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Berufliche Schulen
Bildungsplanarbeit für die Beruflichen Gymnasien 2021
Spanisch, fortgeführte Fremdsprache
Eingangsklasse, Jahrgangsstufen 1 und 2
Fachbezogene Vorbemerkungen
1. Fachspezifischer Bildungsauftrag (Bildungswert des Faches)
Spanisch als Weltsprache wird von rund 500 Millionen Menschen als Mutter- und Verkehrssprache bzw. lingua franca gesprochen. Mit der wachsenden Globalisierung und zunehmender Mobilität gewinnt Spanisch außerdem als Welthandelssprache verstärkt an Bedeutung. Darüber hinaus ist das Spanische eine der Amtssprachen der Europäischen Union sowie der Vereinten Nationen.
Die Aufgabe des Spanischunterrichts an Beruflichen Gymnasien ist es, den Schülerinnen und Schülern eine Handlungsfähigkeit in dieser Fremdsprache zu vermitteln. Vor dem Hintergrund des kulturellen Lebens in Spanien und Hispanoamerikas liegt dabei der Kompetenzschwerpunkt im Erlernen der Fähigkeit, Informationen über aktuelle politische, gesellschaftliche und wirtschaftliche Vorgänge aufzunehmen und kritisch zu reflektieren. Sie erkennen demzufolge Zusammenhänge zwischen bereits erworbenen und neu hinzukommenden Kenntnissen, die sie in Verbindung mit Kenntnissen aus anderen Fachgebieten anzuwenden verstehen. In der Auseinandersetzung mit fremden Denk- und Verhaltensweisen lernen die Schülerinnen und Schüler den eigenen Standpunkt zu reflektieren und zu bewerten. Der Spanischunterricht sieht seine Aufgabe insofern auch in der Förderung der Bereitschaft zu Sachlichkeit, Offenheit und Toleranz. Neben der Vermittlung von Sprachkompetenz werden die Schülerinnen und Schüler auch mit interkulturellen Unterschieden bekannt gemacht, die für eine erfolgreiche interkulturelle Kommunikation mitentscheidend sind.
2. Fachliche Aussagen zum Kompetenzerwerb, prozessbezogene Kompetenzen
Der Spanischunterricht in der Eingangsklasse des Beruflichen Gymnasiums schließt an die Kenntnisse der Mittelstufe an und führt alle Schülerinnen und Schüler auf ein gemeinsames Lernniveau. Im Mittelpunkt des Unterrichts steht der Erwerb der funktionalen kommunikativen Kompetenz, die eine sinnvolle Kommunikation in Wort und Schrift sicherstellt.
Wie in allen modernen Fremdsprachen definiert der Gemeinsame europäische Referenzrahmen für Sprachen (GER) die Standards der zu erreichenden Kompetenzen. Dadurch wird die Vergleichbarkeit von Schülerleistungen innerhalb Deutschlands und Europas sichergestellt. Im Fach Spanisch als fortgeführte Fremdsprache (Niveau F) wird mit dem Erwerb der allgemeinen Hochschulreife bei Erfüllung der Vorgaben das Referenzniveau B2 erreicht.
Die Schülerinnen und Schüler sollen weiterhin zu größtmöglicher Eigenständigkeit angeregt und ermutigt werden, wobei sich der Unterricht am Erfahrungs- und Interessensbereich der Schülerinnen und Schüler orientiert. Für sie sind in der Stundentafel in der Eingangsklasse drei und in den Jahrgangsstufen 1 und 2 jeweils vier Wochenstunden vorgesehen.
Als prozessbezogene Kompetenzen werden Sprachbewusstheit und Sprachlernkompetenz ausgewiesen: Die Fähigkeit, sich eine Sprache bewusst zu eigen zu machen und zu verwenden, unterstützt den Spracherwerbsprozess. Die Schülerinnen und Schüler müssen zudem in ihrer Sprachlernkompetenz langfristig gefördert werden, um das eigene Sprachenlernen zielgerichtet zu steuern. Sie erwerben Strategien und Methoden, die sie dazu befähigen, ihr Lernen selbstständig zu organisieren und nach Ende ihrer Schulzeit im Sinne des lebenslangen Lernens weitere Fremdsprachen im außerschulischen Umfeld zu erlernen.
Der kommunikative Anspruch an das schulische Fremdsprachenlernen sieht vor, dass der Unterricht in der Zielsprache nach dem Prinzip der funktionalen Einsprachigkeit erfolgt: Das europäische wie auch das lateinamerikanische Spanisch werden gleichberechtigt behandelt. Die Schülerinnen und Schüler nutzen die Fremdsprache als Unterrichtssprache im Umgang miteinander und mit der Lehrperson. Für die Vermittlung komplexer Inhalte, insbesondere der Grammatik, kann auf das Deutsche zurückgegriffen werden. Von zentraler Bedeutung ist die Förderung der funktional-kommunikativen Kompetenzen (Hör- und Hörsehverstehen, Leseverstehen, Sprechen, Schreiben, Sprachmittlung). Die Vertiefung und Erweiterung der Grammatik, des Wortschatzes sowie der Aussprache und Intonation spielen eine zentrale Rolle. Dadurch ist eine sinnvolle Kommunikation in Wort und Schrift in der Oberstufe und darüber hinaus möglich. Die für Vertiefung, individualisiertes Lernen und Projektunterricht vorgesehene Zeit dient der Durchführung von Rollenspielen, Simulationen oder Projekten und Diskussionen. In dieser Zeit werden Themen des Bildungsplans eigenständig oder im Team erarbeitet und gegebenenfalls präsentiert.
Bei der Leistungsbeurteilung ist auf allen Stufen darauf zu achten, dass Kompetenzen durch möglichst vielseitige und handlungsorientierte Aufgabenstellungen abgeprüft werden. Bei den Aufgabenformaten wird nicht nur reproduziert, sondern erlernte Strukturen werden weiterhin eigenständig angewandt. Der Unterricht wird sinnvoll durch analoge und digitale Medien unterstützt; außerdem wird die Text- und Medienkompetenz geschult. Im Umgang mit analogen und digitalen Medien zur Informationsbeschaffung bauen die Schülerinnen und Schüler zunehmend ihre Methoden‑, Medien- und Sprachkompetenz aus. Sie verstehen komplexe Sachtexte zu Problemen der Gegenwart und stellen diese mündlich und schriftlich differenziert und strukturiert dar.
Hinweise zum Umgang mit dem Bildungsplan
Der Bildungsplan zeichnet sich durch eine Inhalts- und eine Kompetenzorientierung aus. In jeder Bildungsplaneinheit (BPE) werden in kursiver Schrift die übergeordneten Ziele beschrieben, die durch Zielformulierungen sowie Inhalts- und Hinweisspalte konkretisiert werden. In den Zielformulierungen werden die jeweiligen fachspezifischen Operatoren als Verben verwendet. Operatoren sind handlungsinitiierende Verben, die signalisieren, welche Tätigkeiten beim Bearbeiten von Aufgaben erwartet werden. Die für das jeweilige Fach relevanten Operatoren sowie deren fachspezifische Bedeutung sind jedem Bildungsplan im Anhang beigefügt. Durch die kompetenzorientierte Zielformulierung mittels dieser Operatoren wird das Anforderungsniveau bezüglich der Inhalte und der zu erwerbenden Kompetenzen definiert. Die formulierten Ziele und Inhalte sind verbindlich und damit prüfungsrelevant. Sie stellen die Regelanforderungen im jeweiligen Fach dar. Die Inhalte der Hinweisspalte sind unverbindliche Ergänzungen zur Inhaltsspalte und umfassen Beispiele, didaktische Hinweise und Querverweise auf andere Fächer bzw. BPE.
Der VIP-Bereich des Bildungsplans umfasst die Vertiefung, individualisiertes Lernen sowie Projektunterricht. Im Rahmen der hier zur Verfügung stehenden Stunden sollen die Schülerinnen und Schüler bestmöglich unterstützt und bei der Weiterentwicklung ihrer personalen und fachlichen Kompetenzen gefördert werden. Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer nutzen diese Unterrichtszeit nach eigenen Schwerpunktsetzungen auf Basis der fächerspezifischen Besonderheiten und nach den Lernvoraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler.
Der Teil „Zeit für Leistungsfeststellung“ des Bildungsplans berücksichtigt die Zeit, die zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Leistungsfeststellungen zur Verfügung steht. Dies kann auch die notwendige Zeit für die gleichwertige Feststellung von Schülerleistungen (GFS), Nachbesprechung zu Leistungsfeststellungen sowie Feedback-Gespräche umfassen.
Prozessbezogene Kompetenzen (FS)
Sprachbewusstheit | |
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Die Schülerinnen und Schüler festigen, vertiefen und erweitern ihre sprachlichen Mittel des Spanischen und vergleichen ausgewählte Phänomene mit ihrer Erstsprache und/oder anderen Sprachen. Sie nutzen vertraute Ausdrucksmittel des Spanischen weiterhin bewusst und zielgerichtet, setzen dabei Stil, Register sowie kulturell bestimmte Formen des Sprachgebrauchs, zum Beispiel Formen der Höflichkeit, sensibel ein und gestalten auch interkulturelle Kommunikationssituationen sicher. Ihrem Gegenüber begegnen sie respektvoll und tolerant, unabhängig davon, ob dessen Identität anders geprägt ist als ihre eigene. Die Schülerinnen und Schüler nehmen sprachliche Kommunikationsprobleme wahr und sind in der Lage, Kompensationsstrategien anzuwenden. Darüber hinaus reflektieren sie die Rolle und Verwendung von Sprachen in der Welt.
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Sprachlernkompetenz | |
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Die Schülerinnen und Schüler analysieren und gestalten das eigene Sprachenlernen selbstständig. Dabei greifen sie auf ihr mehrsprachiges Wissen und auf individuelle Sprachlernerfahrungen zurück, zum Beispiel indem sie grundlegende Gemeinsamkeiten, Unterschiede und Beziehungen zwischen verschiedenen Sprachen erkennen und für ihr Sprachenlernen bewusst einsetzen. Zur Erweiterung ihrer sprachlichen Kompetenzen nutzen sie vielfältige Begegnungen mit der Fremdsprache, die direkt beziehungsweise medial vermittelt, simuliert sein oder auch an außerschulischen Lernorten stattfinden können. Die Schülerinnen und Schüler verfügen über ein angemessenes Repertoire an sprachbezogenen Lernmethoden und Strategien. Sie verwenden digitale und analoge Hilfsmittel (z. B. zweisprachige Wörterbücher) zielgerichtet und weitgehend eigenständig. Die Schülerinnen und Schüler schätzen ihre Sprachlernprozesse und ‑ergebnisse niveauangemessen ein und ziehen daraus Konsequenzen für ihr sprachliches Handeln und die Gestaltung weiterer Lernschritte.
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Eingangsklasse
Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektunterricht (VIP) |
30 |
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Die Themenauswahl des Projektunterrichts hat aus den nachfolgenden Bildungsplaneinheiten unter Beachtung Fächer verbindender Aspekte zu erfolgen.
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BPE 1 |
Funktionale Kommunikative Kompetenz |
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Die Schülerinnen und Schüler erwerben die kommunikativen Fertigkeiten zur weitgehend selbstständigen Sprachverwendung entsprechend der Stufe B1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens (GER). Sie festigen ihre bisher erworbenen Kenntnisse, verstehen zunehmend anspruchsvolle Texte und reagieren in sprachlich zunehmend komplexeren Alltagssituationen eigenständiger und flexibel. Sie üben das Hörverstehen, die mündliche Ausdrucksfähigkeit, die Sprachmittlung in beide Sprachrichtungen und das Verstehen und Verfassen zunehmend komplexerer Texte zu verschiedenen Themen aus der BPE 4.
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BPE 1.1 |
Hör-/Hörsehverstehen |
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BPE 1.2 |
Leseverstehen |
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BPE 1.3 |
Schreiben |
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BPE 1.4 |
Sprechen |
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BPE 1.5 |
Sprachmittlung |
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BPE 1.6 |
Verfügen über sprachliche Mittel: Wortschatz |
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BPE 1.7 |
Verfügen über sprachliche Mittel: Grammatik |
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BPE 1.8 |
Verfügen über sprachliche Mittel: Aussprache und Intonation |
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BPE 2 |
Interkulturelle kommunikative Kompetenz |
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Die Schülerinnen und Schüler erwerben eine interkulturelle Handlungskompetenz, um in direkten und medial vermittelten interkulturellen Situationen angemessen und respektvoll zu handeln. Das Anwenden von Wissen unter Berücksichtigung eigener und fremder Einstellungen führt zu einem fremdsprachlichen Verstehen und kulturell adäquatem Handeln.
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BPE 2.1 |
Interkulturelle Handlungskompetenz |
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BPE 3 |
Text- und Medienkompetenz |
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Ziel der Text- und Medienkompetenz ist der eigenständige und kritische Umgang mit Texten und Medien.
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BPE 3.1 |
Text- und Medienkompetenz |
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BPE 4 |
Soziokulturelles Orientierungswissen |
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Das soziokulturelle Orientierungswissen gibt den Schülerinnen und Schülern im Zusammenspiel mit dem Ausbau der interkulturellen und funktionalen kommunikativen Kompetenz die Möglichkeit, Auslandsaufenthalte und internationale Begegnungen im Rahmen von Schule, Ausbildung, Studium und Beruf sowie im Privatleben vorzubereiten und erfolgreich zu bewältigen.
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BPE 4.1 |
Die Schülerinnen und Schüler vertiefen ihr Wissen über Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen ihrer Lebenswirklichkeit und der Lebenswirklichkeit in Spanien/Hispanoamerika. Die ausgewogene Darstellung landeskundlicher und kulturkundlicher Themen befähigt sie zu einer sachlichen und vorurteilsfreien Auseinandersetzung mit für sie fremden Lebensformen. Sie erarbeiten dieses anhand vorwiegend authentischer Quellen unterschiedlicher medialer Art. |
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BPE 4.2 |
Die Schülerinnen und Schüler vertiefen ihre landeskundlichen Kenntnisse mithilfe literarischer Texte (Lieder, Gedichte, Kurzgeschichten, Auszüge aus Ganzschriften). Die Schülerinnen und Schüler geben wichtige Fakten aus dem Leben der Autorinnen und Autoren der gelesenen Werke wieder. |
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Zeit für Leistungsfeststellung
15
105
120
Jahrgangsstufen 1 und 2
Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektunterricht (VIP) |
72 |
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Die Themenauswahl des Projektunterrichts hat aus den nachfolgenden Bildungsplaneinheiten unter Beachtung Fächer verbindender Aspekte zu erfolgen.
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BPE 5 |
Funktionale kommunikative Kompetenz |
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Die Schülerinnen und Schüler erwerben die kommunikativen Fertigkeiten zur weitgehend selbstständigen Sprachverwendung entsprechend der Stufe B2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens (GER).
Sie festigen ihre bisher erworbenen Kenntnisse, verstehen zunehmend anspruchsvolle Texte und reagieren in sprachlich komplexeren Alltagssituationen eigenständiger und flexibel. Des Weiteren verfassen sie längere, zusammenhängende Texte zu verschiedenen Themen. Die Themen beziehen sich grundsätzlich auf Themenbereiche des soziokulturellen Orientierungswissens, der Arbeitswelt und des Profilfachs. |
BPE 5.1 |
Hör-/Hörsehverstehen |
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BPE 5.2 |
Leseverstehen |
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BPE 5.3 |
Schreiben |
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BPE 5.4 |
Sprechen |
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BPE 5.5 |
Sprachmittlung |
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BPE 5.6 |
Verfügen über sprachliche Mittel: Wortschatz |
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BPE 5.7 |
Verfügen über sprachliche Mittel: Grammatik |
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BPE 5.8 |
Verfügen über sprachliche Mittel: Aussprache und Intonation |
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BPE 6 |
Interkulturelle kommunikative Kompetenz |
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Die Schülerinnen und Schüler erwerben eine interkulturelle Handlungskompetenz, um in direkten und medial vermittelten interkulturellen Situationen angemessen und respektvoll zu handeln. Das Anwenden von Wissen unter Berücksichtigung eigener und fremder Einstellungen führt zu einem fremdsprachlichen Verstehen und kulturell adäquatem Handeln.
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BPE 6.1 |
Interkulturelle Handlungskompetenz |
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BPE 7 |
Text- und Medienkompetenz |
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Ziel der Text- und Medienkompetenz ist der eigenständige und kritische Umgang mit Texten und Medien.
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BPE 7.1 |
Text- und Medienkompetenz |
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BPE 8 |
Soziokulturelles Orientierungswissen |
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Das soziokulturelle Orientierungswissen ermöglicht den Schülerinnen und Schülern im Zusammenspiel mit dem Ausbau der interkulturellen und funktionalen kommunikativen Kompetenz, internationale Begegnungen und Auslandsaufenthalte im Rahmen von Schule und Privatleben vorzubereiten und zu bewältigen.
Die Schülerinnen und Schüler verstehen die gedanklichen Zusammenhänge sprachlich und inhaltlich komplexer pragmatischer und literarischer Texte, analysieren sie und deuten sie in ihrem kulturellen Kontext. Sie erkennen andere Denk- und Erlebnisweisen und die Ausdrucksvielfalt der spanischen Sprache. Bei literarischen Texten belegen sie ihre Hypothesen am Text. Die Ganzschrift kann durch eine thematisch ausgerichtete Unterrichtsreihe mit kürzeren literarischen Texten ersetzt werden. Im profilbezogenen Bereich (zweites Halbjahr der Jahrgangsstufe 2) erweitern die Schülerinnen und Schüler ihre Kommunikationsfähigkeit anhand von entsprechenden Themenbereichen. |
BPE 8.1 |
Die Schülerinnen und Schüler vertiefen ihr Wissen über Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen ihrer Alltagswelt und der Alltagswelt in Spanien/Hispanoamerika. Sie erarbeiten dieses anhand überwiegend authentischer Quellen unterschiedlicher medialer Art. |
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BPE 8.2 |
Die Schülerinnen und Schüler erweitern ihr Wissen über Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen der Arbeitswelt in Deutschland und der Arbeitswelt in Spanien/Hispanoamerika und wenden dies an. Sie erarbeiten dieses anhand überwiegend authentischer Quellen unterschiedlicher medialer Art. |
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BPE 8.3 |
Die Schülerinnen und Schüler wenden ihre Kompetenzen mithilfe verschiedener literarischer Textgattungen an. Sie nutzen ihre landeskundlichen Kenntnisse für die Textbearbeitung. |
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BPE 8.4 |
Die Schülerinnen und Schüler wenden ihre Kompetenzen im profilbezogenen Bereich an. Sie erschließen sich ihre Kenntnisse vorwiegend anhand didaktisierter und authentischer Dokumente. |
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Zeit für Leistungsfeststellung
36
252
288
Operatorenliste
Anforderungsbereiche
Anforderungsbereiche
Der Anforderungsbereich I bezieht sich auf Anforderungen in den Bereichen Reproduktion und Textverstehen. Er umfasst die sprachlich angemessene Wiedergabe des Inhalts von vorgelegten Materialien auf der Grundlage von Sachverhalten und Kenntnissen aus einem begrenzten Gebiet, die im Lehrplan verbindlich vorgegeben und im Unterricht vermittelt worden sind.
Der Anforderungsbereich II bezieht sich auf Anforderungen in den Bereichen Reorganisation und Analyse. Er umfasst das Erklären, Verarbeiten und Darstellen bekannter Sachverhalte mithilfe neuer Fragestellungen und unter Anwendung fach- und sachadäquater Methoden sowie das selbstständige Übertragen von Gelerntem auf vergleichbare fachbezogene Gegenstände hinsichtlich der Sachzusammenhänge, Verfahren, sprachlichen Mittel und Darstellungsformen.
Der Anforderungsbereich III bezieht sich auf Anforderungen in den Bereichen Werten und Gestalten. Er umfasst planmäßiges Verarbeiten komplexer Sachverhalte und Materialien mit dem Ziel, zu selbstständigen Lösungen, Gestaltungen oder Deutungen, Folgerungen, Begründungen, Wertungen zu gelangen. Dabei werden aus den gelernten Methoden oder Lösungsverfahren die zur Bewältigung der Aufgabe geeigneten selbstständig ausgewählt oder einer neuen Problemstellung angepasst.
Operator | Erläuterung |
Zuordnung AFB |
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analysieren |
inhaltliche und/oder sprachliche Aspekte eines Textes herausarbeiten und erklären
|
II, III |
anwenden |
sprachliche und inhaltliche Kenntnisse sowie Methoden und Lernstrategien durch Abstraktion und Transfer in anderen Kontexten nutzbar machen; Regeln und Konventionen zur Kenntnis nehmen und bewusst einhalten
|
II, III |
austauschen |
sich im Gespräch gegenseitig Fragen stellen und Informationen über Sachverhalte, Meinungen, Positionen geben
|
I, II, III |
benennen |
Sachverhalte präzise benennen
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I |
berichten |
Sachverhalte, Positionen sachbezogen ausführen
|
II |
beschreiben, umschreiben |
Gegenstände, Personen und Vorgänge sachlich und präzise darstellen
|
I, II |
darstellen, darlegen |
Sachverhalte, Positionen sachbezogen ausführen
|
II |
(nach-) erzählen |
Erlebtes, Erdachtes, Gehörtes oder Gelesenes in narrativer Weise ausführen
|
II, III |
formulieren |
Inhalte, Sachverhalte mit eigenen Worten und unter Beachtung sprachlicher Regeln zum Ausdruck bringen
|
I |
Informationen geben / entnehmen |
explizite oder implizite Aussagen treffen/in einem Text erfassen
|
I, II, III |
Gespräch führen |
sich in Gesprächssituationen aktiv und mitgestaltend einbringen
|
II, III |
nennen |
Sachverhalte präzise benennen
|
I |
nutzen, verwenden |
sprachliche und inhaltliche Kenntnisse sowie Methoden und Lernstrategien durch Abstraktion und Transfer in anderen Kontexten nutzbar machen; Regeln und Konventionen zur Kenntnis nehmen und bewusst einhalten
|
II, III |
präsentieren |
Sachverhalte unterschiedlicher Komplexität einem Publikum vorstellen, gegebenenfalls unter Einsatz geeigneter Präsentationstechniken und ‑medien
|
III |
reagieren, sich beteiligen |
sich in Gesprächssituationen aktiv und mitgestaltend einbringen
|
II, III |
sich äußern |
Aussagen zu einem Thema machen, Gedanken zum Ausdruck bringen, auch ungeordnet oder unvollständig
|
I, II |
Stellung beziehen, den eigenen Standpunkt vertreten, Position beziehen / vertreten, Meinung vertreten |
den eigenen Standpunkt mit geeigneten Argumenten begründet darlegen beziehungsweise in einer Diskussion verteidigen
|
III |
einen Text verfassen / entwerfen |
einen Text unter Anwendung der erforderlichen Textsortenmerkmale schreiben (z. B. innerer Monolog, Tagebucheintrag, Brief)
|
III |
vergleichen |
zwei Standpunkte miteinander in Relation setzen
|
II, III |
versprachlichen |
Inhalte von Texten sach‑, adressaten- und situationsgerecht zusammenfassen und in eigenen Worten wiedergeben
|
II |
wiedergeben |
Textinhalte mit eigenen Worten ausführen
|
I |
zusammenfassen |
Texte beziehungsweise einzelne Textaspekte sachbezogen, strukturiert und auf die wesentlichen Aussagen begrenzt wiedergeben
|
II |
Amtsblatt des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Lehrplanheft 1/2020
hier:
Berufliches Gymnasium der sechs- u. dreij. Aufbauform
Vom 23. Juli 2020
44 – 6512.- 240/211
I.
II.
für die Eingangsklasse am 1. August 2021
für die Jahrgangsstufe 1 am 1. August 2022
für die Jahrgangsstufe 2 am 1. August 2023
in Kraft.
Im Zeitpunkt des jeweiligen Inkrafttretens tritt der im Lehrplanheft 2/2014 veröffentlichte Lehrplan im Fach Spanisch/Niveau A vom 29. Juli 2014 (Az. 45-6512-240/144) außer Kraft.