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Berufliche Schulen
Bildungsplanarbeit für die Beruflichen Gymnasien 2021
Pädagogik und Psychologie
Eingangsklasse, Jahrgangsstufen 1 und 2
Bildungsziel des Sozial- und Gesundheitswissenschaftlichen Gymnasiums
Weitreichende und tiefgreifende Veränderungen der Arbeits‑, Lebens- und Umweltbedingungen, die komplexen Zusammenhänge gesellschaftlicher Veränderungen und sich verändernde Sozialisationsprozesse prägen die Gesellschaft und den Menschen an sich. Dem interdisziplinären Bereich der Humanwissenschaften kommt vor diesem Hintergrund eine besondere Bedeutung zu. Die Schülerinnen und Schüler der Sozial- und Gesundheitswissenschaftlichen Gymnasien beschäftigen sich in einem fächerübergreifenden, ganzheitlichen Ansatz mit Fragestellungen des menschlichen Daseins, der menschlichen Entwicklung und Interaktion sowie Fragestellungen aus der Biologie, Medizin und Pflege, um den Herausforderungen des 21. Jahrhunderts begegnen zu können.
Im Kontext dieser Entwicklungen ermöglichen die Beruflichen Gymnasien der sozial- und gesundheitswissenschaftlichen Richtung den Schülerinnen und Schülern mit entsprechenden Begabungen und Bildungsabsichten den Erwerb eines vertieften erziehungswissenschaftlichen und psychologischen bzw. gesundheitswissenschaftlichen Orientierungswissens, das im Sinne einer Wissenschaftspropädeutik zur Studierfähigkeit führt und gleichzeitig eine berufliche Profilierung für anspruchsvolle Tätigkeiten in sozialen und medizinischen Dienstleistungsberufen eröffnet.
Durch die Wahl eines Profilfachs können die Schülerinnen und Schüler einen spezifischen Schwerpunkt für ihre humanwissenschaftliche Bildung auf wissenschaftlicher Grundlage setzen, der sie zur aktiven Teilnahme am erziehungs- und gesundheitswissenschaftlichen Diskurs befähigt und ihre Persönlichkeitsentwicklung fördert. Hinzu kommt die Fähigkeit, fächerübergreifend und Fächer verbindend denken zu können.
Humanwissenschaftliche Zusammenhänge zu durchdringen und Problemstellungen aus den Bereichen der Pädagogik, Psychologie, Gesundheit und Biologie erfolgreich und nachhaltig zu lösen und Zukunftsperspektiven entwickeln zu können, erfordert im Sinne der Handlungskompetenz neben Fachkompetenzen auch methodische, soziale und personale Kompetenzen.
Das Sozial- und Gesundheitswissenschaftliche Gymnasium vermittelt den Schülerinnen und Schülern vielfältige Kompetenzen, die sie zum Verstehen von Modellen, wissenschaftlichen Untersuchungen, Texten, Statistiken und Medienprodukten befähigen und zur Entwicklung problemlösender Denkansätze beitragen. Dabei werden unter Beachtung der Heterogenität der Schülerschaft maßgeblich die kognitiven Fähigkeiten gefördert, komplexe Sachverhalte zu durchdringen, wissenschaftliche Erkenntnisse nachzuvollziehen, zu kategorisieren und strukturiert darzustellen bzw. situationsspezifisch anzuwenden.
Fachbezogene Vorbemerkungen
1. Fachspezifischer Bildungsauftrag (Bildungswert des Faches)
Der Unterricht im Profilfach Pädagogik und Psychologie leistet einen wesentlichen Beitrag zur Verwirklichung der Ziele der gymnasialen Oberstufe. Im Vordergrund stehen die Vermittlung von pädagogischem, psychologischem und soziologischem Orientierungswissen und die Hinführung der Schülerinnen und Schüler zu einem wissenschaftspropädeutischen Arbeiten. Weiterhin sollen die Schülerinnen und Schüler befähigt werden, als Individuen Entwicklungschancen und Herausforderungen in Beruf, Familie und öffentlichem Leben wahrzunehmen, zu durchdenken und kritisch zu beurteilen.
2. Fachliche Aussagen zum Kompetenzerwerb, prozessbezogene Kompetenzen
Die Schülerinnen und Schüler erwerben und vertiefen im Profilfach eine umfassende Handlungskompetenz. Dabei wird das Ziel verfolgt, über Erziehungs- und Bildungsprozesse aufzuklären, um Menschen zu befähigen, sich in gesellschaftlichen, beruflichen und privaten Situationen sachgerecht, durchdacht sowie individuell und sozial verantwortlich zu verhalten. Zur Förderung der Handlungskompetenz ist einer vertieften, exemplarischen Auseinandersetzung Vorrang vor einer zu breit gestreuten Wissensvermittlung zu geben. Ein bloßes Repertoire von Kenntnissen über Ziele, Mittel und Bedingungen pädagogischen Handelns und von Urteilskriterien für die Ausbildung pädagogischer Handlungskompetenz reicht nicht aus. Vielmehr sind zusätzlich die Fähigkeit und Bereitschaft erforderlich, von dem vorhandenen Repertoire einen geeigneten Gebrauch zu machen.
Die Handlungskompetenz entfaltet sich in den Dimensionen von Fach- und Methodenkompetenz sowie Personal- und Sozialkompetenz. Diese zentralen Kompetenzbegriffe sind in den Einheitlichen Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung Erziehungswissenschaften an berufsbezogenen Gymnasien (Pädagogik/Psychologie) der KMK i. d. F. vom 16.11.2006 näher beschrieben und erläutert.
Die Schülerinnen und Schüler gewinnen Einblick in ein Wissenschaftsverständnis, das von verschiedenen Wirklichkeitskonstruktionen und ‑modellen ausgeht. Sie begreifen, dass es im erzieherischen, bildenden und psychosozialen Handeln mit Menschen keine monokausalen Erklärungs- und Lösungsansätze gibt. Vielmehr existiert ein vielfältiges Nebeneinander verschiedener pädagogischer und psychologischer Theorien und Richtungen. Durch die spezielle Struktur der Bildungsplaneinheiten wird weiterführendes und systemzusammenhängendes Denken und Handeln gefördert.
In der Eingangsklasse werden ausgehend von zentralen Aspekten der Pädagogik und Psychologie sozialwissenschaftliche Forschungsansätze mit ihren Methoden, Anwendungs- und Arbeitsfeldern analysiert, ein grundlegendes Verständnis für psychische Funktionen sowie sozialpsychologische Gruppenphänomene geschaffen und damit die Basis für darauf aufbauende Wissensstrukturen gelegt.
Die Jahrgangsstufe 1 setzt den spiralcurricularen Ansatz des Bildungsplanes fort, indem ausgewählte sozialpsychologische Experimente analysiert werden, um anschließend eine vertiefende und vergleichende Auseinandersetzung mit fünf psychologischen Richtungen in strukturierter und systematischer Weise vorzunehmen. Dabei werden durchgängig pädagogische Implikationen berücksichtigt.
In der Jahrgangsstufe 2 wird zunächst das Phänomen der sozialen Einstellungen unter Bezugnahme der bisherigen Bildungsinhalte thematisiert, um danach den Blick für die Entwicklung des Menschen über die Lebensspanne hinweg zu erweitern. In der Bildungsplaneinheit 14 „Bildungs- und Erziehungsprozesse“ werden erarbeitete Erkenntnisse gebündelt und auf erzieherische Prozesse sowie pädagogische Konzepte übertragen.
Die Wahlthemen ermöglichen je nach Interessenschwerpunkt und situativen Bedingungen neue und aktuelle sowie gesellschaftlich relevante Themen und Fragen aus psychologisch-pädagogischer Perspektive aufzugreifen und zu bearbeiten.
3. Ergänzende fachliche Hinweise
Die Verzahnung von Theorie und Praxis ist charakteristisch für den Unterricht im Profilfach. So sind Fragen der pädagogischen und psychologischen Praxis zum einen Ausgangspunkt für die Auseinandersetzung mit geeigneten Theorien, zum anderen beziehen sich die vermittelten Theorien auch immer auf deren konkrete Anwendung. Bezüge zur beruflichen Praxis und Orientierung werden z. B. durch praktische Projekteinheiten, Exkursionen und Hospitationen hergestellt.
Da im Profilfach nicht nur die Ergebnisse wissenschaftlicher Arbeit beschrieben, ausgewertet und reflektiert werden, sondern zugleich das sozialwissenschaftliche Arbeiten selbst zum Gegenstand des Unterrichts in der Eingangsklasse und den Jahrgangsstufen 1 und 2 wird, ist es erforderlich, die Klasse zeitweilig zu teilen. Laut Stundentafel ist dies für die Eingangsklasse vorgesehen. Darüber hinaus ist dies auch im Sinne der individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler und zur Umsetzung der Kompetenzorientierung des Bildungsplans für die Jahrgangsstufen 1 und 2 von Vorteil.
Hinweise zum Umgang mit dem Bildungsplan
Der Bildungsplan zeichnet sich durch eine Inhalts- und eine Kompetenzorientierung aus. In jeder Bildungsplaneinheit (BPE) werden in kursiver Schrift die übergeordneten Ziele beschrieben, die durch Zielformulierungen sowie Inhalts- und Hinweisspalte konkretisiert werden. In den Zielformulierungen werden die jeweiligen fachspezifischen Operatoren als Verben verwendet. Operatoren sind handlungsinitiierende Verben, die signalisieren, welche Tätigkeiten beim Bearbeiten von Aufgaben erwartet werden. Die für das jeweilige Fach relevanten Operatoren sowie deren fachspezifische Bedeutung sind jedem Bildungsplan im Anhang beigefügt. Durch die kompetenzorientierte Zielformulierung mittels dieser Operatoren wird das Anforderungsniveau bezüglich der Inhalte und der zu erwerbenden Kompetenzen definiert. Die formulierten Ziele und Inhalte sind verbindlich und damit prüfungsrelevant. Sie stellen die Regelanforderungen im jeweiligen Fach dar.
In den Hinweisspalten sind didaktisierende Fragen vorangestellt. Sie nehmen mögliche Fragehaltungen der Schülerinnen und Schüler zur jeweiligen Bildungsplaneinheit in den Blick und sind deshalb offen formuliert. Sie verbinden die Inhalte mit dem Schülerhorizont und dienen daher als Planungsgrundlage für einen kompetenzfördernden Unterricht, z. B. für das Generieren von Anforderungssituationen.
Die Aufzählungen in der Hinweisspalte sind unverbindliche Ergänzungen zur Inhaltsspalte und umfassen Beispiele, didaktische Hinweise und Querverweise auf andere Fächer bzw. Bildungsplaneinheiten. Aufbau und inhaltliche Verzahnung der Bereiche über die drei Schuljahre hinweg legen eine Umsetzung der Bildungsplaneinheiten entsprechend der im Bildungsplan ausgewiesenen Reihenfolge nahe. In begründeten Fällen kann von diesem Aufbau abgewichen werden.
Der VIP-Bereich des Bildungsplans umfasst die Vertiefung, individualisiertes Lernen sowie Projektunterricht. Im Rahmen der hier zur Verfügung stehenden Stunden sollen die Schülerinnen und Schüler bestmöglich unterstützt und bei der Weiterentwicklung ihrer personalen und fachlichen Kompetenzen gefördert werden. Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer nutzen diese Unterrichtszeit nach eigenen Schwerpunktsetzungen auf Basis der fächerspezifischen Besonderheiten und nach den Lernvoraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler.
Der Teil „Zeit für Leistungsfeststellung“ des Bildungsplans berücksichtigt die Zeit, die zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Leistungsfeststellungen zur Verfügung steht. Dies kann auch die notwendige Zeit für die gleichwertige Feststellung von Schülerleistungen (GFS), Nachbesprechung zu Leistungsfeststellungen sowie Feedback-Gespräche umfassen.
* In der Jahrgangsstufe 2 ist eine der BPE 15 – 19 zu unterrichten.
Eingangsklasse
Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektunterricht (VIP) |
60 |
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Die Themenauswahl des Projektunterrichts hat aus den nachfolgenden Bildungsplaneinheiten unter Beachtung Fächer verbindender Aspekte zu erfolgen.
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BPE 1 |
Einführung in sozialwissenschaftliches Denken |
15 |
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Die Schülerinnen und Schüler untersuchen zentrale Fragen, Begrifflichkeiten und Ziele von Pädagogik, Psychologie und Soziologie. Sie beschreiben die Sicht auf den Menschen aus deren Perspektiven.
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BPE 1.1 |
Die Schülerinnen und Schüler erläutern zentrale Fragestellungen, Begriffe und Ziele der Psychologie. |
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BPE 1.2 |
Sie erläutern zentrale Fragestellungen, Begriffe und Ziele der Pädagogik. |
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BPE 1.3 |
Sie erläutern zentrale Fragestellungen und Begriffe der Soziologie. |
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BPE 2 |
Forschungsansätze und Methoden in Pädagogik, Psychologie und angrenzenden Sozialwissenschaften |
55 (40) |
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Die Schülerinnen und Schüler beschreiben verschiedene sozialwissenschaftliche Forschungsansätze und reflektieren Forschungsprozesse. Sie vergleichen Erhebungsmethoden, wenden diese an und prüfen Einsatzmöglichkeiten. Die Schülerinnen und Schüler analysieren exemplarische Studien der empirischen Sozialforschung und nehmen kritisch dazu Stellung.
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BPE 2.1 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben und unterscheiden zentrale Forschungsansätze in den Sozialwissenschaften. Sie erläutern die Grundbegriffe, Hypothesen und Variablen im wissenschaftlichen Kontext und begründen die Notwendigkeit der Operationalisierung. |
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BPE 2.2 |
Die Schülerinnen und Schüler erläutern den Forschungsablauf im empirisch-quantitativen Forschungsparadigma. Sie überprüfen exemplarisch Studien hinsichtlich der Einhaltung von Gütekriterien. |
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BPE 2.3 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben experimentelle Versuchsdesigns. Sie analysieren Experimente und bewerten sowohl Aussagekraft als auch ethische Dignität. |
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BPE 2.4 |
Die Schülerinnen und Schüler analysieren und vergleichen verschiedene Beobachtungsverfahren. Sie begründen die Notwendigkeit der Beobachtung als Grundlage pädagogischen Handelns. |
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BPE 2.5 |
Die Schülerinnen und Schüler analysieren verschiedene Befragungsformen und nehmen kritisch zu deren Aussagekraft Stellung. |
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BPE 2.6 |
Die Schülerinnen und Schüler analysieren psychologische Testverfahren. Sie vergleichen verschiedene Tests und nehmen kritisch zu deren Aussagekraft Stellung. |
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BPE 2.7 |
Die Schülerinnen und Schüler ordnen und beschreiben empirisch gewonnene Daten. Sie beurteilen statistische Erhebungen und deren Auswertung kritisch. |
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BPE 2.8 |
Die Schülerinnen und Schüler erläutern den Grundgedanken der Inferenzstatistik. Sie beschreiben die Korrelation als Zusammenhangsmaß zweier Variablen und bewerten verschiedene Korrelationskoeffizienten. Die Merkmale und Determinanten der Normalverteilung werden beschrieben. Sie definieren den Begriff und erläutern das Grundprinzip der Signifikanzprüfung. Abschließend werden statistische Erhebungen und deren Auswertung auch im Hinblick auf Quellen und Autoren kritisch beurteilt. |
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BPE 3 |
Psychische Funktionen |
55 |
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Die Schülerinnen und Schüler unterscheiden die grundlegenden psychischen Funktionen – Wahrnehmung, Denken, Gedächtnis, Emotion und Motivation – und diskutieren deren Wechselwirkungen.
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BPE 3.1 |
Die Schülerinnen und Schüler definieren den Begriff der Kognition. Sie stellen Informationsverarbeitungsprozesse dar und bewerten dabei den Einfluss der Umwelt. |
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BPE 3.2 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben die physiologischen Grundlagen der Wahrnehmung. Den Wahrnehmungsprozess analysieren sie als aktives und konstruierendes Geschehen. |
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BPE 3.3 |
Die Schülerinnen und Schüler überprüfen die Bedeutung unterschiedlicher Phänomene und Effekte der individuellen Wahrnehmung. Aus dieser Perspektive bewerten sie ihr eigenes Handeln. |
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BPE 3.4 |
Die Schülerinnen und Schüler überprüfen die Bedeutung unterschiedlicher Phänomene und Effekte der sozialen Wahrnehmung. Aus dieser Perspektive bewerten sie ihr eigenes Handeln. |
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BPE 3.5 |
Die Schülerinnen und Schüler analysieren Prozesse des Denkens. |
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BPE 3.6 |
Die Schülerinnen und Schüler stellen das Gedächtnis als Verbund aufeinander einwirkender Systeme zur Informationsspeicherung dar. |
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BPE 3.7 |
Sie erklären den Gedächtnisprozess als konstruierenden, nicht abbildenden Vorgang. |
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BPE 3.8 |
Die Schülerinnen und Schüler übertragen die Erkenntnisse über das Gedächtnis auf die Analyse und Planung ihres Lernverhaltens. |
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BPE 3.9 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben Emotionen als komplexe Muster von Veränderungen. |
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BPE 3.10 |
Die Schülerinnen und Schüler untersuchen Merkmale der Motivation. Sie vergleichen und bewerten verschiedene Motivationstheorien. |
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BPE 3.11 |
Sie analysieren das Konstrukt der Leistungsmotivation aus theoretischer und persönlicher Perspektive. |
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BPE 4 |
Menschen in sozialen Gruppen I: Einführung |
15 |
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Die Schülerinnen und Schüler erarbeiten wesentliche Grundlagen der Gruppensoziologie und übertragen diese auf Fallbeispiele. Sie analysieren Gruppenprozesse und die Beeinflussung des Einzelnen durch die Gruppe.
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BPE 4.1 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben die Gruppe als soziales Gebilde am Beispiel der Kleingruppe. |
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BPE 4.2 |
Sie beschreiben die Funktionen und Bedeutung einer Gruppe. |
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BPE 4.3 |
Sie beschreiben Struktur und Dynamik einer Gruppe. Sie analysieren Rollenkonflikte und erläutern den möglichen Umgang damit. |
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BPE 4.4 |
Sie erklären die Phasen der Gruppenentwicklung sowie die Bedeutung der Gruppenleiterin/des Gruppenleiters in den jeweiligen Phasen und wenden diese zur Analyse von Fallbeispielen an. |
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BPE 5 |
Berufsfelder von Pädagogik und Psychologie |
10 |
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Die Schülerinnen und Schüler analysieren verschiedene pädagogische und psychologische Berufsfelder unter dem Aspekt der eigenen beruflichen Orientierung.
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BPE 5.1 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben die Anforderungsprofile sozialer Berufe und analysieren erforderliche Kompetenzen. Exemplarisch erkunden sie die Anwendung von pädagogisch-psychologischen Methoden in verschiedenen Berufsfeldern. |
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Zeit für Leistungsfeststellung
30
210 (40)
240 (40)
Jahrgangsstufe 1
Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektunterricht (VIP) |
60 |
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Die Themenauswahl des Projektunterrichts hat aus den nachfolgenden Bildungsplaneinheiten unter Beachtung Fächer verbindender Aspekte zu erfolgen.
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BPE 6 |
Menschen in sozialen Gruppen II: Sozialpsychologische Experimente |
20 |
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Die Schülerinnen und Schüler diskutieren Gruppenphänomene an ausgewählten Experimenten der Sozialpsychologie.
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BPE 6.1 |
Die Schülerinnen und Schüler analysieren Gruppenprozesse und -konflikte sowie die Beeinflussung des Einzelnen durch die Gruppe anhand klassischer Experimente und reflektieren deren Bedeutung. Dabei wenden sie ihr Wissen zum Experiment als Erhebungs- und Erkenntnismethode an und bewerten deren Aussagekraft. |
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BPE 7 |
Tiefenpsychologie am Beispiel der klassischen Psychoanalyse nach S. Freud |
25 |
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Die Schülerinnen und Schüler erarbeiten Grundannahmen der Tiefenpsychologie. Sie beschreiben deren Bedeutung für die Entwicklung, Erziehung und Therapie und wenden die Erkenntnisse auf Fallbeispiele an. Kritisch nehmen sie Stellung zu dieser psychologischen Richtung.
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BPE 7.1 |
Die Schülerinnen und Schüler charakterisieren die Annahmen der Tiefenpsychologie hinsichtlich ihres Menschenbildes und ihrer Bedeutung. |
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BPE 7.2 |
Sie stellen die Grundannahmen der psychoanalytischen Theorie und das psychoanalytische Persönlichkeitsmodell nach S. Freud dar und wenden diese zur Analyse entsprechender Fallbeispiele an. |
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BPE 7.3 |
Sie erklären die Entstehung psychischer Fehlentwicklungen aus der Sicht dieses Ansatzes. |
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BPE 7.4 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben Ziele und Vorgehensweisen der klassischen Psychoanalyse als Therapieverfahren. |
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BPE 7.5 |
Die Schülerinnen und Schüler erläutern die Bedeutung dieses Ansatzes für Erziehung und Entwicklung des Menschen. |
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BPE 7.6 |
Die Schülerinnen und Schüler nehmen kritisch Stellung zu S. Freuds Psychoanalyse. |
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BPE 8 |
Behaviorismus am Beispiel der Konditionierungstheorien nach I. Pawlow und B. Skinner |
30 |
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Die Schülerinnen und Schüler erarbeiten Grundannahmen und Theorien des Behaviorismus. Sie beschreiben die Bedeutung der Konditionierungstheorien für die Erziehung, Sozialisation und Therapie und wenden die Erkenntnisse auf Fallbeispiele an. Sie nehmen kritisch Stellung zu dieser psychologischen Richtung.
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BPE 8.1 |
Die Schülerinnen und Schüler charakterisieren das Menschenbild des Behaviorismus. |
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BPE 8.2 |
Sie erklären Lernprozesse aus behavioristischer Sicht am Beispiel des Klassischen Konditionierens nach I. Pawlow. |
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BPE 8.3 |
Sie erklären psychische Fehlentwicklungen aus der Sicht dieses Ansatzes. |
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BPE 8.4 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben die Anwendung des Klassischen Konditionierens in der Therapie. |
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BPE 8.5 |
Sie erläutern die Bedeutung dieses Ansatzes für Erziehung und Sozialisation des Menschen. |
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BPE 8.6 |
Die Schülerinnen und Schüler erklären Lernprozesse aus behavioristischer Sicht am Beispiel des Operanten Konditionierens nach B. Skinner. |
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BPE 8.7 |
Sie erklären mögliche psychische Fehlentwicklungen aus der Sicht dieses Ansatzes. |
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BPE 8.8 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben die Anwendung des Operanten Konditionierens in der Therapie. |
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BPE 8.9 |
Sie erläutern die Bedeutung dieses Ansatzes für Erziehung und Sozialisation des Menschen. |
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BPE 8.10 |
Die Schülerinnen und Schüler nehmen kritisch Stellung zu behavioristischen Lerntheorien. |
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BPE 9 |
Kognitivismus am Beispiel der Sozial-kognitiven Lerntheorie nach A. Bandura |
20 |
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Die Schülerinnen und Schüler erarbeiten Grundannahmen des Kognitivismus nach A. Bandura. Sie beschreiben die Bedeutung für die Erziehung, Sozialisation und Therapie und wenden diese auf Fallbeispiele an. Kritisch nehmen sie Stellung zu dieser psychologischen Richtung.
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BPE 9.1 |
Die Schülerinnen und Schüler charakterisieren das Menschenbild des Kognitivismus. |
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BPE 9.2 |
Sie erklären Lernprozesse am Beispiel der Sozial-kognitiven Theorie nach A. Bandura. |
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BPE 9.3 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben die Anwendung des Modelllernens in der Therapie. |
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BPE 9.4 |
Sie erläutern die Bedeutung dieses Ansatzes für Erziehung und Sozialisation des Menschen und erklären exemplarisch die Wirkung medialer Modelle. |
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BPE 9.5 |
Die Schülerinnen und Schüler nehmen kritisch Stellung zur Sozial-kognitiven Theorie. |
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BPE 10 |
Humanistische Psychologie am Beispiel des Personenzentrierten Ansatzes nach C. Rogers |
25 |
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Die Schülerinnen und Schüler erarbeiten Grundannahmen der Humanistischen Psychologie und des Ansatzes von C. Rogers. Sie beschreiben die Bedeutung für die Entwicklung, Erziehung und Therapie und wenden diese auf Fallbeispiele an. Sie nehmen kritisch Stellung zu dieser psychologischen Richtung.
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BPE 10.1 |
Die Schülerinnen und Schüler charakterisieren das Menschenbild der Humanistischen Psychologie. |
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BPE 10.2 |
Sie stellen die Grundannahmen des Personenzentrierten Ansatzes nach C. Rogers dar und wenden diese zur Analyse entsprechender Fallbeispiele an. |
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BPE 10.3 |
Sie begründen die Entstehung psychischer Fehlentwicklungen aus Sicht dieses Ansatzes. |
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BPE 10.4 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben Ziele, Grundhaltungen und Vorgehensweisen der Klientenzentrierten Gesprächspsychotherapie. |
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BPE 10.5 |
Sie erläutern die Bedeutung dieses Ansatzes für Erziehung und Entwicklung des Menschen. |
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BPE 10.6 |
Die Schülerinnen und Schüler nehmen kritisch Stellung zum Menschenbild des Humanismus, zum Personenzentrierten Ansatz und zur Klientenzentrierten Gesprächspsychotherapie. |
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BPE 11 |
Systemischer Ansatz am Beispiel sozialer Systeme |
30 |
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Die Schülerinnen und Schüler erarbeiten Grundannahmen des Systemischen Ansatzes am Beispiel sozialer Systeme. Sie erläutern Vorgehensweisen und die Bedeutung des Systemischen Ansatzes für die Therapie und Beratung. Die Schülerinnen und Schüler nehmen kritisch Stellung zu dieser psychologischen Richtung.
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BPE 11.1 |
Die Schülerinnen und Schüler charakterisieren zentrale Annahmen des Systemischen Ansatzes hinsichtlich ihres Menschenbildes und ihrer Bedeutung. |
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BPE 11.2 |
Die Schülerinnen und Schüler stellen die Grundannahmen des Systemischen Ansatzes am Beispiel der sozialen Systeme dar. |
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BPE 11.3 |
Sie stellen das Regelkreisdenken am Beispiel des Kommunikationsmodells von P. Watzlawick, J. Beavin und D. Jackson dar und wenden dieses zur Analyse entsprechender Fallbeispiele an. |
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BPE 11.4 |
Die Schülerinnen und Schüler stellen Grundprinzipien, Grundhaltungen und Vorgehensweisen in der Systemischen Therapie und Beratung dar. |
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BPE 11.5 |
Die Schülerinnen und Schüler nehmen kritisch Stellung zum Menschenbild des Systemischen Ansatzes und zum Systemischen Denken in Beratung und Therapie. |
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Zeit für Leistungsfeststellung
30
210
240
Jahrgangsstufe 2
Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektunterricht (VIP) |
48 |
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Die Themenauswahl des Projektunterrichts hat aus den nachfolgenden Bildungsplaneinheiten unter Beachtung Fächer verbindender Aspekte zu erfolgen.
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BPE 12 |
Einstellungen und Einstellungsänderungen |
20 |
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Die Schülerinnen und Schüler erarbeiten Grundlagen zum Thema Einstellung und Einstellungstheorien und reflektieren notwendige Einstellungen in einer pluralistischen Gesellschaft. Vorurteile charakterisieren sie als soziale Einstellungen und erklären, wie Vorurteile stabilisiert oder verändert werden können.
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BPE 12.1 |
Die Schülerinnen und Schüler stellen die Merkmale von Einstellungen dar und erläutern die Wechselwirkung von Einstellungskomponenten. Sie reflektieren eigene Einstellungen und erörtern die Konsistenz bzw. Inkonsistenz von Einstellung und Verhalten. |
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BPE 12.2 |
Die Schülerinnen und Schüler erläutern verschiedene Theorien zur Erklärung der Entstehung, Aufrechterhaltung und Änderung von Einstellungen und beurteilen deren Erklärungswert. Sie analysieren Prozesse der Einstellungsänderung im Alltag mithilfe dieser Theorien. |
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BPE 12.3 |
Die Schülerinnen und Schüler erklären die Bedeutung von Respekt für das gelingende Zusammenleben von Menschen in zunehmend pluralistischen Gesellschaften. Sie reflektieren eigene und fremde Toleranzbedürfnisse. |
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BPE 12.4 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben Vorurteile als soziale Einstellungen und kennzeichnen die verschiedenen Komponenten von Vorurteilen. Sie erklären die Funktion von Vorurteilen und Prozesse der Stabilisierung von bestehenden Vorurteilen. Sie beschreiben die Kontakthypothese und diskutieren, unter welchen Bedingungen Kontakte zwischen verschiedenen Gruppen Vorurteile abbauen können. |
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BPE 13 |
Entwicklung über die Lebensspanne |
40 |
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Die Schülerinnen und Schüler erarbeiten Grundlagen der Entwicklungspsychologie.
Als exemplarische Beispiele für Entwicklungsprozesse in einzelnen Funktionsbereichen erläutern sie wichtige Erkenntnisse der Bindungsforschung und der kognitiven Entwicklungstheorie von Piaget. Zum Verständnis der Lebensspannenperspektive erarbeiten die Schülerinnen und Schüler das Konzept der Entwicklungsaufgaben und die Theorie der psychosozialen Entwicklung nach E. Erikson und überprüfen die Aktualität von deren Aussagen. Die Schülerinnen und Schüler erläutern grundlegende Aspekte der Identitatsentwicklung im Jugendalter nach J. Marcia. |
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Die Schülerinnen und Schüler charakterisieren Entwicklung als einen Prozess über die gesamte Lebensspanne und beschreiben verschiedene Verlaufsmodelle von Entwicklung. Sie erklären das Zusammenspiel unterschiedlicher Faktoren von Entwicklung in der Ontogenese des Menschen. Die Schülerinnen und Schüler erklären exemplarisch sensible Phasen in der Entwicklung. Sie beschreiben die Vorgehensweise in grundlegenden Forschungsdesigns der Entwicklungspsychologie. Sie analysieren deren Vorteile und Grenzen. |
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BPE 13.2 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben die Entstehung der Bindungsforschung. Sie erläutern das Feinfühligkeitskonzept und die Bindungstypen nach M. Ainsworth. Sie erklären die Funktionsweise von Bindungsbeziehungen als dynamisches Wechselspiel der Bindungs-Explorations-Balance. Die Schülerinnen und Schüler charakterisieren die Entwicklung der Bindung in der frühen Kindheit. Sie bewerten die Bedeutung von Bindung für die menschliche Entwicklung. |
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Die Schülerinnen und Schüler beschreiben die Grundlagen der kognitiven Entwicklung aus der Sicht der Entwicklungstheorie von J. Piaget. Sie stellen die Stufen der kognitiven Entwicklung im Überblick dar und kennzeichnen die Besonderheiten der präoperationalen Stufe. Sie diskutieren ausgewählte klassische Experimente von J. Piaget. Aus der Perspektive neuerer Forschungsbefunde bewerten sie diese Theorie. Sie diskutieren exemplarisch neuere Themen der kognitiven Entwicklung und leiten pädagogische Konsequenzen ab. |
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BPE 13.4 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben das Konzept der Entwicklungsaufgaben. Sie erläutern das Modell der psychosozialen Persönlichkeitsentwicklung von E. Erikson. Sie erklären die Identitätsentwicklung von Jugendlichen anhand der Theorie von J. Marcia. Die Schülerinnen und Schüler diskutieren diese Konzepte hinsichtlich Erklärungswert und Aktualität. |
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BPE 14 |
Bildungs- und Erziehungsprozesse |
40 |
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Die Schülerinnen und Schüler beschreiben die Begriffe Erziehung, Bildung und Betreuung im Bildungs- und Erziehungsprozess und reflektieren auf dem Hintergrund anthropologischer Erkenntnisse die Aufgaben und Rollen der am Erziehungsprozess Beteiligten. Sie erläutern den Zusammenhang von Zielen, Maßnahmen und Stilen im Erziehungsprozess und diskutieren Probleme bei der Setzung von Erziehungszielen im gesellschaftlich-historischen Kontext. Die Schülerinnen und Schüler vergleichen Erziehungsstilkonzepte und leiten Perspektiven zur Gestaltung förderlicher Erziehungsprozesse ab. Sie charakterisieren alternative Pädagogik und reformpädagogische Konzepte und vergleichen diese mit dem herkömmlichen Bildungssystem.
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BPE 14.1 |
Die Schülerinnen und Schüler charakterisieren den Menschen als erziehungsbedürftiges und erziehungsfähiges Wesen. Sie kennzeichnen Folgen unzulänglicher Erziehung. |
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BPE 14.2 |
Sie unterscheiden die Begriffe Erziehung, Bildung und Betreuung. Sie beschreiben Bildung als Prozess der Selbstbildung und Ko-Konstruktion, in dem sich das Kind selbsttätig mit sich und seiner Umwelt auseinandersetzt. Sie reflektieren die Rollen der am Erziehungsprozess Beteiligten. |
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BPE 14.3 |
Die Schülerinnen und Schüler definieren den Begriff Erziehungsziel. Sie reflektieren und analysieren die Entstehung und Setzung von Erziehungszielen vor dem Hintergrund des historischen und gesellschaftlichen Wandels. |
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BPE 14.4 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben und vergleichen Merkmale und Auswirkungen von Erziehungsstilen ausgewählter Konzepte. |
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BPE 14.5 |
Die Schülerinnen und Schüler leiten aus der Betrachtung verschiedener Erziehungsmaßnahmen Perspektiven zur Gestaltung förderlicher Erziehungsprozesse ab. |
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BPE 14.6 |
Die Schülerinnen und Schüler vergleichen und bewerten exemplarisch verschiedene Ansätze der Pädagogik. |
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BPE 15* |
Medienpädagogik |
20 |
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Die Schülerinnen und Schüler erarbeiten Inhalte zu den medienpädagogischen Teilgebieten Medienkunde, ‑sozialisation, ‑erziehung und ‑forschung.
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BPE 15.1 |
Die Schülerinnen und Schüler analysieren und beurteilen mediale Entwicklungen unter entwicklungspsychologischer, sozialpsychologischer sowie sozialer und wirtschaftlicher Perspektive. Dabei reflektieren sie die Bedeutung der Digitalisierung für den mediatisierten und vernetzten Alltag. |
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BPE 15.2 |
Die Schülerinnen und Schüler ordnen mögliche Folgen von Medienkonsum auf unterschiedliche Rezipientengruppen den Thesen zur Auswirkung von Gewalt und den Wirkungstheorien der Medienwirkungsforschung zu. Potenzielle Gefahren übermäßigen Medienkonsums und des Datenmissbrauchs werden beschrieben. |
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BPE 15.3 |
Die Schülerinnen und Schüler beurteilen Maßnahmen der Medienkompetenzvermittlung danach, inwiefern diese positive Möglichkeiten zur Medienerziehung und Bildung eröffnen. |
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BPE 16* |
Klinische Psychologie |
20 |
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Die Schülerinnen und Schüler beschreiben Grundlagen der Klinischen Psychologie und erörtern Problemlagen von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen.
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BPE 16.1 |
Die Schülerinnen und Schüler stellen die Entstehungsbedingungen psychischer Störungen dar. Sie beschreiben gebräuchliche Klassifikationssysteme und bewerten deren Nutzen und Gefahren. Sie erarbeiten einen Überblick über die Hauptformen psychischer Störungen und vergleichen exemplarisch anhand einer Störung deren Erklärungsansätze und mögliche Therapieformen. |
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BPE 17* |
Heilpädagogik und Inklusion |
20 |
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Die Schülerinnen und Schüler erarbeiten Grundlagen der Heilpädagogik und erläutern Inklusion als gesellschaftliches Leitziel.
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BPE 17.1 |
Die Schülerinnen und Schüler reflektieren eigene Erfahrungen und ihre Sichtweise auf Menschen mit Beeinträchtigungen und charakterisieren die Geschichte des Umgangs mit Behinderung in Deutschland bis in die Gegenwart. Sie beschreiben Ziele, Aufgaben und Einrichtungen der Heilpädagogik. |
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BPE 17.2 |
Die Schülerinnen und Schüler kennzeichnen Arten von Behinderungen und beschreiben Möglichkeiten der Förderung und Therapie. |
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BPE 17.3 |
Die Schülerinnen und Schüler stellen Inklusion als gesetzlich festgesetztes Ziel dar und erarbeiten Wege zur Umsetzung in der Bildung, Erziehung und Gesellschaft. |
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BPE 17.4 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben die Lebenswirklichkeit von Menschen mit Beeinträchtigung und deren Familien. |
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BPE 18* |
Umweltpsychologie und Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) |
20 |
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Die Schülerinnen und Schüler erörtern Grundfragen der Bildung für eine nachhaltige Entwicklung. Sie analysieren mittels psychologischer Modelle die Chancen für umweltbewusstes Handeln und dessen Förderung durch pädagogische Maßnahmen. Sie leiten Konsequenzen für die eigene, nachhaltigkeitsbewusste Lebensgestaltung ab.
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BPE 18.1 |
Die Schülerinnen und Schüler erläutern die Zieldimensionen, Leitprinzipien und Leitstrategien nachhaltigen Handelns. Sie begründen die Bedeutung von Normen für umweltbewusstes Handeln und erklären den Zusammenhang zwischen Lebensstilen und nachhaltigkeitsbewusstem Verhalten. |
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BPE 18.2 |
Mithilfe von psychologischen Modellen erklären die Schülerinnen und Schüler das Bedingungsgefüge für umweltschützendes bzw. nachhaltigkeitsbewusstes Handeln. Sie werten exemplarisch umweltpädagogische Maßnahmen in ihrem Umfeld aus und leiten Bedingungen zur Förderung nachhaltigen Handelns ab. |
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BPE 19* |
Konfliktforschung und Friedenspädagogik |
20 |
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Die Schülerinnen und Schüler erkennen den Verlauf und die Dynamik von Konflikten und stellen ihr eigenes, menschliches Konfliktverhalten dazu in Bezug sowie zu zwischen- und innerstaatlichen Konfliktfeldern. Darauf aufbauend erläutern sie friedenslogische Grundprinzipien und einen exemplarischen Ansatz zur Gewaltprävention.
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BPE 19.1 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben die Entstehung, den Verlauf und die Lösung von verschiedenen Konflikten in Gruppen. Sie reflektieren ihr eigenes zwischenmenschliches Konfliktverhalten. |
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BPE 19.2 |
Die Schülerinnen und Schüler erläutern friedenslogische Grundprinzipien in Bezug auf zwischen- oder innerstaatliche kriegerische Konfliktfelder. Sie analysieren einen exemplarischen Ansatz zur Gewaltprävention an der Schule in Hinblick auf die Förderung der Friedensliebe. |
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Zeit für Leistungsfeststellung
24
168
192
Operatorenliste
Anforderungsbereiche
Anforderungsbereiche
Im Anforderungsbereich I werden die für die Lösung einer gestellten Aufgabe notwendigen Grundlagen an Wissen der konkreten Einzelheiten, der für die Lösung notwendigen Arbeitstechniken und Methoden, aber auch der übergeordneten Theorien und Strukturen erfasst.
Im Anforderungsbereich II steht die Organisation des Arbeitsprozesses, das selbstständige Erklären, Ordnen und Verarbeiten von Sachverhalten sowie das selbstständige Übertragen des Gelernten auf neue Zusammenhänge im Zentrum.
Im Anforderungsbereich III steht die Fähigkeit zur selbstständigen Gestaltung und Urteilsbildung im Mittelpunkt. Dieses schließt die Deutung und Bewertung von Fragestellungen und Aufgaben ein. Voraussetzung dafür ist zwingend die methodisch wie inhaltlich eigenständige Entfaltung und Gestaltung einer Aufgabe.
Operator | Erläuterung |
Zuordnung AFB |
---|---|---|
ableiten |
auf der Grundlage wesentlicher Merkmale sachgerechte Schlüsse ziehen
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II |
analysieren, untersuchen |
wichtige Bestandteile oder Eigenschaften auf eine bestimmte Fragestellung hin herausarbeiten
|
III |
anwenden, übertragen |
einen bekannten Sachverhalt oder eine bekannte Methode auf etwas Neues beziehen
|
II |
aufzeigen |
Textinhalte und/oder Textformen sachbezogen, teils deskriptiv, teils analytisch darlegen, verdeutlichend herausstellen
|
I |
auswerten |
Daten, Einzelergebnisse oder andere Elemente in einen Zusammenhang stellen und gegebenenfalls zu einer Gesamtaussage zusammenführen
|
II |
begründen |
Sachverhalte auf Regeln und Gesetzmäßigkeiten bzw. kausale Beziehungen von Ursachen und Wirkung zurückführen
|
III |
beschreiben |
Sachverhalte oder Zusammenhänge strukturiert und fachsprachlich richtig mit eigenen Worten wiedergeben
|
I |
beurteilen |
zu einem Sachverhalt ein selbstständiges Urteil unter Verwendung von Fachwissen und Fachmethoden formulieren und begründen
|
III |
bewerten |
eine eigene Position nach ausgewiesenen Kriterien vertreten
|
III |
charakterisieren |
Sachverhalte und Vorgänge mit ihren typischen Merkmalen beschreiben und in ihren Grundzügen bestimmen
|
II |
darstellen |
Sachverhalte, Zusammenhänge, Methoden etc. strukturiert und gegebenenfalls fachsprachlich wiedergeben
|
I |
definieren |
wesentliche Merkmale eines Fachbegriffs oder eines Sachverhalts prägnant und allgemeingültig formulieren
|
I |
diskutieren, erörtern |
Argumente und Beispiele zu einer Aussage oder These einander gegenüberstellen und abwägen
|
III |
einordnen, zuordnen |
Sachverhalte, Vorgänge begründet in einen vorgegebenen Zusammenhang stellen
|
II |
entscheiden, unterscheiden |
bei verschiedenen Möglichkeiten sich begründet und eindeutig festlegen
|
II |
entwerfen, erarbeiten, erstellen |
neues Konzept in Ansätzen entwickeln
|
III |
entwickeln |
Sachverhalte und Methoden zielgerichtet miteinander verknüpfen, z. B. eine Hypothese, eine Skizze, ein Experiment, eine Befragung oder ein Modell schrittweise weiterführen und ausbauen
|
III |
erklären |
einen Sachverhalt mithilfe eigener Kenntnisse in einen Zusammenhang einordnen sowie ihn nachvollziehbar und verständlich darstellen
|
II |
erkunden |
erworbene Kenntnisse auf konkrete, berufliche Handlungssituationen exemplarisch übertragen
|
I, II |
erläutern |
einen Sachverhalt veranschaulichend und durch zusätzliche Informationen verständlich darstellen
|
II |
ermitteln |
einen Zusammenhang oder eine Lösung finden und das Ergebnis formulieren
|
II |
herausarbeiten |
Informationen und Sachverhalte unter bestimmten Gesichtspunkten aus vorgegebenem Material entnehmen und wiedergeben
|
I |
herausstellen |
verdeutlichen, deutlich machen
|
I |
kennzeichnen |
Sachverhalte und Vorgänge mit ihren typischen Merkmalen beschreiben und in ihren Grundzügen bestimmen
|
II |
ordnen, strukturieren |
vorliegende Objekte oder Sachverhalte kategorisieren und hierarchisieren
|
II |
prüfen, überprüfen |
Sachverhalte oder Aussagen an Fakten oder innerer Logik messen und eventuelle Widersprüche aufdecken
|
III |
reflektieren |
Aussagen/Thesen im Zusammenhang prüfen und anhand eigenständig gewählter Kriterien eine Aussage über Richtigkeit, Wahrscheinlichkeit, Angemessenheit in einer längeren Argumentationsreihe entwickeln
|
III |
Stellung nehmen |
zu Problemstellungen bzw. Aussagen eine fundierte, differenzierte und außerdem wertende Einsicht formulieren
|
III |
vergleichen |
Gemeinsamkeiten, Ähnlichkeiten und Unterschiede ermitteln
|
II |
zusammenfassen |
sachbezogene, strukturierte, komprimierte, auf Wesentliches ausgerichtete Wiedergabe von Texten oder Textaspekten
|
I |
Amtsblatt des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Lehrplanheft 2/2020
hier:
Berufliches Gymnasium der sechs- u. dreij. Aufbauform
Vom 23. Juli 2020
44 – 6512.- 240/211
I.
II.
für die Eingangsklasse am 1. August 2021
für die Jahrgangsstufe 1 am 1. August 2022
für die Jahrgangsstufe 2 am 1. August 2023
in Kraft.
Im Zeitpunkt des jeweiligen Inkrafttretens tritt der im Lehrplanheft 2/2014 veröffentlichte Lehrplan in diesem Fach vom 29. Juli 2014 (Az. 45-6512-240/144) außer Kraft.