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Berufliche Schulen
Bildungsplanarbeit für die Beruflichen Gymnasien 2021
Musik
Eingangsklasse, Jahrgangsstufen 1 und 2
Fachbezogene Vorbemerkungen
1. Die Bedeutung des Faches Musik im Beruflichen Gymnasium
Musik hat eine hohe Bedeutung im Leben von Kindern und Jugendlichen. Durch Musik wird die eigene Identität und Persönlichkeit ausgedrückt. Der Umgang mit Musik ermöglicht einen ästhetischen Zugang zur Welt, der durch keine andere Art des Zugangs ersetzt werden kann.
Der Musikunterricht unterstützt und befähigt Schülerinnen und Schüler, ihren Umgang mit Musik bewusst zu erleben, zu gestalten und zu reflektieren. Er liefert einen entscheidenden Beitrag zur Förderung kognitiver, affektiver, kreativer, psychomotorischer und sozialer Kompetenzen. Somit trägt das Fach Musik zur allgemeinen Bildung bei und schafft eine wichtige Voraussetzung zur Teilhabe am kulturellen Leben.
Die vielfältigen Formen der Auseinandersetzung mit Musik sprechen den jungen Menschen ganzheitlich an, und zwar gleichermaßen als Individuum wie als Zugehörigen einer Gemeinschaft. Musikunterricht leistet somit einen wichtigen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung der Schülerinnen und Schüler. Er stärkt deren Bereitschaft zur Kooperation, Anerkennung und Rücksichtnahme und fördert dadurch ihr Verantwortungsbewusstsein. Auch kann Musik den interkulturellen Dialog ermöglichen und so eine Toleranz und Akzeptanz von Vielfalt, insbesondere im Umgang mit Menschen mit Behinderung oder Besonderheiten, unterstützen.
Der Musikunterricht im Beruflichen Gymnasium schließt an Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse der Schülerinnen und Schüler an, die sie in der Grund‑, Haupt‑, Werkreal‑, Real- und Gemeinschaftsschule oder im Gymnasium erworben haben und entwickelt diese weiter.
Neben der unterschiedlichen schulischen Sozialisation muss der Bildungsplan für das Fach Musik die heterogene außerschulische musikalische Sozialisation der Schülerinnen und Schüler berücksichtigen. Eine Ursache diese Heterogenität liegt in der Vielfalt der Musikangebote der heutigen Zeit, die den Schülerinnen und Schülern Zugang zu den unterschiedlichsten Stilen und Genres bietet. Auch die soziokulturelle Herkunft spielt eine große Rolle bei der Heterogenität der Musikvorlieben, insbesondere aber auch der musikalischen Aktivitäten.
Musikalische Lernprozesse gelingen besonders gut, wenn der Lehrkraft diese Heterogenität bewusst ist. Der Bildungsplan soll dabei unterstützen, durch vielfältige Handlungsformen wie Singen, Spielen, Bewegen, Tanzen, Hören, Diskutieren usw. auf die Schülerinnen und Schüler einzugehen. Gerade durch diese unterschiedlichen Handlungsmöglichkeiten bietet das Fach Musik zudem viele Anknüpfungspunkte mit anderen Fächern, insbesondere mit den Fächern Sport und Kunst, und schafft Möglichkeiten für fächerübergreifendes, vernetztes Lernen und kooperative Projekte.
Digitale Medien sind heutzutage auch in der Musik allgegenwärtig. Sie prägen beispielsweise die Musikproduktion, Musikrezeption, die Veröffentlichung und die Verbreitung von Musik. Außerdem spielen sie im Alltag der Schülerinnen und Schüler eine große Rolle. Dies berücksichtigt dieser Bildungsplan, indem er Beispiele für den möglichen Einsatz digitaler Medien im Unterricht aufzeigt und den reflektierten Umgang mit Medien thematisiert.
Schulmusik beschränkt sich nicht auf den Musikunterricht. Außerunterrichtliche Formen, wie zum Beispiel musikalische Arbeitsgemeinschaften, Projekttage oder eine Kooperation mit außerschulischen Partnern, ermöglichen eine wertvolle Kompetenzerweiterung über den regulären Musikunterricht hinaus und bieten ein wesentliches Element zur Gestaltung des kulturellen Schullebens.
Außerschulische Aktivitäten wie zum Beispiel Konzert‑, Opern- oder Musicalbesuche verknüpfen den Musikunterricht mit der persönlichen Erfahrungs- und Erlebniswelt der Schülerinnen und Schüler, erweitern diese und sind deshalb wünschenswert.
2. Inhalte, Ziele und Kompetenzen
Die Kompetenzbereiche des Bildungsplans für das Fach Musik sind nicht voneinander isoliert zu sehen, sondern spiegeln verschiedene Dimensionen des vernetzten und prozessorientierten Kompetenzerwerbs. Der Lehrkraft obliegt es, der jeweiligen Lerngruppe und dem jeweiligen schulischen Umfeld gemäß aus dem für die drei Schuljahre geltenden Bildungsplan einen ganzheitlichen und aufbauenden Kompetenzerwerb zu gestalten und die Einheiten demgemäß – im Sinne eines Schulcurriculums – zusammenzustellen. Der Bildungsplan verzichtet zudem auf die Nennung konkreter musikalischer Werke. Dies bietet der Lehrkraft die Möglichkeit, im Rahmen der Vorgaben durch den Bildungsplan, selbst das für die Lerngruppe und ‑situation geeignete Werk auszuwählen.
Ein kompetenz- und zielorientierter Bildungsplan kann nicht die Absicht haben, den Schülerinnen und Schülern möglichst viele Inhalte eines Fachs zu vermitteln. Ziele und Kompetenzen sollen an inhaltlichen und exemplarischen Schwerpunkten erarbeitet werden. Der gesamte Bildungsplan räumt der einzelnen Lehrkraft in dieser Hinsicht einen breiten Gestaltungsspielraum ein, der durch den VIP-Bereich erweitert wird. Die sinnvolle Vernetzung der ausgewählten Schwerpunkte obliegt der pädagogischen Verantwortung der Lehrerinnen und Lehrer.
3. Orientierung
Der Bildungsplan für das Fach Musik ist inhaltlich in sechs Bildungsplaneinheiten gegliedert. Um den Gestaltungsspielraum für die Lehrkraft gemäß der Lerngruppe und den schulischen Gegebenheiten so groß wie möglich zu halten, gelten die Einheiten für alle drei Schuljahre. Dabei kann die Reihenfolge verändert werden. Inhalte und Kompetenzen der Bildungsplaneinheit 1 sind grundlegend für alle anderen Einheiten, weswegen mit dieser begonnen werden soll. Eine weitere Vertiefung dieser Einheit erfolgt zwischen und während der Erarbeitung der übrigen Einheiten.
BPE 1: Musikalische Grundbausteine – Gestaltungsprinzipien und Verläufe
BPE 2: Improvisation und Notation
BPE 3: Musik im politischen und religiösen Kontext
BPE 4: Tradition und Bruch – Kontinuität und Wandel
BPE 5: Bild, Szene, Text und Ton
BPE 6: Musik und Gesellschaft
Jede Bildungsplaneinheit beginnt mit einer übergeordneten Zielformulierung, die ohne Operatoren die gesamte Einheit vorstellt. Darunter befinden sich die Zielleisten für jede Untereinheit. Hier werden die kompetenzorientierten Ziele durch Operatoren definiert.
Jede Bildungsplaneinheit wird durch die folgenden grundlegenden Arbeitsbereiche gegliedert, welche die Standards für die inhaltsbezogenen Kompetenzen bilden:
Arbeitsbereich 1: Musik gestalten und erleben
Im Fokus von Arbeitsbereich 1 steht der aktive Umgang mit Musik, der durch vielfältige Musiziererfahrungen ermöglicht werden soll. Unmittelbare musikalische Erfahrungen wecken die Freude an der Musik und fördern die musikalischen Fähigkeiten.
Arbeitsbereich 2: Musik verstehen
Um Musikstücke erfassen zu können, ist es notwendig, sie bewusst wahrzunehmen und ihre musikalischen Gestaltungsmittel, die Absicht und die Wirkung zu verstehen. Zur Beschreibung dienen die Kenntnis und Anwendung der musikalischen Fachsprache und Musiklehre, aber auch weitere Äußerungsformen wie Bewegung oder Kunst.
Arbeitsbereich 3: Musik reflektieren
Musik ereignet sich in spezifischen historischen, kulturellen und gesellschaftlichen Kontexten und sie erfüllt unterschiedliche Funktionen. Die Auseinandersetzung mit diesen Kontexten und die individuelle Bedeutung von Musik für das eigene Leben stehen im Mittelpunkt dieses Arbeitsbereichs.
Diese drei Arbeitsbereiche sind grundsätzlich sinnvoll aufeinander zu beziehen und müssen sich wechselseitig ergänzen. Damit beziehen sich Handlungsformen wie Musizieren, Hören oder Bewegen auf alle drei Bereiche. Für das Fach Musik ergibt sich in Kombination der oben genannten Arbeitsbereiche und der Operatoren mit ihren jeweiligen Anforderungsbereichen eine Grundlage für einen abwechslungsreichen, kreativen und schülergerechten Unterricht.
Hinweise zum Umgang mit dem Bildungsplan
Der Bildungsplan zeichnet sich durch eine Inhalts- und eine Kompetenzorientierung aus. In jeder Bildungsplaneinheit (BPE) werden in kursiver Schrift die übergeordneten Ziele beschrieben, die durch Zielformulierungen sowie Inhalts- und Hinweisspalte konkretisiert werden. In den Zielformulierungen werden die jeweiligen fachspezifischen Operatoren als Verben verwendet. Operatoren sind handlungsinitiierende Verben, die signalisieren, welche Tätigkeiten beim Bearbeiten von Aufgaben erwartet werden. Die für das jeweilige Fach relevanten Operatoren sowie deren fachspezifische Bedeutung sind jedem Bildungsplan im Anhang beigefügt. Durch die kompetenzorientierte Zielformulierung mittels dieser Operatoren wird das Anforderungsniveau bezüglich der Inhalte und der zu erwerbenden Kompetenzen definiert. Die formulierten Ziele und Inhalte sind verbindlich und damit prüfungsrelevant. Sie stellen die Regelanforderungen im jeweiligen Fach dar. Die Inhalte der Hinweisspalte sind unverbindliche Ergänzungen zur Inhaltsspalte und umfassen Beispiele, didaktische Hinweise und Querverweise auf andere Fächer bzw. BPE.
Der VIP-Bereich des Bildungsplans umfasst die Vertiefung, individualisiertes Lernen sowie Projektunterricht. Im Rahmen der hier zur Verfügung stehenden Stunden sollen die Schülerinnen und Schüler bestmöglich unterstützt und bei der Weiterentwicklung ihrer personalen und fachlichen Kompetenzen gefördert werden. Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer nutzen diese Unterrichtszeit nach eigenen Schwerpunktsetzungen auf Basis der fächerspezifischen Besonderheiten und nach den Lernvoraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler.
Der Teil „Zeit für Leistungsfeststellung“ des Bildungsplans berücksichtigt die Zeit, die zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Leistungsfeststellungen zur Verfügung steht. Dies kann auch die notwendige Zeit für die gleichwertige Feststellung von Schülerleistungen (GFS), Nachbesprechung zu Leistungsfeststellungen sowie Feedback-Gespräche umfassen.
Eingangsklasse, Jahrgangsstufen 1 und 2
Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektunterricht (VIP) |
56 |
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Die Themenauswahl des Projektunterrichts hat aus den nachfolgenden Bildungsplaneinheiten unter Beachtung Fächer verbindender Aspekte zu erfolgen.
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BPE 1 |
Musikalische Grundbausteine – Gestaltungsprinzipien und Verläufe |
30 |
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Die Schülerinnen und Schüler erarbeiten rhythmische, melodische und harmonische Patterns sowie ein Repertoire aus Vokal- und Instrumentalstücken (Musik gestalten und erleben).
Auf dieser Grundlage entwickeln sie die Struktur und die Bedeutung der Parameter, wie zum Beispiel Rhythmik, Melodik, Harmonik und Klangfarbe (Musik verstehen). Sie erkennen, dass musikalische Verläufe in Formen gegliedert werden können und unterscheiden dabei zwischen gleichen, variierten und neuen Ideen (Musik verstehen und reflektieren). |
BPE 1.1 |
Die Schülerinnen und Schüler erarbeiten auf der Grundlage ihres Repertoires an Vokal- und Instrumentalstücken sowie am Beispiel musikalischer Werke die musikalischen Parameter. Sie erkennen, dass Musiklehre keinen Selbstzweck darstellt, sondern das unverzichtbare Instrumentarium zum Verständnis von bereits komponierter Musik und zur Schaffung eigener Musik bildet. |
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BPE 1.2 |
Die Schülerinnen und Schüler erkennen Gleichartigkeit, Ähnlichkeit und Verschiedenheit musikalischer Verläufe und begründen ihre Ergebnisse. Sie erläutern wesentliche Elemente der Formenlehre und wenden diese auf Stücke und Werke verschiedener Epochen, Stile und Gattungen an. Hierzu entwerfen sie eigene musikalische Beispiele. |
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BPE 2 |
Improvisation und Notation |
15 |
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Die Schülerinnen und Schüler gestalten und erfassen durch den praktischen Umgang mit verschiedenen Kompositions‑, Notations‑, Musizier- und Aufführungsprinzipien Musik (Musik gestalten und erleben, Musik verstehen).
Sie wenden die erworbenen Fähigkeiten an, um diese Prinzipien anhand verschiedener musikalischer Bereiche wie z. B. Epochen, Gattungen, Interpretationen, Kompositionsweisen, Kunstauffassungen miteinander zu vergleichen und reflektieren ihre Erkenntnisse (Musik verstehen, Musik reflektieren). |
BPE 2.1 |
Die Schülerinnen und Schüler gestalten freie Improvisationen und erfassen Musizierpraktiken verschiedener Jahrhunderte. Sie vergleichen und reflektieren ihr eigenes Tun mit ausnotierter Musik bzw. mit Tonaufnahmen improvisierter oder frei gestalteter Musik sowie den Kompositionsweisen bzw. Kunstauffassungen verschiedener Künstlerinnen und Künstler. |
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BPE 2.2 |
Die Schülerinnen und Schüler erarbeiten, vergleichen und bewerten verschiedene Arten der Notation und entwerfen beim kreativen Umgang mit Musik eigene Notationsformen. Beim experimentellen Umgang mit der Stimme, mit dem Instrumentarium und mit Geräuschen, entwerfen und gestalten sie neue Klang- und Ausdrucksmöglichkeiten. Beim praktischen Umgang mit der Partitur wenden sie ihre bereits erworbenen Kenntnisse an. |
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BPE 3 |
Musik im politischen und religiösen Kontext |
25 |
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Die Schülerinnen und Schüler setzen sich mit Musik mit politischem und religiösem Hintergrund auseinander (Musik verstehen). Sie interpretieren Musikstücke aus diesen Bereichen musikalisch und erläutern deren Gestaltungsmerkmale (Musik gestalten und erleben). Sie reflektieren die Merkmale, Zusammenhänge und den jeweiligen Kontext (Musik reflektieren).
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BPE 3.1 |
Die Schülerinnen und Schüler interpretieren Musikstücke mit politischen Inhalten. Sie beschreiben, vergleichen und reflektieren Musikstücke unterschiedlicher Zeiten zu einem gemeinsamen Thema. |
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BPE 3.2 |
Die Schülerinnen und Schüler nehmen Hörerlebnisse im freien und assoziativen Hören wahr und sprechen darüber. Sie erläutern Gestaltungsmittel in textgebundener und nicht-textgebundener Musik. Sie reflektieren Aspekte der Entstehungszeit und Merkmale von Musikstücken. Sie setzen sich mit Kriterien religiöser Musik auseinander und begründen verschiedene Wertmaßstäbe. |
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BPE 4 |
Tradition und Bruch – Kontinuität und Wandel |
25 |
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Die Schülerinnen und Schüler gestalten Musik aus verschiedenen Epochen und Kulturen (Musik gestalten und erleben). Sie erkennen, benennen und reflektieren deren musikalische Gestaltungselemente als prägend für epochen- und kulturspezifische Merkmale im jeweiligen Kontext (Musik verstehen, Musik reflektieren).
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BPE 4.1 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben Höreindrücke im freien und assoziativen Hören von Werken aus verschiedenen Epochen. Sie erfassen hörend, musizierend und am Notentext die für eine Epoche spezifischen musikalischen Merkmale und Gestaltungsmittel und benennen sie mit Fachbegriffen. Sie vergleichen und reflektieren diese Merkmale sowie Aspekte der Entstehungszeit ausgewählter Musikstücke. |
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BPE 4.2 |
Die Schülerinnen und Schüler erfassen die Merkmale von Musik unterschiedlicher Kulturen und Stilbereiche, in Bezug auf Klang, Rhythmus, Melodik und Harmonik und benennen und erläutern diese. Sie reflektieren die kulturellen Hintergründe und interpretieren vergleichend den Einfluss und die Wechselwirkung auf andere Stilbereiche. |
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BPE 5 |
Bild, Szene, Text und Ton |
20 |
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Die Schülerinnen und Schüler erfassen Musik hörend, beschreibend und gestaltend als Mittel, Sachverhalte in einem bestimmten inhaltlichen Kontext und dramaturgische Zusammenhänge darzustellen (Musik gestalten und erleben).
Sie erkennen musikalische Parameter in ihrer Wirkungsweise und erklären sie mit Fachbegriffen (Musik verstehen). |
BPE 5.1 |
Die Schülerinnen und Schüler nehmen Höreindrücke im freien und assoziativen Hören wahr und sprechen darüber. Sie erfassen hörend, musizierend und am Notentext wesentliche musikalische Parameter als Gestaltungsmittel und erläutern ihre Wirkung differenziert mit Fachbegriffen: Rhythmus, Melodik, Dynamik, Artikulation, Instrumentierung, Form. Sie reflektieren Merkmale und Aspekte der Entstehungszeit von Musikstücken sowie die Wechselwirkungen zwischen Musik und anderen Künsten. |
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BPE 5.2 |
Die Schülerinnen und Schüler erfassen hörend, musizierend und am Notentext die Gestaltungsmittel von textgebundener, szenischer und darstellender Musik und ihrer jeweiligen Funktion und benennen und erläutern diese mit Fachbegriffen. Sie interpretieren und diskutieren inhaltliche Sachverhalte und Zusammenhänge. Sie reflektieren Aspekte der Entstehungszeit und Merkmale eines ausgewählten Musiktheaterstücks. |
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BPE 6 |
Musik und Gesellschaft |
25 |
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Die Schülerinnen und Schüler reflektieren die Bedeutung von Musik für den Menschen in seinem gesellschaftlichen und kulturellen Kontext (Musik reflektieren).
Sie interpretieren Musikstücke unterschiedlicher Stile und vergleichen und diskutieren, ausgehend von ihren eigenen Hörgewohnheiten und Musikerfahrungen, Entstehung, Gebrauch, Funktion und Wirkung von Musik im Alltag (Musik verstehen). Sie erwerben Einblicke in den Wirtschaftsfaktor Musik und lernen das regionale Musikleben kennen (Musik reflektieren). |
BPE 6.1 |
Die Schülerinnen und Schüler interpretieren Musikstücke unterschiedlicher Stile und nehmen die Gebrauchsweisen, Funktionen und Wirkungen von Musik in unterschiedlichen Kontexten wahr und beschreiben diese. Sie reflektieren die wechselseitige Abhängigkeit von künstlerischen Ansprüchen, kulturellen Schwerpunkten sowie sozialen und wirtschaftlichen Bedingungen. |
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BPE 6.2 |
Die Schülerinnen und Schüler gestalten und produzieren Musik mit verschiedenen tontechnischen Aufnahme-, Bearbeitungs- und Wiedergabeverfahren. Sie beschreiben Höreindrücke im freien und assoziativen Hören und nehmen beim Üben und Vortragen Beurteilungen für sich und andere vor und begründen diese. Sie nehmen musikalische Parameter als Gestaltungsmittel wahr und beschreiben deren Ausdruck und Wirkung. |
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BPE 6.3 |
Die Schülerinnen und Schüler nehmen die Bedeutung, Funktion und Wirkung von Musik in unterschiedlichen Kontexten wahr und reflektieren diese. Sie beschreiben und interpretieren dabei die Wirkmechanismen der Musik. |
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Zeit für Leistungsfeststellung
28
196
224
Operatorenliste
Anforderungsbereiche
Anforderungsbereiche
Anforderungsbereich I umfasst die Wiedergabe von Sachverhalten aus einem begrenzten Gebiet im gelernten Zusammenhang sowie die Anwendung gelernter und geübter Verfahrensweisen in einem begrenzten Gebiet und in einem wiederholenden Zusammenhang.
Anforderungsbereich II umfasst das selbstständige Auswählen, sinnvolle Anordnen, Verarbeiten und Darstellen bekannter Sachverhalte unter vorgegebenen Gesichtspunkten in einem durch Übung bekannten Zusammenhang und die selbstständige Anwendung des Gelernten auf vergleichbare Situationen. Dabei kann es um veränderte Fragestellungen, veränderte musikalische Zusammenhänge oder abgewandelte Verfahrensweisen gehen.
Anforderungsbereich III umfasst das planmäßige Verarbeiten komplexerer musikalischer Zusammenhänge mit dem Ziel, zu selbstständigen Begründungen, Folgerungen, Wertungen, Lösungen und Deutungen zu gelangen. Es kann dabei um einen Prozess der musikfachlichen Erörterung, der kritischen Auseinandersetzung oder der kreativen Darstellung gehen. Dazu werden aus den gelernten Methoden bzw. Lösungsverfahren die geeigneten zur Bewältigung der Aufgabenstellung selbstständig ausgewählt und dem neuen Zusammenhang angepasst. Zum Anforderungsbereich III kann auch die Ausführung einer Gestaltungsaufgabe vokaler oder instrumentaler Art bzw. ein Kompositionsentwurf gehören.
Operator | Erläuterung |
Zuordnung AFB |
---|---|---|
anwenden |
eine bestimmte Technik, ein Material, ein Wissen oder ein Konzept verwenden
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II |
auseinandersetzen |
ergebnisoffen Argumente, Aspekte, Eindrücke oder Sachverhalte strukturieren
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II |
begründen |
komplexe Gedanken schlüssig entwickeln, im Zusammenhang darstellen und durch Argumente stützen
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II, III |
benennen, nennen |
einen Sachverhalt oder Bezeichnungen zielgerichtet begrifflich anführen oder Informationen aus vorgegebenem Material entnehmen
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I |
beschreiben, erfassen, erkennen |
wesentliche Informationen aus vorgegebenem Material oder aus Kenntnissen zusammenhängend und schlüssig mit eigenen Worten oder in anderer Form wiedergeben
|
I |
beurteilen, Beurteilungen vornehmen |
ein durch Fakten gestütztes selbstständiges Urteil zu einem Sachverhalt formulieren, wobei die Kriterien und die wesentlichen Gründe für die Beurteilung offengelegt werden
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III |
bewerten |
einen Sachverhalt oder ein Material nach selbst gewählten und begründeten Normen oder Kriterien beurteilen, wobei diese persönlichen Wertbezüge offenbart werden
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III |
diskutieren |
ein Bewertungsproblem erfassen, unterschiedliche Positionen auf ihre Stichhaltigkeit und ihren Wert beziehungsweise das Für und Wider gegeneinander abwägen und zu einem begründeten Urteil kommen
|
II, III |
entwerfen |
eine musikalische Idee konzipieren
|
II, III |
erarbeiten |
aus gegebenem Material bestimmte musikalische Sachverhalte erkennen und anwenden
|
II |
erfinden |
Aufgabenstellungen produktorientiert bearbeiten sowie eigene Gestaltungsideen entwickeln und umsetzen
|
III |
erklären |
Sachverhalte fachsprachlich in einen Zusammenhang stellen und Hintergründe beziehungsweise Ursachen aufzeigen
|
II |
erläutern |
einen Sachverhalt oder ein Material und seine Hintergründe verdeutlichen, in einen Zusammenhang einordnen und anschaulich und verständlich machen
|
II |
gestalten |
Musik vokal oder instrumental realisieren und interpretieren
|
III |
hörend erfassen |
musikalische Sachverhalte und (Verlaufs‑) Strukturen hörend erkennen und in Worte fassen
|
I |
interpretieren |
Material: Elemente, Sinnzusammenhänge und strukturelle Kennzeichen aus Materialien oder Sachverhalten unter gegebener Fragestellung herausarbeiten
Musik: Musik vokal oder instrumental nach ausgewählten und nachvollziehbaren Wertmaßstäben präsentieren |
III |
präsentieren |
Arbeitsergebnisse darbieten
|
II |
produzieren |
ein Musikstück medial aufnehmen und gegebenenfalls technisch bearbeiten
|
II |
reflektieren |
Sinnzusammenhänge mit unterschiedlichen Erfahrungen und Fakten in Beziehung setzen und überdenken
|
III |
umsetzen |
Material in andere Ausdrucksformen (zum Beispiel Bewegung) überführen
|
II |
verfolgen |
eine oder mehrere Stimmen einer Notation während des Hörens mitlesen
|
II |
vergleichen |
Gemeinsamkeiten und Unterschiede gewichtend einander gegenüberstellen und ein Ergebnis formulieren
|
II |
wahrnehmen und darüber sprechen |
subjektive Höreindrücke verständlich machen
|
I |
Amtsblatt des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Lehrplanheft 1/2020
hier:
Berufliches Gymnasium der sechs- u. dreij. Aufbauform
Vom 23. Juli 2020
44 – 6512.- 240/211
I.
II.
für die Eingangsklasse am 1. August 2021
für die Jahrgangsstufe 1 am 1. August 2022
für die Jahrgangsstufe 2 am 1. August 2023
in Kraft.
Im Zeitpunkt des jeweiligen Inkrafttretens tritt der im Lehrplanheft 5/2004 veröffentlichte Lehrplan in diesem Fach vom 25. November 2004 (Az. 45-6512-240/92) außer Kraft.