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Berufliche Schulen

Bildungsplanarbeit für die Beruflichen Gymnasien

Sport

Klasse 8, 9, 10

Vorbemerkungen

Allgemeine Vorbemerkungen
Der Bildungsplan zeichnet sich durch Inhalts- und Kompetenzorientierung aus. In jeder Bildungsplaneinheit (BPE) werden in kursiver Schrift die übergeordneten Ziele beschrieben, die durch Zielformulierungen sowie Inhalts- und Hinweisspalte konkretisiert werden. In den Zielformulierungen werden die jeweiligen fachspezifischen Operatoren als Verben verwendet. Operatoren sind handlungsinitiierende Verben, die signalisieren, welche Tätigkeiten beim Bearbeiten von Aufgaben erwartet werden. Die für das jeweilige Fach relevanten Operatoren sowie deren fachspezifische Bedeutung sind jedem Bildungsplan im Anhang beigefügt. Durch die kompetenzorientierte Zielformulierung mittels dieser Operatoren wird das Anforderungsniveau bezüglich der Inhalte und der zu erwerbenden Kompetenzen definiert. Die formulierten Ziele und Inhalte sind verbindlich und damit prüfungsrelevant. Sie stellen die Regelanforderungen im jeweiligen Fach dar. Die Inhalte der Hinweisspalte sind unverbindliche Ergänzungen zur Inhaltsspalte und umfassen Beispiele, didaktische Hinweise und Querverweise auf andere Fächer bzw. BPE.
Der VIP-Bereich im Bildungsplan umfasst Vertiefung, individualisiertes Lernen sowie Projektunterricht. Im Rahmen der hier zur Verfügung stehenden Stunden sollen die Schülerinnen und Schüler bestmöglich unterstützt und bei der Weiterentwicklung ihrer personalen und fachlichen Kompetenzen gefördert werden. Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer nutzen diese Unterrichtszeit nach eigenen Schwerpunktsetzungen auf Basis der fächerspezifischen Besonderheiten und nach den Lernvoraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler.
Der Teil „Zeit für Leistungsfeststellung“ des Bildungsplans berücksichtigt die Zeit, die zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Leistungsfeststellungen zur Verfügung steht. Dies kann auch die notwendige Zeit für die gleichwertige Feststellung von Schülerleistungen (GFS), Nachbesprechung zu Leistungsfeststellungen sowie Feedback-Gespräche umfassen.

Fachbezogene Vorbemerkungen
Bewegung, Spiel und Sport in der Schule sind unverzichtbare Bestandteile einer ganzheitlichen Bildung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen. Der Sportunterricht in der Mittelstufe des Beruflichen Gymnasiums baut auf den in den vorgelagerten, allgemein bildenden Schularten erworbenen Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnissen der Schülerinnen und Schüler auf und ermöglicht eine altersgerechte und leistungsgemäße Weiterentwicklung. Er führt die im allgemein bildenden Bereich eingeführten sportpädagogischen Perspektiven weiter.

Erziehung zum Sport
Eine entwicklungsgemäße Verbindung von Praxis und Theorie befähigt die Schülerinnen und Schüler sich mit vielfältigen Erscheinungsformen des Sports auseinander zu setzen. Sie erkennen, dass Bewegung ein Lebensprinzip ist und werden zu lebenslangem Sporttreiben motiviert. Vor dem Hintergrund einer Umwelt, die Schülerinnen und Schülern immer weniger natürliche Bewegungsanlässe bietet, kommt der altersgemäßen Förderung von Bewegungsfreude, Gesundheitsbewusstsein und Fitness eine herausragende Bedeutung zu.

Erziehung im und durch den Sport
Die Verwirklichung der im allgemeinen Erziehungs- und Bildungsauftrag formulierten Ziele erfordert in dieser Form des Beruflichen Gymnasiums die entwicklungsgemäße Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler, wie die Entfaltung ihrer körperlichen Anlagen, Freude an der Bewegung und die Selbstbestätigung in Lernfortschritten und Lernerfolgen durch die eigene Leistung. Dies führt zu einem positiven Körpergefühl und zur Stärkung der Persönlichkeit.
Aus diesen Zielsetzungen ergeben sich unterschiedliche Handlungsfelder, aus denen Einstellungen, Erfahrungen und Kompetenzen entwickelt werden.
1. Motorisch: Die Schülerinnen und Schüler
  • erleben und entwickeln Freude an lebenslanger sportlicher Betätigung,
  • verbessern ihre physische und emotionale Leistungsfähigkeit und schätzen diese richtig ein,
  • erfahren, dass Anstrengung und Leistung lohnenswerte Ziele sind,
  • erweitern ihre Bewegungs- und Körpererfahrungen und verbessern ihre Wahrnehmungsfähigkeit,
  • drücken sich über ihren Körper aus und gestalten Bewegungen kreativ.

2. Kognitiv/reflexiv: Die Schülerinnen und Schüler
  • wissen um die Bedeutung von Bewegung für das eigene Wohlbefinden und für eine gesunde Entwicklung,
  • sind sich der gesundheitsfördernden Wirkung von Bewegung und Sport bewusst,
  • schätzen verantwortungsbewusst Wagnisse und Risiken ab und führen Hilfestellungen verantwortungsbewusst durch.

3. Sozial/emotional: Die Schülerinnen und Schüler
  • kooperieren selbstständig bei sportlichen Aktivitäten miteinander, treten in Wettkampf und zeigen dabei Fairness und die Bereitschaft, Konflikte zu bewältigen,
  • treten sozialen Ausgrenzungen entgegen,
  • entwickeln ihre Selbstregulation, indem sie ihre exekutiven Funktionen trainieren. Diese erleichtern ihnen die Bewältigung schulischer Anforderungen.

Alle genannten Aspekte sind neben der Lernvoraussetzung, dem Lernfortschritt und dem Leistungswillen in angemessener Form bei der Leistungsmessung zu berücksichtigen.
Der Unterricht wird methodisch und didaktisch so gestaltet, dass diese Einstellungen und Kompetenzen erworben und entwickelt werden. Schulsport ist mehr als Sportunterricht. Vielmehr bieten sich in der Schule weitere Möglichkeiten zum Kompetenzerwerb. Der Schulsport bildet ein wesentliches Element zur Gestaltung des Schullebens. Bewegung, Spiel und Sport als Unterrichtsprinzip umfasst auch Bewegungszeiten im Unterricht anderer Fächer, Pausensport, Sportarbeitsgemeinschaften, Schulsporttage, Kooperation Schule − Verein, schulsportliche Wettbewerbe (z. B. Bundesjugendspiele, Vergleichswettkämpfe auf verschiedenen Ebenen, Jugend trainiert für Olympia/Paralympics), Wandertage, Schullandheime sowie Wintersport (z. B. Skischullandheim, Wintersporttage ...).
Der Schulsport baut Brücken zum außerschulischen Sport. Deshalb sind über den verbindlichen Unterricht hinaus sportliche Aktivitäten und Wettkämpfe innerhalb und außerhalb der Schule zu fördern. In einem mehrperspektivischen Sportunterricht werden den Schülerinnen und Schülern die verschiedenen Sinnrichtungen des sportlichen Handelns zugänglich gemacht und mit ihrer persönlichen Erfahrungs- und Erlebniswelt verknüpft. Dabei dienen die Inhalte des Sportunterrichts als Medium, die verschiedenen Perspektiven zu realisieren. Die Mehrperspektivität des Sportunterrichts gewährleistet den Erwerb einer umfassenden sportlichen Handlungskompetenz und ermöglicht es jeder Schülerin und jedem Schüler eine individuelle Sinngebung für das Sporttreiben zu finden.

Inhalte und Hinweise zum Sportunterricht in den Klassen 8, 9 und 10
Die in den vorangegangenen Klassenstufen erworbenen Fertigkeiten, Fähigkeiten und Kenntnisse werden gefestigt, vertieft und erweitert. Durch heterogene Entwicklungsverläufe entstehen große körperliche Unterschiede. Die Schülerinnen und Schüler erhalten im Verlauf der Klassen acht bis zehn die Möglichkeit, ihre Bewegungskoordination neu zu organisieren und so einmal Gekonntes wieder zu festigen und Beherrschtes vielfältig anzuwenden. Durch die Zunahme ihres Handlungswissens erkennen sie immer mehr die Zusammenhänge zwischen körperlicher Belastung und sportlicher Leistung. So gewinnen sie Einsicht in die Notwendigkeit von beständigem Üben und Trainieren. Das wachsende Interesse der Schülerinnen und Schüler an einer Auseinandersetzung mit der eigenen Körperlichkeit legt in diesen Klassen die Behandlung körper- und gesundheitsbezogener Themen nahe. Dies schließt auch die kritische Auseinandersetzung mit Körperidealen ein.
Die Unterschiede in der Einstellung zur Bewegung und zum Sporttreiben werden in diesen Klassenstufen besonders deutlich. Der Sportunterricht berücksichtigt unterschiedliche Interessen und Bedürfnisse durch Individualisierung und Differenzierung. Er wird so gestaltet, dass Jungen und Mädchen ihre Fähigkeiten gleichermaßen entwickeln können. Der Unterricht kann, in Absprache mit der Sportfachschaft, sowohl koedukativ als auch geschlechtergetrennt organisiert werden. Im Rahmen von Projekten, Landheimaufenthalten und geeigneten Unterrichtsvorhaben können die Chancen, die eine koedukative Erziehung bietet, genutzt werden.
Auf der Basis der motorischen Erfahrungen im Grundlagenbereich werden die sportartspezifischen Fertigkeiten weiterentwickelt. Die Schülerinnen und Schüler lernen die unterschiedlichen Sportarten fundierter kennen und erhalten damit eine Orientierungshilfe für das Sporttreiben im außerschulischen Bereich. Die Verknüpfung des sportpraktischen Unterrichts mit Wissen über Sport versetzt die Schülerinnen und Schüler in die Lage, ihr Sporttreiben zunehmend selbstständig zu organisieren, durchzuführen und zu reflektieren.
Digitale Medien werden im Sportunterricht dort eingesetzt, wo sie die Analyse und Reflexion von sportlichen Handlungssituationen unterstützen können. Lehrerinnen und Lehrer sowie Schülerinnen Schüler haben während des Unterrichts Sportkleidung zu tragen, da sie zur allgemeinen Sicherheit und Hygiene beiträgt. Duschen bzw. Waschen nach dem Sportunterricht gehört zu den Grundsätzen einer gesunden Lebensweise.
Durchführungshinweise
Bildungsplaneinheit 1: Aus den ersten vier Bereichen werden zwei unterrichtet. Der Bereich „Fitness entwickeln“ wird in einem eigenen Unterrichtsvorhaben oder mit anderen Inhalten vernetzt unterrichtet (z. B. mit „Bewegen an Geräten“ oder „Handball“).
Bildungsplaneinheit 2: Alle vier Spiele werden unterrichtet.
Bildungsplaneinheit 3: Zwei Sportarten werden unterrichtet, die im Rahmen der Möglichkeiten der Schule angeboten werden können.
Die Inhalte aus dem Bereich „Wissen“ werden in den Klassen 8 bis 10 in die sportpraktischen Bildungsplaneinheiten (BPE 1-3) integriert und werden in enger Praxis-Theorie-Verknüpfung in den Sportstunden unterrichtet; im Oberstufenplan werden sie in einer eigenen Bildungsplaneinheit („Wissen“) dargestellt.
* Hinweise zur Auswahl der Bildungsplaneinheiten finden Sie in den Fachbezogenen Vorbemerkungen, Nr. 3.

Klassen 8 – 10

Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektunterricht (VIP)

60

Vertiefung

Individualisiertes Lernen

Projektunterricht

z. B.
Übungen
Anwendungen
Wiederholungen
z. B.
Selbstorganisiertes Lernen
Lernvereinbarungen
Binnendifferenzierung
z. B.
Entwicklung und Nutzung eines Sportportfolios, Trainingstagebuchs, z. B. mit allen Ausdauerleistungen in den Klassen 8 bis 10
Kooperation mit Behinderten- und Rehabilitationssportverband (z. B. Rollstuhlbasketball) oder Lebenshilfe e. V.
Planung und Durchführung eines Wettkampfs/Turniers, z. B. leichtathletischer Wettkampf, Mannschaftsspiel-Turnier (Bundesjugendspiele)
Planung und Durchführung einer Tanzaufführung
Besuch einer Leistungssport-Veranstaltung
Besuch eines Tanzevents, einer Tanzveranstaltung oder eines Balletts
Besuch einer Turnhalle mit spezifischer Ausstattung (Tumbling-Bahn, Schnitzelgrube…), einer Kletter- bzw. Boulderhalle, einer Parkourhalle
Hip-Hop als Fächer verbindendes Thema in Kunst, Musik, Deutsch, Englisch und Geschichte mit Gemeinschaftskunde
Verknüpfung spielspezifischer Elemente aus Fußball und Basketball mit Hip-Hop-Bewegungen und Musik
Besuch/Unterricht bei Olympiastützpunkten (z. B. Schwimmhalle, Leichtathletik)
Besuch eines Kraftraums oder Fitnessstudios (auch im Rahmen einer Sport-AG)
Kooperation Schule-Verein, z. B. Fächer übergreifender Unterricht
Die Themenauswahl des Projektunterrichts hat aus den nachfolgenden Bildungsplaneinheiten unter Beachtung Fächer verbindender Aspekte zu erfolgen.

BPE 1*

Laufen, Springen, Werfen; Bewegen an Geräten; Bewegen im Wasser; Tanzen, Gestalten, Darstellen; Fitness entwickeln

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Die Schülerinnen und Schüler erfahren in den Bereichen Laufen, Springen, Werfen, Bewegen an Geräten, Bewegen im Wasser, Tanzen, Gestalten, Darstellen ihre Bewegungs- und Belastungsreize zunehmend sportartspezifisch, mit höherem Schwierigkeitsgrad und ihrer individuellen Entwicklung angepasst.
Im Bereich Fitness entwickeln erbringen sie entwicklungsgemäße koordinative und konditionelle Leistungen, wenden Trainingsmethoden an und erkennen, dass regelmäßiges Training ihre Fitness beeinflusst. Praxisbegleitend erwerben die Schülerinnen und Schüler grundlegende Kenntnisse des Bewegungslernens und des sportlichen Trainings. Die Schülerinnen und Schüler erkennen, dass die Erhaltung der Gesundheit (körperlich, geistig, emotional) ein lebenslanger Prozess ist, den jeder selbst verantwortet.

BPE 1.1

Laufen, Springen, Werfen:
Die Schülerinnen und Schüler verfügen im Laufen, Springen, Werfen über ein erweitertes Bewegungsrepertoire, erweiterte Bewegungssensibilität und zunehmend bessere Bewegungsqualität. Zudem erkennen sie durch die Mess- und Vergleichbarkeit leichtathletischer Aufgabenstellungen ihre individuellen Leistungsfortschritte und erfassen die Bedeutung des Übens und Trainierens.

Sprint:
unter Berücksichtigung grundlegender Technikmerkmale schnell laufen
spielerisches Sprinttraining, Lauf-ABC
über Hindernisse laufen
Sprung:
unter Berücksichtigung grundlegender Technikmerkmale hoch und weit springen
aus einem bogenförmigen Anlauf hoch springen
die Anlaufgeschwindigkeit in einen weiten Sprung umsetzen
Wurf und Stoß:
unter Berücksichtigung grundlegender Technikmerkmale weit werfen und stoßen
als Ergänzung auch: unter Berücksichtigung der entsprechenden Technikmerkmale weit schleudern
Wettkampfgerechte Ausführung jeweils einer Disziplin aus zwei der drei Bereiche Sprint, Sprung und Wurf

30-Minuten ohne Unterbrechung in gleichmäßigem Tempo laufen
z. B. spielerische Ausdauer; Orientierungslauf, Pyramidenläufe, Zeitschätzläufe, Intervallläufe; Shuttle-Run
In Klasse 10, Mädchen:
4,1 km/30 Min (entspricht 7 Min 18 Sek. pro km)
In Klasse 10, Jungen:
4,7 km/30 Min (entspricht 6 Min 23 Sek. pro km)
Beschreibung der Vorgänge im Körper im Zusammenhang mit Belastung und Erholung
vgl. Fitness, vgl. Klasse 5-6
z. B. Puls, Atmung
Realistische Einschätzung der eigenen Leistung

Beschreibung und Dokumentation der eigenen Leistungsentwicklung
z. B. durch ein Trainingstagebuch, Sportportfolio

BPE 1.2

Bewegen an Geräten:
Die Schülerinnen und Schüler verfügen über eine breite Bewegungsvielfalt im Bereich der turnerischen Grundtätigkeiten und Fertigkeiten, des Freien Turnens sowie über eine verbesserte Körperwahrnehmung und Koordination. Die Schülerinnen und Schüler erweitern ihr Repertoire turnerischer Fertigkeiten. Mit wagnisreichen Bewegungsanforderungen gehen sie verantwortungsbewusst um. Beim gegenseitigen Helfen und Sichern zeigen sie ihre Kooperations- und Kommunikationsfähigkeiten.

Ausführung der motorischen Grundformen unter variablen Bedingungen
z. B. Stützen, Rollen, Springen, Landen, Hängen, Hangeln, Pendeln, Schwingen, Balancieren, Drehen, Klettern, Überschlagen
variable Bedingungen
z. B. rückwärts, schmaler, höher, instabil
möglich in Circuit Form, Geräteparcours, Parkour …
Verbesserung der turnspezifischen Lern-und Leistungsvoraussetzungen

Körperhaltungen und Körperpositionen
turnspezifische konditionelle Fähigkeiten
turnspezifische Haltungsschulung mit dem Schwerpunkt der Rumpfstabilisierung
Spannungs - und Haltungsschulung im Rahmen von turnspezifischem Kraft- und Beweglichkeitstraining, auch im Rahmen des Aufwärmens und in Circuit-Form.
z. B. Stützpositionen und Liegestützvarianten, Schiffchenpositionen
Beine anheben aus dem Hang, Klimmhang, Klimmzüge und Seilklettern mit und ohne Beine
Ausführung von turnerischen Basisfertigkeiten aus unterschiedlichen Strukturgruppen an mindestens zwei verschiedenen Geräten. Dabei erfolgt der Einsatz von vielfältigen Gerätehilfen.
z. B. Boden: Rollen, Sprungrolle, Handstand mit Varianten, Rad
Sprung: Hockwende, Hocke, Grätsche
Schaukelringe: Schwingen, Drehungen, Kipplagen, Abgänge
Barren: Schwingen im Querstütz, Kehren, Wenden, Kippe aus dem Kipphang
Schwebebalken: Gehen, Drehungen, Sprünge, Gleichgewichtsschulung für Jungen und für Mädchen
Reck: Hüft-Aufschwung, Hüft-Umschwung, Felgunterschwung, Schwingen im Langhang
Gerätehilfen und Gerätehöhen sind an den Leistungsstand der Schülerinnen und Schüler und die Komplexität der Übungen anzupassen.
Ausführung von zwei verschiedenen komplexen Turnfertigkeiten unter erleichterten Bedingungen
erleichterte Bedingungen, z. B. Minitrampolin, (Doppel‑) Reutherbrett, Mattenberge mit Weichbodenmatten, erhöhte Absprünge; erleichterte Bedingungen sind auch bei der Notengebung möglich und sollten von den Schülerinnen und Schülern individuell nach Leistungsstand angepasst werden.
z. B. Salto vorwärts, Handstütz-Überschlag vorwärts.
erleichterte Bedingungen:
z. B. Salto vorwärts Absprung mit Minitrampolin, Landung auch in Rückenlage auf einem Mattenberg möglich
z. B. Handstütz Sprungüberschlag mit Minitrampolin über einen Mattenberg
Sachgerechte Anwendung von Helfergriffen
z. B. Klammergriff am Oberarm oder am Oberschenkel, Griffsicherung durch Umfassen der Handgelenke
Benennen und Erkennen leistungsbestimmender Merkmale und Fehler bei sich und anderen auch anhand von Hilfsmitteln
z. B. Beobachtungskarte, Video, Phasenbilder …
Kenntnis von

  • Techniken des Helfens und Sicherns
  • fachgerechtem Auf- und Abbau der verwendeten Turngeräte

BPE 1.3

Bewegen im Wasser:
Die Schülerinnen und Schüler verfügen über eine sichere Schwimmfähigkeit. Sie erweitern ihre Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, um sich im Wasser zu bewegen (schwimmen, tauchen). Sie bewegen sich sicher im Wasser und demonstrieren einen Transportgriff bei ermüdeten Schwimmerinnen und Schwimmern.
Die Schülerinnen und Schüler kennen die sportliche und gesundheitspräventive Bedeutung des Schwimmens im Hinblick auf weitere Wassersportarten und Freizeitmöglichkeiten, zum Beispiel Schwimmen, Surfen, Segeln in natürlichen Gewässern.

Demonstration von zwei Schwimmtechniken mit Starts und Wenden unter Berücksichtigung wichtiger Technikmerkmale über eine Strecke von 50 m
z. B. Rollwende, Kippwende
z. B. Kraulschwimmen (Zug‑, Druckphase, Atmung)
Nennen und Erklären wichtiger Merkmale von zwei Schwimmtechniken

Startsprung und mindestens 400 m Schwimmen in höchstens 25 Minuten
siehe Deutscher Schwimm-Verband (DSV) Jugendschwimmabzeichen Silber (Empfehlung 300 m in Bauch- und 100 m in Rückenlage)
Zielorientiertes Tauchen
z. B. durch Reifen tauchen, zweimal 2 m Tieftauchen von der Wasseroberfläche mit Heraufholen je eines Gegenstandes (siehe Jugendschwimmabzeichen Silber)
Anwendung eines Transportgriffes bei ermüdeten Schwimmerinnen und Schwimmern
Schieben, Ziehen: siehe DLRG
Rettungsschwimmen, Schlepptechniken
Ausführung einfacher Fuß- und Kopfsprünge aus geringer Höhe

Aufzählung und Einhaltung von Bade‑, Hygiene- und Sicherheitsregeln
siehe Baderegeln der DLRG
Realistische Einschätzung der eigenen Leistungsfähigkeit beim Bewegen im Wasser

BPE 1.4

Tanzen, Gestalten, Darstellen:
Die Schülerinnen und Schüler erweitern ihre Bewegungserfahrung und ihr Bewegungsrepertoire in Bezug auf Körperwahrnehmung und Ausdruck. Sie demonstrieren gymnastische und tänzerische Grundformen und Techniken. Hierbei setzen sie vorgegebene Bewegungen in kreativen Bewegungsverbindungen zum Rhythmus von Musik und raumorientiert um und prägen sich eine Bewegungskombination ein. Die Schülerinnen und Schüler entwickeln eine Bewegungsverbindung und präsentieren sie. Zudem kennen sie Kriterien von Bewegungsqualität und einen Tanzstil. Die Schülerinnen und Schüler schätzen die eigene Leistung realistisch ein und reflektieren die Bedeutung des Inhaltsbereichs als Freizeitaktivität.

Demonstration gymnastischer Grundformen
federn, gehen, laufen, hüpfen, springen …
Demonstration spezifischer Techniken mit einem Handgerät
Ball, Band, Reifen, Seil
gerätespezifische Grundtechniken (Abwurf, Rollen, Fangen …)
Kenntnis und Demonstration von Merkmalen von Bewegungsqualität
Körperspannung, Bewegungstempo, Körperhaltung
Demonstration eines Tanzstils
z. B. Hip-Hop, Jazz, Modern
Einsatz verschiedener Objekte und Materialien
z. B. Hut, Stuhl, Tücher
Gestaltung von Bewegungsverbindungen
z. B. Einzel‑, Paar- oder Gruppengestaltung entwickeln und präsentieren
Dokumentation und Einprägung einer Bewegungskombination
z. B. Schrittfolgen, Raumwege
Benennen von Gestaltungskriterien und möglichen Variationen
z. B. Aufstellungsformationen, Raumwege

BPE 1.5

Fitness entwickeln:
Die Schülerinnen und Schüler erweitern entwicklungsgemäß ihre konditionellen Leistungen (Fitness). Sie erkennen die Bedeutung regelmäßigen Bewegens für das eigene Wohlbefinden und eine gesunde Lebensweise, sowohl im physischen als auch im psychischen Bereich. In Praxis-Theorie-Verknüpfungen erwerben die Schülerinnen und Schüler grundlegende Kenntnisse des sportlichen Trainings.

Aufbau und Verbesserung der konditionellen Fähigkeiten
Bedeutung regelmäßiger Belastung, sportspielspezifische Fitness, Grundlagenausdauer
sportpraktische Hausaufgaben für weitere Trainingsreize
Ausführung eines entwicklungsgemäßen Fitnesstrainings:

  • Funktionsgerechte Bewegungsausführung
  • Erkennen gesundheitlicher Risiken
zielgerichtetes Krafttraining (angepasste Krafttests), Kraftübungen mit dem eigenen Körpergewicht (z. B. HIT), Ausdauertraining (30-Min-Lauf zur Überprüfung der Grundlagenausdauer), Entwicklung der spielspezifischen Fitness (z. B. Pendellauf zur Überprüfung der spielspezifischen Ausdauer), Schnelligkeits- und Reaktionstraining
Einsatz und Reflexion aktueller Medien (z. B. Fitness-Apps/‑Tracker)
anatomische und physiologische Grundlagen
z. B. einseitige Belastung; muskuläre Dysbalance, Ausgleichsmaßnahmen, Regeneration, Sportverletzungen, Erste Hilfe
Erklärung der Bedeutung des Aufwärmens vor körperlichen Belastungen
z. B. Aufwärmen vor dem Training zur Verletzungsprophylaxe, Dehnübungen korrekt ausführen
Kenntnisse einer gesundheitsgerechten Lebensführung
z. B. Grundlagenkenntnisse zur Ernährung vor, während und nach dem Sport
Alkohol, Drogen, Nahrungsergänzungsmittel/Doping
digitale Medien (z. B. Fitness-Apps zur Ernährung)
Nennung und Beurteilung von Gesundheitsrisiken bei Sport und Bewegung
Einfache Erste Hilfe Maßnahmen (z. B. PECH-Regel) und Absetzen eines Notrufes

BPE 2*

Spielen: Basketball, Handball, Fußball, Volleyball

58

In den Mannschaftsspielen Basketball, Handball, Fußball und Volleyball erkennen die Schülerinnen und Schüler die Grundstruktur eines Spiels und sind in der Lage, aktiv an Spielen teilzunehmen, sie zu verändern und umzugestalten.
Praxisbegleitend erwerben die Schülerinnen und Schüler grundlegende Kenntnisse der Struktur von Sportspielen und verbessern ihre Regelkenntnisse, sie übernehmen Schiedsrichtertätigkeiten und organisieren eigenverantwortlich den Spielbetrieb.
Die daraus resultierende soziale Integration und Stärkung im sozialen Handeln begünstigt eine Kooperation in homogenen und heterogenen Mannschaften. Schülerinnen und Schüler konkurrieren fair und regulieren ihre Emotionen. Die Schülerinnen und Schüler erhalten einen Überblick über die wichtigsten Regeln, lernen vereinbarte Regeln zu akzeptieren und sich sozial und kooperativ zu verhalten. Sie lernen, an der Vorbereitung und Durchführung schulischer Turniere mitzuarbeiten.

BPE 2.1

Basketball:
Die Schülerinnen und Schüler erweitern ihre technischen Fertigkeiten, taktischen Fähigkeiten, ihre Spielfähigkeit sowie die allgemeine und spielspezifische Kondition in spielnahen Situationen. In Praxis-Theorie-Verknüpfungen erwerben sie grundlegende Kenntnisse der Struktur von Sportspielen.
Die Schülerinnen und Schüler nennen und erklären den Spielgedanken des Spieles Basketball. Sie kennen und variieren Regeln, Spielfeld, Spielball und Spielerzahl zur Spielgestaltung situationsangemessen.

Passen und Fangen
Spiel- und Übungsreihen zum Fangen und Passen
Dribbling
Dribblingparcours
Korbleger, Positionswürfe, Freiwürfe
Spiel- und Übungsreihen zum Werfen
Würfe aus spielnahen Situationen
z. B. Sprungstopp, Parallelstopp
Stopp- und Sternschritt

Rebound

Mannschaftliches Zusammenspiel
Anbieten, Freilaufen
Manndeckungsspiele, Überzahlspiel
Varianten von Kombinationsballspielen
Überzahlspiel z. B. 2:1, 3:2, 4:3
Kleinfeldspiele mit vereinfachten Regeln, z. B. Streetball
Zielspiel 3:3 oder 4:4
offensives Abwehrverhalten, Manndeckung
allgemeine körperliche Leistungsfähigkeit
spielspezifische Kondition in Kleinfeldspielen
spielnahe Situationen
Zielspiel auch mit reduzierter Spielerzahl
intermittierende/azyklische Kondition
spielgemäße Trainingsformen unter Einbeziehung der Variablen der Spielorganisation, Kleinfeldspiele mit geringerer Spielerzahl, Überzahl‑, Unterzahlspiele
Regelkunde
Schiedsrichtertätigkeit

BPE 2.2

Handball:
Die Schülerinnen und Schüler erweitern ihre technischen Fertigkeiten, taktischen Fähigkeiten, ihre Spielfähigkeit sowie die allgemeine und spielspezifische Kondition in spielnahen Situationen. In Praxis-Theorie-Verknüpfungen erwerben sie grundlegende Kenntnisse der Struktur von Sportspielen.
Die Schülerinnen und Schüler nennen und erklären den Spielgedanken des Spieles Handball. Sie kennen und variieren Regeln, Spielfeld, Spielball und Spielerzahl zur Spielgestaltung situationsangemessen.

Werfen, Fangen, Passen, Prellen
Spiel- und Übungsreihen zum Werfen und Fangen
Schlagwurf, Sprungwurf
Schlagwurf und Sprungwurf aus dem 3er-Rhythmus
Sprungwurf (z. B. Sprungwurfkarussel)
Mannschaftliches Zusammenspiel
Kombinationsballspiele
Manndeckungsspiele
Manndeckung im ganzen Feld, bis zur Mittellinie, in Tornähe
Überzahlspiel
Kleinfeldspiele mit geringerer Spielerzahl
Überzahlspiel 3:2, 4:3
Übergeben – Übernehmen
Angriff und Abwehr bei offensivem Abwehrverhalten
Abwehrsystem 3:3, 5:1, 1:5
allgemeine körperliche Leistungsfähigkeit
spielspezifische Kondition in Kleinfeldspielen
spielnahe Situationen
Zielspiel auch mit reduzierter Spielerzahl
intermittierende/azyklische Kondition
spielgemäße Trainingsformen unter Einbeziehung der Variablen der Spielorganisation, Kleinfeldspiele mit geringerer Spielerzahl, Überzahl‑, Unterzahlspiele
Regelkunde
Schiedsrichtertätigkeit

BPE 2.3

Fußball:
Die Schülerinnen und Schüler erweitern ihre technischen Fertigkeiten, taktischen Fähigkeiten, ihre Spielfähigkeit sowie die allgemeine und spielspezifische Kondition in spielnahen Situationen. In Praxis-Theorie-Verknüpfungen erwerben sie grundlegende Kenntnisse der Struktur von Sportspielen.
Die Schülerinnen und Schüler nennen und erklären den Spielgedanken des Spieles Fußball. Sie kennen und variieren Regeln, Spielfeld, Spielball und Spielerzahl zur Spielgestaltung situationsangemessen.

Passen, Ballannahme, Ballmitnahme, Dribbling
Grundtechniken, Innenseite links/rechts
Spann bzw. Außenseite
Torschüsse
Spannstöße, „Volley“, Innenseite
Torschüsse aus verschiedenen Positionen
Mannschaftliches Zusammenspiel
Anbieten, Freilaufen, Ausnutzen des Spielraumes
Kleinfeldspiele mit geringerer Spielerzahl
Überzahlspiel
Überzahlspiel 5:1, 5:2, 4:2
allgemeine körperliche Leistungsfähigkeit
spielspezifische Kondition in Kleinfeldspielen
spielnahe Situationen
Zielspiel auch mit reduzierter Spielerzahl
intermittierende/azyklische Kondition
spielgemäße Trainingsformen unter Einbeziehung der Variablen der Spielorganisation, Kleinfeldspiele mit geringerer Spielerzahl, Überzahl‑, Unterzahlspiele
Regelkunde
Schiedsrichtertätigkeit

BPE 2.4

Volleyball:
Die Schülerinnen und Schüler erweitern ihre technischen Fertigkeiten, taktischen Fähigkeiten, ihre Spielfähigkeit sowie die allgemeine und spielspezifische Kondition in spielnahen Situationen. In Praxis-Theorie-Verknüpfungen erwerben sie grundlegende Kenntnisse der Struktur von Sportspielen.
Die Schülerinnen und Schüler nennen und erklären den Spielgedanken des Spieles Volleyball. Sie kennen und variieren Regeln, Spielfeld, Spielball und Spielerzahl zur Spielgestaltung situationsangemessen.

Oberes und unteres Zuspiel
oberes und unteres Zuspiel in spielnahen Kleinfeldspielen
Aufschlag
Aufschlag von unten und/oder oben
Kleinfeldspiele mit reduzierter Spielerzahl
Veränderbarkeit von Spielfeld in Länge und Breite, Netzhöhe, Spielregeln, z. B. Beachvolleyball
Spielformen, die den Grundgedanken des Volleyspielens nach vereinfachten Spielregeln beinhalten
z. B. 1 mit 1, Kaiserspiel 1:1, 2:2, 3:3
Volleyball 4:4

allgemeine körperliche Leistungsfähigkeit
spielspezifische Kondition in Kleinfeldspielen
spielnahe Situationen
Zielspiel auch mit reduzierter Spielerzahl
intermittierende/azyklische Kondition
spielgemäße Trainingsformen unter Einbeziehung der Variablen der Spielorganisation, Kleinfeldspiele mit geringerer Spielerzahl, Überzahl‑, Unterzahlspiele
Regelkunde
Schiedsrichtertätigkeit

BPE 3*

Erlebnis- und Trendsportarten, Sportarten mit besonderem regionalem Stellenwert, Sportarten aus dem offiziellen Schulsportwettkampfprogramm (Jugend trainiert für Olympia/Paralympics)

20

Die Schülerinnen und Schülern lernen Erlebnis‑, Trendsportarten, Sportarten mit besonderem regionalem Stellenwert oder Sportarten aus dem offiziellen Schulsportwettkampfprogramm (Jugend trainiert für Olympia/Paralympics) kennen. Sie erweitern ihre sportliche Handlungskompetenz und ihre Körpererfahrung. Sie erleben die vielfältigen Erscheinungsformen des Sports an zwei Beispielen.
Die unterrichteten Sportarten aus BPE 3 können, müssen aber nicht in die Notengebung einbezogen werden.

BPE 3.1

Die Schülerinnen und Schüler erfahren und reflektieren die vielfältigen Erscheinungsformen des Sports.

Zwei Sportarten
Angebot im personellen, räumlichen und organisatorischen Rahmen der Möglichkeiten der Schule
z. B. Badminton, Tischtennis, Wintersportarten, Wassersportarten, CrossFit, Klettern

Zeit für Leistungsfeststellung

30

210

240

Operatorenliste

In den Zielformulierungen der Bildungsplaneinheiten werden Operatoren (= handlungsleitende Verben) verwendet. Diese Zielformulierungen (Standards) legen fest, welche Anforderungen die Schülerinnen und Schüler in der Regel erfüllen. Zusammen mit der Zuordnung zu einem der drei Anforderungsbereiche (AFB) dienen Operatoren einer Präzisierung. Dies sichert das Erreichen des vorgesehenen Niveaus und die angemessene Interpretation der Standards.

Anforderungsbereiche


Anforderungsbereiche
Im Anforderungsbereich I weisen die Prüflinge nach, dass sie Sachverhalte und/oder Fertigkeiten aus einem abgegrenzten Gebiet im gelernten Zusammenhang wiedergeben sowie gelernte und geübte Arbeitstechniken und Verfahrensweisen in einem begrenzten Gebiet und in einem wiederholenden Zusammenhang beschreiben und anwenden können.
Anforderungsbereich II umfasst selbstständiges Auswählen, Anordnen, Verarbeiten und Darstellen bekannter Sachverhalte unter vorgegebenen Gesichtspunkten in einem durch Übung bekannten Zusammenhang und selbstständiges Übertragen des Gelernten auf vergleichbare neue Situationen, wobei es entweder um veränderte Fragestellungen, veränderte Sachzusammenhänge oder abgewandelte Verfahrensweisen gehen kann.
Anforderungsbereich III umfasst planmäßiges und kreatives Verarbeiten komplexer Problemstellungen mit dem Ziel, zu selbstständigen Deutungen, Folgerungen, Wertungen und begründeten Lösungen in praktischen und theoretischen Zusammenhängen zu gelangen. Dabei werden aus den gelernten Methoden oder Lösungsverfahren die zur Bewältigung der Aufgabe geeigneten selbstständig ausgewählt oder einer neuen Problemstellung angepasst.
Operator Erläuterung Zuordnung
AFB
analysieren
auf einzelne Merkmale hin untersuchen bzw. zergliedern und dadurch klarlegen
II, III
anwenden
eine Fähigkeit oder Fertigkeit, eine bestimmte Technik oder Taktik etc. verwenden
II
ausformen
erlernte Bewegungen, Techniken, Spiele (kreativ) weiterentwickeln
II, III
ausführen
erklärte, vorgeführte, beschriebene Bewegungen, Techniken, Spiele etc. selbst ausüben
I
benennen
Begriffe oder Sachverhalte anführen (ohne zu kommentieren)
I
beschreiben
Bewegungen, Techniken, Sachverhalte, Zusammenhänge etc. fachsprachlich richtig, in eigenen Worten wiedergeben
II
beurteilen
Bewegungsausführungen, Taktiken, Methoden und Sachverhalte selbstständig einschätzen, wobei die Kriterien bzw. Gründe erläutert werden
III
demonstrieren
etwas vormachen, zeigen
I
dokumentieren
etwas schriftlich, grafisch, digital festhalten
I, III
einprägen
etwas eindringlich ins eigene Bewusstsein bringen, dass es im Gedächtnis bleibt
I
einschätzen
in bestimmter Weise beurteilen, bewerten
III
entwickeln
etwas ausbilden, entstehen lassen
III
erbringen
ein Ergebnis liefern
I, II
erfahren
etwas erleben und kennen lernen
I
erfassen
Reize über Sinnesorgane aufnehmen, im Gehirn verarbeiten und sich bewusst machen
II
erkennen
wesentliche Informationen aus vorgegebenen Handlungen, Material oder aus Kenntnissen herausfiltern
II
erklären
Sachverhalte auf Theorien, Modelle, Regeln, Gesetze, Funktionszusammenhänge zurückführen, Hintergründe bzw. Ursachen aufzeigen
II, III
erweitern
vergrößern des eigenen Technik‑, Taktik- und Bewegungsrepertoires
I
erwerben
sich durch Übung bzw. Lernen aneignen von Technik‑, Taktik- und Bewegungsrepertoires
I
festigen
widerstandsfähiger, stärker werden
I
gestalten
anordnen, arrangieren und ausführen von mehreren Bewegungselementen zu einem Ganzen (z. B. Tanz, Kür)
II
handeln
bewusstes Ausführen oder Tun
II, III
kennen
Informationen über einen Sachverhalt (z. B. Spielregeln) haben und diese wiedergeben können
I
nennen
Informationen aus vorgegebenem Material entnehmen oder Kenntnisse anführen
I
organisieren
vorbereiten und durchführen (z. B. ein Turnier oder einen Wettkampf)
II
planen
etwas entwerfen, festlegen und den Verlauf strukturieren
II, III
präsentieren
Bewegungen, Techniken, Spiele, Sachverhalte, Methoden darbieten
II
reflektieren
sich mit Inhalten und Handlungen kognitiv auseinandersetzen
III
umsetzen
Ideen, Ziele, Vorhaben verwirklichen
II
variieren
Bewegungen, Techniken, taktische Elemente, Spiele etc. verändern
II, III
verarbeiten
etwas kognitiv und psychisch bewältigen oder etwas kreativ umsetzen
II
verbessern
verändern und dadurch besser machen, auf einen besseren Stand bringen
II, III
verfügen
Fähigkeit ein bestimmtes Verhaltensrepertoire bzw. eine Technik und/oder Taktik situationsbedingt abzurufen
II

Amtsblatt des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg

Stuttgart, 23. Juli 2020
Lehrplanheft 3/2020
Bildungsplan für das Berufliche Gymnasium;
hier:
Berufliches Gymnasium der sechsjährigen Aufbauform
Vom 23. Juli 2020
44 – 6512.- 240/211

I.

II.

Für das Berufliche Gymnasium gilt der als Anlage beigefügte Bildungsplan.
Der Bildungsplan tritt am 1. August 2021 in Kraft.

Im Zeitpunkt des Inkrafttretens tritt der im Lehrplanheft 7/2004 veröffentlichte Lehrplan in diesem Fach vom 25. November 2004 (Az. 45-6512-240/92) außer Kraft.

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Berufliches Gymnasium der sechsjährigen Aufbauform
K.u.U., LPH Nr. 3/2020 Reihe N Nr. 5
Band 3 vom 23.07.2020

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