichen Konkretisierungen beschrieben.
3. Ergänzende fachliche Hinweise
Die Unterrichtseinheiten der Eingangsklasse können als Grundlage für das Projekt in der Jahrgangsstufe 1 des Profilfaches Technik und Management dienen. Entsprechend den schulischen Bedingungen ist ein Fächer verbindender Unterricht mit dem Profilfach anzustreben. Digitale Entwicklungen in Wirtschaft und Industrie („Industrie 4.0“/„Internet der Dinge“) können durch den Einsatz entsprechender Endgeräte im Unterricht realitätsnah abgebildet werden.
Hinweise zum Umgang mit dem Bildungsplan
Der Bildungsplan zeichnet sich durch eine Inhalts- und eine Kompetenzorientierung aus. In jeder Bildungsplaneinheit (BPE) werden in kursiver Schrift die übergeordneten Ziele beschrieben, die durch Zielformulierungen sowie Inhalts- und Hinweisspalte konkretisiert werden. In den Zielformulierungen werden die jeweiligen fachspezifischen Operatoren als Verben verwendet. Operatoren sind handlungsinitiierende Verben, die signalisieren, welche Tätigkeiten beim Bearbeiten von Aufgaben erwartet werden. Die für das jeweilige Fach relevanten Operatoren sowie deren fachspezifische Bedeutung sind jedem Bildungsplan im Anhang beigefügt. Durch die kompetenzorientierte Zielformulierung mittels dieser Operatoren wird das Anforderungsniveau bezüglich der Inhalte und der zu erwerbenden Kompetenzen definiert. Die formulierten Ziele und Inhalte sind verbindlich und damit prüfungsrelevant. Sie stellen die Regelanforderungen im jeweiligen Fach dar. Die Inhalte der Hinweisspalte sind unverbindliche Ergänzungen zur Inhaltsspalte und umfassen Beispiele, didaktische Hinweise und Querverweise auf andere Fächer bzw. BPE.
Der VIP-Bereich des Bildungsplans umfasst die Vertiefung, individualisiertes Lernen sowie Projektunterricht. Im Rahmen der hier zur Verfügung stehenden Stunden sollen die Schülerinnen und Schüler bestmöglich unterstützt und bei der Weiterentwicklung ihrer personalen und fachlichen Kompetenzen gefördert werden. Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer nutzen diese Unterrichtszeit nach eigenen Schwerpunktsetzungen auf Basis der fächerspezifischen Besonderheiten und nach den Lernvoraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler.
Der Teil „Zeit für Leistungsfeststellung“ des Bildungsplans berücksichtigt die Zeit, die zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Leistungsfeststellungen zur Verfügung steht. Dies kann auch die notwendige Zeit für die gleichwertige Feststellung von Schülerleistungen (GFS), Nachbesprechung zu Leistungsfeststellungen sowie Feedback-Gespräche umfassen.
Eingangsklasse
Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektunterricht (VIP) |
20 |
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Die Themenauswahl des Projektunterrichts hat aus den nachfolgenden Bildungsplaneinheiten unter Beachtung Fächer verbindender Aspekte zu erfolgen.
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BPE 1 |
Grundlagen und Projektdefinition |
5 |
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Die Schülerinnen und Schüler definieren Projekte nach DIN 69901. Sie erarbeiten nach bestimmten Kriterien die Projektziele und entwickeln eine Projektorganisation: Dabei klären sie, wie das Projekt in seinen Kontext integriert ist, wer das Projekt leitet und wer daran mitarbeitet. Auch die Arbeitsumgebung spielt eine wichtige Rolle und muss von ihnen berücksichtigt werden.
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BPE 1.1 |
Die Schülerinnen und Schüler erklären den nach DIN 69901 geprägten Projektbegriff und erläutern die Bedeutung projektorientierten Arbeitens im technisch-wirtschaftlichen Umfeld. |
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BPE 1.2 |
Die Schülerinnen und Schüler analysieren Problemstellungen, diskutieren die Projektziele und stellen diese in geeigneter Weise dar. |
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BPE 1.3 |
Die Schülerinnen und Schüler arbeiten aus den Projektzielen im Rahmen der Projektorganisation einen Projektauftrag heraus. |
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BPE 2 |
Projektplanung |
10 |
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Die Schülerinnen und Schüler definieren Projektmanagement als Unterteilen des Planungsprozesses in standardisierte Teilschritte, sie unterwerfen ihn bestimmten Spielregeln und gestalten eigenständig einen Projektablaufplan.
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BPE 2.1 |
Die Schülerinnen und Schüler entwickeln selbstständig mithilfe der Planungsinstrumente einen Projektablauf. Sie nehmen zu Zielkonflikten Stellung und berücksichtigen diese in der Planung. |
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BPE 3 |
Durchführung des Projekts |
9 |
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Die Schülerinnen und Schüler begleiten und dokumentieren das Projekt in seinen einzelnen Phasen und sind in der Lage, Soll-Ist-Abweichungen festzustellen und deren Ursachen zu analysieren.
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BPE 3.1 |
Die Schülerinnen und Schüler wenden unterschiedliche Organisationskriterien an. |
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BPE 3.2 |
Die Schülerinnen und Schüler gestalten Inhalte des Projektcontrollings. |
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BPE 4 |
Projektabschluss |
6 |
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Die Schülerinnen und Schüler präsentieren das abgeschlossene Projekt. Es findet eine Abschlussbesprechung statt, die Projektdokumentation wird durch den Abschlussbericht vervollständigt.
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BPE 4.1 |
Die Schülerinnen und Schüler arbeiten die wesentlichen Inhalte und Ergebnisse des abgeschlossenen Projektes heraus und stellen diese im Rahmen einer Abschlusspräsentation und eines Abschlussberichts vor. |
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BPE 5 |
Marktforschung und Marketingmix |
20 |
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Die Schülerinnen und Schüler begründen mithilfe der Marktforschung die eigene Wettbewerbssituation, analysieren Stärken und Schwächen und lassen diese Erkenntnisse in die Gestaltung eines Marketingmixes einfließen.
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BPE 5.1 |
Die Schülerinnen und Schüler analysieren und beurteilen die Ziele, Aufgaben und Methoden der Marktbeobachtung und Marktforschung. |
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BPE 5.2 |
Die Schülerinnen und Schüler erläutern wesentliche Bestandteile des Marketingmix. Sie entwickeln selbstständig eine Marketingkonzeption zu einem konkreten Produkt und stellen diese in einer Präsentation dar. |
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Zeit für Leistungsfeststellung
10
70
80
Jahrgangsstufe 1
Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektunterricht (VIP) |
20 |
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Die Themenauswahl des Projektunterrichts hat aus den nachfolgenden Bildungsplaneinheiten unter Beachtung Fächer verbindender Aspekte zu erfolgen.
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BPE 6 |
Industrie 4.0 |
10 |
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Die Schülerinnen und Schüler erklären digitale Entwicklungen in Wirtschaft und Industrie („Industrie 4.0“/„Internet der Dinge“) und ordnen sie historisch ein. Sie erkennen die Notwendigkeit der digitalen Verknüpfungen, um den ganzen Wertschöpfungsprozess unter den Aspekten des Kundenwunsches, des Umweltgedankens und der Wiederverwertbarkeit zu verwirklichen.
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BPE 6.1 |
Die Schülerinnen und Schüler erklären die Bezeichnung „Industrie 4.0“ bzw. „Internet der Dinge“ und beschreiben und beurteilen die Möglichkeiten der intelligenten Verknüpfungen. |
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BPE 6.2 |
Die Schülerinnen und Schüler analysieren eine Organisationsstruktur für den Herstellungsprozess eines Produktes, z. B. im Rahmen von schulischen Prozessen. Sie arbeiten hiermit eine wichtige Grundlage zur Durchführung von Projekten heraus. |
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BPE 7 |
Führen und Organisieren |
15 |
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Die Schülerinnen und Schüler arbeiten die Bedeutung eines zielgerichteten Personalmanagements in Betrieben heraus und analysieren betriebliche Organisationsstrukturen.
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BPE 7.1 |
Die Schülerinnen und Schüler unterscheiden grundlegende Einflussfaktoren auf Führung anhand eines ausgewählten Unternehmens. Sie beschreiben Führungseigenschaften und analysieren ihre eigenen Eigenschaften in Form von Stärken und Schwächen. Des Weiteren beurteilen sie ihre eigene Fähigkeit zur Unternehmerin oder zum Unternehmer. |
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BPE 7.2 |
Die Schülerinnen und Schüler grenzen verschiedene Führungsmodelle und Führungsstile voneinander ab. |
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BPE 7.3 |
Die Schülerinnen und Schüler nehmen die Rolle von Personalverantwortlichen ein und gestalten Personalmanagement unter Beachtung der betrieblichen Organisation. |
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BPE 8 |
Wirtschaftsordnungen |
8 |
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Die Schülerinnen und Schüler machen sich mit den Grundlagen der freien Marktwirtschaft und der Zentralverwaltungswirtschaft vertraut. Sie erörtern Merkmale der sozialen Marktwirtschaft und begründen die sich daraus ergebenden Aufgaben des Staates.
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BPE 8.1 |
Die Schülerinnen und Schüler grenzen verschiedene Wirtschaftsordnungen voneinander ab und arbeiten Freiheiten und Einschränkungen in der sozialen Marktwirtschaft heraus. Sie erörtern die sich in diesem Zusammenhang ergebenden Aufgaben des Staates. |
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BPE 9 |
Markt und Preis |
17 |
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Die Schülerinnen und Schüler analysieren die Preisbildung bei unterschiedlichen Marktformen. Sie unterscheiden unterschiedliche Elastizitätsarten und bestimmen die Preiselastizität. Sie erörtern wettbewerbsbeschränkende Maßnahmen.
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BPE 9.1 |
Die Schülerinnen und Schüler erläutern, was unter einem Markt verstanden wird und sie unterscheiden verschiedene Marktformen. |
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BPE 9.2 |
Die Schülerinnen und Schüler stellen die Preisbildung innerhalb der Marktformen dar und berechnen die Preiselastizität. Sie beurteilen die Bedeutung wettbewerbsbeschränkender Maßnahmen innerhalb der Marktformen. |
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Zeit für Leistungsfeststellung
10
70
80
Jahrgangsstufe 2
Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektunterricht (VIP) |
16 |
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Die Themenauswahl des Projektunterrichts hat aus den nachfolgenden Bildungsplaneinheiten unter Beachtung Fächer verbindender Aspekte zu erfolgen.
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BPE 10 |
Industrielle Gesellschaft |
15 |
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Die Schülerinnen und Schüler setzen sich mit der historischen wirtschaftlichen Entwicklung Deutschlands auseinander; sie analysieren vor diesem Hintergrund aktuelle wirtschaftliche Entwicklungen und ihre Problematiken.
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BPE 10.1 |
Die Schülerinnen und Schüler stellen die historische wirtschaftliche Entwicklung Deutschlands dar und diskutieren vergangene und aktuelle wirtschaftliche sowie gesellschaftliche Entwicklungen und aktuelle Herausforderungen. |
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BPE 11 |
Steuerpolitik |
15 |
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Die Schülerinnen und Schüler erarbeiten sich einen Überblick über das deutsche Steuersystem. Sie erkennen die Notwendigkeit öffentlicher Abgaben, entwickeln alternative Abgabesysteme und vergleichen diese mit dem aktuellen Steuersystem. Sie diskutieren Fälle der Steuerkriminalität.
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BPE 11.1 |
Die Schülerinnen und Schüler vergleichen im Rahmen der Einkommensteuer unterschiedliche Steuerklassen und bearbeiten eine Einkommensteuererklärung unter Beachtung der deutschen Steuersystematik. |
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BPE 11.2 |
Die Schülerinnen und Schüler grenzen Steuerarten voneinander ab und berechnen diese anhand von Beispielen aus Verbraucher- wie auch Unternehmersicht. Sie erläutern die Notwendigkeit öffentlicher Abgaben. |
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BPE 11.3 |
Die Schülerinnen und Schüler diskutieren Fälle der Steuerkriminalität anhand praxisnaher Beispiele und beurteilen deren Auswirkungen. |
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BPE 12 |
Wettbewerbssimulation |
10 |
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Die Schülerinnen und Schüler treffen wirtschaftliche Entscheidungen für ein Modellunternehmen unter Wettbewerbsbedingungen. Sie analysieren ihre Entscheidungen und nehmen begründet Stellung.
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BPE 12.1 |
Die Schülerinnen und Schüler analysieren vorliegende Daten und entwickeln selbstständig ein konkretes Lösungsmodell. Sie beurteilen anschließend den Erfolg ihrer unternehmerischen Entscheidung. |
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Zeit für Leistungsfeststellung
8
56
64
Operatorenliste
Anforderungsbereiche
Anforderungsbereiche
Anforderungsbereich I umfasst die Wiedergabe von Sachverhalten aus einem begrenzten Gebiet im gelernten Zusammenhang und die Beschreibung und Verwendung gelernter und geübter Arbeitsweisen in einem begrenzten Gebiet und einem wiederholenden Zusammenhang.
Anforderungsbereich II umfasst selbstständiges Ordnen, Bearbeiten und Erklären bekannter Sachverhalte, selbstständiges Anwenden des Gelernten auf vergleichbare Sachverhalte und eigenständiges Strukturieren komplexer Texte oder umfassender fachspezifischer Sachverhalte.
Anforderungsbereich III umfasst planmäßiges Verarbeiten komplexer Gegebenheiten mit dem Ziel zu selbstständigen Begründungen, Folgerungen, Lösungsansätzen, Deutungen und Wertungen zu gelangen sowie selbstständiges Auswählen und Anwenden geeigneter Arbeitsmethoden und Darstellungsformen in neuen Situationen und deren Beurteilung.
Operator | Erläuterung |
Zuordnung AFB |
---|---|---|
analysieren |
wirtschaftliche Sachverhalte aus Materialien kriterien- bzw. aspektorientiert beschreiben und erklären
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II |
anwenden |
grundlegende Arbeitsweisen und Modelle auf unbekannte Sachverhalte bzw. Zusammenhänge übertragen
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II |
auswerten |
Daten oder Einzelergebnisse zu einer abschließenden Gesamtaussage zusammenführen
|
II |
berechnen, ermitteln |
Aufgaben anhand vorgegebener Daten und Sachverhalte mit bekannten Operationen lösen
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I |
beschreiben, darstellen |
wesentliche Aspekte eines Sachverhaltes im logischen Zusammenhang unter Verwendung der Fachsprache wiedergeben
|
I |
beurteilen |
den Stellenwert von Sachverhalten und Prozessen in einem Zusammenhang bestimmen, um theorie- und kriterienorientiert zu einem begründeten Sachurteil zu gelangen
|
III |
diskutieren |
zu einer ökonomischen Problemstellung eine Pro- und Kontra- Argumentation entwickeln, die zu einer begründeten Bewertung führt
|
III |
erklären, erläutern |
Sachverhalte durch Wissen und Einsichten in einen Zusammenhang (Theorie, Modell, Regel, Gesetz, Funktionszusammenhang) einordnen und deuten; gegebenenfalls durch zusätzliche Informationen und Beispiele verdeutlichen
|
II |
gestalten |
Aufbereiten und adressatenbezogenes, sachlogisch strukturiertes, fachsprachlich korrektes Darstellen der selbstständig entwickelten Ergebnisse
|
III |
herausarbeiten |
aus Materialien bestimmte Sachverhalte herausfinden, die nicht explizit genannt werden und Zusammenhänge zwischen ihnen herstellen
|
II |
nennen, wiedergeben, zusammenfassen |
Kenntnisse (z. B. Fachbegriffe, Daten, Fakten, Regeln, Modelle) und Aussagen in komprimierter Form unkommentiert darstellen
|
I |
selbstständig entwickeln |
zu einem Sachverhalt oder einer Problemstellung ein konkretes Lösungsmodell, eine Gegenposition oder einen Regelungsentwurf begründet entfalten
|
III |
Stellung nehmen |
ausgehend vom Sachurteil unter Einbeziehung individueller Wertmaßstäbe zu einem begründeten eigenen Werturteil kommen
|
III |
vergleichen |
Sachverhalte gegenüberstellen, um Gemeinsamkeiten, Ähnlichkeiten und Unterschiede herauszuarbeiten
|
II |
Amtsblatt des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Lehrplanheft 2/2020
hier:
Berufliches Gymnasium der sechs- u. dreij. Aufbauform
Vom 23. Juli 2020
44 – 6512.- 240/211
I.
II.
für die Eingangsklasse am 1. August 2021
für die Jahrgangsstufe 1 am 1. August 2022
für die Jahrgangsstufe 2 am 1. August 2023
in Kraft.
Im Zeitpunkt des jeweiligen Inkrafttretens tritt der im Lehrplanheft 1/2011 veröffentlichte Lehrplan im Fach Projektmanagement vom 25. August 2011 (Az. 45-6512-2410/74/3) außer Kraft.
Im Zeitpunkt des jeweiligen Inkrafttretens tritt der im Lehrplanheft 1/2011 veröffentlichte Lehrplan im Fach Wirtschaft und Gesellschaft vom 25. August 2011 (Az. 45-6512-2410/74/3) außer Kraft.