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Berufliche Schulen
Bildungsplanarbeit für die Beruflichen Gymnasien
Sport
Klasse 8, 9, 10
Allgemeine Vorbemerkungen
Der Bildungsplan zeichnet sich durch Inhalts- und Kompetenzorientierung aus. In jeder Bildungsplaneinheit (BPE) werden in kursiver Schrift die übergeordneten Ziele beschrieben, die durch Zielformulierungen sowie Inhalts- und Hinweisspalte konkretisiert werden. In den Zielformulierungen werden die jeweiligen fachspezifischen Operatoren als Verben verwendet. Operatoren sind handlungsinitiierende Verben, die signalisieren, welche Tätigkeiten beim Bearbeiten von Aufgaben erwartet werden. Die für das jeweilige Fach relevanten Operatoren sowie deren fachspezifische Bedeutung sind jedem Bildungsplan im Anhang beigefügt. Durch die kompetenzorientierte Zielformulierung mittels dieser Operatoren wird das Anforderungsniveau bezüglich der Inhalte und der zu erwerbenden Kompetenzen definiert. Die formulierten Ziele und Inhalte sind verbindlich und damit prüfungsrelevant. Sie stellen die Regelanforderungen im jeweiligen Fach dar. Die Inhalte der Hinweisspalte sind unverbindliche Ergänzungen zur Inhaltsspalte und umfassen Beispiele, didaktische Hinweise und Querverweise auf andere Fächer bzw. BPE.
Der VIP-Bereich im Bildungsplan umfasst Vertiefung, individualisiertes Lernen sowie Projektunterricht. Im Rahmen der hier zur Verfügung stehenden Stunden sollen die Schülerinnen und Schüler bestmöglich unterstützt und bei der Weiterentwicklung ihrer personalen und fachlichen Kompetenzen gefördert werden. Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer nutzen diese Unterrichtszeit nach eigenen Schwerpunktsetzungen auf Basis der fächerspezifischen Besonderheiten und nach den Lernvoraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler.
Der Teil „Zeit für Leistungsfeststellung“ des Bildungsplans berücksichtigt die Zeit, die zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Leistungsfeststellungen zur Verfügung steht. Dies kann auch die notwendige Zeit für die gleichwertige Feststellung von Schülerleistungen (GFS), Nachbesprechung zu Leistungsfeststellungen sowie Feedback-Gespräche umfassen.
Fachbezogene Vorbemerkungen
Bewegung, Spiel und Sport in der Schule sind unverzichtbare Bestandteile einer ganzheitlichen Bildung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen. Der Sportunterricht in der Mittelstufe des Beruflichen Gymnasiums baut auf den in den vorgelagerten, allgemein bildenden Schularten erworbenen Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnissen der Schülerinnen und Schüler auf und ermöglicht eine altersgerechte und leistungsgemäße Weiterentwicklung. Er führt die im allgemein bildenden Bereich eingeführten sportpädagogischen Perspektiven weiter.
Erziehung zum Sport
Eine entwicklungsgemäße Verbindung von Praxis und Theorie befähigt die Schülerinnen und Schüler sich mit vielfältigen Erscheinungsformen des Sports auseinander zu setzen. Sie erkennen, dass Bewegung ein Lebensprinzip ist und werden zu lebenslangem Sporttreiben motiviert. Vor dem Hintergrund einer Umwelt, die Schülerinnen und Schülern immer weniger natürliche Bewegungsanlässe bietet, kommt der altersgemäßen Förderung von Bewegungsfreude, Gesundheitsbewusstsein und Fitness eine herausragende Bedeutung zu.
Erziehung im und durch den Sport
Die Verwirklichung der im allgemeinen Erziehungs- und Bildungsauftrag formulierten Ziele erfordert in dieser Form des Beruflichen Gymnasiums die entwicklungsgemäße Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler, wie die Entfaltung ihrer körperlichen Anlagen, Freude an der Bewegung und die Selbstbestätigung in Lernfortschritten und Lernerfolgen durch die eigene Leistung. Dies führt zu einem positiven Körpergefühl und zur Stärkung der Persönlichkeit.
Aus diesen Zielsetzungen ergeben sich unterschiedliche Handlungsfelder, aus denen Einstellungen, Erfahrungen und Kompetenzen entwickelt werden.
1. Motorisch: Die Schülerinnen und Schüler
- erleben und entwickeln Freude an lebenslanger sportlicher Betätigung,
- verbessern ihre physische und emotionale Leistungsfähigkeit und schätzen diese richtig ein,
- erfahren, dass Anstrengung und Leistung lohnenswerte Ziele sind,
- erweitern ihre Bewegungs- und Körpererfahrungen und verbessern ihre Wahrnehmungsfähigkeit,
- drücken sich über ihren Körper aus und gestalten Bewegungen kreativ.
2. Kognitiv/reflexiv: Die Schülerinnen und Schüler
- wissen um die Bedeutung von Bewegung für das eigene Wohlbefinden und für eine gesunde Entwicklung,
- sind sich der gesundheitsfördernden Wirkung von Bewegung und Sport bewusst,
- schätzen verantwortungsbewusst Wagnisse und Risiken ab und führen Hilfestellungen verantwortungsbewusst durch.
3. Sozial/emotional: Die Schülerinnen und Schüler
- kooperieren selbstständig bei sportlichen Aktivitäten miteinander, treten in Wettkampf und zeigen dabei Fairness und die Bereitschaft, Konflikte zu bewältigen,
- treten sozialen Ausgrenzungen entgegen,
- entwickeln ihre Selbstregulation, indem sie ihre exekutiven Funktionen trainieren. Diese erleichtern ihnen die Bewältigung schulischer Anforderungen.
Alle genannten Aspekte sind neben der Lernvoraussetzung, dem Lernfortschritt und dem Leistungswillen in angemessener Form bei der Leistungsmessung zu berücksichtigen.
Der Unterricht wird methodisch und didaktisch so gestaltet, dass diese Einstellungen und Kompetenzen erworben und entwickelt werden. Schulsport ist mehr als Sportunterricht. Vielmehr bieten sich in der Schule weitere Möglichkeiten zum Kompetenzerwerb. Der Schulsport bildet ein wesentliches Element zur Gestaltung des Schullebens. Bewegung, Spiel und Sport als Unterrichtsprinzip umfasst auch Bewegungszeiten im Unterricht anderer Fächer, Pausensport, Sportarbeitsgemeinschaften, Schulsporttage, Kooperation Schule − Verein, schulsportliche Wettbewerbe (z. B. Bundesjugendspiele, Vergleichswettkämpfe auf verschiedenen Ebenen, Jugend trainiert für Olympia/Paralympics), Wandertage, Schullandheime sowie Wintersport (z. B. Skischullandheim, Wintersporttage ...).
Der Schulsport baut Brücken zum außerschulischen Sport. Deshalb sind über den verbindlichen Unterricht hinaus sportliche Aktivitäten und Wettkämpfe innerhalb und außerhalb der Schule zu fördern. In einem mehrperspektivischen Sportunterricht werden den Schülerinnen und Schülern die verschiedenen Sinnrichtungen des sportlichen Handelns zugänglich gemacht und mit ihrer persönlichen Erfahrungs- und Erlebniswelt verknüpft. Dabei dienen die Inhalte des Sportunterrichts als Medium, die verschiedenen Perspektiven zu realisieren. Die Mehrperspektivität des Sportunterrichts gewährleistet den Erwerb einer umfassenden sportlichen Handlungskompetenz und ermöglicht es jeder Schülerin und jedem Schüler eine individuelle Sinngebung für das Sporttreiben zu finden.
Inhalte und Hinweise zum Sportunterricht in den Klassen 8, 9 und 10
Die in den vorangegangenen Klassenstufen erworbenen Fertigkeiten, Fähigkeiten und Kenntnisse werden gefestigt, vertieft und erweitert. Durch heterogene Entwicklungsverläufe entstehen große körperliche Unterschiede. Die Schülerinnen und Schüler erhalten im Verlauf der Klassen acht bis zehn die Möglichkeit, ihre Bewegungskoordination neu zu organisieren und so einmal Gekonntes wieder zu festigen und Beherrschtes vielfältig anzuwenden. Durch die Zunahme ihres Handlungswissens erkennen sie immer mehr die Zusammenhänge zwischen körperlicher Belastung und sportlicher Leistung. So gewinnen sie Einsicht in die Notwendigkeit von beständigem Üben und Trainieren. Das wachsende Interesse der Schülerinnen und Schüler an einer Auseinandersetzung mit der eigenen Körperlichkeit legt in diesen Klassen die Behandlung körper- und gesundheitsbezogener Themen nahe. Dies schließt auch die kritische Auseinandersetzung mit Körperidealen ein.
Die Unterschiede in der Einstellung zur Bewegung und zum Sporttreiben werden in diesen Klassenstufen besonders deutlich. Der Sportunterricht berücksichtigt unterschiedliche Interessen und Bedürfnisse durch Individualisierung und Differenzierung. Er wird so gestaltet, dass Jungen und Mädchen ihre Fähigkeiten gleichermaßen entwickeln können. Der Unterricht kann, in Absprache mit der Sportfachschaft, sowohl koedukativ als auch geschlechtergetrennt organisiert werden. Im Rahmen von Projekten, Landheimaufenthalten und geeigneten Unterrichtsvorhaben können die Chancen, die eine koedukative Erziehung bietet, genutzt werden.
Auf der Basis der motorischen Erfahrungen im Grundlagenbereich werden die sportartspezifischen Fertigkeiten weiterentwickelt. Die Schülerinnen und Schüler lernen die unterschiedlichen Sportarten fundierter kennen und erhalten damit eine Orientierungshilfe für das Sporttreiben im außerschulischen Bereich. Die Verknüpfung des sportpraktischen Unterrichts mit Wissen über Sport versetzt die Schülerinnen und Schüler in die Lage, ihr Sporttreiben zunehmend selbstständig zu organisieren, durchzuführen und zu reflektieren.
Digitale Medien werden im Sportunterricht dort eingesetzt, wo sie die Analyse und Reflexion von sportlichen Handlungssituationen unterstützen können. Lehrerinnen und Lehrer sowie Schülerinnen Schüler haben während des Unterrichts Sportkleidung zu tragen, da sie zur allgemeinen Sicherheit und Hygiene beiträgt. Duschen bzw. Waschen nach dem Sportunterricht gehört zu den Grundsätzen einer gesunden Lebensweise.
Durchführungshinweise
Bildungsplaneinheit 1: Aus den ersten vier Bereichen werden zwei unterrichtet. Der Bereich „Fitness entwickeln“ wird in einem eigenen Unterrichtsvorhaben oder mit anderen Inhalten vernetzt unterrichtet (z. B. mit „Bewegen an Geräten“ oder „Handball“).
Bildungsplaneinheit 2: Alle vier Spiele werden unterrichtet.
Bildungsplaneinheit 3: Zwei Sportarten werden unterrichtet, die im Rahmen der Möglichkeiten der Schule angeboten werden können.
Die Inhalte aus dem Bereich „Wissen“ werden in den Klassen 8 bis 10 in die sportpraktischen Bildungsplaneinheiten (BPE 1-3) integriert und werden in enger Praxis-Theorie-Verknüpfung in den Sportstunden unterrichtet; im Oberstufenplan werden sie in einer eigenen Bildungsplaneinheit („Wissen“) dargestellt.
Klassen 8 – 10
Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektunterricht (VIP) |
60 |
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Die Themenauswahl des Projektunterrichts hat aus den nachfolgenden Bildungsplaneinheiten unter Beachtung Fächer verbindender Aspekte zu erfolgen.
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BPE 1* |
Laufen, Springen, Werfen; Bewegen an Geräten; Bewegen im Wasser; Tanzen, Gestalten, Darstellen; Fitness entwickeln |
72 |
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Die Schülerinnen und Schüler erfahren in den Bereichen „Laufen, Springen, Werfen“, „Bewegen an Geräten“, „Bewegen im Wasser“, „Tanzen, Gestalten, Darstellen“ ihre Bewegungs- und Belastungsreize zunehmend sportartspezifisch, mit höherem Schwierigkeitsgrad und ihrer individuellen Entwicklung angepasst.
Im Bereich „Fitness entwickeln“ erbringen sie entwicklungsgemäße koordinative und konditionelle Leistungen, wenden Trainingsmethoden an und erkennen, dass regelmäßiges Training ihre Fitness beeinflusst. Praxisbegleitend erwerben die Schülerinnen und Schüler grundlegende Kenntnisse des Bewegungslernens und des sportlichen Trainings. Die Schülerinnen und Schüler erkennen, dass die Erhaltung der Gesundheit (körperlich, geistig, emotional) ein lebenslanger Prozess ist, den jeder selbst verantwortet. |
BPE 1.1 |
Laufen, Springen, Werfen: |
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BPE 1.2 |
Bewegen an Geräten: |
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BPE 1.3 |
Bewegen im Wasser: |
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BPE 1.4 |
Tanzen, Gestalten, Darstellen: |
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BPE 1.5 |
Fitness entwickeln: |
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BPE 2* |
Spielen: Basketball, Handball, Fußball, Volleyball |
58 |
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In den Mannschaftsspielen Basketball, Handball, Fußball und Volleyball erkennen die Schülerinnen und Schüler die Grundstruktur eines Spiels und sind in der Lage, aktiv an Spielen teilzunehmen, sie zu verändern und umzugestalten.
Praxisbegleitend erwerben die Schülerinnen und Schüler grundlegende Kenntnisse der Struktur von Sportspielen und verbessern ihre Regelkenntnisse, sie übernehmen Schiedsrichtertätigkeiten und organisieren eigenverantwortlich den Spielbetrieb. Die daraus resultierende soziale Integration und Stärkung im sozialen Handeln begünstigt eine Kooperation in homogenen und heterogenen Mannschaften. Schülerinnen und Schüler konkurrieren fair und regulieren ihre Emotionen. Die Schülerinnen und Schüler erhalten einen Überblick über die wichtigsten Regeln, lernen vereinbarte Regeln zu akzeptieren und sich sozial und kooperativ zu verhalten. Sie lernen, an der Vorbereitung und Durchführung schulischer Turniere mitzuarbeiten. |
BPE 2.1 |
Basketball: |
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BPE 2.2 |
Handball: |
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BPE 2.3 |
Fußball: |
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BPE 2.4 |
Volleyball: |
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BPE 3* |
Erlebnis- und Trendsportarten, Sportarten mit besonderem regionalem Stellenwert, Sportarten aus dem offiziellen Schulsportwettkampfprogramm (Jugend trainiert für Olympia/Paralympics) |
20 |
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Die Schülerinnen und Schülern lernen Erlebnis‑, Trendsportarten, Sportarten mit besonderem regionalem Stellenwert oder Sportarten aus dem offiziellen Schulsportwettkampfprogramm (Jugend trainiert für Olympia/Paralympics) kennen. Sie erweitern ihre sportliche Handlungskompetenz und ihre Körpererfahrung. Sie erleben die vielfältigen Erscheinungsformen des Sports an zwei Beispielen.
Die unterrichteten Sportarten aus BPE 3 können, müssen aber nicht in die Notengebung einbezogen werden. |
BPE 3.1 |
Die Schülerinnen und Schüler erfahren und reflektieren die vielfältigen Erscheinungsformen des Sports. |
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Zeit für Leistungsfeststellung
30
210
240
Operatorenliste
Anforderungsbereiche
Anforderungsbereiche
Im Anforderungsbereich I weisen die Prüflinge nach, dass sie Sachverhalte und/oder Fertigkeiten aus einem abgegrenzten Gebiet im gelernten Zusammenhang wiedergeben sowie gelernte und geübte Arbeitstechniken und Verfahrensweisen in einem begrenzten Gebiet und in einem wiederholenden Zusammenhang beschreiben und anwenden können.
Anforderungsbereich II umfasst selbstständiges Auswählen, Anordnen, Verarbeiten und Darstellen bekannter Sachverhalte unter vorgegebenen Gesichtspunkten in einem durch Übung bekannten Zusammenhang und selbstständiges Übertragen des Gelernten auf vergleichbare neue Situationen, wobei es entweder um veränderte Fragestellungen, veränderte Sachzusammenhänge oder abgewandelte Verfahrensweisen gehen kann.
Anforderungsbereich III umfasst planmäßiges und kreatives Verarbeiten komplexer Problemstellungen mit dem Ziel, zu selbstständigen Deutungen, Folgerungen, Wertungen und begründeten Lösungen in praktischen und theoretischen Zusammenhängen zu gelangen. Dabei werden aus den gelernten Methoden oder Lösungsverfahren die zur Bewältigung der Aufgabe geeigneten selbstständig ausgewählt oder einer neuen Problemstellung angepasst.
Operator | Erläuterung |
Zuordnung AFB |
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analysieren |
auf einzelne Merkmale hin untersuchen bzw. zergliedern und dadurch klarlegen
|
II, III |
anwenden |
eine Fähigkeit oder Fertigkeit, eine bestimmte Technik oder Taktik etc. verwenden
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II |
ausformen |
erlernte Bewegungen, Techniken, Spiele (kreativ) weiterentwickeln
|
II, III |
ausführen |
erklärte, vorgeführte, beschriebene Bewegungen, Techniken, Spiele etc. selbst ausüben
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I |
benennen |
Begriffe oder Sachverhalte anführen (ohne zu kommentieren)
|
I |
beschreiben |
Bewegungen, Techniken, Sachverhalte, Zusammenhänge etc. fachsprachlich richtig, in eigenen Worten wiedergeben
|
II |
beurteilen |
Bewegungsausführungen, Taktiken, Methoden und Sachverhalte selbstständig einschätzen, wobei die Kriterien bzw. Gründe erläutert werden
|
III |
demonstrieren |
etwas vormachen, zeigen
|
I |
dokumentieren |
etwas schriftlich, grafisch, digital festhalten
|
I, III |
einprägen |
etwas eindringlich ins eigene Bewusstsein bringen, dass es im Gedächtnis bleibt
|
I |
einschätzen |
in bestimmter Weise beurteilen, bewerten
|
III |
entwickeln |
etwas ausbilden, entstehen lassen
|
III |
erbringen |
ein Ergebnis liefern
|
I, II |
erfahren |
etwas erleben und kennen lernen
|
I |
erfassen |
Reize über Sinnesorgane aufnehmen, im Gehirn verarbeiten und sich bewusst machen
|
II |
erkennen |
wesentliche Informationen aus vorgegebenen Handlungen, Material oder aus Kenntnissen herausfiltern
|
II |
erklären |
Sachverhalte auf Theorien, Modelle, Regeln, Gesetze, Funktionszusammenhänge zurückführen, Hintergründe bzw. Ursachen aufzeigen
|
II, III |
erweitern |
vergrößern des eigenen Technik‑, Taktik- und Bewegungsrepertoires
|
I |
erwerben |
sich durch Übung bzw. Lernen aneignen von Technik‑, Taktik- und Bewegungsrepertoires
|
I |
festigen |
widerstandsfähiger, stärker werden
|
I |
gestalten |
anordnen, arrangieren und ausführen von mehreren Bewegungselementen zu einem Ganzen (z. B. Tanz, Kür)
|
II |
handeln |
bewusstes Ausführen oder Tun
|
II, III |
kennen |
Informationen über einen Sachverhalt (z. B. Spielregeln) haben und diese wiedergeben können
|
I |
nennen |
Informationen aus vorgegebenem Material entnehmen oder Kenntnisse anführen
|
I |
organisieren |
vorbereiten und durchführen (z. B. ein Turnier oder einen Wettkampf)
|
II |
planen |
etwas entwerfen, festlegen und den Verlauf strukturieren
|
II, III |
präsentieren |
Bewegungen, Techniken, Spiele, Sachverhalte, Methoden darbieten
|
II |
reflektieren |
sich mit Inhalten und Handlungen kognitiv auseinandersetzen
|
III |
umsetzen |
Ideen, Ziele, Vorhaben verwirklichen
|
II |
variieren |
Bewegungen, Techniken, taktische Elemente, Spiele etc. verändern
|
II, III |
verarbeiten |
etwas kognitiv und psychisch bewältigen oder etwas kreativ umsetzen
|
II |
verbessern |
verändern und dadurch besser machen, auf einen besseren Stand bringen
|
II, III |
verfügen |
Fähigkeit ein bestimmtes Verhaltensrepertoire bzw. eine Technik und/oder Taktik situationsbedingt abzurufen
|
II |
Amtsblatt des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Lehrplanheft 3/2020
hier:
Berufliches Gymnasium der sechsjährigen Aufbauform
Vom 23. Juli 2020
44 – 6512.- 240/211
I.
II.
Im Zeitpunkt des Inkrafttretens tritt der im Lehrplanheft 7/2004 veröffentlichte Lehrplan in diesem Fach vom 25. November 2004 (Az. 45-6512-240/92) außer Kraft.