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Berufliche Schulen
Bildungsplanarbeit für die Beruflichen Gymnasien 2021
Technik und Management
Eingangsklasse, Jahrgangsstufen 1 und 2
Profilübergreifendes Bildungsziel des Technischen Gymnasiums
Wenn Technik als Teilbereich der Kultur mehr und mehr den Alltag und die Zukunft der Arbeit und der Gesellschaft als Ganzes prägt, dann kommt dem Erwerb technischer Kompetenzen, der Auseinandersetzung mit den Möglichkeiten der Technik, den sich aus ihrem Einsatz ergebenden Folgen sowie den wirtschaftlichen Aspekten, die in der Technik liegen, eine besondere Rolle zu. Die Schülerinnen und Schüler der Technischen Gymnasien sollen Technik nicht nur als Mittel zu einem Ziel oder als Form methodisch-planvollen Handelns begreifen, sondern befähigt werden, die in der Welt ablaufenden technischen Vorgänge ganzheitlich zu erfassen, um sie in ein zielgerichtetes und verantwortliches Handeln einbinden zu können.
Zukunftsfähige technische Lösungen erfordern neben fundiertem technischem Fachwissen verstärkt Handlungskompetenz, die auf fachlichen, personalen, methodischen und sozialen Kompetenzen beruht, sowie systemische Denk- und Arbeitsweisen, um auch bei komplexen Problemstellungen selbstständig, rational und reflektiert handeln und somit erfolgreiche und nachhaltig wirksame Entscheidungen treffen zu können. Das Technische Gymnasium stellt dies unter Berücksichtigung der Heterogenität der Schülerinnen und Schüler mit seinem wissenschaftspropädeutischen Ansatz sicher und schafft in diesem Sinne die Voraussetzungen für das Studium an Universitäten. Zudem ermöglicht es eine vertiefte Profilierung für anspruchsvolle Tätigkeiten und Führungspositionen im Bereich naturwissenschaftlich-technischer, gestalterisch-technischer sowie wirtschaftstechnisch geprägter beruflicher Tätigkeiten. Der Erwerb technikwissenschaftlicher Grundkompetenzen durch die Verzahnung von Theorie und Praxis – insbesondere im Profilfach – stellt hierbei ein besonderes Merkmal der Technischen Gymnasien dar.
Unter dem Aspekt der Bildung zur nachhaltigen Entwicklung wird im Technischen Gymnasium das Bewusstsein geschaffen, dass technische Systemlösungen anhand ökonomischer, ethischer und ökologischer Kriterien beurteilt sowie im gesamtgesellschaftlichen Kontext betrachtet werden müssen.
Fachbezogene Vorbemerkungen
1. Fachspezifischer Bildungsauftrag (Bildungswert des Faches)
Im Unterricht des Profilfaches Technik und Management machen die Schülerinnen und Schüler Erfahrungen, gewinnen Einsichten und erwerben Fähigkeiten und Kompetenzen, die ihnen die Denk- und Arbeitsweisen der Technik, verknüpft mit wirtschaftswissenschaftlichen Grundlagen anschaulich erschließen und vertiefen. Die Schülerinnen und Schüler begreifen, dass das Denken in Systemen eine für die Technik und Betriebswirtschaft typische Vorgehensweise ist und technische Problemlösungen oft Kompromisse verlangen. Sie erlernen die Übertragung und Umsetzung ingenieurwissenschaftlicher Erkenntnisse und Verfahren in technische Systeme unter Berücksichtigung wirtschaftlicher, rechtlicher und sozialer Gesichtspunkte. Lösungsansätze werden analysiert und technische wie wirtschaftliche Bewertungsverfahren durchgeführt. Die technischen und betriebswirtschaftlichen Lehrplaneinheiten sind in ihrer Auslegung aufeinander beziehbar, so ergeben sich zahlreiche Möglichkeiten um eine enge Verzahnung beider Disziplinen zu erreichen.
Die Arbeitswelt der Zukunft erwartet ein hohes Maß an Flexibilität und vernetztem Denken. Unternehmerischer Erfolg setzt nicht nur das Beherrschen technischer Lösungen voraus, sondern auch wirtschaftliche Handlungskompetenz, um bei komplexen Problemstellungen erfolgreiche Entscheidungen treffen zu können.
2. Fachliche Aussagen zum Kompetenzerwerb, prozessbezogene Kompetenzen
Die Schülerinnen und Schüler erwerben und vertiefen im Profilfach Technik und Management eine umfassende Handlungskompetenz mit den Dimensionen der sachlichen, methodischen, sozialen und personalen Kompetenz. Diese zugrundeliegenden Kompetenzbegriffe sind in den einheitlichen Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung Technik der KMK i. d. F. vom 16.11.2006 ausführlich beschrieben und erläutert.
Zur Sachkompetenz gehört z. B.:
- fachspezifische Probleme analysieren, Wirkungszusammenhänge ermitteln, Lösungen entwickeln und deren Wirksamkeit beurteilen,
- fachspezifische Aufgabenstellungen und Lösungen unter den Aspekten ihrer Zweckbestimmung, Funktionalität und Übertragbarkeit analysieren und die Folgen unter Beachtung humaner, ökonomischer und ökologischer Aspekte bewerten,
- Optimieren von Lösungen für technische Aufgabenstellungen durch Strukturieren von Lösungswegen, Feststellen möglicher Lösungsvarianten, Vergleichen der Lösungsvarianten, Auswählen einer Variante und Darstellen des Kompromisscharakters der bevorzugten Lösung,
- Theorien und Gesetzmäßigkeiten sowie möglicher Analyse- und Syntheseverfahren mittels Reduktion technischer Sachverhalte auf Modelldarstellungen unter Berücksichtigung ihres Geltungsbereichs bereitstellen und anwenden.
Sachkompetenz kann z. B. nachgewiesen werden durch:
- fachsprachlich korrektes Fassen technischer Sachverhalte,
- systematisiertes Auswerten von Ergebnissen,
- fachgerechtes Wiedergeben von komplexeren technischen Problemstellungen, deren Analyse und der Darstellung der komplexen Zusammenhänge,
- Lösung der technischen Problemstellung durch Auswählen und Verknüpfen von Daten, Fakten und Methoden eines abgegrenzten Gebiets,
- problembezogenes Einordnen und Nutzen von Wissen aus verschiedenen technischen Wissensbereichen,
- kreative eigenständige Lösung technischer Problemstellungen,
- Beurteilung der Wirksamkeit der Lösungsvarianten,
- Erklären komplexer technischer Lösungen,
- Entwickeln alternativer Lösungswege, wenn dieses in der Aufgabenstellung gefordert wird.
Zur Methodenkompetenz gehört z. B.:
- Erkenntnismethoden der Technik beschreiben und situationsgerecht nutzen,
- mit technischen Geräten, Maschinen und Anlagen zur Durchführung technischer Experimente sowie experimentelles Ermitteln der Funktionen konkreter technischer Systeme umgehen,
- Informationen selbstständig unter Nutzung zeitgemäßer informationstechnischer Möglichkeiten beschaffen, verarbeiten und präsentieren sowie den Gültigkeitsbereich von modellbezogenen Aussagen kritisch abwägen und deren Aktualität beurteilen,
- fachbezogene Kommunikationstechniken anwenden und technische Komponenten planen und konstruieren,
- typische Lösungsverfahren erfassen, auswählen, anwenden und bewerten.
Methodenkompetenz kann z. B. nachgewiesen werden durch:
- Entnehmen von Informationen aus einfachen Texten,
- Durchführen von Messungen nach einfachen Verfahren,
- sachgerechtes Nutzen einfacher Software,
- Visualisierung von technischen Sachverhalten in verschiedenen Darstellungsformen (z. B. Tabelle, Graph, Skizze, Text, Bild, Diagramm, Mindmap, Formel),
- schriftliches oder mündliches Präsentieren einfacher Sachverhalte,
- Entnehmen von Informationen aus komplexen Texten,
- Strukturieren und schriftliches oder mündliches Präsentieren komplexer Sachverhalte,
- Führen eines Fachgespräches auf angemessenem Niveau zu einem Sachverhalt,
- Exzerpieren von Informationen aus komplexen Texten,
- Erheben von Daten zur Überprüfung von Hypothesen,
- Darstellen eines eigenständigen bearbeiteten komplexen Sachverhalts für ein Fachpublikum (z. B. in einer Facharbeit).
Dem Anspruchsniveau des Bildungsplanes liegen die Einheitlichen Prüfungsanforderungen der KMK in der Abiturprüfung zugrunde. Dieses Niveau konkretisiert sich in den Zielformulierungen der einzelnen Bildungsplaneinheiten. Für die Umsetzung dieser Ziele soll der Unterricht möglichst problemorientiert und aktualitätsbezogen gestaltet werden. Dabei sind die zu erwerbenden Fachkompetenzen in Handlungskontexte einzubetten, damit sie als Beitrag zur Lösung der Handlungs- oder Entscheidungssituationen erarbeitet werden können. Die Analyse von Strukturzusammenhängen, Zielkonflikten und so genannten „Dilemmasituationen“ ermöglicht das Erarbeiten von Problemlösungsansätzen aus ganzheitlicher Sicht und fördert das vernetzte Denken. Neben den Fachkompetenzen müssen auch methodische, personale und soziale Kompetenzen gefördert werden. Dies geschieht insbesondere im Rahmen des gemeinsamen Projektes in der Jahrgangsstufe 1.
3. Ergänzende fachliche Hinweise
Das Profilfach beinhaltet zahlreiche Anknüpfungspunkte an die Fächer Informatik (TG) sowie Wirtschaftslehre mit Projektmanagement. Der Computereinsatz unterstützt die Analyse technischer und betriebswirtschaftlicher Sachverhalte und dient ebenso zur Aufbereitung entscheidungsrelevanter Informationen wie zur Informationsbeschaffung zum Beispiel in laufender Projektarbeit und zur Präsentation von Arbeitsergebnissen.
Das Projekt in der Jahrgangsstufe 1 baut auf dem Unterricht im Fach Wirtschaftslehre und Projektmanagement der Eingangsklasse auf und es besteht die Möglichkeit, die Industrie 4.0-Thematik (vgl. Bildungsplan Wirtschaftslehre mit Projektmanagement) aufzugreifen.
Hinweise zum Umgang mit dem Bildungsplan
Der Bildungsplan zeichnet sich durch eine Inhalts- und eine Kompetenzorientierung aus. In jeder Bildungsplaneinheit (BPE) werden in kursiver Schrift die übergeordneten Ziele beschrieben, die durch Zielformulierungen sowie Inhalts- und Hinweisspalte konkretisiert werden. In den Zielformulierungen werden die jeweiligen fachspezifischen Operatoren als Verben verwendet. Operatoren sind handlungsinitiierende Verben, die signalisieren, welche Tätigkeiten beim Bearbeiten von Aufgaben erwartet werden. Die für das jeweilige Fach relevanten Operatoren sowie deren fachspezifische Bedeutung sind jedem Bildungsplan im Anhang beigefügt. Durch die kompetenzorientierte Zielformulierung mittels dieser Operatoren wird das Anforderungsniveau bezüglich der Inhalte und der zu erwerbenden Kompetenzen definiert. Die formulierten Ziele und Inhalte sind verbindlich und damit prüfungsrelevant. Sie stellen die Regelanforderungen im jeweiligen Fach dar. Die Inhalte der Hinweisspalte sind unverbindliche Ergänzungen zur Inhaltsspalte und umfassen Beispiele, didaktische Hinweise und Querverweise auf andere Fächer bzw. BPE.
Der VIP-Bereich des Bildungsplans umfasst die Vertiefung, individualisiertes Lernen sowie Projektunterricht. Im Rahmen der hier zur Verfügung stehenden Stunden sollen die Schülerinnen und Schüler bestmöglich unterstützt und bei der Weiterentwicklung ihrer personalen und fachlichen Kompetenzen gefördert werden. Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer nutzen diese Unterrichtszeit nach eigenen Schwerpunktsetzungen auf Basis der fächerspezifischen Besonderheiten und nach den Lernvoraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler.
Der Teil „Zeit für Leistungsfeststellung“ des Bildungsplans berücksichtigt die Zeit, die zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Leistungsfeststellungen zur Verfügung steht. Dies kann auch die notwendige Zeit für die gleichwertige Feststellung von Schülerleistungen (GFS), Nachbesprechung zu Leistungsfeststellungen sowie Feedback-Gespräche umfassen.
* In der Jahrgangsstufe 2 ist eine der BPE 21 – 25 zu unterrichten und eine der BPE 26 – 27.
** Über die den BPE 1 und BPE 4 zugeordneten 60 Teilungsstunden hinaus können weitere 60 Teilungsstunden im Rahmen von Projekten oder zur praktischen Leistungsfeststellung im Labor bzw. der Werkstatt eingesetzt werden.
Eingangsklasse
Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektunterricht (VIP) |
60 |
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Die Themenauswahl des Projektunterrichts hat aus den nachfolgenden Bildungsplaneinheiten unter Beachtung Fächer verbindender Aspekte zu erfolgen.
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BPE 1 |
Technische Kommunikation |
30 (30) |
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Die Schülerinnen und Schüler erwerben die grundlegenden Regeln der Konstruktionslehre. Sie begreifen den Zusammenhang zwischen der technisch funktionalen notwendigen Tolerierung von Bauteilen und dem wirtschaftlichen Aspekt hinsichtlich konkurrenzfähiger Produkte.
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BPE 1.1 |
Die Schülerinnen und Schüler zeichnen technische Darstellungen von Bauteilen. Sie wenden die Drei-Tafel-Projektion an und bemaßen normgerecht die Konstruktionszeichnungen. |
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BPE 1.2 |
Die Schülerinnen und Schüler analysieren die Funktionen von Baugruppen und leiten daraus eine normgerechte Tolerierung der Bauteile ab. Die Schülerinnen und Schüler erklären die Notwendigkeit von Toleranzen und Passungen. |
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BPE 2 |
Werkstoffe |
20 |
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Die Schülerinnen und Schüler begründen den Einsatz von Werkstoffen aufgrund ihrer technologischen, physikalischen, chemischen und ökologischen Eigenschaften.
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BPE 2.1 |
Die Schülerinnen und Schüler benennen die Werkstoffhauptgruppen und ihre Unterteilungen. Werkstoffe ordnen sie den Werkstoffgruppen zu. |
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BPE 2.2 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben den inneren Aufbau von Metallen, Legierungen sowie den Zusammenhang zwischen Werkstoffeigenschaften und dem inneren Aufbau von metallischen Werkstoffen. |
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BPE 2.3 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben das Zustandsschaubild des Stahls. Sie erklären anhand des Diagramms die Eigenschaften der Stähle. Über die Abkühlmechanismen begründen sie den Härteeffekt und die Wärmebehandlung der Stähle. |
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BPE 2.4 |
Die Schülerinnen und Schüler erklären die Stahlnormung aufgrund des Kohlenstoffgehalts und der Legierungsbestandteile. |
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BPE 2.5 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben die chemische Zusammensetzung und Herstellung von Kunststoffen. Sie unterscheiden die drei Hauptgruppen und ordnen ihnen technologische Eigenschaften zu. Sie benennen verschiedene Verbundwerkstoffe und ihre Eigenschaften. |
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BPE 3 |
Grundlagen der Fertigungstechnik |
10 |
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Die Schülerinnen und Schüler erwerben Kenntnisse über Fertigungsverfahren.
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BPE 3.1 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben unterschiedliche Fertigungsverfahren und erstellen Arbeitspläne für die Fertigung von Bauteilen. |
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BPE 4 |
Laborübungen (Realisierung eines technischen Produktes) |
30 (30) |
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Die Schülerinnen und Schüler bestimmen Schnittwerte für gängige, spanende Fertigungsverfahren anhand einfacher Bauteile. Hierzu erstellen sie unter technischen und wirtschaftlichen Aspekten Arbeitspläne. Sie fertigen Werkstücke, die sich zu einer Baugruppe fügen lassen.
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BPE 4.1 |
Die Schülerinnen und Schüler bestimmen anhand von Werkstoff und Schneidstoff die Schnittdaten für die Fertigungsverfahren Fräsen, Bohren, Senken und Reiben. |
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BPE 4.2 |
Die Schülerinnen und Schüler erstellen Arbeitspläne für die Herstellung von Bauteilen unter technologischen und wirtschaftlichen Aspekten. |
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BPE 4.3 |
Die Schülerinnen und Schüler stellen Werkstücke her, die sich zu einer Baugruppe fügen lassen und leiten Montagepläne ab. |
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BPE 5 |
Vertragsrecht |
20 |
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Die Schülerinnen und Schüler untersuchen die Grundlagen des Vertragsrechts. Sie beurteilen rechtliche Situationen mit gesetzlichen Grundlagen. Sie bewerten wirtschaftliche Vorkommnisse und entwickeln geeignete Lösungsansätze.
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BPE 5.1 |
Die Schülerinnen und Schüler beurteilen vertragsrechtliche Situationen. |
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BPE 5.2 |
Die Schülerinnen und Schüler arbeiten die rechtliche Bedeutung von Anfrage und Angebot heraus. Sie führen einen Angebots- und Lieferantenvergleich durch. Sie überprüfen das rechtswirksame Zustandekommen von Kaufverträgen. |
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BPE 5.3 |
Die Schülerinnen und Schüler analysieren und beurteilen kaufvertragliche Störungen. Sie prüfen die zeitliche Durchsetzbarkeit von Ansprüchen. |
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BPE 6 |
Lagerhaltung |
9 |
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Die Schülerinnen und Schüler bewerten die Bedeutung der Lagerhaltung. Sie berechnen die optimale Bestellmenge. Sie führen eine ABC-Analyse durch, analysieren die Ergebnisse und berechnen Lagerkennzahlen.
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BPE 6.1 |
Die Schülerinnen und Schüler stellen die Bedeutung der Lagerwirtschaft dar. |
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BPE 6.2 |
Die Schülerinnen und Schüler ermitteln unterschiedliche Optimierungsmöglichkeiten in der Lagerwirtschaft. |
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BPE 7 |
Fertigung |
6 |
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Die Schülerinnen und Schüler vergleichen Fertigungsverfahren anhand verschiedener Kriterien und leiten die jeweiligen Vor- und Nachteile der einzelnen Verfahren ab. Sie untersuchen verschiedene Möglichkeiten der Rationalisierung.
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BPE 7.1 |
Die Schülerinnen und Schüler vergleichen unterschiedliche Fertigungsverfahren und erläutern Möglichkeiten der Rationalisierung. |
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BPE 8 |
Rechnungswesen |
25 |
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Die Schülerinnen und Schüler beschreiben die verschiedenen Bereiche des Rechnungswesens. Sie stellen die Grundsätze der Buchführung dar und führen ausgewählte Buchungen in einem Unternehmen, ausgehend von der Inventur bis hin zur Schlussbilanz, durch. Sie werten Unternehmensbilanzen aus.
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BPE 8.1 |
Ausgehend von der Bilanz stellen die Schülerinnen und Schüler ausgewählte Buchungsvorgänge dar und dokumentieren diese. Dabei ermitteln sie den Gewinn und den Verlust. |
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BPE 8.2 |
Die Schülerinnen und Schüler untersuchen Bilanzen anhand von Kennzahlen. |
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Zeit für Leistungsfeststellung
30
210 (60)
240 (120**)
Jahrgangsstufe 1
Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektunterricht (VIP) |
60 |
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Die Themenauswahl des Projektunterrichts hat aus den nachfolgenden Bildungsplaneinheiten unter Beachtung Fächer verbindender Aspekte zu erfolgen.
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BPE 9 |
CNC-Technik (Fertigungstechnik) |
25 |
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Die Schülerinnen und Schüler begründen die Anforderungen an Werkzeugmaschinen für den computergesteuerten Einsatz. Sie entwerfen Bearbeitungsprogramme mit Unterprogrammen für CNC-Fräsmaschinen und überprüfen diese im Laborunterricht. Sie begründen den Einsatz von Bearbeitungszyklen und wenden diese an. Für die Programmierung ermitteln sie die technologischen Daten.
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BPE 9.1 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben den Aufbau einer Werkzeugmaschine. |
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BPE 9.2 |
Die Schülerinnen und Schüler entwickeln CNC-Programme für CNC-Fräsmaschinen. Sie stellen Arbeitspläne unter wirtschaftlichen Aspekten dar. |
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BPE 10 |
Steuerungstechnik |
25 |
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Die Schülerinnen und Schüler entwickeln SPS-Programme zu vorgegebenen Problemstellungen und Energieteilen. Sie testen die Programme im Laborunterricht.
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BPE 10.1 |
Die Schülerinnen und Schüler erläutern den Aufbau einer „Speicherprogrammierbaren Steuerung (SPS)“. Sie analysieren die Verbindungen zwischen Energieteil und der SPS und belegen entsprechend die Ein- und Ausgänge der SPS. |
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BPE 10.2 |
Die Schülerinnen und Schüler entwerfen das SPS-Programm in der Funktions- Bausteinsprache und führen dies unter Anwendung verschiedener Programmstrukturen durch. |
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BPE 11 |
Statik in der Ebene 1 |
20 (10) |
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Die Schülerinnen analysieren Kräfte, die an Bauteilen angreifen. Sie erkennen verschiedene Kraftarten und erörtern die Wirkungen von resultierenden Kräften auf Bauteile. Sie beschreiben und berechnen Stütz- und Reibkräfte. Sie bestimmen fehlende Kräfte im zentralen und allgemeinen Kräftesystem.
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BPE 11.1 |
Die Schülerinnen und Schüler führen das Freimachen von Bauteilen durch. |
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BPE 11.2 |
Die Schülerinnen und Schüler bestimmen Kräfte nach Betrag, Lage und Richtung an Bauteilen mithilfe von rechnerischen Lösungsstrategien unter Verwendung der Regeln der Statik. |
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BPE 12 |
Laborübungen |
30 (30) |
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Die Schülerinnen und Schüler führen Anwendungen der BPE 9 und 10 durch. Sie analysieren technische Problemstellungen zum Themenbereich der Fertigungs- und Steuerungstechnik und entwerfen Lösungen. Ihre Ergebnisse überprüfen sie an virtuellen und an realen technischen Einrichtungen.
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BPE 13 |
Kosten- und Leistungsrechnung |
24 |
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Die Schülerinnen und Schüler analysieren betriebliche Kosten. Sie ermitteln Angebotspreise vollkostenorientiert. Sie beurteilen den Einsatz der Teilkostenrechnung.
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BPE 13.1 |
Die Schülerinnen und Schüler stellen die Grundbegriffe der Kostenrechnung dar. |
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BPE 13.2 |
Die Schülerinnen und Schüler ermitteln Angebotspreise mithilfe der Vollkostenrechnung. |
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BPE 13.3 |
Die Schülerinnen und Schüler beurteilen den Einsatz der Teilkostenrechnung. |
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BPE 14 |
Investition |
9 |
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Die Schülerinnen und Schüler erläutern verschiedene Investitionsarten. Sie nennen Gründe und Ziele für Investitionen.
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BPE 14.1 |
Die Schülerinnen und Schüler erläutern die Grundbegriffe der Investitionsrechnung. Sie führen statische und dynamische Investitionsrechenmethoden durch, analysieren die Ergebnisse und treffen aufgrund der Ergebnisse eine begründete Investitionsentscheidung. |
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BPE 15 |
Finanzierung |
17 |
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Die Schülerinnen und Schüler entwerfen einen Finanzplan. Sie erläutern Möglichkeiten der Unternehmensfinanzierung und untersuchen verschiedene Darlehensarten. Sie analysieren die Unterschiede zwischen Leasing und Kreditfinanzierung und bewerten ausgewählte Möglichkeiten der Kreditsicherung.
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BPE 15.1 |
Die Schülerinnen und Schüler erläutern die Grundlagen der Finanzierung und stellen einen Finanzplan auf. |
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BPE 15.2 |
Die Schülerinnen und Schüler stellen unterschiedliche Möglichkeiten der Finanzierung dar. |
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BPE 15.3 |
Die Schülerinnen und Schüler beurteilen verschiedene Fremdfinanzierungsarten. |
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Zeit für Leistungsfeststellung
30
210 (40)
240 (40)
Jahrgangsstufe 2
Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektunterricht (VIP) |
48 |
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Die Themenauswahl des Projektunterrichts hat aus den nachfolgenden Bildungsplaneinheiten unter Beachtung Fächer verbindender Aspekte zu erfolgen.
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BPE 16 |
Statik in der Ebene 2 |
10 |
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Die Schülerinnen und Schüler analysieren komplexere statische Systeme. Sie ermitteln Kräfte und Momente und optimieren Bauteile hinsichtlich ihrer Belastungen. Sie analysieren verschiedene Lösungsmöglichkeiten, um konstruktiv die Beanspruchung an Bauteilen zu minimieren.
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BPE 16.1 |
Die Schüler und Schülerinnen schneiden aus einer Gesamtkonstruktion Bauteile (Bauteilgruppen) frei und analysieren die Kraftangriffspunkte, Lage und Richtungen der Kräfte. |
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BPE 16.2 |
Die Schülerinnen und Schüler bewerten die Kraftanalyse und entwickeln Verbesserungsvorschläge. |
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BPE 16.3 |
Die Schülerinnen und Schüler ermitteln mit der Schnittmethode mit links- und rechtsseitigem Schnittufer den Normalkraft-, Querkraft- und Momentenverlauf an Bauteilen. |
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BPE 17 |
Festigkeitslehre |
30 (20) |
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Die Schülerinnen und Schüler bauen auf der Grundlage der Statik auf und erfahren, dass Kräfte und Momente an Bauteilen Spannungen verursachen. Jeder Werkstoff hat Grenzen der Belastbarkeit, die nicht überschritten werden dürfen. Die Schülerinnen und Schüler entwickeln Strategien, die es erlauben, Bauteile technisch und wirtschaftlich vertretbar zu dimensionieren.
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BPE 17.1 |
Die Schülerinnen und Schüler analysieren Bauteile hinsichtlich deren Beanspruchungen und leiten Dimensionierungen und Spannungsnachweise ab. Sie führen Festigkeitsberechnungen für Wellen, Achsen, Passfederverbindungen und Bolzenverbindungen durch. |
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BPE 18 |
Getriebe |
20 (7) |
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Die Schülerinnen und Schüler beschreiben den Aufbau eines Getriebes. Sie untersuchen die Werkstoffe für die einzelnen Getriebeteile und begründen ihre Auswahl. Die Schülerinnen und Schüler dimensionieren die Passungen für die zu fügenden Getriebeteile und berechnen den Energiefluss einer kompletten Antriebskette. Sie berechnen den Energiebedarf und die Stromkosten für den Betrieb von Antriebseinheiten.
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BPE 18.1 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben und berechnen grundlegende elektrotechnische Größen und ermitteln entstehende Betriebskosten. |
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BPE 18.2 |
Die Schülerinnen und Schüler dimensionieren die getriebespezifischen technischen Größen. Sie berechnen und zeichnen Energieflussdiagramme bezüglich eines kompletten Antriebs. |
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BPE 18.3 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben den Aufbau von Getrieben. Sie ordnen den einzelnen Getriebeteilen geeignete Werkstoffe zu. Sie berechnen Passungen und begründen die Passungswahl für Wälz- und Gleitlager und anderer zu fügender Getriebeteile. Sie skizzieren und entwerfen Getriebeteile unter technischen und wirtschaftlichen Aspekten. |
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BPE 19 |
Die Unternehmung |
15 (5) |
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Die Schülerinnen und Schüler erarbeiten die rechtlichen Rahmenbedingungen der Unternehmung und unterscheiden ausgewählte Unternehmensrechtsformen.
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BPE 19.1 |
Die Schülerinnen und Schüler erläutern die rechtlichen Rahmenbedingungen der Unternehmung. |
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BPE 19.2 |
Die Schülerinnen und Schüler ermitteln situationsbezogen die geeignete Rechtsform. |
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BPE 20 |
Arbeits- und Sozialwelt des Unternehmens |
15 |
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Die Schülerinnen und Schüler machen sich mit den Grundlagen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts vertraut. Sie führen die Entgeltabrechnung durch.
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BPE 20.1 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben wesentliche Aspekte der arbeitsrechtlichen Grundlagen. Sie übertragen diese auf gängige arbeitsrechtliche Situationen. |
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BPE 20.2 |
Schülerinnen und Schüler beurteilen die tarif- und arbeitsrechtliche Situation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen. |
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BPE 20.3 |
Schülerinnen und Schüler analysieren den Gestaltungsspielraum des Betriebsrates. |
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BPE 20.4 |
Die Schülerinnen und Schüler ermitteln das Entgelt unter Berücksichtigung steuer- und sozialrechtlicher Vorgaben. |
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BPE 21* |
Thermodynamik |
20 |
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Die Schülerinnen und Schüler wenden thermodynamische Grundlagen auf Kreisprozesse an. Sie erstellen Energiebilanzen von Kraftmaschinen.
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BPE 21.1 |
Die Schülerinnen und Schüler beurteilen die möglichen Zustandsänderungen von Gasen und beschreiben hieraus mögliche Abfolgen geschlossener Kreisprozesse. |
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BPE 21.2 |
Die Schülerinnen und Schüler analysieren die technischen Kreisprozesse. Sie bestimmen den thermodynamischen Wirkungsgrad und vergleichen diesen mit dem realen. Die Schülerinnen und Schüler ermitteln den Kraftstoffverbrauch. |
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BPE 22* |
Wärmekraftwerk |
20 |
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Die Schülerinnen und Schüler werden für die umweltfreundliche Energiegewinnung sensibilisiert.
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BPE 22.1 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben die Energieumwandlung bei der Stromerzeugung in Wärmekraftwerken. Sie werten Energiebilanzen aus und beurteilen die Energieträger für die Wärmeerzeugung auf ihre Umweltverträglichkeit. Sie analysieren aktuelle Problemstellungen und präsentieren ihre Erkenntnisse computergestützt. |
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BPE 23* |
Elektrische Maschinen und Antriebe |
20 |
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Die Schülerinnen und Schüler erarbeiten sich fundiertes Wissen über immer wichtiger werdende elektrische Antriebssysteme.
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BPE 23.1 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben die Erzeugung von Wechsel- und Gleichstrom sowie deren zeitliches Verhalten. Sie erklären die grundsätzliche Funktionsweise von Elektromotoren. Sie unterscheiden verschiedene Bau- und Funktionsweisen von Gleich- und Drehstrommotoren. Sie berechnen Kenngrößen für den Gleichstrommotor sowie für den Drehstrom-, Asynchron- und Synchronmotor. Mithilfe von Drehmomentkennlinien wählen sie geeignete Motoren aus. |
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BPE 24* |
Zeichnerische Lösungsverfahren in der Statik |
20 |
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Die Schülerinnen und Schüler begreifen, dass neben rechnerischen Lösungsmethoden auch zeichnerische Lösungswege zum Ziel führen. Insbesondere mit CAD-Systemen lassen sich aufwendige Berechnungen vermeiden und ebenso genaue Lösungen generieren.
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BPE 24.1 |
Die Schülerinnen und Schüler ermitteln fehlende Kräfte im zentralen und allgemeinen Kräftesystem mit zeichnerischen Lösungsverfahren. |
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BPE 25* |
Regenerative Energien |
20 |
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Die Schülerinnen und Schüler überprüfen die Sinnhaftigkeit der Stromgewinnung regenerativer Energien gegenüber dem Energiebedarf und der derzeitigen Energiebereitstellung. Weiter nehmen sie Stellung hinsichtlich ihres eigenen Energiebedarfs.
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BPE 25.1 |
Die Schülerinnen und Schüler vergleichen regenerative mit konventioneller Energiegewinnung. Sie skizzieren akute Problemstellungen und leiten aus ihren gewonnen Erkenntnissen Lösungen ab. Sie beurteilen die Alltagssituation aus Sicht des Verbrauchers, der Energiewirtschaft und des Umweltschützers und entwickeln eine differenzierte Meinung. |
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BPE 26* |
Existenzgründung |
10 |
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Die Schülerinnen und Schüler erarbeiten sich die wesentlichen Grundlagen der Existenzgründung.
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BPE 26.1 |
Die Schülerinnen und Schüler untersuchen notwendige persönliche sowie sachliche Voraussetzungen der Unternehmensgründung. |
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BPE 27* |
Einkommensteuererklärung |
10 |
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Die Schülerinnen und Schüler erkennen die Notwendigkeit einer Einkommensteuererklärung. Sie nutzen gängige Hilfsmittel, um diese zu erstellen.
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BPE 27.1 |
Die Schülerinnen und Schüler ermitteln beispielhaft das zu versteuernde Einkommen und werten die relevanten Daten im Rahmen einer einfachen Einkommensteuererklärung aus. |
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Zeit für Leistungsfeststellung
24
168 (32)
192 (32)
Operatorenliste
Anforderungsbereiche
Anforderungsbereiche
Anforderungsbereich I umfasst die Reproduktion und die Anwendung einfacher Sachverhalte und Fachmethoden, das Darstellen von Sachverhalten in vorgegebener Form sowie die Darstellung einfacher Bezüge.
Anforderungsbereich II umfasst die Reorganisation und das Übertragen komplexerer Sachverhalte und Fachmethoden, die situationsgerechte Anwendung von technischen Kommunikationsformen, die Wiedergabe von Bewertungsansätzen sowie das Herstellen von Bezügen, um technische Problemstellungen entsprechend den allgemeinen Regeln der Technik zu lösen.
Anforderungsbereich III umfasst das problembezogene Anwenden und Übertragen komplexer Sachverhalte und Fachmethoden, die situationsgerechte Auswahl von Kommunikationsformen, das Herstellen von Bezügen und das Bewerten von Sachverhalten.
Operator | Erläuterung |
Zuordnung AFB |
---|---|---|
ableiten |
auf der Grundlage wesentlicher Merkmale sachgerechte Schlüsse ziehen
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II |
abschätzen |
eine technische Einrichtung nach den Verfahren der jeweiligen Technikwissenschaft entsprechend der gestellten Anforderung grob dimensionieren ohne genaue Berechnungen durchzuführen
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II |
analysieren und untersuchen |
wichtige Bestandteile oder Eigenschaften auf eine bestimmte Fragestellung hin herausarbeiten. Untersuchen beinhaltet ggf. zusätzlich praktische Anteile
|
II, III |
auswerten |
Daten, Einzelergebnisse oder andere Elemente in einen Zusammenhang stellen und ggf. zu einer Gesamtaussage zusammenführen
|
II |
begründen |
Sachverhalte auf Regeln und Gesetzmäßigkeiten bzw. kausale Beziehungen von Ursachen und Wirkung zurückführen
|
II |
berechnen, bestimmen |
Ergebnisse von einem bekannten Ansatz ausgehend durch Rechenoperationen oder grafische Lösungsmethoden gewinnen
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I, II |
beschreiben |
Sachverhalte oder Zusammenhänge strukturiert und fachsprachlich richtig mit eigenen Worten wiedergeben
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I |
beurteilen |
zu einem Sachverhalt ein selbstständiges Urteil unter Verwendung von Fachwissen und Fachmethoden formulieren und begründen
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II, III |
bewerten, Stellung nehmen |
eine eigene Position nach ausgewiesenen Kriterien vertreten
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II, III |
darstellen |
Sachverhalte, Zusammenhänge, Methoden usw. strukturiert und gegebenenfalls fachsprachlich wiedergeben
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I, II |
dimensionieren |
eine technische Einrichtung nach den Verfahren der jeweiligen Technikwissenschaft entsprechend der gestellten Anforderung bestimmen
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II, III |
dokumentieren |
entscheidende Erklärungen, Herleitungen und Skizzen darstellen
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III |
durchführen |
eine vorgegebene oder eigene Anleitung (z. B. für ein Experiment oder eine Befragung) umsetzen
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II |
entwickeln, entwerfen |
Lösungen für komplexe Probleme erarbeiten
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II, III |
erläutern, erklären |
einen technischen Sachverhalt in einen Zusammenhang einordnen sowie ihn nachvollziehbar und verständlich machen
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I, II |
ermitteln |
einen Zusammenhang oder eine Lösung finden und das Ergebnis formulieren
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II |
konstruieren |
Form und Bau eines technischen Objektes durch Ausarbeitung des Entwurfs, durch technische Berechnungen, Überlegungen usw. maßgebend gestalten
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II |
nennen |
Elemente, Sachverhalte, Begriffe, Daten ohne Erläuterungen aufzählen
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I |
optimieren |
einen gegebenen technischen Sachverhalt oder eine gegebene technische Einrichtung so verändern, dass die geforderten Kriterien unter einem bestimmten Aspekt erfüllt werden
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II |
skizzieren |
Sachverhalte, Strukturen oder Ergebnisse auf das Wesentliche reduzieren und diese grafisch oder als Text übersichtlich darstellen
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II |
strukturieren, ordnen |
vorliegende Objekte oder Sachverhalte kategorisieren und hierarchisieren
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II |
überprüfen und nachweisen |
Sachverhalte oder Aussagen an Fakten oder innerer Logik messen und eventuelle Widersprüche aufdecken
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II, III |
übertragen |
einen bekannten Sachverhalt oder eine bekannte Methode auf etwas Neues beziehen
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II, III |
vergleichen |
Gemeinsamkeiten, Ähnlichkeiten und Unterschiede ermitteln
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I, II |
zeichnen |
einen technischen Sachverhalt mit zeichnerischen Mitteln unter Einhaltung der genormten Symbole darstellen
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I, II |
Amtsblatt des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Lehrplanheft 2/2020
hier:
Berufliches Gymnasium der sechs- u. dreij. Aufbauform
Vom 23. Juli 2020
44 – 6512.- 240/211
I.
II.
für die Eingangsklasse am 1. August 2021
für die Jahrgangsstufe 1 am 1. August 2022
für die Jahrgangsstufe 2 am 1. August 2023
in Kraft.
Im Zeitpunkt des jeweiligen Inkrafttretens tritt der im Lehrplanheft 1/2011 veröffentlichte Lehrplan in diesem Fach vom 25. August 2011 (Az. 45-6512-2410/74/3) außer Kraft.