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Berufliche Schulen
Bildungsplanarbeit für die Beruflichen Gymnasien 2021
Musik
Klasse 8, 9, 10
Allgemeine Vorbemerkungen
Der Bildungsplan zeichnet sich durch Inhalts- und Kompetenzorientierung aus. In jeder Bildungsplaneinheit (BPE) werden in kursiver Schrift die übergeordneten Ziele beschrieben, die durch Zielformulierungen sowie Inhalts- und Hinweisspalte konkretisiert werden. In den Zielformulierungen werden die jeweiligen fachspezifischen Operatoren als Verben verwendet. Operatoren sind handlungsinitiierende Verben, die signalisieren, welche Tätigkeiten beim Bearbeiten von Aufgaben erwartet werden. Die für das jeweilige Fach relevanten Operatoren sowie deren fachspezifische Bedeutung sind jedem Bildungsplan im Anhang beigefügt. Durch die kompetenzorientierte Zielformulierung mittels dieser Operatoren wird das Anforderungsniveau bezüglich der Inhalte und der zu erwerbenden Kompetenzen definiert. Die formulierten Ziele und Inhalte sind verbindlich und damit prüfungsrelevant. Sie stellen die Regelanforderungen im jeweiligen Fach dar. Die Inhalte der Hinweisspalte sind unverbindliche Ergänzungen zur Inhaltsspalte und umfassen Beispiele, didaktische Hinweise und Querverweise auf andere Fächer bzw. BPE.
Der VIP-Bereich im Bildungsplan umfasst Vertiefung, individualisiertes Lernen sowie Projektunterricht. Im Rahmen der hier zur Verfügung stehenden Stunden sollen die Schülerinnen und Schüler bestmöglich unterstützt und bei der Weiterentwicklung ihrer personalen und fachlichen Kompetenzen gefördert werden. Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer nutzen diese Unterrichtszeit nach eigenen Schwerpunktsetzungen auf Basis der fächerspezifischen Besonderheiten und nach den Lernvoraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler.
Der Teil „Zeit für Leistungsfeststellung“ des Bildungsplans berücksichtigt die Zeit, die zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Leistungsfeststellungen zur Verfügung steht. Dies kann auch die notwendige Zeit für die gleichwertige Feststellung von Schülerleistungen (GFS), Nachbesprechung zu Leistungsfeststellungen sowie Feedback-Gespräche umfassen.
Fachbezogene Vorbemerkungen
Die Bedeutung des Faches Musik im sechsjährigen Beruflichen Gymnasium
Musik hat eine hohe Bedeutung im Leben von Kindern und Jugendlichen. Durch Musik wird die eigene Identität und Persönlichkeit ausgedrückt. Der Umgang mit Musik ermöglicht einen ästhetischen Zugang zur Welt, der durch keine andere Art des Zugangs ersetzt werden kann.
Der Musikunterricht unterstützt und befähigt Schülerinnen und Schüler, ihren Umgang mit Musik bewusst zu erleben, zu gestalten und zu reflektieren. Er liefert einen entscheidenden Beitrag zur Förderung kognitiver, affektiver, kreativer, psychomotorischer und sozialer Kompetenzen. Somit trägt das Fach Musik zur allgemeinen Bildung bei und schafft eine wichtige Voraussetzung zur Teilhabe am kulturellen Leben.
Die vielfältigen Formen der Auseinandersetzung mit Musik sprechen den jungen Menschen ganzheitlich an, und zwar gleichermaßen als Individuum wie als Zugehörigen einer Gemeinschaft. Musikunterricht leistet somit einen wichtigen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung der Schülerinnen und Schüler. Er stärkt deren Bereitschaft zur Kooperation, Anerkennung und Rücksichtnahme und fördert dadurch ihr Verantwortungsbewusstsein. Auch kann Musik den interkulturellen Dialog ermöglichen und so eine Toleranz und Akzeptanz von Vielfalt, insbesondere im Umgang mit Menschen mit Behinderung oder Besonderheiten, unterstützen.
Der Musikunterricht im sechsjährigen Beruflichen Gymnasium schließt an Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse der Schülerinnen und Schüler an, die sie in der Grund‑, Haupt‑, Werkreal‑, Real- und Gemeinschaftsschule oder im Gymnasium erworben haben und entwickelt diese weiter.
Neben der unterschiedlichen schulischen Sozialisation muss der Bildungsplan für das Fach Musik die heterogene außerschulische musikalische Sozialisation der Schülerinnen und Schüler berücksichtigen. Eine Ursache dieser Heterogenität liegt in der Vielfalt der Musikangebote der heutigen Zeit, die den Schülerinnen und Schülern Zugang zu den unterschiedlichsten Stilen und Genres bietet. Auch die soziokulturelle Herkunft spielt eine große Rolle bei der Heterogenität der Musikvorlieben, insbesondere aber auch der musikalischen Aktivitäten.
Musikalische Lernprozesse gelingen besonders gut, wenn der Lehrkraft diese Heterogenität bewusst ist. Der Bildungsplan soll dabei unterstützen, durch vielfältige Handlungsformen wie Singen, Spielen, Bewegen, Tanzen, Hören, Diskutieren usw. auf die Schülerinnen und Schüler einzugehen. Gerade durch diese unterschiedlichen Handlungsmöglichkeiten bietet das Fach Musik zudem viele Anknüpfungspunkte mit anderen Fächern, insbesondere mit den Fächern Sport und Kunst, und schafft Möglichkeiten für Fächer übergreifendes, vernetztes Lernen und kooperative Projekte.
Digitale Medien sind heutzutage auch in der Musik allgegenwärtig. Sie prägen beispielsweise die Musikproduktion, Musikrezeption, die Veröffentlichung und die Verbreitung von Musik. Außerdem spielen sie im Alltag der Schülerinnen und Schüler eine große Rolle. Dies berücksichtigt dieser Bildungsplan, indem er Beispiele für den möglichen Einsatz digitaler Medien im Unterricht aufzeigt und den reflektierten Umgang mit Medien thematisiert.
Schulmusik beschränkt sich nicht auf den Musikunterricht. Außerunterrichtliche Formen, wie zum Beispiel musikalische Arbeitsgemeinschaften, Projekttage oder eine Kooperation mit außerschulischen Partnern, ermöglichen eine wertvolle Kompetenzerweiterung über den regulären Musikunterricht hinaus und bieten ein wesentliches Element zur Gestaltung des kulturellen Schullebens.
Außerschulische Aktivitäten wie zum Beispiel Konzert‑, Opern- oder Musicalbesuche verknüpfen den Musikunterricht mit der persönlichen Erfahrungs- und Erlebniswelt der Schülerinnen und Schüler, erweitern diese und sind deshalb wünschenswert.
Inhalte, Ziele und Kompetenzen
Die Kompetenzbereiche des Bildungsplans für das Fach Musik sind nicht voneinander isoliert zu sehen, sondern spiegeln verschiedene Dimensionen des vernetzten und prozessorientierten Kompetenzerwerbs. Der Lehrkraft obliegt es, der jeweiligen Lerngruppe und dem jeweiligen schulischen Umfeld gemäß aus dem für die drei Schuljahre geltenden Bildungsplan einen ganzheitlichen und aufbauenden Kompetenzerwerb zu gestalten und die Einheiten demgemäß – im Sinne eines Schulcurriculums – zusammenzustellen. Der Bildungsplan verzichtet zudem auf die Nennung konkreter musikalischer Werke. Dies bietet der Lehrkraft die Möglichkeit, im Rahmen der Vorgaben durch den Bildungsplan, selbst das für die Lerngruppe und ‑situation geeignete Werk auszuwählen.
Ein kompetenz- und zielorientierter Bildungsplan kann nicht die Absicht haben, den Schülerinnen und Schülern möglichst viele Inhalte eines Fachs zu vermitteln. Ziele und Kompetenzen sollen an inhaltlichen und exemplarischen Schwerpunkten erarbeitet werden. Der gesamte Bildungsplan räumt der einzelnen Lehrkraft in dieser Hinsicht einen breiten Gestaltungsspielraum ein, der durch den VIP-Bereich erweitert wird. Die sinnvolle Vernetzung der ausgewählten Schwerpunkte obliegt der pädagogischen Verantwortung der Lehrerinnen und Lehrer.
Orientierung
Der Bildungsplan für das Fach Musik ist inhaltlich in sechs Bildungsplaneinheiten gegliedert. Um den Gestaltungsspielraum für die Lehrkraft gemäß der Lerngruppe und den schulischen Gegebenheiten so groß wie möglich zu halten, gelten die Einheiten für alle drei Schuljahre. Dabei kann die Reihenfolge verändert werden. Inhalte und Kompetenzen der Bildungsplaneinheit 1 sind grundlegend für alle anderen Einheiten, weswegen die Arbeit mit dieser in Klasse 8 begonnen werden soll. Eine weitere Vertiefung dieser Einheit erfolgt zwischen und während der Erarbeitung der übrigen Einheiten.
BPE 1: Musikalische Grundbausteine – Gestaltungsprinzipien und Verläufe
BPE 2: Notation und Improvisation
BPE 3: Musik im politischen und religiösen Kontext
BPE 4: Tradition und Bruch – Kontinuität und Wandel – Interkulturalität
BPE 5: Bild, Szene, Text und Ton
BPE 6: Musik und Gesellschaft
Jede Bildungsplaneinheit beginnt mit einer übergeordneten Zielformulierung, die ohne Operatoren die gesamte Einheit vorstellt. Darunter befinden sich die Zielleisten für jede Untereinheit. Hier werden die kompetenzorientierten Ziele durch Operatoren definiert.
Jede Bildungsplaneinheit wird durch die folgenden grundlegenden Arbeitsbereiche gegliedert, welche die Standards für die inhaltsbezogenen Kompetenzen bilden:
Arbeitsbereich 1: Musik gestalten und erleben
Im Fokus von Arbeitsbereich 1 steht der aktive Umgang mit Musik, der durch vielfältige Musiziererfahrungen ermöglicht werden soll. Unmittelbare musikalische Erfahrungen wecken die Freude an der Musik und fördern die musikalischen Fähigkeiten.
Arbeitsbereich 2: Musik verstehen
Um Musikstücke erfassen zu können, ist es notwendig, sie bewusst wahrzunehmen und ihre musikalischen Gestaltungsmittel, die Absicht und die Wirkung zu verstehen. Zur Beschreibung dienen die Kenntnis und Anwendung der musikalischen Fachsprache und Musiklehre, aber auch weitere Äußerungsformen wie Bewegung oder Kunst.
Arbeitsbereich 3: Musik reflektieren
Musik ereignet sich in spezifischen historischen, kulturellen und gesellschaftlichen Kontexten und sie erfüllt unterschiedliche Funktionen. Die Auseinandersetzung mit diesen Kontexten und die individuelle Bedeutung von Musik für das eigene Leben stehen im Mittelpunkt dieses Arbeitsbereichs.
Diese drei Arbeitsbereiche sind grundsätzlich sinnvoll aufeinander zu beziehen und müssen sich wechselseitig ergänzen. Damit beziehen sich Handlungsformen wie Musizieren, Hören oder Bewegen auf alle drei Bereiche. Für das Fach Musik ergibt sich in Kombination der oben genannten Arbeitsbereiche und der Operatoren mit ihren jeweiligen Anforderungsbereichen eine Grundlage für einen abwechslungsreichen, kreativen und schülergerechten Unterricht.
Klassen 8 – 10
Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektunterricht (VIP) |
60 |
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Die Themenauswahl des Projektunterrichts hat aus den nachfolgenden Bildungsplaneinheiten unter Beachtung Fächer verbindender Aspekte zu erfolgen.
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BPE 1 |
Musikalische Grundbausteine – Gestaltungsprinzipien und Verläufe |
30 |
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Die Schülerinnen und Schüler erarbeiten rhythmische und melodische Patterns, die sie in Bewegung, mit der Stimme und mithilfe von Percussion- und Melodieinstrumenten (Musik gestalten und erleben) umsetzen und notieren (Musik verstehen).
Sie entwickeln Bewertungskriterien für das Ensemblespiel (Musik reflektieren). Sie erkennen wesentliche Parameter wie z. B. Rhythmus, Melodik, Harmonik und Form als grundlegende, Epochen und Kulturkreis übergreifende Elemente der Musik (Musik reflektieren). |
BPE 1.1 |
Die Schülerinnen und Schüler erfinden zu einfachen Melodien rhythmische Begleit-Patterns und setzen diese in Notation um bzw. gestalten vorgegebene rhythmische Verläufe. |
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BPE 1.2 |
Die Schülerinnen und Schüler erarbeiten ein Lied- und Instrumentalrepertoire. An diesem Repertoire erkennen sie die Bedeutung der Noten, Tonhöhen und Intervalle, welche sie in Notation umsetzen und musikalisch gestalten. |
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BPE 1.3 |
Die Schülerinnen und Schüler erarbeiten mithilfe der Intervalle die Dreiklänge. Sie unterscheiden hörend und im Notenbild Dur- und Molldreiklänge. |
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BPE 1.4 |
Die Schülerinnen und Schüler erkennen, wie sich musikalische Verläufe gliedern lassen. Sie erläutern die Formen der Stücke aus ihrem Vokal- und Instrumentalrepertoire, gestalten diese und setzen sie in andere Ausdrucksformen um. |
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BPE 2 |
Notation und Improvisation |
20 |
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Die Schülerinnen und Schüler erfassen und gestalten durch den praktischen Umgang mit verschiedenen Kompositions‑, Notations‑, Musizier- und Aufführungsprinzipien Musik (Musik gestalten und erleben, Musik verstehen). Sie wenden die erworbenen Fähigkeiten an, um diese Prinzipien anhand verschiedener musikalischer Bereiche wie z. B. Epochen, Gattungen, Kulturkreise, Interpretationen miteinander zu vergleichen und reflektieren ihre Erkenntnisse. Beim Erarbeiten und Präsentieren beurteilen die Schülerinnen und Schüler sich selbst und andere hinsichtlich verschiedener Kriterien wie z. B. Dynamik, Tondauer, Tonhöhe, Intonation, Klang, Genauigkeit im Zusammenspiel, Originalität, Umsetzung eigener Ideen, Wirkung der Präsentation (Musik reflektieren).
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BPE 2.1 |
Die Schülerinnen und Schüler gestalten Improvisationen und erfassen die Musizierpraxis des Jazz. Währenddessen und anschließend reflektieren sie ihr eigenes Tun und vergleichen dies mit ausnotierter Musik aus dem Bereich Jazz oder eines anderen Musikstiles. |
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BPE 2.2 |
Die Schülerinnen und Schüler erarbeiten, vergleichen und bewerten verschiedene Arten der Notation und entwerfen beim kreativen Umgang mit Musik eigene Notationsformen. |
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BPE 2.3 |
Die Schülerinnen und Schüler erfassen verschiedene Musizierformen hörend und beschreiben sie anhand des Notentextes. Hierbei entwerfen sie Bewertungskriterien und benennen Gemeinsamkeiten und Unterschiede (z. B. Besetzung, Instrumentierung, Formverlauf, Tongebung, Phrasierung, Ausdruck, Interpretation). Sie erfinden Musik. |
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BPE 3 |
Musik im politischen und religiösen Kontext |
25 |
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Die Schülerinnen und Schüler beschreiben und vergleichen Musik mit politischem und religiösem Hintergrund (Musik verstehen). Sie gestalten Musikstücke aus diesen Bereichen und erkennen deren Gestaltungsmerkmale (Musik gestalten und erleben). Sie reflektieren und interpretieren die Merkmale, Zusammenhänge und den jeweiligen Kontext (Musik reflektieren).
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BPE 3.1 |
Die Schülerinnen und Schüler gestalten Lieder und Songs mit politischen Inhalten. Sie beschreiben, vergleichen und interpretieren Lieder und Songs unterschiedlicher Zeiten. |
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BPE 3.2 |
Die Schülerinnen und Schüler äußern Hörerlebnisse im freien und assoziativen Hören. |
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BPE 3.3 |
Die Schülerinnen und Schüler äußern Hörerlebnisse im freien und assoziativen Hören. |
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BPE 3.4 |
Die Schülerinnen und Schüler äußern Hörerlebnisse im freien und assoziativen Hören. |
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BPE 4 |
Tradition und Bruch – Kontinuität und Wandel – Interkulturalität |
30 |
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Die Schülerinnen und Schüler gestalten Musikstücke aus verschiedenen Epochen und Kulturkreisen (Musik gestalten und erleben). Sie erkennen, benennen und reflektieren deren musikalische Gestaltungselemente als prägend für epochen- und kulturspezifische Merkmale im jeweiligen Kontext (Musik verstehen, Musik reflektieren).
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BPE 4.1 |
Die Schülerinnen und Schüler äußern Hörerlebnisse im freien und assoziativen Hören von Werken aus verschiedenen Epochen. |
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BPE 4.2 |
Die Schülerinnen und Schüler erfassen hörend die Merkmale von Musik unterschiedlicher Kulturkreise und Stilbereiche, in Bezug auf Klang, Rhythmus, Melodik und Harmonik und beschreiben und benennen diese. Sie gestalten diese Musik und setzen sie in andere Ausdruckformen um. |
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BPE 5 |
Bild, Szene, Text und Ton |
20 |
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Die Schülerinnen und Schüler erfassen Musik hörend, beschreibend und gestaltend als Mittel, Sachverhalte in einem bestimmten inhaltlichen Kontext und dramaturgische Zusammenhänge darzustellen (Musik gestalten und erleben).
Sie erkennen musikalische Parameter in ihrer Wirkungsweise und erklären sie mit Fachbegriffen (Musik verstehen). Sie interpretieren und reflektieren die Zusammenhänge von musikalischer Gestaltung mit ihrer Wirkung in ihrem jeweiligen Kontext (Musik reflektieren). |
BPE 5.1 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben ihre Höreindrücke im freien und assoziativen Hören und setzen diese in außermusikalische Formen um. |
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BPE 5.2 |
Die Schülerinnen und Schüler erfassen hörend, musizierend und am Notentext die Gestaltungsmittel von textgebundener, szenischer und darstellender Musik und ihrer jeweiligen Funktion und benennen und erläutern diese mit Fachbegriffen. |
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BPE 5.3 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben ihre Höreindrücke im freien und assoziativen Hören und erfinden eine dazu passende Szene. |
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BPE 6 |
Musik und Gesellschaft |
25 |
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Die Schülerinnen und Schüler reflektieren die Bedeutung von Musik für den Menschen in seinem gesellschaftlichen und kulturellen Kontext (Musik reflektieren).
Sie gestalten Musikstücke unterschiedlicher Stile (Musik gestalten und erleben) und beschreiben und vergleichen, ausgehend von ihren eigenen Hörgewohnheiten und Musikerfahrungen, Entstehung, Gebrauch, Funktion und Wirkung von Musik im Alltag (Musik verstehen). Sie erwerben Einblicke in verschiedene Musikberufe und den Wirtschaftsfaktor Musik und lernen das kommunale und regionale Musikleben kennen (Musik reflektieren). |
BPE 6.1 |
Die Schülerinnen und Schüler gestalten Musikstücke unterschiedlicher Stile und nehmen die Gebrauchsweisen, Funktionen und Wirkungen von Musik wahr und beschreiben diese. |
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BPE 6.2 |
Die Schülerinnen und Schüler gestalten und präsentieren rhythmische und melodische Patterns sowie ein- und mehrstimmige Musikstücke. |
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BPE 6.3 |
Die Schülerinnen und Schüler setzen sich mit der altersgemäßen Entwicklung ihrer Stimme auseinander und wenden Stimmbildungsübungen und Warm-ups an. |
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Zeit für Leistungsfeststellung
30
210
240
Operatorenliste
Anforderungsbereiche
Anforderungsbereiche
Anforderungsbereich I umfasst die Wiedergabe von Sachverhalten aus einem begrenzten Gebiet im gelernten Zusammenhang sowie die Anwendung gelernter und geübter Verfahrensweisen in einem begrenzten Gebiet und in einem wiederholenden Zusammenhang.
Anforderungsbereich II umfasst das selbstständige Auswählen, sinnvolle Anordnen, Verarbeiten und Darstellen bekannter Sachverhalte unter vorgegebenen Gesichtspunkten in einem durch Übung bekannten Zusammenhang und die selbstständige Anwendung des Gelernten auf vergleichbare Situationen. Dabei kann es um veränderte Fragestellungen, veränderte musikalische Zusammenhänge oder abgewandelte Verfahrensweisen gehen.
Anforderungsbereich III umfasst das planmäßige Verarbeiten komplexerer musikalischer Zusammenhänge mit dem Ziel, zu selbstständigen Begründungen, Folgerungen, Wertungen, Lösungen und Deutungen zu gelangen. Es kann dabei um einen Prozess der musikfachlichen Erörterung, der kritischen Auseinandersetzung oder der kreativen Darstellung gehen. Dazu werden aus den gelernten Methoden bzw. Lösungsverfahren die geeigneten zur Bewältigung der Aufgabenstellung selbstständig ausgewählt und dem neuen Zusammenhang angepasst. Zum Anforderungsbereich III kann auch die Ausführung einer Gestaltungsaufgabe vokaler oder instrumentaler Art bzw. ein Kompositionsentwurf gehören.
Operator | Erläuterung |
Zuordnung AFB |
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anwenden |
eine bestimmte Technik, ein Material, ein Wissen oder ein Konzept verwenden
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II |
auseinandersetzen |
ergebnisoffen Argumente, Aspekte, Eindrücke oder Sachverhalte strukturieren
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II |
begründen |
komplexe Gedanken schlüssig entwickeln, im Zusammenhang darstellen und durch Argumente stützen
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II, III |
benennen, nennen |
einen Sachverhalt oder Bezeichnungen zielgerichtet begrifflich anführen oder Informationen aus vorgegebenem Material entnehmen
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I |
beschreiben, erfassen, erkennen |
wesentliche Informationen aus vorgegebenem Material oder aus Kenntnissen zusammenhängend und schlüssig mit eigenen Worten oder in anderer Form wiedergeben
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I |
beurteilen, Beurteilungen vornehmen |
ein durch Fakten gestütztes selbstständiges Urteil zu einem Sachverhalt formulieren, wobei die Kriterien und die wesentlichen Gründe für die Beurteilung offengelegt werden
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III |
bewerten |
einen Sachverhalt oder ein Material nach selbst gewählten und begründeten Normen oder Kriterien beurteilen, wobei diese persönlichen Wertbezüge offenbart werden
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III |
diskutieren |
ein Bewertungsproblem erfassen, unterschiedliche Positionen auf ihre Stichhaltigkeit und ihren Wert beziehungsweise das Für und Wider gegeneinander abwägen und zu einem begründeten Urteil kommen
|
II, III |
entwerfen |
eine musikalische Idee konzipieren
|
II, III |
erarbeiten |
aus gegebenem Material bestimmte musikalische Sachverhalte erkennen und anwenden
|
II |
erfinden |
Aufgabenstellungen produktorientiert bearbeiten sowie eigene Gestaltungsideen entwickeln und umsetzen
|
III |
erklären |
Sachverhalte fachsprachlich in einen Zusammenhang stellen und Hintergründe beziehungsweise Ursachen aufzeigen
|
II |
erläutern |
einen Sachverhalt oder ein Material und seine Hintergründe verdeutlichen, in einen Zusammenhang einordnen und anschaulich und verständlich machen
|
II |
gestalten |
Musik vokal oder instrumental realisieren und interpretieren
|
III |
hörend erfassen |
musikalische Sachverhalte und (Verlaufs‑) Strukturen hörend erkennen und in Worte fassen
|
I |
interpretieren |
Material: Elemente, Sinnzusammenhänge und strukturelle Kennzeichen aus Materialien oder Sachverhalten unter gegebener Fragestellung herausarbeiten
Musik: Musik vokal oder instrumental nach ausgewählten und nachvollziehbaren Wertmaßstäben präsentieren |
III |
präsentieren |
Arbeitsergebnisse darbieten
|
II |
produzieren |
ein Musikstück medial aufnehmen und gegebenenfalls technisch bearbeiten
|
II |
reflektieren |
Sinnzusammenhänge mit unterschiedlichen Erfahrungen und Fakten in Beziehung setzen und überdenken
|
III |
umsetzen |
Material in andere Ausdrucksformen (zum Beispiel Bewegung) überführen
|
II |
verfolgen |
eine oder mehrere Stimmen einer Notation während des Hörens mitlesen
|
II |
vergleichen |
Gemeinsamkeiten und Unterschiede gewichtend einander gegenüberstellen und ein Ergebnis formulieren
|
II |
wahrnehmen und darüber sprechen |
subjektive Höreindrücke verständlich machen
|
I |
Amtsblatt des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Lehrplanheft 3/2020
hier:
Berufliches Gymnasium der sechsjährigen Aufbauform
Vom 23. Juli 2020
44 – 6512.- 240/211
I.
II.
Im Zeitpunkt des Inkrafttretens tritt der im Lehrplanheft 7/2004 veröffentlichte Lehrplan in diesem Fach vom 25. November 2004 (Az. 45-6512-240/92) außer Kraft.